... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Anwendung der OptimierungsVO, Neuerteilung weiterer FE-Klassen
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 12:42
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



    
 
Hier wird ja berichtet, dass vereinzelt SB der FSST sich weigern, nachträglich weitere FE- Klassen prüfungsfrei zu erteilen, wenn in der Vergangenheit bereits eine Neuerteilung erfolgt ist. Zuletzt hier nachzulesen. Dann wird auf den SB geschimpft: Der hat keine Ahnung, der soll sich mal eine neue FeV kaufen u.ä.
Aber hat der dann wirklich keine Ahnung? unsure.gif
Nehmen wir mal das Beispiel im verlinkten Thread:
Hier wurde die FE der Klassen 3 und 1b entzogen. Nach bestandener FE-Prüfung wurde die Klasse B neuerteilt. Nun sollen noch nachträglich die Klassen C1E und A1 prüfungsfrei neuerteilt werden. Soweit die Fakten.
Bekanntermaßen gibt es ja nur eine Fahrerlaubnis, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV wird diese FE in verschiedenen Klassen erteilt. Im Beispiel wurde im Neuerteilungsverfahren die FE der Klasse B beantragt und im März 07 auch erteilt. Damit ist formal das Neuerteilungsverfahren abgeschlossen.
Nun sollen die Klassen C1E und A1 prüfungsfrei erteilt werden. Dies ist aber nur im Neuerteilungsverfahren nach § 20 FeV möglich. Da das NE-Verfahren aber bereits abgeschlossen ist, handelt es sich hier um einen Antrag auf Erweiterung der FE, eine prüfungsfreie Erweiterung der FE ist jedoch nach geltendem Recht nicht möglich. Und konsequenterweise wäre dann auch noch eine Ausbildung für die entsprechenden FE-Klassen zu fordern.

Das wars von meiner Seite, also: Feuer frei! rolleyes.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Polo79
Beitrag 21.12.2008, 12:54
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6673
Beigetreten: 24.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24455



Dann verzichte ich auf meine FE und beantrage sie erneut. tongue.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 12:59
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Im vorl. Fall kannst du ja nur auf die Klasse B verzichten. Und wenn dir diese dann neu erteilt wird, bist du genau so weit wie vorher. tongue.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Polo79
Beitrag 21.12.2008, 13:03
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6673
Beigetreten: 24.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24455



Dein Argument war, dass eine prüfungsfreie Erweiterung nicht vorgesehen ist und nach Erteilung einer FE-Klasse das Neuerteilungsverfahren abgeschlossen ist.
Wenn ich verzichte, bin ich nicht mehr im Besitz einer FE und kann ein neues Neuerteilungsverfahren in Gang bringen. Was würde in diesem Fall dagegen sprechen, sich alle ehemals vorhanden Klassen erteilen zu lassen? unsure.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 13:12
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



§ 20 Abs. 1 FeV:
Zitat
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangen Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
Der vorangegangene Verzicht betraf die Klasse B.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Polo79
Beitrag 21.12.2008, 13:24
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6673
Beigetreten: 24.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24455



Die vorangegangene Entziehung betraf aber die Klasse 3 und 1b.
Jetzt müsste ich wissen, ob vorangegangen explizit den letzten Entzug/Verzicht meint. Dann hättest Du recht. giveup.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Barney
Beitrag 21.12.2008, 13:45
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1279
Beigetreten: 05.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29219



Ich hole mal aus dem ersten thread von @Mr.T zur Optimierungsverordnung die mich betreffenden posts heraus: ich hatte in 2006 für B und BE die Prüfungen neu abgelegt und aus Kostengründen die Anträge für die übrigen Klassen zurückgezogen. Damit war das Neuerteilungsverfahren abgeschlossen.
Fast zwei Jahre später stoße ich dann hier auf die Optimierungsverordnung und habe folgende Frage gestellt und von Jens folgende Antwort bekommen:

Zitat (Barney @ 25.06.2008, 08:48) *
Ich hab bisher recht viel in den gelinkten Texten gelesen.....aber nix gefunden war mich persönlich in dem Zusammenhang der Fristenverlängerung 2 / 5 Jahre interessiert:

Würde eine neue Regelung dann auch rückwirkend möglich ? ....im Klartext, ich hab einen Teil meiner FE Klassen nach der alten 2 Jahres-Regelung mit neuer Fahrprüfung erlangt...was ist mit den übrigen, richtig teuren, Klassen, auf die ich aus Kostengründen verzichtet habe.

Ich vermute mal, ich hänge da einer vergeblichen Hoffnung nach...würde die Vermutung lieber in “Wissen“ umwandeln.
unsure.gif


Zitat (jensl669 @ 25.06.2008, 08:50) *
Da wäre dann eine prüfungsfreie Neuerteilung möglich


Mitlerweile wurde mein Antrag auf Neuerteilung der übrigen, vor meinem FE Entzug gültigen Klassen, positiv beschieden und mir wurden alle übrigen Klassen prüfungsfrei erteilt...

....jetzt sag bitte nicht, das war eigentlich doch nicht rechtens crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 13:49
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Warum soll das nicht Rechtens gewesen sein? unsure.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Barney
Beitrag 21.12.2008, 13:54
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1279
Beigetreten: 05.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29219



..weil das Neuerteilungsverfahren schon abgeschlossen war ??? unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 13:55
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Polo79 @ 21.12.2008, 13:24) *
Jetzt müsste ich wissen, ob vorangegangen explizit den letzten Entzug/Verzicht meint.
Ich behaupte das einfach mal.

Zitat (Polo79 @ 21.12.2008, 13:24) *
Dann hättest Du recht.
Ob ich aber Recht habe, weiß ich nicht genau, da es Rechtsprechung in dieser Richtung ja noch nicht geben kann. cool.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Polo79
Beitrag 21.12.2008, 13:56
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6673
Beigetreten: 24.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24455



Ich denke @Barney spielt auf diesen thread an. wink.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 13:56
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Ich habe diese These ja einfach mal in den Raum gestellt. Also: keine Panik. wavey.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Barney
Beitrag 21.12.2008, 13:58
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1279
Beigetreten: 05.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29219



Zitat (Polo79 @ 21.12.2008, 13:56) *
Ich denke @Barney spielt auf diesen thread an. wink.gif


@polo79 siehts richtig:
Beim Zitieren von einem thread in einen anderen, ist mir ein Fehler unterlaufen...kann das ein mod bitte verschieben..
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 14:02
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Barney @ 21.12.2008, 13:58) *
kann das ein mod das bitte verschieben..
erledigt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Polo79
Beitrag 21.12.2008, 14:05
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6673
Beigetreten: 24.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24455



Ich habe mich damals schon gewundert, als behauptet wurde eine "nachträgliche Umschreibung" von CE 79 und T nach mehr als 2 Jahren seit Umschreibung der Klasse 3 sei dank der OVOFeV möglich. think.gif
Ich hab dann aber nicht weiter gebohrt, weil ich ja sowieso schon als "der Ungläubige" im VP gelte. thread.gif laugh2.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.12.2008, 14:29
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Der Ungläubige hat aber Recht. Wenn eine FE bereits ohne CE79 und/oder Klasse T umgestellt wurde, kann eine nachträgliche Erteilung dieser Klassen nicht erfolgen. wavey.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Paul321
Beitrag 22.12.2008, 18:23
Beitrag #17


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 27.11.2006
Mitglieds-Nr.: 25792



Es freut mich zwar,daß ich hier ein so gelungenes Beispiel bin scared.gif aber :

jetzt kenne ich mich halt wieder net wirklich aus....
wer oder was oder welcher § hat denn nu Richtigkeit?

LG Paul
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Polo79
Beitrag 22.12.2008, 19:48
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6673
Beigetreten: 24.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24455



@Mr.T hat ja aufgezeigt, dass die zur Zeit gültige Regelung formal gesehen in Deinem Fall keine prüfungsfreie Erteilung der Klassen C1E und A1 zulässt. Das steht aber offensichtlich im Widerspruch zur von der OVOFeV gewollten Reform, somit dürfte die Mehrheit der SB zu Gunsten der Antragsteller entscheiden. Tun sie das aber nicht, muss wohl ein Richter entscheiden.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 23.12.2008, 04:08
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Ich würde den Grundsatz, dass es "nur eine" Fahrerlaubnis gibt, nicht überbewerten: deshalb würde ich den § 20 so auslegen, dass mit Ersterteilung auch die erstmalige Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis auf eine neue Klasse gemeint ist.

Grundsätzlich ist es ja möglich, dass nur bestimmte Klassen der Fahrerlaubnis entzogen werden, z.B. wenn gesundheitliche Probleme auftreten und das angeforderte ärztliche Gutachten ergibt, dass die gesundheitliche Eignung für bestimmte Klassen nicht mehr gegeben ist.

Wenn der Fahrerlaubnisinhaber dann die entzogenen Klassen neu beantragt, sind dafür die Vorschriften für die Neuerteilung und nicht diejenigen für die Ersterteilung heranzuziehen. Alles andere wäre ja widersinnig.

Dann muss aber auch eine Neuerteilung in zwei Stufen möglich sein.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Erni
Beitrag 08.08.2011, 15:05
Beitrag #20


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 29
Beigetreten: 05.08.2011
Mitglieds-Nr.: 60718



Zitat (Barney @ 21.12.2008, 14:45) *
Mitlerweile wurde mein Antrag auf Neuerteilung der übrigen, vor meinem FE Entzug gültigen Klassen, positiv beschieden und mir wurden alle übrigen Klassen prüfungsfrei erteilt...

....jetzt sag bitte nicht, das war eigentlich doch nicht rechtens crybaby.gif

Hallo Barney,
bei mir sieht es genau so aus. Der SB sagt mir, das ich mein Recht auf Neuerteilung, 1998 mit Neuerteilung der Klasse3, verwirkt hätte.
Hattest Du einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, oder auf Erweiterung? Der SB sagte mir, das ich einen Antrag auf Erweiterung stellen müßte. Ich weiß nicht, da man ja den Antrag dort stellt und sicherlich der gleiche SB den Antrag bearbeitet, dieser den Antrag auf Neuerteilung zuläßt?

Gruß
Sascha
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 08.08.2011, 15:19
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Ob man als Bürger den Antrag nun Antrag auf Neuerteilung einer Klasse oder aber als Erweiterung nennt, dürfte ziemlich egal sein: man will ja eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse sowie den dazugehörigen Führerschein. Für das was man will, spielt diese Unterscheidung aber keine Rolle, da auch bei einer Neuerteilung der Führerschein keinen Bezug auf die entzogene Klasse nimmt.

Es geht also nur darum, ob der Sachbearbeiter den Antrag richtig bearbeitet. Und meiner Ansicht nach muss er diesen als Antrag auf Neuerteilung einer Klasse ansehen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Erni
Beitrag 08.08.2011, 15:28
Beitrag #22


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 29
Beigetreten: 05.08.2011
Mitglieds-Nr.: 60718



Ich sehe das genau wie Du. Und da sollte dann auch die Optimierungsverordnung ins Spiel kommen bzw. bei mir greifen, da ich ja schon seit ca. 15 Jahren wieder am Verkehrsleben teilnehme. Und das ohne Probleme, Unfälle und der Gleichen. Ich habe auch Fahrpraxis mit dem Zweirad in Form eines 50ccm Roller und eines Quads mit über 40ps (was ja auch einem Mopped ähnelt)....

Aber irgendwie finde ich keinen Zugang zu dem Sachbearbeiter. Ein Mitarbeiter des Verkehrsministeriums, wo ich heute auch schon angerufen habe, versteht die Sachlage auch nicht, warum ich den Führerschein nicht prüfungsfrei wiederbekomme... crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 08.08.2011, 19:05
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Wenn das Verkehrsministerium (Deines Bundeslandes, nicht wahr?) Dir wohlgesonnen ist, kannst Du Dich auch mal schriftlich an das Ministerium wenden bzw. eine Petition an den Landtag richten.
Das zuständige Landesministerium (das kann auch das Innenministerium sein), ist gegenüber der örtlichen Führerscheinstelle weisungsbefugt.

Allerdings: Quad-Erfahrung würde ich jetzt nicht als Zweiraderfahrung werten, und ein 50 ccm Roller fährt wegen seiner kleinen Räder natürlich auch anders als ein großes Motorrad.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Erni
Beitrag 09.08.2011, 14:28
Beitrag #24


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 29
Beigetreten: 05.08.2011
Mitglieds-Nr.: 60718



Was ich absolut nicht verstehe, wenn ich den Antrag auf Erweiterung stelle, rechnen Sie mir an, das ich schon mal den 1er hatte, damit ich den Führerschein leichter wieder machen kann. Theoretisch müßten Sie doch dann auch die Optimierungsverordnung anwenden, oder sehe ich das falsch?

Ich werde daraus nicht schlau. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 09.08.2011, 15:55
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Das ist in der Tat unlogisch: man kann den Fall nicht als reine Erweiterung ansehen und dann auf die Sonderfahrten und Theorieausbildung verzichten.

Aber was solls: Du willst etwas von der Behörde, und diese stellt jetzt Bedingungen. Da musst Du jetzt die Initiative ergreifen, wenn Du die Behörde von Deiner Sichtweise überzeugen willst.

Neben den schon aufgezeigten Weg der Beschwerde an Ministerium oder Landtag gibt es noch den förmlichen Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht, ggf. nach Einlegung eines Widerspruchs.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Erni
Beitrag 09.08.2011, 16:13
Beitrag #26


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 29
Beigetreten: 05.08.2011
Mitglieds-Nr.: 60718



Zitat (Uwe W @ 09.08.2011, 16:55) *
Das ist in der Tat unlogisch: man kann den Fall nicht als reine Erweiterung ansehen und dann auf die Sonderfahrten und Theorieausbildung verzichten.

Aber was solls: Du willst etwas von der Behörde, und diese stellt jetzt Bedingungen.


Die Frage ist doch, auf welches Recht der SB sich beruft? Bzw. wo steht geschrieben, das ich den Antrag auf Wiedererteilung nur einmal stellen kann, bzw. mein Recht auf Wiedererteilung verwirkt habe?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Barney
Beitrag 09.08.2011, 16:22
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1279
Beigetreten: 05.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29219



Zitat (Erni @ 08.08.2011, 16:05) *
Hallo Barney,
bei mir sieht es genau so aus. Der SB sagt mir, das ich mein Recht auf Neuerteilung, 1998 mit Neuerteilung der Klasse3, verwirkt hätte.
Hattest Du einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, oder auf Erweiterung?

Ich hatte einen Antrag auf Neuerteilung gestellt...

..das war 2005/2006... noch vor der Optimierungsverordnung...und ich hatte ursprünglich auch vor, Prüfungen für alle Führerscheinklassen, die ich vorher hatte, zu machen.

Nach [B] und [BE] haben mich die hohen Kosten für [T] dann aber abgeschreckt und ich habe den Neuantrag entsprechend ändern lassen. Das ging, wenn ich mich recht erinnere, recht formlos.

Nach Inkrafttreten der Optimierungsverordnung und nachdem ich hier von Jens und Mr. T hier ein positives Signal für die nachträgliche Neuerteilung der übrigen Klassen erhielt, habe ich einen entsprechenden Antrag bei der FEB gestellt. Dieser wurde recht schnell positiv beschieden.

Ich weiß nicht, ob das korrekt wiedergebe......aber nach meinem Verständnis war das dann bei mir die erneute Änderung einer Änderung des Antrags auf Neuerteilung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:45