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> Führerscheinentzug 1995, Ab wann neu beantragen MPU Frei
Nippel
Beitrag 21.03.2009, 11:26
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo Leute
Ich bräuchte mal die Hilfe der Experten die sich mit diesem Thema auskennen.Ich
habe schon sehr viele Beiträge in diesem Forum gelelesen habe auch schon sehr viel gelernt bin
mir aber trotzdem noch unsicher.Die Frage die mich nun brennend interessiert ist ab wann ich den
PKW Führerschein neu beantragen kann(frühestens) MPU frei.Ich möchte den normalen PKW Führeschein
beantragen nicht den bis 7,5t.
Was vieleicht noch wichtig wäre ich war im Besitz des alten PKW Führerscheins bis 7,5t

Auszug aus dem VZR habe ich mir schicken lassen keine Eintragungen erfasst
polizeiliches Führungszeugnis ebenfalls keine Eintragungen


Das war das erste und einzige Mal das ich mir was zuschulden kommen lassen habe könnte ja wichtig sein.
Ich schildere euch mal nun meinen Fall:

Trunkenheitsfahrt 04.02.1995 2,09 Promille mit Beschlagnahme des Füherscheins
Strafbefehl 24.03.95 Strafe 60 Tagessätze zu je 50DM
Strafbefehl beglaubigt 31.03.1995
Sperre bis 23.01.1996
Antrag auf Neuerteilung 30.10.1995
05.02.1996 negatives MPU Gutachten aus Unwissenheit abgegeben
Zurücknahme des Antrags 11.03.1996

Jetzt noch das letzte Schreiben was ich von der FSST bekommen habe.

Sehr geehrter Herr xyz
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis durch die Polizei
war am 4.02.95.Sie stellten am 30.10.95 einen Antrag auf Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis
nach vorangegangener Entziehung.Aufgrund des negativen Fahreignungs Gutachten mußte ihr Antrag versagt werden.
Um eine kostenpflichtige Versagung zu vermeiden wurde ihnen die Möglichkeit gegeben,den Antrag vom 30.10.95 zurückzuziehen.
Mit schreiben vom 11.03.96 nahmen sie ihren Antrag zurück.

Ich habe seitdem in Beziehung Führerschein nichts mehr unternommen.
Ich würde mich freuen wenn einige Leute sich zu Wort melden würden die sich mit diesen Thema auskennen.
Bedanke mich schonmal für eure Hilfe.

mfg Nippel
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GM_
Beitrag 21.03.2009, 11:38
Beitrag #2


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Wenn ich das Schreiben der FEB recht verstehe, erfolgte keine Versagung.

Relevant wäre dann das Entscheidungsdatum 31.3.1995.

Ab da mußt du 15 Jahre rechnen.


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Malermeister
Beitrag 21.03.2009, 11:40
Beitrag #3


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Hallo @Nippel Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Grundsätzlich beträgt die Tilgungsfrist bei FE-Entzug 10 Jahre ab Neuerteilung.
Wenn nicht neu erteilt wird, ist der Tilgung eine Anlaufhemmung von max. 5 Jahre der Tilgung vorgeschaltet.
Diese Anlaufhemmung beginnt gewöhnlich mit dem Tag der beschwerenden Entscheidung( z.B. Urteil bzw Rechtskraft Strafbefehl.)
So ergibt sich eine Speicherung der Tat von 15 Jahren.

Bei dir bin ich mir nicht ganz sicher. Auch bei der Versagung einer Neuerteilung beginnt die Anlaufhemmung von neuem zu laufen.
Da du aber den Antrag zurückgezogen hattest, müsste das Datum des Strafbefehl weiterhin relevant sein.

Demnach könntest du nach dem
Zitat
Strafbefehl beglaubigt 31.03.1995
31.03.2010 MPU-frei eine FE wieder beantragen.

Ob für dich das Datum der Versagung relevant ist, könnte sich aus deiner Führerscheinakte bei der für dich zuständigen FEB ergeben. Daher ist hier Akteneinsicht bei der FEB anzuraten


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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Mr.T
Beitrag 21.03.2009, 12:38
Beitrag #4


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Zitat (Nippel @ 21.03.2009, 11:26) *
Strafbefehl 24.03.95
Hier begannen die 15 Jahre.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Nippel
Beitrag 21.03.2009, 13:00
Beitrag #5


Neuling


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Vielen Dank erstmal für die Antworten rolleyes.gif
Also wenn ich das richtig sehe kann ich den Führerschein frühestens am 24.03.2010
und wenn ich auf Nummer sicher gehen will ab dem 31.03.2010 MPU frei beantragen.
mfg Nippel

Der Beitrag wurde von Nippel bearbeitet: 21.03.2009, 13:01
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Mr.T
Beitrag 21.03.2009, 13:10
Beitrag #6


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Absolut sicher ist (nach deinen Schilderungen), dass die TF ab 24.03.2010 nicht mehr verwertbar ist.


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Gruß Mr.T

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Nippel
Beitrag 21.03.2009, 13:22
Beitrag #7


Neuling


Gruppe: Neuling
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@Mr.T
Super danke für die klare Antwort ich bin bis jetzt immer vom 11.03.96+15 Jahre
ausgegangen.Weil ich dachte das ist der letzte Akteneintrag aber so ist das ja genial fast ein
Jahr weniger. whistling.gif
mfg Nippel
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Nippel
Beitrag 26.04.2010, 11:44
Beitrag #8


Neuling


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Hallo Forum
Aus aktuellen Anlaß habe ich mal meinen alten Betrag wieder hochgeholt.Ich habe am 25.03.10 den Antrag auf Neuerteilung bei meiner zuständigen Führerscheinstelle Klasse B gestellt 1Paßbild +Sehtest abgegeben.Erste Hilfe Lehrgang wurde nicht benötigt der alte aus DDR Zeiten den sie in der Akte haben war noch gültig.Den Betrag von 119 Eur am Kassenautomat bezahlt.Anschliießend nochmal nachgefragt was jetzt noch auf mich zukommt als Antwort erhalten nichts.So da war die Sache erstmal erledigt.Am selben Tag bin ich noch aufs Bürgeramt und habe das Führungszeugnis beantragt 13 EUR bezahlt. Dann kamen die Wochen des Wartens wo man icht weiß was sie sich noch einfallen lassen.Heute nach fast 5 Wochen habe ich es dann nicht mehr ausgehalten und bin auf gut Glück zur Führerscheinstelle.Die nette Dame schaute nach und es war wie ein Traum sie holte den Führerschein hervor.Anschließend tippte sie noch einige Sachen in den PC ein ich mußte noch eine Unterschrift leisten.Das wars und ich hatte meinen Führerschein nach 15 Jahren und guten 4Wochen wieder ohne Prüfung oder anderer Nettigkeiten.Jezt gehts morgen erstmal zur Fahrschule und ein paar Stunden buchen um wieder reinzukommen habe zwar nicht vor mir in absehbarer Zeit ein Auto zuzulegen.Aber Schaden kanns auf keinen Fall.Wenn ich wieder drin bin kaufe ich mir ein kleines 50ccm Enduro um auf Arbeit zu fahren früher lange Simson gefahren endlich nicht mehr im Sommer mit der vollgestopten Straßenbahn fahren.Ich möchte mch nochmal bei allen bedanken die mir damals mit guten Ratschlägen zur Seite standen.Alles in allem muß ich sagen ich wurde bei meiner Führerscheinstelle sehr nett und korrekt behandelt.So nun genug geschrieben ach so noch ein was Bundesland ist Sachsen.
mfg Nippel
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Jens
Beitrag 26.04.2010, 11:49
Beitrag #9


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Danke für die Rückmeldung, ich hab deinen Thread in unsere Sammlung prüfungsfreier Neuerteilungen eingefügt.

Ich wünsch dir allzeit gute Fahrt wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 26.04.2010, 12:09
Beitrag #10





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Herzlichen Glückwunsch!
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Mr.Marci
Beitrag 26.04.2010, 12:46
Beitrag #11


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Von mir auch Glückwunsch wavey.gif

Ich habe das selbe hinter mir, und fahre jetzt auch wieder Roller.Auch schön mal so vernünpftig zu fahren, nach allen Regeln. laugh2.gif
Gruß wink.gif


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Egal wo du hingehst. Dort bist du dann.
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holzwerker
Beitrag 22.07.2012, 02:12
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Nippel @ 26.04.2010, 11:44) *
Alles in allem muß ich sagen ich wurde bei meiner Führerscheinstelle sehr nett und korrekt behandelt.So nun genug geschrieben ach so noch ein was Bundesland ist Sachsen.
mfg Nippel


wohnst Du inn Leipzig - ich habe das selbe problem bei mir sind im Januar 2013 15 jahre rum.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 22.07.2012, 02:18
Bearbeitungsgrund: Vollzitat gekürzt.
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darkstar
Beitrag 22.07.2012, 02:20
Beitrag #13


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Hallo holzwerker, wavey.gif

@Nippel war am 26.04.2010 zuletzt im Forum, ist denn bei dir überhaupt eine MPU fällig? think.gif

mfg
darkstar


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erbsenzähler
Beitrag 22.07.2012, 06:57
Beitrag #14


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@holzwerker

könntest du uns dein problem evtl. etwas ausführlicher schildern ?


gruß,
erbsenzähler
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Jens
Beitrag 23.07.2012, 13:32
Beitrag #15


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Ich hab die Fragen von @holzwerker und @Frank Azza in eigene Threads verschoben.

Thread von @holzwerker

Thread von @Frank Azza


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Der Geheilte
Beitrag 23.08.2013, 13:01
Beitrag #16


Neuling


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Glückwunsch! ich hätte da auch mal eine Frage. Mir wurde 1999 der Führerschein entzogen wegen Alkohol. 1,63 Promille. Das Bundesamt Sagt,Verjährung 16.07.2014.
Hat es sinn,den Führerschein im Januar 2014 zu beantragen,oder muss ich damit rechnen,das die FSST immer noch MpU will.Ich mein,wenn die bissl logisch denken,wird denen doch auch klar sein,das es egal ist,ob im januar den führerschein zu geben,oder die zeit abwarten,bis es eh verjährt ist.
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Jens
Beitrag 23.08.2013, 13:04
Beitrag #17


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Zitat (Der Geheilte @ 23.08.2013, 14:01) *
oder muss ich damit rechnen,das die FSST immer noch MpU will.

Davon würde ich ausgehen.


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Der Geheilte
Beitrag 23.08.2013, 13:06
Beitrag #18


Neuling


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Ich hab mir in den jahren nichts zu schulden kommen lassen. Hätte ja sein können, die drücken ein auge zu!
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durban
Beitrag 23.08.2013, 16:27
Beitrag #19


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Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden, das diese Fristen vorsieht. Alles andere wäre ja Willkür.
Deshalb musst Du leider noch ein wenig warten. wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Kühltaxi
Beitrag 24.08.2013, 12:07
Beitrag #20


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Der TE war zwar schon länger nicht mehr hier aber ich frage mich mal wieder warum er nicht gleich BE beantragt hat, hätte das gleiche gekostet und mehr Unterlagen hätte er auch nicht gebraucht. Beraten die Führerscheinstellen bei Neuerteilungen alle so schlecht? think.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
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