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> Abwrackprämie heute Ablehnungsbescheid bekommen
klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 19:22
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe mir Ende Januar in Rüsselheim bei der Firma *** einen Opel Corsa D Baujahr 2008 gekauft (Jahreswagen)
Denn ich sah das als super Möglichkeit für mich durch die Abwrackprämie zu einen fast neuen Auto zu kommen.

Im Ablehnungsbescheid steht als Begründung:

Gemäß Punkt 4.3 Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller / die Antragstellerin nur einmal auf einen Kfz- Hersteller, dessen Vertriebsorganisation oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz- Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Auomobilvermietungsunternehmen oder Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Der Händler wo ich den Wagen gekauft habe hat mir zugesichert das das Auto Abwrackfähig ist und keine Vorbesitzer hatte.
Auf seiner Homepage wirbt er gross mit der Abwrackprämie und geht so mit auf Kunden fang.

Das ist doch glatter Betrug oder nicht? Was würdet ihr an meiner stelle jetzt machen!?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.04.2009, 20:09
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Kolbenfeder
Beitrag 22.04.2009, 19:29
Beitrag #2


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Wieso Betrug?

1. Abwrackfähig ist allenalls dein alter Wagen gewesen, nicht der Neu- oder Jahreswagen.

2. Es sit dein Versäumniss eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag zu packen oder eben vor Unterschrift die Zulassungspaiere nicht genau zu prüfen.

3. In allen Kaufverträgen steht immer: es gilt der schriftliche Vertrag, mündliche Nebenabredungen sind unwirksam.
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magnum88
Beitrag 22.04.2009, 19:32
Beitrag #3


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Zitat (klitschko01 @ 22.04.2009, 20:22) *
Was würdet ihr an meiner stelle jetzt machen!?



Den Kaufvertrag durch einen guten Anwalt prüfen lassen.

Bei Erfolgsaussicht denselben beauftragen, die 2.500 Euro einzuklagen (vom Händler).


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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 19:32
Beitrag #4


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Wenn du mal auf die Hompage von den Händler schaust siehst du das er mit abwrackfähig Auto wirbt.
Und er anscheinend allen leuten zusichert mündlich das die Autos abwrackfähig sind.

Dann ist doch das arglistige Täuschung oder nicht?
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swift
Beitrag 22.04.2009, 19:34
Beitrag #5


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Ich würde mir auch erst noch mal den Kaufvertrag genau durchlesen. Was wurde dort festgehalten?
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magnum88
Beitrag 22.04.2009, 19:38
Beitrag #6


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Zitat
***ACHTUNG: Wir haben nur noch eine begrenzte Anzahl von den 80 Opel Corsa´s D da (Jahreswagen mit Abwrackprämie) ***


Quelle editiert


War es einer von denen?


Ich würde jetzt noch schneller rennen (zum Anwalt)...

Der Beitrag wurde von magnum88 bearbeitet: 22.04.2009, 20:15


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swift
Beitrag 22.04.2009, 19:39
Beitrag #7


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Jup, ab zum Anwalt!
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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 19:40
Beitrag #8


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im kaufvertrag wurde festgehalten:

also ganz normal meine Angaben zur Peron,

dann unter kfz. bezeichung: Opel Corsa D Re Import Mietwagen aus Italien. Vorschadenhöhe unbekannt.
Inspektion Neu

Bei dem Kauf des Autos war mein Vater dabei .
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swift
Beitrag 22.04.2009, 19:41
Beitrag #9


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Zitat (klitschko01 @ 22.04.2009, 20:40) *
dann unter kfz. bezeichung: Opel Corsa D Re Import Mietwagen aus Italien.

scarey.gif
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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 19:44
Beitrag #10


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ja aber re importe sind ja auch abwrackfähig normalerweise. Blos hat mir der Händler verschwiegen das das Auto praktisch zweimal zugelassen worden ist anscheinend

das auto hatte leichte Mängel paar Kratzer mehr nicht sonst wie neu
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shocktrooper
Beitrag 22.04.2009, 19:44
Beitrag #11


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Sicher hat er Fahrzeuge, die die Kriterien für die Abwrackprämie erfüllen. Nur hat er Dir beweisbar zugesagt, dass das von Dir gekaufte Auto so eines ist?

Hast Du Dich überhaupt schon mal mit der Fa. in Verbindung gesetzt? Vielleicht ist auch nur übersehen worden, dass Dein Corsa nicht von einem Werksangehörigen, sondern von einer Bäckereiverkäuferin war... Dann könnte man den einfach zurückgeben und gegen einen anderen tauschen?

Edit: keine Croissant-Tussi, italienischer Mietwagen. Aber zwei Vorbesitzer... trotzdem - zurückgeben/tauschen. Schon mal mit denen geredet?


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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 19:48
Beitrag #12


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ich habe mich mit den Verkäufer noch nicht in Verbindung gesetzt der Ablehnungsbescheid ist heute mittag gekommen.
Ich war erst mal überrascht und geschockt. Schriftlich wurde nichts über die Abwrackprämie festgehalten.
Aber es ging mir von anfang an um die Abwrackprämie und das wusste der Händler auch und er hat mir versichert das der Wagen ein Importfahrzeug aus Italien ist und Abwrackfähig.
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shocktrooper
Beitrag 22.04.2009, 19:56
Beitrag #13


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Also gerade bei einem reimportierten Mietwagen muss auch der Händler nicht unbedingt wissen, dass es außer der italienischen Vermietung noch einen (kurzzeitigen) Besitzer gab. Mit den Wörtern Böswilligkeit, Betrug, Abzocke wäre ich im Moment zumindest sehr vorsichtig. Ohne ein Gespräch mit dem Händler würde ich auch noch nicht an einen Anwalt denken.

Wenn Du das heut mittag schon erfahren hast, warum bisr Du bei dem noch nicht aufgeschlagen? Evtl. löst der das ganz zu Deiner Zufriedenheit. Immerhin ist er Mitglied des ***.

Droh ihm doch erstmal, Dich bei dessen Vorsitzendem zu beschweren whistling.gif

Der Beitrag wurde von shocktrooper bearbeitet: 22.04.2009, 21:14


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MrMurphy
Beitrag 22.04.2009, 19:58
Beitrag #14


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Hallo,

ich denke, da hast du ein ganz großes Problem. Es ist allgemein bekannt, das nur der Kauf von Neu- und Jahreswagen zur Abwrackprämie berechtigen. Wenn dann im Kaufvertrag steht

Zitat
Opel Corsa D Re Import Mietwagen aus Italien.


sollte man als Käufer schon sehr skeptisch sein. Wenn man einen schriftlichen Kaufvertrag abschließt wird im Zweifelsfall bei einem Prozeß der Richter den allein für gültig erklären, da sich Nebenabsprachen meist nicht beweisen lassen und die dann natürlich auch in den Vertrag gehören. . Da hätte also reingehört, das der Kaufvertrag nur gültig wird, wenn dir die Abwrackprämie gewährt wird.

Gruss

MrMurphy
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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 19:59
Beitrag #15


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echt wollte nicht voreilig reagieren. Es war erstmal ein Schock für mich. Da ich dieses Forum für sehr gut finde wollte ich erstmal eure meinung dazu wissen. Wie würdet ihr vorgehen wenn ich bei den Händler anrufe!

Ich hätte wenn ich heute angerufen wahrscheinlich gleich mit einer Betrugs anzeige gedroht. Wollte erst mal runter kommen und eine Nacht drüber schlafen.
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magnum88
Beitrag 22.04.2009, 20:00
Beitrag #16


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Zitat (klitschko01 @ 22.04.2009, 20:48) *
Aber es ging mir von anfang an um die Abwrackprämie und das wusste der Händler auch und er hat mir versichert das der Wagen ein Importfahrzeug aus Italien ist und Abwrackfähig.


Ich nehme an, dass dein Vater (er wäre in diesem Fall Zeuge) mit gehört hat? think.gif


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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 20:03
Beitrag #17


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auf der Homepage geht der Händler aber auch auf Kundenfang mit der Abwrackprämie.
Und ich werde bestimmt nicht der einzige mit den Problem sein. Weil dem Händler die Leute die Bude einrennen wegen der Abwrackprämie

sicher mein Vater kann das bezeugen er hat mir auch die 2500 Euro ausgelegt die er wieder haben will.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 22.04.2009, 20:04
Beitrag #18





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Noch lange kein Grund, ihn hier mit vollem Namen und dem Vorwurf des Betrug zu brandmarken....

Vielleicht ist er selbst davon überrascht, dass die Prämie abgelehnt wurde und löst das Ganze kulant...
Ist doch egal woher du die € kriegst.
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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 20:05
Beitrag #19


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ich hatte mich schon vorher informiert und wusste auch das Import Fahrzeuge abwrackfähig sind.
und habe meinen Antrag auch vollständig eingereicht. Da aber auf der Zulassungsbescheinigung II bei Vorbesitzer ein
strich - war . Dachte ich das passt das das Auto keine Vorbesitzer hat.

Aber anscheinend doch nicht.
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shocktrooper
Beitrag 22.04.2009, 20:07
Beitrag #20


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Da ein Mod hier mitliest, würde ich empfehlen, den Klarnamen des Händlers zu xxxxxxxen.


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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 20:09
Beitrag #21


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dann hätte er mir ja im Verkaufsgespräch sagen können das er nicht weis ob das auto Abwrackfähig ist.
Dann hätte ich die Finger davon gelassen und woanders eines gekauft.

Ich werde sicher morgen mit den Händler telefonieren und euch mitteilen wie er dazu steht.
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Jens
Beitrag 22.04.2009, 20:13
Beitrag #22


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Zitat (Familienvater @ 22.04.2009, 21:04) *
Noch lange kein Grund, ihn hier mit vollem Namen und dem Vorwurf des Betrug zu brandmarken....

Richtig, und deshalb habe ich den Klarnamen des Händlers und den Link zur Homepage entfernt, schon um den Forenbetreiber vor einer eventuell drohenden Abmahnung zu schützen.

Eine Diskussion des Sachverhalts ist genauso ohne diese Angaben möglich.


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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 20:17
Beitrag #23


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okay danke kein problem. Wollte nur nicht das andere leute auch darauf reinfallen. War nur gut gemeint.
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astaubach
Beitrag 22.04.2009, 20:33
Beitrag #24


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Wenn Du ein Forum findest, in dem der Betreiber genauso jugendlich-unbedarft ist, dann ist das Forum in kürzester Zeit dicht.
Rechnungen über ein paar hundert Euro sind bei der ersten Abmahnung keine Seltenheit.


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Gruß, Andreas
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swift
Beitrag 22.04.2009, 20:57
Beitrag #25


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Du hast noch gar nicht mit dem Händler gesprochen?

Na dann würde ich das morgen gleich nachholen. In einem freundlichen Ton um Klärung des Problems bitten.
Vielleicht lässt sich so eine Lösung finden. wavey.gif
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klitschko01
Beitrag 22.04.2009, 21:24
Beitrag #26


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hallo das werde morgen mit dem Authändler ruhig und sachlich um Klärung des Problemes bitten.
Werde euch davon berichten. Nochmal entschuldigung das habe ich nicht gewusst das man das posten darf. Kommt nicht mehr vor! mfg
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Gast_charly68_*
Beitrag 23.04.2009, 06:54
Beitrag #27





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Was ich nicht verstehe.

Der Gesetzgeber schreibt vor, daß das Ersatzfahrzeug für ein abwrackfähiges Fahrzeug maximal 12 Monate (1 Jahr alt sein darf. Dann sollte doch die Besitzerzahl meiner Meinung nach völlig uninteressant sein.

Man kann ja eine solche Abwrackprämie überregulieren.

LG
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klitschko01
Beitrag 23.04.2009, 12:25
Beitrag #28


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Hallo,

habe gerade mit dem Autohändler telefoniert. Der Autohändler weist die Schuld von sich.
Ich besteht also von meiner Seite der verdacht des Betruges. Ich werde Anzeige bei der Polizei gegen den Händler erstatten.
Und gegebenfalls Schadenersatz einklagen.

Falls jemand das gleiche Problem hatte vielleicht evtl sogar beim gleichen Händler.
Bitte mich privat anschreiben wegen evtl. Sammelklage.

mfg
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Andreas
Beitrag 23.04.2009, 13:23
Beitrag #29


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Zitat (klitschko01 @ 23.04.2009, 13:25) *
wegen evtl. Sammelklage.


Zu viele Ami-Filme gesehen? Eine Sammelklage gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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klitschko01
Beitrag 23.04.2009, 13:27
Beitrag #30


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wenn jemand das gleiche problem hat einfach bei mir melden! Am besten privat eine Nachricht schreiben.... thx
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christian_lej
Beitrag 23.04.2009, 13:28
Beitrag #31


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charly68, schau dir mal dir Richtlinie 4.3 genauer an.

Zitat (klitschko01)
Da aber auf der Zulassungsbescheinigung II bei Vorbesitzer ein strich - war

Es muss nicht unbedingt eine Name stehen, da die Anzahl der Vorhalter ausreicht. Sollte dieses Feld nicht ausgefüllt sein, könnte ein Fehler der Zulassungsstelle vorliegen, die die Zulassungsbescheinigungen ausgestellt hat. Insofern kann es durchaus sein, dass der Händler auf Grundlage dieser Papiere die Umweltprämie bestätigt hat.
Daher wäre der Gang zu einem Anwalt und die Beratung möglicher Schritte sinnvoller als nach etwas zu fragen, was es in Deutschland nicht gibt. (Sammelklage - Es gibt lediglich Haupt- und Nebenkläger.)

Insbesondere der Nachweis, dass der Handler von der Anzahl der Vorbesitzern wußte, dürfte sehr schwierig sein. In den CoC-Papieren stehen nämlich keine Vorbesitzer drin. Und die Vorbesitzer an sich, werden nur noch in den Behörden gespeichert.
Sollte der Fehler bei der Zulassungstelle liegen, könnte der Händler nach einer gegen ihn gestellten Betrugsanzeige, eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen.
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magnum88
Beitrag 23.04.2009, 13:30
Beitrag #32


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Zitat (klitschko01 @ 23.04.2009, 13:25) *
Hallo,

habe gerade mit dem Autohändler telefoniert. Der Autohändler weist die Schuld von sich.


Das habe ich irgendwie geahnt. rolleyes.gif


Zitat
Ich besteht also von meiner Seite der verdacht des Betruges. Ich werde Anzeige bei der Polizei gegen den Händler erstatten.
Und gegebenfalls Schadenersatz einklagen.


Vergiss nicht, dass z. B. eine website ganz schnell geändert werden kann... whistling.gif
Ich würde wirklich noch schneller was unternehmen.


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klitschko01
Beitrag 23.04.2009, 13:39
Beitrag #33


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ich habe die Webseite und die angebote mit den angeboten angeblich abwrackfähigen Corsas ausgedruckt.
Aber ich hoffe das ich noch leute finde die die gleiche erfahrung beim selbigen händler gemacht haben, die bei mir als Zeuge aussagen können.


bevor ich irgend etwas mache werd ich mich sowieso erstmal von meinen Anwalt beraten lassen.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2009, 16:44
Beitrag #34





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Da ich nicht davon ausgehe, dass es sich um einen Innungsbetrieb handelt, bin ich mir nicht sicher wie die Innung auf solche Meldungen/Informationen reagiert. Hier liegt für mich so wie es aussieht der Versuch unlauteren Wettbewerbs vor, weil die mündlich und werblich zugesicherte Eigenschaft: durch die Abwrackprämie begünstigtes Fahrzeug nicht zutrifft.

Da nutzt ein möglicherweise dubioser Händler die Unbedarftheit seiner Kunden und das Chaos beim Procedere um sich einen schönen Vorteil zu verschaffen. Wenn der bewusst Fahrzeuge angeboten hat, für die es am Ende keine Förderung geben kann, wäre vielleicht die Frage zu stellen, ob Subventionsbetrug vorliegt. Da verstehen in aller Regel die Behörden keinen Spaß.

Aber vielleicht ist die IHK, die HWK oder die Innung ganz froh schwarze Schafe identifizieren zu können.
Die wissen zumindest wie man das so an die große Glocke hängen kann, damit sich eventuell noch mehr Geschädigte finden.

Wenn inzwischen 4 % aller Anträge abgelehnt werden, war das zwar zu befürchten, aber da haut doch am Ende trotzdem was im Antrags- und Vergabe Procedere nicht hin...
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swift
Beitrag 23.04.2009, 16:52
Beitrag #35


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Zitat (klitschko01 @ 23.04.2009, 13:25) *
Und gegebenfalls Schadenersatz einklagen.

Das ist jetzt erst einmal das Wichtigste!
Durch die falsche Zusicherung des Händlers, dass der Wagen abwrackprämienfähig sei, ist dir ein Schaden entstanden.
Diesen Schadensersatz würde ich fordern.

Betrug ist in solchen Fällen oft nur schwer oder überhaupt nicht nachweisbar.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2009, 16:55
Beitrag #36





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btw.. ein Thema

"Antrag auf Abwrackprämie abgelehnt, was nun", wäre doch im VP sicher nicht verkehrt oder? Da ich nicht betroffen bin und mich mit der Materie nicht so auskenne, (außer ein wenig Wettbewerbsrecht) werde ich das Thema nicht eröffnen, aber zumindest anregen Informationen dazu zu sammeln, da es bei 4 % abgelehnter Anträge durchaus sinnvoll sein kann, dass sich das VP mit diesem Thema und fundierten Aussagen dazu profiliert.

Einem schwarzen Schaf wird es schwerer fallen sich rauszureden, wenn es mehrere nach der gleichen Masche geschädigte gibt.

Das es bei Förderungen dieser Art vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides m.E. keinen Rechts-Anspruch auf diese Leistung gibt, dürfte es schwer werden, Schadenersatz einzufordern.
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willi
Beitrag 23.04.2009, 16:59
Beitrag #37


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Zitat (Familienvater @ 23.04.2009, 17:44) *
Subventionsbetrug
Soweit würde ich nicht gehen. Es hat doch niemand Subventionen bekommen. think.gif
Abgesehen davon: Von Betrug anzufangen hat überhaupt keinen Wert. Im Falle des Falles hat der Händler sich halt geirrt. Und das ist nicht strafbar. (Hat aber auch nichts mit möglichem Schadenersatz zu tun.)

Zitat
Wenn inzwischen 4 % aller Anträge abgelehnt werden, war das zwar zu befürchten, aber da haut doch am Ende trotzdem was im Antrags- und Vergabe Procedere nicht hin...
Das ist doch normal. Da sind einmal Leute dabei, die es einfach versuchen und noch welche, die sich zu dusselig anstellen, aus welchen Gründen auch immer.
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herr b
Beitrag 23.04.2009, 17:09
Beitrag #38


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Zitat (willi @ 23.04.2009, 18:59) *
Abgesehen davon: Von Betrug anzufangen hat überhaupt keinen Wert. Im Falle des Falles hat der Händler sich halt geirrt. Und das ist nicht strafbar. (Hat aber auch nichts mit möglichem Schadenersatz zu tun.)



16 Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2009, 17:11
Beitrag #39





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Zitat
Soweit würde ich nicht gehen. Es hat doch niemand Subventionen bekommen. think.gif
Abgesehen davon: Von Betrug anzufangen hat überhaupt keinen Wert. Im Falle des Falles hat der Händler sich halt geirrt. Und das ist nicht strafbar. (Hat aber auch nichts mit möglichem Schadenersatz zu tun.)

Auch das erschleichen von Subventionen und der Versuch dazu sind strafbar. Wobei hier ja der Antragsteller der "Subventionsbetrüger" wäre, der allerdings in Unkenntnis gehandelt hat, da der Händler ihm ja versichert hat, dass das Fahrzeug "förderfähig" wäre.

Einmal irren ist menschlich.. gezielt irren, um andere unter Vorspielung falscher Tatsachen zu einem Vertrag zu veranlassen der ohne diese Zusicherung nicht zustande gekommen wäre, halte ich schon für fragwürdig.

Bei den üblichen Winterreifenaktionen (Werbung à la denken Sie daran, ab heute müssen sie lt. Gesetz Winterreifen haben) ist das zwar ähnlich, aber dort hat der Kunde wenigstens die Möglichkeit sich eingehender zu informieren ob er wirklich welche braucht. Hier musste er sich ja geradezu auf den Informationsvorspung des Händlers verlassen können.
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haschee
Beitrag 23.04.2009, 17:12
Beitrag #40


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Reimporte - auch reimportierte Mietwagen - sind prämienfähig

WENN sie die Vorgaben erfüllen!

Problem bei einigen Importen ist, daß sie im Ursprungsland auf die Mietwagenfirma zugelassen waren und beim Import in Deutschland kurz auf den Händler zugelassen werden.

Da kommen dann Sachen raus wie Erstzulassung 15.08.2008, Vorhalter 0 und 1. Eintrag ist die importierende Firma mit Datum 15.03.2009. (Was natürlich Quatsch ist, aber erstmal gut aussieht. über das was Zulassungsstellen machen können wir lang diskutieren und über bereits laufende Garantie auch, ist hier aber grad nicht das Thema)

Wir haben auf jeden erfolgreich ein paar Mietwagen aus Frankreich und Spanien mit Prämie verkauft - bei denen eben nicht auf die importierende Firma zugelassen wurde. Bei 2 ist die Prämie auch schon bezahlt worden.


Mal aus Händlersicht allgemein zu "auf der Homepage steht dass er prämienberechtigte Fahrzeuge verkauft und das ist doch ein JAHRESWAGEN!!!!"
(Wenn er dir versprochen hat, das Auto ist prämientauglich, ist das natürlich was anderes.)

Zitat
Original geschrieben von haschee
Definition der Bafa am 15.01. war aber noch "Jahreswagen = Fahrzeug das auf einen DEUTSCHEN Hersteller direkt oder einen DEUTSCHEN Händler zugelassen war." wink.gif
Nix von Mietwagen, Importen oder gar importierten Mietwagen. Hat sich ja zwischendurch geändert.

Allein die Bezeichnung Jahreswagen ist auch kein Alleingut der Bafa...

Es gab auch schon vor der jetzige Definition der Bafa Jahreswagen und es wird sie auch danach noch geben.

Sollte also jemand einen Jahreswagen kaufen ohne zu fragen ob das ein Jahreswagen "im Sinne der Definition der Bafa" ist - ist er selber schuld. (wenn der Händler das Prämieninteresse weiß und es verspricht ist das natürlich was anderes)


Anhang Definition eines Jahreswagen im Sinne der Bafa - Stand 16.01.2009. smile.gif
http://img13.myimg.de/bafa160109f564b.jpg


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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klitschko01
Beitrag 23.04.2009, 17:16
Beitrag #41


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habe bei der bafa hotline angerufen da hat man es mir so erklärt:
auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

steht und B das Datum der Erstzulassung in meinen Fall 14.04.2008
etwas weiter unten unter C 4 steht nochmal ein Datum, das müsste normalerweise das gleiche sein wie das der Erstzulassung also 14.04.2008. In meinen Fall steht aber das Datum 28.01.2009

Das Dritte Datum ist die Neuzulassung auf meinen Namen 04.02.2009

Deswegen wurde der Antrag abgelehnt weil das Auto nicht einmalig auf einen Kfz Händler oder .....
zugelassen war.

mir bleibt die Möglichkeit innerhalb der nächsten 4 Wochen Widerpruch bei der bafa einzureichen.

Ob das was bringt ist natürlich die andere Sache!
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swift
Beitrag 23.04.2009, 17:17
Beitrag #42


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Zitat (klitschko01 @ 23.04.2009, 18:16) *
Ob das was bringt ist natürlich die andere Sache!

Glaube ich nicht.
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willi
Beitrag 23.04.2009, 17:19
Beitrag #43


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Zitat (Familienvater @ 23.04.2009, 18:11) *
Wobei hier ja der Antragsteller der "Subventionsbertüger" wäre,
Der Antragsteller hat doch nur einen Antrag gestellt, welcher abgeleht wurde. So gesehen ist nix passiert.
Zitat
der allerdings in Unkenntnis gehandelt hat, da der Händler ihm ja versichert hat, dass das Fahrzeug "förderfähig" wäre.
Das müßte man nur in irgendeiner Form belegen können, wenn man an den Händler überhaupt Forderungen stellen will.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2009, 17:48
Beitrag #44





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Zitat
Das müßte man nur in irgendeiner Form belegen können,


Die Chance das Belegen zu können, steigt mit der Zahl Geschädigter dieses Händlers die sich melden und versichern können dass Ihnen zugesichert wurde, die Fahrzeuge bzw. deren Erwerb wäre förderfähig, m.E. die bessere Formulierung, auch wenn jeder weiß was mit abwrackfähig gemeint ist.

Weitere Geschädigte zu finden bzw zu warnen war ja offensichtlich Ziel des TE.

btw... ein Einzelner Antragsteller wird nicht Subventionsbetrüger sein können... das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Aber ein Händler der u.U. bewusst nach dem Motto verfährt, probieren kann man es ja mal, vielleicht merkts ja keiner, der schon... ;-)
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klitschko01
Beitrag 23.04.2009, 19:44
Beitrag #45


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hallo

ich bin im Internet auf folgende Seite gestossen
http://www.zuckerbrot.de/abwrackpraemie/20...-abwrackpramie/ - 44k -

dort sind ähnliche Fälle wie meiner wo Leute die Abwrackprämie erhalten haben! Schaut mal nach...
würd gerne euere Meinung dazu wissen!? wavey.gif

hallo

ich bin im Internet auf folgende Seite gestossen
http://www.zuckerbrot.de/abwrackpraemie/20...-abwrackpramie/ - 44k -

dort sind ähnliche Fälle wie meiner wo Leute die Abwrackprämie erhalten haben! Schaut mal nach...
würd gerne euere Meinung dazu wissen!? wavey.gif

ich denke ich rufe morgen nochmal bei der bafa an und lege Widerspruch ein. Das kann doch nicht sein oder?
Glaub ich bin im falschen Film! Ich habe meinen Jahreswagen auch im Januar noch gekauft.
Irgendwas läuft doch da falsch bei denen!?! Die Leute auf der Seite haben genau wie ich bei Vorbesitzer einen -
also zwei Zulassungen und haben die Prämie erhalten. Und bei mir haben Sie die Prämie abgelehnt.
Jetzt kapiere ich langsam gar nicht mehr ...
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tessarakt
Beitrag 23.04.2009, 21:33
Beitrag #46


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Zitat (klitschko01 @ 23.04.2009, 21:44) *
ich denke ich rufe morgen nochmal bei der bafa an und lege Widerspruch ein. Das kann doch nicht sein oder?


Ich glaube, das mußt Du schriftlich machen (oder zur Niederschrift).
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klitschko01
Beitrag 24.04.2009, 13:23
Beitrag #47


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Ja das ist klar das ich den Widerspruch schriftlich einlegen muss aber trotzdem danke.

ich hab meine Jahreswagen am 16. Januar gekauft also noch bevor die FAQ draussen waren. Muss man seinen Widerspruch begründen ?

kann man die Abwrackprämie einklagen?
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tessarakt
Beitrag 24.04.2009, 15:19
Beitrag #48


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Vielleicht postest Du einfach mal Deinen Bescheid im Wortlaut, insbesondere incl. Rechtsmittelbelehrung?
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klitschko01
Beitrag 24.04.2009, 15:26
Beitrag #49


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Ablehnungsbescheid

Ihrem Antrag auf Gewährung der Umweltprämie kann nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20.02.2009 leider nicht entsprochen werden.

Begründung:

Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller/ die Antragstellerin
nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Auomobilvermietungsunternehmen oder Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Ich bedauere Ihnen keinen günstigen Bescheid geben zu können.

Rechtshelfbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einen Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Widerspruch erhoben werden.
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Sasquatch
Beitrag 24.04.2009, 15:34
Beitrag #50


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Versuchs, aber du solltest dir einen verwaltungsrechtlichen Grundsatz dabei zuvor gut merken: es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Will sagen du kannst dein Rechtsmittel nicht damit begründen, dass andere mit gleichen oder ähnlichen Voraussetzungen die Prämie ebenfalls bekommen haben.

Ganz davon abgesehen, wieso fragst du denn, ob man die Abwrackprämie einklagen kann? Welchen Teil der Rechtsmittelbelehrung hast du nicht verstanden? Da steht genau, was du gegen den ablehnenden Bescheid tun kannst. Nennt man Vorverfahren. Erst wenn du das durchlaufen hast kannst du klagen.

Und, schließlich als Letztes möchte ich dir gratulieren flowers.gif : du bist der erste der hier aufschlägt, den sie bei der Abwrackerei gekniffen haben. Zwar nicht ganz die Konstellation die ich erwartet hatte, das wäre eher Topf leer gewesen, aber auch ganz nett. Nebenbei bin ich der Ansicht, dass du das Geld in den Schornstein schreiben kannst. Und das ganze Rechtsmittelverfahren mit Widerspruch und eventuell Klage wird auch nicht ganz billig. Ich an deiner Stelle würde mir mal genau eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchdenken. Informier dich, was das ganze Verfahren kosten würde und denk mal drüber nach, ob du wirklich dieses Verfahren auf dich nehmen oder lieber das Geld, das das Verfahren kosten würde zum Stopfen der 2.500 Euro großen Lücke verwenden willst. Spart Zeit und Nerven, meiner Ansicht nach.


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