Autotransporter abladen, Ist das zulässig |
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Autotransporter abladen, Ist das zulässig |
17.11.2008, 18:38
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Ist es zulässig nicht angemeldete Autos von einem Autotransporter, der unmittelbar vor einem Privatgelände hält, fahrend ohne Nummernschild abzuladen? Gruß Polo -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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17.11.2008, 18:48
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Sofern eine dafür geltende Versicherung vorhanden ist, ist dies zulässig.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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17.11.2008, 19:28
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
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17.11.2008, 20:01
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Sofern eine dafür geltende Versicherung vorhanden ist, ist dies zulässig. Aus welcher gesetzlichen Grundlage schließt du das? Die Fahrzeuge sind schließlich nicht zugelassen und ich kenne keinen einzigen Autohändler der diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung hätte. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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17.11.2008, 20:15
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Hau mich - schlag mich... Ich weiss es nicht auswendig. Ich weiss nur, daß ein Kollege neulich mit einer dahingehenden Anzeige eine ziemliche Bauchlandung gemacht hat.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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17.11.2008, 20:34
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ja, vermutlich bei einem Chef, der ein neues Auto brauchte. Denn ohne AG muss ein rotes Kennzeichen dran. Und das macht bekanntermaßen keiner. Also kann es uU sogar eine (nach dem Legalitätsprinzip) zu verfolgende Straftat sein.
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17.11.2008, 20:42
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich werde mich kurzfristig schlau machen...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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17.11.2008, 20:44
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Jau, rufe in Dresden an, da kennt man sich aus
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18.11.2008, 13:09
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 21.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25493 |
Es gibt Ausnahme genehmigungen für solche Fälle... Die hat fast jeder Autotransporter dabei... War zumindest bei mir so als ich 2Monate so einen gefahren hab...
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18.11.2008, 21:05
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 154 Beigetreten: 13.04.2008 Wohnort: thüringen Mitglieds-Nr.: 41379 |
jerder autotransporter sollte eine genehmigung dabei haben, daß er mit nicht angemeldeten fahrzeugen im rahmen der ladetätigkeit am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen darf. die wegstrecke darf dabei 200 meter nicht überschreiten. die fahrzeuge sind dabei über die versicherung des transportgutes versichert.
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19.11.2008, 12:51
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Das kenn ich auch so. Dazu gehört der Versicherungsnachweis und gut is.
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19.11.2008, 14:40
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ja, das war auch hier so, daß der Transport eine AG hatte, welche den kurzen weg, vom Transporter in den Hof des Händlers abdeckte.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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19.11.2008, 19:05
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
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19.11.2008, 21:05
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 |
die fahrzeuge sind dabei über die versicherung des transportgutes versichert. Kannst du das auch etwas näher erklären? Wie nennt sich die Versicherung, bzw. -art? Wie sieht denn solch ein Versicherungsnachweis aus? lkws sollten eigentlich eine versicherung für ihre ladung haben, wenn so ein autotransporter mal müde wird und sich auf die seite legt kann das sonst ganz schön teuer werden - und diese versicherung wird das dann wohl mit abdenken -------------------- zu vermieten
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19.11.2008, 21:15
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
lkws sollten eigentlich eine versicherung für ihre ladung haben, wenn so ein autotransporter mal müde wird und sich auf die seite legt kann das sonst ganz schön teuer werden - und diese versicherung wird das dann wohl mit abdenken Diese Güterschaden-Haftpflichtversicherung deckt solche Fahrten nicht ab. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.11.2008, 21:29
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Es gibt hierfür spezielle Versicherungen. Zudem gab es früher eine Ausnahme nach § 70 StVZO (Ausnahme vom Zulassungsverfahren) die nunmehr eine Ausnahme nach § 47 FZV sind. Es wäre ja widersinnig, jedes Fahrzeug mit einem Händlerkennzeichen zu versehen.
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19.11.2008, 21:32
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#17
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Decken diese versicherugnsbezogenden Genehmigungen auch ab daß das Ladegeschäft im totalem Halteverbot stattfindet?
Hier bei uns öfter kurz vor einer Kreuzung innerhalb für den Geradeausverkehr markierten Fahrspur z.B. als Abladestelle. Die PKW-Häuser sind erst 1, 3 und 4 - 6 Jahre alt, BMW, Audi, VW, Mrcedes, renault, alle aneienr straße, alle mit so großen Betriebsflächen daß Transporter dort einfahren könne inkl. Kraftkreis zu Wenden. Aber zugeknallt abweichend vom Architektenentwurf und der genehmigten Bauplanung mit Gebrauchtwagen. |
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19.11.2008, 21:39
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#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
lkws sollten eigentlich eine versicherung für ihre ladung haben, wenn so ein autotransporter mal müde wird und sich auf die seite legt kann das sonst ganz schön teuer werden - und diese versicherung wird das dann wohl mit abdenken Diese Güterschaden-Haftpflichtversicherung deckt solche Fahrten nicht ab. Na ja, die Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG würde schon eintreten müssen, wenn sich der "Autotransporter" auf die Seite legt und die "Ware" abwirft. Vermutlich wird es aber so sein, dass die Deckung mit 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht der Sendung nicht annähernd der Warenwert wiederspiegeln würde. Somit ist seitens des Absenders mit großer Sicherheit eine "zusätzliche" Transportversicherung abgeschlossen! Für den "Nachlauf", also ab dem "Abladen" und die Fahrt auf den Hof muss eine andere Art der Versicherungsform gefunden werden. Ich denke aber schon, dass die bekannten Versicherungen hier dementsprechende Pakete anbieten!? -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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19.11.2008, 21:43
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Na ja, die Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG würde schon eintreten müssen, wenn sich der "Autotransporter" auf die Seite legt und die "Ware" abwirft. In einem solchen Fall ist es klar, aber das Abladen müßte dann schon eine spezielle Versicherung abdecken. Dies müßte bei einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung der Genehnmigungsbehörde auch nachgewiesen werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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19.11.2008, 21:50
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Na ja, die Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG würde schon eintreten müssen, wenn sich der "Autotransporter" auf die Seite legt und die "Ware" abwirft. In einem solchen Fall ist es klar, aber das Abladen müßte dann schon eine spezielle Versicherung abdecken. Dies müßte bei einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung der Genehnmigungsbehörde auch nachgewiesen werden. Nichts anderes schieb ich, wir sind uns da schon einig! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:02 |