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> Führerscheinentzug 1994-Neuerteilung?
fragen-fragen
Beitrag 11.05.2009, 21:15
Beitrag #1


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Guten Tag,
ich komme aus Berlin und bin 42 Jahre alt,
mir wurde der Führerschein 1994 wegen Unfallflucht,(ohne Personenschaden),
unter Alk. 2,22 Prom. abgenommen,es handelte sich dabei um die Klasse 3.

In der anschliesenden Gerichtsverhandlung gab es ca.10 Monate Fahrverbot + Geldstrafe,
(weis es leider nicht mehr genau,habe auch keine Unterlagen mehr darüber....),
mir wurde innerhalb der Verhandlung die damalige Klasse 5 gelassen da ich den
zwingend Beruflich brauchte,Landwirtschaft.
daß Urteil wurde 08.10.94 Rechtskräftig.

Ich habe aber diese Klasse 5 nicht mehr beantragt,da ich sowieso nur auf
Privatgelände unterwegs war.

Naja,nach vielen Jahren des wartens,leider wegen Geldmangel,habe ich nie einen Versuch
unternommen irgendetwas in der Richtung zu beantragen.

Ich habe mir seit diesen Vorfall 1994 nichts zu Schulden kommen lassen und bin nun
durch ein zufälliges finden des Forums über Google hier gelandet
und habe mir alles diesbezüglich durchgelesen,was mir nun Mut gemacht hat.

Ich habe Heute mit dem Führerscheinbüro in Berlin Telefoniert,nach mehreren Versuchen
bin ich dann beim Abteilungsleiter gelandet.
Der gute Mann machte sich die Mühe meine Akte aus dem Keller zu holen und mal einen
Blick drauf zu werfen,das genaue Datum des Urteils und der Rechtskraft habe ich also
von Ihm erfahren,da wie schon erwähnt, meinerseits keinerlei Unterlagen mehr
vorhanden sind.

Ich stellte die Frage ob sich ein Antrag für mich überhaupt lohnen würde,da ich leider
Hartz 4 zur Zeit beziehe und die Kosten sich für einen Antrag in meinen
Fall,

220€ Antrag
13€ Führungszeug.
Augenärztliches Gutachten ? (Einäugikeit)

auf belaufen würden.

Er fragte mich welchen Schein ich denn beantragen wollte,den alten klasse 3 bis 7,5 to,wobei
er mir da gleich sagte das dieses für Einäugige wie mich nicht sehr einfach werden würde
und sagte etwas von MPU wegen der Augen,
desweiteren müßte ich dann ein Neuen Erste Hilfe Nachweis erbringen.

Bei dem Schein B bis 3,5 to würde noch mein alter Erste Hilfe Kurs ausreichend sein
und ich würde auch wegen meinen Augen nicht mehr benötigen als
das Gutachten.

Dann rechnete er nach und sagte mir das es wahrscheinlich auf eine MPU herauslaufen könnte,
wegen der Delikte aus dem Jahre 1994.
Ich hatte mir persönlich nun eigentlich gedacht das nach 10 Jahren + 5 Jahre Tilgungszeit =15 Jahre
keinerlei "Altlasten" mehr zum tragen kommen würden,demnach wenn ich den Antrag
nach dem Oktober 2009 stellen würde alles gelöscht wäre??
Darauf hin sagte Er mir das es auch eine Tilgungfrist von 15 Jahren gibt ??

Nun stellte ich Ihm die Frage ob ich lieber noch warten sollte bis Oktober 2009, um die
15 jahre voll zu haben und somt einer Verlängerung um weitere 15 jahre zu vermeiden ,
oder ich schon voher einen Antrag stellen sollte.
Er sagte ich könnte ruhig jetzt schon einen Antrag stellen ......

Meine Angst ist eben diese Automatische Verlängerung,von einer MPU Auflage,wegen
der hohen Kosten ganz zu scweigen sad.gif

Alkprobleme habe ich keine mehr gehabt seit diesen Vorfall,war eine einmalige Sache.

Mir wäre der B Schein bis 3,5 to total ausreichend,wenn ich dadurch ne menge Geld Sparen könnte,
die Prüfungen müßte ich nach Aussage nicht wiederholen.

Es wäre nett wenn mir jemand vlt. noch etwas die Augen Öffnen könnte smile.gif

Lieben Gruß
fragen-fragen

Der Beitrag wurde von fragen-fragen bearbeitet: 11.05.2009, 21:19
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Jens
Beitrag 11.05.2009, 21:24
Beitrag #2


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Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:15) *
Darauf hin sagte Er mir das es auch eine Tilgungfrist von 15 Jahren gibt ??
Damit hat er im Prinzip dasselbe gemeint wie du
Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:15) *
Ich hatte mir persönlich nun eigentlich gedacht das nach 10 Jahren + 5 Jahre Tilgungszeit =15 Jahre keinerlei "Altlasten" mehr zum tragen kommen würden,


Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:15) *
Er sagte ich könnte ruhig jetzt schon einen Antrag stellen ......
Kann gut sein, lies dir mal diesen Thread durch, da geht es im Prinzip genau um die Frage ob man den Antrag schon vor Ablauf der 15 Jahre stellen kann.

Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:15) *
Meine Angst ist eben diese automatische Verlängerung,von einer MPU Auflage,wegen der hohen Kosten ganz zu scweigen sad.gif
Wenn die FSST wirklich eine MPU fordert, kannst du den Antrag zurückziehen, dadurch würde es zu keiner Verlängerung der Tilgungsfrist kommen.

Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:15) *
die Prüfungen müßte ich nach Aussage nicht wiederholen.
Das ist doch schon mal was positives.


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fragen-fragen
Beitrag 11.05.2009, 21:42
Beitrag #3


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Vielen Dank erstmal für die Antworten smile.gif

Ist nach 15 Jahren alles endgültig gelöscht oder darf es nur bei einer
Neuerteilung keine Rolle mehr spielen ?
Habe ich noch andere möglichkeiten mich auf
möglichen Erfolg meines Antrages zu erkundigen?


Leider steht in dem Thread auf den Du mich verwiesen hast,
nicht wirklich wie man sich dort nun verhalten sollte,denke ich werde
sicherheitshalber nicht vor Ende Oktober 2009 den Antrag starten.

Wenn ich wegen MPU Auffoderung den Antrag zurückziehe,dann habe ich
das Geld wohl in den Sand gesetzt ? sad.gif
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Jens
Beitrag 11.05.2009, 21:58
Beitrag #4


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Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:42) *
Ist nach 15 Jahren alles endgültig gelöscht oder darf es nur bei einer Neuerteilung keine Rolle mehr spielen ?
Die Eintragungen werden dann getilgt und dürfen im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung nicht mehr verwertet werden.

Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:42) *
Habe ich noch andere möglichkeiten mich auf möglichen Erfolg meines Antrages zu erkundigen?
Nein, dafür ist nunmal nur deine FSST zuständig.


Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:42) *
Leider steht in dem Thread auf den Du mich verwiesen hast, nicht wirklich wie man sich dort nun verhalten sollte
Lies den Thread mit Schwerpunkt auf die Postings von @Mr.T.
Eine Antragstellung drei Monate vor Erreichen der Tilgungsfrist sollte problemlos möglich sein

Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:42) *
denke ich werde sicherheitshalber nicht vor Ende Oktober 2009 den Antrag starten.
Das geht natürlich auch.

Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:42) *
Wenn ich wegen MPU Auffoderung den Antrag zurückziehe,dann habe ich das Geld wohl in den Sand gesetzt ? sad.gif
Ja, dem wäre wohl so, aber da gäbe es ja immer noch die von @Mr.T im anderen Thread genannte Möglichkeit
Zitat (Mr.T @ 17.02.2009, 21:51) *
Dann würde ich die FSST bitten, den Antrag ruhen zu lassen, da ich an einer fiebrigen Erkältung leide.


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Kai R.
Beitrag 12.05.2009, 08:12
Beitrag #5


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Hallo,

ich würde mir allerdings überlegen, ob es auf den Tag ankommt. Entschieden werden darf der Antrag sowieso erst ab dem Tag der Tilgung. Insofern kann eigentlich auch die Antragstellung noch so lange warten, das verzögert die Angelegenheit allenfalls um einige Wochen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Jens
Beitrag 12.05.2009, 08:13
Beitrag #6


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Zitat (Kai R. @ 12.05.2009, 09:12) *
Entschieden werden darf der Antrag sowieso erst ab dem Tag der Tilgung.

Wieso das? think.gif


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Mr.T
Beitrag 12.05.2009, 08:13
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 12.05.2009, 09:12) *
Entschieden werden darf der Antrag sowieso erst ab dem Tag der Tilgung.
Wie meinen? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kai R.
Beitrag 12.05.2009, 08:29
Beitrag #8


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Zitat (Mr.T @ 12.05.2009, 09:13) *
Wie meinen? unsure.gif

bis zum Tag der Tilgung wären die alten Entscheidungen bei einem Antrag auf Neuerteilung zu berücksichtigen. Also darf die Entscheidung über den Antrag vom Sachbearbeiter erst am Tag nach der Tilgung fallen, weil dann die Akte sauber ist. So lange muss er die Geschichte liegen lassen.

Oder ist das ein Denkfehler meinerseits? Darf er das "antizipativ" entscheiden?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

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Jens
Beitrag 12.05.2009, 08:46
Beitrag #9


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Wenn der Sachbearbeiter erkennt, daß die Eintragung, die er als Rechtsgrundlage für eine MPU heranziehen würde, getilgt wird bevor die Frist, welche er zum Beibringen des MPU-Gutachtens setzen würde, abgelaufen ist, dann wird er wohl auf die Anordnung einer MPU verzichten.

In diesem (zugegeben nicht wirklich vergleichbaren) Fall wurde trotz Wiederholungstat keine MPU angeordnet, da die erste Alkoholfahrt vor Ablauf einer anzuordnenden MPU-Frist nicht mehr verwertbar gewesen wäre.


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fragen-fragen
Beitrag 12.05.2009, 20:07
Beitrag #10


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Vielen Dank an alle,ich werde wohl lieber
bis Oktober 2009 warten um den Antrag dann zu stellen.
Mit den Fristen hin oder her,denke dann sollte ich auf
der Sicheren Seite sein.
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Uwe W
Beitrag 12.05.2009, 20:09
Beitrag #11


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Nun ja, es gilt natürlich das alte Sprichwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter": wenn der Sachbearbeiter kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist die FE schon erteilt, kann der Betroffene dagegen nicht klagen.
Wartet er mit seiner Entscheidung die Frist erst ab, so kann sich der Betroffene dagegen auch nicht wehren. Es könnte ja sein, dass der Betroffene kurz vor Fristablauf noch eine Verkehrsstraftat begeht (FoFE, als Radfahrer oder Fußgänger), welche die die Tilgung hinauszögert. Insofern ist es nicht verfehlt, wenn der Sachbearbeiter kurz nach Ablauf der Frist noch mal in Flensburg nachfragt, ob tatsächlich getilgt wurde.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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fragen-fragen
Beitrag 12.05.2009, 21:05
Beitrag #12


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Wie schon meinerseits erwähnt,werde ich um sämtliche
"Fristenverzerrungen" aus dem wege zu gehen lieber
noch bis Oktober mit der Antragstellung warten,
alles andere denke ich,wäre wohl zu Risikoreich.
Was solls die 5 Monate schaffe ich nun auch noch,
dann habe ich die 15 Jahre voll und somit sollte dann
alles gelöscht,bzw.nicht mehr verwendet werden können
und eine MPU sollte dann nicht mehr angeordnet werden können....
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fragen-fragen
Beitrag 15.05.2009, 17:49
Beitrag #13


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Da es mir irgendwie immer noch etwas schleierhaft mit der
15 Jahresfrist vorkommt,habe ich noch etwas im www
herumgestöbert,bin auf einer Seite gelandet wo User Fragen
an Rechtsanwälte stellen können.
Irgendwie verstehe ich die Aussage des RA nicht so recht...

Zitat,
28.12.2008
In einem Sachverhalt geht es darum, dass die Anordnung einer MPU nicht alleine schon deswegen nach derzeitiger Rechtslage entfällt, dass zwischen der Entziehungstat und der dem Antrag auf erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis eine gewisse Zeit (in ihrem Fall 15 Jahre) abgelaufen ist. Wie bereits erwähnt wird zwar nach einem gewissen Zeitablauf Ihre Eintragung im Verkehrszentralregister gelöscht, jedoch hat dieses keinen Einfluss auf eine Anordnung einer MPU, da im Führerscheinerteilungsverfahren die Eignung des Beantragenden zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr überprüft werden soll.

Zitat, Ende.

Wenn ich eine Quelle angeben soll,bitte ich um einen Hinweis.

Bin nun wieder verunsichert,ob eine MPU für mich nach Antragstellung
durch die Führerscheinbehörde angeordnet werden könnte,
obwohl ich wie oben beschrieben dann im Oktober 2009 die
15 Jahre "voll hätte".

Ich hoffe das ich keinen durch mein wiederholtes fragen Nerve smile.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 15.05.2009, 18:02
Beitrag #14





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Durch die Neuerteilung nach Entzug wird doch Deine Eignung erneut geprüft.

Jedoch ist durch den Tilgungsablauf (15 Jahre) die Ungeeignetheit nicht mehr vorhanden.

Dies bedeutet, daß Du nach 15 Jahren genauso behandelt wirst wie jemand der mit weißer Weste eine Ersterteilung beantragt. Der einzige Vorteil ist, daß in vielen Bundesländern die Prüfungen nicht erneut abgelegt werden müssen.

LG

= editiert
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fragen-fragen
Beitrag 15.05.2009, 18:08
Beitrag #15


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Vorteil?

Das mit der erneuten Prüfung wurde duch die Führerscheinbehörde
auf meine Nachfrage verneint.
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Gast_charly68_*
Beitrag 15.05.2009, 18:17
Beitrag #16





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vergessenes Wort eingesetzt.

LG
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fragen-fragen
Beitrag 16.05.2009, 18:05
Beitrag #17


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Ja charly, hatte ich mir schon gedacht ,
daße es ein Tipfehler sein wird smile.gif

Würde in meinen Fall eine
KBA SELBSTAUSKUNFT noch mehr Sicherheit für mich
vor Antragsrellung bedeuten,um ganz sicher zu sein
wegen der Fristen?

Ich habe ja bereits erwähnt,daß ich mir in der Zeit nach
der damaligen Urteilsverkündung Okt.94 nichts mehr zu schulden
lassen kommen habe und auch keinerlei Aktivitäten im Bezug
auf Anträge unternommen habe.

Bei dem Gespräch mit dem Abteilungsleiter am Telefon,sagte dieser nach
Computeransicht meiner Vorgänge,daß er jetzt auch nicht genau weiß warum,
er aber meine Akte wohl im Jahre 2002 in der Hand gehabt hätte.......,
das löste in mir ein unbehagliches Gefühl aus obwohl mein Gewissen
rein ist sad.gif

Oder sollte ich doch einen Termin bei der Behörde vereinbaren,
um mal Akteneinsicht zu bekommen?
Wiegesagt habe ich leider keine Dokumente mehr aus der Zeit,
ich muß die Daten doch irgendwo noch herbekommen,Gericht?

Gruß
Fragen-fragen
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Jens
Beitrag 18.05.2009, 03:50
Beitrag #18


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Zitat (fragen-fragen @ 16.05.2009, 19:05) *
Oder sollte ich doch einen Termin bei der Behörde vereinbaren,
um mal Akteneinsicht zu bekommen?
Würde ich machen, du kannst bei der Gelegenheit Akteneinsicht nehmen, dann weißt du auch Bescheid hinischtlich der Daten, über die du momentan nichts mehr weißt.


--------------------
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.05.2009, 07:47
Beitrag #19





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Zitat (fragen-fragen @ 16.05.2009, 20:05) *
Bei dem Gespräch mit dem Abteilungsleiter am Telefon,sagte dieser nach
Computeransicht meiner Vorgänge,daß er jetzt auch nicht genau weiß warum,
er aber meine Akte wohl im Jahre 2002 in der Hand gehabt hätte.......,
das löste in mir ein unbehagliches Gefühl aus obwohl mein Gewissen
rein ist sad.gif


Dies könnte wegen der Digitalisierung sein.

Es gab meines Wissens einen Termin zu dem alle Akten umgestellt werden mußten und nicht mehr wie bisher im klassischen Sinne sondern nur noch als eelektronische Akte feführt werden.

Eine persönliche Akteneinsicht in der FEB in die dort vorhandenen Unterlagen schadet nie und ist kostenlos. Einfach Termin vereinbaren und reinschauen.

LG
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Mr.T
Beitrag 18.05.2009, 13:31
Beitrag #20


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Zitat (charly68 @ 18.05.2009, 08:47) *
Dies könnte wegen der Digitalisierung sein.

Es gab meines Wissens einen Termin zu dem alle Akten umgestellt werden mußten und nicht mehr wie bisher im klassischen Sinne sondern nur noch als eelektronische Akte feführt werden.
Was du so Alles weißt. unsure.gif Ich z.B. habe noch nie gehört, dass Akten nur noch in elektronischer Form geführt werden dürfen. Aber mir fehlt wohl das notwendige Insiderwissen. blink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

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Polo79
Beitrag 18.05.2009, 14:22
Beitrag #21


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Zitat (Mr.T @ 18.05.2009, 14:31) *
Aber mir fehlt wohl das notwendige Insiderwissen. blink.gif
Bist ja auch schon eine ganze Weile kein Foren-Insider mehr. lieb.gif
SCNR blushing.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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fragen-fragen
Beitrag 18.05.2009, 19:25
Beitrag #22


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Werde mich Morgen nach einen nächstmöglichen Termin erkundigen,
hoffe nur das sich die Sachbearbeiter dadurch nicht genervt fühlen unsure.gif

Ich hoffe durch die Einsichtnahme wie schon erwähnt auch die genauen Daten
zu erfahren um dann letztendlich bei der Beantragung der Neuerteilung,(nach 15 Jahren), keine
Fehler zu machen und mir eine MPU-Auffoderung somit zu ersparen.


Noch etwas am rande,ich finde das so ein Forum wirklich eine gute Sache ist,
finde es nur schade,daß sehr viele Threads von den TE`s leider nicht
zu Ende geführt werden,sprich nach einiger Hilfestellung der "Erfahrerenen Membern ",
kommen dann sehr Oft keine Reaktionen mehr,was meinerseits zu bedauern ist.


Naja was solls,werde mich wieder nach "Akteneinsicht" melden,
bis hierher erstmal vielen Dank smile.gif

Lg
Fragen-Fragen
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fragen-fragen
Beitrag 19.05.2009, 00:04
Beitrag #23


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Achso,ich hätte noch eine Frage bezüglich einer MPU Aufforderung.
Bekommt man nur eine Aufforderung zur MPU wenn man einen
Antrag stellt oder ist das eine Automatische Sache,daß man dieses
vor ablauf der Sperrfrist bekommt ??
Ich habe sehr vieles im www gefunden was mich nun diesbezüglich etwas
verunsichert.

Nachdem damals 1994 das Urteil Rechtskräftig war,habe ich keinerlei
Anträge mehr gestellt,ich bin damals für eine Zeit lang nach Spanien
gegangen und kann nun nicht mehr nachvollziehen ob ich damals
vlt. so eine Aufforderung erhalten habe.
Ich habe nun nur etwas Angst,das es dadurch unter umständen wieder zu
einer Verlängerung der Fristen ,(15 jahre),kommen könnte....
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Jens
Beitrag 19.05.2009, 05:11
Beitrag #24


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Zitat (fragen-fragen @ 19.05.2009, 01:04) *
Bekommt man nur eine Aufforderung zur MPU wenn man einen Antrag stellt
Ja

Zitat (fragen-fragen @ 19.05.2009, 01:04) *
oder ist das eine Automatische Sache,daß man dieses vor ablauf der Sperrfrist bekommt ??
Nein


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fragen-fragen
Beitrag 19.05.2009, 11:43
Beitrag #25


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Vielen Dank Jens smile.gif

Ich habe Heute Telefonischen Kontakt zum Führerscheinbüro Berlin
aufgenommen und einen Sachbearbeiter gefragt nach einen Termin
für die "Akteneinsicht",der Sachbearbeíter sagte das die Teminvergabe
nur Schriftlich ersucht werden könnte.
Naja er nannte dann noch den Namen der zuständigen Dame die dieses dann
bearbeiten würde.
Ich habe mich dann über die Zentrale mit dieser Dame verbinden lassen,
da ich erhoffte, mir vlt. doch Telefonisch einen Termin geben lassen zu können.

Der Sachbearbeiterin trug ich dann Telefonisch mein Anliegen vor und Sie
verneinte mein Auskunftsersuchen mit der Begründung,daß es erst nach
Antragstellung Sinn machen würde,da seit 1994 keine weiteren Dinge
drinne stehen.

Nun hatte ich aber gefragt nach den Fristen der Tilgung und der Verjährung,
sprich der Verwertbarkeit der Einträge und das ich Angst hätte,dort
mit einen Neuantrag unter umständen eine Verlängerung dieser Fristen zu erzielen.
Dieses verneinte Sie und sagte mir,daß sowieso nur Sachen aus den letzten 10 Jahren
gegen mich verwendet werden könnten,sprich eine Auskunft vom KBA und
Polizeiliches Führungszeugnis sauber wären es keinerlei Probleme mit
einer Neuerteilung geben sollte...

Ich erzählte zwar von meinen Vergehen damals,jedoch ging Sie nicht auf meine Frage bezüglich der MPU ein,sagte ich sollte einfach den Antrag stellen.
Sie sagte,Letztendlich könne mir keiner sagen ob es eine Aufforderung zur
MPU geben würde.....
Auf meine Frage hin wegen den 10+5 Jahren gab es die Antwort,
es Interessiere auch keinen mit den Fristen wirklich,da ja alles über
10 Jahre alt wäre.

Ich kann irgendwie der Dame nicht recht folgen,weiß nun wirklich nicht mehr
wie ich weiter vorgehen soll,lieber warten bis Oktober 2009 wegen der 15 Jahre
oder schon einen Antrag stellen ???

Ich werde mir ersteinmal eine KBA Selbstauskunft einholen und auch ein Führungszeugnis,
mal sehen wenn alles "Sauber" ist ,(wovon ich ausgehe),werde ich es versuchen mit dem Antrag,
wie müßte ich im Bezug auf Antragzurückziehung bei einer MPU Aufforderung
vorgehen und welche Rechtlichen Nachteile würden mir dadurch enstehen ???

fragen über fragen
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.05.2009, 13:13
Beitrag #26





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Wenn die MPU-aufforderung kommen sollte, dann kannst Du Deinen Antrag - ich empfehle in Schriftform und ohne Begründung - zurückziehen. Dadurch entstehen Dir keine rechtlichen Nachteile, aber halt die Kosten für die Antragstellung.

LG
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fragen-fragen
Beitrag 19.05.2009, 18:41
Beitrag #27


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@charly
Ok dann weiß ich nun diesbezüglich bescheid,Danke smile.gif


Wieweit kann hier jemand die Aussagen der Sachbearbeiterin,
verstehen oder nachvollziehen,wäre nett wenn noch
dazu jemand ne Meinung hätte,oder gegebenenfalls
Erfahrungwerte.


Vielen Dank!

lg
Fragen-Fragen
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fragen-fragen
Beitrag 31.05.2009, 20:39
Beitrag #28


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Kleiner Zwischenstand:

Ich habe meine KBA Selbstauskunft innerhalb von
1 Woche bekommen,keine Eintragungen smile.gif

Wenn ich es nun richtig verstanden habe,steht mein Vergehen
nur noch in der Akte bei der FB und könnte noch bis zum
08.10.2009 gegen mich verwendet werden im Bezug auf eine
MPU Aufforderung und anschließend nicht mehr ?

Wenn ich also meinen Antrag z.B.eine Woche später stellen
würde,sollte doch dann alles klappen ?

Welche Rechtliche Möglichkeit hätte ich wenn die FB dann
trotzdem noch auf eine MPU bestehen sollte oder ist
sowas ausgeschlossen?

Vielen Dank!

Gruß
Fragen-Fragen
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Polo79
Beitrag 31.05.2009, 20:55
Beitrag #29


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Zitat (fragen-fragen @ 31.05.2009, 21:39) *
Welche Rechtliche Möglichkeit hätte ich wenn die FB dann
trotzdem noch auf eine MPU bestehen sollte oder ist
sowas ausgeschlossen?
Eine MPU muss begründet werden, und eine bereits getilgte Tat ist keine Begründung. Insofern ist das wegen der Geschichte von 1994 ausgeschlossen.


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fragen-fragen
Beitrag 03.06.2009, 12:03
Beitrag #30


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Ich habe Telefonisch versucht mir einen Termin geben zu lassen,
zwecks Akteneinsicht,in erster Linie wegen der genauen Daten,
(FE Entzug und Urteilsverkündung,Rechtskraft),damit ich dann die
Fristen genau weiß,dieses wurde vom FB "abgelehnt",wäre erst möglich
wenn ich einen Antrag auf Neuerteilung stelle.

Es kamm mir so vor, als ob wohl keiner Lust oder Zeit hätte sich
die Akte wieder aus dem Keller zu holen.

Meine Frage wäre nun,ob es Sinn macht einen Anwalt damit zu beauftragen
oder ob ich durch dieses Vorgehen einen "Schlechten Eindruck" beim
FB hinterlasse ?

Da ich leider noch von Hartz 4 lebe,würde der Anwalt sowas über ein
Beratungsgespräch wohl abrechnen,ich sollte nur meinen Aktuellen
Leistungsnachweis mitbringen,habe leider k.a. ob das alles
so richtig ist....

Lg
Fragen-Fragen
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Kai R.
Beitrag 03.06.2009, 12:37
Beitrag #31


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Hallo,

mach Dir doch keinen Kopf. Stell im Oktober den Neuantrag und gut wird.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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fragen-fragen
Beitrag 20.07.2009, 20:48
Beitrag #32


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Durch Lesen einiger Beiträge hier im Forum,
hätte ich da noch mal ne Frage,
meine ersten FS habe ich ca.1984 gemacht,damals Klasse 1B,
darauf dann 1985 Klasse 1&3,da ich damals für jemanden,(Familie),
Fahrerflucht,(nur Blechschaden), übernommen hatte,wurde mir die FE 1987 entzogen.
Ich habe leider darüber nichts mehr Schriftliches.

1993 stellte ich einen Antrag und mußte,da es ja damals noch die
2 Jahresregelung gab,den FS komplett Neu machen,aus Zeitgründen
machte ich dann nur die Klasse 3.

Nun zu meiner Frage,da ich ja w.o. bereits geschrieben, Mitte Oktober
meinen Antrag auf Neuerteilung stelle, nur Klasse B,
könnte ich auch noch meine 1985 erteilte Klasse 1 mitbeantragen
oder ist dieses wie ich vermute,durch die Antragstellung der Klasse 3,1993, endgültig weg,
es gab ja auch noch die 2 Jahresfrist!?

In meiner Führerscheinakte steht wohl nur alles ab Neuerteilung 1993
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Polo79
Beitrag 20.07.2009, 22:28
Beitrag #33


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Du kannst die Klasse A auch beantragen und bist zumindest von der Ausbildungspflicht befreit. Die FSST könnte aber die Wiederholung der Prüfungen fordern.


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fragen-fragen
Beitrag 20.07.2009, 22:51
Beitrag #34


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@ Polo

Vielen Dank smile.gif

Bleiben denn alle Führerscheine die man mal gemacht hat
irgendwo gespeichert,also auch wenn die vor über 20 Jahren entzogen
wurden oder findet dort auch eine Aktensäuberung statt?
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fragen-fragen
Beitrag 25.07.2009, 22:48
Beitrag #35


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Da ich als "Einäugiger"gelte,brauche ich für meine Neuerteilung,
(nur Klasse B und vlt. A),ein Gutachten,war jetzt beim
Augenarzt und der bestätigte mir vorab,auf dem Gesunden Auge 100% Sehkraft,
ich habe daraufhin einen Termin für den 14.09. zum Gutachten.

W.o. schon erwähnt,ist meine KBA Auskunft ohne Eintragungen und
ich denke das mein Polizeiliches Führungszeugnis auch sauber ist.

Leider sind meine "15 Jahre" erst am 09.10.2009 vorbei,
sollte ich nun unbedingt erst nach dem Verjährungsdatum den Antrag stellen
oder kann ich den mit ruhigen Gewissen auch schon im September stellen.
Oder wäre damit zu rechnen,daß da wirklich der Tag entscheidend ist?

Den Antrag,bei möglicher MPU Aufforderun zurückzuziehen,
würde ja leider bedeuten nochmals 233€ zu Zahlen sad.gif

Als Bearbeitungszeit wurden mir ca 10 Wochen genannt sad.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 26.07.2009, 08:57
Beitrag #36





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Du musst den Antrag so stellen daß Dir keine MPU-Auflage mehr gemacht werden kann.

In Deinem Fall wären die bei ca. 10 Wochen Bearbeitungszeit schätzungsweise so ca. 6 Wochen vor Ablauf der Tilgungsfrist.

Du kannst aber auch die FEB schriftlich anfragen, ab wann Du den Antrag einreichen kannst, damit Dir keine MPU mehr auferlegt wird.

Und vergiss nicht die Klasse BE zu beantragen. Diese steht Dir durch die alte Klasse 3 auch zu.

LG
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magnum88
Beitrag 26.07.2009, 09:06
Beitrag #37


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Zitat (charly68 @ 26.07.2009, 09:57) *
Und vergiss nicht die Klasse BE zu beantragen. Diese steht Dir durch die alte Klasse 3 auch zu.

LG



Wieso BE und nicht C1E? think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 26.07.2009, 09:07
Beitrag #38





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Als "Einäugiger" bekommt er die Klasse C1E nicht.

LG
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fragen-fragen
Beitrag 26.07.2009, 13:06
Beitrag #39


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Tja,also welche Klassen ich eigentlich alle Beantragen kann,
da muß ich mich nochmal "schlau" machen,
bin bisher nur von B ausgegangen dazu würde noch von meiner damaligen
Ersterteilung u.U. die Klasse 1 also A kommen.
Da ich von Beruf Schäfermeister bin und bei einer Tätigkeit in der Landwirtschaft auch
Traktoren fahren muß welche Klassen wären da noch von Nöten?

Das mit C1E würde lt. Aussage der FSST,erhebliche Probleme wegen der Einäugigkeit
mit sich bringen,würde wohl auf eine MPU wegen der Augen herauslaufen,
so sagte man mir das,wobei bei B nur ein Gutachten ausreichen würde.

Ich werde dann am 14.09.09 mein Augen Gutachten machen und dann
wohl am 17.09.09 den Antrag stellen,daß wären dann 4 Wochen vor
Ablauf der Tilgungsfrist der 15 Jahre,damit sollte es zu keinen Problemen
wenn ich das richtig verstanden habe!?

Ich habe alles versucht,mir Akteneinsicht zu verschaffen,Telefonisch sowie
Schriftlich um einen Termin gebeten,leider ohne Resonanz sad.gif
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Polo79
Beitrag 26.07.2009, 13:40
Beitrag #40


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Zitat (fragen-fragen @ 26.07.2009, 14:06) *
Das mit C1E würde lt. Aussage der FSST,erhebliche Probleme wegen der Einäugigkeit
mit sich bringen,würde wohl auf eine MPU wegen der Augen herauslaufen,
Diese Aussage ist (leider) falsch. Die Anlage 6 FeV schreibt binokulares Sehvermögen für die höheren FE-Klassen zwingend vor. Ausnahmen gibt es keine.

Zitat (fragen-fragen @ 26.07.2009, 14:06) *
Da ich von Beruf Schäfermeister bin und bei einer Tätigkeit in der Landwirtschaft auch
Traktoren fahren muß welche Klassen wären da noch von Nöten?
Mit der Klasse B wird Dir automatisch die Klasse L erteilt.


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fragen-fragen
Beitrag 26.07.2009, 14:12
Beitrag #41


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Naja,ist leider nicht die Einzige falsche Auskunft,
die ich bisher bei der FSST erhalten habe sad.gif

Die Klasse L ist also in B mitenthalten,nun gibt es aber Traktoren
die über 25 Kmh fahren wie sieht es mit denen aus?
Kann ich die Klasse T auch bekommen oder bin da auf dem
"Holzweg".

Kann ich darauf bestehen die Klasse BE zu bekommen
oder auch wieder nicht,wegen der Augen?
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Polo79
Beitrag 26.07.2009, 14:48
Beitrag #42


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Zitat (fragen-fragen @ 26.07.2009, 15:12) *
Die Klasse L ist also in B mitenthalten,nun gibt es aber Traktoren
die über 25 Kmh fahren wie sieht es mit denen aus?
Zitat ( Klasse L)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Zitat (fragen-fragen @ 26.07.2009, 15:12) *
Kann ich die Klasse T auch bekommen oder bin da auf dem
"Holzweg".
Im Rahmen der Neuerteilung kann die Klasse T nicht erteilt werden.

Zitat (fragen-fragen @ 26.07.2009, 15:12) *
Kann ich darauf bestehen die Klasse BE zu bekommen
Ja.

Zitat (fragen-fragen @ 26.07.2009, 15:12) *
oder auch wieder nicht,wegen der Augen?
Eine Erteilung der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T ist auch bei Einäugigkeit möglich.


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fragen-fragen
Beitrag 26.07.2009, 18:25
Beitrag #43


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@Polo

Danke smile.gif

Also werde ich Klasse BE & A Beantragen,
daß ich das beim Bürgeramt in Berlin machen muß
ist schon klar,wie geht es beim Amt vorsich,denke mal
das ich da einen Antrag ausfüllen muß.
Ist dabei etwas hinsichtlich meines Entzuges von 1994
zu beachten,bzw.,muß ich diesbezüglich Angaben machen?

Werden die Klassen einfach nur angekreutzt?
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Gast_buerger_*
Beitrag 26.07.2009, 18:44
Beitrag #44





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Hallo fragen-fragen
Zitat
Also werde ich Klasse BE & A Beantragen, daß ich das beim Bürgeramt in Berlin machen muß ist schon klar,


Ich empfehle dir gleich zur Puttkamerstr. zu gehen.

Dort könnten bestimmt gleich noch offene Fragen geklärt werden.

Beim Bürgeramt werden die Anträge nur angenommen und zur Fsst weiter geleitet.

Klick

wavey.gif
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fragen-fragen
Beitrag 26.07.2009, 18:52
Beitrag #45


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@ Bürger

Danke smile.gif

Ich dachte das man den Antrag nur beim Bürgeramt stellen kann,wegen
dem Polizeilichen Führungszeugnis was ja gleich mitbeantragt werden
muß ?

Das mit der Puttkamerstr. würde die Sache,aufgrund evt. Fragen dann
aber sicher vereinfachen.

Also einfach hingehen und den Antrag stellen?
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Gast_buerger_*
Beitrag 26.07.2009, 19:00
Beitrag #46





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Zitat
Also einfach hingehen und den Antrag stellen?

yes.gif

Dort wird dir sofort gesagt was alles benötigt wird. Ich glaube da ist dir mehr mit geholfen als über X Umwege dry.gif

wavey.gif

Edit sagt,

Du kannst ja auch schon vor ab mal dort Anrufen. Nummer findes du ganz unten im link

Der Beitrag wurde von buerger bearbeitet: 26.07.2009, 19:13
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fragen-fragen
Beitrag 27.07.2009, 15:30
Beitrag #47


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Ich habe nun endlich, für den 30.07.09,einen Termin
zur Akteneinsicht bekommen smile.gif

Es ist wohl auch ein Neuer Abteilungsleiter da,der war mal
Echt NETT und sagte mir gleich,sollte meine KBA Auskunft
und Polizeiliches Führungszeugnis,keine Einträge aufweisen,
so darf Er über mich, in der Akte stehende Dinge von Damals nicht
mehr gegen mich verwerten smile.gif
Ihn Interessierte irgendwie die 15 Jahresfrist nicht,sondern nur
ob alles andere sauber ist.
Ich würde nach seiner Aussage,so behandelt werden,als ob Nie
etwas gewesen wäre,bis auf das ich eben keine Neuen Prüfungen
ablegen muß smile.gif

@ Bürger
Den Antrag kann man auch in der Puttkamerstr. stellen,
jedoch müßte man dann zusätzlich noch zum Bürgeramt,
um das Polizeiliche Führungszeugnis zu Beantragen,
dann mach ich es doch lieber beim Bürgeramt komplett,soll ja nun nicht
auf die Paar Tage mehr ankommen...
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Gast_buerger_*
Beitrag 27.07.2009, 15:51
Beitrag #48





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Hallo fragen-fragen

Zitat
.............soll ja nun nicht auf die Paar Tage mehr ankommen...


Stimmt, notfalls werden die Schuhe am Nikolaus besonders gründlich geputzt. laugh2.gif

wavey.gif
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fragen-fragen
Beitrag 27.07.2009, 19:01
Beitrag #49


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Zitat (buerger @ 27.07.2009, 17:51) *
Hallo fragen-fragen

Stimmt, notfalls werden die Schuhe am Nikolaus besonders gründlich geputzt. laugh2.gif

wavey.gif


Bei der derzeitigen Bearbeitungszeit der FSST von ca.10 Wochen,
wird es wohl eher was "unter dem Christbaum" smile.gif

Na was soll`s,habe jetzt aber ein Gutes Gefühl
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Alfa Romeo
Beitrag 27.07.2009, 22:46
Beitrag #50


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Hallo fragen-fragen,
macht mich schon etwas stutzig,das der neue Abteilungsleiter kein
Interesse für die Einhaltung der 15 Jahresfrist zeigt.
Ist doch eine der ganz wichtigen Vorraussetzungen,um die FE
ohne MPU-Auflage zu bekommen!!!
Also meiner Meinung nach,solltest Du die 15 Jahre abwarten,
bevor Du den Antrag abgibst.
Dann bist Du diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Akteneinsicht und Infos besorgen ist schon wichtig und ratsam.
Wenn das ein neuer Abteilungsleiter auf der FEB ist,
kann es auch sein das er noch nicht richtig eingarbeitet wurde
und unwissentlich falsche Auskünfte gibt.
Letzendlich wärst Du dann der Leidtragende,wenn Du Ihm alles glaubst.
ohne seine Aussage zu überprüfen.
Mir wurde auf der FEB.auch gesagt,ich solle die FE.beantragen obwohl
erst 14 Jahre(seit rechtskräftigem Urteil)vergangen sind.
Durch dieses Forum bekam ich dann die Info,15 Jahre warten sonst MPU.
Also,ein gesundes Mißtrauen ist auch angesagt.
Also immer wachsam bleiben und dann klappt das auch.

Schöne Grüße
Alfa Romeo
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