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> Autotransporter abladen, Ist das zulässig
Polo79
Beitrag 17.11.2008, 18:38
Beitrag #1


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Hallo

Ist es zulässig nicht angemeldete Autos von einem Autotransporter, der unmittelbar vor einem Privatgelände hält, fahrend ohne Nummernschild abzuladen?

Gruß
Polo wavey.gif


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JTH
Beitrag 17.11.2008, 18:48
Beitrag #2


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Sofern eine dafür geltende Versicherung vorhanden ist, ist dies zulässig.


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Nerari
Beitrag 17.11.2008, 19:28
Beitrag #3


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Suchfunktion Autotransporter + Abladen hilft vielleicht weiter

Gruß
Nerari
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Andreas
Beitrag 17.11.2008, 20:01
Beitrag #4


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Zitat (JTH @ 17.11.2008, 18:48) *
Sofern eine dafür geltende Versicherung vorhanden ist, ist dies zulässig.


Aus welcher gesetzlichen Grundlage schließt du das? Die Fahrzeuge sind schließlich nicht zugelassen und ich kenne keinen einzigen Autohändler der diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung hätte.


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JTH
Beitrag 17.11.2008, 20:15
Beitrag #5


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Hau mich - schlag mich... Ich weiss es nicht auswendig. Ich weiss nur, daß ein Kollege neulich mit einer dahingehenden Anzeige eine ziemliche Bauchlandung gemacht hat.


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Achim
Beitrag 17.11.2008, 20:34
Beitrag #6


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Ja, vermutlich bei einem Chef, der ein neues Auto brauchte. Denn ohne AG muss ein rotes Kennzeichen dran. Und das macht bekanntermaßen keiner. Also kann es uU sogar eine (nach dem Legalitätsprinzip) zu verfolgende Straftat sein.


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JTH
Beitrag 17.11.2008, 20:42
Beitrag #7


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Ich werde mich kurzfristig schlau machen... wavey.gif


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Achim
Beitrag 17.11.2008, 20:44
Beitrag #8


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Jau, rufe in Dresden an, da kennt man sich aus whistling.gif


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Blackhusky
Beitrag 18.11.2008, 13:09
Beitrag #9


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Es gibt Ausnahme genehmigungen für solche Fälle... Die hat fast jeder Autotransporter dabei... War zumindest bei mir so als ich 2Monate so einen gefahren hab...
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swobi417
Beitrag 18.11.2008, 21:05
Beitrag #10


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jerder autotransporter sollte eine genehmigung dabei haben, daß er mit nicht angemeldeten fahrzeugen im rahmen der ladetätigkeit am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen darf. die wegstrecke darf dabei 200 meter nicht überschreiten. die fahrzeuge sind dabei über die versicherung des transportgutes versichert.
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dete
Beitrag 19.11.2008, 12:51
Beitrag #11


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Das kenn ich auch so. Dazu gehört der Versicherungsnachweis und gut is.


dete
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JTH
Beitrag 19.11.2008, 14:40
Beitrag #12


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Ja, das war auch hier so, daß der Transport eine AG hatte, welche den kurzen weg, vom Transporter in den Hof des Händlers abdeckte.


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kabo55
Beitrag 19.11.2008, 19:05
Beitrag #13


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Zitat (swobi417 @ 18.11.2008, 22:05) *
die fahrzeuge sind dabei über die versicherung des transportgutes versichert.


Kannst du das auch etwas näher erklären? Wie nennt sich die Versicherung, bzw. -art? Wie sieht denn solch ein Versicherungsnachweis aus?
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automatix
Beitrag 19.11.2008, 21:05
Beitrag #14


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Zitat (kabo55 @ 19.11.2008, 19:05) *
Zitat (swobi417 @ 18.11.2008, 22:05) *
die fahrzeuge sind dabei über die versicherung des transportgutes versichert.


Kannst du das auch etwas näher erklären? Wie nennt sich die Versicherung, bzw. -art? Wie sieht denn solch ein Versicherungsnachweis aus?


lkws sollten eigentlich eine versicherung für ihre ladung haben, wenn so ein autotransporter mal müde wird und sich auf die seite legt kann das sonst ganz schön teuer werden - und diese versicherung wird das dann wohl mit abdenken


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Andreas
Beitrag 19.11.2008, 21:15
Beitrag #15


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Zitat (automatix @ 19.11.2008, 21:05) *
lkws sollten eigentlich eine versicherung für ihre ladung haben, wenn so ein autotransporter mal müde wird und sich auf die seite legt kann das sonst ganz schön teuer werden - und diese versicherung wird das dann wohl mit abdenken


Diese Güterschaden-Haftpflichtversicherung deckt solche Fahrten nicht ab.


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Burkhard
Beitrag 19.11.2008, 21:29
Beitrag #16


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Es gibt hierfür spezielle Versicherungen. Zudem gab es früher eine Ausnahme nach § 70 StVZO (Ausnahme vom Zulassungsverfahren) die nunmehr eine Ausnahme nach § 47 FZV sind. Es wäre ja widersinnig, jedes Fahrzeug mit einem Händlerkennzeichen zu versehen.


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Kolbenfeder
Beitrag 19.11.2008, 21:32
Beitrag #17


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Decken diese versicherugnsbezogenden Genehmigungen auch ab daß das Ladegeschäft im totalem Halteverbot stattfindet?

Hier bei uns öfter kurz vor einer Kreuzung innerhalb für den Geradeausverkehr markierten Fahrspur z.B. als Abladestelle.

Die PKW-Häuser sind erst 1, 3 und 4 - 6 Jahre alt, BMW, Audi, VW, Mrcedes, renault, alle aneienr straße, alle mit so großen Betriebsflächen daß Transporter dort einfahren könne inkl. Kraftkreis zu Wenden.

Aber zugeknallt abweichend vom Architektenentwurf und der genehmigten Bauplanung mit Gebrauchtwagen.
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frankenstein
Beitrag 19.11.2008, 21:39
Beitrag #18


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Zitat (Andreas @ 19.11.2008, 21:15) *
Zitat (automatix @ 19.11.2008, 21:05) *
lkws sollten eigentlich eine versicherung für ihre ladung haben, wenn so ein autotransporter mal müde wird und sich auf die seite legt kann das sonst ganz schön teuer werden - und diese versicherung wird das dann wohl mit abdenken


Diese Güterschaden-Haftpflichtversicherung deckt solche Fahrten nicht ab.

Na ja, die Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG würde schon eintreten müssen, wenn sich der "Autotransporter" auf die Seite legt und die "Ware" abwirft. Vermutlich wird es aber so sein, dass die Deckung mit 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht der Sendung nicht annähernd der Warenwert wiederspiegeln würde. Somit ist seitens des Absenders mit großer Sicherheit eine "zusätzliche" Transportversicherung abgeschlossen!

Für den "Nachlauf", also ab dem "Abladen" und die Fahrt auf den Hof muss eine andere Art der Versicherungsform gefunden werden. Ich denke aber schon, dass die bekannten Versicherungen hier dementsprechende Pakete anbieten!? think.gif


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Andreas
Beitrag 19.11.2008, 21:43
Beitrag #19


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Zitat (frankenstein @ 19.11.2008, 21:39) *
Na ja, die Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG würde schon eintreten müssen, wenn sich der "Autotransporter" auf die Seite legt und die "Ware" abwirft.


In einem solchen Fall ist es klar, aber das Abladen müßte dann schon eine spezielle Versicherung abdecken. Dies müßte bei einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung der Genehnmigungsbehörde auch nachgewiesen werden.


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frankenstein
Beitrag 19.11.2008, 21:50
Beitrag #20


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Zitat (Andreas @ 19.11.2008, 21:43) *
Zitat (frankenstein @ 19.11.2008, 21:39) *
Na ja, die Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG würde schon eintreten müssen, wenn sich der "Autotransporter" auf die Seite legt und die "Ware" abwirft.


In einem solchen Fall ist es klar, aber das Abladen müßte dann schon eine spezielle Versicherung abdecken. Dies müßte bei einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung der Genehnmigungsbehörde auch nachgewiesen werden.

Nichts anderes schieb ich, wir sind uns da schon einig! wink.gif


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