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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 ![]() |
Danke ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Gehören erweiterte Aufstellflächen für Radfahrer zum geschützten Kreuzungsbereich? Meiner Meinung nach eindeutig NEIN! ![]() © Doc aus Bückeburg Erstens gilt an dieser Straßenkreuzung nämlich ein- und dieselbe Ampel für Radfahrer und Kfz-Verkehr. Wenn die rote Aufstellfläche für Radfahrer als "geschützter Bereich" gelten würde, dann würde ein-und dieselbe Ampel ja UNTERSCHIEDLICHE "geschützte Bereiche" schützen, (nämlich für Radfahrer erst die Fußgängerfurt, für Kraftfahrzeuge aber bereits die rote Aufstellfläche ![]() Zweitens müsste - um den rot markierten Bereich zu SCHÜTZEN - ein gewisser Abstand zwischen der Kfz-Haltlinie und dem zu schützenben Bereich vorhanden sein., für den Fall, dass der Kfz-Fahrer doch nicht GANZ so punktgenau anhalten kann wie er es eigentlich gern hätte. Ich würde mal sagen: Natürlich darf ein Autofahrer bei "rot" nicht die erste Haltlinie überfahren, aber wenn er es denn DOCH tut, zahlt er allenfalls 20,- €. Erst wenn er dabei einen Radfahrer anschiebt, wird's deutlich teurer... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Zu diesen Radaufstellflächen hätte ich auch eine prinzipielle Frage:
Sind die eigentlich in der StVo erwähnt? Ist es für Kfz verboten, sich draufzustellen und wenn ja, wo steht das? Kostet das dann Strafe? MUSS man sie als Radler nutzen? Nicht daß ihr denkt, ich will mich draufstellen, ich finde die Flächen gut ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Sind die eigentlich in der StVo erwähnt? ... Nö, Gott sei Dank nicht!! Nicht dass ich erwas gegen sie hätte, ganz im Gegenteil! Aber ich finde, SO sind sie selbst-erklärend, und wenn sich die StVO damit erst mal in Juristen-Deutsch auseinandersetzt, verstehr es wieder keine S**... Zitat Ist es für Kfz verboten, sich draufzustellen und wenn ja, wo steht das? Kostet das dann Strafe? Wie heißt es im einundvierzigsten Gebot? "Du sollst nicht vor einer roten Ampel eine Haltlinie überfahren." Oder auf juristen-Deutsch: Zitat ('StVO §41 (3)2') Haltlinie Sinnbild nicht dargestellt Zeichen 294 [Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden, ordnet sie an: "Hier halten!". Dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den, der warten muß (§ 19 Abs. 2). Zwar müsste (streng nach dem Wortlaut der StVO) die erste Haltlinie eigentlich auch von Radfahrern beachtet werden, aber ich glaube, dass die Radler das mit der ihnen eigenen Findigkeit und Intelligenz schon sinnhaftig interpretieren werden... ![]() Zitat ... MUSS man sie als Radler nutzen?... Da sie nicht in der StVO erwähnt werden: ![]() Aber Du wärst als Radler schön doof wenn Du es NICHT tätest: Du darfst Dich nicht nur legal "vordrängeln", sondern hast zudem noch eine Chance, dich DORT zum Linksabbiegen einzuordnen, wo Du garntiert gesehen wirst. Zitat ... ich finde die Flächen gut ![]() Etwa mit Deiner KTM? [flizzundwech] Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Zwar müsste (streng nach dem Wortlaut der StVO) die erste Haltlinie eigentlich auch von Radfahrern beachtet werden, aber ich glaube, dass die Radler das mit der ihnen eigenen Findigkeit und Intelligenz schon sinnhaftig interpretieren werden... Bin zwar kein Radler, aber welche erste Haltlinie muss den der Radfahrer auf deinem Bild beachten? Er fährt doch zwischen dem Bord und dem Z 295 neben der Haltlinie in den roten Bereich rein. ![]() ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Bin zwar kein Radler, aber welche erste Haltlinie muss den der Radfahrer auf deinem Bild beachten? Er fährt doch zwischen dem Bord und dem Z 295 neben der Haltlinie in den roten Bereich rein. ![]() Man merkt eben, dass Du kein Radler bist: Den von Dir vermuteten "eckigen" Weg fährt ein Radfahrer nur dann, wenn die gradlinigere Abkürzung durch Autos verstellt ist. Bei freier Bahn betrachtet er sich aber als eine Art Auto, nur dass er (frühestens ![]() ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ich gehe ja auch davon aus, dass sich im Vorfeld entsprechende Radfahrstreifen oder Auffangradfahrstreifen bzw. Angebotsstreifen befinden und diese auch dann genutzt werden.
![]() Zumindest sollen solche Streifen im Vorfeld einer solchen aufgeweiteten Radaufstellfläche in der Regel nach der ERA 95 markiert werden. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Aufstellflächen für Radfahrer zum geschützten Kreuzungsbereich? Nein, denn der Bereich sortiert nur den aus einer Richtung kommenden Verkehr, der nicht als feindlich zueinander gilt. Der Schutzbereich beginnt an der querenden Fussgängerfurt.Erstens Das klingt plausibel, muss also verkehrt sein ![]() Man könnte sich Fälle ausdenken, bei denen beispielsweise Fussgänger nicht als feindlich zu den querenden Fussgängern gelten würden und deswegen im Gegensatz zu Fahrzeugführern auf die querende Furt dürften. Zweitens Warum muss ein Abstand zwischen Schutzbereich und Haltepunkt sein? Man darf nicht in den Schutzbereich einfahren, aber muss nicht auf den Millimeter ranfahren. Man darf weiter vorne stehen bleiben, um den Rotlichtverstoß zu vermeiden.Sind die eigentlich in der StVo erwähnt? Nein, die gibt es nur in der VwV.Ist es für Kfz verboten, sich draufzustellen und wenn ja, wo steht das? Es ist verboten, die Haltlinie zu überfahren. Wenn man beispielsweise bei einem Stau genau dort stehen bleibt und die Ampel wird rot, dann steht man dort legal.Kostet das dann Strafe? Haltlinienverstöße kosten 10 €.MUSS man sie als Radler nutzen? Kommen Radfahrer nicht auf dem "Schutz"streifen an, gilt für sie die Haltlinie genauso, dürfen sie also nicht in den Bereich. Kommen sie jedoch auf dem Streifen an (die 1. Haltlinie reicht nicht ganz an den rechten Rand), kann man an § 1 denken, wenn andere Radfahrer, die dort hin wollen, nicht dort hin können oder dürfen. Es besteht kein explizites Gebot aber unter Umständen ein implizites.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 12:37 |