MPU ja / nein oder vieleicht ;-) |
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MPU ja / nein oder vieleicht ;-) |
30.03.2009, 17:58
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
habe hier schon viel gelesen und auch viel gelernt,weiter so!! nun zu meinen problem ich habe vor 5 wochen meinen antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis gestellt und möchte gerne mal nen einschätzung von Euch ob ich eine MPU machen muss oder nicht.... kurz zu meiner geschichte... Fahrerlaubis 2001 erteilt worden 2004 einen unfall (ohne fremdschaden) gehabt mit 1,06 promille bin von der straße abgekommen und vor einen baum gefahren auto war totalschaden uhrzeit 22uhr 30. Daraufhin führerschein weg für 12monate. Dumm wie ich war habe ich ca einen monat vor ablauf der sperre also im jahr 2005 ein auto gefahren und wurde angehalten (ohne alkohol) darauf kamm eine erneute 12monatige sperre. reichen diese zwei verstöße für eine MPU aus?? seid dem nix mehr zu schulden kommen lassen. würde mich über eine antwort sehr freuen viele grüße aus NRW |
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30.03.2009, 18:11
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Hallo @electro83 Herzlich willkommen im Verkehrsportal
reichen diese zwei verstöße für eine MPU aus?? Ja§ 11 Abs 3.4 FeV Zitat (3)Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, ........ 4.bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, Letztendlich liegt es im Ermessen der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Daher wirst du wohl oder übel dies mit Gewissheit erst erfahren, nachdem du den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt hast. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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30.03.2009, 18:13
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@Malermeister:
Ich hätte eher Zitat 5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, genannt
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30.03.2009, 18:15
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
hallo malermeister
danke für die info den antrag habe ich ja schon gestellt vor 5 wochen... wie lange dauert es den ca bis ich darüber informiert werde das ich eine MPU machen muss? gucke schon jeden tag in den briefkasten wie würde meine MPU dann aussehen? würde auch wegen dem alkohol verstoß gefragt oder allgemein wegen verhalten im strassenverkehr? |
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30.03.2009, 18:25
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
@Malermeister: Werde versuchen es mir zu merken - Danke für die KorrekturIch hätte eher Zitat 5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, genannt Zitat wie würde meine MPU dann aussehen? würde auch wegen dem alkohol verstoß gefragt oder allgemein wegen Ich denke, das es eine verkehrsrechtliche Fragestellung wird. verhalten im strassenverkehr? Allerdings wird das Thema Alkohol dort sicherlich auch angeschnitten werden -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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30.03.2009, 20:13
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
ok dann hoffe ich erstmal weiter das es zu keiner MPU kommen wird
in wie weit hat eine Fahrerlaubnisbehörde den Ermessen dabei? ansonsten wenn es dazu kommt...wie lange habe ich dann zeit diese hinter mich zu bringen? |
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30.03.2009, 20:28
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Ein Zeitlimit gibt es dafür nicht.
Allerdings wird der Antrag auf Erteilung irgendwann versagt, d.h. abgelehnt, wenn nicht die MPU beigebracht wird. Falls eine MPU angeordnet werden sollte, wäre ein Gespräch diesbezüglich mit der FSST zu suchen. Bei einer MPU wird erwartet, das der Proband sich mit seinem Fehlverhalten auseinandergesetzt hat, die Gründe und Motive kennt und dadurch über eine nachvollziehbare Methodik verfügt, die für die Zukunft sicher gewährleistet, dass solche Vergehen verhindert werden. Dafür brauchen die Kandidaten i.d.R schon etwas Zeit. Das geht kaum von Heute auf Morgen. Bloße Lippenbekenntnisse sind jedenfalls nicht ausreichend. edit: ein Beispiel für MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung ist der Thread von @marki1984 (übrigens poitiv) Interessant in Punkto Aufarbeitung wird der Thread in etwa hier - klick -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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30.03.2009, 20:39
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
@Malermeister
vielen dank erstmal für deine einschätzungen. werde mich mit dem thema MPU erstmal ordentlich befassen habe schon so einiges hier im forum gelesen. hoffe das die Fahrerlaubnisbehörde sich bald meldet und dann sehe ich ja weiter gruß |
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30.03.2009, 20:47
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ich sehe da eine MPU und dass freie Ermessen der Behörde deutlich reduziert. FoFE ist eines der Kerngebiete in der Schutzfunktion des STVG. In den Fällen des FoFE besteht regelmäßig keine Geeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrer. Im Bewusstsein dieser Ungeeignetheit wird regelmäßig das FoFE begangen. Ich frage, wenn nicht da, wo sollte denn sonst eine MPU angeordnet werden? Wie würde sonst eine MPU in weniger schwerwiegenden Fällen begründet werden, obgleich der Gesetzgeber sie im Ermessen der Behörde für begründbar hält?
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Gast_klaus62_* |
31.03.2009, 09:47
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#10
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04.04.2009, 13:23
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
Melde mich mal wieder
habe noch nix neues von der Führerscheinstelle gehört.... aber mal ne andere frage meine "2" tat das Fahren ohne Fahrerlaubnis war ja 2005 wie lange würde es dauern bis das verjährt? 5 oder 10 jahre? ich weiß nur das straftaten mit alkohol 10 jahre dauern aber in dem fall war ich nüchtern. |
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04.04.2009, 13:37
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Du meinst sicherlich nicht die Verjährung, sondern wann die Straftaten getilgt sind.
'Normale' Verkehrsstraftaten werden nach 5 Jahre getilgt. Allerdings wird die Tilgung durch andere Straftaten gehemmt, bis auch diese getilgt werden können. Somit wird das FoF nicht 2010 getilgt, sondern erst 2019 mit der Tilgung der Alkoholstraftat zusammen -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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04.04.2009, 13:45
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
ja genau das meinte ich
vielen dank für die info hatte nur gedacht das das FoFE schon nächstes jahr getilgt werden würde aber so wie Du sagst leuchtet mir das ein. Danke für die antwort und ein schönes "rest" WE wünsche ich melde mich wieder wenn ich post von strassenverkehrsamt bekomme |
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13.04.2009, 11:16
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Du meinst sicherlich nicht die Verjährung, sondern wann die Straftaten getilgt sind. Grundsätzlich richtig, aber nicht in diesem Fall:'Normale' Verkehrsstraftaten werden nach 5 Jahre getilgt. Allerdings wird die Tilgung durch andere Straftaten gehemmt, bis auch diese getilgt werden können. Somit wird das FoF nicht 2010 getilgt, sondern erst 2019 mit der Tilgung der Alkoholstraftat zusammen Da wegen des FoFE eine Sperre verhängt wurde, beträgt die Tilgungsfrist für diese Tat 10 Jahre, mit der Anlaufhemmung von 5 Jahren ist die Tat also 15 Jahre (bis mindestens 2020) verwertbar. Die Alkoholstraftat wird durch das FoFE gehemmt und erst mit dieser Tat frühestens 2020 getilgt. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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16.04.2009, 15:53
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
ich mal wieder
habe mir mal Auszug vom KBA schicken lassen da stehen auch beide Taten drin. erste tat: 16.03.2004 Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr 35 tagessätze zu 30,00 Euro zweit tat: 07.02.2005 Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis 40 tagessätze zu 40,00 Euro nun warte ich immer noch auf ne Antwort von der Führerscheinstelle, mittlerweile ist es über sieben wochen her das ich den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubis gestellt habe. Ist das jetzt nen gutes zeichen wegen MPU weil ich noch nix gehört habe oder nen schlechtes? GRUSS |
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16.04.2009, 16:12
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
nun warte ich immer noch auf ne Antwort von der Führerscheinstelle, Dast du schon mal telefonisch nachgefragt?
mittlerweile ist es über sieben wochen her das ich den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubis gestellt habe. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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17.04.2009, 00:09
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
nein habe ich noch nicht gemacht, (wohl auch weil ich etwas schiss vor so ner MPU habe)
aber nützt ja nichts da muss ich jetzt wohl durch,will halt nur gewissheit haben ob oder nicht. wenn diese woche nichts mehr kommt rufe ich da an.. mir wurde schließlich 4 wochen kann das dauern gesagt und nicht fast 8 wochen. |
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23.04.2009, 14:11
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
hi zusammen
so habe heute endlich post bekommen,muss zur MPU. Fragestellung: Ist zu erwarten, dass beim Führen von Kraftfahrzeugen auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen / Strafgesetze verstoßen wird? soweit habe ich mir das ja auch gedacht aber als Hinweis steht dann da noch: Nach festgestellter Krafteignung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung an,wenn Tatsachen vorliegen,die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Von diesem Erfordernis ist in Ihrem Fall auszugehen, da seit der seinerzeitigen Sicherstellung Ihres Führerscheins inzwischen über 5 Jahre vergangen sind, Sie aber zuvor erst 2 1/2 Jahre (Ersterteilung im September 2001) im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Klar mit der MPU habe ich mir gedacht aber warum soll ich die Prüfung neu ablegen?? War doch schon aus der Probezeit raus. Habe ich irgendwelche möglichkeiten da zu wiedersprechen? LG |
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23.04.2009, 14:14
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Von diesem Erfordernis ist in Ihrem Fall auszugehen, da seit der seinerzeitigen Sicherstellung Ihres Führerscheins inzwischen über 5 Jahre vergangen sind, Sie aber zuvor erst 2 1/2 Jahre (Ersterteilung im September 2001) im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. welches Bundesland? Normal ist das nicht. Die Behörden drehen heimlich die Intention des Gesetzgebers zurück. Gegen diese Anordnung könntest Du klagen bzw. vielleicht zuerst einmal den Dialog mit dem Leiter der FSSt suchen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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23.04.2009, 14:17
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
das werde ich dann wohl auch machen.
komme aus NRW also nicht Bayern ohh man hoffe das ich nicht auch noch die Prüfung machen muss ( |
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23.04.2009, 14:21
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 481 Beigetreten: 09.06.2008 Wohnort: nähe Siegburg Mitglieds-Nr.: 42513 |
Huhu!
Klar mit der MPU habe ich mir gedacht aber warum soll ich die Prüfung neu ablegen?? War doch schon aus der Probezeit raus. na, Du hattest 2,5 Jahre die FE und > 2,5 Jahre keine FE - da kann das schon mal angenommen werden - vielleicht fragst Du aber bei der FSSt nochmal nach, ob das so gemeint war. Viel Glück Anni |
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23.04.2009, 17:26
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
wie soll ich mich denn jetzt verhalten erstmal die MPU hinter mich bringen und dann das gespräch
mit der Führerscheinstelle suchen ob sie nicht auf die prüfung verzichten können? |
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Gast_klaus62_* |
25.04.2009, 10:16
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#23
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Ich persönlich würde zuerst die MPU bestehen und dann nachfragen.
Du hättest dann bessere Argumente gegenüber dem Sachbearbeiter |
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25.04.2009, 12:27
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#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 01.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42369 |
na, Du hattest 2,5 Jahre die FE und > 2,5 Jahre keine FE - da kann das schon mal angenommen werden Hm... Ich hatte die FE ca. ein 3/4 Jahr und war dann fast 10 Jahre ohne FE. - KEINE NEUE PRÜFUNG (Das wäre ja eine wahnsinnige Ungleichbehandlung, wenn es da so Unterschiede gäbe (HESSEN-NRW)) Wenn die FEB bei der Meinung bleibt, meld doch einfach vorrübergehend einen anderen Wohnsitz (z.B. in Hessen) an und beantrage die Fleppe dann da. @alle Anderen: Hallo mal wieder. Logik |
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25.04.2009, 13:47
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
hey zusammen
@ logik vielen dank für den tip,werde ich dann wohl auch machen habe ne bekannte in niedersachsen wo ich mich für nen paar wochen anmelden könnte, sonst muss ich mir mal jemanden in hessen suchen wann hast du denn deine fahrerlaubnis neu beantragt ? das tolle an der sache hier ist ja auch das mein sachbearbeiter der führerscheinstelle dafür 9 wochen gebraucht hat um mir das mitzuteilen.....als ich den antrag gestellt habe war ich nämlich noch keine 5 jahre ohne Führerschein naja was sollst ich werde halt nen bisschen durch deutschland reisen auf dem weg zum schein |
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Gast_klaus62_* |
25.04.2009, 15:26
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#26
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26.04.2009, 18:45
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 01.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42369 |
ob das was hilft? Offensichtlich ja schon Klaus, oder gibt es diesbezüglich mittlerweile irgendwelche Richtlinien, an die sich die SB´s bei der FEB halten müssen? Zu Deiner Frage: Am 20.08.2008 habe ich Ihn bekommen, wann ich den Antrag genau gestellt habe, weiss ich nicht mehr. War auf jeden Fall einer der 1. bei uns im Kreis, der die Karte Prüfungsfrei wieder erteilt bekommen hat. |
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27.04.2009, 12:21
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#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
hallo
hätte nochmal ne frage wenn man seinen antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis zurückzieht bekommt man dann den sehtest und das führungszeugis wieder? oder behalten die das? |
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Gast_klaus62_* |
27.04.2009, 12:33
Beitrag
#29
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Guests |
das Führungszeugnis musst du immer bei einem Neuantrag wieder neu beantragen.
(es könnte ja zwischen Rückzug und Neubeantragung wieder was eingetragen sein) |
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31.08.2009, 10:56
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
Hey zusammen
wollte mal kurz berichten was es bei mir neues gibt... also habe mich ja bei ner freundin angemeldet damit eine andere FSST für mich zuständig ist....und siehe da ich muss KEINE neue prüfung machen sondern "nur" die MPU finde das ganze gesetz wie es im moment ist ziemlich komisch.. es kann doch nicht sein das es von Kreis zu Kreis unterschiedlich ist. Also alle die probleme hier im umkreis von Ostfestfalen haben,macht es so wie ich am besten schon wenn ihr das erste mal eure fahrerlaubis neuerteilen wollt,so spart ihr euch doppelte gebüren. viele grüße |
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Gast_klaus62_* |
31.08.2009, 11:08
Beitrag
#31
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Guests |
danke für dein uptate
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31.08.2009, 18:47
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
*** Anmerkung Moderator:
Ich habe die Frage von @SvenMelanie mal in einen eigenen Thread ausgelagert. Gruß darkstar -------------------- |
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24.09.2009, 15:51
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
Hey liebes Forum,
habe ja bald meine MPU zu bestehen und bereite mich auch schon ordentlich drauf vor. Habe mal ne frage,meine fragestellung ist ja die verkehrsrechtliche. Wie läuft das so ab beim arzt? wird da auch blut abgenommen? oder ist das nur bei einer alk bzw drogen MPU so? Viele grüße |
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24.09.2009, 15:57
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Keine Blutabnahme.
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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18.11.2009, 16:28
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
Hallo freunde
wollte mal kurz berichten was sich so bei mir getan hat also ich habe meine MPU ende Oktober bei PIMA sehr POSITIV geschafft da ich mich in der zwischenzeit ja wieder an meine "richtige" anschrift gemeldet habe war wieder die alte Fahrerlaubnisbehörde zuständig und schrieb mir wieder was von neuen prüfungen.... ich habe aber den kopf nicht in den sand gesteckt und einen netten aber sachlichen Brief an meinen Sachbearbeiter geschickt auch mit argumenten hier aus dem Forum... was soll ich sagen heute bekam ich nen brief das auf neue Prüfungen verzichtet wird ein vorläufiger Führerschein war auch im brief den ich sogar umsonst bekommen habe und da sagt noch einer die mitarbeiter der FSST wären nicht nett kann nur sagen leute kämpft um euer recht und bliebt sachlich und höfflich dann klappt es auch mit dem Führerschein es ist soooooooo GEIL wieder fahren zu dürfen mit meinem Ford Puma macht das ganze sogar auch spaß und durch die MPU bin ich ein großes stück reifer geworden. VIELEN DANK AN ALLE DIE MIT RATSCHLÄGE GEGEBEN HABEN!!!! ich bleibe dem Forum treu viele grüße electro83 |
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Gast_charly68_* |
18.11.2009, 16:49
Beitrag
#36
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Guests |
Herzlichen Glühstrumpf und allzeit eine schrott- sowie gebührenfreie Fahrt.
LG |
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18.11.2009, 17:04
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Herzlichen Glückwunsch und allzeit "Gute Fahrt!"
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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18.11.2009, 17:17
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Gratuliere!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.11.2009, 17:21
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Höchst erfreulich - Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute und nebelfreie Fahrt
-------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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18.11.2009, 17:26
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo Electro,
soso, heimlich die MPU geschafft. Wolltest Du unsere gedrückten Daumen gar nicht? Na ja, hat ja auch so geklappt. Herzlichen Glückwunsch und immer gute Fahrt. Viele Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_klaus62_* |
18.11.2009, 17:46
Beitrag
#41
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Guests |
Mein Glückwunsch
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18.11.2009, 19:43
Beitrag
#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 30.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47669 |
Hey vielen dank für die lieben glückwünsche
weiß jetzt wirklich was so ein führerschein wert ist und den gebe ich nicht mehr her schönen abend euch noch |
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18.11.2009, 20:13
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 |
Super
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:28 |