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> Neue Anforderungen an Abstinenz-Nachweis bei Alkohol, forensisches Kontrollprogramm Plficht?
magnum88
Beitrag 02.03.2009, 19:18
Beitrag #1


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Für die Begutachtung von Alkoholsündern bei der MPU ergeben sich aufgrund der neuen Beurteilungskriterien einige Neuerungen.

Bei Abstinenz-Angabe werden in Zukunft folgende Anforderungen gestellt.

6 Monate nachgewiesene Abstinenz bei freiwilligem Verzicht auf Alkohol
12 Monate nachgewiesene Abstinenz bei Notwendigkeit zum Alkoholverzicht
12 Monate nachgewiesene Abstinenz bei Abhängigkeit (wie bisher)


Bei Angabe von kontrolliertem Trinken bleibt alles beim Alten.


Konsequenz wäre nun bei Abstinenzangabe der Abschluss eine Kontrollprogramms über einen festen Zeitraum unter forensischen Bedingungen, d.h. unvorhersehbare Einbestellung innerhalb 24 Stunden und Probenentnahme unter Sicht.

Laborwerte sollen angeblich ab April 2009 nicht mehr anerkannt werden.
Wer mit dem Abstinenznachweis vor April 2009 begonnen hat, für den gibt es eine Übergangsphase.


Wie entscheiden?

Als Hilfe zur Entscheidung, wie man sich einordnen kann, soll ein "Laufbahnberatungsgespräch" bei einem BfF stattfinden.
Natürlich werden die Institute dann gleich das Kontrollprogramm abschließen wollen. rolleyes.gif

Das wäre es fürs Erste.
Mehr dazu, wenn ich mehr erfahren habe...


Vielleicht hat auch ja schon jemand hier neue Infos...


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jfk
Beitrag 02.03.2009, 19:24
Beitrag #2


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Zitat (magnum88 @ 02.03.2009, 19:18) *
Vielleicht hat auch ja schon jemand hier neue Infos...


Nee, noch nichts gehört...
Wer soll denn die neuen Beurteilungskriterien herausgebracht haben?


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magnum88
Beitrag 02.03.2009, 19:25
Beitrag #3


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Das sind die alten...

und das ist die neue Auflage... wavey.gif


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zickchen
Beitrag 02.03.2009, 19:37
Beitrag #4


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....und wie sieht das aus mit Kanditaten wie mir?
Gesetz den Fall ich bekomme jetzt ein negatives Gutachten?

L.G das sorgenvolle zickchen wavey.gif


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jfk
Beitrag 02.03.2009, 19:40
Beitrag #5


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Mmh, bin über denTtitel gestolpert, da die alten "Begutachtungsleitlinien" hießen ...

Und nebenbei kräftig im Preis angezogen whistling.gif

Zitat (zickchen @ 02.03.2009, 19:37) *
....und wie sieht das aus mit Kanditaten wie mir?
Gesetz den Fall ich bekomme jetzt ein negatives Gutachten?

L.G das sorgenvolle zickchen wavey.gif


Ganz ruhig, junge Frau... - das kären wir noch!
Warum mußtest du auch so schnell diesen Thread entdecken! laugh2.gif


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zickchen
Beitrag 02.03.2009, 19:42
Beitrag #6


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...........;-))))))))))))))))

Ja,jfk,das werden wir........ wink.gif

Bekmme schon wieder die Krise shutup.gif


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magnum88
Beitrag 02.03.2009, 19:44
Beitrag #7


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Zitat (jfk @ 02.03.2009, 19:40) *
Mmh, bin über denTtitel gestolpert, da die alten "Begutachtungsleitlinien" hießen ...


Nein.
Die Begutachtungsleitlinien sind eine andere Baustelle...

Durch die Beurteilungskriterien sollen gleiche Vorgaben bei der Begutachtung für alle Institute zur Anwendung kommen.
Die Beurteilungskritereien wurden erstellt im "Arbeitskreis Beurteilungskriterien" und werden immer weiter entwickelt. Sie sind das geistige Eigentum der Träger von Begutachtungsstellen.

Zitat
Und nebenbei kräftig im Preis angezogen


Preis der alten Ausgabe war auch schon 99,00 Euro


Die Begutachtungsleitlinien kosten ca. 34 Euro.


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mipegr
Beitrag 02.03.2009, 19:44
Beitrag #8


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Ich habe mich heute morgen beim TÜV Hessen für den Abstinenzcheck angemeldet. Ich mache meine MPU aber bei der AVUS in Frnkfurt am Main, kann ich dann überhaupt den Abstinenzcheck, den ich beim TÜV gemacht habe bei der AVUS vorlegen, hat der dort auch seine Gültigkeit bei der AVUS ?
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magnum88
Beitrag 02.03.2009, 19:47
Beitrag #9


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Ja.
Da es sich beim Labor des TÜV Hessen mit Sicherheit um ein akkreditiertes Labor handen dürfte. laugh2.gif


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jfk
Beitrag 02.03.2009, 19:48
Beitrag #10


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Zitat (magnum88 @ 02.03.2009, 19:44) *
Die Begutachtungsleitlinien sind eine andere Baustelle...

blushing.gif


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magnum88
Beitrag 02.03.2009, 19:49
Beitrag #11


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Zitat (jfk @ 02.03.2009, 19:48) *
Zitat (magnum88 @ 02.03.2009, 19:44) *
Die Begutachtungsleitlinien sind eine andere Baustelle...

blushing.gif


...aber der Kommentar ist zum Teil von den selben Autoren erstellt, wie die Beurteilungskriterien... laugh2.gif

Zusammen gehörts...


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mipegr
Beitrag 02.03.2009, 19:50
Beitrag #12


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Also verstehe ich Dich richtig magnum, das ein Abstinenzcheck bei einer Alk - MPU voraussetzung ist und dieser auch verlangt wird bzw. Pflicht ist ?
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magnum88
Beitrag 02.03.2009, 19:52
Beitrag #13


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Ja.

Aber es soll eine Übergangsfrist geben, für die Leute, die vor April mit ihren Abstinenznachweisen begonnen haben.
Du kannst also auch noch Anfang nächstes Jahr mit Laborwerten aufwarten, wenn du jetzt schon mit den Nachweisen begonnen hättest.

So mein jetziger Wissensstand. Von einem Gutachter habe schon Ende letzten Jahres erfahren, dass die Laborwerte nicht mehr gelten sollen.

Eigentlich war m.W. die Neuerung schon ab Januar 2009 geplant, hat sich anscheinend aber noch verschoben...


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mipegr
Beitrag 02.03.2009, 19:58
Beitrag #14


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Ok
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Kai R.
Beitrag 03.03.2009, 09:23
Beitrag #15


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Könnte man diesen Thread bitte in die FAQ stellen, vielleicht ergänzt durch die Beiträge und Links im Thread von @micpelig?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

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Anni88
Beitrag 03.03.2009, 10:03
Beitrag #16


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Zitat (zickchen @ 02.03.2009, 19:37) *
....und wie sieht das aus mit Kanditaten wie mir?
Gesetz den Fall ich bekomme jetzt ein negatives Gutachten?

L.G das sorgenvolle zickchen wavey.gif


Ab mit Dir in den Beruhigungsthread laugh2.gif

Liebe Grüße
Anni wavey.gif
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Susa167
Beitrag 03.03.2009, 20:31
Beitrag #17


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Juhu.... wavey.gif

also ich war heute zur letzten Sitzung des besonderen Aufbauseminars welches ich machen musste (TÜV Nord) und hab natürlich gleich mal nachgefragt.... rolleyes.gif

Also die Gutachterin, die das Seminar mit uns gemacht hat, wusste davon noch gar nix.

wavey.gif
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magnum88
Beitrag 03.03.2009, 21:06
Beitrag #18


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Dann hast du schon mal mehr gewusst... wavey.gif


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Susa167
Beitrag 03.03.2009, 21:08
Beitrag #19


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anscheinend... laugh2.gif aber bissel komisch fand ich's schon...
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Mr.T
Beitrag 03.03.2009, 22:18
Beitrag #20


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Zitat (Kai R. @ 03.03.2009, 09:23) *
Könnte man diesen Thread bitte in die FAQ stellen, vielleicht ergänzt durch die Beiträge und Links im Thread von @micpelig?
Das ist wohl noch etwas zu früh. Denn "offiziell" ist das wohl noch nicht.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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jfk
Beitrag 03.03.2009, 22:20
Beitrag #21


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Zitat (magnum88 @ 02.03.2009, 19:44) *
Durch die Beurteilungskriterien sollen gleiche Vorgaben bei der Begutachtung für alle Institute zur Anwendung kommen.
Die Beurteilungskritereien wurden erstellt im "Arbeitskreis Beurteilungskriterien" und werden immer weiter entwickelt. Sie sind das geistige Eigentum der Träger von Begutachtungsstellen.

think.gif
Kann es denn sein, dass es mit der Verbindlichen Anwendung der Beurteilungskriterien nicht soo weit her ist?
Mehrere Gutachter, mit denen ich zu tun hatte, verwiesen immer nur auf die Begutachtungsleitlinien, von den -kriterien sprach nie jemand.
Oder wollen die sich nicht so sehr in die Karten schauen lassen?? Andererseits: Die Dinger werden ja veröffentlicht, jeder MPU-Kandidat kann sie sich kaufen (aber auch verstehen?)


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magnum88
Beitrag 03.03.2009, 22:35
Beitrag #22


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Zitat (jfk @ 03.03.2009, 22:20) *
think.gif
Kann es denn sein, dass es mit der Verbindlichen Anwendung der Beurteilungskriterien nicht soo weit her ist?


M.W. sind seit 2005 die Beurteilungskriterien für alle BfF verbindlich.

Zitat
jeder MPU-Kandidat kann sie sich kaufen (aber auch verstehen?)


Ich kenne einen einzigen MPU-Kandidaten, von einigen Hundert, der sich die Beurteilungskriterien zugelegt hat. Und das war ein Arzt.


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Kai R.
Beitrag 04.03.2009, 09:50
Beitrag #23


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Zitat (Mr.T @ 03.03.2009, 22:18) *
Das ist wohl noch etwas zu früh. Denn "offiziell" ist das wohl noch nicht.

weiß denn jemand, ab wann das offiziell wird? Sind die Kriterien auch irgendwo im Internet veröffentlicht (außer hier, als Originalquelle z.B.)

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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magnum88
Beitrag 04.03.2009, 12:24
Beitrag #24


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Die "Beurteilungskriterien" sind m.W. nirgends im Netz frei zugänglich.

Kein Wunder bei einem Buchpreis von 123 Euronen... unsure.gif


Ich denke, dass in den nächsten Tagen die Institute an die Öffentlichkeit gehen werden. So lange müssen wir uns gedulden.

Mein Rat für diejenigen, die Labor(Leber-)werte als Abstinenznachweise bei der MPU vorlegen wollen:

Spätestens jetzt und sofort damit beginnen! Nicht hinausschieben!


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magnum88
Beitrag 14.03.2009, 21:45
Beitrag #25


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Hier habe ich noch eine website gefunden, die auch auf die Änderung hinweist...

Zitat
Bitte beachten Sie die Änderungen in den Beurteilungskriterien für die MPU ab 2009!

Auch der Nachweis für eine Alkoholabstinenz kann NUR NOCH anerkannt werden, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem ETG-Programm, in dem stichprobenartig Urinkontrollen durchgeführt werden, über einen Zeitraum von 6 bis 12 erfolgte. Alternativ kann eine Haaranalyse durchgeführt werden.


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corneliusrufus
Beitrag 14.03.2009, 23:00
Beitrag #26


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Aus Akkreditierungsbedingungen der BAST, S.16
Zitat
6 Durchführung von Begutachtungen der Fahreignung
Der Träger stellt durch Regelungen sicher, dass bei der Begutachtung der Fahreignung die einschlägigen
rechtlichen Regelungen
und die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung in der jeweils
gültigen Fassung
berücksichtigt werden sowie die Begutachtung nachprüfbar, nach einheitlichen Verfahrensweisen
und nach den Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie
und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin
entsprechend der je spezifischen Fragestellung
und unter geeigneten Bedingungen erfolgt
. Der Gutachter hat sich insbesondere auch an die in
Anlage 15 der FeV genannten Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung
der Gutachten zu halten. In den Regelungen müssen häufiger vorkommende behördliche Fragestellungen
genannt sein.


Es gelten automatisch immer die aktuellsten Bedingungen.



Link zu den Beurteilungskriterien, mit Verweis auf das Programm des "Verkehrskonvents", der dortige referent der Beurteilungskriterien,
Zitat
Dipl.-Psych. Jürgen Brenner-Hartmann
TÜV SÜD Life Service GmbH
Medizinisch-Psychologisches Institut (MPI)
Hirschstraße 22 - 89073 Ulm
.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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zickchen
Beitrag 15.03.2009, 07:37
Beitrag #27


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Hallo und guten Morgen! wavey.gif

Also muss JEDER,der nun eine TF hat/hatte(2009) und abstinenz lebt und auch mit A die MPU bestehn möchte, an einem ETG-Screenng teilnehmen?

Versstehe ich das richtig?

L.G zickchen wavey.gif


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corneliusrufus
Beitrag 16.03.2009, 11:33
Beitrag #28


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De facto ja.

Genau genommen nur der, der entweder an Alkoholismus leidet, damit 12 Monate an Abstinenznachweisen benötigt, oder der nicht mehr zwischen Fahren und Konsum trennen kann und von daher abstinent leben muss, damit ebenfalls 12 Monate an Abstinenznachweis benötigt.

Wer Konsum vom Fahren trennen kann, kann nach wie vor KT angeben. Nur, er benötigt wiederum einen sechs monatigen Abstinenznachweis (mit EtG.) Denn wenn er nicht wenigstens 6 Monate verzichten kann, dann kann er eben doch nicht sicher trennen, Folge siehe oben.

Das Problem welches ich sehe, ist das KT und damit die Zeit des Lernens dieses. Erst 6 Monate an Abstinenz, danach benötigt man Zeit, dieses zu lernen, d.h. zu üben. Damit bin ich auch bei 12 Monaten ..., auch wenn es die Kriterien nicht hergeben. So betrachtet könnten diese nun gegen KT sein, wohl jedoch könnten sie (in obigen Fällen) kT zulassen, also die wilde Form des KT. Nun gut, auch da könnte argumentiert werden, es muss geübt werden.

Gut ist, jetzt wird Abstinenz "lückenlos" geprüft. (= 4 mal pro Halbjahr oder 6 mal pro Jahr). Es wird Erfahrung gesammelt. Sollte diese positiv sein, dann könnte mit weiteren EtG-Nachweisen nach Erhalt einer FE die MPU in eine MU umgewandelt werden.

Wer die rund 125 Euro für den Kauf der Beurteilungskriterien nicht ausgeben will, kann sie sich über die örtliche Bücherei besorgen. Ggf. lange Wartezeiten einkalkulieren. Ggf. nur als einzelne Seitenkopie möglich. Es gibt in D immer mindestens ein Archiv, indem jedes Buchexemplar einmal vorhanden sein muss.


Nebenbei, nach dem Urteil des EUGH zu der schwarzen Liste über die Gegenstände, die zur Mitnahme in ein Flugzeug verboten sind, und daher im Amtsblatt zur Wirksamkeit veröffentlicht werden mussten, halte ich es von unserem Normgeber für verfehlt, wichtige Kriterien, die er so will, nicht einsehbar und damit "kostenlos" in seinem Amtsblatt zu veröffentlichen. Ich warte schon auf einen Rechtsanwalt, der darauf klagt...

Liebe Greet-Ings Cornelius


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magnum88
Beitrag 16.03.2009, 11:46
Beitrag #29


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Zitat (corneliusrufus @ 16.03.2009, 11:33) *
Wer Konsum vom Fahren trennen kann, kann nach wie vor KT angeben. Nur, er benötigt wiederum einen sechs monatigen Abstinenznachweis (mit EtG.) Denn wenn er nicht wenigstens 6 Monate verzichten kann, dann kann er eben doch nicht sicher trennen, Folge siehe oben.


Meinen Infos nach ist das nicht so, also kein 6-monatiger Abstinenznachweis erforderlich, wenn mit KT argumentiert wird.

Der Schuss kann natürlich nach hinten los gehen, wenn KT aufgrund der Vorgeschichte bei einem "Missbräuchler" nicht anerkannt werden kann und, was nach den Begutachtungsleitlinien ja möglich ist, dann trotzdem Abstinenz gefordert wird.
Diese MPU wäre erst mal negativ und frühestens nach sechs Monaten, dann mit Etg-Nachweis, wiederholbar...


Zitat
Das Problem welches ich sehe, ist das KT und damit die Zeit des Lernens dieses. Erst 6 Monate an Abstinenz, danach benötigt man Zeit, dieses zu lernen, d.h. zu üben.

think.gif
Ich kenne keine Form des "kontrollierten Trinkens", bei der man erst einmal sechs Monate abstinent sein muss...
Ich lerne aber gerne dazu und erbitte Infos, soweit welche verfügbar sein sollten.


Ich sehe in Zukunft die Gefahr, dass von den Missbräuchlern viele nicht mehr aus Kosten- und Zeitgründen auf die Abstinenz setzen wollen, sondern die MPU mit KT absolvieren möchten. Und sehr vielen wird es dann m.E. so ergehen, wie ich oben beschrieben habe.
unsure.gif


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corneliusrufus
Beitrag 16.03.2009, 12:05
Beitrag #30


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Ich hatte mir die zugänglichen Entwürfe der Beurteilungskriterien angesehen. Die nun abgesegneten muss ich mir erst besorgen.

Meine Argumentation ist analog dem ÄG bei Droge Cannabis. Wer nicht mal bis zum ÄG auf Cannabis verzichten kann, der ... Nun tausche Cannabis gegen Alkohol ... Uups.

Der Rest meiner Aussage ist dann folgerichtig.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 16.03.2009, 13:36
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Meine Argumentation im Gespräch mit Alkohol-MPU-Kandidaten ist immer:

Erstmal ein paar Monate (wobei ich an ca. sechs denke) Abstinenz üben, somit klar im Kopf werden und erst dann über KT nachdenken und evtl. ausprobieren. Die allermeisten entscheiden sich dann später weiterhin für die Abstinenz. rolleyes.gif

Diese Empfehlung wird in Zukunft leider nicht mehr so angenommen werden, aus den bereits weiter oben genannten Gründen.
Durch den Zwang zum teuren Etg-Nachweis wird sich nun mancher von vorneherein für KT entscheiden. Mit den dann oft genug leider sattsam bekannten Folgen, nachdem die FE wieder da ist... think.gif Und natürlich dem auch bereits genannten Risiko, dass KT bei der MPU für den einen oder anderen Kandidaten nicht anerkannt werden wird. sad.gif


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corneliusrufus
Beitrag 16.03.2009, 15:39
Beitrag #32


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Genau dieses sehe ich auch so kommen. Wahrscheinlich gut für die Kasse der MPI, wahrscheinlich weniger gut für die Verkehrssicherheit. - Ich ahbe es bisher immer genauso wie Du gehalten, erstmal 6 Monate Abstinenz, um überhaupt zu sehen, wo Betroffene stehen. Weil sie erst dann in der Lage sind, frei von Alkohol und mit genügend eigenem Wissen für sich verantwortlich die Entscheidung treffen zu können, KT ja oder nein.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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magnum88
Beitrag 16.04.2009, 19:54
Beitrag #33


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Ich setze mal die entscheidenden Sätze aus den Beurteilungskriterien hier rein und beschränke mich dabei auf das Wichtigste.

Zitat
Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit

Die Abstinenzangaben werden durch Urinkontrollen und/oder Haaranalysen auf den Abstinenzmarker Ethlyglucuronid, deren Durchführungsbedingungen den Kriterien der Hypothese CTU entsprechen, dokumentiert (in der Regel sechs Urinuntersuchungen im Verlauf eines Jahres). Bei der Durchführung von Haaranalysen wurde berücksichtigt, dass EtG im Haar maximal drei Monate ausreichend sicher nachgewiesen werden kann."




Zitat
Abstinenznachweis bei abstinenzpflichtigem Alkoholmissbrauch

Für den Zeitraum des angegebenen konsequenten Alkoholverzichts liegen Laborbefunde (direkte Abstinenzkontrollen auf Alkoholabbauprodukte (EtG)) vor, die deutlich machen, dass der Klient in der Lage war, im Kontrollzeitraum ausnahmslos auf alkoholhaltige Speisen und auf Getränke mit geringem Alkoholgehalt zu verzichten. Wurden im Rahmen der Abstinenzkontrolle Haaranalysen durchgeführt, ist berücksichtigt, das EtG im Haar maximal drei Monate ausreichend sicher nachgewiesen werden kann.




Quelle: "Beurteilungskriterien"


Achtung:
Auch die anderen Labormarker, wie z.B. GGT, GOT, GPT, CDT, für die (erhöhte) Befunde aus früheren Trinkphasen vorliegen, sollen sich normalisiert haben. Bei der MPU wird ja nach wie vor eine Blutuntersuchung vorgenommen.


Wer bis April 2009 mit anderen Abstinenznachweisen als EtG begonnen hat, kann diese zu Ende führen. Die bisher erhobenen Werte werden anerkannt. Von dieser (Übergangs-)Gruppe muss niemand neu mit EtG-Werten beginnen.

Wer ab April 2009 mit Abstinenznachweisen beginnen möchte, sollte sich mit einer BfF abstimmen.


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Malermeister
Beitrag 16.04.2009, 20:00
Beitrag #34


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Danke für die Aussage - das schafft doch Sicherheit


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aena23
Beitrag 17.04.2009, 11:47
Beitrag #35


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Zitat (magnum88 @ 16.04.2009, 21:54) *
Wer bis April 2009 mit anderen Abstinenznachweisen als EtG begonnen hat, kann diese zu Ende führen. Die bisher erhobenen Werte werden anerkannt. Von dieser (Übergangs-)Gruppe muss niemand neu mit EtG-Werten beginnen.

Wer ab April 2009 mit Abstinenznachweisen beginnen möchte, sollte sich mit einer BfF abstimmen.


@magnum88

hallo, ich habe am 19.3. die ersten leberwerte machenlassen,meine TF war am 13.3. cach aussage des tuev sued reicht das aus, sagte die dame...

trifft das jetzt zu, bin ich dann noch ein ..altfall.., da vor april 09..??

ich bin jetzt etwas unsicher....:-((
danke
lg aena
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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.04.2009, 13:04
Beitrag #36





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Zitat (aena23 @ 17.04.2009, 12:47) *
trifft das jetzt zu, bin ich dann noch ein ..altfall.., da vor april 09..??

so wie es aussieht bist du ein "Altfall"
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aena23
Beitrag 17.04.2009, 14:37
Beitrag #37


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hallo klaus, du bist echt ueberall vertreten..:-)))

gut, denke ich auch, dann hat die dame vom tuev doch recht gesprochen..:-))

dankeschoen..!!

vlg aena
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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.04.2009, 15:45
Beitrag #38





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Zitat (aena23 @ 17.04.2009, 15:37) *
hallo klaus, du bist echt ueberall vertreten..:-)))

In deinem Thread leider nicht, da kenne ich mich nicht so aus sadwalk.gif
aber da sind ja auch noch die anderen User für dich da wavey.gif
Zitat (aena23 @ 17.04.2009, 15:37) *
gut, denke ich auch, dann hat die dame vom tuev doch recht gesprochen..:-))

@all

was würde denn passieren, wenn die Dame vom BfF sich irren würde? unsure.gif
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GSX-R
Beitrag 17.04.2009, 18:02
Beitrag #39


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Zitat (klaus62 @ 17.04.2009, 15:45) *
was würde denn passieren, wenn die Dame vom BfF sich irren würde? unsure.gif

Dann, schätze ich, kommt die Frage: Haben sie das schriftlich? sad.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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aena23
Beitrag 18.04.2009, 10:17
Beitrag #40


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ok, ihr habt recht,
ich werde naechste woche nochmal anrufen und das schriftlich verlangen...
dann bin ich auf der sichern seite...
danke!!

vlg aena
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aena23
Beitrag 26.05.2009, 13:40
Beitrag #41


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Zitat (GSX-R @ 17.04.2009, 20:02) *
Dann, schätze ich, kommt die Frage: Haben sie das schriftlich? sad.gif


hallo, ja, ich habe es mittlerweile schriftlich, da ich emails geschrieben habe, einen brief und sie mir nun (mit verzogerung und entschuldigung) dieses per email bestaetigt hat, welches ich gleich ausgedruckt habe...

also, ich hab was in der hand, ueberlege aber trotzdem, das letzte halbe jahr freiwillig dieses etg zu machen, es kostet bei uns 50.- pro screening..

das kann sich noch jeder leisten..:-))

vlg aena
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Robson77
Beitrag 21.08.2009, 11:01
Beitrag #42


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Hallo aena23,

hab auch das Problem wie Du, hab aber bis jetzt rein garnichts schriftliches bekommen. Könntest Du mir bitte Dein schreiben vom TÜV zumailen!? Das wär echt super.

LG
Robson
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aena23
Beitrag 01.09.2009, 16:21
Beitrag #43


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hallo, du wolltest von mir das email vom tuev haben..
ich habs jetzt erst gelesen, sorry, denn ich habe einen eigenen thread:-)

leider muss ich dir sagen, ich habe es nicht mehr, weil ich mich im juli doch fuer 6 monate etg screening
entschieden habe.das ist mir doch sicherer, denn eine bekannte, die auch beim tuev sued mpu machte und alle (gute!)leberwerte hatte fuer 1 jahr , auch lange vor april 1009, die haben sie weggeschicktmit der auflage, 6 mon. dieses etg screnning zu machen, also nochmal mpu.
das will ich nicht, deswegen mache ich es jetzt freiwillig.
frag bei deinem gesundheitsamt, bei uns koatet eins nur 45.-
tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann...
aber sicher ist sicher, ich hab keine lust, die mpu 2x zu machen...
vlg aena
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MPU Angsthase
Beitrag 01.09.2009, 16:58
Beitrag #44


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Hallo,
Gibt es jetzt den so genannten Altfall, ja oder nein, wenn ja wo steht das?
In irgendwelchen Beurteilungskriterien, oder wo?
Ich werde noch verrückt, habe in 2 Wochen meine MPU,und nur die "normalen" Werte fleißig seit ca. 2 Jahren gesammelt.
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magnum88
Beitrag 01.09.2009, 17:01
Beitrag #45


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Mach' dir keine Sorgen. Deine LW werden anerkannt!


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MPU Angsthase
Beitrag 02.09.2009, 08:50
Beitrag #46


Neuling
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Hallo alle zusammen, smile.gif

SOOOOO, habe gerade bei meiner Begutachterstelle angerufen!!!!!!!!!!!!!

Diese neuen Begutachterrichtlinien sind seit dem 01.07.2009 in Kraft!

Es gibt definitiv eine sogennante ÜBERGANGSPHASE laugh2.gif

Also, alle die schon lange vor dem 01.07.2009 angefangen haben, Ihre LW zu sammeln, werden als Altfall behandelt, und brauchen daher kein ETG Screening. rofl1.gif

Ich kann euch jetzt leider nicht sagen, was die gute Frau unter lange vorher versteht, weil Sie mir dies auch nicht genau sagen konnte,oder wollte.

Ich gehe hier jetzt aber mal davon aus, das es wohl so ca.6 Monate sein werden.

Ich hoffe jetzt mal etwas Klarheit hier hinein gebracht zu haben.

Ich jedenfalls bin beruhigt rolleyes.gif whistling.gif

wavey.gif wavey.gif wavey.gif

Wer versucht Probleme mit Alkohol zu bekämpfen, erzeugt noch mehr Probleme think.gif
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Mr.T
Beitrag 04.09.2009, 13:29
Beitrag #47


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INFORMATIONSSCHREIBEN ZUR ERWEITERTEN UND ÜBERARBEITETEN 2.AUFLAGE DER „BEURTEILUNGSKRITERIEN“


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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