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Beitrag
#51
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46090 ![]() |
[..]Anbauvorschriften für Kennzeichen eingehalten werden. [...] Winkel und Höhen eingehalten werden muß da auch nichts eingetragen werden. Eben die werden nicht mehr eingehalten. Der ursprungliche Winkel muss verändert werden, weil der adapter kontaktlos über die stoßstangenkante gehen muss. Kante von Stoßstange sind in etwa 5 cm. Die Originalen hatten ne ABE, dann werden die bei ner selbstgebastelten sicherlich kein auge zudrücken. Wenn ich selbst über die ABE bzw die eintragung hinwegsehen würde, bräuchte ich mich auch nicht über die nicht sichtbare Tüv-Plakette aufregen. So ein selbstbau muss eingetragen werden, oder zumindest abgenommen werden, das sollte klar ersichtlich sein wenn du dir die Bilder vom Fahrzeugheck anschaust. Und wenn ne Zulassungsstelle oder der Tüv das Wort "Selbstbau" hört, stellen sich bei denen die Nackenhaare auf. Ich sprech aus Erfahrung =D Grüße Simon |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
ich glaube kaum das du mit nem selbst gebastelten auf nen winkel über 30° NEigung kommst....
ausserdem kann das jeder selbst mittels winkelmesser (geodreieck) und Lot (Schnur mit Gewicht) nachmessen. Ich vermute aber du willst sowas garnicht, sondern auf jeden Falle in kleines KZ ![]() Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Beitrag
#53
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46090 ![]() |
Ich vermute aber du willst sowas garnicht, sondern auf jeden Falle in kleines KZ ![]() Gruss Kami Richtig, ne bastelei kommt mir nicht ans auto, das ist ein absolutes No-Go. Und wenn man mich deswegen noch anschwärzen kann gleich zehn mal nicht ![]() Wie gesagt, würde ich den kompromiss mit der selbstbastelei eingehen, müsste ich mich auch nicht wegen der abgedeckten Plakette aufregen ![]() Ich bin mit den Autos meistens auf der autobahn unterwegs, und fahre auch öfters ins Eu und nicht Eu Ausland. Da ich schon oft auf der BAB "rausgezogen" wurde, bin ich etwas vorsichtig mit basteleien und halben sachen. Grüße Simon |
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Beitrag
#54
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 26.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39164 ![]() |
Also selbst wenn du dein selbst gebsalteten Adapter eintragen lassen willst, wirst du da keinen 4 stelligen Betrag los. Wenn überhaupt einen sehr geringen 3stelligen Betrag, wenn überhaupt.
Aber ich denke auch dass du unbedingt ein kleinen KZ willst (was man dir im Prinzip nicht verübeln kann, würde bei meinem Auto auch gerne auf die Japanische Front umbauen, mit deutschen normalen Kennzeichen aber nicht machbar) und gar keine alternative willst. Zum Thema Kennzeichen: ich wäre auch dafür nur noch kleine zu kriegen, zum Blitzen reichen die allemal. Aber wenn wir mit anderen Europäischen Ländern vergleichen, haben wir es meistens dennoch besser. |
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Beitrag
#55
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46090 ![]() |
Aber ich denke auch dass du unbedingt ein kleinen KZ willst (n Kennzeichen aber nicht machbar) und gar keine alternative willst.was man dir im Prinzip nicht verübeln kann, würde bei meinem Auto auch gerne auf die Japanische Front umbauen, mit deutschen normale Ganz genau. Es ist doch so, das der Hersteller de facto das nicht anders vorgesehen hat, und der Tüv damals beim erstellen der BE auch keine andere Lösung in betracht gezogen hat. So eine NS-Größe ist nicht umsonst eingetragen. Wir reden hier immerhin von einem Auto das 15, in Worten Fünfzehn Jahre alt ist. Wenn ich jetzt anfange mit Adaptergeschichten selbst bauen, wäre das in meinen augen das gleiche wenn ich den kompletten achsantrieb umbauen lassen müsste, bzw Adapter anfertigen lassen müsste nur weil das Landratamt in BaWü keine 16Zoll Felgen mehr zulässt. Meine engstirnigkeit tut mir leid, aber das sehe ich nicht ein. Es ist ein Amerikanisches Fahrzeug, das damals für den Deutschen Verkehr zugelassen wurde. Mit eben genau diesem Nummernschild. Wir reden hier nicht über die Us-3er-Golf oder Us-Mercedes-Import-ichbrauchunbedingteinkleinesschlidanmeinemmercedes-fraktion, sondern von einem waschechten Amerikaner für den kein anderes Nummernschild vorgesehen ist. Warum sollte ich also unnötig Geld ausgeben und schlimmstenfalls die optik des Fahrzeugs zerstören, nur weil "es eben jetzt so ist"? Vorallem ist diese Nummernschildgröße in der FZV und in den Europäischen Richtlinien durchaus zulässig. Irgendwas läuft da doch verkehrt. Btw.: Die Zulassungsstelle hat mir bei meinem neuen Fahrzeugschein 50% der eintragungen nicht eingetragen. Die roten Blinker, das grüne warnblinklicht im tacho und die roten warnblinker sind einfach nicht mehr drin. Bei der nächsten Polizeikontrolle bin ich sowas von dran, da freu ich mich schon gewaltig drauf. Grüße Simon |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 16.07.2005 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 11351 ![]() |
Btw.: Die Zulassungsstelle hat mir bei meinem neuen Fahrzeugschein 50% der eintragungen nicht eingetragen. Die roten Blinker, das grüne warnblinklicht im tacho und die roten warnblinker sind einfach nicht mehr drin. Bei der nächsten Polizeikontrolle bin ich sowas von dran, da freu ich mich schon gewaltig drauf. Na, da würde ich aber schnurstracks zurück zur Zulassungsstelle und das nachtragen lassen. Gerade die roten Blinker sollten auf jeden Fall eingetragen sein, sonst würde ich mich damit nicht im Verkehr bewegen. Auf die Erklärung, warum das ganze nicht übernommen wurde, bin ich gespannt ![]() Bei der Kennzeichengeschichte bist du schon wirklich sehr engstirnig, und das sage ich als leidenschaftlicher US-Car Fahrer. Es ist nun einmal leider so, dass auf die Leichtkradraftkennzeichen KEIN Anspruch besteht. Sehr wohl jedoch auf die "normalen" zweizeiligen. Dass dies durchaus ästhetisch vertretbar montiert werden kann habe ich durch den Schnappschuss von einem anderen Ford Probe dokumentiert. Wenn du Angst um den Lack hast bring doch Schaumstoff am/um Kennzeichen an, oder knick/biege es dir zurecht. So ein Terz um ein Kennzeichen bei einem Fahrzeugwert von ~500 EUR, laut deiner Aussage.... ![]() |
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Beitrag
#57
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 20.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46373 ![]() |
Moin zusammen,
habe mich gerade neu registiert. Letzten Monat habe ich mir einen 2008er Mustang in Florida gekauft und bin auch gefrustet über die Handhabung der Kennzeichen. Heute fuhr ein neuer Mustang aus MTL mit kleinem Kennzeichen vor mir und am Samstag hat einer seinen nagelneuen Mustang hier abgeholt. Seine Zulassungsstelle hat ihm sogar ANGEBOTEN, ein kleines Kradkennzeichen zu machen (MZG-Zulassung). Also, wie ist das denn nun mit dem Erlaß?? Alle oder keiner oder nach Gutdünken der Herren in den Ämtern? Ich finde es auch einfach unmöglich, daß es da so große Unterschiede gibt. Das Wort "Ausnahme" bedeutet doch, daß es nicht absolut unmöglich ist, von der Regel abzuweichen. Sonst hätte man den Begriff streichen müssen. Selbst wenn ich den Wagen für einen Tag in MTL mit kleinem Kennzeichen anmelden würde, spätestens bei der Ummeldung wird das kleine wieder abgenommen und so ein absolut unpassendes Kuchenblech verordnet. MFG Quivers |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich sehe was was du nicht siehst
![]() Unsere niederländischen Nachbarn haben neben der Tatsache, ihre Kennzeichen in dieser sicherheitsfördernden Warnfarbe zur leichterern Erkennbarkeit lackiert zu haben, für Nordamerikaimporte solche extra kurzen im Programm zu haben. Wieder mal erstaunlich, daß so etwas in Deutschland nicht möglich sein soll. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_fusel_* |
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#59
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Guests ![]() |
... oder nach Gutdünken der Herren in den Ämtern? abgesehen von der Tatsache, dass es auf den Ämtern auch Damen gibt, trifft es das recht genau. Scheint also nicht unmöglich zu sein !!! es kommt immer auf den Zulassungsbezirk und den Sachbearbeiter an. Einen Rechtsanspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen hat man aber in keinem Fall. Daher s.o. |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Wentorf bei Hamburg Mitglieds-Nr.: 46240 ![]() |
Kürzer und präziser als fusel kann man es kaum ausdrücken. Schätze das bei diesem Dauerthema stets mehr Emotion als Ratio mitspielen.
![]() Betrachtet es doch als Sport. Dabei sein ist alles... ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.03.2025 - 14:25 |