Führerscheinentzug 1995, Ab wann neu beantragen MPU Frei |
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Führerscheinentzug 1995, Ab wann neu beantragen MPU Frei |
21.03.2009, 11:26
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47482 |
Ich bräuchte mal die Hilfe der Experten die sich mit diesem Thema auskennen.Ich habe schon sehr viele Beiträge in diesem Forum gelelesen habe auch schon sehr viel gelernt bin mir aber trotzdem noch unsicher.Die Frage die mich nun brennend interessiert ist ab wann ich den PKW Führerschein neu beantragen kann(frühestens) MPU frei.Ich möchte den normalen PKW Führeschein beantragen nicht den bis 7,5t. Was vieleicht noch wichtig wäre ich war im Besitz des alten PKW Führerscheins bis 7,5t Auszug aus dem VZR habe ich mir schicken lassen keine Eintragungen erfasst polizeiliches Führungszeugnis ebenfalls keine Eintragungen Das war das erste und einzige Mal das ich mir was zuschulden kommen lassen habe könnte ja wichtig sein. Ich schildere euch mal nun meinen Fall: Trunkenheitsfahrt 04.02.1995 2,09 Promille mit Beschlagnahme des Füherscheins Strafbefehl 24.03.95 Strafe 60 Tagessätze zu je 50DM Strafbefehl beglaubigt 31.03.1995 Sperre bis 23.01.1996 Antrag auf Neuerteilung 30.10.1995 05.02.1996 negatives MPU Gutachten aus Unwissenheit abgegeben Zurücknahme des Antrags 11.03.1996 Jetzt noch das letzte Schreiben was ich von der FSST bekommen habe. Sehr geehrter Herr xyz Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis Die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis durch die Polizei war am 4.02.95.Sie stellten am 30.10.95 einen Antrag auf Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung.Aufgrund des negativen Fahreignungs Gutachten mußte ihr Antrag versagt werden. Um eine kostenpflichtige Versagung zu vermeiden wurde ihnen die Möglichkeit gegeben,den Antrag vom 30.10.95 zurückzuziehen. Mit schreiben vom 11.03.96 nahmen sie ihren Antrag zurück. Ich habe seitdem in Beziehung Führerschein nichts mehr unternommen. Ich würde mich freuen wenn einige Leute sich zu Wort melden würden die sich mit diesen Thema auskennen. Bedanke mich schonmal für eure Hilfe. mfg Nippel |
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21.03.2009, 11:38
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Wenn ich das Schreiben der FEB recht verstehe, erfolgte keine Versagung.
Relevant wäre dann das Entscheidungsdatum 31.3.1995. Ab da mußt du 15 Jahre rechnen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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21.03.2009, 11:40
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Hallo @Nippel Herzlich willkommen im Verkehrsportal
Grundsätzlich beträgt die Tilgungsfrist bei FE-Entzug 10 Jahre ab Neuerteilung. Wenn nicht neu erteilt wird, ist der Tilgung eine Anlaufhemmung von max. 5 Jahre der Tilgung vorgeschaltet. Diese Anlaufhemmung beginnt gewöhnlich mit dem Tag der beschwerenden Entscheidung( z.B. Urteil bzw Rechtskraft Strafbefehl.) So ergibt sich eine Speicherung der Tat von 15 Jahren. Bei dir bin ich mir nicht ganz sicher. Auch bei der Versagung einer Neuerteilung beginnt die Anlaufhemmung von neuem zu laufen. Da du aber den Antrag zurückgezogen hattest, müsste das Datum des Strafbefehl weiterhin relevant sein. Demnach könntest du nach dem Zitat Strafbefehl beglaubigt 31.03.1995 31.03.2010 MPU-frei eine FE wieder beantragen.Ob für dich das Datum der Versagung relevant ist, könnte sich aus deiner Führerscheinakte bei der für dich zuständigen FEB ergeben. Daher ist hier Akteneinsicht bei der FEB anzuraten -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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21.03.2009, 12:38
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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21.03.2009, 13:00
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47482 |
Vielen Dank erstmal für die Antworten
Also wenn ich das richtig sehe kann ich den Führerschein frühestens am 24.03.2010 und wenn ich auf Nummer sicher gehen will ab dem 31.03.2010 MPU frei beantragen. mfg Nippel Der Beitrag wurde von Nippel bearbeitet: 21.03.2009, 13:01 |
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21.03.2009, 13:10
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Absolut sicher ist (nach deinen Schilderungen), dass die TF ab 24.03.2010 nicht mehr verwertbar ist.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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21.03.2009, 13:22
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47482 |
@Mr.T
Super danke für die klare Antwort ich bin bis jetzt immer vom 11.03.96+15 Jahre ausgegangen.Weil ich dachte das ist der letzte Akteneintrag aber so ist das ja genial fast ein Jahr weniger. mfg Nippel |
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26.04.2010, 11:44
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47482 |
Hallo Forum
Aus aktuellen Anlaß habe ich mal meinen alten Betrag wieder hochgeholt.Ich habe am 25.03.10 den Antrag auf Neuerteilung bei meiner zuständigen Führerscheinstelle Klasse B gestellt 1Paßbild +Sehtest abgegeben.Erste Hilfe Lehrgang wurde nicht benötigt der alte aus DDR Zeiten den sie in der Akte haben war noch gültig.Den Betrag von 119 Eur am Kassenautomat bezahlt.Anschliießend nochmal nachgefragt was jetzt noch auf mich zukommt als Antwort erhalten nichts.So da war die Sache erstmal erledigt.Am selben Tag bin ich noch aufs Bürgeramt und habe das Führungszeugnis beantragt 13 EUR bezahlt. Dann kamen die Wochen des Wartens wo man icht weiß was sie sich noch einfallen lassen.Heute nach fast 5 Wochen habe ich es dann nicht mehr ausgehalten und bin auf gut Glück zur Führerscheinstelle.Die nette Dame schaute nach und es war wie ein Traum sie holte den Führerschein hervor.Anschließend tippte sie noch einige Sachen in den PC ein ich mußte noch eine Unterschrift leisten.Das wars und ich hatte meinen Führerschein nach 15 Jahren und guten 4Wochen wieder ohne Prüfung oder anderer Nettigkeiten.Jezt gehts morgen erstmal zur Fahrschule und ein paar Stunden buchen um wieder reinzukommen habe zwar nicht vor mir in absehbarer Zeit ein Auto zuzulegen.Aber Schaden kanns auf keinen Fall.Wenn ich wieder drin bin kaufe ich mir ein kleines 50ccm Enduro um auf Arbeit zu fahren früher lange Simson gefahren endlich nicht mehr im Sommer mit der vollgestopten Straßenbahn fahren.Ich möchte mch nochmal bei allen bedanken die mir damals mit guten Ratschlägen zur Seite standen.Alles in allem muß ich sagen ich wurde bei meiner Führerscheinstelle sehr nett und korrekt behandelt.So nun genug geschrieben ach so noch ein was Bundesland ist Sachsen. mfg Nippel |
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26.04.2010, 11:49
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Danke für die Rückmeldung, ich hab deinen Thread in unsere Sammlung prüfungsfreier Neuerteilungen eingefügt.
Ich wünsch dir allzeit gute Fahrt -------------------- |
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Gast_klaus62_* |
26.04.2010, 12:09
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#10
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Herzlichen Glückwunsch!
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26.04.2010, 12:46
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 229 Beigetreten: 21.01.2010 Wohnort: Münster Mitglieds-Nr.: 52367 |
Von mir auch Glückwunsch
Ich habe das selbe hinter mir, und fahre jetzt auch wieder Roller.Auch schön mal so vernünpftig zu fahren, nach allen Regeln. Gruß -------------------- Egal wo du hingehst. Dort bist du dann.
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22.07.2012, 02:12
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64991 |
Alles in allem muß ich sagen ich wurde bei meiner Führerscheinstelle sehr nett und korrekt behandelt.So nun genug geschrieben ach so noch ein was Bundesland ist Sachsen. mfg Nippel wohnst Du inn Leipzig - ich habe das selbe problem bei mir sind im Januar 2013 15 jahre rum. Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 22.07.2012, 02:18
Bearbeitungsgrund: Vollzitat gekürzt.
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22.07.2012, 02:20
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo holzwerker,
@Nippel war am 26.04.2010 zuletzt im Forum, ist denn bei dir überhaupt eine MPU fällig? mfg darkstar -------------------- |
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22.07.2012, 06:57
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@holzwerker
könntest du uns dein problem evtl. etwas ausführlicher schildern ? gruß, erbsenzähler |
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23.07.2012, 13:32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich hab die Fragen von @holzwerker und @Frank Azza in eigene Threads verschoben.
Thread von @holzwerker Thread von @Frank Azza -------------------- |
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23.08.2013, 13:01
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69710 |
Glückwunsch! ich hätte da auch mal eine Frage. Mir wurde 1999 der Führerschein entzogen wegen Alkohol. 1,63 Promille. Das Bundesamt Sagt,Verjährung 16.07.2014. Hat es sinn,den Führerschein im Januar 2014 zu beantragen,oder muss ich damit rechnen,das die FSST immer noch MpU will.Ich mein,wenn die bissl logisch denken,wird denen doch auch klar sein,das es egal ist,ob im januar den führerschein zu geben,oder die zeit abwarten,bis es eh verjährt ist. |
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23.08.2013, 13:04
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#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
oder muss ich damit rechnen,das die FSST immer noch MpU will. Davon würde ich ausgehen. -------------------- |
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23.08.2013, 13:06
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69710 |
Ich hab mir in den jahren nichts zu schulden kommen lassen. Hätte ja sein können, die drücken ein auge zu!
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23.08.2013, 16:27
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden, das diese Fristen vorsieht. Alles andere wäre ja Willkür.
Deshalb musst Du leider noch ein wenig warten. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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24.08.2013, 12:07
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Der TE war zwar schon länger nicht mehr hier aber ich frage mich mal wieder warum er nicht gleich BE beantragt hat, hätte das gleiche gekostet und mehr Unterlagen hätte er auch nicht gebraucht. Beraten die Führerscheinstellen bei Neuerteilungen alle so schlecht?
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:58 |