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> Erweiterte Aufstellfläche für Radfahrer, gehört sie zum geschützten Kreuzungsbereich?
velo
Beitrag 04.04.2009, 14:32
Beitrag #1


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Wie der Thementitel schon sagt. Gehören erweiterte Aufstellflächen für Radfahrer zum geschützten Kreuzungsbereich?

Danke wavey.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.04.2009, 15:07
Beitrag #2


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Zitat (velo @ 04.04.2009, 15:32) *
... Gehören erweiterte Aufstellflächen für Radfahrer zum geschützten Kreuzungsbereich?

Meiner Meinung nach eindeutig NEIN!
Angehängte Datei  Aufstellbereich.JPG ( 122.21KB ) Anzahl der Downloads: 2

© Doc aus Bückeburg

Erstens gilt an dieser Straßenkreuzung nämlich ein- und dieselbe Ampel für Radfahrer und Kfz-Verkehr.
Wenn die rote Aufstellfläche für Radfahrer als "geschützter Bereich" gelten würde, dann würde ein-und dieselbe Ampel ja UNTERSCHIEDLICHE "geschützte Bereiche" schützen, (nämlich für Radfahrer erst die Fußgängerfurt, für Kraftfahrzeuge aber bereits die rote Aufstellfläche think.gif

Zweitens müsste - um den rot markierten Bereich zu SCHÜTZEN - ein gewisser Abstand zwischen der Kfz-Haltlinie und dem zu schützenben Bereich vorhanden sein., für den Fall, dass der Kfz-Fahrer doch nicht GANZ so punktgenau anhalten kann wie er es eigentlich gern hätte.

Ich würde mal sagen: Natürlich darf ein Autofahrer bei "rot" nicht die erste Haltlinie überfahren, aber wenn er es denn DOCH tut, zahlt er allenfalls 20,- €. Erst wenn er dabei einen Radfahrer anschiebt, wird's deutlich teurer...

Doc


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Coyota
Beitrag 04.04.2009, 20:38
Beitrag #3


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Zu diesen Radaufstellflächen hätte ich auch eine prinzipielle Frage:

Sind die eigentlich in der StVo erwähnt? Ist es für Kfz verboten, sich draufzustellen und wenn ja, wo steht das? Kostet das dann Strafe? MUSS man sie als Radler nutzen?

Nicht daß ihr denkt, ich will mich draufstellen, ich finde die Flächen gut smile.gif und nutze sie. Wir haben in Bremen einige davon, besonders an einspurigen Ampelkreuzungen, an denen das Linksabbiegen vom Fahrradweg aus zu gefährlich wäre.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.04.2009, 21:04
Beitrag #4


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Zitat (Coyota @ 04.04.2009, 21:38) *
Sind die eigentlich in der StVo erwähnt? ...

Nö, Gott sei Dank nicht!!
Nicht dass ich erwas gegen sie hätte, ganz im Gegenteil!
Aber ich finde, SO sind sie selbst-erklärend, und wenn sich die StVO damit erst mal in Juristen-Deutsch auseinandersetzt, verstehr es wieder keine S**...



Zitat
Ist es für Kfz verboten, sich draufzustellen und wenn ja, wo steht das? Kostet das dann Strafe?

Wie heißt es im einundvierzigsten Gebot? "Du sollst nicht vor einer roten Ampel eine Haltlinie überfahren."
Oder auf juristen-Deutsch:
Zitat ('StVO §41 (3)2')
Haltlinie
Sinnbild nicht dargestellt
Zeichen 294

[Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden, ordnet sie an: "Hier halten!". Dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den, der warten muß (§ 19 Abs. 2).


Zwar müsste (streng nach dem Wortlaut der StVO) die erste Haltlinie eigentlich auch von Radfahrern beachtet werden, aber ich glaube, dass die Radler das mit der ihnen eigenen Findigkeit und Intelligenz schon sinnhaftig interpretieren werden... whistling.gif



Zitat
... MUSS man sie als Radler nutzen?...

Da sie nicht in der StVO erwähnt werden: no.gif!
Aber Du wärst als Radler schön doof wenn Du es NICHT tätest:
Du darfst Dich nicht nur legal "vordrängeln", sondern hast zudem noch eine Chance, dich DORT zum Linksabbiegen einzuordnen, wo Du garntiert gesehen wirst.



Zitat
... ich finde die Flächen gut smile.gif und nutze sie...

Etwa mit Deiner KTM? [flizzundwech]

Doc


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schilderwald
Beitrag 04.04.2009, 21:12
Beitrag #5


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.04.2009, 22:04) *
Zwar müsste (streng nach dem Wortlaut der StVO) die erste Haltlinie eigentlich auch von Radfahrern beachtet werden, aber ich glaube, dass die Radler das mit der ihnen eigenen Findigkeit und Intelligenz schon sinnhaftig interpretieren werden... whistling.gif
Bin zwar kein Radler, aber welche erste Haltlinie muss den der Radfahrer auf deinem Bild beachten? Er fährt doch zwischen dem Bord und dem Z 295 neben der Haltlinie in den roten Bereich rein. whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.04.2009, 21:17
Beitrag #6


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Zitat (schilderwald @ 04.04.2009, 22:12) *
... Bin zwar kein Radler, aber welche erste Haltlinie muss den der Radfahrer auf deinem Bild beachten? Er fährt doch zwischen dem Bord und dem Z 295 neben der Haltlinie in den roten Bereich rein. whistling.gif

Man merkt eben, dass Du kein Radler bist:
Den von Dir vermuteten "eckigen" Weg fährt ein Radfahrer nur dann, wenn die gradlinigere Abkürzung durch Autos verstellt ist. Bei freier Bahn betrachtet er sich aber als eine Art Auto, nur dass er (frühestens thread.gif) an der ZWEITEN Haltlinie stehenbleibt. whistling.gif

Doc


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schilderwald
Beitrag 04.04.2009, 21:23
Beitrag #7


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Ich gehe ja auch davon aus, dass sich im Vorfeld entsprechende Radfahrstreifen oder Auffangradfahrstreifen bzw. Angebotsstreifen befinden und diese auch dann genutzt werden. whistling.gif

Zumindest sollen solche Streifen im Vorfeld einer solchen aufgeweiteten Radaufstellfläche in der Regel nach der ERA 95 markiert werden. ph34r.gif


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Hane
Beitrag 04.04.2009, 21:35
Beitrag #8


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Zitat (velo @ 04.04.2009, 15:32) *
Aufstellflächen für Radfahrer zum geschützten Kreuzungsbereich?
Nein, denn der Bereich sortiert nur den aus einer Richtung kommenden Verkehr, der nicht als feindlich zueinander gilt. Der Schutzbereich beginnt an der querenden Fussgängerfurt.


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.04.2009, 16:07) *
Erstens
Das klingt plausibel, muss also verkehrt sein whistling.gif
Man könnte sich Fälle ausdenken, bei denen beispielsweise Fussgänger nicht als feindlich zu den querenden Fussgängern gelten würden und deswegen im Gegensatz zu Fahrzeugführern auf die querende Furt dürften.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.04.2009, 16:07) *
Zweitens
Warum muss ein Abstand zwischen Schutzbereich und Haltepunkt sein? Man darf nicht in den Schutzbereich einfahren, aber muss nicht auf den Millimeter ranfahren. Man darf weiter vorne stehen bleiben, um den Rotlichtverstoß zu vermeiden.


Zitat (Coyota @ 04.04.2009, 21:38) *
Sind die eigentlich in der StVo erwähnt?
Nein, die gibt es nur in der VwV.

Zitat (Coyota @ 04.04.2009, 21:38) *
Ist es für Kfz verboten, sich draufzustellen und wenn ja, wo steht das?
Es ist verboten, die Haltlinie zu überfahren. Wenn man beispielsweise bei einem Stau genau dort stehen bleibt und die Ampel wird rot, dann steht man dort legal.

Zitat (Coyota @ 04.04.2009, 21:38) *
Kostet das dann Strafe?
Haltlinienverstöße kosten 10 €.

Zitat (Coyota @ 04.04.2009, 21:38) *
MUSS man sie als Radler nutzen?
Kommen Radfahrer nicht auf dem "Schutz"streifen an, gilt für sie die Haltlinie genauso, dürfen sie also nicht in den Bereich. Kommen sie jedoch auf dem Streifen an (die 1. Haltlinie reicht nicht ganz an den rechten Rand), kann man an § 1 denken, wenn andere Radfahrer, die dort hin wollen, nicht dort hin können oder dürfen. Es besteht kein explizites Gebot aber unter Umständen ein implizites.


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