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> Sitzerhöhung und Beckengurt, Gewerbliche Personenbeförderung
Balou01
Beitrag 03.03.2009, 08:47
Beitrag #1


Neuling


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Hi,

vielleicht kann hier jemand Auskunft geben.
Eines meiner Kinder wird von einem Taxiunternehmen zu einer Schule gebracht. Das Kind ist 6, wiegt 18 kg. Gefahren wird das Kind mit einem Kleinbus, der 8 Sitze hat.
Üblicherweise sitzt sie auf eine Sitz mit Dreipunktgurt und Sitzerhöhung.

Aber gelegentlich wird das Kind umgesetzt. Und zwar auf den Mittelsitz der Bank hinter dem Fahrer. Dort gibt es nur einen Beckengurt. Und der soll laut Auskunft der Fahrerin nicht mit Beckengurt verwendet werden. Das sei so polizeilich abgenommen worden.

Die Polizei hingegen gibt mir die Auskunft, dass für jeden Sitz eine Sitzerhöhung zu verwenden sei.
Der Kreis, der für die Vergabe der Unternehmung zuständig ist, kann diesbezüglich kaum eine Auskunft geben, die Landesverkehrswacht ebensowenig.
Anscheinend ist die Frage äußerst strittig. Mir geht es zwar auch um die rechtliche Seite aber ebenso um die Frage, was sicherer ist. Beckengurt mit oder ohne Sitzerhöhung? Dazu kann kaum jemand irgendwas sagen.

Gruß
Balou
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Kai R.
Beitrag 03.03.2009, 09:27
Beitrag #2


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vorgeschrieben ist auf jeden Fall der geeignete Kindersitz. Sitzerhöhungen dürfen in der Regel nicht mit Zweipunktgurten verwendet werden.

Technisch macht es auch keinerlei Sinn, einen Zweipunktgurt mit einer Sitzerhöhung zu kombinieren, dann lieber weglassen. Aber dafür sind im Gesetz keine Ausnahmen vorgesehen.

Grüße

Kai


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Kai

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Balou01
Beitrag 03.03.2009, 10:33
Beitrag #3


Neuling


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Mit "technisch gesehen" meinst du die Sicherheit im Fall eines Unfalles?
Aber wird nicht teilweise so argumentiert, dass der Beckengurt zu hoch sitzt bei einem Kind und im Falle eines Unfalls andere Verletzungsmuster ergibt, als mit Sitzerhöhung?

Gruß
Balou
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Kai R.
Beitrag 03.03.2009, 10:40
Beitrag #4


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Zitat (Balou01 @ 03.03.2009, 10:33) *
Mit "technisch gesehen" meinst du die Sicherheit im Fall eines Unfalles? Aber wird nicht teilweise so argumentiert, dass der Beckengurt zu hoch sitzt bei einem Kind und im Falle eines Unfalls andere Verletzungsmuster ergibt, als mit Sitzerhöhung?

es gibt da nichts amtliches dazu, da es ein absolutes Randgebiet ist. Aber der Nutzen einer Sitzerhöhung ist, dass das Kind höher sitzt damit der Dreipunktgurt im oberen Bereich über die Schulter und nicht über den Hals verläuft. Einen oberen Teil gibt es beim Beckengurt aber gar nicht. Einen Nutzen hat die Erhöung beim Beckengurt also überhaupt nicht.

Ich sehe eher die Gefahr, dass die Sitzerhöhung bei einem Unfall nach unten herausrutscht und das Kind unter dem dann zu losen Gurt durchtaucht (Submarining-Effekt).

Ich mache es so, dass ich im Stadtverkehr um des lieben Friedens willen auch mit Beckengurten die Sitzerhöhung verwende. Auf langen Strecken kommen die Kinder auf Sitze, die einen Dreipunktgurt haben. Notfalls muss ein Erwachsener auf den Platz mit Beckengurt.

Grüße

Kai


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Kai

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Ichtyos
Beitrag 03.03.2009, 12:25
Beitrag #5


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Ich behaupte mal, daß es schlicht nicht zulässig ist, ein Kind auf einem Platz zu befördern, der nur einen Beckengurt hat, solange noch Plätze mit Dreipunktgurt frei sind (StVO §21):
Zitat
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz (...) dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

Die wir hatten früher beispielsweise hier schon mal einiges in der Richtung besprochen.


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Balou01
Beitrag 03.03.2009, 12:51
Beitrag #6


Neuling


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Das wäre wahrscheinlich so. In unserem Fall war aber kein weiterer Platz mehr frei. Den Link sehe ich mir nachher an.

Gruß
Balou
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Ichtyos
Beitrag 05.03.2009, 02:08
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 03.03.2009, 10:40) *
Ich sehe eher die Gefahr, dass die Sitzerhöhung bei einem Unfall nach unten herausrutscht und das Kind unter dem dann zu losen Gurt durchtaucht (Submarining-Effekt).

Ich nehme mal dieses Randthema auf. Der von Dir genannt Effekt tritt IMHO dann auf, wenn der Gurt nicht über die Beckenknochen, sondern höher über den Bauchraum verläuft. Schwere innere Verletzungen wären dann die Folge. Okay, wenn sich die Sitzerhöhung beim gedachten Unfall unverzüglich nach vorn verabschiedet, hast Du vollkommen Recht. Aber bei einer Sitzerhöhung mit ausgeprägten "Gurthaken" seitlich der Hüfte des Kindes würde ich diese Gefahr erstmal nicht sehen. Und wenn da nix ist (so einen mit ECE 03 habe ich auch noch rumliegen), scheint es mir erstmal egal, ob da noch ein Gurt schräg über die Brust des Kindes läuft. Der würde auf jeden Fall abfliegen... shutup.gif

Meine bisherige Erkenntnis: Selbst bei einem Beckengurt ist ein gutes "Sitzkissen" besser als nur der Gurt.

Ich verweise mal auf diesen Beitrag. Wenn Du da anderer Meinung bist: Im Sinne unserer "Kurzen" lasse ich mich jederzeit eines besseren belehren. wavey.gif


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wombat
Beitrag 05.03.2009, 10:04
Beitrag #8


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Meines Wissens hat keine aktuell zugelassene Sitzerhöhung die Zulassung für die Verwendung von Beckengurten. Damit alleine schließt sich die Verwendung schon aus.

Ohne Sitzerhöhung dürfte das Kind angeschnallt dort sitzen wenn folgende Passage zuträfe:
Zitat
(...) soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht(...)


Das heißt, wenn alle anderen Sitze mit Dreipunktgurten (abgesehen vom Fahrer) mit Kindern+Kindersitzen belegt sind, dann fallen mir genau zwei Gründe ein.

1. Für den Sitz + Altersklasse ist kein zugelassener Sitz am Markt verfügbar.
2. Es gibt keinen zugelassenen Sitz am Markt der noch räumlich paßt.

Zu 1.:
Es gibt spezielle Sitze für Beckengurte. Und zwar in der Klasse für Kinder bis 25kg. D.h. solange eines der Kinder <=25kg wiegt, gibt es abgesehen von (2.) keinen Grund, warum es nicht mit einem speziellen Kindersitz gesichert auf diesen Platz transportiert werden sollte.

Ein Beispiel für einen derartigen Sitz (bis 25kg):Luftikid
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Balou01
Beitrag 06.03.2009, 08:19
Beitrag #9


Neuling


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Zitat
(...) soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht(...)

Ich nehme mal an, dass genau das in unserem Fall zutrifft und der Sitz, bzw. sind es in besagtem Bus drei dieser Sitze deshalb doch genutzt werden. Denn alle anderen Sitze sind meistens belegt. Und zwar alles mit Grundschulkindern.

Wo da die Sicherheit fürs Kind bleibt, erschließt sich mir nicht. Dem liegen doch dann tatsächlich nur wirtschaftliche Dinge zugrunde. Ich hatte jedenfalls ein Gespräch mit einer zuständigen Stelle unseres Kreises. Es wurde geklärt, dass wir diesen Sitz (mit Beckengurt) akzeptieren könnten, wenn es eine Sitzerhöhung mit Gurtführunge gäbe, die ich dann gespendet habe. Der Unternehmer hat so argumentiert, dass es im Falle der Styroporsitzerhöhungen dazu kommen könnte, dass der im Fall eines Unfalls nach vorne rutscht, Kind nach hinten und dann der Klappmessereffekt einsetzt. Kann ich nachvollziehen. Aber dieser Effekt setzt eben auch ein, wenn es keine Sitzerhöhung gibt. Das wäre nach meinem Dafürhalten die schlechteste Variante.
Denn mir geht es zwar um mein Kind, aber nicht nur um mein Kind. Was hab ich davon, wenn mein Kind nicht mehr auf diese Sitze gesetzt wird, dafür aber andere Kinder. Damit kann ich auch nicht leben.

Heute morgen allerdings, als dann der Bus kam, gab es wiederum einen Disput. Geklärt ist anscheinend noch gar nichts.

Auf in die nächste Runde.

Gruß
Balou
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wombat
Beitrag 07.03.2009, 23:03
Beitrag #10


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Meines Wissens sind sämtliche Sitzerhöhungen nur mit Dreipunktgurt zu verwenden.
Das sollte auch in der Anleitung der jeweiligen Sitzerhöhung nachzulesen sein.

Und noch ein paar links zum Thema:
Verkehrswacht Mannheim?
Landesverkehrswacht
Verkehrswacht, PDF (siehe Seite 6 links unten)

ADAC zum Ablauf der Zulassung für alte Sitzerhöhungen (ECE R 44-01 und 44-02):
(nicht verlinkbar, bitte suchen nach "Das Aus für ganz alte Kindersitze" auf der ADAC-Site)

Demnach ist ein Transport mit Beckengurt nur mit einem passenden Kindersitz legal möglich. Und das ist keine Sitzerhöhung. Sondern z.B. der Luftikid.

Werden denn auch der/die Plätze mit Dreipunktgurt neben dem Fahrer ausgenutzt? (Vermutlich ja, aber ich frage mal lieber)
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Balou01
Beitrag 09.03.2009, 07:46
Beitrag #11


Neuling


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Das scheint die hiesige Verkehrsstelle des Kreis wohl komplett anders zu sehen. Heute morgen kam der zuständige vom Kreis, um sich die Situation anzusehen. Er erklärte mir, dass nach einigen Recherchen herauskam, dass die Verkehrsstelle es genauso abgenommen hatte. Mittelsitz, Beckengurt und Kinder, die zwischen 6 und 9 Jahren alt sind dürfen so gefahren werden ohne jeglichen Kindersitz.

Für mein Kind ist man uns entgegen gekommen, sie wird nun mit einem anderen Fahrzeug gefahren, dass komplett mit Dreipunktgurten ausgestattet ist. Nichts desto trotz finde ich es für die anderen Kinder suboptimal. Aber daran kann ich nichts ändern. Es waren mitunter die anderen Eltern, die keine Änderung wünschten bezüglich des Transportes ihrer Kinder in diesem Mittelsitz.

Unglaublich, ehrlich gesagt, wie mit der Sicherheit der Kinder umgegangen wird.

Danke für eure Antworten und Bemühungen.

Gruß
Balou
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Ichtyos
Beitrag 09.03.2009, 09:40
Beitrag #12


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Hallo @Balou01,

die Aussagen der Verkehrswacht, die @wombat verlinkt hat, sind schlichtweg nicht richtig, die Schlußfolgerung
Zitat (wombat @ 07.03.2009, 23:03) *
Demnach ist ein Transport mit Beckengurt nur mit einem passenden Kindersitz legal möglich.
kann deshalb auch nicht stimmen.

Schau Dir bitte nochmal meinen Beitrag weiter oben an. Die Verkehrsstelle hat recht.


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wombat
Beitrag 09.03.2009, 15:54
Beitrag #13


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Balou, immerhin ein Teilerfolg für Dich.


Ichtyos, ich habe mir Deinen verlinkten Beitrag angeschaut.
Zitat
Ich behaupte mal, daß es schlicht nicht zulässig ist, ein Kind auf einem Platz zu befördern, der nur einen Beckengurt hat, solange noch Plätze mit Dreipunktgurt frei sind (...)


Dann sagst Du hier, daß die Verkehrsstelle recht hat.

Du magst ja Recht haben und die Verkehrswacht unrecht. Mir ist nur unklar in welchem Punkt konkret ich jetzt komplett falsch lag.

Meinst Du, daß es Sitzerhöhungen gibt, die für die Verwendung mit Beckengurten zugelassen sind? Liegen Dir entsprechende Anleitungen vor?

Ich lese derweil aber auch, daß es durchaus andere Ansichten gibt.
Die Polizei Bayern sieht das Thema Kindersicherheit etwas lockerer

Da ist die Rede von möglichen Ausnahmegenehmigungen für den Transport von nichtangeschnallten Kindern für "Großfamilien".

Und zum Thema steht dort u.a.:
Zitat
Kinder in Taxen
(...)Dabei müssen nur bis zu zwei Kinder in Rückhalteeinrichtungen gesichert werden (...)

Das hieße, in Taxen gelten wohl besondere Erleichterungen. Egal wie viele Kinder in das Taxi passen, nur zwei müssen gesichert werden. Ich hoffe "Rückhalteeinrichtungen" ist nur unscharf formuliert und meint Kindersitze und nicht den Gurt.
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Balou01
Beitrag 09.03.2009, 19:53
Beitrag #14


Neuling


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Noch mal zu den Fakten: Der Bus war vollbesetzt, also alle Plätze mit Dreipunktgurten. Der Bus verfügt über drei Plätze, die lediglich einen Beckengurt haben. Einer neben dem Fahrer in der Mitte vorne, einer in der Mitte, Bank hinter dem Fahrer und noch ein weiterer in der hinteren Reihe, ebenfalls Mitte. Alles Kinder unter 1,50 im Grundschulalter.

Ich habe hier die hiesige Verkehrswacht dazu letzte Woche angerufen und die konnten mir lediglich sagen, dass das Thema "gewerblicher Personentransport"/Beckengurt im Gesetz so schwammig geregelt wäre, dass sie mir dazu kaum eine konkrete Stellungnahme geben könnten. Ich bekam Informationsbrochuren zugesandt, die alles erklärten, nur die eigentliche Problematik nicht (Beckengurt etc.).

Laut Aussage des Herrn vom Kreis heute morgen, ist von der Verkehrsstelle unserers Kreises nicht nur die Benutzung eines Beckengurtes in diesem Bus erlaubt, sondern sogar für jeden Privat-PKW, wenn die entsprechenden Ausnahmebedingungen gegen sind.

Die Ausnahmeregelung dazu, dass diese Plätze benutzt werden dürfen, wenn alle anderen Plätze belegt sind, hab ich auch quer durchs Internet gefunden. Dem gegenüber standen für mich bisher nur die Aussagen aus den Telefonaten mit der Polizei. Diese haben jedensmall bestätigt, dass bei einer Verkehrskontrolle, wo man diese Bedingungen vorfindet (Kind in diesem Alter/Größe nur mit Beckengurt gesichert) ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ergibt. Es ist wohl ein äußerst strittiges Thema.

Rein logisch oder sagen wir mal, aus Elternsicht kann ich es nicht nachvollziehen, warum man da als Unternehmer nicht a) Dreipunktgurte nachrüstet oder b) entsprechende Kindersitze anschafft. Das mag zwar wirtschaftlich Kosten bedeuten, aber darf man denn immer nur wirtschaftlich denken? Keine Antwort an der Stelle nötig, ich weiß, da bin ich entschieden zu naiv.

Nach wie vor habe ich diese Sache nicht abgeschlossen. Ich überlege noch, ob ich da weiterhaken sollte. Ich weiß nur nicht wo.

Gruß
Balou
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Ichtyos
Beitrag 10.03.2009, 01:21
Beitrag #15


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Ein recht komplexes Thema. Ich versuche mal, das ein wenig zu erklären:
Zitat (wombat @ 09.03.2009, 15:54) *
Ichtyos, ich habe mir Deinen verlinkten Beitrag angeschaut.
Zitat
Ich behaupte mal, daß es schlicht nicht zulässig ist, ein Kind auf einem Platz zu befördern, der nur einen Beckengurt hat, solange noch Plätze mit Dreipunktgurt frei sind (...)


Dann sagst Du hier, daß die Verkehrsstelle recht hat.

Du magst ja Recht haben und die Verkehrswacht unrecht. Mir ist nur unklar in welchem Punkt konkret ich jetzt komplett falsch lag.
Du hast nur die Aussagen der Verkehrswacht übernommen. Ich zitiere mal dem mittleren Deiner drei Links:
Zitat
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind.
Soweit korrekt. Aber die Fortsetzung
Zitat
Abweichend von Satz 1 (...)
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht (...)
haben die einfach ignoriert. ranting.gif Und genau dieser Fall ist hier IMHO gegeben.

Zitat
Meinst Du, daß es Sitzerhöhungen gibt, die für die Verwendung mit Beckengurten zugelassen sind? Liegen Dir entsprechende Anleitungen vor?
Sitzerhöhungen, die für die Verwendung mit einem Beckengurt zugelassen sind, kenne ich nicht. Seitdem die alten ECE 44/1 und 44/2 ausgelaufen sind, ist ja auch der "Römer Vario" aus dem Rennen. Außer dem von Dir verlinkten Luftikid - den kannte ich bislang noch nicht (aber aufgrund seiner "Baubreite" gebe ich ihm in einem normalen PKW kaum eine Chance, den Platz "hinten Mitte" erobern zu können) gibt es wohl keinen derzeit zugelassenen Kindersitz für einen Zweipunktgurt.


Zitat (Balou01 @ 09.03.2009, 19:53) *
Noch mal zu den Fakten: Der Bus war vollbesetzt, also alle Plätze mit Dreipunktgurten. Der Bus verfügt über drei Plätze, die lediglich einen Beckengurt haben. Einer neben dem Fahrer in der Mitte vorne, einer in der Mitte, Bank hinter dem Fahrer und noch ein weiterer in der hinteren Reihe, ebenfalls Mitte. Alles Kinder unter 1,50 im Grundschulalter.
Vermutlich ein VW T4. Kenne ich recht gut. In so einem habe ich auch mal für einen meiner Junioren einen sichern Platz "herausgeschlagen"
Zitat
Laut Aussage des Herrn vom Kreis heute morgen, ist von der Verkehrsstelle unserers Kreises nicht nur die Benutzung eines Beckengurtes in diesem Bus erlaubt, sondern sogar für jeden Privat-PKW, wenn die entsprechenden Ausnahmebedingungen gegen sind.
Das erlaubt nicht die Verkehrsstelle des Kreises, sondern sogar der bundesweit gültige §21 der StVO. Ansonsten ist das so richtig.

Zitat
Dem gegenüber standen für mich bisher nur die Aussagen aus den Telefonaten mit der Polizei. Diese haben jedensmall bestätigt, dass bei einer Verkehrskontrolle, wo man diese Bedingungen vorfindet (Kind in diesem Alter/Größe nur mit Beckengurt gesichert) ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ergibt.
Daß die police.gif das gesagt haben, glaube ich Dir sofort. Allerdings hänge ich mich als juristischer Laie mal soweit aus dem Fenster, daß ich behaupte, daß sie mit einer entsprechenden Anzeige gnadenlos scheitern würden, wenn die sonstigen Umstände (wie übrige Plätze korrekt von gleichaltrigen Kindern korrekt gesichert) keinen Anlaß zu einer Beanstandung geben.
Zitat
Es ist wohl ein äußerst strittiges Thema.
Nicht wirklich. Aber die Gesetzeslage muß man erstmal verstehen...

Zitat
Rein logisch oder sagen wir mal, aus Elternsicht kann ich es nicht nachvollziehen, warum man da als Unternehmer nicht a) Dreipunktgurte nachrüstet
Das geht rein technisch nicht immer, solange das Fahrzeug nicht ausgetauscht wird.
Zitat
oder b) entsprechende Kindersitze anschafft. Das mag zwar wirtschaftlich Kosten bedeuten, aber darf man denn immer nur wirtschaftlich denken?
Die Fahrten werden in aller Regel ausgeschrieben, da bleibt dem Unternehmer einfach nichts anderes übrig. Ansonsten bin ich mir nichtmal sicher, ob es "entsprechende" Kindersitze (deren Einsatz ich ausdrücklich begrüßen würde - aber seitdem die Zulassung der ECE 44/2 widerrufen wurde, gibt es die wohl schlichtweg nicht mehr) überhaupt noch auf dem Markt gibt.
Zitat
Keine Antwort an der Stelle nötig, ich weiß, da bin ich entschieden zu naiv
. Ich habe es trotzdem gemacht. unsure.gif


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wombat
Beitrag 10.03.2009, 09:15
Beitrag #16


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Zitat
Abweichend von Satz 1 (...)
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht (...) haben die einfach ignoriert. ranting.gif Und genau dieser Fall ist hier IMHO gegeben.

Stimmt. Nach der Regelung wäre man aber verpflichtet zunächst den Markt abzugrasen und die verfügbaren Sitze im jeweiligen Fahrzeug auszuprobieren bzw. zumindest deren Abmessungen auszumessen. Und ich bezweifle stark (weiß es aber natürlich nicht), daß der Taxifahrer den Luftikid (oder einen anderen passenden Sitz, falls existent) ausprobiert hat.

Das folgende kann man natürlich nicht dem Taxifahrer vorwerfen:
Letztlich finde ich diese gesetzliche Regelung aber auch unscharf formuliert und inkonsequent. Entweder Personensicherung oder eben nicht. Man hätte das Gesetz auch so formulieren können.

Zitat
Wenn sie keinen Platz mehr im Auto für Kindersitze haben, dann geben wir als Gesetzgeber ihnen die Erlaubnis Schicksal zu spielen und eines der Kinder auszuwählen, welches im Falle eines Unfalles potentiell die größten Verletzungen oder den Tod davontragen darf. Überlegen Sie also selbst, welches der Kinder für Sie am entbehrlichsten ist.
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Ichtyos
Beitrag 11.03.2009, 00:46
Beitrag #17


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Zitat (wombat @ 10.03.2009, 09:15) *
Nach der Regelung wäre man aber verpflichtet zunächst den Markt abzugrasen
Jepp. Wenn man aber in großen Läden, die "alles rund um's Kind" (incl. großer Kindersitzabteilung) nichts geeignetes findet, hat man IMHO seine Pflicht erfüllt.

Zitat
und die verfügbaren Sitze im jeweiligen Fahrzeug auszuprobieren bzw. zumindest deren Abmessungen auszumessen.
Mangels Verfügbarkeit in den einschlägigen Läden dürfte das Ausmessen schlicht nicht möglich sein. Falls Du so einen Luftikid Dein Eigen nennst: Wie breit ist der denn wirklich? Nach meinem Augenmaß sind das deutlich mehr als die 39 cm, die mein Römer Vario hat. Der hat aber nur eine nicht mehr gültige ECE44/2-Zulassung*. Und mehr als 40 cm Breite hätte ich auf der Rückbank einfach nicht unterbekommen.

Zitat
Und ich bezweifle stark (weiß es aber natürlich nicht), daß der Taxifahrer den Luftikid (oder einen anderen passenden Sitz, falls existent) ausprobiert hat.
Da meine Kinder mittlerweile aus dem Alter raus sind, kann ich nicht sicher sagen, ob es noch einen anderen Sitz gibt, der mit Zweipunktgurt eine aktuelle Zulassung hat, aber ich vermute mal, daß es keinen Anderen gibt.



*Jetzt komme ich mal auf eine Idee, die nur einem Kümmelkörnersenkrechtspalter wie mir einfallen kann: @Nachteule hatte hier mal eine für mich wichtige Aussage gemacht:
Zitat
Mir ist aber auch keine Vorschrift und kein Urteil bekannt, in dem verboten wird, z. B.

so einen Kindersitz (ein normales Sitzkissen mit Zulassung nur für Dreipunktgurt - Erklärung von Ichtyos, Link im Ursprungsthread)

mit dem Beckengurt zu benutzen.
Analog frage ich mal, ob es verboten ist, einen Kindersitz - konkret einen Römer Vario mit ECE44/2-Zulassung - zu benutzen, wenn nach Gesetzeslage der simple Beckengurt auch ausreichen würde. Aus meiner laienhaften Sicht wäre der Vario sicherer als der nackte Gurt. Letzterer ist legal, aber was ist mit dem Römer Vario? think.gif


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wombat
Beitrag 11.03.2009, 09:15
Beitrag #18


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Ichtyos, ich habe keinen Luftikid, ich habe das Glück im Fahrzeug nur Dreipunktgurte auf allen Plätzen zu haben (und längs verschiebbare Sitze in der Rückbank, so daß da auch drei Kindersitze hinpassen).

Wann der Fahrer genug Aufwand getrieben hat, um festzustellen daß kein Sitz paßt ist ja nirgendwo festgelegt. Mag sein, daß der Besuch eines Ladens schon als ausreichend angesehen wird.

Hier noch einmal die (sicherlich teils veralteten) Kindersitze bis 25kg, die für die Zweipunktsicherung geeignet sein sollen (sofern ich es ermitteln konnte):
Concord Fixmax, Römer Vario, Luftikid

In den Internetquellen wird immer davon geredet, daß es "verboten" sei, die ECE R 44-01/2 Sitze weiter zu verwenden, ohne die Rechtsgrundlage anzugeben. Da die Zulassung für die ECE R 44-01/2 Sitze erlöschen ist, dürfte deren Verwendung rechtlich vergleichbar sein mit der Verwendung jedes anderen nicht zugelassenen "Rückhaltesystemes". Ich könnte z.B. eine Saftkiste als Sitzerhöhung verwenden. Ist das erlaubt? Wohl kaum.

Ich gehe auch schwer davon aus, daß die Zulassung (ECE R 44-03/4) auch nur dann gilt, solange das Rückhaltesystem bestimmungsgemäß verwendet wird. Das spricht dann gegen eine Verwendung von Sitzerhöhungen, sofern sie nicht für Beckengurte zugelassen sind (siehe Anleitung).
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Balou01
Beitrag 11.03.2009, 09:21
Beitrag #19


Neuling


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Ichtoys,
ob es konkret verboten ist, kann ich leider nicht sagen. Ich kenne nur einige andere Eltern, die sich ebenfalls mit diesem Problem auseinander setzen.
Ein Vater nutzt einen Kindersitz mit einer ähnlichen Vorrichtung vorne wie der Römer Vario. Ein Modell aus den USA. Er sagte, wenn er so mit diesem Sitz einen Unfall hätte, würde er zumindest seinen Versicherungsschutz verlieren.

Ich selbst habe mich mal erkundigt, allerdings nur beim ADAC, ob ein bestimmter Zusatz zu einem Kindersitz erlaubt ist. Das war einer dieser Kindersitze, die selbst noch einen eigenen Gurt drin hatte. Glaube, die Klasse II, von 9-18kg. Diese Gurte haben meine Kinder meistens über die Schulter weggezogen und saßen dann quasi blank im Sitz. Ich habe leider die Frühgeburten-Variante Kind, die zu dünn für alles war. Wir konnten sie festzurren, soviel wir wollten, die Zwerge haben es immer geschafft, sich die Gurte von den Schultern zu ziehen. Es gibt einen zusätzlichen Gurt, um die vorderen Gurte im Brustbereich damit festzuhalten, ähnlich wie bei den Schulranzen. ADAC meinte, jegliche Veränderung am eigentlichen Sitz führt zum Versicherungsschutzverlust.

Gruß
Balou
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