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> Führerscheinentzug 1994-Neuerteilung?
Polo79
Beitrag 03.09.2009, 22:06
Beitrag #101


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Zitat (fragen-fragen @ 03.09.2009, 12:09) *
wobei die gleich gesagt haben das der Antrag
wenigstens 3 Monate zur Bearbeitung braucht.
Mit MPU dauert´s dann wahrscheinlich 3 mal so lange. rolleyes.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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dannemann
Beitrag 04.09.2009, 22:02
Beitrag #102


Neuling


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Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 15:43) *
@dannemann

Ist schon ein Ding,daß Sie Dir so einfach Deinen Schein Neuerteilt haben,
aufgrund der nicht bestandenen MPU die der FSST ja vorlag und diese ja noch
verwertbar gewesen wäre....
Haste mal richtig Glück gehabt smile.gif




Hallo fragen-fragen

Ich habe hier gelesen und es so verstanden, daß ein negatives Gutachten nach 10 Jahren nicht mehr verwertet werden kann.
Diese waren bei mir vorbei.
Aber Glück war auch dabei, denn ich hab auch gelesen, daß eine Versagung die Tilgung hemmt.
Bei dir ist es ja auch nicht mehr lang bis 20.10.
Ich drücke dir weiter die Daumen.

Bis denne : dannemann
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Mr.T
Beitrag 05.09.2009, 10:11
Beitrag #103


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Zitat (dannemann @ 04.09.2009, 23:02) *
Ich habe hier gelesen und es so verstanden, daß ein negatives Gutachten nach 10 Jahren nicht mehr verwertet werden kann.
Das hast du dann aber falsch verstanden.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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fragen-fragen
Beitrag 05.09.2009, 19:04
Beitrag #104


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@ Polo79

Keine Frage whistling.gif
Bin ja auch Dankbar wavey.gif

@ Mr.T

Deshalb bin ja auch der Meinung,daß dannemann ne Menge
Glück bei der Neuerteilung der FE gehabt hat,
dann noch bei der FSST in Berlin,wundert mich schon
wie unterschiedlich die SB die Verwertbarkeit scheinbar Beurteilen think.gif

Mir wurde gleich gesagt,daß es auf eine MPU herauslaufen würde,obwohl die
Letzten 14,5 Jahre nichts mehr dazu gekommen ist.
Also halten die sich in meinen Fall ganz genau daran.


@ dannemann

Darf ich fragen was damals zum FE-Entzug 1993 führte ?
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dannemann
Beitrag 07.09.2009, 16:02
Beitrag #105


Neuling


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Zitat (fragen-fragen @ 05.09.2009, 21:04) *
@ dannemann

Darf ich fragen was damals zum FE-Entzug 1993 führte ?



Hallo fragen-fragen

2,17 Promille


dannemann
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fragen-fragen
Beitrag 07.09.2009, 19:03
Beitrag #106


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Danke für die Auskunft smile.gif

Ist für mich,nach meinen Erfahrungen bisher mit der FSST,
wirklich "unglaublich" gut gelaufen für Dich !
Bei mir wurde gleich gesagt,daß es auf eine MPU rausläuft,
nach 14 Jahren und 11 Monaten,naja hatte 2,2 aber dafür keine
Negative MPU in der Akte.

Ist schon Geil wie unterschiedlich,dort scheinbar entweder der
Wissensstand oder die Umsetzung dessen bei den Mitarbeitern
der FSST ist.

Naja in dem Fall gut für Dich laugh2.gif wavey.gif
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fragen-fragen
Beitrag 20.09.2009, 18:48
Beitrag #107


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So der Countdown läuft smile.gif

Ich wollte mal gerne wissen ob man sich den Antrag zur
Neuerteilung irgendwo im www. vorab ansehen kann ??
Ich habe leider keine Ahnung was da alles gefragt bzw.,
Beantwortet werden muß.
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Jens
Beitrag 20.09.2009, 19:02
Beitrag #108


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Zitat (fragen-fragen @ 20.09.2009, 19:48) *
Ich wollte mal gerne wissen ob man sich den Antrag zur
Neuerteilung irgendwo im www. vorab ansehen kann ??
Ich weiß jetzt nicht, ob die überall gleich aussehen, aber hier kannst du dir den Antrag anschauen, den der Kreis Plön anbietet, außerdem gibts da noch eine Erklärung zum Gesundheitszustand für die Klasse(n) A, A1, B, BE, L, M, T


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fragen-fragen
Beitrag 20.09.2009, 19:40
Beitrag #109


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Vielen Dank smile.gif

Da ich davon ausgehe,daß sich der Antrag nicht wesentlich
von den für Berlin unterscheiden wird,
würde ich gerne wissen,was es mit folgender Frage aufsich hat ?

Erklärung zum Gesundheitszustand für die Klassen A,A1,B,BE,L,M,T

Ich dachte das dieses nur ab den C- Klassen beigebracht werden muß....


Edit:
ups,den 2ten Link übersehen,sorry!
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Alfa Romeo
Beitrag 20.09.2009, 21:01
Beitrag #110


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@fragen-fragen

bei mir war es nur ein Antragsformular für Neuerteilung.
Fragen wg.Gesundheitszustand gab es nicht.
Ich erklärte wahrheitsgemäß auf dem Rathaus,bei Antragstellung,das ich schon einmal die Fe. hatte.

Die Möglichkeit,wie bei mir,könnte bestehen das man die Antragsformulare schon vor Antragsstellung
abholen oder zuschicken lassen könnte.

Das der Antragsteller noch eine Eklärung zu seinem Gesundheitszustand abgeben muß,für A,A1,B,BE,L,M oder T
war bei mir nicht so.(Baden-Württemberg)

Schöne Grüße
Alfa Romeo
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fragen-fragen
Beitrag 22.09.2009, 10:53
Beitrag #111


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Ein Antragsformular zur Neuerteilung gibt es in Berlin leider nicht,
mir wurde die Telefonische Auskunft gegeben,
daß dieses nur durch Eingabe eines Mitarbeiters des Bürgeramtes,
am PC stattfindet.

Naja,bin ja mal gespannt,was der mich dann alles fragen wird.

Noch eine Frage zu der Beantragung der Möglichen Klassen,
wegen meinen Augen ist schon klar,daß nur BE in Frage kommt.
Ich habe 1985 erstmalig Klasse 1&3 gemacht dann im Zuge eines
Antrages auf Neuerteilung 1993 nur Klasse 3.
Zählt nur das was man letztmalig gemacht hat oder jede Klasse
für die einmal eine FE erteilt worden ist ??

Wenn letzteres zutrifft,könnte ich dann den Antrag auf
A,BE stellen.

Lg
Fragen-Fragen
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Jens
Beitrag 22.09.2009, 10:56
Beitrag #112


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Eine Neuerteilung der Klasse A ist möglich.


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fragen-fragen
Beitrag 22.09.2009, 11:10
Beitrag #113


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Danke Jens smile.gif

Habe noch vergessen,daß ich auch noch fragen wollte
wie es sich mit der Klasse T verhält.
Ich habe einen Beruf in der Landwirtschaft erlernt und
darin auch meinen Meister gemacht,bin zwar z.ZT.,
nicht Berufstätig aber durch eine Neuerteilung der FE steigen
meine Chancen erheblich.

Habe ich Chancen auf die Erteilung der Klasse T ?
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laatschenkiefer
Beitrag 22.09.2009, 11:12
Beitrag #114


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muß man denn überhaupt einen neuantrag stellen?
einige bekannte von mir haben nach ablauf der 10 oder 15 jahresfrist, post bekommen, das sie ihren fs wieder abholen können. think.gif
komme auch aus berlin.
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Mr.T
Beitrag 22.09.2009, 11:16
Beitrag #115


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Zitat (fragen-fragen @ 22.09.2009, 12:10) *
Habe ich Chancen auf die Erteilung der Klasse T ?
Nein.


Zitat (laatschenkiefer @ 22.09.2009, 12:12) *
muß man denn überhaupt einen neuantrag stellen?
Ja.

Zitat (laatschenkiefer @ 22.09.2009, 12:12) *
einige bekannte von mir haben nach ablauf der 10 oder 15 jahresfrist, post bekommen, das sie ihren fs wieder abholen können.
Das glaube ich nicht!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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fragen-fragen
Beitrag 22.09.2009, 11:27
Beitrag #116


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Zitat (laatschenkiefer @ 22.09.2009, 12:12) *
muß man denn überhaupt einen neuantrag stellen?
einige bekannte von mir haben nach ablauf der 10 oder 15 jahresfrist, post bekommen, das sie ihren fs wieder abholen können. think.gif
komme auch aus berlin.


Ohne einen Antrag läuft gar nichts und das mit den
10-15 Jahren ändert daran auch nichts.
Da hat man Dir nicht unbedingt die Wahrheit gesagt blink.gif
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Alfa Romeo
Beitrag 28.09.2009, 19:31
Beitrag #117


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@fragen-fragen

Zitat: Naja,bin ja mal gespannt,was der mich dann alles fragen wird.
Zitat Ende

Hallo Fragen-fragen,
jetzt hat ja die Warterei bald ein Ende für Dich.
Ich würde an Deiner Stelle,die möglichen Fragen zur Erklärung zum Gesundheitszustand für die Klassen A,A1,B,BE,L,M,T,
nicht vernachlässigen.
Falls bei der Antragsstellung die Fragen gestellt werden,wie @ Jens verlinkt hat,solltest Du schon genau wissen,was Du zur
Antwort gibst.
Bei nur einer Antwort bei der Antragstellung,die die Fahreignung in Zweifel stellt,wird der Sb.abklären müssen,
ob eine Fahreignung besteht oder nicht.
Mir war es bei Antragstellung und Gesprächen bei der Fsst. immer wichtig,im vornherein zu wissen,was für
Antworten ich geben darf.
Es gibt genug Fälle in den verschiedenen Foren,bei den sich die Erteilung verkomplizierte,nur durch eine unbedachte
Aussage beim Antrag/Gespräch mit dem Sb.
Ich erinnere mich noch an einen Fall,bei dem der Antragsteller im guten Glauben gesagt hat,das er eine Therapie gemacht hätte.
Letztendlich sollte er eine MPU ablegen.
Hätte er die Therapie nicht erwähnt,hätte er die Fe.vemutlich ohne MPU-Auflage bekommen,da die 15 Jahre vorbei waren.

Ich will Dir an diesem Beispiel nur verdeutlichen,was so eine unbedachte Aussage für Folgen haben kann.

Du könntest dir Gewissheit verschaffen( ist besser als gespannt abwarten),wie zB.eine Anfrage im Forum.
Es gibt sicher Leser die einen Neuantrag in Berlin gestellt haben und die Fragestellungen beim computermäßigen
Antrag kennen.

Viel Erfolg in drei Wochen.
Schöne Grüße
Alfa Romeo
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fragen-fragen
Beitrag 28.09.2009, 21:14
Beitrag #118


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Vielen Dank Alfa Romeo für Deinen Rat smile.gif

Ja die Zeit ist nun bald vorüber,ich werde am 20.10.
den Antrag stellen.
Das mit dem Gesundheitsbogen werde ich sicherlich nicht
unterschätzen,obwohl ich bis heute leider noch nicht in
Erfahrung bringen konnte,was alles bei Antragstellung hier
in Berlin überhaupt gefragt wird.

Den Bogen ,der von Jens gepostet wurde,bin ich durchgegangen
und habe für mich selbst alle Fragen mit Nein Beantworten können.

Ich bekamm halt nur die Antwort das es keine Formulare gibt,sondern der
MA des Bürgeramtes dieses gleich in den Computer eintippt think.gif

Habe noch auf einen "Erfahrungsbericht" von Dannemann gehofft,
der kommt ja auch aus Berlin whistling.gif

Hatte auch schon darüber nachgedacht hier nochmals nach Erfahrungswerten
in Berlin zu fragen,nur möchte ich nicht noch mehr mit meinen Fragen Nerven.

Viele Grüße
und schön das Du dran bleibst smile.gif

Fragen-Fragen
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Alfa Romeo
Beitrag 28.09.2009, 22:14
Beitrag #119


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Hallo fragen-fragen,
also ich denke Fragen im Forum nerven nicht.
Ich habe in den Foren solange gefragt,bis ich sicher war mich bei der Fsst.
behaupten zu können.
Ärgerlich ist es,wenn man durch Unwissen einen Fehler macht,den man durch
eine Frage im Forum hätte vermeiden können.
Ich glaube,falls fragen zum Gesundheitszustand kommen,werden die so oder ähnlich
wie @Jens seinem Link aussehen.
Gut das Du den Fragebogen durchgegangen bist und alle Fragen mit Nein
beantworten konntest.
Wenn Du das verinnerlichst kann soweit kein Ausrutscher passieren.
Den Mitarbeitern der Fsst.oder Bürgeramt darf nicht die kleinste Möglichkeit gegeben werden,
Deine Fahreignung anzuzweifeln.
Das mit Deinen Augen weiß die Fsst. und wird desswegen keine Probleme bereiten.

Der Antragsteller wie die Behörde haben ihre Rechte und Pflichten.
Die Behörde hat durch ihre ständige fachgerichtete Arbeit Vorteile.
Um ein Gleichniss zu erreichen,kann man sich einen Ra.nehmen,
oder man erarbeitet sich das Wissen zB. durch Foren.

Das klappt schon.
Schöne Grüße
Alfa Romeo
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fragen-fragen
Beitrag 28.09.2009, 23:10
Beitrag #120


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Zitat (Alfa Romeo @ 28.09.2009, 23:14) *
Das mit Deinen Augen weiß die Fsst. und wird desswegen keine Probleme bereiten.

Ich habe am 06.10. das Augenärtzliche Gutachten,ist aber nicht neues,
mußte ich egal fur welchen FE schon immer vorlegen,so auch diesesmal.

Mir ist noch eingefallen,als ich das Letzte mal bei der FSST anrief
um denen mitzuteilen,daß ich meine sog. Akteneinsicht schon hinter
mir habe,kamm es ja dazu,daß die SBin nach Ihrer Aussage und dem was Sie meiner
Akte entnehmen konnte mich zur MPU schicken würde.
Als ich dann anfing von Tilgung und Verjährung nach 15 Jahren und das meine
Registerauszüge ohne Eintragungen wären,sagte Sie das Sie das ja nun noch nicht
Beurteilen könne,da Sie es nicht sehen kann,(obwohl mein Poliz.Führz.,schon
bei der FSST vorliegt),naja irgendwie sagte Sie dann,wenn dort keine Einträge vorhanden
wären könnte es unter Umständen zur Neuerteilung kommen,
wenn keine Gesundheitlichen Schäden vorliegen,daß bliebe dann abzuwarten...
Darauf erwiederte ich dann,daß ich nur die Klassen A&BE Beantrage
und nicht die C Klassen.

Sollte sich keiner mehr finden lassen,der vielleicht weiß wie das
mit der Antragstellung genau abläuft,werde ich ein paar Tage vorher nochmals
gezielt die Frage danach stellen.
Kann ja auch nicht von jeden verlangen das Sie oder Er sich den ganzen
langen Thread hier durchliest whistling.gif

Viele Grüße
Fragen-Fragen
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Alfa Romeo
Beitrag 29.09.2009, 00:14
Beitrag #121


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Vergiss das Telefonat.Es gelten nach den 15 Jahren ganz andere Sachen.
Es muß ohne MPU erteilt werden und am besten/billigsten Prüfungsfrei.
Freu Dich darauf,das es bald geschafft sein wird.
Ist besser als über so ein Telefonat nachzugrübeln.

Schöne Grüße
Alfa Romeo
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fragen-fragen
Beitrag 29.09.2009, 00:16
Beitrag #122


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Ja bemühe mich dieses auzublenden !!

Vielen Dank nochmal smile.gif
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Alfa Romeo
Beitrag 29.09.2009, 00:34
Beitrag #123


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Klar,immer cool bleiben!

Schöne Grüße
Volvochris
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dannemann
Beitrag 30.09.2009, 18:15
Beitrag #124


Neuling


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Zitat (fragen-fragen @ 28.09.2009, 23:14) *
Habe noch auf einen "Erfahrungsbericht" von Dannemann gehofft,
der kommt ja auch aus Berlin whistling.gif




Hallo fragen-fragen

Eine extra Erklärung zum Gesundheitszustand habe ich nicht abgegeben.
Fragen zum Gesundheitszustand hat die gute Frau bestimmt gestellt, aber ich weiß nicht mehr welche, ist schon wieder so lange her, sorry. crybaby.gif
Werden aber nicht viel anders gewesen sein, wie die, die Jens verlinkt hat.

Noch 3 Wochen + ca. 3 Monate Bearbeitung, es wird.

Bis denne : Dannemann
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fragen-fragen
Beitrag 30.09.2009, 20:59
Beitrag #125


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Hallo Dannemann,
vielen Dank für Deine Antwort smile.gif

Ja der Countdown läuft rolleyes.gif

mal abwarten was bei raus kommt think.gif

Hast Du den Antrag auf der FSST oder Bürgeramt gestellt,wenn letzteres zutrifft,
mußtest Du da auch gar nichts ausfüllen,sondern so wie mir geasagt worden ist,
soll das wohl nur durch eingabe am PC durch den MA der Behörde stattfinden!?

Ich habe leider keinen Plan,was da denn z.B. gefragt wird,bzw.,was ich Antworten soll.
Dadurch,daß ich die FE schon einmal verloren hatte 1987,würde mich noch Interessieren,
welche angaben ich vielleicht darüber machen muß.

Der Antrag müßte wohl lauten, "Antrag auf Neuerteilung der FE nach Entzug" ??

Hast Du auch noch ein Urteil von damals mitgenommen ?
Naja aber eigentlich blödsinn,da mein Urteil in meiner FE Akte vorzufinden ist...

Wenn Dir noch oder auch anderen etwas über den ablauf in Berlin
einfällt,wäre es nett mich hier zu Informieren,da die Auskunft beim
Bürgeramt leider sehr "dünn" war.

Liebe Grüße
Fragen-Fragen wavey.gif
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dannemann
Beitrag 01.10.2009, 19:41
Beitrag #126


Neuling


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Zitat (fragen-fragen @ 30.09.2009, 22:59) *
Hast Du den Antrag auf der FSST oder Bürgeramt gestellt,

Der Antrag müßte wohl lauten, "Antrag auf Neuerteilung der FE nach Entzug" ??

Hast Du auch noch ein Urteil von damals mitgenommen ?



Hallo fragen-fragen,

ich habe meinen Antrag auf dem Bürgeramt gestellt.

Wenn Du dein letztes Urteil noch hast, kannst es mitnehmen, die SB macht ne Kopie und heftet diese mit an den Antrag.
Selber ausgefüllt habe ich nichts nur Unterschriften geleistet.
Führungszeugnis wird gleich mit beantragt.

Mit EC Karte kannst Du gleich bei ihr am Schreibtisch bezahlen oder mit Bargeld am Kassenautomat.
Anschliesend bekommst Du noch die Antragsbestätigung und alles nimmt seinen geregelten Lauf. rolleyes.gif

Warst Du schon mal auf der Seite:

http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/di...heinneuert.html

Bis denne : dannemann
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fragen-fragen
Beitrag 06.10.2009, 13:53
Beitrag #127


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Hallo smile.gif

Ich habe Heute mein Augenärztliches Gutachten bekommen,
angekreuzt ist,erreicht mit Sehhilfe und bei weiteren Auflagen
wurde,Keine,angekreuzt.
Klassen waren BE & A
Hoffe das es so dann ausreichend für die FSST ist ?

Die Augenärztin meinte noch das es aber durch die FSST,ca. in 5 Jahren,
zu einer erneuten Aufforderung zur erbringung eines Gutachten
kommen könnte,stimmt das ?

Grüße
Fragen-Fragen
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Mr.T
Beitrag 06.10.2009, 14:31
Beitrag #128


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Zitat (fragen-fragen @ 06.10.2009, 14:53) *
Hoffe das es so dann ausreichend für die FSST ist ?
Ja.

Zitat (fragen-fragen @ 06.10.2009, 14:53) *
Die Augenärztin meinte noch das es aber durch die FSST,ca. in 5 Jahren,
zu einer erneuten Aufforderung zur erbringung eines Gutachten
kommen könnte,stimmt das ?
Nein.


--------------------
Gruß Mr.T

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fragen-fragen
Beitrag 13.10.2009, 00:32
Beitrag #129


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Hallo,
nochmal wegen meiner Augen.....

Also bei der Klasse D,hat die Augenärztin gleich Nein gesagt,
nur habe ich irgendwie das ganze mit dem Gutachten
wohl nicht richtig gemacht.

Ich hatte damals FE Klasse 3 uneingeschränkt aber auch
dort ein Augenärztliches Gutachten gebraucht.
Im Zuge der angestrebten Neuerteilung jetzt nach 15 Jahren,
habe ich mich vorher bei der FSST Telefonisch erkundigt,
welche Bedingungen ich denn für den Antrag auf Neuerteilung
erfüllen müßte.

Darauf fragte man mich welche Klassen ich denn Beantragen werde,
da man anhand der Eintragungen im PC wohl gesehen hat,
daß ich Damals auch ein Augenärztliches Gutachten vorlegen mußte.

Ich sagte eigentlich würde ich das gerne wiederhaben was ich mal
gehabt habe,darauf hin wurde erwiedert,daß es aufgrund meiner Augen
wohl damit nichts werden wird,die Dame meinte weiter,daß Sie mich sogar
zu einer MPU wegen der Augen schicken könnte.

(Mr.T. hatte bereits geschrieben,daß es Quatsch wäre )


Da war ich erstmal baff,hatte sowas noch nie vorher gehört aber
erstmal leider geglaubt.
Daraufhin sagte man mir noch das es bei nur Beantragung der Klasse B
wohl rein mit der Sehfähigkeit keine Probleme geben sollte.
Naja in dem Augenblick dachte ich besser als gar nichts und
ich gab mich mit der Auskunft ab.

Daraufhin bin ich dann am 06.10.09 zum Gutachten gegangen,
ich bin immer davon augegangen,daß es 2 unterschiedliche
Gutachten gibt,einmal für B,ect. und einmal für die C-Klassen.

Wiegesagt für B,sind meine Sehfähigkeiten ausreichend,ich habe
Links 10% und Rechts 100% auf meine Frage bei der Ärztin wegen der
C-Klassen,meinte Sie das man dieses einfach versuchen sollte,
ob es dann ausreicht für die FSST,konnte Sie mir auch nicht sagen.....

Naja nun habe ich mich versucht durch die Anforderungen durchzulesen,
blicke da aber nicht ganz durch,ich gelte auch als Einäugiger.

Nun habe ich das Gutachten,wo oben die C-Klassen aufgeführt
sind und weiter unten bei Beantragten Klassen,steht dann
Handschriftlich nur,daß was ich angegeben habe, A & BE.

Sollte ich vorab nochmals die Augenärztin um Änderung
auf C bitten oder ist das bei meiner Sehfähigkeit
nicht machbar mit C ??

Die ansonsten,Gesundheitliche benötigte Untersuchung würde
ich ohne weiteres bestehen und es wäre doch sehr
Ärgerlich wenn ich jetzt nun auf "vielleicht C",aufgrund meiner
Unwissenheit verzichten würde.

Vielen Dank !!
Gruß
Fragen-Fragen
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fragen-fragen
Beitrag 18.10.2009, 19:14
Beitrag #130


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Hallo smile.gif

Heute sind meine 15 Jahre vorbei,
ich werde,(welche Klassen nun auch immer),
meinen Antrag am 20.10.09 stellen.

Ich wollte mich nochmals bei allen
die "Geduld" mit mir und meinen Fragen hatten
Herzlichst Bedanken !!

Liebe Grüße
Fragen-Fragen
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Polo79
Beitrag 18.10.2009, 20:48
Beitrag #131


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Zitat (fragen-fragen @ 13.10.2009, 01:32) *
Wiegesagt für B,sind meine Sehfähigkeiten ausreichend,ich habe
Links 10% und Rechts 100% auf meine Frage bei der Ärztin wegen der
C-Klassen,meinte Sie das man dieses einfach versuchen sollte,
ob es dann ausreicht für die FSST,konnte Sie mir auch nicht sagen.....
Im Rahmen eine Ersterteilung oder Neuerteilung ist man als Einäugiger leider ungeeignet für die höheren FE-Klassen.

PS: Ich würde mal die Augenärztin wechseln, sowas muss sie wissen! Ausserdem kann ich dann
Zitat (fragen-fragen @ 13.10.2009, 01:32) *
Also bei der Klasse D,hat die Augenärztin gleich Nein gesagt,
diese Aussage nicht nachvollziehen. Die Anforderungen für die C- und D-Klassen sind bis auf solche beim Farbensehen gleich.



Zitat (fragen-fragen @ 18.10.2009, 20:14) *
Ich wollte mich nochmals bei allen
die "Geduld" mit mir und meinen Fragen hatten
Herzlichst Bedanken !!
Ich hoffe doch sehr, dass Du uns weiterhin erhalten bleibst? unsure.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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fragen-fragen
Beitrag 18.10.2009, 20:53
Beitrag #132


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Klar bleibe ich hier "Aktiv" keine Frage wavey.gif

Das mit der Ärztin,da hast Du selbstverständlich recht,werde mich
auch nun mit A & BE zufrieden geben,
bin ja froh überhaupt die Möglichkeit zu haben smile.gif
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Polo79
Beitrag 18.10.2009, 20:57
Beitrag #133


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Zitat (fragen-fragen @ 18.10.2009, 21:53) *
Klar bleibe ich hier "Aktiv" keine Frage wavey.gif


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fragen-fragen
Beitrag 21.10.2009, 08:10
Beitrag #134


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Hallo

So es ist vollbracht,ich habe Gestern,den Antrag
auf Neuerteilung,beim Bürgeramt in Berlin gestellt smile.gif

Der Ablauf war folgender,
abgleich der Personalien,übergabe Foto,
dann die Frage,Neuerteilung nach Entzug,die ich bejahte.
Weiterhin die Frage nach dem Urteil welches zum Entzug führte,
darauf erwiederte ich,daß ich dieses leider nicht mehr hätte
aber bei Akteneinsicht auf der FSST,dieses Urteil in meiner Akte
gesehen habe,so das es ja der FSST dann vorliegt.

Dann,welche Klassen ich Beantragen möchte,
darauf hin erwiederte ich Klasse A & BE,die Dame
schrieb dann aber A1,A,B,BE, in den Antrag.
Auf meine Frage weswegen dort nun auch A1 aufgeführt
wird,antwortete Sie,daß es so üblich wäre,naja ich dachte eigentlich
wenn man A Beantragt,daß A1 dort ja dann enthalten ist think.gif

Dann wurden mir verschiedene Fragen
bezüglich eventueller Krankheiten gestellt,die ich allesamt
verneinte.

Das Augenärztliche Gutachten wurde dem Antrag beigefügt,
daß Polizeiliche Fz. habe ich nicht nocheinmal mitbeantragt,
da sich schon 2 von August 09 und September 09 in meiner Akte
befinden und die sollen wohl 3 Monate "Gültikeit" haben,
naja abwarten ob ich nicht doch noch ein ganz Aktuelles nachreichen muß unsure.gif

Ab zur Kasse,220,-€ Bezahlt,Beleg darüber wieder abgegeben,
dann habe ich eine Antragsbestättigung erhalten und es wurde mir
gesagt,daß es ca. 3 Monate dauern wird.

Da ich oft gelesen habe,daß sehr lange Wartezeiten auf dem Bürgerämtern
auftreten können,bin ich eine Stunde vor Öffnung des "Wartenummernkasten"
hingegangen und zu meiner Verwunderung,hatten so ca.6 Leute die Gleiche
Idee thread.gif

Na ja,habe mit allen ca.2 Stunden gebraucht und nun ist
erstmal alles von meiner Seite aus erledigt smile.gif

Ein nun abwartender
Fragen-Fragen
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dannemann
Beitrag 21.10.2009, 19:08
Beitrag #135


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Zitat (fragen-fragen @ 21.10.2009, 10:10) *
...,daß es ca. 3 Monate dauern wird.


Hallo fragen-fragen,

na da drück ich dir Daumen, daß du nächstes Jahr wieder fährst.

Bis denne: dannemann
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Gast_klaus62_*
Beitrag 23.10.2009, 10:26
Beitrag #136





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Hallo fragen-fragen

ich wünsche dir, dass die Fsst dir keine Steine in den Weg wirft wavey.gif
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fragen-fragen
Beitrag 25.10.2009, 10:01
Beitrag #137


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@dannemann

Ich hoffe auch,daß ich wieder "nächstes Jahr",
ein Auto fahren darf thumbup.gif

btw,wie sich das anhört,nächstes Jahr..... whistling.gif

@Klaus62

Auch vielen Dank für Deine Wünsche thumbup.gif

Welche Steine auch immer,habe mich an alles gehalten,
mal schauen was kommt scarey.gif

Zum Glück,habe ich ja noch die Member hier,
die immer eine sehr gute Hilfe sind yahoo.gif

Liebe Grüße
Fragen-Fragen
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fragen-fragen
Beitrag 11.11.2009, 21:57
Beitrag #138


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Ich habe letzte Woche mal auf der FSST angerufen und die Nette Dame am Telefon,
sagte mir gleich,daß ich aber schon weiß,daß ich den Antrag erst
am 20.10.09 gestellt habe...
Ich bin nichteinmal dazugekommen überhaupt mein Anliegen vorzutragen

Als ich Ihr dann endlich erstmal erklären konnte warum ich Anrufe,
war Sie dann "Supernett".
Ich sagte Ihr eben alles wegen der Landwirtschaft und das,wenn es möglich wäre,
ich meinen Antrag auf T erweitern wollte.

@Mr.T
Du hattest mir dieses zwar schon gesagt aber ich wollte
trotzdem nachfragen wavey.gif

Sie hatte von T leider keine Ahnung und mußte sich ersteinmal mit Ihren Kollegen
absprechen.
Das erste Ergebnis war,naklar kein Problem,dann wurde noch etwas von einen anderen Kollegen aufgeschnappt,Neee geht nicht,hatte ja früher nur 1&3 und
T wäre Heute nur bei CE mit dabei und außerdem kann man T nicht
alleine dazu Neuerteilen.
Aber Sie könnte meinen Antrag zurückstellen,dann hätte ich ersteinmal Gelegenheit,mir von meinen Arbeitgeber eine Schriftliche Bestättigung geben zu lassen,daß T, Zwingend erforderlich wäre....
Als ich zurückstellen hörte ist mir fast das Telefon aus der Hand gefallen,
die Bearbeitungszeit beträgt ohnehin schon ca.3 Monate.

Naja dachte ich mir lasse ich mal erstmal,werde ich dann Später als Erweiterung
wohlmöglich machen.

Mittlerweile verstanden wir uns am Telefon recht gut und da fragte ich dann
einfach mal so,wie es denn ausschaut,wegen meinen Antrag,wohlwissend,
daß schon das Polz.FZ.,in der Akte ist.

Das wurde mir dann auch so bestätigt von Ihr und auch das da keine Eintragungen vorhanden wären,was noch fehlt wäre die KBA Auskunft.
Die Auskunft könnte aber auch schon im Hause sein,da aber gerade umräumarbeiten stattfinden,wäre alles etwas verzögert und die SB
haben auch gerade für die Verschiedenen Buchstaben gewechselt.

Sie gab mir noch die Durchwahl,der Neuen SB und meinte ich sollte da nächste
Woche einfach mal nachfragen und auch bezüglich Klase T.

Da habe ich dann Vorgestern angerufen,es ging mir ja Hauptsächlich um
die ggf.,Erweitung auf Klasse T.

Wie sollte es auch anders sein,ausgerechnet die SB,bei der ich meine sog.
Akteneinsicht hatte,über den Ablauf dieser hatte ich hier Berichtet,
ist meine Neue SB mad.gif

Ich fragte wie es mit der Klasse T denn nun gehandhabt wird,erst war Sie eigentlich
umgänglich und sagte,ich sollte Ihr eine Kopie meines Gesellen oder Meister-Brief
zusenden,dann könnte das berücksichtigt werden.
Ich sagte Ihr aber das ich nur Klasse 1&3 hatten,nicht 2.
Darauf hin fing Sie an ca.15 Min.,in irgendwelchen Büchern rumzublättern,
mit dem Ergebnis,daß Sie auf die Schnelle dazu nichts sagen kann.

Naja,da es mir ja schonmal von Mr.T,gesagt worden war,
werde ich jetzt nichts mehr "unternehmen".

Die Kollegin hatte mir ja in der Woche davor gesagt,daß nur noch
auf die KBA Auskunft gewartet wird,darauf habe in dann die Dame mal angesprochen
und ob Sie denn schon eine Tendenz sagen könnte.
Hätte ich wohl besser ausgelassen,darauf hin sagte Sie Wörtlich,
von mir Hören Sie gar nichts,die Bearbeitung dauert wenigstens 12 Wochen.

Da bei einer KBA Auskunft,dieses bei der FSST auf den Elektronischen Datenwege
läuft,bestättigte mir Flensburg in einen Telefonat,daß dieses innerhalb von Minuten der FSST
vorliegt.

Mit diesen Wissen,empfinde ich es als nicht gut Nachvollziehbar,
sich auf den "Deckmantel",der wenigstens 12 Wochen zu berufen.

Ich habe mich dermaßen darüber geärgert,daß ich wohl einen Fehler
gemacht habe. blink.gif
Ich habe bei dem Sachgebietsleiter der FSST angerufen und ihm mal nach seiner
Einschätzung der "wenigstens 12 Wochen" befragt,wenn es auf der anderen Seite
heißt,es fehlt nur noch die KBA Auskunft.

Er Notierte sich meinen Namen und das Geburtsdatum und sagte zu mir,
daß eigentlich die MA angehalten sind dieses zu unterlassen.

Ich gehe nun davon aus,daß aufgrund meines Anrufes,meine Akte
erstmal wieder Unten liegt.

Ich komme mir dort wirklich,wie ein Mensch 2ter Klasse vor
und das obwohl ich immer Höfflich bin.

Warum schreibe ich das,eigentlich nur um meinen
Frust abzulassen,Sorry.
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fragen-fragen
Beitrag 19.11.2009, 19:36
Beitrag #139


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Hallo

Nach einen Telefonat mit dem zuständigen Sachgebietsleiter,
soll es nun doch möglich sein,daß mir die Klasse T erteilt wird.

Der Reihe nach,
hatte diesbezüglich ja schon w.o. geshrieben,mit 2 verschiedenen SB gesprochen,
konnte mir aber keiner eine Antwort darauf geben.

Die 2te SB meinte sogar,daß alle meine Unterlagen noch fehlen,als da wären
Poliz.FZ & KBA,sie hätte die Akte vor sich think.gif

Das mit dem KBA wurde mir ja schon so gesagt ,(vor 14 Tagen),jedoch das Poliz.FZ,
habe ich selber schon dort gesehen whistling.gif

Da ich leider mit der zuständigen SB nicht weiterkomme und mich nicht
mehr so behandeln werden lasse,rief ich bei dem Sachgebietsleiter an.

Er versprach,nachdem er sich alles angehört hatte,nach Akteneinsicht,
mich zurückzurufen.

Beim Rückruf dann,meinte er,daß mein Poliz.FZ.,nun doch in der Akte wäre
und die Kollegin es nur nicht gesehen hätte thread.gif
Die KBA Auskunft würde aber nach wie vor noch fehlen.

Er sagte dann noch,daß aufgrund,daß ich den Alten 3er bis 7,49t hatte,er nach einer
Bestättigung seitens meines Arbeitgebers oder Jobcenters,mir auch die Klasse T
miterteilen würde.
Dieses würde Prüfungsfrei geschehen,
da es hier wohl keine Fahrzeuge für die Prüfung dafür geben würde.

Naja,ich besorge mir Morgen so eine Bescheinigung und werde dann
nächste Woche das Schreiben bei der FSST abgeben,da man nun
von seitens der FSST darauf warte...

Vielleicht,ist ja dann auch endlich die KBA Auskunft vorhanden crybaby.gif
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Polo79
Beitrag 19.11.2009, 19:57
Beitrag #140


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Zitat (fragen-fragen @ 19.11.2009, 19:36) *
Er sagte dann noch,daß aufgrund,daß ich den Alten 3er bis 7,49t hatte,er nach einer
Bestättigung seitens meines Arbeitgebers oder Jobcenters,mir auch die Klasse T
miterteilen würde.
Dieses würde Prüfungsfrei geschehen,
da es hier wohl keine Fahrzeuge für die Prüfung dafür geben würde.
Klasse T kann man ganz normal in einer Fahrschule erwerben (auch wenn man oft das Prüfungsfahrzeug selbst organisieren muss). M.E. fehlt es an einer Rechtsgrundlage Dir Klasse T zu erteilen, da Du sie nie besessen hast und diese Klasse prüfungsfrei nur im Rahmen einer Umschreibung (bzw. Einschluss bei Klasse CE) erteilt werden kann.

PS: Dafür könntest Du "CE 79" beantragen (zumindest wenn die neue VO endlich mal verkündet werden würde dry.gif ).


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fragen-fragen
Beitrag 19.11.2009, 20:11
Beitrag #141


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Inetwa das gleiche ,hatte mir schon Mr.T geantwortet.
Es sollte auch eigentlich keine Frage hier meinerseits
werden,wenn aber der Sachgebietsleiter der Meinung ist
und anderer Auffassung ist,
werde ich mich nicht dagegen wehren.

Könntest Du mir bitte noch "CE 79" etwas näher bringen,
wird ja mit meinen Antrag wohl dieses Jahr nichts mehr
werden,vielleicht wird die Neue VO,(was auch immer das ist),
bis dahin verkündet.
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Polo79
Beitrag 19.11.2009, 20:14
Beitrag #142


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Klickelaklack


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zaubermann
Beitrag 28.11.2009, 19:22
Beitrag #143


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Nabend zusammen rolleyes.gif

bezüglich des CE 79 hätte ich auch ne Frage....

1. hat jemand ne Ahnung wann ca. die neue VO endlich mal verkündet wird?

2. ich habe ja meinen Schein nach 15 Jahren wieder Neuerteilt bekommen.... habe allerdings nur A und B beantragt.... kann ich mir gegebenenfalls den CE 79 nachtragen lassen?


Vielen Dank



Mike
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fragen-fragen
Beitrag 08.12.2009, 07:37
Beitrag #144


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Und es geht weiter.... think.gif

Die SB kann meinen Antrag nicht weiter Bearbeiten,da sie leider nicht
mit dem PC Program weiter kommt.
Hintergrund dafür ist,daß ich bei Ihr lt. PC,noch die FE Klasse 5 von damals
habe und Sie jetzt irgendwie nicht mit der Neuerteilung der Klassen zu recht
kommt.

Die Aussage mit der Klasse 5,begleitet mich dort schon seit dem Anfang,
meiner "Neuerteilungsbemühungen".
Hintergrund dafür,mir wurde damals in der Gerichtsverhandlung 94,die FE der Klasse 3 entzogen,
jedoch durfte ich die Klasse 5 behalten oder besser gesagt sie wurde ausgenommen.
Ich habe aber daraufhin,keinen Antrag jemals gestellt um die Klasse zu erhalten,
umso verwunderlicher ist es für mich,
daß die FSST behauptet,daß ich nach Ihrer Meinung noch im Besitz der Klasse 5 wäre.

Wenn es so wäre,würde das nicht umgekehrt bedeuten,daß ich die,im Vergleich
zu einer Neuerteilung günstigere Variante der Erweiterung,hätte Beantragen können !?

Ein SB,meinte damals zu mir,nach seiner Meinung,würde der Antrag auf Erweiterung
ausreichend sein,meine SB,sah das aber anders und meinte es würde nur über eine
Neuerteilung laufen.

Nun blick ich gar nicht mehr durch blink.gif
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Mr.T
Beitrag 08.12.2009, 08:55
Beitrag #145


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Zitat (fragen-fragen @ 08.12.2009, 07:37) *
Die SB kann meinen Antrag nicht weiter Bearbeiten,da sie leider nicht
mit dem PC Program weiter kommt.
Das ist ja mal ne Aussage! blink.gif
Wenn sie Probleme mit dem Führerscheinprogramm hat, könnte sie telefonisch Kontakt mit der Hotline der Anbieters des Programmes aufnehmen. Möglich wäre auch, dass sie mal beim Anbieter vorbeifährt, sind nur 12km.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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fragen-fragen
Beitrag 08.12.2009, 14:01
Beitrag #146


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Zitat (Mr.T @ 08.12.2009, 08:55) *
Das ist ja mal ne Aussage! blink.gif


Das habe ich mir auch so gedacht crybaby.gif

Ich glaube,wenn ich dort nun noch "Vorschläge" unterbreite,
wird mir das sicherlich nicht unbedingt gedankt werden ranting.gif
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fragen-fragen
Beitrag 11.12.2009, 10:31
Beitrag #147


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Ich habe gerade bei der SB angerufen,

Sie meinte das sie meine Akte nach oben geschickt hätte,(wohin auch immer?),zur Datensatzbereinigung.

Ich wollte eigentlich ,fragen ob es Sinn macht,wenn ich auf die Klasse 5

verzichten würde,mein Antrag dann weiter Bearbeitet werden könnte.

Sie sagte,daß ich "um Gottes Willen",nicht darauf verichten sollte.

Aber genaueres könnte oder wollte Sie nicht sagen,

da Sie den Vorgang nicht auf dem Tisch hätte.



Ich soll mich am Dienstag nochmal melden think.gif
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 10:45
Beitrag #148


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Da kann ich der Sachbearbeiterin nur zustimmen. Wenn du tatsächlich noch die Klasse 5 haben solltest und jetzt darauf verzichtest, dann würde dieser Verzicht ins VZR eingetragen mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist, die zudem erst durch die Neuerteilung zu laufen beginnt. In diesen zehn Jahren würde dadurch die Tilgung anderer Eintragungen gehemmt, d.h. wenn du mal Punkte für eine Owi bekommst, werden die nicht nach zwei sondern erst nach fünf Jahren getilgt.

Du hast jetzt 15 Jahre gewartet, nun werd nicht auf der Zielgeraden nervös.


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fragen-fragen
Beitrag 11.12.2009, 14:34
Beitrag #149


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Das ist ja gerade das Ding,ich habe die Klasse 5 nie beantragt,
also habe ich die Klasse nach meinen Entzug 94 nie wieder gehabt.
Ich gehe davon aus,daß der Fehler bei der FSST liegt,die behaupten
halt ich hätte die Klasse 5.
Nur wenn ich die Klasse gehabt hätte,wäre es ja auch nur jetzt ein Antrag auf
Erweitung gewesen und nicht auf Neuerteilung.

Außerdem hätte ich nach dem Entzug 1994 mit 2,22 Umdrehungen,
nach ablauf der Sperrfrist bei derAntragstellung auf die Klasse 5
wohl auch sicher zur MPU gehen müßen.

Was bedeutet der Ausdruck "Datensatzbereingung"innerhalb der FSST ?
Was passiert da inetwa ?
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Mr.T
Beitrag 11.12.2009, 22:34
Beitrag #150


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Zitat (fragen-fragen @ 11.12.2009, 14:34) *
Was bedeutet der Ausdruck "Datensatzbereingung"innerhalb der FSST ?
Was passiert da inetwa ?
Genau weiß ich das auch nicht. unsure.gif
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es in Berlin besonders qualifizierte "Bereinigungsfachkräfte" in der FSST gibt, die noch mit einem Kalender des Jahres 1994 und einem Reißwolf ausgestattet sind. Diese Spezialisten schauen die Akte durch und entfernen die nicht mehr verwertbaren Einträge aus der Akte.
Danach ist deine Akte dann jungfräulich und der Neuerteilung steht Nichts mehr im Wege.
Wie gesagt, das ist jetzt nur eine Vermutung von mir.


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Gruß Mr.T

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