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kater33
Beitrag 16.12.2008, 18:10
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Allerseits,

ich bin neu hier im Forum und hätte zwei Fragen die mir vielleicht einer beantworten kann.

Vor ca. 18 Jahren habe ich meinen Führerschein verloren. Hatte ca. 2,5 Promille. Die Mpu damals war dementsprechend negativ.

Ich hatte 1 Monat später eine 2te MPU, aber die war Aufgrund meiner Uneinsichtigkeit ebenfalls negativ. Den Führerschein habe ich danach nicht mehr beantragt.

Da mir Berufbedingt immer öfters nahegelegt wurde, den Führerschein endlich wieder zu machen, habe ich mich dazu entschlossen und bin vor 2 Wochen zur Führerscheinstelle und habe den Führerschein neu beantragt.

Zu meiner Überaschung sagte mir die Frau von der Führerscheinstelle, das die Führerscheinakte nicht mehr benötigt wird und ob ich den Führerscehin auf die alten Klasse wie früher beantragen will. Prüfung wäre nicht nötig, es gibt seit 1.11 ein neues Gesetz.

Auf meine Nachfrage, wieso ich den Führerschein nicht neu machen muß, erklärte mir die Frau, das ich für die neue Klasse B,A nur einen Sehtest, Passfotos benötige, und wenn ich alle Klassen von früher haben möchte, noch ein augenätzliches Artest, erste Hilfe Kurs und eine Untersuchung nach Anlage 5 FeV Ziffer 1 benötige.

Meine erst Frage kann das ein?
oder erwartet mich doch noch ne MPU? oder muß ich den Führerschein doch noch neu machen. Mir kommt das alles etwas komisch vor?


Zur zweiten Frage, wenn ich die alten Klassen bekommen sollte.
Die Frau sagte mir, ich hatte den A beschränkt (ich weis ich habe den damals gemacht und der ist automatisch nach 2 Jahren in den unbeschränkten gelaufen, kann es aber nicht nachvollziehen. Keine Unterlagen mehr und ich hatte nur kleine Maschinen mit 27 PS, habe aber den nie umschreiben lassen). Ich will hier keine schlafenden Hunde wecken, aber kann mir einer erklären wie die Sitiuation mit dem A- Führerschein heutzutage ausschaut?

Und bitte keine Hinweise auf "Ich hoffe du hast gelernt etc." Das habe ich

Vielen Dank
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GSX-R
Beitrag 16.12.2008, 18:16
Beitrag #2


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Hallo, und willkommen im Verkehrsportal wavey.gif


Zu Frage 1) das ist tatsächlich so. Die alte MPU-Auflage war nur maximal 5 Jahre verwertbar und ist vom Tisch. Neue Prüfungen musst Du seit Oktober dieses Jahres auch nicht mehr zwangsläufig machen, da ist die alte 2-Jahresregelung gefallen und durch eine "kann"-Regel ersetzt worden.

Mit Frage 2) da bin ich nicht sicher, wenn Du den A-Beschränkt 2 Jahre + vor dem Entzughattest, dann sollte der eigentlich automatisch zu A werden. Aber da sagen bestimmt Andere mit mehr Ahnung auf dem Gebit was dazu.

Btw, wenn Du nach 18 Jahren wieder in den Verkehr kommst, dann mach bloß vorsichtig. Ein paar Fahrstunden zum wieder eingewöhnen wären sicher hein Schaden wink.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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swift
Beitrag 16.12.2008, 18:17
Beitrag #3


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:10) *
Meine erst Frage kann das ein?

yes.gif
Zitat
Mir kommt das alles etwas komisch vor?

Ne, das ist schon so. wavey.gif
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 18:42
Beitrag #4


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Zitat (GSX-R @ 16.12.2008, 18:16) *
Hallo, und willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zu Frage 1) das ist tatsächlich so. Die alte MPU-Auflage war nur maximal 5 Jahre verwertbar und ist vom Tisch. Neue Prüfungen musst Du seit Oktober dieses Jahres auch nicht mehr zwangsläufig machen, da ist die alte 2-Jahresregelung gefallen und durch eine "kann"-Regel ersetzt worden.

Mit Frage 2) da bin ich nicht sicher, wenn Du den A-Beschränkt 2 Jahre + vor dem Entzughattest, dann sollte der eigentlich automatisch zu A werden. Aber da sagen bestimmt Andere mit mehr Ahnung auf dem Gebit was dazu.

Btw, wenn Du nach 18 Jahren wieder in den Verkehr kommst, dann mach bloß vorsichtig. Ein paar Fahrstunden zum wieder eingewöhnen wären sicher hein Schaden wink.gif



Hi GSX
Danke für die Infos.
Du meinst ich habe da nix mehr zu befürchten? Ich kanns nicht glauben, sorry
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können?

..Btw, wenn Du nach 18 Jahren wieder in den Verkehr kommst ........
....... werde ich sicherlich in dieser Richtung etwas tun. Die Autos ändern sich, die Gesetze ändern sich und ich ändere mich.

gruß
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nachteule
Beitrag 16.12.2008, 19:10
Beitrag #5


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Hallo, Kater33,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Für Dich als ungläubigen Thomas habe ich mal folgenden Link herausgekramt.

Hier kannst Du alles dazu lesen und danach laut "Hurra" schreien laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.12.2008, 19:19
Beitrag #6





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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Ich kanns nicht glauben, sorry

laugh2.gif Glaube es einfach laugh2.gif
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können?

Ja
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Mr.T
Beitrag 16.12.2008, 19:26
Beitrag #7


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können?
Nein.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 19:33
Beitrag #8





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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 19:26) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können?
Nein.

Da würde mich mal die Begründung für deine Auffassung interessieren. Es geht hier immerhin um 18 Jahre führerscheinloser Zeit.
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 19:48
Beitrag #9


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Zitat (nachteule @ 16.12.2008, 19:10) *
Für Dich als ungläubigen Thomas habe ich mal folgenden Link herausgekramt.

Nachteule


woher weist du das ich ungläubig bin? think.gif

aber habs gelesen, wird sich zeigen was kommt.
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Mr.T
Beitrag 16.12.2008, 19:57
Beitrag #10


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Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 19:33) *
Da würde mich mal die Begründung für deine Auffassung interessieren.
Die habe ich schon häufig in den letzten Monaten gepostet.

Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 19:33) *
Es geht hier immerhin um 18 Jahre führerscheinloser Zeit.
Ja und? Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Tatsachen vorliegen, die auf das Fehlen der Befähigung schließen lassen, um eine erneute FE-Prüfung anordnen zu können. Der reine Zeitablauf, und sei er noch so lang, ist keine entsprechende Tatsache.


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Gruß Mr.T

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 20:09
Beitrag #11





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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 19:57) *
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Tatsachen vorliegen, die auf das Fehlen der Befähigung schließen lassen, ...

Die Tatsachen selbst müssen das Fehlen der Kenntnisse und Fähigkeiten aber nicht beweisen, sondern nur eine diesbezügliche Annahme (= Vermutung) rechtfertigen. § 20 FeV verlangt zunächst das Vorliegen von Tatsachen, lässt aber für das Fehlen der Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund dieser Tatsache eben auch die Annahme (= Vermutung) zu.

1.) Tatsache: Die Fahrerlaubnis wurde vor mehr als 18 Jahren entzogen. In dieser Zeit konnte der Betroffene keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen.

2.) gerechtfertigte Annahme aufgrund dieser Tatsache: Nach 18 Jahren ohne Fahrpraxis und den in dieser Zeit stattgefundenen verkehrsrechtlichen Änderungen fehlen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Wenn du zu Gunsten der Betroffenen das anders siehst, ist es ja gut. Meine Rechtsauffassung ist aber eine andere.
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 20:12
Beitrag #12


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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 19:57) *
Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 19:33) *
Da würde mich mal die Begründung für deine Auffassung interessieren.
Die habe ich schon häufig in den letzten Monaten gepostet.

Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 19:33) *
Es geht hier immerhin um 18 Jahre führerscheinloser Zeit.
Ja und? Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Tatsachen vorliegen, die auf das Fehlen der Befähigung schließen lassen, um eine erneute FE-Prüfung anordnen zu können. Der reine Zeitablauf, und sei er noch so lang, ist keine entsprechende Tatsache.



nach deiner Meinung wäre hier eine MPU fäliig und die Neuerwerbung des Führerscheins? Bei Mir meinste jetzt ?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 20:16
Beitrag #13





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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 20:12) *
nach deiner Meinung wäre hier eine MPU fäliig und die Neuerwerbung des Führerscheins? Bei Mir meinste jetzt ?

Nach meiner Rechtsauffassung wäre keine MPU notwendig, sondern die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Lass dich aber nicht von der Diskussion verrückt machen, wenn du einen Sachbearbeiter hast, der das wie Mr.T sieht und die Neuerteilung prüfungsfrei ermöglicht.
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nachteule
Beitrag 16.12.2008, 20:34
Beitrag #14


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Hallo, Kater33,

Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 19:48) *
woher weist du das ich ungläubig bin? think.gif

weil mir schon mit 5 Jahren das Lesen beigebracht wurde:

Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Ich kanns nicht glauben, sorry


laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Polo79
Beitrag 16.12.2008, 20:43
Beitrag #15


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Zitat (nachteule @ 16.12.2008, 20:34) *
weil mir schon mit 5 Jahren das Lesen beigebracht wurde:

huh.gif
Frühkindliche Bildung gibt es m.W. noch nicht allzulange. laugh2.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 20:44
Beitrag #16


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Zitat (nachteule @ 16.12.2008, 20:34) *
Hallo, Kater33,

Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 19:48) *
woher weist du das ich ungläubig bin? think.gif

weil mir schon mit 5 Jahren das Lesen beigebracht wurde:



hmmm
meinst du nicht das wir alle schon mit 5 wusten was uns erwartet?

Denkst Du du konntest besser lesen mit 5?
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Mr.T
Beitrag 16.12.2008, 20:51
Beitrag #17


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Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 20:09) *
Meine Rechtsauffassung ist aber eine andere.
Naja, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auch der § 20 FeV neu gefasst:
Zitat
§ 20 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:
§ 15 findet vorbehaltlich Absatz 2 keine Anwendung."
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

So empfiehlt es zumindest der Verkehrsrechtsausschuss der BR zur BT-Drucksache 843/08.

Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. cool.gif


--------------------
Gruß Mr.T

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kater33
Beitrag 16.12.2008, 21:02
Beitrag #18


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Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 20:16) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 20:12) *
nach deiner Meinung wäre hier eine MPU fäliig und die Neuerwerbung des Führerscheins? Bei Mir meinste jetzt ?

Nach meiner Rechtsauffassung wäre keine MPU notwendig, sondern die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Lass dich aber nicht von der Diskussion verrückt machen, wenn du einen Sachbearbeiter hast, der das wie Mr.T sieht und die Neuerteilung prüfungsfrei ermöglicht.


Nach meiner Meinung wäre ein Aufbaukurs ok




Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 20:51) *
Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 20:09) *
Meine Rechtsauffassung ist aber eine andere.
Naja, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auch der § 20 FeV neu gefasst:
Zitat
§ 20 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:
§ 15 findet vorbehaltlich Absatz 2 keine Anwendung."
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

So empfiehlt es zumindest der Verkehrsrechtsausschuss der BR zur BT-Drucksache 843/08.

Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. cool.gif



Unter Berücksichtigung der allegmeinen Auflagen

Sorry, ich wolte nur 2 Antworten auf meine Fragen
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Jens
Beitrag 16.12.2008, 21:03
Beitrag #19


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 20:51) *
ein Aufbaukurs


Was genau ist das, und auf welcher Rechtsgrundlage wird ein solcher Kurs im Rahmen der Neuerteilung angeordnet?


--------------------
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Polo79
Beitrag 16.12.2008, 21:06
Beitrag #20


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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 20:51) *
Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. cool.gif

Woran liegt das denn? unsure.gif
Das liegt wahrscheinlich daran, dass es keine einheitliche Definition von "Tatsachen, die die Annahme..." gibt. think.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.12.2008, 21:12
Beitrag #21





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Zitat (klaus62 @ 16.12.2008, 19:19) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können?

Ja



Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 19:26) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 18:42) *
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können?
Nein.


Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? unsure.gif
Falls ja
Dann habe ich dich falsch eingeschätzt, tut mir leid.
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 21:14
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 16.12.2008, 21:03) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 20:51) *
ein Aufbaukurs


Was genau ist das, und auf welcher Rechtsgrundlage wird ein solcher Kurs im Rahmen der Neuerteilung angeordnet?


Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder?
Gedanke war, nach 10 15 Jahren ein Kurs der in kurzen verständlichen Worten erzähl,t was sich geändert hat

Nicht den Zeigefinger, sondern, Nachdenken ich weis nicht wie ich es dir erklären soll.
Es fährt sich anders mit 20 anders um die Lurve als mit 40
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Polo79
Beitrag 16.12.2008, 21:23
Beitrag #23


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:14) *
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder?

Das lernt man auch nur einmal in der Fahrschule. In sämtlichen "Kursen" geht es immer nur um das Verhalten.


Zitat
Gedanke war, nach 10 15 Jahren ein Kurs der in kurzen verständlichen Worten erzähl,t was sich geändert hat

Den gibt es nicht. Theorieunterricht in der Fahrschule kommt dem wohl sehr nahe.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 21:25
Beitrag #24





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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 20:51) *
Naja, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auch der § 20 FeV neu gefasst:

Ich kann in der geplanten Neufassung des § 20 FeV keine grundlegende Änderung, sondern nur eine Klarstellung erkennen. Wenn nämlich Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr gegeben sind, dann ist es nämlich gerade keine Kann-Bestimmung (wie hier oft zu lesen ist), sondern dann muss die Prüfung angeordnet werden. Das ist aber auch schon nach dem bisherigen Wortlaut so: "kann ( ... ) verzichten, wenn ..."
Der Verzicht ist also nicht zulässig, wenn es Tatsachen gibt, die eine solche Annahme rechtfertigen.

Insofern kann man im Falle des TE auch durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass hier die Prüfung keiner Kann-Bestimmung unterliegt, sondern dass sie zwingend anzuordnen ist.

Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 20:51) *
Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. cool.gif

Leider habe ich gedanklich noch nicht nachvollziehen können, warum du einen sehr langen Zeitraum seit dem FE-Entzug nicht als "Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, dass ..." ansiehst. Wie gesagt, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten bedürfen keines Beweises, sondern nur einer Annahme. Diese Annahme wiederum muss aufgrund von Tatsachen gerechtfertigt sein. Und genau diese geforderte Korrelation "Tatsache --> gerechtfertigte Annahme" sehe ich bei einem Zeitraum von 18 Jahren als gegeben an.
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 21:27
Beitrag #25


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Zitat (Polo79 @ 16.12.2008, 21:23) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:14) *
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder?

Das lernt man auch nur einmal in der Fahrschule. In sämtlichen "Kursen" geht es immer nur um das Verhalten.


Zitat
Gedanke war, nach 10 15 Jahren ein Kurs der in kurzen verständlichen Worten erzähl,t was sich geändert hat

Den gibt es nicht. Theorieunterricht in der Fahrschule kommt dem wohl sehr nahe.


Ein naher Bekannter kann das nicht machen?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 21:29
Beitrag #26





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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:14) *
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder?

Vielleicht aber in Sachen Grünpfeilschild, Bus mit Warnblinklicht, Promillegrenze, Kreisverkehr, neue Verkehrszeichen, energiesparende Fahrweise u.v.m. Jede Menge Dinge, die vor 18 Jahren anders waren und deren Änderungen in den letzten 18 Jahren "die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse" bei dir nicht mehr vorhanden sind.
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Polo79
Beitrag 16.12.2008, 21:29
Beitrag #27


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:27) *
Ein naher Bekannter kann das nicht machen?

Wir diskutieren hier doch über das Prozedere der Neuerteilung Deiner FE. Die FSST kann ja schlecht anordnen, dass Dir ein Bekannter Nachhilfe in Straßenverkehrsrecht gibt. blink.gif

Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 21:29) *
[...]energiesparende Fahrweise[...]

Da haben viele Nachholbedarf. Je älter, je drehfreudiger kommt´s mir manchmal vor. shutup.gif

Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 21:29) *
[...]neue Verkehrszeichen[...]

Naja, er darf ja wahrscheinlich bald mehr vergessen als er hinzulernen muss. laugh2.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 21:37
Beitrag #28





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Zitat (Polo79 @ 16.12.2008, 21:29) *
Je älter, je drehfreudiger kommt´s mir manchmal vor. shutup.gif

Natürlich, alles unterhalb von 3000 1/min ist untertourig, da versauert der Motor. laugh2.gif
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 21:40
Beitrag #29


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Zitat (Polo79 @ 16.12.2008, 21:29) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:27) *
Ein naher Bekannter kann das nicht machen?

Wir diskutieren hier doch über das Prozedere der Neuerteilung Deiner FE. Die FSST kann ja schlecht anordnen, dass Dir ein Bekannter Nachhilfe in Straßenverkehrsrecht gibt. blink.gif

Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 21:29) *
[...]energiesparende Fahrweise[...]

Da haben viele Nachholbedarf. Je älter, je drehfreudiger kommt´s mir manchmal vor. shutup.gif


Sicherlich, Aber wieso soll mir nicht eine gute Bekannte Unterricht geben können?
oder meint ihr ich pack das nicht?

Was heist je älter umso Drehfreudiger? mad.gif


verwirrt bin
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Polo79
Beitrag 16.12.2008, 21:53
Beitrag #30


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:40) *
Sicherlich, Aber wieso soll mir nicht eine gute Bekannte Unterricht geben können?

@Jens hat Dich hier gefragt, wie Du Dir die Maßnahmen der FSST bei der Neuerteilung vorstellst. Wie Du Dich privat vorbereiten möchtest und ob das sinnvoll ist, stand doch nie zur Debatte. think.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Mr.T
Beitrag 16.12.2008, 22:35
Beitrag #31


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Zitat (klaus62 @ 16.12.2008, 21:12) *
Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? unsure.gif
Ja.

Zitat (klaus62 @ 16.12.2008, 21:12) *
Falls ja
Dann habe ich dich falsch eingeschätzt, tut mir leid.
Das muss dir nicht leid tun. wavey.gif


Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 21:25) *
Wie gesagt, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten bedürfen keines Beweises, sondern nur einer Annahme. Diese Annahme wiederum muss aufgrund von Tatsachen gerechtfertigt sein. Und genau diese geforderte Korrelation "Tatsache --> gerechtfertigte Annahme" sehe ich bei einem Zeitraum von 18 Jahren als gegeben an.
Ziehen wir das mal von der anderen Seite auf: Der Gesetzgeber hat sämtliche Fristen in der FeV gestrichen, auch die Fristen in § 31. Nun kommt jemand, der seit 1989 lfd. in D lebt und im Besitz einer im Jahre 1988 in Südafrika ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse CE ist zur FSST und beantragt die Umschreibung seiner FE. Die FSST muss die FE umgeschreiben, auch in CE. Eine Möglichkeit, eine FE-Prüfung anzuordnen, besteht in diesem Fall nicht. Und dass diese Person im Jahresurlaub außerhalb von D LKW gefahren hat, ist unwahrscheinlich.
Anderer Fall: CE aus SFA aus 1988, Einreise in D 1989, dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Person beantragt nach der Haftentlassung im Jahr 2008 die Umschreibung. Fahrpraxis seit 1989 = 0. Auch dieser Person muss CE erteilt werden.
Aber 18 Jahre nicht im Besitz der deutschen FE zu sein, soll eine FE-Prüfung rechtfertigen? unsure.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.12.2008, 23:18
Beitrag #32





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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 22:35) *
Anderer Fall: CE aus SFA ...

Aus Soltau-Fallingbostel? think.gif

Im Ernst:
Der Unterschied zu einer Neuerteilung ist, dass in den genannten Beispielen gar keine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Prüfung bestünde. Selbst wenn die Behörde - aus welchen Gründen auch immer - eine Prüfung gerne hätte, könnte sie sie nicht anordnen. Bei der Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung hat der Gesetzgeber aber ein "Schlupfloch" offen gelassen. Er wollte möglicherweise nur den bisherigen Automatismus "Entziehung vor mehr als 2 Jahren = neue Prüfung" zu Gunsten einer etwas flexibleren Regelung loswerden, die es ermöglicht, die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Die Begründung zur Neuformulierung des § 20 FeV (dein obiger Link zur Bundestags-Drucksache) bestätigt das auch. Dort wird u.a. die "sachgerechte Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte" genannt, wozu im Einzelfall nicht nur der Zeitraum seit der Entziehung, sondern auch die Dauer des vorherigen FE-Besitzes gezählt werden kann.

Auch wird die "Reduzierung von Rechtsrisiken" genannt. Die bisher etwas missverständliche Formulierung wird nach der geplanten Neufassung immerhin schärfer formuliert als bisher ("... ordnet einer FE-Prüfung an, wenn ...").

Wie gesagt, ich finde es nicht schlimm, wenn sich eine Verwaltungspraxis herausbilden sollte, die diese Thematik großzügig im Sinne des Antragstellers behandelt. Nur kann ich bei extremen Konstellationen (kurzer Dauer des Vorbesitzes, lange Dauer seit der Entziehung) nicht nachvollziehen, dass diese Praxis den Bestimmungen des § 20 FeV entspricht.
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kater33
Beitrag 16.12.2008, 23:22
Beitrag #33


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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 22:35) *
Zitat (klaus62 @ 16.12.2008, 21:12) *
Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? unsure.gif
Ja.

Zitat (klaus62 @ 16.12.2008, 21:12) *
Falls ja
Dann habe ich dich falsch eingeschätzt, tut mir leid.
Das muss dir nicht leid tun. wavey.gif


Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 21:25) *
Wie gesagt, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten bedürfen keines Beweises, sondern nur einer Annahme. Diese Annahme wiederum muss aufgrund von Tatsachen gerechtfertigt sein. Und genau diese geforderte Korrelation "Tatsache --> gerechtfertigte Annahme" sehe ich bei einem Zeitraum von 18 Jahren als gegeben an.
Ziehen wir das mal von der anderen Seite auf: Der Gesetzgeber hat sämtliche Fristen in der FeV gestrichen, auch die Fristen in § 31. Nun kommt jemand, der seit 1989 lfd. in D lebt und im Besitz einer im Jahre 1988 in Südafrika ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse CE ist zur FSST und beantragt die Umschreibung seiner FE. Die FSST muss die FE umgeschreiben, auch in CE. Eine Möglichkeit, eine FE-Prüfung anzuordnen, besteht in diesem Fall nicht. Und dass diese Person im Jahresurlaub außerhalb von D LKW gefahren hat, ist unwahrscheinlich.
Anderer Fall: CE aus SFA aus 1988, Einreise in D 1989, dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Person beantragt nach der Haftentlassung im Jahr 2008 die Umschreibung. Fahrpraxis seit 1989 = 0. Auch dieser Person muss CE erteilt werden.
Aber 18 Jahre nicht im Besitz der deutschen FE zu sein, soll eine FE-Prüfung rechtfertigen? unsure.gif



1993 Der Proband hat unterdem dem Dach der Fahrgemeinschaft
1993 Proband wird verureilt

1994 MPU negativ
1994 MPU negativ

Proband seit 17 Jahren zu Fuß unterwegs, per Fahrad, per Esel per, Deutsche Bahn.

Ich Denken wenn ein Herrn Christian Klar nach 9 fachem Mord nach 26 Jahren aus dem Schlammassel raus kommt
Dann frage ich mich schon, gibts hier Realitäten?

18 Jahre , nie schwarz gefahren, nie einem die Fresse eingehauen.
Und nach 18 Jahren fragt man höflich nach ob man den mal wieder Auto fahren darf

Und dann gibt es Leute, die dir echt nur das schlechteste der wünschen. Geile Mucke

Vieleicht hab ich auch einiges falsch verstranden
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Mr.T
Beitrag 16.12.2008, 23:29
Beitrag #34


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Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 23:22) *
Vieleicht hab ich auch einiges falsch verstranden
Das glaube ich auch.


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Gruß Mr.T

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kater33
Beitrag 16.12.2008, 23:35
Beitrag #35


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Davon gehe ich aus.
Aber ist ok. Allen noch ein schönen 4 Advent

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.12.2008, 00:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht.
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kater33
Beitrag 17.12.2008, 00:32
Beitrag #36


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Zitat (Georg_g @ 16.12.2008, 21:29) *
Zitat (kater33 @ 16.12.2008, 21:14) *
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder?

Vielleicht aber in Sachen Grünpfeilschild, Bus mit Warnblinklicht, Promillegrenze, Kreisverkehr, neue Verkehrszeichen, energiesparende Fahrweise u.v.m. Jede Menge Dinge, die vor 18 Jahren anders waren und deren Änderungen in den letzten 18 Jahren "die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse" bei dir nicht mehr vorhanden sind.


Mensch Georg.
Das hab ich doch im ersten Ding schon gesagt. Auf was wollt ihr hinaus?
Das ich rumbettel, das ich Dankbarsein darf?

Ohne Worte lese mal beinen 3 oder 4 Beitrag



Mister Ti ( das ist eigentlich mein Name)
gehen wir mal da von aus, dieser Proband würde sich über lange oder kurz aus Deutschland zurückziehen.
Würdest Du ihm eine Träne nachweinen?

Ich habe heute 2 Fragen gestellt.
Eine wurde beantwortet, aber so, das ich nicht weis ob ich die zweite Antwort will.

Nur als Info
bei 10 Meldungen am Tag sollte man sich überlegen, ob da net was faul ist.
Aber ich bin ja der Alk


Ich habe die ersten Antworten zur Kenntnis genommen.
Soll ich dir was sagen? ich will die Antwort auf die 2 Frage erst gar nicht wissen.
Sowas Selbstverliebtes und Allwissen

Hut Hab

Ich danke aber allen, die mir etwas geholfen haben.
In diesem Sinn Ich wünsch euch was
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nachteule
Beitrag 17.12.2008, 00:48
Beitrag #37


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Kater33,

wo ist Dein Problem?

Niemand hat Dich als Alk betitelt und Deine Fragen wurden doch auch beantwortet (na gut, bei der zweiten besteht vielleicht noch etwas Klärungsbedarf dry.gif ).

Wenn Du Dir die einzelnen Beiträge mal anschaust, geht es nicht darum, Dich in irgendeiner Form zu kritisieren oder anzugreifen, sondern darum, ob die Führerscheinstelle trotz der Optimierung der FeV in bestimmten Fällen anordnen kann, dass eine Prüfung abzulegen ist, und das hat mit Dir persönlich überhaupt nichts zu tun.

Dankbarkeit hat hier niemand von Dir erwartet, aber grundlose Angriffe von Deiner Seite sind hier absolut fehl am Platz.

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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kater33
Beitrag 17.12.2008, 03:51
Beitrag #38


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naja Nachteule
man geht so durch ein gewissen Schlauch in der Zeit. Aber letztendlich heist es "du bist ein Alk".

Wenn anderen das passiert, war es ein "versehen" oder "naja, kann passieren" weil dem Schorch Dem trau ich das net zu.
Mir haben immer diese 2,5 Promille entgegengeschlagen. Selbst nach 15 Jahren noch.

Einmal Säufer immer Säufer. war selbst bei den "besten" Kumpels immer ein guter Spruch wert.

Aber du hast Recht, ich wollte etwas Hilfe und hab sie ja bekommen (Danke an Alle). Über Gerechtigkeit oder sonstwas wollten wir ja gar nicht reden, es wäre unfair gegen all die anderen und einen selbst.

Ich möchte mich hiermit auch nochmal bei allen Entschuldigen, dennen ich auf die Füsse getreten bin.

Manchmal ist es gut, das es so Menschen wie dich gibt :; etwas weit weg vom geschehen, weit weg vom Chefe, aber zur richtigen Zeit, am richtigen Ort. Ich danke dir für dein Verständnis, und ich hoffe es bleibt was für dich übrig wink.gif

In diesen Sinne
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

PS: Ich hoffe, ihr nimmt mir das alles net zu persöhnlich, weil, das war nie mein Gedanke

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.12.2008, 07:46
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.12.2008, 06:32
Beitrag #39





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Zitat (Mr.T @ 16.12.2008, 22:35) *
Zitat (klaus62 @ 16.12.2008, 21:12) *
Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? unsure.gif
Ja.



Das überrascht mich jetzt doch ein wenig, aber positiv.

Kleines Bsp:

Vor 18 Jahren gab es noch kaum einen Kreisverkehr. Woher weiss jetzt der TE wie er sich dort zu verhalten hat?

(Vorfahrtsregeln, wann blinken usw.)

Es ist ja eine *Kann*-Bestimmung, warum *kann* man dann als SB einer Fsst nicht anordnen, dass der TE noch (z.B) 2-3 Theoriestunden machen soll.

Lieber @kater33

es soll kein Angriff auf dich sein, wirklich nicht, aber nach 18 Jahren ohne Fahrpraxis sind doch ein paar Einwände erlaubt, oder nicht?
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jens_16syncro
Beitrag 17.12.2008, 09:25
Beitrag #40


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An diejenigen, die unbedingt eine erneute Prüfung nach langer Zeit ohne FE verlangen:

Mister T hatte doch schon schon ein sehr gutes Beispiel hier:
Wenn man restriktiv eine Neuerteilung der FE nur mit erneuter Prüfung nach langer FE-Abstinenz befürwortet, dann müßte man auch gerechterweise jedem Langzeit-Knacki die FE entziehen !!
Das geht nicht, weil der Knacki eine gültige FE hat und natürlich während seiner eingesessenen Zeit nicht negativ im Strassenverkehr aufgefallen ist laugh2.gif
Aber wieso soll gleiches Recht nicht für andere gelten ?

Gruß
Jens


--------------------
Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Dieselschräubchen
Beitrag 17.12.2008, 10:22
Beitrag #41


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Zitat (klaus62 @ 17.12.2008, 06:32) *
Vor 18 Jahren gab es noch kaum einen Kreisverkehr. Woher weiss jetzt der TE wie er sich dort zu verhalten hat?

Gegenfrage: Woher soll das ein Vielfahrer wissen? Auch er bekommt keine Nachschulungen. Die Änderungen im Straßenverkehr wie z. B. Grünpfeil werden in den Medien veröffentlicht, aber nie auf der Straße.

Ein Bürger kann sich auch ohne Auto über die aktuellen Gesetze informieren. Diese werden ihm definitiv nicht auf der Straße beigebracht. Daher macht es keinen Unterschied, ob der Betroffene die letzten Jahre Auto gefahren ist oder nicht.


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.12.2008, 15:01
Beitrag #42





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Zitat (klaus62 @ 17.12.2008, 06:32) *
... warum *kann* man dann als SB einer Fsst nicht anordnen, dass der TE noch (z.B) 2-3 Theoriestunden machen soll.

Das kann man nicht anordnen, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Selbst wenn eine Prüfung angeordnet würde, gäbe es dennoch keine Ausbildungspflicht. Und in den Fällen, in denen es eine Ausbildungspflicht gibt, muss man im vorgeschriebenen Umfang am Theorieunterricht teilnehmen. Einen "Deal", wonach der Bewerber zwei bis drei mal am Unterricht teilnehmen muss, kann es also nicht geben und hier hat die Führerscheinstelle auch keinen Ermessensspielraum.

Zitat (jens_16syncro @ 17.12.2008, 09:25) *
Wenn man restriktiv eine Neuerteilung der FE nur mit erneuter Prüfung nach langer FE-Abstinenz befürwortet, dann müßte man auch gerechterweise jedem Langzeit-Knacki die FE entziehen !!
Das geht nicht, weil der Knacki eine gültige FE hat und natürlich während seiner eingesessenen Zeit nicht negativ im

Man könnte ja durchaus erörtern, ob jemand, der 15 Jahre lang im Knast saß, nach seiner Entlassung noch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Selbst wenn man aber zum Ergebnis käme, dass er sie nicht mehr hat, fehlt es in diesem Fall einfach an einer Rechtsgrundlage für die Anordnung einer neuen Prüfung. Der Gesetzgeber hat das einfach nicht vorgesehen. Die Erörterung bezüglich des "Knackis" ist also rein theoretischer Natur.

Zitat (kater33 @ 17.12.2008, 00:32) *
Mensch Georg.
Das hab ich doch im ersten Ding schon gesagt. Auf was wollt ihr hinaus?
Das ich rumbettel, das ich Dankbarsein darf?

Du hast mich irgendwie falsch verstanden. Wie das in Foren so üblich ist, entwickelt sich im Verlauf einer Diskussion manchmal ein "Nebenkriegsschauplatz". Meine obigen Aussagen hatten zum Inhalt, dass ich mit Mr.T darüber diskutiert habe, wie der § 20 FeV auszulegen sei. Dabei ging es überhaupt nicht um deine Person.

Du hast doch auch schon längst die Auskunft deiner Führerscheinstelle, dass du keine neuen Prüfungen ablegen musst, also betrifft die obige Diskussion deinen eigenen Fall ohnehin nicht.
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Polo79
Beitrag 17.12.2008, 15:24
Beitrag #43


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Zitat (jens_16syncro @ 17.12.2008, 09:25) *
Mister T hatte doch schon schon ein sehr gutes Beispiel hier:
Das Beispiel überzeugt mich ehrlich gesagt nicht.

Das hat schon bei meiner Mutter nicht funktioniert:
Zitat
Alle anderen Kinder dürfen aber länger raus, warum muss ich um 22 Uhr zu Hause sein?!



@kater33
Dieses Forum zeichnet sich dadurch aus, dass sich aus praktischen Beispielen häufig theoretische Fragen ergeben, die dann sachlich diskutiert werden. Die Beiträge sind wirklich nicht als Kritik an Deiner Person zu verstehen. wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.12.2008, 22:11
Beitrag #44





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Zitat (Dieselschräubchen @ 17.12.2008, 10:22) *
Gegenfrage: Woher soll das ein Vielfahrer wissen? Auch er bekommt keine Nachschulungen. Die Änderungen im Straßenverkehr wie z. B. Grünpfeil werden in den Medien veröffentlicht, aber nie auf der Straße.


Gute Gegenfrage think.gif

Habe leider keine Antwort drauf.

Gebe mich geschlagen shutup.gif
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Aloisius
Beitrag 05.02.2009, 18:38
Beitrag #45


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Ich denke jetzt mal Unternehmerisch:

Vor der Änderungen kamen die Damen und Herrn in die Fahrschule, machten Ihre Theorie und Praxis. Der Fahrlehrer hatte wenig Arbeit und verdiente ein paar Euro's. Jetzt mit der Änderung sieht man Die Probanden nicht mehr. Also auch keine Euro's mehr.
Jetzt gibt es aber viele Diskussionen um diese ( auch für mich umstrittene ) Bestimmung. Beim Durchlesen dieses Beitrages ist mir ( als Ersatz ) spontan der §48 StVO eingefallen. Passt natürlich in seiner jetzigen Form nicht, wäre aber, nach einer einfachen Änderung, die Lösung !!! Oder ?

Grüße


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Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 19:12
Beitrag #46





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Die wirtschaftlichen Interessen der Fahrschulen dürften den Gesetzgeber kaum in seinen Entscheidungen zum Fahrerlaubnisrecht beeinflussen. Und der Anteil der Neuerteilungen machte nach der früheren Rechtslage wohl nur einen winzigen Bruchteil des Fahrschulgeschäfts aus.

Den Zusammenhang mit dem Verkehrsunterricht nach § 48 StVO verstehe ich allerdings nicht. Der wird ja nicht von Fahrschulen durchgeführt.
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Aloisius
Beitrag 05.02.2009, 19:58
Beitrag #47


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Zitat (Georg_g @ 05.02.2009, 19:12) *
Die wirtschaftlichen Interessen der Fahrschulen dürften den Gesetzgeber kaum in seinen Entscheidungen zum Fahrerlaubnisrecht beeinflussen. Und der Anteil der Neuerteilungen machte nach der früheren Rechtslage wohl nur einen winzigen Bruchteil des Fahrschulgeschäfts aus.

Den Zusammenhang mit dem Verkehrsunterricht nach § 48 StVO verstehe ich allerdings nicht. Der wird ja nicht von Fahrschulen durchgeführt.


Da geb ich Dir Recht ! Aber mal schau'n was sich die Herrn im Bund-Länder-Fachausschuss einfallen lassen.

Ich schrieb ja, dass der §48 anders formuliert werden müsste, dahingehend, dass die Fahrschulen diesen durchführen und der Proband in diesen Fällen eben nachweisen müssen.
Das würde das "Einnahmenloch" wieder schließen.

Grüße


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Mr.T
Beitrag 21.03.2009, 17:58
Beitrag #48


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Die 3 fehlenden Beiträge sind jetzt hier.


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