Parken NACH dem Zebrastreifen |
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Parken NACH dem Zebrastreifen |
04.05.2009, 22:31
Beitrag
#101
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 285 Beigetreten: 04.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32487 |
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Gast_Georg_g_* |
04.05.2009, 22:33
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#102
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Oh, das ist neu. Im Bekanntenkreis lauteten die Antworten bisher immer "Der Blumentopf aus dem 1. Stock" oder "Der Blumentopf aus dem 5. Stock".
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04.05.2009, 22:43
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#103
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 285 Beigetreten: 04.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32487 |
Oh, das ist neu. Im Bekanntenkreis lauteten die Antworten bisher immer "Der Blumentopf aus dem 1. Stock" oder "Der Blumentopf aus dem 5. Stock". öhmmm zuviel N24 und Konsorten geguckt Ich habe die Frage so aufgefasst, welcher beim aufschlagen "schneller" ist und nicht, welcher zuerst ankommt. Allerdings gerade mal bei Wiki freien Fall nachgelesen, das mit dem Fallschirmspringer gibt nur zu denken... Zitat Ein Fallschirmspringer, der sich aus einem stationären Ballon fallen lässt, wird zunächst immer schneller, seine Geschwindigkeit nimmt stetig zu. Seine Beschleunigung entspricht dabei der Erdschwerebeschleunigung und ist größer als die eines Autos: Nach einer Sekunde hat er theoretisch eine Geschwindigkeit von v = 9,81 m/s (ca. 35 km/h), nach zwei Sekunden 19,62 m/s (ca. 71 km/h), nach drei Sekunden 29,43 m/s (ca. 106 km/h). In einem echten Freien Fall, d.h. im Vakuum, würde die Geschwindigkeit linear weiter entsprechend ansteigen.
Tatsächlich wirkt auf den Fallschirmspringer jedoch auch der Luftwiderstand, welcher quadratisch mit der Geschwindigkeit ansteigt. Die resultierende Beschleunigung entspricht daher nur am Anfang der Erdschwerebeschleunigung, nachher nimmt sie ab, bis nach ca. 7 Sekunden die Beschleunigung Null wird - der Fallschirmspringer fällt nun mit der Fallgrenzgeschwindigkeit des menschlichen Körpers von ca. 55 m/s (ca. 198 km/h). |
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Gast_Georg_g_* |
04.05.2009, 22:59
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#104
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Ich habe die Frage so aufgefasst, welcher beim aufschlagen "schneller" ist und nicht, welcher zuerst ankommt. Das ist genau der Knackpunkt. "Schneller" bedeutet im physikalischen Sinne nichts anderes als "mit höherer Geschwindigkeit". Und das trifft natürlich auf den Blumentopf zu, der aus dem 5. Stock geworfen wurde. Sprachlich wird "schneller" aber auch oft gleichgesetzt mit "früher" oder "eher", z.B. "schneller am Ziel sein". Und früher trifft natürlich der Blumentopf aus dem 1. Stock auf dem Gehweg auf. Er ist also früher da und trotzdem langsamer. Das Beispiel mit dem Fallschirmspringer würde natürlich auch auf einen Blumentopf zutreffen. Der hat aber auch beim Wurf aus dem 5. Stock noch lange nicht seine Grenzgeschwindigkeit erreicht, bei der der Luftwiderstand ein weiteres Beschleunigen verhindern würde. |
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04.05.2009, 23:32
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#105
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Sprachlich wird "schneller" aber auch oft gleichgesetzt mit "früher" oder "eher", z.B. "schneller am Ziel sein". Und früher trifft natürlich der Blumentopf aus dem 1. Stock auf dem Gehweg auf. Er ist also früher da und trotzdem langsamer. Na da bin ich ja beruhigt. Dass die Geschwindigkeit aufgrund des Ortsfaktors zunimmt, habe ich jedenfalls auch schon vorher gewusst. |
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Gast_charly68_* |
04.05.2009, 23:35
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#106
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Der Begriff schneller, kann wie @Georg_g schon schrieb, aus zweierlei Sicht gesehen werden.
1. Faktor Zeit 2. Faktor Geschwindigkeit Für mich war aus der Fragestellung heraus klar, daß dies eine physikalische Fragestellung sein müsste. Man könnte es ja um wieder den Bogen zum VP zu schlagen auch mit zwei baugleichen PKWs auf einer Straße darstellen. Der Wagen, der nur 100 Meter zu fahren hat, kommt niemals auf die auf die gleiche Geschwindigkeit, wie ein Fahrzeug das 500 Meter zur Verfügung hat. LG |
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05.05.2009, 00:03
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#107
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Der Begriff schneller, kann wie @Georg_g schon schrieb, aus zweierlei Sicht gesehen werden. 1. Faktor Zeit 2. Faktor Geschwindigkeit Und genau das ist der entscheidende Punkt - zumindest ungefähr. Man kann das entweder räumlich oder zeitlich sehen. Räumlich gesehen befindet sich das Fahrzeug wohl eindeutig VOR dem Fußgängerüberweg, da der Fußgängerüberweg ja HINTER dem Fahrzeug liegt. Zeitlich dagegen befindet es sich wohl eher NACH dem Fußgängerüberweg, da das Fahrzeug um da hinzukommen VORher den Fußgängerüberweg überquert haben muß. Also haben wir hier keine Unklarheit in der deutschen Sprache, sondern ein und denselben Begriff für unterschiedliche Betrachtungsweisen. DAVOR und DANACH sind zeitliche, DAHINTER und DAVOR räumliche Betrachtungsweisen. Und wenn der Gesetzgeber in seinem § explizit von "bis zu 5 m (Meter) DAVOR" spricht, ist das m.E. eindeutig: Er gibt ein Längenmaß an, also spricht er die räumliche Betrachtungsweise an. Gemeint hat er wohl was völlig anderes.... -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Gast_Georg_g_* |
05.05.2009, 00:13
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#108
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Deiner Ansicht zufolge müsste man also wie folgt sagen:
* Wenn ich ein Schild "Vorfahrt gewähren" habe, dann halte ich hinter der Kreuzung an. * Wenn ich "rechts vor links" beachten muss und es kommt einer von rechts, dann halte ich hinter der Einmündung an. * Wenn ich Rot habe, bleibe ich hinter der Kreuzung/hinter der Ampel stehen. * Wenn eine Schranke geschlossen ist, dann bleibe ich dahinter stehen. * Wenn ich heimkomme, stehe ich hinter meiner Haustüre, um sie aufzuschließen. Klingt nicht besonders vertraut, oder? |
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05.05.2009, 00:19
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#109
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Klingt nicht besonders vertraut, oder? Hab ich auch nie behauptet. Aber wenn ich am Stauende stehe und Du kommst angekachelt, hältst Du dann vor mir an um mir nicht hinten rein zu fahren? -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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05.05.2009, 00:57
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#110
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Natürlich hält er dann vor dir an!
Ist doch gut, wenn er noch vor dem Hindernis (= du!) zum Stehen gekommen ist. |
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05.05.2009, 07:41
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#111
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2691 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
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05.05.2009, 08:15
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#112
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Man kann das entweder räumlich oder zeitlich sehen. Räumlich gesehen befindet sich das Fahrzeug wohl eindeutig VOR dem Fußgängerüberweg, da der Fußgängerüberweg ja HINTER dem Fahrzeug liegt. Zeitlich dagegen befindet es sich wohl eher NACH dem Fußgängerüberweg, da das Fahrzeug um da hinzukommen VORher den Fußgängerüberweg überquert haben muß. Also haben wir hier keine Unklarheit in der deutschen Sprache, sondern ein und denselben Begriff für unterschiedliche Betrachtungsweisen. DAVOR und DANACH sind zeitliche, DAHINTER und DAVOR räumliche Betrachtungsweisen. Und wenn der Gesetzgeber in seinem § explizit von "bis zu 5 m (Meter) DAVOR" spricht, ist das m.E. eindeutig: Er gibt ein Längenmaß an, also spricht er die räumliche Betrachtungsweise an. Gemeint hat er wohl was völlig anderes.... Nein. Mit räumlich und zeitlich hat das m.E. nichts zu tun. Wenn ich VOR einer Ampel halte, dann ist das eindeutig räumlich gemeint, nicht zeitlich. Es ist und bleibt eine Unzulänglichkeit der deutschen Sprache und eben der Unterschied zwischen der Reihenfolge (ich stehe vor dem anderen in der Schlange) und einer örtlichen Beschreibung (ich stehe vor dem Kino). Hier ist eindeutig (!) letzteres gemeint. |
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05.05.2009, 10:40
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#113
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Natürlich hält er dann vor dir an! Ist doch gut, wenn er noch vor dem Hindernis (= du!) zum Stehen gekommen ist. Die deutsche Sprache ist schon schön , ich würde sagen, ich habe hinter ihm angehalten. Wobei ich aber sagen würde, dass ich VOR einem Stein o.ä. angehalten habe, weil ein Stein kein Vorne oder Hinten kennt, bei einem AUto ist hinten klar definiert. |
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05.05.2009, 10:51
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#114
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Ich finde die unzulänglichkeit nicht.
Die Begriffe 'vor' und 'hinter' oder 'nach' sind stets aus meiner Sichtweise bzw. -richtung zu sehen. Also stehe ICH an der Ampel HINTER dem anderen. (räumlich hinter ihm) Komme aber VOR [dem Auftreffen auf ihn] ihm zum stehen. (zeitlich bevor etwas geschieht) Die 'unzulänglichkeit' kommt lediglich von verkürzungen der Sätze, die den Sinn nicht verfälschen (Ellipse). Ergo ist auch Vor und hinter/nach dem Zebrastreifen klar definiert. -------------------- |
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Gast_Georg_g_* |
05.05.2009, 11:08
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#115
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Ich finde die unzulänglichkeit nicht. Beispiele zur unterschiedlichen Anwendung der Begriffe kamen doch aber schon genügend. Und damit meine ich jetzt nur die räumliche, nicht die zeitliche Verwendung des Begriffs. Wenn eine Sache eindeutig eine Vorderseite und eine Rückseite hat, dann verwendet man "davor" und "dahinter" auch entsprechend. Das trifft beispielsweise auf ein Auto zu. Stehe ich am Kühlergrill, dann bin ich vor dem Auto. Stehe ich am Bremslicht, dann bin ich hinter dem Auto. Ein Fußgängerüberweg hat aber keine Vorder- und Rückseite. Dort ist "davor", wo man sich in Fahrtrichtung vor ihm befindet, und "dahinter" oder "danach" ist alles, was räumlich weiter entfernt ist. |
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05.05.2009, 11:37
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#116
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 |
Es ist und bleibt eine Unzulänglichkeit der deutschen Sprache ... Nicht nur der deutschen, aller europäischer Sprachen. Weil im europäischen Kulturkreis relative Orts- und Zeitangaben geprägt sind (was bei Kinder zuweilen zu arger Verwirrung führt, bis dies drin haben). Es gibt Kulturkreise, die kennen kein VOR oder HINTER, sondern kennen nur absolute Bezüge. Man könnte auch sagen: Relativbezüge => Egozentrisches Weltbild, Absolut-Bezüge => heliozentrisches Weltbild |
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Gast_Georg_g_* |
05.05.2009, 11:42
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#117
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Man könnte auch sagen: Relativbezüge => Egozentrisches Weltbild, Absolut-Bezüge => heliozentrisches Weltbild Verwechselst du jetzt nicht "egozentrisch" mit "geozentrisch"? Der Gegenpart des heliozentrischen Weltbildes ist ja das geozentrische Weltbild, nicht das egozentrische. |
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05.05.2009, 12:04
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#118
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 |
.... mmh, war die Flasche nun halb voll oder halb leer .....
SCNR -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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05.05.2009, 12:11
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#119
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
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Gast_Georg_g_* |
05.05.2009, 12:15
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#120
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05.05.2009, 23:44
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#121
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 597 Beigetreten: 20.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39084 |
Es ist und bleibt eine Unzulänglichkeit der deutschen Sprache Wieso ausgerechnet der deutschen Sprache? Ist es in anderen anders geregelt? Wieso der Sprache überhaupt? Vielmehr ist es doch wohl eine Sache der Unzulänglichkeit der Definition, genau daß wohl unterschiedlich definiert wird. Bei einem Fahrzeug ist eigentlich genau definiert wo rechts und links ist, egal ob man davor oder dahinter steht, dennoch wird von vielen das verwechselt, weil ihnen offenbar die allgemeine Definition unbekannt ist. So wird aus einer Felge ein Rad usw. Es ist relativ genau definiert wo vor und nach einem Übergang, einer Haltelinie etc ist, so wie auch klar ist wo rechts und links an einer Straße ist, wenn es sich dem Sachbearbeiter nicht erschließt hat der halt ein ernsthaftes Problem, denn prinzipiell gibt es dann auch keinen Rotlichverstoß oder immer einen, weil ja jeweils nach Standpunkt vor oder eben auch nach der Linie gehalten wurde........ -------------------- Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit: Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine |
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06.05.2009, 06:31
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#122
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3045 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
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06.05.2009, 06:41
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#123
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Wieso ausgerechnet der deutschen Sprache? Ist es in anderen anders geregelt? Keine Ahnung. Deswegen beschränkte ich mich auf die deutsche Sprache, und schrieb nicht "Sprache" allgemein, oder "nur der deutschen Sprache". Über andere Sprachen habe ich keine Aussage gemacht, weder positiv noch negativ. Geht aber auch sprachlich aus meinem Satz hervor |
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06.05.2009, 10:55
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#124
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 04.08.2008 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 43504 |
Laut Aussage der Polizei parkten Sie zum Zeitpunkt der Feststellung unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg und stellten eine Sichtbehinderung auf den FÜ dar. Die Formulierung "5m vor einem FÜ" ist abhängig davon, aus welcher Richtung man auf den FÜ sieht. Die Verwarnung ist berechtigt. Ich würde dem Verwaltungsbeamten einfach raten sich nochmal diese Frage anzuschauen. -------------------- Der Computer ist heute bislang das genialste Produkt der menschlichen Faulheit!
Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. |
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06.05.2009, 16:22
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#125
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17381 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Irgendwie funzt Dein Link nicht...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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06.05.2009, 17:34
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#126
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
bei mir gehts...
hier der Direktlink: http://www.pic-upload.de/06.05.09/15rfpy.jpg |
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06.05.2009, 17:50
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#127
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Wenn eine Sache eindeutig eine Vorderseite und eine Rückseite hat, dann verwendet man "davor" und "dahinter" auch entsprechend. Das trifft beispielsweise auf ein Auto zu. Stehe ich am Kühlergrill, dann bin ich vor dem Auto. Stehe ich am Bremslicht, dann bin ich hinter dem Auto. Ein Fußgängerüberweg hat aber keine Vorder- und Rückseite. Dort ist "davor", wo man sich in Fahrtrichtung vor ihm befindet, und "dahinter" oder "danach" ist alles, was räumlich weiter entfernt ist. Die Interpretation ist aber alles andere als schlüssig. Ich befahre eine Straße, rechts kommt eine erste Querstraße (Q1), dazwischen ein Parkstreifen (PS), danach eine zweite Querstraße (Q2). Auf dem Parkstreifen befinden sich ein in Fahrtrichtung geparkter PKW (P), ein quer mit dem Heck zur Fahrbahn hin geparkter Smart (S) sowie ein Baum (B). Wenn ich nun nach Q2 will, muß ich Deiner Logik zufolge vor P, links von S und hinter B abbiegen. Oder ein Hund schaut auf einen Baum. Der Baum befindet sich vor dem Hund, gleichzeitig befindet sich der Hund vor dem Baum. Ich glaub so kommen wir nicht weiter. Räumlich gesehen brauche ich einen Standpunkt und einen Bezugspunkt. Ziehe ich durch die beiden Punkte eine Gerade ist alles zwischen den beiden Punkten vor dem Standpunkt und hinter dem Bezugspunkt. Alles hinter dem Standpunkt ist auch hinter dem Bezugspunkt, und alles vor dem Bezugspunkt ist auch vor dem Standpunkt. Anders macht das doch alles keinen Sinn.... -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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06.05.2009, 17:59
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#128
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wenn DAVOR wirklich "vor und hinter" bedeutet, würde das auch in Einbahnstraßen gelten (hinter dem FGÜ) - wozu?
...andererseits würde es in dieser Einbahnstraße natürlich auch links gelten (vor dem FGÜ) und da fragt man sich auch wieder: wozu? Vielleicht sollte man einfach in den §12 ein "und dahinter" einarbeiten |
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Gast_Georg_g_* |
06.05.2009, 18:44
Beitrag
#129
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Guests |
Die Interpretation ist aber alles andere als schlüssig. ( ... ) Anders macht das doch alles keinen Sinn.... Du hattest weiter vorne behauptet, die Erschaffer der StVO hätten kein Gespür für räumliche Gegebenheiten gehabt. Du bist der Meinung, es solle verboten werden "nach" oder "hinter" dem Fußgängerüberweg zu halten, und der TE habe "vor" dem FGÜ gehalten. Du hattest behauptet, hier gebe es keine Unklarheit in der deutschen Sprache, sondern die Begriffe werden nur falsch angewendet. Alleine die Tatsache, dass hier seit Tagen darüber diskutiert wird, ist doch schon Beweis genug, dass es offensichtlich nicht ganz so einfach und eindeutig ist. Hier wurde schon darüber diskutiert, und auch in anderen Foren beschäftigt man sich mit der Frage. Ich persönlich kann beide Sichtweisen nachvollziehen und neige je nach Situation mal zur einen und mal zur anderen Variante. Nicht nachvollziehen kann ich aber, dass du der Meinung bist, es sei eindeutig und nur deine Interpretation sei richtig. |
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06.05.2009, 19:57
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#130
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Wenn eine Sache eindeutig eine Vorderseite und eine Rückseite hat, dann verwendet man "davor" und "dahinter" auch entsprechend. Genau das ist der Fehler. Vorne und hinten (definiertes Ende des betrachteten Objekts) wird zwar umgangssprachlich gerne mal so verwendet, hat aber nichts mit davor und dahinter (Perspektive des Betrachters des Objekts(in StVO der Fahrer in Fahrtrichtung)) zu tun. Wenn ich auf ein Hindernis zugehe, bleibe ich immer DAVOR stehen um nicht darauf oder dagegenzutreten, egal, von welcher Seite ich darauf zugehe. Das ändert sich auch nicht, wenn das Hindernis ein Auto ist, welches ein definiertes vorn und hinten hat. |
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Gast_Georg_g_* |
06.05.2009, 20:33
Beitrag
#131
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Guests |
Genau das ist der Fehler. Komisch, dass ihr immer so absolut in euren Ansichten seid. Wenn ich am Kofferraum meines Wagens stehe, dann finde ich es absolut zulässig, wenn ich sage, dass ich "hinter" meinem Wagen stehe. Stehe ich direkt am Kühlergrill, dann kann ich sagen, dass ich "vor" meinem Auto stehe. In diesem Fall berücksichtige ich nämlich nicht die Bewegungsrichtung, sondern die Vorder- und Rückseite des Gegenstandes als Bezugspunkt. Steht der Mann vor oder hinter seinem Auto? Ich bevorzuge "vor" ... |
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06.05.2009, 20:53
Beitrag
#132
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1172 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Aus der Perspektive des Fotografen steht er weder vor noch hinter dem Auto, sondern daneben. Hier hingegen stehen fünf Personen hinter dem Auto und zwei hocken davor, aber niemand daneben.
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Gast_Georg_g_* |
06.05.2009, 21:00
Beitrag
#133
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Hier hingegen stehen fünf Personen hinter dem Auto und zwei hocken davor, aber niemand daneben. Ja, der Fotograf würde das sicherlich so sagen. Wenn die Foto-Session beendet ist und die sieben Leute ihre Position beibehalten, dann würden diese vermutlich aber sagen, dass sie neben dem Auto stehen. Diese Frau steht neben, vor und hinter ihrem Auto. Außerdem ist sie ganz außer sich. |
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06.05.2009, 21:21
Beitrag
#134
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1172 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Aus Sicht ihres Autos steht sie sogar darüber, auch wenn sie selbst wahrscheinlich nicht von sich behaupten wird, darüberzustehen.
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06.05.2009, 21:33
Beitrag
#135
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Genau das ist der Fehler. Komisch, dass ihr immer so absolut in euren Ansichten seid. Links abbiegen vor der Würstchenbude kann nämlich nicht nur auf der Vorderseite (vor), sondern auch auf der Rückseite (hinter) der Würstchenbude sein. Je nachdem, wie herum die Würstchenbude in der Landschaft steht. Daher ist im Zusammenhang mit Strassenverkehr ist einzig der Bezug auf die Bewegungsrichtung sinnvoll. Sonst funktioniert nicht nur die Wegbeschreibung nicht, sondern auch keine StVO. Zitat Wenn ich am Kofferraum meines Wagens stehe, dann finde ich es absolut zulässig, wenn ich sage, dass ich "hinter" meinem Wagen stehe. Stehe ich direkt am Kühlergrill, dann kann ich sagen, dass ich "vor" meinem Auto stehe. In diesem Fall berücksichtige ich nämlich nicht die Bewegungsrichtung, sondern die Vorder- und Rückseite des Gegenstandes als Bezugspunkt. Das kannst du auch gerne so machen. Aus Sicht ihres Autos steht sie sogar darüber, auch wenn sie selbst wahrscheinlich nicht von sich behaupten wird, darüberzustehen. |
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06.05.2009, 22:11
Beitrag
#136
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Gut, dann werfe ich jetzt 3 Euro ins Phrasenschwein:
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel |
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06.05.2009, 23:07
Beitrag
#137
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 22.08.2008 Mitglieds-Nr.: 43866 |
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel Den Spruch kenn ich, aber gemeint war doch bestimmt: Nach dem Zebrastreifen ist vor dem Zebrastrei....... oder so ähnlich und nun warte ich nur noch auf einen entgegenkommenden Streifenwagen, ich werde angehalten und beschuldigt, von den Cops aus gesehen, auf der falschen (linken) Fahrbahnseite gefahren zu sein ....... |
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06.05.2009, 23:48
Beitrag
#138
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Wenn ich vor jemandem stehe, ist es egal, ob ich ihn sehe oder nicht.
Hauptsache er sieht mich. Nur doof, dass der Zebrastreifen keine Blickrichtung hat. |
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07.05.2009, 06:42
Beitrag
#139
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13856 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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19.05.2009, 15:22
Beitrag
#140
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 05.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45697 |
gibt es jetzt schonmal einen ausgang @kret?
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21.05.2009, 07:53
Beitrag
#141
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Der Zebrastreifen guck auf die gegenüberliegende Straßenseite... Dann wäre das Problem insofern gelöst, als dann die Parkenden auf der Fahrbahn alle daneben stünden und keiner davor und dahinter. gibt es jetzt schonmal einen ausgang @kret? Stünde dann sicher schon hier.
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03.06.2009, 01:02
Beitrag
#142
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47487 |
Es geht voran, Freunde der metaphysischen Abhandlungen
Der Bußgeldbescheid ist da! Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.12.2008, 7:50 Uhr mit dem PKW blabla in Düsseldorf (soviel kann ich mittlerweile verraten), Traumstrasse Ecke Phantasieweg, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5m vor einem Fußgängerüberweg. § 12 Abs. 1, $49 StVO; $24 StVG; 52 BKat Beweismittel: Zeugenaussage Zeuge: Herr Pk HinzeundKunze Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie gemäß §17 OWiG ein Bußgeld festgesetzt in der Höhe von 15,00 EUR Auslage der Verwaltung 3,50 EUR Gebühren 20,00 EUR (???) Gesamtbetrag 38,50 EUR So, jetzt kann der Spaß ja losgehen. Hat jemand einen Vordruck aus alten Zeiten von so einer Geschichte, ich bin nicht der Beamtendeutsch-Hochbegabte^^ Im Prinzip stelle ich mir es aber so vor: ich werde sagen, dass die Zeugenaussage nicht wahrheitsgemäß ist, denn ich parkte ja hinter dem FGÜ, oder sehe ich da etwas falsch? lg Kret |
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03.06.2009, 01:32
Beitrag
#143
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24494 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kret,
mach am besten noch ein Bild und zeichne deutlich ein, was damit gemeint ist, dass Du hinter dem Zebrastreifen gestanden hast Viel Erfolg, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.06.2009, 02:08
Beitrag
#144
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 101 Beigetreten: 23.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39124 |
... oder sehe ich da etwas falsch? Ja, da siehst Du etwas falsch. Die Diskussion, was "davor" und was "dahinter" ist, ist relativ zum Ort des Betrachters. Deshalb: eine selten dämliche Formulierung des Gesetzgebers. Der Paragraph regelt u.a. die Sicherstellung der Einsehbarkeit von Zebrastreifen generell. Selbst in einer Einbahnstraße ist nicht auszuschließen dass diese nicht in falscher Richtung befahren wird. Es ist eindeutig, dass der Gesetzgeber wollte, dass der Zebrastreifen nicht zugeparkt wird – und insgesamt einsehbar bleibt. Bin mal gespannt, wie die Geschichte vor Gericht entschieden wird. |
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03.06.2009, 06:13
Beitrag
#145
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Nach dem Eindruck, den die Behörde hier vermittelt, ist mit Worten nicht viel auszurichten. Nimm das Bild aus #124 (noch besser: ein Original von ner Fahrschule holen) und mach deutlich, dass du an Stelle des
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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03.06.2009, 08:05
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#146
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4307 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo,
mein Vorschlag: [Normaler Briefkopf] [Aktenzeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem oben genannten Aktenzeichen ein. Begründung: Ich habe nicht, wie im Bescheid behauptet, vor, sondern nach dem Fußgängerüberweg geparkt. Siehe auch beiliegendes Foto/Skizze. [Grußformel und Unterschrift] Das reicht völlig. MfG Gerhard -------------------- |
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03.06.2009, 08:44
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#147
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26793 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem oben genannten Aktenzeichen ein. Begründung: Ich habe nicht, wie im Bescheid behauptet, vor, sondern nach dem Fußgängerüberweg geparkt. Siehe auch beiliegendes Foto/Skizze. wenn Du vor Gericht willst reicht das so. Ansonsten würde ich mir die Mühe machen und auch die in diesem Thread schon angesprochenen Quellen und Gerichtsurteile zitieren. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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03.06.2009, 09:14
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#148
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13856 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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03.06.2009, 09:18
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#149
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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03.06.2009, 09:26
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#150
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27279 |
Die Diskussion, was "davor" und was "dahinter" ist, ist relativ zum Ort des Betrachters. Das ist falsch, das ist in diesem Thread aber schon ausreichend erläutert worden. Wenn wir beim §12 bleiben, stellt sich auch die Frage, warum z.B. das Parken 5m vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen verboten ist, obwohl ja die Definition "vor" ausreichen würde. Ähnlich ist die Festlegung zu Haltestellenschildern (Z 224) zu sehen, auch hier steht "vor und hinter". Schon seltsam. Das Haltverbot besteht nur auf dem Überweg und bis zu 5 m davor, nicht aber nach dem Überweg (BGH, Urt. v. 27.05.1975 VRS 49, 243 = MDR 1975, 833) Ich habe zu diesem Thema noch folgende Stelle aus dem verkehrsrechtlichen Kommentar "Berr/Hauser/Schäpe - Das Recht des ruhenden Verkehrs 2. Auflage):
"Vor" dem Fußgängerüberweg ist aus Sicht des Fahrzeugführers in zulässiger Fahrtrichtung zu beurteilen. Das Haltverbot bis zu 5 m vor dem Überweg besteht somit in Straßen mit Gegenverkehr auf der rechten Seite in Fahrtrichtung und in Einbahnstraßen (Zeichen 220) sowie auf Fahrbahnen für eine Fahrtrichtung (ohne Zeichen 220) auf beiden Fahrbahnseiten. |
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