Parken NACH dem Zebrastreifen |
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Parken NACH dem Zebrastreifen |
19.03.2009, 14:00
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47487 |
Bin neu hier, aber ich hoffe, alles richtig zu machen, was das Erstellen des Themas angeht... Ich habe Mitte Dez. 08 "falsch" geparkt, das teilte mir das Ordnungsamt jetzt, 2,5 Monate später mit. Meine Freundin brachte die Knolle seinerzeit mit mit der Frage: "Warum hast du denn eine Knolle? Da darf man doch parken, oder?" Ich war auch sehr erstaunt und legte erstmal Widerspruch ein, denn laut StVO gilt: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html (1) Das Halten ist unzulässig [...] 4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, [...] Heute habe ich über Nacht wieder an der selben Stelle geparkt - prompt haben sie mal wieder zugeschlagen. Ich hab mal 2 Fotos angefügt, da könnt ihr euch ein Bild machen, wie es dort aussieht...was meint ihr, soll ich das bezahlen? Sind zwar nur (mittlerweile 2x) 15 €, aber irgendwie fühl ich mich verarscht, zumal ich schon einige Jahre da wohne und IMMER dort geparkt habe und es noch nie Ärger deswegen gab. Hab ja auch eindeutig DAHINTER geparkt! |
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19.03.2009, 14:11
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 |
Wie lautet denn der Vorwurf genau?
-------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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Gast_charly68_* |
19.03.2009, 14:24
Beitrag
#3
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Guests |
Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde.
so sieht es zumindest auf den Bildern aus. LG |
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19.03.2009, 14:27
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 |
@ Charly 68, er steht auf den Bildern aber dahinter.
-------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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19.03.2009, 14:28
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27279 |
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19.03.2009, 14:30
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde. so sieht es zumindest auf den Bildern aus. @Charly68 Lies dir doch bitte noch mal ganz langsam folgendes durch. Zitat § 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig 1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,2.im Bereich von scharfen Kurven,3.auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,4.auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_charly68_* |
19.03.2009, 14:37
Beitrag
#7
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Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde. Dieser Abstand ist aber nur vor dem FGÜ relevant. Ob dies auch die Strafzettelverteiler wissen???? Mir hatte damals als ich den FS machte der Fahrlehrer beigebracht die 5 Meter vor und nach dem FGÜ einzuhalten. Ich würde dies auch weiterhin so machen, auch wenn es das Gesetz nicht verlangt. LG |
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19.03.2009, 14:44
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27279 |
Ob dies auch die Strafzettelverteiler wissen???? Mir hatte damals der Fahrlehrer beigebracht die 5 Meter vor und nach dem FGÜ einzuhalten. Ich würde dies auch weiterhin so machen, auch wenn es das Gesetz nicht verlangt. Die Strafzettelverteiler sollten es wissen. Ob Du dort freiwillig so nicht parken würdest, spielt aber für die Frage des TE keine Rolle. Es verbietet Dir ja auch niemand bei erlaubten 100 km/h, 90 zu fahren. Wir sollten abwarten, was dem TE denn genau vorgeworfen wird (vielleicht ist der Abstand von 3 m zwischen der dort (vermutlich ?) vorhandenen Fahrstreifenbegrenzung und dem Fahrzeug nicht eingehalten worden. Dies wären die 15 €, aber nur mit Behinderung. |
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19.03.2009, 17:16
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Der Minikreisel ist ja toll .... Motto: wie führe ich das tangentiale Abbiegen ad absurdum ....
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19.03.2009, 17:45
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
@fritz: Der ist nicht einmal als Kreisel ausgeschildert, oder? Ein "rechts vorbei" sehe ich auch nicht - Kann man doch super tangential abbiegen.
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19.03.2009, 18:26
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 |
Ich kenne hier einen Kreisel, der genau so aussieht, dessen Durchmesser aber nur halb so gross ist.
Und zum Thema - ich wuerde da auch gerne mal die genauen Tatbestaende wissen, die da draufstehen. So wie ich das sehe, ist das halten dort an der Stelle erlaubt. Also immer wieder Widerspruch. -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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20.03.2009, 10:42
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47487 |
Erstmal Danke für die vielen Antworten, den Tatbestand hab ich leider mit dem ersten Widerspruch mitgeschickt, da der Vordruck auf der Rückseite war.^^
Es muss allerdings etwas mit §12 gewesen sein; das Antwortschreiben auf den 1. Widerspruch zitiere ich aber mal: Sehr geehrter Kret, aufgrund ihrer Äußerung wurde der Sachverhalt geprüft. Die vorgebrachten Gründe reichen jedoch für eine Einstellung des Verfahrens nicht aus. Sie dürfen weder in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor oder hinter einem Fußgängerüberweg parken. Ein Foto liegt nicht vor. (A. d. TE: ich hatte nach einem Beweisfoto gefragt) Ihnen wird mit diesem Schreiben nochmals Gelegenheit gegeben, zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens doch noch unverzüglich das angebotene Verwarnungsgeld (15,00 Euro) zu überweisen. Tja, da wissen die wohl mehr, als in der StVo steht. Dass man in meiner Stadt auch hinter dem Zebrastreifen nicht parken darf, ist ja mal ganz was Neues... P.S.: Ja, der Kreisel ist schon ne geile Sache, was? Der war vorher sogar "unbebaut", d.h. die haben da nur ein paar weisse Striche auf den Asphalt geschmiert - könnt euch vorstellen, wieviele sich daran gehalten haben^^ Der Beitrag wurde von Kret bearbeitet: 20.03.2009, 10:49 |
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20.03.2009, 10:54
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
[...] Sie dürfen weder in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor oder hinter einem Fußgängerüberweg parken. Ein Foto liegt nicht vor. (A. d. TE: ich hatte nach einem Beweisfoto gefragt) Ihnen wird mit diesem Schreiben nochmals Gelegenheit gegeben, zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens doch noch unverzüglich das angebotene Verwarnungsgeld (15,00 Euro) zu überweisen. Unfassbar... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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20.03.2009, 11:08
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 |
mmh... ist natürlich Quatsch, der § 12I StVO ist da eindeutig. Ich würde diese Nummer sportlich annehmen.
Trotzdem nochmal zum eigentlichen Tatvorwurf, der müsste ja eine Eigenkreation sein, da es ihn (logischerweise) im Tatbestandskatalog nicht gibt . -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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20.03.2009, 11:34
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27279 |
Die Antwort der Bußgeldstelle ist ja kaum zu glauben.
Also jetzt am besten gegen die neue Verwarnung Einspruch einlegen und folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofes zitieren: Das Haltverbot besteht nur auf dem Überweg und bis zu 5 m davor, nicht aber nach dem Überweg (BGH, Urt. v. 27.05.1975 VRS 49, 243 = MDR 1975, 833) Wenn die Sachbearbeiter dort schon nicht in der Lage sind, einfachste Sachverhalte in der StVO zu lesen, dann werden sie wohl hoffentlich einer höchtsrichterlichen Entscheidung nachkommen. |
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20.03.2009, 11:36
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19582 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Also jetzt am besten gegen die neue Verwarnung Einspruch einlegen und folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofes zitieren: ...oder einfach das Gesetz zitieren... -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.03.2009, 11:39
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27279 |
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20.03.2009, 11:51
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19582 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich würde mich einfach mal telefonsich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen, sowas muss ja nicht unbedingt vot Gericht, wenn es sich vermeiden lässt.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.03.2009, 13:23
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 |
Schade, dass MIR solche Dinge nicht passieren. Ich wuerde mit Genuss vor Gericht gehen und von der naechsten Uni min 2-3 Dutzend Jura-Studenten flottmachen, die antanzen, um als Zuschauer die Verhandlung "zu Lernzwecken" zu verfolgen (wovon ich natuerlich nichts wuesste).
-------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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20.03.2009, 16:36
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47487 |
Nach einem kleinen Telefonat mit meinem Sachbearbeiter habe ich bei ihm wohl auch mehr Fragezeichen als Antworten hinterlassen:
Ich: "Aber in der StVo steht doch VOR dem Zebrastreifen, nicht DANACH!" Beamter: "Ja, aber was soll denn das heissen...davor...danach...ist doch das gleiche." Ich: "Die Gelehrten der StVo drücken sich in der Regel schon sehr deutlich aus, wenn Sie etwas niederschreiben...und wenn die NICHT schreiben, dass dahinter parken NICHT erlaubt ist, dann ist es wohl erlaubt." (Von wegen Minus x Minus = Plus)^^ Beamter: "Ähhm...öhhm...dann werd ich jetzt nochmal bei der Polizei nachfragen!" Naja, jetzt bin ich aber mal sehr gespannt, was da kommt...die machen sich ja grad schön selbst lächerlich. |
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20.03.2009, 17:46
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27279 |
Nach einem kleinen Telefonat mit meinem Sachbearbeiter habe ich bei ihm wohl auch mehr Fragezeichen als Antworten hinterlassen: Beamter: "Ähhm...öhhm...dann werd ich jetzt nochmal bei der Polizei nachfragen!" Gib ihm den Tipp, sich im Verkehrsportal anzumelden und verweise auf diesen Thread, dann kann er sich die Nachfrage sparen. |
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Gast_BAB3_* |
20.03.2009, 17:58
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#22
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...Beamter: "Ja, aber was soll denn das heissen...davor...danach...ist doch das gleiche."... Eigentlich hättest du schreiben müssen "Verwaltungsbeamter", aber das ist nur Nebensache... Die Antwort an sich lässt einem schon das kalte Grauen über den Rücken laufen und zeigt, welche "Top-Leute" auf doch relativ bedeutsamen Posten sitzen, da könnte man grad so ***** |
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20.03.2009, 18:26
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Freu dich, BAB3, du oder einer deiner Kollegen wird vermutlich diesem armen Kerl dann noch die StVO vorlesen müssen.
Im Übrigen hätte ich es so grob so gemacht wie von @Franticeck vorgeschlagen: Antwort "Macht mal" geschrieben und abgewartet an welcher Stelle die Bußgeldstelle sich dann die Blöße geben möchte. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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21.03.2009, 14:43
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24494 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kret,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Hallo, Luxfur, ich glaube nicht, dass es etwas bringt, dem Sachbearbeiter die StVO vorzulesen, denn er hat den entscheidenden Teil ja selber zitiert. Richtig wäre, ihm zu erklären, was in diesem Fall das "Davor" bedeutet, und da haben so manche Menschen, auch Verwaltungs - und Polizeibeamte, ihre Probleme. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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21.03.2009, 14:52
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Die Geschichte ist wirklich kaum zu glauben.
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21.03.2009, 16:19
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 825 Beigetreten: 28.11.2008 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 45567 |
Das Haltverbot dient der Sicht auf den FGÜ und gilt auf und 5 m - aus der zulässigen Fahrtrichtung des Fahrzeugführers gesehen - vor dem Überweg; nicht dahinter und auch nicht für sonstige Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger (z.B. Fußgängerfurten vor LZA). Die Entfernung ist von der Markierung ab rückwärts zu messen; bei schräg verlaufenden FGÜ von der Fahrbahnkante aus.
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Gast_BAB3_* |
21.03.2009, 17:26
Beitrag
#27
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Guests |
...Richtig wäre, ihm zu erklären, was in diesem Fall das "Davor" bedeutet... Es gibt ja auch Leute, die mir und mich oder mein und dein verwechseln. Wieso also nicht auch davor und dahinter verwechseln. Solange die Leute nicht die Wechselstaben verbuchseln ist es fast schon egal...
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21.03.2009, 17:29
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Du solltest bloß nicht verraten, wo dieser Parkplatz ist. Da will nämlich jetzt wahrscheinlich das halbe Verkehrsportal gerne mal parken und sich beömmeln
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.03.2009, 18:12
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24494 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, BAB3,
Du wirst lachen: Wir hatten vor einigen Jahren mal eine ewig lange Diskussion über dieses Thema (war allerdings eher eine Spassdiskussion ). Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, aber es war ging in etwa um folgenden Satz: Der Zeuge kam vor den unfallbeteiligten Fahrzeugen zum Stillstand. Jetzt entbrannte die Diskussion, ob ein Außenstehender ohne Skizze, ohne Bilder und ohne weitere Erläuterung erkennen kann, dass es, in Fahrtrichtung gesehen, zu diesem Endstand kam: Zeuge, Unfallverursacher, Geschädigter. Man könnte natürlich (Sesamstraße lässt grüßen) auch sagen, der Zeuge wäre an der Unfallstelle vorbei gefahren, und kam dann vor dieser zum Stehen. Möglicherweise hat der o.g. Sachbearbeiter ja auch ähnliche Überlegungen angestellt Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Gast_BAB3_* |
21.03.2009, 20:12
Beitrag
#30
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22.03.2009, 02:55
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Hallo, Luxfur, Das ist richtig.[...] Richtig wäre, ihm zu erklären, was in diesem Fall das "Davor" bedeutet, und da haben so manche Menschen, auch Verwaltungs - und Polizeibeamte, ihre Probleme. Aber wenn ich zur Bußgeldstelle fahre und es dem Sachbearbeiter erkläre kostet das meine Zeit, Geld und Nerven. Und das nur um auf ihn zu zeigen "vor dem Schreibtisch" und dann auf mich "hinter, oder nach, dem Schreibtisch". Das ist selbst einem Zyniker wie mir zu doof. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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22.03.2009, 07:12
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 396 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 |
naja...wobei es dann natürlich bei der zu erwartenden brillanz der argumentation seitens des sb nicht auszuschliessen ist, dass er seinerseits auf sich zeigt "dahinter" und dann auf dich "davor"...kommt ja auf den standpunkt an...
aber probiers doch mal so: wenn es verboten ist, VOR dem fü zu parken, argumentiere doch so, dass der fü ZUERST da war, und du dein auto später dort abgestellt hast -------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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22.03.2009, 08:35
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.05.2008 Wohnort: sonniger Süden Mitglieds-Nr.: 41782 |
naja...wobei es dann natürlich bei der zu erwartenden brillanz der argumentation seitens des sb nicht auszuschliessen ist, dass er seinerseits auf sich zeigt "dahinter" und dann auf dich "davor"...kommt ja auf den standpunkt an... dann wäre ein Treffen mit dem SB vor Ort das einfachste. Selber Standpunkt, vom Kreisverkehr kommend, davor - darauf - dahinter ... so in etwa haben wir das in der Grundschule auch gelernt |
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22.03.2009, 10:58
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24494 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Scuba,
dann wäre ein Treffen mit dem SB vor Ort das einfachste. Selber so in etwa haben wir das in der Grundschule auch gelernt Die Tücken der deutschen Sprache Du siehst, es nicht schwer, sich mal zu irren Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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22.03.2009, 11:17
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 26.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40422 |
Also auch wenn ich ausgelacht werde, umgangssprachlich könnte man bei uns tatsächlich den Standpunkt des Verwaltungsbeamten vertreten. Insofern ist die BGH-Rechtsprechung sehr hilfreich. Sprich, für mich ist dieses "Davor" auch nicht eindeutig, wenn ich nicht wüßte wie es gemeint ist!
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Gast_BAB3_* |
22.03.2009, 11:53
Beitrag
#36
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22.03.2009, 12:08
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 26.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40422 |
...umgangssprachlich könnte man bei uns tatsächlich den Standpunkt des Verwaltungsbeamten vertreten... Wirklich? Ja, beide Parkpositionen sind im Grunde genommen "davor", kommt halt darauf an, was man als Bezugspunkt nimmt. Ohne Bilder würde ich bei so einer Geschichte nachfragen was mit "davor" gemeint ist...... Durch meine Kundschaft weiß ich, dass dies viele Leute nicht korrekt zuordnen können. Sprich für viele Leute steht das dunkle Fahrzeug "davor" und nicht "dahinter". |
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22.03.2009, 12:18
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Mich wundert der Verlauf des Telefonates wenig. Hatte euch in einem anderen Thread ja schon mal "vorgewarnt"...
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Gast_BAB3_* |
22.03.2009, 12:23
Beitrag
#39
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Guests |
...Ja, beide Parkpositionen sind im Grunde genommen "davor", kommt halt darauf an, was man als Bezugspunkt nimmt... Für dich als Autofahrer, der auf den Zebrastreifen zufährt, gibt es m.M. nach nur ein davor und das ist davor und nicht dahinter. Versuch mal vor einem Zebrastreifen nach links abzubiegen, wenn die Strasse hinter dem Zebrastreifen ist...
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22.03.2009, 12:28
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Bezugspunkt ist nicht der FGÜ, sondern die Fahrbahn auf der er sich befindet in Fahrtrichtung. Dann ist auch eindeutig, dass Ort A vor Ort B ist und nicht irgendwie anders.
Bei manchen Leuten sitzt wohl der Fahrer hinten rechts, nur weil man das Auto von der anderen Seite anschaut. |
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22.03.2009, 12:29
Beitrag
#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.05.2008 Wohnort: sonniger Süden Mitglieds-Nr.: 41782 |
Du siehst, es nicht schwer, sich mal zu irren geht nicht beides? achja, genau diese Frage gibt es ja auch im Grundwissen des Theorieunterrichtes "alle Klassen"... ein Bild mit Fußgängerüberweg. Davor parkt ein Auto, dahinter parkt ein Auto. Und dann die Frage dazu, welches Verhalten hier richtig ist. Mit einer klaren Antwort Hab das Bild hier vor mir, weiß aber nicht ob erlaubt ist es einzufügen.. will ja hier nicht gegen irgendwelche Copyrightsachen oder whatever verstoßen |
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22.03.2009, 13:55
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 26.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40422 |
Für dich als Autofahrer, der auf den Zebrastreifen zufährt, gibt es m.M. nach nur ein davor und das ist davor und nicht dahinter. V Sorry, wenn zu dir jemand sagen würde, halten sie bitte vor dem dunklen Fahrzeug - wo hälst du dann?! Im Bereich des Zebrastreifens oder zwischen dunklem Fahrzeug und weissem Bus?! |
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22.03.2009, 14:20
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 521 Beigetreten: 18.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47475 |
Für dich als Autofahrer, der auf den Zebrastreifen zufährt, gibt es m.M. nach nur ein davor und das ist davor und nicht dahinter. V Sorry, wenn zu dir jemand sagen würde, halten sie bitte vor dem dunklen Fahrzeug - wo hälst du dann?! Im Bereich des Zebrastreifens oder zwischen dunklem Fahrzeug und weissem Bus?! Diese Argumentation ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. ABER der Sachbearbeiter, dessen Aufgabe es ist, Verkehrsverstöße zu verfolgen, sollte zumindest soviel wissen, wie jeder Fahrschüler für die Theorieprüfung wissen muss. Und wie oben schon jemand anmerkte, ist genau diese Problematik Stoff des Theorieunterrichts. Selbst wenn man nun also eine Zweideutigkeit des Begriffs 'davor' anerkennt, macht das den betreffenden Sachbearbeiter nicht weniger inkompetent. -------------------- Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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22.03.2009, 17:35
Beitrag
#44
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47487 |
Jajaaa, das erinnert mich irgendwie an das Thema "die Uhr geht vor bzw. nach" - als Kind hab ich´s nie gerafft. Mittlerweile glaube ich, es zu begreifen oder wie war das nochmal? Ich glaub, ich werd´s mir am besten nochmal von meinem Sachbearbeiter erklären lassen...
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Gast_Georg_g_* |
22.03.2009, 17:57
Beitrag
#45
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Guests |
Bezugspunkt ist nicht der FGÜ, sondern die Fahrbahn auf der er sich befindet in Fahrtrichtung. Dann ist auch eindeutig, dass Ort A vor Ort B ist und nicht irgendwie anders. Bei manchen Leuten sitzt wohl der Fahrer hinten rechts, nur weil man das Auto von der anderen Seite anschaut. Deine Argumentation widerspricht sich aber, und daher müsstest du auch anerkennen, dass die Formulierung "vor" eben nicht so eindeutig ist. Wenn der Fahrer im Auto vorne sitzt, dann deshalb, weil die Vorderseite eines Autos eben jene ist, die sich in Fahrtrichtung gesehen weiter vorne befindet. Wendet man die gleiche Definition auf den Zebrastreifen an, dann wäre "vor dem Zebrastreifen" an jener Stelle, die sich weiter in Fahrtrichtung befindet, also dort, wo man den Zebrastreifen schon passiert hat. Insofern ist deine Aussage nur ein Beweis dafür, dass die Begrifflichkeiten eben doch Anlass zu Verwechslungen geben können. achja, genau diese Frage gibt es ja auch im Grundwissen des Theorieunterrichtes "alle Klassen"... ein Bild mit Fußgängerüberweg. Davor parkt ein Auto, dahinter parkt ein Auto. Und dann die Frage dazu, welches Verhalten hier richtig ist. Mit einer klaren Antwort Ja, diese Frage gibt es im amtlichen Fragekatalog. Dort ist die Formulierung aber "idiotensicher". Es ist nicht die Rede von "vor" oder "hinter" dem Überweg, sondern es wird einfach gefragt, welches der beiden abgebildeten Fahrzeuge falsch parkt. Damit es auch keine Diskussionen über die Farbe gibt ("Der ist doch nicht dunkelblau, sondern anthrazit") lauten die Antworten einfach nur: - der helle Pkw - der dunkle Pkw |
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22.03.2009, 19:45
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#46
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 29.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37911 |
Sorry, wenn zu dir jemand sagen würde, halten sie bitte vor dem dunklen Fahrzeug - wo hälst du dann?! Im Bereich des Zebrastreifens oder zwischen dunklem Fahrzeug und weissem Bus?! Auch wenn ich die gemeinten Ort der Frage so verstehen würde, würde ich dennoch ein Halten auf dem FÜG vermeiden (könnt ja jemand zuschauen) LG, nairolf |
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22.03.2009, 20:54
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Wendet man die gleiche Definition auf den Zebrastreifen an, dann wäre "vor dem Zebrastreifen" an jener Stelle, die sich weiter in Fahrtrichtung befindet, also dort, wo man den Zebrastreifen schon passiert hat. Damit änderst du aber die Bezugspunkte und das meinte ich damit. Ersetze mal Zebrastreifen durch eine Würstchenbude und die Parkplätze durch Strassen. Das wäre dann, als ob jemand, der vor einer Würstchenbude rechts abbiegen soll, erst an der Würstchenbude vorbeifährt um dahinter abzubiegen. Weil dahinter davor ist. |
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23.03.2009, 12:39
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#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 396 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31502 |
wie war das mit dem anderen links?
Gruß Stefan |
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24.03.2009, 10:04
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Irgendwie musste ich beim Lesen dieses Threads die ganze Zeit an dieses Filmchen denken...
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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24.03.2009, 11:56
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#50
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47487 |
Hier jetzt mein 2. Widerspruch per E-Mail (ich geb doch dafür kein Geld für´s Porto mehr aus^^):
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei ein Auzug aus der StVo, der meinen 1. Widerspruch etwas bekräftigen sollte sowie ein Beweisfoto, das ich letzte Woche digital aufgenommen habe. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §12 Halten und Parken (1) Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven, 3. auf Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen, 4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, [...] (die beiden Bilder) So, wie ich die StVo verstehe, halte ich völlig ordnungsgemäß weder AUF noch weniger als 5m VOR dem Fußgängerüberweg, sondern DANACH. Ich denke immer in Fahrtrichtung. Ihre Stellungnahme gespannt erwartend, mit freundlichen Grüßen Kret |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.12.2024 - 18:31 |