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> Neuerteilung des FS nach 17 Jahren in Hamburg
Pahly
Beitrag 10.02.2009, 14:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Verkehrsportalfreunde,
erstmal Danke für Euer Forum.Es hat mir sehr geholfen 200% mehr als die "netten Leute " vom lbv in HH.

Da ich gelesen habe das es je nach Bundesland diverse Auslegungen der Bewertungsgrundlagen gibt,möcht ich hier mal nachfragen ob und wenn was auf mich noch zukommen kann.
Hier meine Daten:
FS entzug nach Alcfahrt 1990,91 MPU (nicht bestanden) danach habe ich mich nicht mehr um meinen FS gekümmert.
Am 13.1 2009 bei der Führerscheinstelle HH angerufen und mich erkundigt was zu tun ist für einen neuen FS.
Auskunft der lbv:Anforderung der Akte .
Führerscheinstelle in Unna/westf. angerufen. Auskunft : Akte das letzte mal 1991 registriert und nach 15 Jahren vernichtet.
lbv HH Auskunft: Vorbeikommen mit Sehtest,Passbild,Personalausweis.

Gemacht ,getan.
Danach bin ich gefragt worden welche Klassen ich wiederhaben will,habe gesagt die die ich hatte,also 1 + 3.
Klasse A war ok, aber für BE bräuchte ich noch den Nachweis für Erste Hilfe und ein Attest vom Hausarzt zu Führen eines Fahzeuges, ok dann nehme ich nur A + B,damit langte Sehtest.

Alles eingereicht,99,10€ bezahlt.

Da jetzt die Behörde sich sämmtliche Auskünfte einholt,zu recht, also VZR,Führungszeugniss und der ZFER und ich weiß das ich bei allen keine Eintragungen habe bin ich eigentlich beruhigt.
Da ich aber nun wenigsten mal ne Nachricht brauche ,da mein neuer Arbeitgeber (soll am 1.3.2009 da anfangen) mal eine Antwort braucht habe ich bei der lbv mal angerufen und mal höflich angefragt wieweit mein Antrag bearbeitet ist,bekam ich die "freundliche Antwort"das dauert nu mal solange wie es dauert und ich ja wohl lange keinen FS mehr hatte und es komme ja nicht auf ein paar Wochen mehr oder weniger an.Zudem hätte ich ja mal früher den Antrag abgeben können.

Nun ,da war ich einigermaßen sauer ranting.gif und das Gespräch war beendet. think.gif

Nun meine eigentliche Frage??

Bekomme ich den FS nun kurzfristig wieder?Kann ich noch Auflagen bekommen?Wenn ja ,welche.

Da nun endlich nach 13 Monaten Arbeitslosigkeit endlich Arbeit winkt bin ich nach den Telefonat mit der lbv doch ein bisschen beunruigt unsure.gif

Ich hofe das eventuell einer mit der "freundlichen und schnellen "lbv HH Erfahrungen hat und mich informieren kann.

Vielen Dank im vorraus

Pahly
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Jupiter
Beitrag 10.02.2009, 15:08
Beitrag #2


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Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Danach bin ich gefragt worden welche Klassen ich wiederhaben will,habe gesagt die die ich hatte,also 1 + 3.
Klasse A war ok, aber für BE bräuchte ich noch den Nachweis für Erste Hilfe und ein Attest vom Hausarzt zu Führen eines Fahzeuges, ok dann nehme ich nur A + B,damit langte Sehtest.


Für BE reicht ebenfalls der Sehtest, nur für C1 und C1E ist der Erste-Hilfe-Kurs plus ärztl. und augenärztl. Gutachten notwendig.
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darkstar
Beitrag 10.02.2009, 15:09
Beitrag #3


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Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Führerscheinstelle in Unna/westf. angerufen. Auskunft : Akte das letzte mal 1991 registriert und nach 15 Jahren vernichtet.
Genau so ist die Rechtslage.
Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Danach bin ich gefragt worden welche Klassen ich wiederhaben will,habe gesagt die die ich hatte,also 1 + 3. Klasse A war ok, aber für BE bräuchte ich noch den Nachweis für Erste Hilfe und ein Attest vom Hausarzt zu Führen eines Fahzeuges, ok dann nehme ich nur A + B,damit langte Sehtest.
Auch für BE wäre eigentlich keine Erste Hilfe notwendig gewesen. think.gif Siehe auch FAQ: Führerschein weg - was tun? bei Unterlagen.

Bei alter Klasse 1 und 3 kann jetzt A, A1, B, BE, C1, C1E, M, L, S erteilt werden. Nur für die dickgedruckten bräuchtest du einen Nachweis in Erster Hilfe, augenärztliches Gutachten und ärztliches Gutachten.
Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Da ich aber nun wenigsten mal ne Nachricht brauche ,da mein neuer Arbeitgeber (soll am 1.3.2009 da anfangen) mal eine Antwort braucht habe ich bei der lbv mal angerufen und mal höflich angefragt wieweit mein Antrag bearbeitet ist,bekam ich die "freundliche Antwort"das dauert nu mal solange wie es dauert und ich ja wohl lange keinen FS mehr hatte und es komme ja nicht auf ein paar Wochen mehr oder weniger an.Zudem hätte ich ja mal früher den Antrag abgeben können.
Die Bearbeitung des Antrags kann durchaus 1-2 Monate dauern.
Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Bekomme ich den FS nun kurzfristig wieder?Kann ich noch Auflagen bekommen?Wenn ja ,welche.
Als einzige Auflage könnte ich mir vorstellen das du die theoretische und praktische Prüfung wiederholen mußt. Aber nur:

§ 20 Abs 2 FeV
Zitat
wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

mfg
darkstar


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Polo79
Beitrag 10.02.2009, 15:11
Beitrag #4


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Herzlich willkommen im VP! wavey.gif

Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Klasse A war ok, aber für BE bräuchte ich noch den Nachweis für Erste Hilfe und ein Attest vom Hausarzt zu Führen eines Fahzeuges, ok dann nehme ich nur A + B,damit langte Sehtest.
Du meinst bestimmt C1E? unsure.gif
Für Klasse BE gelten die gleichen Vorraussetzungen wie für B, also nur Sehtest.

Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Bekomme ich den FS nun kurzfristig wieder?
Um es mal mit den Worten von @Georg_g auszudrücken: "Es ist nunmal nicht alles geregelt." sad.gif
Insofern besteht erstmal kein Anspruch den FS innerhalb einer bestimmten Zeit zu bekommen.

Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Kann ich noch Auflagen bekommen?Wenn ja ,welche.
Nein.
Höchststens eine Restprobezeit, falls Deine Probezeit bei Entzug noch nicht abgelaufen war.

Edit: zu langsam. crybaby.gif
PS: Aber ich bin der einzige, der den TE begrüßt hat. tongue.gif
yahoo.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Pahly
Beitrag 10.02.2009, 15:49
Beitrag #5


Neuling


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Hi Leute, erstmal danke für die schnellen Antworten.

Nun ,die Aussage der Bearbeiterin war BE nur mit Erste Hilfe und attest.Deshalb meinte ich ,das es eventuell unterschiede in den Bundesländern gibt.Diese Antwort der Bearbeiterin ist Fakt(villeicht wuste sie es auch nicht!!??würde mich nicht wundern. ;-))

Probezeit gab es zu derzeit nicht,als ich meinen Lappen gemacht habe.
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Mr.T
Beitrag 10.02.2009, 15:52
Beitrag #6


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Zitat (Polo79 @ 10.02.2009, 15:11) *
Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 14:50) *
Kann ich noch Auflagen bekommen?Wenn ja ,welche.
Nein.
Höchststens eine Restprobezeit, falls Deine Probezeit bei Entzug noch nicht abgelaufen war.
Die PZ ist aber keine Auflage. wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Polo79
Beitrag 10.02.2009, 15:55
Beitrag #7


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Seit 01.08.2007 gilt aber die 0,0‰-Grenze für alle Fahrer, die sich in der Probezeit befinden. Ich würde das schon als Auflage/Beschränkung sehen. wink.gif


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Jupiter
Beitrag 10.02.2009, 15:59
Beitrag #8


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Zitat (Polo79 @ 10.02.2009, 15:11) *
Höchststens eine Restprobezeit, falls Deine Probezeit bei Entzug noch nicht abgelaufen war.


Probezeit muss bereits abgelaufen sein, denn wenn er 1990 schon Klasse 1 hatte, muss er schon mindestens 2 Jahre Klasse 1a gehabt haben. Und die Probezeit war damals nicht länger als 2 Jahre.
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nachteule
Beitrag 10.02.2009, 16:04
Beitrag #9


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Hallo, Pahly,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Warum wärst Du eigentlich bereit, auf den BE zu verzichten, wenn Du einen Sehtest, einen Erste - Hilfe - Nachweis und ein ärztliches Attest brauchst?

Hast Du die Befürchtung, dass das ärztliche Attest oder der Sehtest für Dich negativ ausfallen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Pahly
Beitrag 10.02.2009, 16:33
Beitrag #10


Neuling


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Keines falls nachteule,

ich hätte erst einen Termin 1,5 Wochen später bekommen, für die Erste Hilfe .

Da ich aus oben gennanten Gründen Zeitlich im druck war und ich für den Job nur B brauche habe ich das gemacht.

Zum ärtzlichen Attest, da habe ich auch keine Angst, bin aktiver Sportler und habe keine Probs..(Alc oder Drogen oder irgendwelche Gebrechen)

Der Beitrag wurde von Pahly bearbeitet: 10.02.2009, 16:34
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nachteule
Beitrag 10.02.2009, 16:42
Beitrag #11


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Hallo, Pahly,

dann bin ich schon mal beruhigt laugh2.gif und wünsche Dir viel Erfolg, dass es rechtzeitig klappt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Pahly
Beitrag 10.02.2009, 16:45
Beitrag #12


Neuling


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Danke schön,
werde wenn erwünscht Euch mal auf dem laufenden halten.

An alle ein großes DANKESCHÖN für Eure Antworten.

Gruß an alle und macht weiter so,ist eine grosse Hilfe !!!!!!!!!!!!

Pahly
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Polo79
Beitrag 10.02.2009, 17:14
Beitrag #13


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Zitat (Jupiter @ 10.02.2009, 15:59) *
Probezeit muss bereits abgelaufen sein, denn wenn er 1990 schon Klasse 1 hatte, muss er schon mindestens 2 Jahre Klasse 1a gehabt haben. Und die Probezeit war damals nicht länger als 2 Jahre.
Stimmt, es gab ja keinen Direkteinstieg und Probezeitverlängerung.

Zitat (Pahly @ 10.02.2009, 15:49) *
Probezeit gab es zu derzeit nicht,als ich meinen Lappen gemacht habe.
Wenn die Besitzdauer weniger als 2 Jahre betragen hätte, wäre eine Restprobezeit m.E. trotzdem gerechtfertig gewesen.


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groundhog
Beitrag 10.02.2009, 21:20
Beitrag #14


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Moin,

wenn ich Sachbearbeiter der FEB wäre, würde ich bei 17-Jähriger FE-loser Zeit nicht ohne erneute Prüfung erteilen.

Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.

Also nicht zu früh freuen.

Grüße, Groundhog
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Jens
Beitrag 10.02.2009, 21:29
Beitrag #15


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Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 21:20) *
Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.

Lies mal diesen Beitrag in einem anderen Thread zur gleichen Thematik.


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groundhog
Beitrag 10.02.2009, 22:04
Beitrag #16


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Zitat (Jens @ 10.02.2009, 21:29) *
Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 21:20) *
Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.

Lies mal diesen Beitrag in einem anderen Thread zur gleichen Thematik.


Habe ich. Na und? Da ist Mr. T anderer Meinung. So what?

Grüße, Groundhog
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Jens
Beitrag 10.02.2009, 22:08
Beitrag #17


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So what? Erklär mir mal bitte, wie du sein Beispiel mit deiner Auffassung
Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 21:20) *
Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.
in Einklang bringst.


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nachteule
Beitrag 10.02.2009, 22:54
Beitrag #18


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Hallo, Pahly,

bevor Du Dich aber ans Steuer setzt, und insbesondere, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, würde es sich ganz bestimmt lohnen, freiwillig ein paar Fahrstunden zu nehmen (und ein Auffrischungskurs in Erster - Hilfe schadet auch nie).

Nichts kommt schlimmer, als schon in der ersten Arbeitswoche ein Firmenfahrzeug zu schrotten, weil man keine Fahrpraxis mehr hat. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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groundhog
Beitrag 10.02.2009, 22:56
Beitrag #19


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Zitat (Jens @ 10.02.2009, 22:08) *
So what? Erklär mir mal bitte, wie du sein Beispiel mit deiner Auffassung
Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 21:20) *
Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.
in Einklang bringst.


Das ist einfach, sein Beispiel überzeugt nicht. Die Notwendigkeit eines Einklangs ergibt sich für mich daher nicht.

Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn Mr. T Vorsitzender Richter am OVG HH wäre.

Grüße, Groundhog
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Jens
Beitrag 10.02.2009, 23:01
Beitrag #20


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Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 22:56) *
Das ist einfach, sein Beispiel überzeugt nicht.
Dich nicht, mich schon

Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 22:56) *
Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn Mr. T Vorsitzender Richter am OVG HH wäre.
Muß ich ihn direkt mal nach fragen think.gif


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Mr.T
Beitrag 11.02.2009, 08:58
Beitrag #21


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Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 22:56) *
Das ist einfach, sein Beispiel überzeugt nicht.
Ich kann damit leben, dass dich mein Beispiel nicht überzeugt.

Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 22:56) *
Die Notwendigkeit eines Einklangs ergibt sich für mich daher nicht.
Muss es ja auch nicht. Aber deine "Begründung":
Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 21:20) *
Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.
soll überzeugen? unsure.gif Der Verordnungsgeber hat nämlich mit der gleichen Begründung die Pflicht der erneuten Prüfungen abgeschafft, weil allein durch Zeitablauf die Befähigung nicht verloren geht.

Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 22:56) *
Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn Mr. T Vorsitzender Richter am OVG HH wäre.
Bin ich nicht. no.gif


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Gruß Mr.T

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groundhog
Beitrag 11.02.2009, 16:48
Beitrag #22


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Zitat (Mr.T @ 11.02.2009, 08:58) *
Zitat (groundhog @ 10.02.2009, 21:20) *
Als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten seien nicht mehr vorhanden, langt allein ein langer Zeitraum zwischen Verlust der FE und Neubeantragung imho aus.
soll überzeugen? unsure.gif Der Verordnungsgeber hat nämlich mit der gleichen Begründung die Pflicht der erneuten Prüfungen abgeschafft, weil allein durch Zeitablauf die Befähigung nicht verloren geht.



Hallo Mr. T,

auch das überzeugt mich nicht; ich halte es einerseits für möglich, dass allein durch (besonders langen) Zeitablauf die Befähigung verloren geht, andererseits kommt es darauf nicht an, weil nur die Annahme gerechtfertigt sein muß, es fehle an der Befähigung. Ob diese objektiv tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, ist ohne Relevanz für die Anordnung erneuter Prüfung.

Bei der Rechtsanwendung wird man natürlich an der Begründung des Verordnungsgebers nur schwer vorbeikommen; dennoch, ich halte sie jedenfalls bei Zeiträumen über 10 Jahre für verfehlt. Imho müßte bei Zeiträumen über 10 Jahre vom Antragsteller belegt werden, dass er, obwohl ohne deutsche FE, z.B. im Ausland Fahrzeuge der in Rede stehenden Klasse geführt hat.

Aber solange ich Recht nur anwenden und nicht setzen darf, ist meine Meinung natürlich auch ohne Relevanz.

Grüße, Groundhog
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Pahly
Beitrag 11.02.2009, 17:11
Beitrag #23


Neuling


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Hi zusammen,

also zu dem Thema Fahrpraxis nach 17 Jahren.

Zum ersten habe ich 12 Jahre Motorrad und Auto gefahren,unfallfrei und ohne einen einzigen Punkt in Flensburg.

Zum zweiten ist es auch möglich das es Leute gibt,so wie mich, die nicht so überheblich sind und sich gleich hinter ein Steuer setzten und denken man ist ein großer Fahrer.Ich zB belege nächste Woche je 4 Fahrstunden pro Klasse um das Gefühl wieder zu bekommen.
Nach einigen Übungen auf nicht öffentlichen Plätzen muß ich sagen das es wie "Fahradfahren" ist,am Anfang ist man ein bisschen unsicher wie ein normaler Anfänger und nach ner 1/2 Std war es so ,als wenn ich den FS nie los war,hört sich komisch an ,ist aber so.
Selbst ein Fahrer der gerade seine Pflichtstunden gemacht hat und seinen Führerschein bekommen hat kann ohne jede Auflage sich ein 200 PS Wagen kaufen und damit rumfahren.
Keiner kann mir sagen das nach bestandener Führerscheinprüfung einer perfekt fahren kann.Genau so wie eine Lehre,denn nach der Lehre fängt das lernen an.
Unser eins hat nach all den Jahren den Vorteil der Erfahrung und die verlehrnt man nicht.
Das ist natürlich nur meine Meinung.

Greetz Pahly
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Polo79
Beitrag 11.02.2009, 17:57
Beitrag #24


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Zitat (Pahly @ 11.02.2009, 17:11) *
Ich zB belege nächste Woche je 4 Fahrstunden pro Klasse um das Gefühl wieder zu bekommen.
Das ist m.E. nicht möglich, solange Du keine gültige FE hast. Eine Fahrstunde muss zur Ausbildung eines Fahrschülers dienen, diese Voraussetzung erfüllst Du nicht.


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Pahly
Beitrag 17.02.2009, 18:08
Beitrag #25


Neuling


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Hallo Leute,
habe heute meinen FS wiederbekommen.
A+BE und den Rest.
Keine Auflagen oder sonst irgend was.

Btw. Polo79 Wenn ich in einem Fahrschulwagen sitze brauche ich keinen FS.

Wollte nur mal diesen Treat abschliessen.

Nochmal vielen Dank für Eure Hilfe ,ich hoffe es geht bei Euch auch so Reibungslos.


Greetz Pahly
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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 18:16
Beitrag #26


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Glückwunsch und danke für die Rückmeldung wavey.gif
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Polo79
Beitrag 17.02.2009, 18:18
Beitrag #27


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Zitat (Pahly @ 17.02.2009, 18:08) *
Btw. Polo79 Wenn ich in einem Fahrschulwagen sitze brauche ich keinen FS.
Die Fahrt muss aber gerechtfertigt sein (Ausbildung, Fahrprobe, etc.). Es ist zum Beispiel nicht erlaubt "einfach mals so" eine Fahrstunde zu nehmen, wenn man garnicht beabsichtigt eine FE zu erwerben.


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Mr.T
Beitrag 17.02.2009, 18:18
Beitrag #28


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Zitat (Pahly @ 17.02.2009, 18:08) *
Btw. Polo79 Wenn ich in einem Fahrschulwagen sitze brauche ich keinen FS.
In deinem Fall wäre aber ohne FS eine solche Fahrt nicht zulässig.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 18:25
Beitrag #29





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Zitat (Polo79 @ 17.02.2009, 18:18) *
Es ist zum Beispiel nicht erlaubt "einfach mals so" eine Fahrstunde zu nehmen, wenn man garnicht beabsichtigt eine FE zu erwerben.


Warum nicht und wo steht dies?

Wenn ich mich nach z. B. 20 Jahren fahrerrischer Pause unsicher fühle ist es doch besser man nimmt unter Aufsicht eines Fahrlehrers ein paar Fahrstunden als daß man sich u. U. gleich in seinen niegelnagelneuen Wagen setzt und gleich nach ein paar hundert Metern möglicherweise Schrott produziert.

Wir haben doch eine freie Marktwirtschaft und der Unternehmer kann doch noch immer selbst entscheiden wie er sein Geld verdient, zumal eine solche freiwillige Entscheidung die Verkehrsicherheit fördert.

LG
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Polo79
Beitrag 17.02.2009, 18:38
Beitrag #30


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 18:25) *
Warum nicht und wo steht dies?
§ 1 FahrlG
Zitat
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.


Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 18:25) *
Wenn ich mich nach z. B. 20 Jahren fahrerrischer Pause unsicher fühle ist es doch besser man nimmt unter Aufsicht eines Fahrlehrers ein paar Fahrstunden als daß man sich u. U. gleich in seinen niegelnagelneuen Wagen setzt und gleich nach ein paar hundert Metern möglicherweise Schrott produziert.
Der Unterschied ist, dass Du in diesem Fall schon eine FE besitzt. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer. Streng genommen darf der Fahrlehrer neben Dir nicht aktiv eingreifen (ins Lenkrad greifen).


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 18:50
Beitrag #31





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Zitat (Polo79 @ 17.02.2009, 18:38) *
Streng genommen darf der Fahrlehrer neben Dir nicht aktiv eingreifen (ins Lenkrad greifen).


Das ist scho klar.

Um diesen Punkt geht es mir auch nicht.

Mir ging es mehr um die fachmännische beratende Funktion während einer Fahrt um die Unsicherheiten wieder weg zu bekommen. Schließlich muß er dies bei seinen Fahrschülern im gewissen Sinne auch tun.

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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 18:58
Beitrag #32


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 18:25) *
Wenn ich mich nach z. B. 20 Jahren fahrerrischer Pause



Sorry für : offtopic.gif


Die dürftest du evtl. auch bald erreicht haben. think.gif

Darf man fragen, wann, bzw. ob überhaupt, du mit dem Neuerwerb einer FE beginnen willst? wavey.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 19:04
Beitrag #33





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Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 18:58) *
Die dürftest du evtl. auch bald erreicht haben. think.gif

Darf man fragen, wann, bzw. ob überhaupt, du mit dem Neuerwerb einer FE beginnen willst? wavey.gif


Zu den 20 Jahren würden mir noch 8 Jahre fehlen.

Wie dir bekannt sein sollte, muß gemäß derzeitiger Gesetzeslage nach Ablauf der Tilgungsfrist (15 Jahre) MPU-frei und neu erteilt werden.

Somit werde ich nie mehr eine Fahrschule von innen sehen müssen, weil ja auch seit Okt 2008 die 2-Jahresfrist gefallen ist und unsere FEB auch nach 15 Jahren noch prüfungsfrei erteilt.

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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 19:12
Beitrag #34


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 19:04) *
Wie dir bekannt sein sollte, muß gemäß derzeitiger Gesetzeslage nach Ablauf der Tilgungsfrist (15 Jahre) MPU-frei und neu erteilt werden.



So ist mir das leider tatsächlich nicht bekannt.

Höchstens so als "Kann"-Bestimmung. Beachte bitte Absatz 2.





Zitat
unsere FEB auch nach 15 Jahren noch prüfungsfrei erteilt.


Du scheinst du deine FEB aber recht gut zu kennen. Da wollen wir doch hoffen, dass es in drei Jahren dann bei dir auch so ist.



Warum machst du eigentlich nicht MPU? think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 19:31
Beitrag #35





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Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 19:12) *
Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 19:04) *
Wie dir bekannt sein sollte, muß gemäß derzeitiger Gesetzeslage nach Ablauf der Tilgungsfrist (15 Jahre) MPU-frei und neu erteilt werden.

So ist mir das leider tatsächlich nicht bekannt.
Höchstens so als "Kann"-Bestimmung. Beachte bitte Absatz 2.


In diesem Absatz steht nichts in Bezug auf Prüfungen drin.

Somit muß MPU-frei erteilt werden
Somit muß grundsätzlich erteilt werden

Ob dies in Verbindung mit einer Prüfungsauflage erfolgt oder nicht ist was anderes

Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 19:12) *
Warum machst du eigentlich nicht MPU? think.gif


1. bin nicht zwingend auf den Führerschein angewiesen.
2. könnte ich das dafür nötige Geld anderweitig verwenden (z. B. Urlaub, Auto)

Warum soll ich dann das Geld dem TÜV in den Rachen schieben?

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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 19:35
Beitrag #36


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 19:31) *
Warum soll ich dann das Geld dem TÜV in den Rachen schieben?



Das macht natürlich Sinn.

Umso mehr, als jetzt die teuren Etg-Screenings fast schon Standard sind und in jedem Vorgespräch angeboten werden wie saures Bier (wenn man diesen Vergleich im Konsens mit der MPU nennen darf laugh2.gif ).


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Anton Gorodezki
Beitrag 17.02.2009, 20:20
Beitrag #37


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Zitat (Polo79 @ 17.02.2009, 18:18) *
Zitat (Pahly @ 17.02.2009, 18:08) *
Btw. Polo79 Wenn ich in einem Fahrschulwagen sitze brauche ich keinen FS.
Die Fahrt muss aber gerechtfertigt sein (Ausbildung, Fahrprobe, etc.). Es ist zum Beispiel nicht erlaubt "einfach mals so" eine Fahrstunde zu nehmen, wenn man garnicht beabsichtigt eine FE zu erwerben.



Habe ich nach Erwerb meiner FE auch gemacht: Ich wollte nach der Fahrprüfung noch eine Stunde in einem Automatikauto.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

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Mr.T
Beitrag 17.02.2009, 20:29
Beitrag #38


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 18:50) *
Um diesen Punkt geht es mir auch nicht.

Mir ging es mehr um die fachmännische beratende Funktion während einer Fahrt um die Unsicherheiten wieder weg zu bekommen. Schließlich muß er dies bei seinen Fahrschülern im gewissen Sinne auch tun.
Darum ging es @Polo79 auch. Er hat ja nur klargestellt, dass @Pahly seine evtl. Unsicherheiten erst nach Erteilung der FE durch "Fahrstunden" beseitigen kann. Ohne FE ist das nicht erlaubt, auch mit Begleitung durch einen FL wäre der Straftatbestand des FoFE erfüllt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Pahly
Beitrag 20.02.2009, 16:41
Beitrag #39


Neuling


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Hi Leute,
habe 2 Std im Wagen MIT FE gemacht und es ist wirklich so,das ich sagen kann:man verlehrnt es nicht.Logisch ist man erst ein bisschen vorsichtiger und in der 2 Std sagte der Fahrlehrer:lass gut sein ,du kannst es noch.

Polo hatte recht damit ,das ich erst fahren durfte, nach der aushändigung der FS.

So nu hat er wieder nen Auto und glaubt mir,ich warte keine 18 Jahre mehr darauf das ich ihn wiederbekomme. D.H 0 Alc cop.gif und vor alle dem 0 Alc Restalc. rolleyes.gif

Greetz Pahly
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