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> Parken NACH dem Zebrastreifen
GerhardNL
Beitrag 03.06.2009, 09:29
Beitrag #151


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Hallo!

Zitat (Kai R. @ 03.06.2009, 09:44) *
wenn Du vor Gericht willst reicht das so. Ansonsten würde ich mir die Mühe machen und auch die in diesem Thread schon angesprochenen Quellen und Gerichtsurteile zitieren.

Sehe ich nicht so.

Entweder handelt es sich hierbei um den letzten, verzweifelten Versuch des Sachbearbeiters, seine Auffassung doch noch durchzudrücken. In diesem Falle wird mit Eingang des Widerspruchs der Vorgesetzte die Akte in die Tonne treten.

Oder aber, die Behörde ist durch die Bank weg zu bescheuert. Dann wird das Zitieren der Urteile aber auch nichts nützen.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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bax
Beitrag 05.06.2009, 22:07
Beitrag #152


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Ich würde einfach nur schreiben: Hiermit lege ich Einspruch ein.

Und vor Gericht würde ich kommentarlos den Fahrschulbogen hinlegen und richtig auspacken wie verzweifelt man versucht hat das ganze abzuwenden wink.gif
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Eichbaum
Beitrag 19.06.2009, 10:42
Beitrag #153


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Möglicherweise haben sich der Sachbearbeiter und der police.gif beim WDR"weitergebildet": Klickedie Klick Oder gelten in NRW andere Verkehrsregeln??

Aber schon der alleinige Verweis auf die diesbezüglichen Fragen in den Führerschein-Prüfungsbögen müsste spätestens vor Gericht ausreichen, da m. E. ansonsten Rechtsbeugung vorläge.

Wäre nämlich ein Skandal, in den amtlichen Bögen etwas Falsches beizubringen damit anschließend abkassiert werden kann. wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.06.2009, 10:49
Beitrag #154





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Zitat (Eichbaum @ 19.06.2009, 11:42) *
Aber schon der alleinige Verweis auf die diesbezüglichen Fragen in den Führerschein-Prüfungsbögen müsste spätestens vor Gericht ausreichen, da m. E. ansonsten Rechtsbeugung vorläge.

Man kann zwar den amtlichen Fragenkatalog zur Untermauerung seiner Ansicht verwenden, um zu zeigen, dass auch dort diese Rechtsauffassung vertreten wird, aber ein Verkehrsrichter wird sich doch eher auf den Wortlaut der StVO berufen und - falls dieser Zweifel offen lässt - auf die bisherige Rechtsprechung. Und "Rechtsbeugung" wäre auch etwas anderes.

Zitat (Eichbaum @ 19.06.2009, 11:42) *
Wäre nämlich ein Skandal, in den amtlichen Bögen etwas Falsches beizubringen damit anschließend abkassiert werden kann.

In meiner Theorieprüfung der Klasse 2 stand damals auch etwas Falsches im Prüfungsbogen drin. wink.gif
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Stefan2
Beitrag 08.07.2009, 19:46
Beitrag #155


Neuling


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Hallo liebe Amtsschimmel-Geschädigte,

das ist ja ein Spitzen-Thread und geradezu wie für mich gemacht.
Steige nämlich heute aus meinem Auto und werde durch eine markerschütternde Stimme von Oben in meiner Andacht gestört. Eine nette Dame aus dem Nachbarhaus fragte mich: "Wollen Sie dort so Parken?"
Zur Erklärung: Gleiche oder sehr ähnliche Örtlichkeit wie bei Kret.

[img=http://img10.imageshack.us/img10/5060/dsc02228x.th.jpg] [img=http://img513.imageshack.us/img513/1295/dsc02227w.th.jpg] [img=http://img48.imageshack.us/img48/8546/dsc02226.th.jpg]"]


Ich antworte: “Ja, warum nicht?“ sie daraufhin: „ Da bleiben keine 5 Meter bis zum Zebrastr. und die Leute können wegen Ihrem Wagen die Straße schlecht einsehen.“ „Ich werde das Ordnungsamt informieren – Dann werden wir ja mal sehen“.

Also ich bin gespannt wie die Geschichten enden. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten

Schöne Grüße aus dem Lahntal
Stefan

Der Beitrag wurde von Stefan2 bearbeitet: 08.07.2009, 20:01
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schilderwald
Beitrag 08.07.2009, 20:48
Beitrag #156


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Zitat (Stefan2 @ 08.07.2009, 20:46) *
..... sie daraufhin: „ Da bleiben keine 5 Meter bis zum Zebrastr. ....
Die Perspektive kann täuschen, aber hälst du denn auch die 5 m zur nächsten Einmündung ein?
Zitat (§12(3) StVO)
Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten




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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Stefan2
Beitrag 08.07.2009, 21:07
Beitrag #157


Neuling


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Ja, sind 5 Meter bis zum Schnittpunkt.
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Eichbaum
Beitrag 12.07.2009, 12:34
Beitrag #158


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Zitat (Eichbaum @ 19.06.2009, 12:42) *
Möglicherweise haben sich der Sachbearbeiter und der police.gif beim WDR"weitergebildet": Klickedie Klick Oder gelten in NRW andere Verkehrsregeln??
Schau an schau an, haben die beim WDR ihren Text doch glatt geändert. rofl1.gif


Gerade was schönes in einem anderen Forum ausgebuddelt - vor allem der letzte Satz is erste Sahne. laugh2.gif
Zitat
Also, ich hab jetzt zumindest rausbekommen, daß man direkt hinter dem Füßgängerüberweg halten und parken kann.. Aber es gilt Halteverbot auf und bis 5 m vor dem Überweg!! Steht zumindest in dem Buch so und is auch so im Fragebogen richtig.. Darf ich da nun parken, aber nicht halten?
Saubere Logik! rofl1.gif Wie Parken gehen soll, ohne vorher zu halten, DASS muss mir erst mal einer erklären. tongue.gif


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Stefan2
Beitrag 12.09.2009, 21:39
Beitrag #159


Neuling


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Hallo Leute, Falschparker und sonstige Verkehrsrowdys wavey.gif ,

will nur mal kurz durchgeben dass mein roter Polo tagtäglich noch immer an der selben Stelle steht ohne je ein Ticket bekommen zu haben. Also kann man sagen "Hunde die bellen, beißen nicht", meine liebe Nachbarin die so laut keifte hat nicht geschafft einen Ticketschreiber anzustiften um einen Zahlschein auszustellen.

Siehe 3 Nachrichten vor dieser

Der Beitrag wurde von Stefan2 bearbeitet: 12.09.2009, 21:41
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Maximilian_van_de_Ma...
Beitrag 03.11.2009, 14:56
Beitrag #160


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Gibt es zwischenzeitlich etwas Neues?
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.11.2009, 23:51
Beitrag #161


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schon lange nicht mehr sooooo breit gegrinst bei den Antworten der Behörde.
Bitte lieber TE, HALTE UNS AUF DEM LAUFENDEN !
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nasigoreng
Beitrag 04.11.2009, 00:11
Beitrag #162


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Zitat (oscar_the_grouch @ 03.11.2009, 23:51) *
Bitte lieber TE, HALTE UNS AUF DEM LAUFENDEN !
Gugg mal ins Profil, der war ewig nicht hier.....


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Signaturen sind überflüssig
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.11.2009, 16:29
Beitrag #163


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man kann ja hoffen ......
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Stefan2
Beitrag 04.11.2009, 20:05
Beitrag #164


Neuling


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Hallo Freunde der Nacht rolleyes.gif ,

die Rennleitung bzw. Ordnungsamt konnte mir tatsächlich nichts anhaben. Sie haben jetzt das Zeichen Nr.: 283 Haltverbot aufgestellt und mir freundlicherweise eine kostenlose Verwarnung an meine Scheibe geheftet.
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kimchi
Beitrag 04.11.2009, 21:50
Beitrag #165


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Wie sieht denn eine (schriftliche) kostenlose Verwarnung aus? blink.gif

Etwa so:

Sie haben im ruhenden Verkehr gegen die Verkehrsvorschriften (StVO bzw. StVZO) verstoßen.
Hiermit verwarnen wir Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 0 EUR.
Innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist ist dieser Betrag zu überweisen.

Falls Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind, erhalten Sie hiermit die Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern.

Wenn Sie sich äußern, wird ein Bußgeldbescheid, der mit weiteren Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden ist, erlassen.

laugh2.gif


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Stefan2
Beitrag 06.11.2009, 19:11
Beitrag #166


Neuling


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Genau so siehts aus.

Ein typisches Falschparkerticket bei dem an entsprechender Stelle eine 0 (Null) prangt. Nun sag noch einmal einer was über die netten Menschen vom O-Amt.

In diesem Sinne

"Immer schön rechts fahren und kein Geld verlieren."
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mir
Beitrag 06.11.2009, 19:17
Beitrag #167


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Ich würde da 0,01 Cent hin überweisen, damit die Verwarnung auch rechtskräftig wird, und im Verwendungszweck darauf hinweisen, daß meine Bank eine Überweisung von 0 € ablehnt.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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superdiesel
Beitrag 06.11.2009, 23:02
Beitrag #168


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Kleine Anmerkung - fast schon OT:
Wenn schon, dann lieber 2 Cent überweisen - bei einigen Banken, Kreditkartenfimen und Systemen gilt die 1-Cent-Transaktion als Testbuchung und wird zwar logisch und auf Syntax geprüft, aber beim Empfänger aufgrund einer Institutionen-Vereinbarung nicht ausgeführt. wavey.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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oscar_the_grouch
Beitrag 17.03.2010, 11:45
Beitrag #169


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Schade eigentlich das wir nun nie erfahren werden wie des TE
Problem ausgegangen ist sad.gif
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AlleyJazz
Beitrag 17.03.2010, 22:47
Beitrag #170


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ja, wirklich.

Schade auch, dass ich den thread erst jetzt sehe, denn die Antwort auf die seitenlange Diskussion der sprachlichen Ungenauigkeit ist sicherlich nicht "zeitlich" oder "örtlich", sonder ganz allgemein: "Bezugssystem". Wurde auch ein paarmal genannt, aber konnte sich irgendwie nicht durchsetzen. Naja, ich will das thema jetzt aber auch nicht wieder aufwärmen whistling.gif


Gruß
AlleyJazz


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mir
Beitrag 17.03.2010, 22:55
Beitrag #171


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Personaldeixis vs. Objektdeixis sind die Fachbegriffe, mit denen man den Sachbearbeiter terminal zu verwirren versuchen könnte.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ATH
Beitrag 18.03.2010, 07:04
Beitrag #172


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Jetzt interessiert es mich auch. Zu diesem Thema wird immer wieder der §12 StVO zitiert. In diesem Thread liest man dann oft den Auszug"(1) Das Halten ist unzulässig [...] 4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m DAVOR, [...]".

Ganz oben im Thread ist ein Link zum §12 angegeben. Ihr könnt mich jetzt tot schlagen - aber ich kann diesen hier Satz nicht finden. Also habe ich die Seitensuche meines Explorers bemüht, aber auch er kann diesen Text nicht finden. 5 Meter werden einzig und allein im Absatz 3 Satz 1 erwähnt - aber nicht im Zusammenhang mit einem Fußgängerüberweg. Nun könnte der Link auf einen veralteten §12 verweisen und ich habe die Suchmaschinen bemüht. Diese haben mir aber keinen anderen §12 gefunden.

Ich finde diesen Satz lediglich in der Anlage 2 zu §41 Abs. 2 unter Punkt 9 (Markierungen). Hier wird so die "Markierung" Zebrastreifen beschrieben - aber kann ich daraus wirklich die Erlaubnis des direkten Parkens hinter einem solchen ableiten?

Gruß
Andreas
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AlleyJazz
Beitrag 18.03.2010, 07:05
Beitrag #173


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1.
book.gif

2.
clapping.gif

3.
smartass.gif


Danke, das ist genau die Grundlage. Jetzt weiss ich endlich, was die Linguisten so machen smile.gif


AlleyJazz

Edit: @ATH: Öhh..... blink.gif Stimmt, die Passage gibt es im link nicht mehr. Was ist denn da passiert?


--------------------
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Andreas
Beitrag 18.03.2010, 07:18
Beitrag #174


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Zitat (AlleyJazz @ 18.03.2010, 07:05) *
Edit: @ATH: Öhh..... blink.gif Stimmt, die Passage gibt es im link nicht mehr. Was ist denn da passiert?


Die StVO wurde zwischenzeitlich geändert. wink.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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steveluke
Beitrag 18.03.2010, 07:59
Beitrag #175


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Das Haltverbot vor und auf Fußgängerüberwegen findet sich nach der Novellierung der StVO nunmehr in der Anlage 2 zu § 41 StVO, Abschnitt 9, wo es zu VZ 293 heißt:

Zitat
Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.


--------------------
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Mr Hyde
Beitrag 18.03.2010, 09:24
Beitrag #176


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Zitat (ATH @ 18.03.2010, 07:04) *
Ich finde diesen Satz lediglich in der Anlage 2 zu §41 Abs. 2 unter Punkt 9 (Markierungen). Hier wird so die "Markierung" Zebrastreifen beschrieben - aber kann ich daraus wirklich die Erlaubnis des direkten Parkens hinter einem solchen ableiten?

Was nicht verboten ist und sonst auch nicht gegen §1 StVO verstößt, ist erlaubt. wavey.gif

Und immerhin erlaubt §12 StVO explizit das Parken am Fahrbahnrand.
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Kret
Beitrag 18.03.2010, 09:34
Beitrag #177


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Meine Güte - dass es sich zu einem Top-Thema entwickelt hätt ich jetzt nicht erwartet.... wink.gif

Leider muss ich euch enttäuschen, denn ich hab die Frist verpeilt und somit jeglichen Anspruch auf eine Antwort seitens der Behörde auch verspielt. Ich bin nicht so gut in diesen Sachen, eigentlich bräuchte ich eine Art Sekretär/in, der/die das für mich erledigt...wer meldet sich freiwillig? whistling.gif

Also nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten, für meinen ersten Thread in diesem Forum schonmal nicht schlecht, hmm?
Mein nächster wird bestimmt noch besser... tongue.gif

In diesem Sinne: frohes Parken vor, auf, nach, zwischen drunter und über dem Zebrastreifen. Ich denke, dass ich es geschafft hätte mit dem Widerspruch, wenn ich nicht so ein verpeilter Geselle wäre...sorry for that!

lg
Kret
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kimchi
Beitrag 18.03.2010, 10:28
Beitrag #178


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Zitat (Kret @ 18.03.2010, 09:34) *
Leider muss ich euch enttäuschen, denn ich hab die Frist verpeilt und somit jeglichen Anspruch auf eine Antwort seitens der Behörde auch verspielt.

Das ist natürlich ärgerlich. crybaby.gif Aber Danke für die Rückmeldung!


--------------------
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Franticek
Beitrag 18.03.2010, 10:34
Beitrag #179


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Na und? Läßt sich doch wieder richten. Einfach nochmal dort halten, bis ein neuen Knöllchen kommt, - und dann wieder loslegen OHNE Verpeilen.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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steveluke
Beitrag 18.03.2010, 11:39
Beitrag #180


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Zitat (Kret @ 18.03.2010, 09:34) *
Meine Güte - dass es sich zu einem Top-Thema entwickelt hätt ich jetzt nicht erwartet.... wink.gif

Und das sogar 1 Tag vor seinem Geburtstag rolleyes.gif


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AlleyJazz
Beitrag 18.03.2010, 13:21
Beitrag #181


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Zitat (Andreas @ 18.03.2010, 07:18) *
Zitat (AlleyJazz @ 18.03.2010, 07:05) *
Edit: @ATH: Öhh..... blink.gif Stimmt, die Passage gibt es im link nicht mehr. Was ist denn da passiert?


Die StVO wurde zwischenzeitlich geändert. wink.gif

Danke, sowas hab ich mir bereits gedacht...

Zitat (steveluke @ 18.03.2010, 07:59) *
Das Haltverbot vor und auf Fußgängerüberwegen findet sich nach der Novellierung der StVO nunmehr in der Anlage 2 zu § 41 StVO, Abschnitt 9, wo es zu VZ 293 heißt:

Zitat
Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.


... nur hatte ich heute morgen keine Zeit mehr das zu recherchieren. Danke auch dafür wavey.gif


Gruß
AlleyJazz


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oscar_the_grouch
Beitrag 18.03.2010, 18:36
Beitrag #182


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och schade :-((
da ham die Dummen (sachbearbeiter) wieder
gewonnen.
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velo
Beitrag 21.09.2011, 10:01
Beitrag #183


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Zitat (Max84 @ 28.04.2009, 11:44) *
Ich habe zu diesem Thema noch folgende Stelle aus dem verkehrsrechtlichen Kommentar "Berr/Hauser/Schäpe - Das Recht des ruhenden Verkehrs 2. Auflage):

Zitat
"Vor" dem Fußgängerüberweg ist aus Sicht des Fahrzeugführers in zulässiger Fahrtrichtung zu beurteilen. Das Haltverbot bis zu 5 m vor dem Überweg besteht somit in Straßen mit Gegenverkehr auf der rechten Seite in Fahrtrichtung und in Einbahnstraßen (Zeichen 220) sowie auf Fahrbahnen für eine Fahrtrichtung (ohne Zeichen 220) auf beiden Fahrbahnseiten.



Was ist denn mit Einbahnstraßen, in denen der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen ist?

Hier umme Ecke wurde eine Straße kürzlich "grundhaft" erneuert und folgende Situation geschaffen:



Das ist doch so nicht zulässig, oder? blink.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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ulm
Beitrag 21.09.2011, 10:12
Beitrag #184


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Zitat (velo @ 21.09.2011, 11:01) *
Hier umme Ecke wurde eine Straße kürzlich "grundhaft" erneuert und folgende Situation geschaffen:

...das Zeichen 350 steht bitte wo?
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Mitleser
Beitrag 21.09.2011, 10:16
Beitrag #185


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@ulm:
Da wo es hingehört, ungefertigt und somit unbezahlt beim Schilderhersteller.

@velo:
Ich sehe kein Problem. Vor dem Übergang sind explizit Parkflächen markiert, danach wird es bestimmt noch kommen. Somit haben wir zwei sich widersprechende Regeln, die aber mMn unstreitig durch Auslegung (Regel-Ausnahme-Verhältnis) zu Pro-Parken gedeutet werden können.
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velo
Beitrag 21.09.2011, 10:21
Beitrag #186


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Zitat (ulm @ 21.09.2011, 10:12) *
Zitat (velo @ 21.09.2011, 11:01) *
Hier umme Ecke wurde eine Straße kürzlich "grundhaft" erneuert und folgende Situation geschaffen:

...das Zeichen 350 steht bitte wo?


Ach, ist das ungewöhnlich? Alleine vom meinen täglichen Wegen kenne ich ein Dutzend Fußgängerüberwege ohne Zeichen 350. Wenn man sich gezielt auf die Suche macht, findet man bestimmt noch mehr.

@Mitleser: Wenn die Parkflächen offiziell markiert sind, gilt die 5-Meter Regel nicht? Klingt irgendwie unlogisch think.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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ulm
Beitrag 21.09.2011, 10:23
Beitrag #187


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2011, 11:16) *
@ulm:
Da wo es hingehört, ungefertigt und somit unbezahlt beim Schilderhersteller.

Echt?
Ich bin der Meinung, da _muss_ ein Zeichen 350 hin, siehe auch VwV-StVO.
Und Beleuchtung sehe ich auch nicht.

Das Parken vor und hinter dem Überweg halte ich für unkritisch, da ja Parkbuchten bzw. Parkstreifen angelegt sind, die außerhalb der Fahrbahn sind, und in Kraftfahrzeug-Einbahnstraßenfahrtrichtung hinter dem FGÜ durch das Parken die Restfahrbahnbreite nicht mehr ausreichend wäre...
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Mitleser
Beitrag 21.09.2011, 10:25
Beitrag #188


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Wenn extra Parkplätze markiert werden, so hat die StVB abgewogen, ob aufgrund der spezifischen Situation von der 5-m-Regel abgewichen werden kann. Im Ergebnis steht dann ein Parkverbot ("Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.") einer Parkerlaubnis ("Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken") gleichwertig gegenüber und man muss den Regelungswillen ergründen.

Das Vz 350 hat nur hinweisenden Charakter, es ist nicht zwingend erforderlich - so die StVO. Die VwV hat ja nur Innenwirkung.
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CvR
Beitrag 21.09.2011, 10:43
Beitrag #189


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2011, 11:16) *
Ich sehe kein Problem. Vor dem Übergang sind explizit Parkflächen markiert, danach wird es bestimmt noch kommen. Somit haben wir zwei sich widersprechende Regeln, die aber mMn unstreitig durch Auslegung (Regel-Ausnahme-Verhältnis) zu Pro-Parken gedeutet werden können.

Inwiefern zwei sich widersprechende Regelungen? Ich habe gerade nochmal in den §12 StVO geschaut: Weder in der im VP hinterlegten Version noch in der von bundesrecht.juris.de findet sich der Passus mit der "5-m-davor-Regel" wieder. Allein bei sicherestrassen.de ist er noch "drin". Kann es sein, dass das Halteverbot vor Fußgängerüberwegen - abhängig von der als gültig anerkannten Version der StVO - aufgehoben wurde und die hier bebilderte Version genau diese Version ohne das Halteverbot als korrekt ansieht, so dass infolge dessen kein Widerspruch besteht?


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Mitleser
Beitrag 21.09.2011, 10:46
Beitrag #190


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no.gif Da es eine Spezialregel zu einem bestimmten Vz ist, wurde sie in die Anlage zu dem Vz ausgelagert - also Anlage 2 RdNr. 66.
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ulm
Beitrag 21.09.2011, 10:57
Beitrag #191


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2011, 11:25) *
Die VwV hat ja nur Innenwirkung.

Rischtisch!
...ändert aber doch nichts daran, dass die VwV von der SVB die Anordnung von Zeichen 350 und ausreichender Beleuchtung verlangt.
Hätte ja auch in der StVO nichts verloren, denn der Adressat ist ja die anordnende Behörde und nicht der gemeine (oder rücksichtsvolle) Verkehrsteilnehmer.
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Mitleser
Beitrag 21.09.2011, 11:05
Beitrag #192


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Verlangen halte ich für zu stark formuliert. Es steht da "nur", dass auf FGÜ mit Vz 350 hingewiesen wird, nicht werden muss.
Ferner ist es bei wartepflichtigen Zufahrten in der Regel entbehrlich. Das schließt nicht aus -sondern besagt mMn sogar-, dass es an anderer Stelle im geprüften Einzelfall ebenso entbehrlich sein kann.

Beleuchtung gibt es mit Sicherheit von Straßenlaternen, einseitig aufgestellt auf der Aufnahmeseite. Eine zusätzliche Überkopfbeleuchtung ist doch entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit durchgehend an und ausreichend hell ist. Oder?
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ulm
Beitrag 21.09.2011, 12:15
Beitrag #193


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2011, 12:05) *
Verlangen halte ich für zu stark formuliert. Es steht da "nur", dass auf FGÜ mit Vz 350 hingewiesen wird, nicht werden muss.
Ferner ist es bei wartepflichtigen Zufahrten in der Regel entbehrlich. Das schließt nicht aus -sondern besagt mMn sogar-, dass es an anderer Stelle im geprüften Einzelfall ebenso entbehrlich sein kann.

Ich liebe Juristendeutsch! whistling.gif
"Es wird hingewiesen" ist für mich eine zwingende Bedingung.

...der Fall mit der wartepflichtigen Zufahrt ist eine andere Baustelle, da sind wir erst mal einer Meinung. rolleyes.gif
Aber von der wartepflichtigen Zufahrt wieder "zurückzurechnen" halte ich für unzulässig.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.09.2011, 13:59
Beitrag #194


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Zitat (velo @ 21.09.2011, 11:01) *
Das ist doch so nicht zulässig, oder? blink.gif

Wenn das Zeichen 293 in einer Tempo-30-Zone liegt hätte es dort nicht hingedurft whistling.gif

Zitat (velo @ 21.09.2011, 11:21) *
@Mitleser: Wenn die Parkflächen offiziell markiert sind, gilt die 5-Meter Regel nicht? Klingt irgendwie unlogisch think.gif


Ein blick in den § 39 StVO hilft:

Zitat
(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
(5) Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß.

Aber da Zeichen 293 auch ein Verkehrszeichen ist kann dessen Regelungsinhalt doch nicht durch andere weiße Markierungen aufgehoben werden?


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durban
Beitrag 21.09.2011, 14:18
Beitrag #195


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2011, 11:05) *
Ferner ist es bei wartepflichtigen Zufahrten in der Regel entbehrlich. Das schließt nicht aus -sondern besagt mMn sogar-, dass es an anderer Stelle im geprüften Einzelfall ebenso entbehrlich sein kann.


Nein; das "in der Regel" bezieht sich auf "entbehrlich". Der Satz besagt somit, dass
- das VZ nur an wartepflichtigen Zufahrten entbehrlich sein kann und
- dies auch nur "in der Regel", d.h. in Ausnahmefällen kann ein VZ erforderlich sein.

Zitat (Heinz Wäscher @ 21.09.2011, 13:59) *
Zitat (velo @ 21.09.2011, 11:01) *
Das ist doch so nicht zulässig, oder? blink.gif

Wenn das Zeichen 293 in einer Tempo-30-Zone liegt hätte es dort nicht hingedurft whistling.gif



Warum nicht?


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Mitleser
Beitrag 21.09.2011, 21:17
Beitrag #196


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@durban:

Der Zusammenhang von idR und entbehrlich war mir klar.
Nur da steht halt nicht, dass "lediglich/ausschließlich an ... das Vz idR entbehrlich" ist. Wenn es an Stelle A idR -und nicht nur ausnahmsweise- entbehrlich ist, dann kann es mMn nicht so wichtig sein, dass es an Stelle B zwingend ohne jeden Abwägungsspielraum vorhanden sein muss.
Man kann den Hinweis in der VwV auch nur als Hinweis ansehen, womit der Unterschied zwischen beiden Vz (deklaratorisch/konstitutiv) nochmals für die StVB hervorgehoben werden soll. Warum sonst steht in der nachfolgenden RdNr. wieder wie gewohnt "ist ... zu warnen" - also eine klare Anweisung und kein Hinweis?
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