Kann das sein? |
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Kann das sein? |
16.12.2008, 18:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
ich bin neu hier im Forum und hätte zwei Fragen die mir vielleicht einer beantworten kann. Vor ca. 18 Jahren habe ich meinen Führerschein verloren. Hatte ca. 2,5 Promille. Die Mpu damals war dementsprechend negativ. Ich hatte 1 Monat später eine 2te MPU, aber die war Aufgrund meiner Uneinsichtigkeit ebenfalls negativ. Den Führerschein habe ich danach nicht mehr beantragt. Da mir Berufbedingt immer öfters nahegelegt wurde, den Führerschein endlich wieder zu machen, habe ich mich dazu entschlossen und bin vor 2 Wochen zur Führerscheinstelle und habe den Führerschein neu beantragt. Zu meiner Überaschung sagte mir die Frau von der Führerscheinstelle, das die Führerscheinakte nicht mehr benötigt wird und ob ich den Führerscehin auf die alten Klasse wie früher beantragen will. Prüfung wäre nicht nötig, es gibt seit 1.11 ein neues Gesetz. Auf meine Nachfrage, wieso ich den Führerschein nicht neu machen muß, erklärte mir die Frau, das ich für die neue Klasse B,A nur einen Sehtest, Passfotos benötige, und wenn ich alle Klassen von früher haben möchte, noch ein augenätzliches Artest, erste Hilfe Kurs und eine Untersuchung nach Anlage 5 FeV Ziffer 1 benötige. Meine erst Frage kann das ein? oder erwartet mich doch noch ne MPU? oder muß ich den Führerschein doch noch neu machen. Mir kommt das alles etwas komisch vor? Zur zweiten Frage, wenn ich die alten Klassen bekommen sollte. Die Frau sagte mir, ich hatte den A beschränkt (ich weis ich habe den damals gemacht und der ist automatisch nach 2 Jahren in den unbeschränkten gelaufen, kann es aber nicht nachvollziehen. Keine Unterlagen mehr und ich hatte nur kleine Maschinen mit 27 PS, habe aber den nie umschreiben lassen). Ich will hier keine schlafenden Hunde wecken, aber kann mir einer erklären wie die Sitiuation mit dem A- Führerschein heutzutage ausschaut? Und bitte keine Hinweise auf "Ich hoffe du hast gelernt etc." Das habe ich Vielen Dank |
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16.12.2008, 18:16
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Hallo, und willkommen im Verkehrsportal
Zu Frage 1) das ist tatsächlich so. Die alte MPU-Auflage war nur maximal 5 Jahre verwertbar und ist vom Tisch. Neue Prüfungen musst Du seit Oktober dieses Jahres auch nicht mehr zwangsläufig machen, da ist die alte 2-Jahresregelung gefallen und durch eine "kann"-Regel ersetzt worden. Mit Frage 2) da bin ich nicht sicher, wenn Du den A-Beschränkt 2 Jahre + vor dem Entzughattest, dann sollte der eigentlich automatisch zu A werden. Aber da sagen bestimmt Andere mit mehr Ahnung auf dem Gebit was dazu. Btw, wenn Du nach 18 Jahren wieder in den Verkehr kommst, dann mach bloß vorsichtig. Ein paar Fahrstunden zum wieder eingewöhnen wären sicher hein Schaden -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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16.12.2008, 18:17
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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16.12.2008, 18:42
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Hallo, und willkommen im Verkehrsportal Zu Frage 1) das ist tatsächlich so. Die alte MPU-Auflage war nur maximal 5 Jahre verwertbar und ist vom Tisch. Neue Prüfungen musst Du seit Oktober dieses Jahres auch nicht mehr zwangsläufig machen, da ist die alte 2-Jahresregelung gefallen und durch eine "kann"-Regel ersetzt worden. Mit Frage 2) da bin ich nicht sicher, wenn Du den A-Beschränkt 2 Jahre + vor dem Entzughattest, dann sollte der eigentlich automatisch zu A werden. Aber da sagen bestimmt Andere mit mehr Ahnung auf dem Gebit was dazu. Btw, wenn Du nach 18 Jahren wieder in den Verkehr kommst, dann mach bloß vorsichtig. Ein paar Fahrstunden zum wieder eingewöhnen wären sicher hein Schaden Hi GSX Danke für die Infos. Du meinst ich habe da nix mehr zu befürchten? Ich kanns nicht glauben, sorry Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können? ..Btw, wenn Du nach 18 Jahren wieder in den Verkehr kommst ........ ....... werde ich sicherlich in dieser Richtung etwas tun. Die Autos ändern sich, die Gesetze ändern sich und ich ändere mich. gruß |
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16.12.2008, 19:10
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kater33,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Für Dich als ungläubigen Thomas habe ich mal folgenden Link herausgekramt. Hier kannst Du alles dazu lesen und danach laut "Hurra" schreien Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Gast_klaus62_* |
16.12.2008, 19:19
Beitrag
#6
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16.12.2008, 19:26
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können? Nein.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 19:33
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#8
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16.12.2008, 19:48
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
woher weist du das ich ungläubig bin? aber habs gelesen, wird sich zeigen was kommt. |
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16.12.2008, 19:57
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Da würde mich mal die Begründung für deine Auffassung interessieren. Die habe ich schon häufig in den letzten Monaten gepostet.Es geht hier immerhin um 18 Jahre führerscheinloser Zeit. Ja und? Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Tatsachen vorliegen, die auf das Fehlen der Befähigung schließen lassen, um eine erneute FE-Prüfung anordnen zu können. Der reine Zeitablauf, und sei er noch so lang, ist keine entsprechende Tatsache.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 20:09
Beitrag
#11
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Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Tatsachen vorliegen, die auf das Fehlen der Befähigung schließen lassen, ... Die Tatsachen selbst müssen das Fehlen der Kenntnisse und Fähigkeiten aber nicht beweisen, sondern nur eine diesbezügliche Annahme (= Vermutung) rechtfertigen. § 20 FeV verlangt zunächst das Vorliegen von Tatsachen, lässt aber für das Fehlen der Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund dieser Tatsache eben auch die Annahme (= Vermutung) zu. 1.) Tatsache: Die Fahrerlaubnis wurde vor mehr als 18 Jahren entzogen. In dieser Zeit konnte der Betroffene keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen. 2.) gerechtfertigte Annahme aufgrund dieser Tatsache: Nach 18 Jahren ohne Fahrpraxis und den in dieser Zeit stattgefundenen verkehrsrechtlichen Änderungen fehlen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wenn du zu Gunsten der Betroffenen das anders siehst, ist es ja gut. Meine Rechtsauffassung ist aber eine andere. |
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16.12.2008, 20:12
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Da würde mich mal die Begründung für deine Auffassung interessieren. Die habe ich schon häufig in den letzten Monaten gepostet.Es geht hier immerhin um 18 Jahre führerscheinloser Zeit. Ja und? Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Tatsachen vorliegen, die auf das Fehlen der Befähigung schließen lassen, um eine erneute FE-Prüfung anordnen zu können. Der reine Zeitablauf, und sei er noch so lang, ist keine entsprechende Tatsache.nach deiner Meinung wäre hier eine MPU fäliig und die Neuerwerbung des Führerscheins? Bei Mir meinste jetzt ? |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 20:16
Beitrag
#13
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Guests |
nach deiner Meinung wäre hier eine MPU fäliig und die Neuerwerbung des Führerscheins? Bei Mir meinste jetzt ? Nach meiner Rechtsauffassung wäre keine MPU notwendig, sondern die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Lass dich aber nicht von der Diskussion verrückt machen, wenn du einen Sachbearbeiter hast, der das wie Mr.T sieht und die Neuerteilung prüfungsfrei ermöglicht. |
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16.12.2008, 20:34
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kater33,
woher weist du das ich ungläubig bin? weil mir schon mit 5 Jahren das Lesen beigebracht wurde: Ich kanns nicht glauben, sorry Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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16.12.2008, 20:43
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
weil mir schon mit 5 Jahren das Lesen beigebracht wurde: Frühkindliche Bildung gibt es m.W. noch nicht allzulange. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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16.12.2008, 20:44
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
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16.12.2008, 20:51
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Meine Rechtsauffassung ist aber eine andere. Naja, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auch der § 20 FeV neu gefasst:Zitat § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: § 15 findet vorbehaltlich Absatz 2 keine Anwendung." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. So empfiehlt es zumindest der Verkehrsrechtsausschuss der BR zur BT-Drucksache 843/08. Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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16.12.2008, 21:02
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
nach deiner Meinung wäre hier eine MPU fäliig und die Neuerwerbung des Führerscheins? Bei Mir meinste jetzt ? Nach meiner Rechtsauffassung wäre keine MPU notwendig, sondern die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Lass dich aber nicht von der Diskussion verrückt machen, wenn du einen Sachbearbeiter hast, der das wie Mr.T sieht und die Neuerteilung prüfungsfrei ermöglicht. Nach meiner Meinung wäre ein Aufbaukurs ok Meine Rechtsauffassung ist aber eine andere. Naja, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auch der § 20 FeV neu gefasst:Zitat § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: § 15 findet vorbehaltlich Absatz 2 keine Anwendung." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. So empfiehlt es zumindest der Verkehrsrechtsausschuss der BR zur BT-Drucksache 843/08. Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. Unter Berücksichtigung der allegmeinen Auflagen Sorry, ich wolte nur 2 Antworten auf meine Fragen |
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16.12.2008, 21:03
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
ein Aufbaukurs Was genau ist das, und auf welcher Rechtsgrundlage wird ein solcher Kurs im Rahmen der Neuerteilung angeordnet? -------------------- |
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16.12.2008, 21:06
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. Woran liegt das denn? Das liegt wahrscheinlich daran, dass es keine einheitliche Definition von "Tatsachen, die die Annahme..." gibt. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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Gast_klaus62_* |
16.12.2008, 21:12
Beitrag
#21
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Guests |
Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können? Ja Das heist bei der "kann"-Regel hätten sie mir auch eine neue Prüfung auferlegen können? Nein.Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? Falls ja Dann habe ich dich falsch eingeschätzt, tut mir leid. |
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16.12.2008, 21:14
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
ein Aufbaukurs Was genau ist das, und auf welcher Rechtsgrundlage wird ein solcher Kurs im Rahmen der Neuerteilung angeordnet? Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder? Gedanke war, nach 10 15 Jahren ein Kurs der in kurzen verständlichen Worten erzähl,t was sich geändert hat Nicht den Zeigefinger, sondern, Nachdenken ich weis nicht wie ich es dir erklären soll. Es fährt sich anders mit 20 anders um die Lurve als mit 40 |
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16.12.2008, 21:23
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder? Das lernt man auch nur einmal in der Fahrschule. In sämtlichen "Kursen" geht es immer nur um das Verhalten. Zitat Gedanke war, nach 10 15 Jahren ein Kurs der in kurzen verständlichen Worten erzähl,t was sich geändert hat Den gibt es nicht. Theorieunterricht in der Fahrschule kommt dem wohl sehr nahe. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 21:25
Beitrag
#24
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Guests |
Naja, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auch der § 20 FeV neu gefasst: Ich kann in der geplanten Neufassung des § 20 FeV keine grundlegende Änderung, sondern nur eine Klarstellung erkennen. Wenn nämlich Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr gegeben sind, dann ist es nämlich gerade keine Kann-Bestimmung (wie hier oft zu lesen ist), sondern dann muss die Prüfung angeordnet werden. Das ist aber auch schon nach dem bisherigen Wortlaut so: "kann ( ... ) verzichten, wenn ..." Der Verzicht ist also nicht zulässig, wenn es Tatsachen gibt, die eine solche Annahme rechtfertigen. Insofern kann man im Falle des TE auch durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass hier die Prüfung keiner Kann-Bestimmung unterliegt, sondern dass sie zwingend anzuordnen ist. Aber wahrscheinlich werde ich selbst nach dieser Änderung der FeV hier häufig lesen, dass nach X Jahren von der FSST eine Prüfung gefordert werden kann. Leider habe ich gedanklich noch nicht nachvollziehen können, warum du einen sehr langen Zeitraum seit dem FE-Entzug nicht als "Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, dass ..." ansiehst. Wie gesagt, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten bedürfen keines Beweises, sondern nur einer Annahme. Diese Annahme wiederum muss aufgrund von Tatsachen gerechtfertigt sein. Und genau diese geforderte Korrelation "Tatsache --> gerechtfertigte Annahme" sehe ich bei einem Zeitraum von 18 Jahren als gegeben an. |
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16.12.2008, 21:27
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder? Das lernt man auch nur einmal in der Fahrschule. In sämtlichen "Kursen" geht es immer nur um das Verhalten. Zitat Gedanke war, nach 10 15 Jahren ein Kurs der in kurzen verständlichen Worten erzähl,t was sich geändert hat Den gibt es nicht. Theorieunterricht in der Fahrschule kommt dem wohl sehr nahe. Ein naher Bekannter kann das nicht machen? |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 21:29
Beitrag
#26
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Guests |
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder? Vielleicht aber in Sachen Grünpfeilschild, Bus mit Warnblinklicht, Promillegrenze, Kreisverkehr, neue Verkehrszeichen, energiesparende Fahrweise u.v.m. Jede Menge Dinge, die vor 18 Jahren anders waren und deren Änderungen in den letzten 18 Jahren "die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse" bei dir nicht mehr vorhanden sind. |
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16.12.2008, 21:29
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Ein naher Bekannter kann das nicht machen? Wir diskutieren hier doch über das Prozedere der Neuerteilung Deiner FE. Die FSST kann ja schlecht anordnen, dass Dir ein Bekannter Nachhilfe in Straßenverkehrsrecht gibt. [...]energiesparende Fahrweise[...] Da haben viele Nachholbedarf. Je älter, je drehfreudiger kommt´s mir manchmal vor. [...]neue Verkehrszeichen[...] Naja, er darf ja wahrscheinlich bald mehr vergessen als er hinzulernen muss. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 21:37
Beitrag
#28
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16.12.2008, 21:40
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Ein naher Bekannter kann das nicht machen? Wir diskutieren hier doch über das Prozedere der Neuerteilung Deiner FE. Die FSST kann ja schlecht anordnen, dass Dir ein Bekannter Nachhilfe in Straßenverkehrsrecht gibt. [...]energiesparende Fahrweise[...] Da haben viele Nachholbedarf. Je älter, je drehfreudiger kommt´s mir manchmal vor. Sicherlich, Aber wieso soll mir nicht eine gute Bekannte Unterricht geben können? oder meint ihr ich pack das nicht? Was heist je älter umso Drehfreudiger? verwirrt bin |
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16.12.2008, 21:53
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Sicherlich, Aber wieso soll mir nicht eine gute Bekannte Unterricht geben können? @Jens hat Dich hier gefragt, wie Du Dir die Maßnahmen der FSST bei der Neuerteilung vorstellst. Wie Du Dich privat vorbereiten möchtest und ob das sinnvoll ist, stand doch nie zur Debatte. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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16.12.2008, 22:35
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? Ja.Falls ja Das muss dir nicht leid tun. Dann habe ich dich falsch eingeschätzt, tut mir leid. Wie gesagt, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten bedürfen keines Beweises, sondern nur einer Annahme. Diese Annahme wiederum muss aufgrund von Tatsachen gerechtfertigt sein. Und genau diese geforderte Korrelation "Tatsache --> gerechtfertigte Annahme" sehe ich bei einem Zeitraum von 18 Jahren als gegeben an. Ziehen wir das mal von der anderen Seite auf: Der Gesetzgeber hat sämtliche Fristen in der FeV gestrichen, auch die Fristen in § 31. Nun kommt jemand, der seit 1989 lfd. in D lebt und im Besitz einer im Jahre 1988 in Südafrika ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse CE ist zur FSST und beantragt die Umschreibung seiner FE. Die FSST muss die FE umgeschreiben, auch in CE. Eine Möglichkeit, eine FE-Prüfung anzuordnen, besteht in diesem Fall nicht. Und dass diese Person im Jahresurlaub außerhalb von D LKW gefahren hat, ist unwahrscheinlich. Anderer Fall: CE aus SFA aus 1988, Einreise in D 1989, dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Person beantragt nach der Haftentlassung im Jahr 2008 die Umschreibung. Fahrpraxis seit 1989 = 0. Auch dieser Person muss CE erteilt werden. Aber 18 Jahre nicht im Besitz der deutschen FE zu sein, soll eine FE-Prüfung rechtfertigen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_Georg_g_* |
16.12.2008, 23:18
Beitrag
#32
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Guests |
Anderer Fall: CE aus SFA ... Aus Soltau-Fallingbostel? Im Ernst: Der Unterschied zu einer Neuerteilung ist, dass in den genannten Beispielen gar keine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Prüfung bestünde. Selbst wenn die Behörde - aus welchen Gründen auch immer - eine Prüfung gerne hätte, könnte sie sie nicht anordnen. Bei der Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung hat der Gesetzgeber aber ein "Schlupfloch" offen gelassen. Er wollte möglicherweise nur den bisherigen Automatismus "Entziehung vor mehr als 2 Jahren = neue Prüfung" zu Gunsten einer etwas flexibleren Regelung loswerden, die es ermöglicht, die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Begründung zur Neuformulierung des § 20 FeV (dein obiger Link zur Bundestags-Drucksache) bestätigt das auch. Dort wird u.a. die "sachgerechte Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte" genannt, wozu im Einzelfall nicht nur der Zeitraum seit der Entziehung, sondern auch die Dauer des vorherigen FE-Besitzes gezählt werden kann. Auch wird die "Reduzierung von Rechtsrisiken" genannt. Die bisher etwas missverständliche Formulierung wird nach der geplanten Neufassung immerhin schärfer formuliert als bisher ("... ordnet einer FE-Prüfung an, wenn ..."). Wie gesagt, ich finde es nicht schlimm, wenn sich eine Verwaltungspraxis herausbilden sollte, die diese Thematik großzügig im Sinne des Antragstellers behandelt. Nur kann ich bei extremen Konstellationen (kurzer Dauer des Vorbesitzes, lange Dauer seit der Entziehung) nicht nachvollziehen, dass diese Praxis den Bestimmungen des § 20 FeV entspricht. |
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16.12.2008, 23:22
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? Ja.Falls ja Das muss dir nicht leid tun. Dann habe ich dich falsch eingeschätzt, tut mir leid. Wie gesagt, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten bedürfen keines Beweises, sondern nur einer Annahme. Diese Annahme wiederum muss aufgrund von Tatsachen gerechtfertigt sein. Und genau diese geforderte Korrelation "Tatsache --> gerechtfertigte Annahme" sehe ich bei einem Zeitraum von 18 Jahren als gegeben an. Ziehen wir das mal von der anderen Seite auf: Der Gesetzgeber hat sämtliche Fristen in der FeV gestrichen, auch die Fristen in § 31. Nun kommt jemand, der seit 1989 lfd. in D lebt und im Besitz einer im Jahre 1988 in Südafrika ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse CE ist zur FSST und beantragt die Umschreibung seiner FE. Die FSST muss die FE umgeschreiben, auch in CE. Eine Möglichkeit, eine FE-Prüfung anzuordnen, besteht in diesem Fall nicht. Und dass diese Person im Jahresurlaub außerhalb von D LKW gefahren hat, ist unwahrscheinlich. Anderer Fall: CE aus SFA aus 1988, Einreise in D 1989, dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Person beantragt nach der Haftentlassung im Jahr 2008 die Umschreibung. Fahrpraxis seit 1989 = 0. Auch dieser Person muss CE erteilt werden. Aber 18 Jahre nicht im Besitz der deutschen FE zu sein, soll eine FE-Prüfung rechtfertigen? 1993 Der Proband hat unterdem dem Dach der Fahrgemeinschaft 1993 Proband wird verureilt 1994 MPU negativ 1994 MPU negativ Proband seit 17 Jahren zu Fuß unterwegs, per Fahrad, per Esel per, Deutsche Bahn. Ich Denken wenn ein Herrn Christian Klar nach 9 fachem Mord nach 26 Jahren aus dem Schlammassel raus kommt Dann frage ich mich schon, gibts hier Realitäten? 18 Jahre , nie schwarz gefahren, nie einem die Fresse eingehauen. Und nach 18 Jahren fragt man höflich nach ob man den mal wieder Auto fahren darf Und dann gibt es Leute, die dir echt nur das schlechteste der wünschen. Geile Mucke Vieleicht hab ich auch einiges falsch verstranden |
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16.12.2008, 23:29
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Vieleicht hab ich auch einiges falsch verstranden Das glaube ich auch.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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16.12.2008, 23:35
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Davon gehe ich aus.
Aber ist ok. Allen noch ein schönen 4 Advent Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.12.2008, 00:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht.
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17.12.2008, 00:32
Beitrag
#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
Das man einem "Wiederholungstäter" in Sachen Gas geben, Kupplung nix mehr beibringen muss, darüber sind wir uns doch eing oder? Vielleicht aber in Sachen Grünpfeilschild, Bus mit Warnblinklicht, Promillegrenze, Kreisverkehr, neue Verkehrszeichen, energiesparende Fahrweise u.v.m. Jede Menge Dinge, die vor 18 Jahren anders waren und deren Änderungen in den letzten 18 Jahren "die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse" bei dir nicht mehr vorhanden sind. Mensch Georg. Das hab ich doch im ersten Ding schon gesagt. Auf was wollt ihr hinaus? Das ich rumbettel, das ich Dankbarsein darf? Ohne Worte lese mal beinen 3 oder 4 Beitrag Mister Ti ( das ist eigentlich mein Name) gehen wir mal da von aus, dieser Proband würde sich über lange oder kurz aus Deutschland zurückziehen. Würdest Du ihm eine Träne nachweinen? Ich habe heute 2 Fragen gestellt. Eine wurde beantwortet, aber so, das ich nicht weis ob ich die zweite Antwort will. Nur als Info bei 10 Meldungen am Tag sollte man sich überlegen, ob da net was faul ist. Aber ich bin ja der Alk Ich habe die ersten Antworten zur Kenntnis genommen. Soll ich dir was sagen? ich will die Antwort auf die 2 Frage erst gar nicht wissen. Sowas Selbstverliebtes und Allwissen Hut Hab Ich danke aber allen, die mir etwas geholfen haben. In diesem Sinn Ich wünsch euch was |
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17.12.2008, 00:48
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Kater33,
wo ist Dein Problem? Niemand hat Dich als Alk betitelt und Deine Fragen wurden doch auch beantwortet (na gut, bei der zweiten besteht vielleicht noch etwas Klärungsbedarf ). Wenn Du Dir die einzelnen Beiträge mal anschaust, geht es nicht darum, Dich in irgendeiner Form zu kritisieren oder anzugreifen, sondern darum, ob die Führerscheinstelle trotz der Optimierung der FeV in bestimmten Fällen anordnen kann, dass eine Prüfung abzulegen ist, und das hat mit Dir persönlich überhaupt nichts zu tun. Dankbarkeit hat hier niemand von Dir erwartet, aber grundlose Angriffe von Deiner Seite sind hier absolut fehl am Platz. Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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17.12.2008, 03:51
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 16.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45857 |
naja Nachteule
man geht so durch ein gewissen Schlauch in der Zeit. Aber letztendlich heist es "du bist ein Alk". Wenn anderen das passiert, war es ein "versehen" oder "naja, kann passieren" weil dem Schorch Dem trau ich das net zu. Mir haben immer diese 2,5 Promille entgegengeschlagen. Selbst nach 15 Jahren noch. Einmal Säufer immer Säufer. war selbst bei den "besten" Kumpels immer ein guter Spruch wert. Aber du hast Recht, ich wollte etwas Hilfe und hab sie ja bekommen (Danke an Alle). Über Gerechtigkeit oder sonstwas wollten wir ja gar nicht reden, es wäre unfair gegen all die anderen und einen selbst. Ich möchte mich hiermit auch nochmal bei allen Entschuldigen, dennen ich auf die Füsse getreten bin. Manchmal ist es gut, das es so Menschen wie dich gibt :; etwas weit weg vom geschehen, weit weg vom Chefe, aber zur richtigen Zeit, am richtigen Ort. Ich danke dir für dein Verständnis, und ich hoffe es bleibt was für dich übrig In diesen Sinne Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch PS: Ich hoffe, ihr nimmt mir das alles net zu persöhnlich, weil, das war nie mein Gedanke Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.12.2008, 07:46
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Gast_klaus62_* |
17.12.2008, 06:32
Beitrag
#39
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Würdest du, als Sachbearbeiter einer Fsst, einfach so dem TE nach 18 Jahren wieder geben? Ja.Das überrascht mich jetzt doch ein wenig, aber positiv. Kleines Bsp: Vor 18 Jahren gab es noch kaum einen Kreisverkehr. Woher weiss jetzt der TE wie er sich dort zu verhalten hat? (Vorfahrtsregeln, wann blinken usw.) Es ist ja eine *Kann*-Bestimmung, warum *kann* man dann als SB einer Fsst nicht anordnen, dass der TE noch (z.B) 2-3 Theoriestunden machen soll. Lieber @kater33 es soll kein Angriff auf dich sein, wirklich nicht, aber nach 18 Jahren ohne Fahrpraxis sind doch ein paar Einwände erlaubt, oder nicht? |
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17.12.2008, 09:25
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2054 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
An diejenigen, die unbedingt eine erneute Prüfung nach langer Zeit ohne FE verlangen:
Mister T hatte doch schon schon ein sehr gutes Beispiel hier: Wenn man restriktiv eine Neuerteilung der FE nur mit erneuter Prüfung nach langer FE-Abstinenz befürwortet, dann müßte man auch gerechterweise jedem Langzeit-Knacki die FE entziehen !! Das geht nicht, weil der Knacki eine gültige FE hat und natürlich während seiner eingesessenen Zeit nicht negativ im Strassenverkehr aufgefallen ist Aber wieso soll gleiches Recht nicht für andere gelten ? Gruß Jens -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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17.12.2008, 10:22
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#41
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 0 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26037 |
Vor 18 Jahren gab es noch kaum einen Kreisverkehr. Woher weiss jetzt der TE wie er sich dort zu verhalten hat? Gegenfrage: Woher soll das ein Vielfahrer wissen? Auch er bekommt keine Nachschulungen. Die Änderungen im Straßenverkehr wie z. B. Grünpfeil werden in den Medien veröffentlicht, aber nie auf der Straße. Ein Bürger kann sich auch ohne Auto über die aktuellen Gesetze informieren. Diese werden ihm definitiv nicht auf der Straße beigebracht. Daher macht es keinen Unterschied, ob der Betroffene die letzten Jahre Auto gefahren ist oder nicht. -------------------- Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert |
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Gast_Georg_g_* |
17.12.2008, 15:01
Beitrag
#42
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... warum *kann* man dann als SB einer Fsst nicht anordnen, dass der TE noch (z.B) 2-3 Theoriestunden machen soll. Das kann man nicht anordnen, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Selbst wenn eine Prüfung angeordnet würde, gäbe es dennoch keine Ausbildungspflicht. Und in den Fällen, in denen es eine Ausbildungspflicht gibt, muss man im vorgeschriebenen Umfang am Theorieunterricht teilnehmen. Einen "Deal", wonach der Bewerber zwei bis drei mal am Unterricht teilnehmen muss, kann es also nicht geben und hier hat die Führerscheinstelle auch keinen Ermessensspielraum. Wenn man restriktiv eine Neuerteilung der FE nur mit erneuter Prüfung nach langer FE-Abstinenz befürwortet, dann müßte man auch gerechterweise jedem Langzeit-Knacki die FE entziehen !! Das geht nicht, weil der Knacki eine gültige FE hat und natürlich während seiner eingesessenen Zeit nicht negativ im Man könnte ja durchaus erörtern, ob jemand, der 15 Jahre lang im Knast saß, nach seiner Entlassung noch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Selbst wenn man aber zum Ergebnis käme, dass er sie nicht mehr hat, fehlt es in diesem Fall einfach an einer Rechtsgrundlage für die Anordnung einer neuen Prüfung. Der Gesetzgeber hat das einfach nicht vorgesehen. Die Erörterung bezüglich des "Knackis" ist also rein theoretischer Natur. Mensch Georg. Das hab ich doch im ersten Ding schon gesagt. Auf was wollt ihr hinaus? Das ich rumbettel, das ich Dankbarsein darf? Du hast mich irgendwie falsch verstanden. Wie das in Foren so üblich ist, entwickelt sich im Verlauf einer Diskussion manchmal ein "Nebenkriegsschauplatz". Meine obigen Aussagen hatten zum Inhalt, dass ich mit Mr.T darüber diskutiert habe, wie der § 20 FeV auszulegen sei. Dabei ging es überhaupt nicht um deine Person. Du hast doch auch schon längst die Auskunft deiner Führerscheinstelle, dass du keine neuen Prüfungen ablegen musst, also betrifft die obige Diskussion deinen eigenen Fall ohnehin nicht. |
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17.12.2008, 15:24
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Mister T hatte doch schon schon ein sehr gutes Beispiel hier: Das Beispiel überzeugt mich ehrlich gesagt nicht. Das hat schon bei meiner Mutter nicht funktioniert: Zitat Alle anderen Kinder dürfen aber länger raus, warum muss ich um 22 Uhr zu Hause sein?! @kater33 Dieses Forum zeichnet sich dadurch aus, dass sich aus praktischen Beispielen häufig theoretische Fragen ergeben, die dann sachlich diskutiert werden. Die Beiträge sind wirklich nicht als Kritik an Deiner Person zu verstehen. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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Gast_klaus62_* |
17.12.2008, 22:11
Beitrag
#44
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Guests |
Gegenfrage: Woher soll das ein Vielfahrer wissen? Auch er bekommt keine Nachschulungen. Die Änderungen im Straßenverkehr wie z. B. Grünpfeil werden in den Medien veröffentlicht, aber nie auf der Straße. Gute Gegenfrage Habe leider keine Antwort drauf. Gebe mich geschlagen |
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05.02.2009, 18:38
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 679 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Ich denke jetzt mal Unternehmerisch:
Vor der Änderungen kamen die Damen und Herrn in die Fahrschule, machten Ihre Theorie und Praxis. Der Fahrlehrer hatte wenig Arbeit und verdiente ein paar Euro's. Jetzt mit der Änderung sieht man Die Probanden nicht mehr. Also auch keine Euro's mehr. Jetzt gibt es aber viele Diskussionen um diese ( auch für mich umstrittene ) Bestimmung. Beim Durchlesen dieses Beitrages ist mir ( als Ersatz ) spontan der §48 StVO eingefallen. Passt natürlich in seiner jetzigen Form nicht, wäre aber, nach einer einfachen Änderung, die Lösung !!! Oder ? Grüße -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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Gast_Georg_g_* |
05.02.2009, 19:12
Beitrag
#46
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Die wirtschaftlichen Interessen der Fahrschulen dürften den Gesetzgeber kaum in seinen Entscheidungen zum Fahrerlaubnisrecht beeinflussen. Und der Anteil der Neuerteilungen machte nach der früheren Rechtslage wohl nur einen winzigen Bruchteil des Fahrschulgeschäfts aus.
Den Zusammenhang mit dem Verkehrsunterricht nach § 48 StVO verstehe ich allerdings nicht. Der wird ja nicht von Fahrschulen durchgeführt. |
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05.02.2009, 19:58
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 679 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 |
Die wirtschaftlichen Interessen der Fahrschulen dürften den Gesetzgeber kaum in seinen Entscheidungen zum Fahrerlaubnisrecht beeinflussen. Und der Anteil der Neuerteilungen machte nach der früheren Rechtslage wohl nur einen winzigen Bruchteil des Fahrschulgeschäfts aus. Den Zusammenhang mit dem Verkehrsunterricht nach § 48 StVO verstehe ich allerdings nicht. Der wird ja nicht von Fahrschulen durchgeführt. Da geb ich Dir Recht ! Aber mal schau'n was sich die Herrn im Bund-Länder-Fachausschuss einfallen lassen. Ich schrieb ja, dass der §48 anders formuliert werden müsste, dahingehend, dass die Fahrschulen diesen durchführen und der Proband in diesen Fällen eben nachweisen müssen. Das würde das "Einnahmenloch" wieder schließen. Grüße -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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21.03.2009, 17:58
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die 3 fehlenden Beiträge sind jetzt hier.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:27 |