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> MPU ja / nein oder vieleicht ;-)
electro83
Beitrag 30.03.2009, 17:58
Beitrag #1


Neuling
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Hey liebes Forum!!


habe hier schon viel gelesen und auch viel gelernt,weiter so!!



nun zu meinen problem



ich habe vor 5 wochen meinen antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis gestellt
und möchte gerne mal nen einschätzung von Euch ob ich eine MPU machen muss oder nicht....


kurz zu meiner geschichte...



Fahrerlaubis 2001 erteilt worden



2004 einen unfall (ohne fremdschaden) gehabt mit 1,06 promille
bin von der straße abgekommen und vor einen baum gefahren auto war totalschaden uhrzeit 22uhr 30.
Daraufhin führerschein weg für 12monate.

Dumm wie ich war habe ich ca einen monat vor ablauf der sperre also im jahr 2005 ein auto gefahren und wurde angehalten (ohne alkohol)
darauf kamm eine erneute 12monatige sperre.

reichen diese zwei verstöße für eine MPU aus??

seid dem nix mehr zu schulden kommen lassen.


würde mich über eine antwort sehr freuen

viele grüße aus NRW
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Malermeister
Beitrag 30.03.2009, 18:11
Beitrag #2


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Hallo @electro83 Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Zitat (electro83 @ 30.03.2009, 18:58) *
reichen diese zwei verstöße für eine MPU aus??
Ja

§ 11 Abs 3.4 FeV
Zitat
(3)Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
........
4.bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

Letztendlich liegt es im Ermessen der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Daher wirst du wohl oder übel dies mit Gewissheit erst erfahren, nachdem du den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt hast.


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Jens
Beitrag 30.03.2009, 18:13
Beitrag #3


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@Malermeister:
Ich hätte eher
Zitat
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
genannt twinkle.gif


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electro83
Beitrag 30.03.2009, 18:15
Beitrag #4


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hallo malermeister

danke für die info

den antrag habe ich ja schon gestellt vor 5 wochen...

wie lange dauert es den ca bis ich darüber informiert werde das ich eine MPU machen muss?
gucke schon jeden tag in den briefkasten laugh2.gif

wie würde meine MPU dann aussehen? würde auch wegen dem alkohol verstoß gefragt oder allgemein wegen
verhalten im strassenverkehr?
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Malermeister
Beitrag 30.03.2009, 18:25
Beitrag #5


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Zitat (Jens @ 30.03.2009, 19:13) *
@Malermeister:
Ich hätte eher
Zitat
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
genannt twinkle.gif
Werde versuchen es mir zu merken whistling.gif - Danke für die Korrektur

Zitat
wie würde meine MPU dann aussehen? würde auch wegen dem alkohol verstoß gefragt oder allgemein wegen
verhalten im strassenverkehr?
Ich denke, das es eine verkehrsrechtliche Fragestellung wird.

Allerdings wird das Thema Alkohol dort sicherlich auch angeschnitten werden


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electro83
Beitrag 30.03.2009, 20:13
Beitrag #6


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ok dann hoffe ich erstmal weiter das es zu keiner MPU kommen wird whistling.gif

in wie weit hat eine Fahrerlaubnisbehörde den Ermessen dabei?

ansonsten wenn es dazu kommt...wie lange habe ich dann zeit diese hinter mich zu bringen?
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Malermeister
Beitrag 30.03.2009, 20:28
Beitrag #7


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Ein Zeitlimit gibt es dafür nicht.
Allerdings wird der Antrag auf Erteilung irgendwann versagt, d.h. abgelehnt, wenn nicht die MPU beigebracht wird.
Falls eine MPU angeordnet werden sollte, wäre ein Gespräch diesbezüglich mit der FSST zu suchen.

Bei einer MPU wird erwartet, das der Proband sich mit seinem Fehlverhalten auseinandergesetzt hat, die Gründe und Motive kennt und dadurch über eine nachvollziehbare Methodik verfügt, die für die Zukunft sicher gewährleistet, dass solche Vergehen verhindert werden.

Dafür brauchen die Kandidaten i.d.R schon etwas Zeit. Das geht kaum von Heute auf Morgen. Bloße Lippenbekenntnisse sind jedenfalls nicht ausreichend.

edit: ein Beispiel für MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung ist der Thread von @marki1984 (übrigens poitiv) Interessant in Punkto Aufarbeitung wird der Thread in etwa hier - klick


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electro83
Beitrag 30.03.2009, 20:39
Beitrag #8


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@Malermeister

vielen dank erstmal für deine einschätzungen.


werde mich mit dem thema MPU erstmal ordentlich befassen
habe schon so einiges hier im forum gelesen.

hoffe das die Fahrerlaubnisbehörde sich bald meldet und dann sehe ich ja weiter


gruß
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corneliusrufus
Beitrag 30.03.2009, 20:47
Beitrag #9


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Ich sehe da eine MPU und dass freie Ermessen der Behörde deutlich reduziert. FoFE ist eines der Kerngebiete in der Schutzfunktion des STVG. In den Fällen des FoFE besteht regelmäßig keine Geeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrer. Im Bewusstsein dieser Ungeeignetheit wird regelmäßig das FoFE begangen. Ich frage, wenn nicht da, wo sollte denn sonst eine MPU angeordnet werden? Wie würde sonst eine MPU in weniger schwerwiegenden Fällen begründet werden, obgleich der Gesetzgeber sie im Ermessen der Behörde für begründbar hält?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 31.03.2009, 09:47
Beitrag #10





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Zitat (electro83 @ 30.03.2009, 21:13) *
ansonsten wenn es dazu kommt...wie lange habe ich dann zeit diese hinter mich zu bringen?


Die Fsst nennt dir einen Termin, in der Regel bis zu 2 Monaten, in der du das positive Gutachten abgeben musst.
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electro83
Beitrag 04.04.2009, 13:23
Beitrag #11


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Melde mich mal wieder
habe noch nix neues von der Führerscheinstelle gehört....

aber mal ne andere frage meine "2" tat das Fahren ohne Fahrerlaubnis war ja 2005 wie lange würde es dauern bis das verjährt? 5 oder 10 jahre?
ich weiß nur das straftaten mit alkohol 10 jahre dauern aber in dem fall war ich nüchtern.
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Malermeister
Beitrag 04.04.2009, 13:37
Beitrag #12


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Du meinst sicherlich nicht die Verjährung, sondern wann die Straftaten getilgt sind.
'Normale' Verkehrsstraftaten werden nach 5 Jahre getilgt.
Allerdings wird die Tilgung durch andere Straftaten gehemmt, bis auch diese getilgt werden können.

Somit wird das FoF nicht 2010 getilgt, sondern erst 2019 mit der Tilgung der Alkoholstraftat zusammen


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electro83
Beitrag 04.04.2009, 13:45
Beitrag #13


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ja genau das meinte ich blushing.gif
vielen dank für die info hatte nur gedacht das das FoFE schon nächstes jahr getilgt werden würde aber so wie Du sagst leuchtet mir das ein.
Danke für die antwort und ein schönes "rest" WE wünsche ich walkman.gif

melde mich wieder wenn ich post von strassenverkehrsamt bekomme wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 13.04.2009, 11:16
Beitrag #14


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Zitat (Malermeister @ 04.04.2009, 14:37) *
Du meinst sicherlich nicht die Verjährung, sondern wann die Straftaten getilgt sind.
'Normale' Verkehrsstraftaten werden nach 5 Jahre getilgt.
Allerdings wird die Tilgung durch andere Straftaten gehemmt, bis auch diese getilgt werden können.

Somit wird das FoF nicht 2010 getilgt, sondern erst 2019 mit der Tilgung der Alkoholstraftat zusammen
Grundsätzlich richtig, aber nicht in diesem Fall:
Da wegen des FoFE eine Sperre verhängt wurde, beträgt die Tilgungsfrist für diese Tat 10 Jahre, mit der Anlaufhemmung von 5 Jahren ist die Tat also 15 Jahre (bis mindestens 2020) verwertbar. Die Alkoholstraftat wird durch das FoFE gehemmt und erst mit dieser Tat frühestens 2020 getilgt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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electro83
Beitrag 16.04.2009, 15:53
Beitrag #15


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ich mal wieder laugh2.gif

habe mir mal Auszug vom KBA schicken lassen da stehen auch beide Taten drin.

erste tat:

16.03.2004
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
35 tagessätze zu 30,00 Euro

zweit tat:

07.02.2005
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
40 tagessätze zu 40,00 Euro


nun warte ich immer noch auf ne Antwort von der Führerscheinstelle,
mittlerweile ist es über sieben wochen her das ich den Antrag auf Neuerteilung
der Fahrerlaubis gestellt habe.
Ist das jetzt nen gutes zeichen wegen MPU weil ich noch nix gehört habe oder nen schlechtes?


GRUSS
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Mr.T
Beitrag 16.04.2009, 16:12
Beitrag #16


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Zitat (electro83 @ 16.04.2009, 16:53) *
nun warte ich immer noch auf ne Antwort von der Führerscheinstelle,
mittlerweile ist es über sieben wochen her das ich den Antrag auf Neuerteilung
der Fahrerlaubis gestellt habe.
Dast du schon mal telefonisch nachgefragt?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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electro83
Beitrag 17.04.2009, 00:09
Beitrag #17


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nein habe ich noch nicht gemacht, (wohl auch weil ich etwas schiss vor so ner MPU habe)
aber nützt ja nichts da muss ich jetzt wohl durch,will halt nur gewissheit haben ob oder nicht.
wenn diese woche nichts mehr kommt rufe ich da an..
mir wurde schließlich 4 wochen kann das dauern gesagt und nicht fast 8 wochen.
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electro83
Beitrag 23.04.2009, 14:11
Beitrag #18


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hi zusammen



so habe heute endlich post bekommen,muss zur MPU.

Fragestellung:

Ist zu erwarten, dass beim Führen von Kraftfahrzeugen auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche
Bestimmungen / Strafgesetze verstoßen wird?


soweit habe ich mir das ja auch gedacht aber als Hinweis steht dann da noch:

Nach festgestellter Krafteignung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Ablegung der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung an,wenn Tatsachen vorliegen,die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach
16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Von diesem Erfordernis ist in Ihrem Fall auszugehen, da seit der seinerzeitigen Sicherstellung Ihres Führerscheins
inzwischen über 5 Jahre vergangen sind, Sie aber zuvor erst 2 1/2 Jahre (Ersterteilung im September 2001) im Besitz
einer Fahrerlaubnis waren.


Klar mit der MPU habe ich mir gedacht aber warum soll ich die Prüfung neu ablegen??
War doch schon aus der Probezeit raus.

Habe ich irgendwelche möglichkeiten da zu wiedersprechen?


LG
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Kai R.
Beitrag 23.04.2009, 14:14
Beitrag #19


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Zitat (electro83 @ 23.04.2009, 15:11) *
Von diesem Erfordernis ist in Ihrem Fall auszugehen, da seit der seinerzeitigen Sicherstellung Ihres Führerscheins
inzwischen über 5 Jahre vergangen sind, Sie aber zuvor erst 2 1/2 Jahre (Ersterteilung im September 2001) im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.

welches Bundesland?

Normal ist das nicht. Die Behörden drehen heimlich die Intention des Gesetzgebers zurück. Gegen diese Anordnung könntest Du klagen bzw. vielleicht zuerst einmal den Dialog mit dem Leiter der FSSt suchen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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electro83
Beitrag 23.04.2009, 14:17
Beitrag #20


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das werde ich dann wohl auch machen.

komme aus NRW also nicht Bayern wink.gif

ohh man hoffe das ich nicht auch noch die Prüfung machen muss sad.gif(
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Anni88
Beitrag 23.04.2009, 14:21
Beitrag #21


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Huhu!
Zitat (electro83 @ 23.04.2009, 15:11) *
Klar mit der MPU habe ich mir gedacht aber warum soll ich die Prüfung neu ablegen??
War doch schon aus der Probezeit raus.


na, Du hattest 2,5 Jahre die FE und > 2,5 Jahre keine FE - da kann das schon mal angenommen werden - vielleicht fragst Du aber bei der FSSt nochmal nach, ob das so gemeint war.

Viel Glück
Anni wavey.gif
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electro83
Beitrag 23.04.2009, 17:26
Beitrag #22


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wie soll ich mich denn jetzt verhalten erstmal die MPU hinter mich bringen und dann das gespräch
mit der Führerscheinstelle suchen ob sie nicht auf die prüfung verzichten können?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.04.2009, 10:16
Beitrag #23





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Ich persönlich würde zuerst die MPU bestehen und dann nachfragen.

Du hättest dann bessere Argumente gegenüber dem Sachbearbeiter wavey.gif
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logik
Beitrag 25.04.2009, 12:27
Beitrag #24


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Zitat (Anni88 @ 23.04.2009, 16:21) *
na, Du hattest 2,5 Jahre die FE und > 2,5 Jahre keine FE - da kann das schon mal angenommen werden


Hm... Ich hatte die FE ca. ein 3/4 Jahr und war dann fast 10 Jahre ohne FE. - KEINE NEUE PRÜFUNG (Das wäre ja eine wahnsinnige Ungleichbehandlung, wenn es da so Unterschiede gäbe (HESSEN-NRW))

Wenn die FEB bei der Meinung bleibt, meld doch einfach vorrübergehend einen anderen Wohnsitz (z.B. in Hessen) an und beantrage die Fleppe dann da.

@alle Anderen: Hallo mal wieder. wavey.gif

Logik
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electro83
Beitrag 25.04.2009, 13:47
Beitrag #25


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hey zusammen

@ logik

vielen dank für den tip,werde ich dann wohl auch machen habe ne bekannte in niedersachsen wo ich mich für nen paar wochen anmelden könnte, sonst muss ich mir mal jemanden in hessen suchen laugh2.gif
wann hast du denn deine fahrerlaubnis neu beantragt ?
das tolle an der sache hier ist ja auch das mein sachbearbeiter der führerscheinstelle dafür 9 wochen gebraucht hat um mir das mitzuteilen.....als ich den antrag gestellt habe war ich nämlich noch keine 5 jahre ohne Führerschein dry.gif

naja was sollst ich werde halt nen bisschen durch deutschland reisen auf dem weg zum schein laugh2.gif laugh2.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.04.2009, 15:26
Beitrag #26





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Zitat (electro83 @ 25.04.2009, 14:47) *
naja was sollst ich werde halt nen bisschen durch deutschland reisen auf dem weg zum schein laugh2.gif laugh2.gif

dann viel Spass beim Reisen, ob das was hilft?
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logik
Beitrag 26.04.2009, 18:45
Beitrag #27


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Zitat (klaus62 @ 25.04.2009, 17:26) *
ob das was hilft?


Offensichtlich ja schon Klaus, oder gibt es diesbezüglich mittlerweile irgendwelche Richtlinien, an die sich die SB´s bei der FEB halten müssen?

Zu Deiner Frage: Am 20.08.2008 habe ich Ihn bekommen, wann ich den Antrag genau gestellt habe, weiss ich nicht mehr. War auf jeden Fall einer der 1. bei uns im Kreis, der die Karte Prüfungsfrei wieder erteilt bekommen hat.
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electro83
Beitrag 27.04.2009, 12:21
Beitrag #28


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hallo

hätte nochmal ne frage

wenn man seinen antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis zurückzieht
bekommt man dann den sehtest und das führungszeugis wieder?
oder behalten die das?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 27.04.2009, 12:33
Beitrag #29





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das Führungszeugnis musst du immer bei einem Neuantrag wieder neu beantragen.
(es könnte ja zwischen Rückzug und Neubeantragung wieder was eingetragen sein)
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electro83
Beitrag 31.08.2009, 10:56
Beitrag #30


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Hey zusammen wavey.gif

wollte mal kurz berichten was es bei mir neues gibt...
also habe mich ja bei ner freundin angemeldet damit eine andere FSST
für mich zuständig ist....und siehe da ich muss KEINE neue prüfung machen sondern "nur" die MPU
finde das ganze gesetz wie es im moment ist ziemlich komisch..
es kann doch nicht sein das es von Kreis zu Kreis unterschiedlich ist.

Also alle die probleme hier im umkreis von Ostfestfalen haben,macht es so wie ich am besten schon wenn ihr das erste mal eure fahrerlaubis neuerteilen wollt,so spart ihr euch doppelte gebüren.

viele grüße
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Gast_klaus62_*
Beitrag 31.08.2009, 11:08
Beitrag #31





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danke für dein uptate wavey.gif
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darkstar
Beitrag 31.08.2009, 18:47
Beitrag #32


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*** Anmerkung Moderator:
Ich habe die Frage von @SvenMelanie mal in einen eigenen Thread ausgelagert. wavey.gif
Gruß darkstar


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electro83
Beitrag 24.09.2009, 15:51
Beitrag #33


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Hey liebes Forum,

habe ja bald meine MPU zu bestehen und bereite mich auch schon ordentlich drauf vor.
Habe mal ne frage,meine fragestellung ist ja die verkehrsrechtliche.
Wie läuft das so ab beim arzt? wird da auch blut abgenommen?
oder ist das nur bei einer alk bzw drogen MPU so?

Viele grüße
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magnum88
Beitrag 24.09.2009, 15:57
Beitrag #34


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electro83
Beitrag 18.11.2009, 16:28
Beitrag #35


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Hallo freunde wavey.gif


wollte mal kurz berichten was sich so bei mir getan hat laugh.gif

also ich habe meine MPU ende Oktober bei PIMA sehr POSITIV geschafft clapping.gif


da ich mich in der zwischenzeit ja wieder an meine "richtige" anschrift gemeldet habe
war wieder die alte Fahrerlaubnisbehörde zuständig und schrieb mir wieder was von neuen
prüfungen.... sad.gif

ich habe aber den kopf nicht in den sand gesteckt und einen netten aber sachlichen Brief an
meinen Sachbearbeiter geschickt auch mit argumenten hier aus dem Forum...

was soll ich sagen heute bekam ich nen brief das auf neue Prüfungen verzichtet wird
ein vorläufiger Führerschein war auch im brief yahoo.gif yahoo.gif
den ich sogar umsonst bekommen habe biggrin.gif

und da sagt noch einer die mitarbeiter der FSST wären nicht nett

kann nur sagen leute kämpft um euer recht und bliebt sachlich und höfflich dann klappt es
auch mit dem Führerschein thumbup.gif

es ist soooooooo GEIL wieder fahren zu dürfen mit meinem Ford Puma macht das ganze sogar auch spaß
und durch die MPU bin ich ein großes stück reifer geworden.

VIELEN DANK AN ALLE DIE MIT RATSCHLÄGE GEGEBEN HABEN!!!!

ich bleibe dem Forum treu


viele grüße electro83
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.11.2009, 16:49
Beitrag #36





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Herzlichen Glühstrumpf und allzeit eine schrott- sowie gebührenfreie Fahrt.

LG
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magnum88
Beitrag 18.11.2009, 17:04
Beitrag #37


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Mr.T
Beitrag 18.11.2009, 17:17
Beitrag #38


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Gratuliere! clapping.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Malermeister
Beitrag 18.11.2009, 17:21
Beitrag #39


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Höchst erfreulich - Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute und nebelfreie Fahrt


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Kai R.
Beitrag 18.11.2009, 17:26
Beitrag #40


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Hallo Electro,

soso, heimlich die MPU geschafft. Wolltest Du unsere gedrückten Daumen gar nicht? Na ja, hat ja auch so geklappt.

Herzlichen Glückwunsch und immer gute Fahrt.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_klaus62_*
Beitrag 18.11.2009, 17:46
Beitrag #41





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Mein Glückwunsch thumbup.gif thumbup.gif
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electro83
Beitrag 18.11.2009, 19:43
Beitrag #42


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Hey vielen dank für die lieben glückwünsche blushing.gif

weiß jetzt wirklich was so ein führerschein wert ist und den gebe ich nicht mehr her yahoo.gif

schönen abend euch noch
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Seeperle
Beitrag 18.11.2009, 20:13
Beitrag #43


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Super


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