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> Parken NACH dem Zebrastreifen
Kret
Beitrag 19.03.2009, 14:00
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen!

Bin neu hier, aber ich hoffe, alles richtig zu machen, was das Erstellen des Themas angeht...

Ich habe Mitte Dez. 08 "falsch" geparkt, das teilte mir das Ordnungsamt jetzt, 2,5 Monate später mit. Meine Freundin brachte die Knolle seinerzeit mit mit der Frage: "Warum hast du denn eine Knolle? Da darf man doch parken, oder?" Ich war auch sehr erstaunt und legte erstmal Widerspruch ein, denn laut StVO gilt:

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html

(1) Das Halten ist unzulässig
[...]
4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,
[...]

Heute habe ich über Nacht wieder an der selben Stelle geparkt - prompt haben sie mal wieder zugeschlagen. Ich hab mal 2 Fotos angefügt, da könnt ihr euch ein Bild machen, wie es dort aussieht...was meint ihr, soll ich das bezahlen? Sind zwar nur (mittlerweile 2x) 15 €, aber irgendwie fühl ich mich verarscht, zumal ich schon einige Jahre da wohne und IMMER dort geparkt habe und es noch nie Ärger deswegen gab. Hab ja auch eindeutig DAHINTER geparkt!


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la ultima
Beitrag 19.03.2009, 14:11
Beitrag #2


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Wie lautet denn der Vorwurf genau?


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.03.2009, 14:24
Beitrag #3





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Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde.

so sieht es zumindest auf den Bildern aus.

LG
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la ultima
Beitrag 19.03.2009, 14:27
Beitrag #4


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@ Charly 68, er steht auf den Bildern aber dahinter.


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Max84
Beitrag 19.03.2009, 14:28
Beitrag #5


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Zitat (charly68 @ 19.03.2009, 14:24) *
Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde.


Dieser Abstand ist aber nur vor dem FGÜ relevant.
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magnum88
Beitrag 19.03.2009, 14:30
Beitrag #6


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Zitat (charly68 @ 19.03.2009, 14:24) *
Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde.

so sieht es zumindest auf den Bildern aus.





@Charly68


Lies dir doch bitte noch mal ganz langsam folgendes durch.


Zitat
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig 1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,2.im Bereich von scharfen Kurven,3.auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,4.auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.03.2009, 14:37
Beitrag #7





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Zitat (Max84 @ 19.03.2009, 14:28) *
Zitat (charly68 @ 19.03.2009, 14:24) *
Ich vermute mal, weil der Abstand von 5 Metern nicht eingehalten wurde.


Dieser Abstand ist aber nur vor dem FGÜ relevant.


Ob dies auch die Strafzettelverteiler wissen????

Mir hatte damals als ich den FS machte der Fahrlehrer beigebracht die 5 Meter vor und nach dem FGÜ einzuhalten.

Ich würde dies auch weiterhin so machen, auch wenn es das Gesetz nicht verlangt.

LG
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Max84
Beitrag 19.03.2009, 14:44
Beitrag #8


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Zitat (charly68 @ 19.03.2009, 14:37) *
Ob dies auch die Strafzettelverteiler wissen????
Mir hatte damals der Fahrlehrer beigebracht die 5 Meter vor und nach dem FGÜ einzuhalten.
Ich würde dies auch weiterhin so machen, auch wenn es das Gesetz nicht verlangt.


Die Strafzettelverteiler sollten es wissen. Ob Du dort freiwillig so nicht parken würdest, spielt aber für die Frage des TE keine
Rolle. Es verbietet Dir ja auch niemand bei erlaubten 100 km/h, 90 zu fahren.

Wir sollten abwarten, was dem TE denn genau vorgeworfen wird (vielleicht ist der Abstand von 3 m zwischen der dort (vermutlich ?) vorhandenen Fahrstreifenbegrenzung und dem Fahrzeug nicht eingehalten worden. Dies wären die 15 €, aber nur mit Behinderung.
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fritz440kombi
Beitrag 19.03.2009, 17:16
Beitrag #9


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ravn
Beitrag 19.03.2009, 17:45
Beitrag #10


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@fritz: Der ist nicht einmal als Kreisel ausgeschildert, oder? Ein "rechts vorbei" sehe ich auch nicht - Kann man doch super tangential abbiegen. smile.gif
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Franticek
Beitrag 19.03.2009, 18:26
Beitrag #11


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Ich kenne hier einen Kreisel, der genau so aussieht, dessen Durchmesser aber nur halb so gross ist.

Und zum Thema - ich wuerde da auch gerne mal die genauen Tatbestaende wissen, die da draufstehen. So wie ich das sehe, ist das halten dort an der Stelle erlaubt. Also immer wieder Widerspruch.


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Kret
Beitrag 20.03.2009, 10:42
Beitrag #12


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Erstmal Danke für die vielen Antworten, den Tatbestand hab ich leider mit dem ersten Widerspruch mitgeschickt, da der Vordruck auf der Rückseite war.^^
Es muss allerdings etwas mit §12 gewesen sein; das Antwortschreiben auf den 1. Widerspruch zitiere ich aber mal:

Sehr geehrter Kret,

aufgrund ihrer Äußerung wurde der Sachverhalt geprüft. Die vorgebrachten Gründe reichen jedoch für eine Einstellung des Verfahrens nicht aus. Sie dürfen weder in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor oder hinter einem Fußgängerüberweg parken. Ein Foto liegt nicht vor. (A. d. TE: ich hatte nach einem Beweisfoto gefragt)
Ihnen wird mit diesem Schreiben nochmals Gelegenheit gegeben, zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens doch noch unverzüglich das angebotene Verwarnungsgeld (15,00 Euro) zu überweisen.

Tja, da wissen die wohl mehr, als in der StVo steht. Dass man in meiner Stadt auch hinter dem Zebrastreifen nicht parken darf, ist ja mal ganz was Neues...

P.S.: Ja, der Kreisel ist schon ne geile Sache, was? Der war vorher sogar "unbebaut", d.h. die haben da nur ein paar weisse Striche auf den Asphalt geschmiert - könnt euch vorstellen, wieviele sich daran gehalten haben^^

Der Beitrag wurde von Kret bearbeitet: 20.03.2009, 10:49
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steveluke
Beitrag 20.03.2009, 10:54
Beitrag #13


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Zitat (Kret @ 20.03.2009, 10:42) *
[...] Sie dürfen weder in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor oder hinter einem Fußgängerüberweg parken. Ein Foto liegt nicht vor. (A. d. TE: ich hatte nach einem Beweisfoto gefragt)
Ihnen wird mit diesem Schreiben nochmals Gelegenheit gegeben, zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens doch noch unverzüglich das angebotene Verwarnungsgeld (15,00 Euro) zu überweisen.

Unfassbar... wallbash.gif


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la ultima
Beitrag 20.03.2009, 11:08
Beitrag #14


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mmh... ist natürlich Quatsch, der § 12I StVO ist da eindeutig. Ich würde diese Nummer sportlich annehmen.
Trotzdem nochmal zum eigentlichen Tatvorwurf, der müsste ja eine Eigenkreation sein, da es ihn (logischerweise) im Tatbestandskatalog nicht gibt think.gif.


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Max84
Beitrag 20.03.2009, 11:34
Beitrag #15


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Die Antwort der Bußgeldstelle ist ja kaum zu glauben. ranting.gif

Also jetzt am besten gegen die neue Verwarnung Einspruch einlegen und folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofes zitieren:

Das Haltverbot besteht nur auf dem Überweg und bis zu 5 m davor, nicht aber nach dem Überweg (BGH, Urt. v. 27.05.1975 VRS 49, 243 = MDR 1975, 833)

Wenn die Sachbearbeiter dort schon nicht in der Lage sind, einfachste Sachverhalte in der StVO zu lesen, dann werden sie wohl hoffentlich einer höchtsrichterlichen Entscheidung nachkommen.
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durban
Beitrag 20.03.2009, 11:36
Beitrag #16


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Zitat (Max84 @ 20.03.2009, 11:34) *
Also jetzt am besten gegen die neue Verwarnung Einspruch einlegen und folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofes zitieren:


...oder einfach das Gesetz zitieren... laugh2.gif


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Max84
Beitrag 20.03.2009, 11:39
Beitrag #17


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Zitat (durban @ 20.03.2009, 11:36) *
...oder einfach das Gesetz zitieren... laugh2.gif

Das scheint ja bei diesen "Experten" nichts zu nützen, daher sollten wir ihnen Hilfestellung geben... laugh2.gif
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durban
Beitrag 20.03.2009, 11:51
Beitrag #18


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Ich würde mich einfach mal telefonsich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen, sowas muss ja nicht unbedingt vot Gericht, wenn es sich vermeiden lässt.


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Franticek
Beitrag 20.03.2009, 13:23
Beitrag #19


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Schade, dass MIR solche Dinge nicht passieren. Ich wuerde mit Genuss vor Gericht gehen und von der naechsten Uni min 2-3 Dutzend Jura-Studenten flottmachen, die antanzen, um als Zuschauer die Verhandlung "zu Lernzwecken" zu verfolgen (wovon ich natuerlich nichts wuesste).


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Kret
Beitrag 20.03.2009, 16:36
Beitrag #20


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Nach einem kleinen Telefonat mit meinem Sachbearbeiter habe ich bei ihm wohl auch mehr Fragezeichen als Antworten hinterlassen:

Ich: "Aber in der StVo steht doch VOR dem Zebrastreifen, nicht DANACH!"
Beamter: "Ja, aber was soll denn das heissen...davor...danach...ist doch das gleiche."
Ich: "Die Gelehrten der StVo drücken sich in der Regel schon sehr deutlich aus, wenn Sie etwas niederschreiben...und wenn die NICHT schreiben, dass dahinter parken NICHT erlaubt ist, dann ist es wohl erlaubt." (Von wegen Minus x Minus = Plus)^^
Beamter: "Ähhm...öhhm...dann werd ich jetzt nochmal bei der Polizei nachfragen!"

whistling.gif

Naja, jetzt bin ich aber mal sehr gespannt, was da kommt...die machen sich ja grad schön selbst lächerlich.
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Max84
Beitrag 20.03.2009, 17:46
Beitrag #21


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Zitat (Kret @ 20.03.2009, 16:36) *
Nach einem kleinen Telefonat mit meinem Sachbearbeiter habe ich bei ihm wohl auch mehr Fragezeichen als Antworten hinterlassen:
Beamter: "Ähhm...öhhm...dann werd ich jetzt nochmal bei der Polizei nachfragen!"

Gib ihm den Tipp, sich im Verkehrsportal anzumelden und verweise auf diesen Thread, dann kann er sich die Nachfrage sparen. wavey.gif
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Gast_BAB3_*
Beitrag 20.03.2009, 17:58
Beitrag #22





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Zitat (Kret @ 20.03.2009, 16:36) *
...Beamter: "Ja, aber was soll denn das heissen...davor...danach...ist doch das gleiche."...
Eigentlich hättest du schreiben müssen "Verwaltungsbeamter", aber das ist nur Nebensache... whistling.gif rolleyes.gif

Die Antwort an sich lässt einem schon das kalte Grauen über den Rücken laufen und zeigt, welche "Top-Leute" auf doch relativ bedeutsamen Posten sitzen, da könnte man grad so *****
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Luxfur
Beitrag 20.03.2009, 18:26
Beitrag #23


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Freu dich, BAB3, du oder einer deiner Kollegen wird vermutlich diesem armen Kerl dann noch die StVO vorlesen müssen.
Im Übrigen hätte ich es so grob so gemacht wie von @Franticeck vorgeschlagen: Antwort "Macht mal" geschrieben und abgewartet an welcher Stelle die Bußgeldstelle sich dann die Blöße geben möchte.


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Hanshan
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nachteule
Beitrag 21.03.2009, 14:43
Beitrag #24


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Hallo, Kret,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hallo, Luxfur,

ich glaube nicht, dass es etwas bringt, dem Sachbearbeiter die StVO vorzulesen, denn er hat den entscheidenden Teil ja selber zitiert.

Richtig wäre, ihm zu erklären, was in diesem Fall das "Davor" bedeutet, und da haben so manche Menschen, auch Verwaltungs - und Polizeibeamte, ihre Probleme.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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swift
Beitrag 21.03.2009, 14:52
Beitrag #25


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Die Geschichte ist wirklich kaum zu glauben. wallbash.gif
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Themistoklis
Beitrag 21.03.2009, 16:19
Beitrag #26


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Das Haltverbot dient der Sicht auf den FGÜ und gilt auf und 5 m - aus der zulässigen Fahrtrichtung des Fahrzeugführers gesehen - vor dem Überweg; nicht dahinter und auch nicht für sonstige Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger (z.B. Fußgängerfurten vor LZA). Die Entfernung ist von der Markierung ab rückwärts zu messen; bei schräg verlaufenden FGÜ von der Fahrbahnkante aus.


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Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sie sind meine persönliche Meinung.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.03.2009, 17:26
Beitrag #27





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Zitat (nachteule @ 21.03.2009, 14:43) *
...Richtig wäre, ihm zu erklären, was in diesem Fall das "Davor" bedeutet...
Es gibt ja auch Leute, die mir und mich oder mein und dein verwechseln. Wieso also nicht auch davor und dahinter verwechseln. Solange die Leute nicht die Wechselstaben verbuchseln ist es fast schon egal... laugh2.gif
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mir
Beitrag 21.03.2009, 17:29
Beitrag #28


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Du solltest bloß nicht verraten, wo dieser Parkplatz ist. Da will nämlich jetzt wahrscheinlich das halbe Verkehrsportal gerne mal parken und sich beömmeln smile.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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nachteule
Beitrag 21.03.2009, 18:12
Beitrag #29


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Hallo, BAB3,

Du wirst lachen: Wir hatten vor einigen Jahren mal eine ewig lange Diskussion über dieses Thema (war allerdings eher eine Spassdiskussion laugh2.gif ).

Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, aber es war ging in etwa um folgenden Satz: Der Zeuge kam vor den unfallbeteiligten Fahrzeugen zum Stillstand.

Jetzt entbrannte die Diskussion, ob ein Außenstehender ohne Skizze, ohne Bilder und ohne weitere Erläuterung erkennen kann, dass es, in Fahrtrichtung gesehen, zu diesem Endstand kam: Zeuge, Unfallverursacher, Geschädigter.

Man könnte natürlich (Sesamstraße lässt grüßen) auch sagen, der Zeuge wäre an der Unfallstelle vorbei gefahren, und kam dann vor dieser zum Stehen.

Möglicherweise hat der o.g. Sachbearbeiter ja auch ähnliche Überlegungen angestellt think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.03.2009, 20:12
Beitrag #30





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Zitat (nachteule @ 21.03.2009, 18:12) *
...Möglicherweise hat der o.g. Sachbearbeiter ja auch ähnliche Überlegungen angestellt...
Klaro, und hält sich damit alle Varianten offen die er braucht, um auf jeden Fall ein Ticket zu verkaufen... laugh2.gif
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Luxfur
Beitrag 22.03.2009, 02:55
Beitrag #31


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Zitat (nachteule @ 21.03.2009, 14:43) *
Hallo, Luxfur,
[...]
Richtig wäre, ihm zu erklären, was in diesem Fall das "Davor" bedeutet, und da haben so manche Menschen, auch Verwaltungs - und Polizeibeamte, ihre Probleme.
Das ist richtig.
Aber wenn ich zur Bußgeldstelle fahre und es dem Sachbearbeiter erkläre kostet das meine Zeit, Geld und Nerven. Und das nur um auf ihn zu zeigen "vor dem Schreibtisch" und dann auf mich "hinter, oder nach, dem Schreibtisch".
Das ist selbst einem Zyniker wie mir zu doof.


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Karlson
Beitrag 22.03.2009, 07:12
Beitrag #32


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naja...wobei es dann natürlich bei der zu erwartenden brillanz der argumentation seitens des sb nicht auszuschliessen ist, dass er seinerseits auf sich zeigt "dahinter" und dann auf dich "davor"...kommt ja auf den standpunkt an...


aber probiers doch mal so: wenn es verboten ist, VOR dem fü zu parken, argumentiere doch so, dass der fü ZUERST da war, und du dein auto später dort abgestellt hast


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...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war!
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scuba
Beitrag 22.03.2009, 08:35
Beitrag #33


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Zitat (Karlson @ 22.03.2009, 07:12) *
naja...wobei es dann natürlich bei der zu erwartenden brillanz der argumentation seitens des sb nicht auszuschliessen ist, dass er seinerseits auf sich zeigt "dahinter" und dann auf dich "davor"...kommt ja auf den standpunkt an...


dann wäre ein Treffen mit dem SB vor Ort das einfachste. Selber Standpunkt, vom Kreisverkehr kommend, davor - darauf - dahinter ...

so in etwa haben wir das in der Grundschule auch gelernt wink.gif
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nachteule
Beitrag 22.03.2009, 10:58
Beitrag #34


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Hallo, Scuba,

Zitat (scuba @ 22.03.2009, 08:35) *
dann wäre ein Treffen mit dem SB vor Ort das einfachste. Selber Standpunkt Standort, vom Kreisverkehr kommend, davor - darauf - dahinter ...

so in etwa haben wir das in der Grundschule auch gelernt wink.gif

Die Tücken der deutschen Sprache laugh2.gif

Du siehst, es nicht schwer, sich mal zu irren wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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lawrence
Beitrag 22.03.2009, 11:17
Beitrag #35


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Also auch wenn ich ausgelacht werde, umgangssprachlich könnte man bei uns tatsächlich den Standpunkt des Verwaltungsbeamten vertreten. Insofern ist die BGH-Rechtsprechung sehr hilfreich. Sprich, für mich ist dieses "Davor" auch nicht eindeutig, wenn ich nicht wüßte wie es gemeint ist!
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Gast_BAB3_*
Beitrag 22.03.2009, 11:53
Beitrag #36





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Zitat (lawrence @ 22.03.2009, 11:17) *
...umgangssprachlich könnte man bei uns tatsächlich den Standpunkt des Verwaltungsbeamten vertreten...

Wirklich?

Zitat (Kret @ 20.03.2009, 16:36) *
...Beamter: "Ja, aber was soll denn das heissen...davor...danach...ist doch das gleiche."...
*Hervorhebung durch mich

think.gif
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lawrence
Beitrag 22.03.2009, 12:08
Beitrag #37


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Zitat (BAB3 @ 22.03.2009, 11:53) *
Zitat (lawrence @ 22.03.2009, 11:17) *
...umgangssprachlich könnte man bei uns tatsächlich den Standpunkt des Verwaltungsbeamten vertreten...

Wirklich?



Ja, beide Parkpositionen sind im Grunde genommen "davor", kommt halt darauf an, was man als Bezugspunkt nimmt. Ohne Bilder würde ich bei so einer Geschichte nachfragen was mit "davor" gemeint ist......

Durch meine Kundschaft weiß ich, dass dies viele Leute nicht korrekt zuordnen können. Sprich für viele Leute steht das dunkle Fahrzeug "davor" und nicht "dahinter".
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tomcraft
Beitrag 22.03.2009, 12:18
Beitrag #38


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Mich wundert der Verlauf des Telefonates wenig. Hatte euch in einem anderen Thread ja schon mal "vorgewarnt"... whistling.gif
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Gast_BAB3_*
Beitrag 22.03.2009, 12:23
Beitrag #39





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Zitat (lawrence @ 22.03.2009, 12:08) *
...Ja, beide Parkpositionen sind im Grunde genommen "davor", kommt halt darauf an, was man als Bezugspunkt nimmt...
Für dich als Autofahrer, der auf den Zebrastreifen zufährt, gibt es m.M. nach nur ein davor und das ist davor und nicht dahinter. Versuch mal vor einem Zebrastreifen nach links abzubiegen, wenn die Strasse hinter dem Zebrastreifen ist... think.gif
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willi
Beitrag 22.03.2009, 12:28
Beitrag #40


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yes.gif Bezugspunkt ist nicht der FGÜ, sondern die Fahrbahn auf der er sich befindet in Fahrtrichtung. Dann ist auch eindeutig, dass Ort A vor Ort B ist und nicht irgendwie anders.
Bei manchen Leuten sitzt wohl der Fahrer hinten rechts, nur weil man das Auto von der anderen Seite anschaut. wink.gif
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scuba
Beitrag 22.03.2009, 12:29
Beitrag #41


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Zitat (nachteule @ 22.03.2009, 10:58) *
Du siehst, es nicht schwer, sich mal zu irren wavey.gif


think.gif geht nicht beides? blushing.gif

achja, genau diese Frage gibt es ja auch im Grundwissen des Theorieunterrichtes "alle Klassen"... ein Bild mit Fußgängerüberweg. Davor parkt ein Auto, dahinter parkt ein Auto. Und dann die Frage dazu, welches Verhalten hier richtig ist. Mit einer klaren Antwort wink.gif

Hab das Bild hier vor mir, weiß aber nicht ob erlaubt ist es einzufügen.. rolleyes.gif will ja hier nicht gegen irgendwelche Copyrightsachen oder whatever verstoßen thread.gif
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lawrence
Beitrag 22.03.2009, 13:55
Beitrag #42


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Zitat (BAB3 @ 22.03.2009, 12:23) *
Für dich als Autofahrer, der auf den Zebrastreifen zufährt, gibt es m.M. nach nur ein davor und das ist davor und nicht dahinter. V


Sorry, wenn zu dir jemand sagen würde, halten sie bitte vor dem dunklen Fahrzeug - wo hälst du dann?! Im Bereich des Zebrastreifens oder zwischen dunklem Fahrzeug und weissem Bus?!
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ReDri
Beitrag 22.03.2009, 14:20
Beitrag #43


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Zitat (lawrence @ 22.03.2009, 13:55) *
Zitat (BAB3 @ 22.03.2009, 12:23) *
Für dich als Autofahrer, der auf den Zebrastreifen zufährt, gibt es m.M. nach nur ein davor und das ist davor und nicht dahinter. V


Sorry, wenn zu dir jemand sagen würde, halten sie bitte vor dem dunklen Fahrzeug - wo hälst du dann?! Im Bereich des Zebrastreifens oder zwischen dunklem Fahrzeug und weissem Bus?!

Diese Argumentation ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. ABER der Sachbearbeiter, dessen Aufgabe es ist, Verkehrsverstöße zu verfolgen, sollte zumindest soviel wissen, wie jeder Fahrschüler für die Theorieprüfung wissen muss.
Und wie oben schon jemand anmerkte, ist genau diese Problematik Stoff des Theorieunterrichts.

Selbst wenn man nun also eine Zweideutigkeit des Begriffs 'davor' anerkennt, macht das den betreffenden Sachbearbeiter nicht weniger inkompetent.


--------------------
Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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Kret
Beitrag 22.03.2009, 17:35
Beitrag #44


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Jajaaa, das erinnert mich irgendwie an das Thema "die Uhr geht vor bzw. nach" - als Kind hab ich´s nie gerafft. Mittlerweile glaube ich, es zu begreifen oder wie war das nochmal? Ich glaub, ich werd´s mir am besten nochmal von meinem Sachbearbeiter erklären lassen...

rofl1.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.03.2009, 17:57
Beitrag #45





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Zitat (willi @ 22.03.2009, 12:28) *
yes.gif Bezugspunkt ist nicht der FGÜ, sondern die Fahrbahn auf der er sich befindet in Fahrtrichtung. Dann ist auch eindeutig, dass Ort A vor Ort B ist und nicht irgendwie anders.
Bei manchen Leuten sitzt wohl der Fahrer hinten rechts, nur weil man das Auto von der anderen Seite anschaut. wink.gif

Deine Argumentation widerspricht sich aber, und daher müsstest du auch anerkennen, dass die Formulierung "vor" eben nicht so eindeutig ist. Wenn der Fahrer im Auto vorne sitzt, dann deshalb, weil die Vorderseite eines Autos eben jene ist, die sich in Fahrtrichtung gesehen weiter vorne befindet. Wendet man die gleiche Definition auf den Zebrastreifen an, dann wäre "vor dem Zebrastreifen" an jener Stelle, die sich weiter in Fahrtrichtung befindet, also dort, wo man den Zebrastreifen schon passiert hat. Insofern ist deine Aussage nur ein Beweis dafür, dass die Begrifflichkeiten eben doch Anlass zu Verwechslungen geben können.

Zitat (scuba @ 22.03.2009, 12:29) *
achja, genau diese Frage gibt es ja auch im Grundwissen des Theorieunterrichtes "alle Klassen"... ein Bild mit Fußgängerüberweg. Davor parkt ein Auto, dahinter parkt ein Auto. Und dann die Frage dazu, welches Verhalten hier richtig ist. Mit einer klaren Antwort wink.gif

Ja, diese Frage gibt es im amtlichen Fragekatalog. Dort ist die Formulierung aber "idiotensicher". Es ist nicht die Rede von "vor" oder "hinter" dem Überweg, sondern es wird einfach gefragt, welches der beiden abgebildeten Fahrzeuge falsch parkt. Damit es auch keine Diskussionen über die Farbe gibt ("Der ist doch nicht dunkelblau, sondern anthrazit") lauten die Antworten einfach nur:
- der helle Pkw
- der dunkle Pkw
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nairolf
Beitrag 22.03.2009, 19:45
Beitrag #46


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Zitat (lawrence @ 22.03.2009, 13:55) *
Sorry, wenn zu dir jemand sagen würde, halten sie bitte vor dem dunklen Fahrzeug - wo hälst du dann?! Im Bereich des Zebrastreifens oder zwischen dunklem Fahrzeug und weissem Bus?!


Auch wenn ich die gemeinten Ort der Frage so verstehen würde, würde ich dennoch ein Halten
auf dem FÜG vermeiden (könnt ja jemand zuschauen) thread.gif

LG,

nairolf wavey.gif
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willi
Beitrag 22.03.2009, 20:54
Beitrag #47


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Zitat (Georg_g @ 22.03.2009, 17:57) *
Wendet man die gleiche Definition auf den Zebrastreifen an, dann wäre "vor dem Zebrastreifen" an jener Stelle, die sich weiter in Fahrtrichtung befindet, also dort, wo man den Zebrastreifen schon passiert hat.

Damit änderst du aber die Bezugspunkte und das meinte ich damit. Ersetze mal Zebrastreifen durch eine Würstchenbude und die Parkplätze durch Strassen. Das wäre dann, als ob jemand, der vor einer Würstchenbude rechts abbiegen soll, erst an der Würstchenbude vorbeifährt um dahinter abzubiegen. whistling.gif Weil dahinter davor ist. rolleyes.gif
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stefan1
Beitrag 23.03.2009, 12:39
Beitrag #48


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wie war das mit dem anderen links? whistling.gif


Gruß
Stefan
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Arthur Dent
Beitrag 24.03.2009, 10:04
Beitrag #49


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Irgendwie musste ich beim Lesen dieses Threads die ganze Zeit an dieses Filmchen denken...laugh2.gif


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Kret
Beitrag 24.03.2009, 11:56
Beitrag #50


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Hier jetzt mein 2. Widerspruch per E-Mail (ich geb doch dafür kein Geld für´s Porto mehr aus^^):

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei ein Auzug aus der StVo, der meinen 1. Widerspruch etwas bekräftigen sollte sowie ein Beweisfoto, das ich letzte Woche digital aufgenommen habe.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1.

an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2.

im Bereich von scharfen Kurven,
3.

auf Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen,
4.

auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,

[...]

(die beiden Bilder)


So, wie ich die StVo verstehe, halte ich völlig ordnungsgemäß weder AUF noch weniger als 5m VOR dem Fußgängerüberweg, sondern DANACH. Ich denke immer in Fahrtrichtung.
Ihre Stellungnahme gespannt erwartend,

mit freundlichen Grüßen
Kret
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