Führerscheinentzug 1994-Neuerteilung? |
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Führerscheinentzug 1994-Neuerteilung? |
12.12.2009, 20:05
Beitrag
#151
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Was bedeutet der Ausdruck "Datensatzbereingung"innerhalb der FSST ? Genau weiß ich das auch nicht. Was passiert da inetwa ? Ich könnte mir aber vorstellen, dass es in Berlin besonders qualifizierte "Bereinigungsfachkräfte" in der FSST gibt Na dann Mr.T für Deine ausfühliche Antwort Wenn das Wort "Datensatzbereingung" dazu dient,wäre das ,wenn dann dabei die Akte gesäubert werden würde. Ich hoffe mal,daß die SB bis Dienstag wieder meine bekommen hat und dann am nicht wieder als auftritt. Vielleicht darf ich ja irgendwann doch noch |
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15.12.2009, 16:10
Beitrag
#152
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 121 Beigetreten: 03.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47741 |
Hallo, hat sich bei Dir heute etwas getan?
Gruß |
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16.12.2009, 13:37
Beitrag
#153
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Ich habe bei der SB angerufen,
leider hatte Sie keine Zeit und versprach mich innerhalb einer Stunde zurückzurufen.... 4 Stunden später klappte es dann mit dem Rückruf, es wurde mir gesagt,daß mein Führerschein,zum Druck in Auftrag gegeben wird,in ca 3-4 Wochen sollte ich die FE dann haben. Habe die SB auf die Möglichkeit einer Vorläufigen FE angesprochen, dieses wurde dann auch bejaht,somit kann ich Morgen die Vorläufige FE abholen,(7,70€) Ich fragte noch welche Klassen mir denn nun erteilt worden sind, darauf gab es als Antwort,BE,T. Ich hatte aber meinen Antrag auch auf A gestellt,den kann Sie mir ohne erneute Prüfung nicht geben,da sich darüber nichts mehr in meiner Akte befindet. Und außerdem wäre das nur auf erweiterung möglich und somit müßte Sie meinen Antrag an eine andere Stelle weitergeben. Um nochmal kurz zu erklären: 1985 Klasse 1&3 gemacht 1987 FE entzug (Fahrerflucht für ein Familienmitglied übernommen) 1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse 3 gemacht 1994 FE entzug 2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T T hat man mir auf Nachweis über "Berufliche Benötigung" miterteilt, auch wenn es wohl dafür keine Rechtliche Grundlage gibt. Ich habe deshalb auch nicht weiter "rumgebohrt" Was soll ich jetzt machen,auf Klasse A verzichten oder mich diesbezüglich mit einen Vorgestzten unterhalten ? Bei meiner Akteneinsicht vor ein paar Monaten,waren alle Nachweise noch in der Akte,jetzt sagt die SB,daß aufgrund der "Aktenbereinigung",nichts mehr darüber vorhanden ist,daß ich mal die Klasse 1 hatte. Sie hat nur aufgrund der Neuerteilung von 1993 entscheiden können. Ich dachte eigentlich,daß ich alle Klassen Beantragen kann die ich mal gemacht habe. |
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16.12.2009, 13:52
Beitrag
#154
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich würde diese Variante
oder mich diesbezüglich wählen
mit einen Vorgestzten unterhalten ? -------------------- |
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16.12.2009, 21:20
Beitrag
#155
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Gibt es irgendwo eine Rechtlichen Anspruch auf meine
Klasse 1,so daß die mir im zuge der Neuerteilung, wieder gegeben werden müßte ? Oder kann die SB jetzt einfach sagen,nachdem die Akte bereinigt worden ist,Sie hätte das nicht gewußt,daß ich diese Klasse jemals gehabt habe. Obwohl ich selber meine FE von 1985 mit Klasse 1&3 noch in der Akte gesehen hatte. Edit: Gibt es eine Möglichkeit zu beweisen,daß ich diese Klasse mal hatte ? |
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16.12.2009, 21:30
Beitrag
#156
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Gibt es irgendwo eine Rechtlichen Anspruch auf meine Klasse 1,so daß die mir im zuge der Neuerteilung, wieder gegeben werden müßte ? Zitat (§ 20 Abs. 1 FeV) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung. Ich erinnere mich allerdings an eine Aussage von @Mr.T, dass mit "vorangegangener Entziehung" explizit die letzte Entziehung (1994) gemeint ist. Edit: Klickelaklack @Uwe W hält eine Neuerteilung in zwei Schritten für möglich. Vielleicht kann er sich ja selbst äußern, ob er hier einen Rechtsanspruch sieht oder nicht. Bei Dir kommt allerdings noch erschwerend hinzu, dass nach der teilweisen Neuerteilung Deiner 1. FE noch ein Entzug war. Also noch etwas komplizierter. Der Beitrag wurde von Polo79 bearbeitet: 16.12.2009, 21:42 -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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Gast_charly68_* |
16.12.2009, 21:31
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#157
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16.12.2009, 21:41
Beitrag
#158
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
@Polo79
Stehe da auf dem Schlauch,was soll mir das sagen ? @Charly68 Leider nichts mehr vorhanden,die Fahrschule gibt es auch nicht mehr. Mr.T,schrieb irgendwann mal etwas von örtlichen Fahrerlaubnisregistern, wäre nett wenn mir da jemand genauer Auskunft drüber geben könnte. Vielen Dank! |
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16.12.2009, 21:46
Beitrag
#159
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
@Polo79 Du hast einen Rechtsanspruch auf die FE-Klassen (bzw. deren äquivalente nach FeV), die Dir als letztes entzogen wurden (also Klasse 3). Mehr kann man aus § 20 Abs. 1 nicht herauslesen.
Stehe da auf dem Schlauch,was soll mir das sagen ? -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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16.12.2009, 21:51
Beitrag
#160
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Und da mir die Klasse 1 bei der Ersten FE entzogen worden,
geht die SB nur von der Letzten Entziehung aus und da hatte ich nur Klasse 3 bei der Neuerteilung. Naja dann habe ich ja keine Cance auf Erteilung der Klasse A |
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Gast_charly68_* |
16.12.2009, 23:36
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#161
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Dann hast DU schon bei der ersten Neuerteilung den Fehler gemacht indem Du damals schon vergessen hattest die Klasse 1 wieder mit zu beantragen.
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17.12.2009, 08:30
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#162
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Selbst wenn die FSST eine Akte vernichtet, bleiben die Daten in der örtlichen Führerscheindatei bestehen. Also: keine Panik! Wo kann ich das finden,bzw.,wielange wird es da gespeichert? Ich muß Heute dahin,wäre nett wenn jemand noch was weiß !! Ich habe mit 16 auch den 1B gemacht. |
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18.12.2009, 06:47
Beitrag
#163
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Guten Morgen,
war leider nur halber erfolg, erteilt wurde nach §22 Abs.4Satz 7 Fahrerlaubnisverordnung xxxxx xxx xx ist berechtigt Fahrzeuge der Klasse/n BE,T zu führen. Auflagen 01;01.03;L174 ,(Denke,Brille,staubschutzbrille,Klassse L) Aber immerhin ne Klasse ,T,die gar nicht geht aber dafür kein A, naja der Vorgesetzte hatte leider schon Feiabend um 14.00, es geht aber weiter .... Vielen Dank an alle, ohne Euch würde ich immer noch Fahrradfahren, ich bin dankbar und nicht ausverschämt,die Klasse A, möchte ich gerne noch haben. Jetzt habe ich seit Mai soviel geschafft,ich denke dann wird das auch noch klappen. @Mr.T hat es doch mit T geklappt,lol ich weiß,ist nicht "normal" aber soll ich mich wehren...? Ich Bedanke mich bei allen, die dazu etwas beigetragen haben, die sich mein Nerven,-viele Fragen, über sich ergehen lassen haben und mir immer wenn auch manchmal mühselig geantwortet haben,ich hab Euch "lieb". Ohne Euch wäre gar nichts,wenn mal ein "Treffen" stattfinden sollte, wäre ich gerne dabei und würde auch einen "Lammbraten" nebst Logistik spendieren. Gruß Fragen-Fragen aka Mark |
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Gast_klaus62_* |
18.12.2009, 11:54
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#164
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Guests |
Ohne Euch wäre gar nichts,wenn mal ein "Treffen" stattfinden sollte, wäre ich gerne dabei und würde auch einen "Lammbraten" nebst Logistik spendieren. das nächste Treffen |
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18.12.2009, 12:15
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#165
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
@Mr.T Nö.
hat es doch mit T geklappt,lol ich weiß,ist nicht "normal" aber soll ich mich wehren...? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.12.2009, 13:18
Beitrag
#166
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
@Klaus
Danke Mai ist gut ! Mal schauen nach Nürnberg, mal gucken wer noch aus Berlin dorthin fährt. @Mr.T Habe ich auch gedacht... Kannst Du mir nochmal Deine Einschätzung zu der nicht erteilten Klasse A geben ? Gruß Fragen-Fragen |
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18.12.2009, 18:55
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#167
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 08.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39373 |
@Mr.T
Zitat von @ fragen-fragen ich weiß,ist nicht "normal" aber soll ich mich wehren...? Zitat von @ Mr.T Nö Beitrag 165 Siehst Du die Möglichkeit,durch eine Überprüfung des Amtshandelns durch das Verkehrsministerium des Bundeslandes Berlin, um zur Fs.-Klasse A zu kommen? MM.wäre es einen Versuch wert. Es könnte sein,der Fsst. Fehler unterlaufen sind,die nur durch eine erneute Überprüfung einer "Höhergestellten Behörde" richtiggestellt werden können. Es geht immerhin um die Fs.-Klasse A,also eine ganz beträchtliche Summe an Euro bei Neuerwerb,die evtl.durch eine unfähige Fsst.oder deren Mitarbeiter in den Sand gesetzt werden. Schöne Grüße Alfa Romeo |
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19.12.2009, 17:30
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#168
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Hallo
Das Autofahren klappt schon wieder Sehr eigenartiges Gefühl gewesen,nach so langer Zeit wieder ein Fahrzeug,im Strassenverkehr zu führen. Mit der Klasse A,weiß ich nach wie vor nicht,was der Richtige weg ist. Einerseits freue ich mich über die erteilten Klassen BE,T,auf der anderen Seite hätte ich auch schon gerne die A. Bei einer überprüfung könnte es dann schwierigkeiten mit der T geben,frage mich sowieso wie ich jetzt vorgehen sollte. 1.Das Gespräch mit einen Vorgesetzten,(Abteilungsleiter),suchen ? 2.Mich gleich an den Referatsleiter der Behörde wenden ? 3.Beim Verkehrsministerium um eine überprüfung wegen der nicht erteilten Klasse A bitten ? 4.Die Datenschutzbeauftragte der Behörde einschalten, kann doch nicht sein,daß die Klasse 1,nirgends mehr nachzuweisen ist... Die SB,will von einer Klasse 1,angeblich nichts wissen, obwohl die in meiner Akte vermerkt war,durch das sog."Bereingen",wird es nun auch nicht mehr nachvollziehbar sein Ich habe bei dem Ganzen auch ein mulmiges Gefühl,im Bezug auf die nun schon Prüfungsfreie Erteilung der Klasse BE,da ich nur den vorläufigen habe,hoffe ich nicht,daß ich durch meine einwände wegen der Klasse A, vielleicht nochmal die Prüfung für BE machen muß,wäre sowas überhaupt möglich ? Liebe Grüße Fragen-Fragen |
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19.12.2009, 17:36
Beitrag
#169
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
BE ist dir bereits prüfungsfrei erteilt worden. Da können nachträglich keine Prüfungen mehr verlangt werden.
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19.12.2009, 17:47
Beitrag
#170
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
@ Jens
Vielen Dank, dann brauch ich mir dahingehend keine Sorgen zu machen. Ich weiß,daß Du auch das Gespräch mit den Vorgesetzten "favorisieren" würdest,nur ist der Zwischenmenschliche umgang innerhalb der FSST,mehr als schwierig. Deshalb meine Fragen wegen der Richtigen vorgehensweise. |
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21.12.2009, 19:13
Beitrag
#171
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Leider noch keine Neuigkeiten,alle "Vorgesetzten",
haben wohl schon Urlaub Werde aber Morgen weiter versuchen..... Gruß Fragen-Fragen |
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22.12.2009, 10:47
Beitrag
#172
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Jetzt kommt der Hammer:
Habe gerade mal den zuständigen Abteilungsleiter der FSST am Telefon gehabt. Er war eigentlich nicht an meinen anliegen Interessiert, sagte zu mir,ich sollte damit zufrieden sein,was man mir erteilt hat. Es wäre angeblich ein Vermerk im PC,daß ich bei der Neuerteilung 1993 der Klasse 3,auch die Klasse 1 mitbeantragt hätte und nicht fristgemäß meine Prüfung abgelegt hätte,so soll es ihm die zuständige SB gesagt haben. Um sich selber darum zu kümmern hätte er keine Zeit. Dieses entspricht nicht der Wahrheit,ich habe damals nur die Klasse 3 beantragt und auch nach erneuter Prüfung erhalten. Die Klasse 1,war damals nicht wichtig für mich,deshalb hatte ich die auch nicht beantragt. Es ist genauso so ein Ding,daß ich Lt. PC der FSST,die Führerscheinklasse 5, nie verloren habe,dann frage ich mich warum ich jetzt einen Antrag auf Neuerteilung und nicht auf Erweiterung stellen mußte. Das ist Berlin ein Unterschied von knapp 170 Euro. Das wird dann wohl auch an einen Vermerk im PC liegen..... Ich habe leider keine Ahnung ob da jeder bei der Eingabe am PC "Wilde Sau" spielen darf,nach meiner bisherigen Erfahrung mit der SB der FSST,ist die Dame dort wohl überfordert. Also tritt jetzt der Brief an das Verkehrsministerium in Kraft, ist mir jetzt auch egal ob die mir die T Klasse wieder wegnehmen. Ich kann das nicht aktzeptieren und werde versuchen diesen Misstand aufzudecken. Gruß Fragen-Fragen |
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22.12.2009, 10:55
Beitrag
#173
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Es wäre angeblich ein Vermerk im PC,daß ich bei der Neuerteilung 1993 der Klasse 3,auch die Klasse 1 mitbeantragt hätte und nicht fristgemäß meine Prüfung abgelegt hätte, Das ist ja ein kompletter Widerspruch zu Ich hatte aber meinen Antrag auch auf A gestellt,den kann Sie mir ohne erneute Prüfung nicht geben,da sich darüber nichts mehr in meiner Akte befindet. Was ist denn da los? Die wissen wohl nicht wirklich, was sie da tun. -------------------- |
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27.12.2009, 22:13
Beitrag
#174
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Das wissen die wirklich nicht
Naja Morgen werde ich noch mal mit der Datenschutzbeauftragten reden, mal sehen was dabei rauskommt. Ich würde mir gerne eine Karteikartenabschrift besorgen, wie oder was muß ich da machen und wieviel kostet sowas und was geht daraus überhaupt hervor ?? Angeblich soll ja bei meinen Neuerteilungsantrag von 1993 auch meinerseits die Klasse 1 (A) mitbeantragt worden sein, so ist es wohl im PC bei der FSST eingegeben worden. Das entspricht aber nicht der Wahrheit,ich hatte damals zu 100% nur den Autoführerschein beantragt und auch die Prüfungen Neu gemacht. Da ich angeblich w.o.geschrieben für die Klasse 1 (A),keine Prüfung abgelegt habe,kann lt.aussage der FSST diese Klasse nicht Teil meines Neuerteilungsantrags von 2009 sein. Die Fahrschule hat leider keine Akten mehr darüber,habe die Fahrschule ausfindig machen können. Es kann doch nicht sein,daß aufgrund eines unfähigen SB der FSST,dort nun vermerkt sein soll,daß ich dammals 1&3 beantragt habe aber nur 3 absolviert habe Welche Möglichkeit habe ich jetzt noch ? Vielen Dank! Gruß Fragen-Fragen |
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28.12.2009, 11:39
Beitrag
#175
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Ich habe Heute mit der Datenschutzbeauftragten gesprochen
nun habe ich einen Termin bei ihr am 12.01.10 bekommen. Sie würde sich in der Zwischenzeit mit einigen Leuten die mehr Ahnung von der Materie haben unterhalten und ich könnte dann am 12.1.10 eine Akteneinsicht nehmen... Naja,was wird nun noch in meiner Akte vorhanden sein, nach der "Bereinigung". |
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28.12.2009, 12:42
Beitrag
#176
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Es ist leider alles gelöscht worden,ich habe gerade mit einer Dame der
Registratur telefoniert. Die hat zu mir gesagt,daß eine Karteikartenabschrift nichts anderes bedeutet als der Inhalt meiner FE Akte. In meiner Akte wurde jetzt alles gelöscht,bei Ihr im PC steht dazu nur die Neuerteilung vom 17.12.09,der Klassen BE & T. Die haben einfach meine Klassen 1b u.1,im zuge der Bereinigung gelöscht,ist das alles rechtens?? |
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29.12.2009, 13:11
Beitrag
#177
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Hast Du eigenlich mal versucht, das alte Entzugsurteil von 1987 beim Gericht zu bekommen? Meines Wissens werden Gerichtsurteile (allerdings ohne die Akten) unbegrenzt aufbewahrt. In der Urteilsformel müssten/könnten doch die entzogenen Klassen drin stehen.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.12.2009, 19:31
Beitrag
#178
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Vielen Dank Uwe !
Eigentlich stützte der Abteilungsleiter seine Aussage darauf,daß ich angeblich 1993 bei der Neuerteilung 1&3 Beantragt hätte aber nur für die Klasse 3, die Prüfungen abgelegt hätte,so soll es lt.der Bearbeitenden SB vermerkt sein. Ich hatte aber nur 3 Beantragt !! Auf meine Frage ob er das selbst gesehen hätte,bekam ich als Antwort,daß er sich da voll auf seine MA verlassen könnte. Ich werde aber mal versuchen,daß ich vielleicht das Urteil vom Gericht bekommen kann. Ich werde den Termin am 12.01.10, bei der Datenschutzbeauftragten wahrnehmen und mir vorab das ganze mal selbst schriftlich zusammenfassen, damit ich auch nichts vergesse.... Gruß Fragen-Fragen |
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29.12.2009, 21:45
Beitrag
#179
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 32 Beigetreten: 16.10.2009 Wohnort: münchen Mitglieds-Nr.: 51007 |
ich würde mal nach einem KBA auszug schauen!
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29.12.2009, 22:36
Beitrag
#180
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
wundere dich bitte nicht über die Klasse T
ich denke und habe gelesen, (zeitlich) dein erster Führerschein hatte die Aufschrift DDR. Du hast zu DDR-Zeiten den Beruf eines Traktorist/Mechanisateur oder Tierpfleger u.ä. gelernt, wo der Führerschein meist dazugehörte. Ich nehme an, auf deinem DDR-Führerschein war eine der Klasse T entsprechende Klasse eingetragen. Diese wurde dann irgendwann rechtlich mal umgemodelt in Klasse T nach DDR und folgend 5 nach BRD. Ich nehme weiterhin an, der Richter im Verfahren von 1993 hatte ein Einsehen und hat die Traktoren ausgenommen (vielleicht noch mit der Einschränkung " zur Berufsausübung ") deshalb hast du jetzt die T erhalten weil sie ja nie entzogen wurde. ( Auflistung der Veränderungen und Einschlüsse von Klassen findest du in der FeV bzw. Anlagen hierzu ) habe diese Lektüre momentan nicht vorliegen :-) Weiterhin würde ich Dir raten auf A zu verzichten. ( finanziell und dann mit 90% weniger auf einem Auge wäre es mir pers. zu riskannt. und nur wg. gekränkter Ehre ? ) Mopped darfst du ja fahren ! -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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29.12.2009, 22:40
Beitrag
#181
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Deine Theorie hat einen Haken:
Ich nehme weiterhin an, der Richter im Verfahren von 1993 hatte ein Einsehen und hat die Traktoren ausgenommen (vielleicht noch mit der Einschränkung " zur Berufsausübung ") Das kann ein Gericht nicht. Es ist nicht möglich, bestimmte Klassen von einer Entziehung auszunehmen, dazu fehlt die rechtliche Grundlage. Das Gericht kann höchstens bestimmte Klassen von der Sperre ausnehmen. deshalb hast du jetzt die T erhalten weil sie ja nie entzogen wurde. Das kann aus dem bereits genannten Grund nicht sein.Weiterhin würde ich Dir raten auf A zu verzichten. Warum? Dein Argument finanziell und dann mit 90% weniger auf einem Auge wäre es mir pers. zu riskannt. und nur wg. gekränkter Ehre ? kann ich in keinster Weise nachvollziehen.
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29.12.2009, 23:25
Beitrag
#182
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
@ old.spice
Da stehen keine Einträge. @ blackdodge Ich komme aus West Berlin,bin dort geboren. Habe auch dort alle meine Führerscheine gemacht. Die Erteilung der Klasse T hat der Abteilungsleiter damit begründet,daß ich beim Entzug 1993 im Besitz der Klasse 3 bis 7,5 to gewesen bin und ich einen Landwirtschaftlichen Beruf habe. Das dieses nicht rechtens ist,ist klar aber ich werde mich nicht dagegen wehren .... Warum sollte ich auf etwas verzichten was ich mal gemacht habe, ich sehe aus den Gründen die Du dafür aufzählst leider nichts zutreffendes. Mit meinen Augen geht das schon klar,ich kenne es auch nicht anders, bin damit aufgewachsen. Mit gekränkter Ehre,hat das auch nichts auf sich,wenn Du Dir mal die "Mühe" machen würdest und den Thread ganz liest,solltest Du feststellen, daß es seitens der FSST zu Entscheidungen gekommen ist, die für mich einfach zweifelhaft sind. Auf meine nachfragen bezüglich der Klassen die ich Beantragen könnte im Zuge der Neuerteilung,wurde mir von verschiedenen SB,die Auskunft gegeben das A,BE,möglich ist und jetzt hat man mir anstatt A,eine Klasse gegeben auf die ich eigentlich gar keinen Anspruch hätte. Gruß Fragen-Fragen |
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31.12.2009, 00:34
Beitrag
#183
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
na gut dann nehme ich meinen Einwurf zurück, hattest ja nicht gepostet dass du aus West..... kommst.
beim Ostbürger ist durch die Umstellung von alt Klassen 1 bis 5 auf A bis T und nach der Wende ggf wieder auf 1-5 einiges möglich gewesen. Von "früher" kenne ich es auch aus eingen Urteilen dass Klassen vom Entzug ausgenommen wurden, wg. unbedingter beruflicher Notwendigkeit. Deshalb dieser Gedankengang. Freu Dich dass du jetzt Traktor fahren darfst, ist wie ein ÜBERGROßES QUAD :-) Guten Rutsch ins neue Jahr. PS pass auf dass se dir T nicht wieder wegnehmen wenn du A haben willst -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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06.01.2010, 09:48
Beitrag
#184
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Wie auch immer das nun bei der FsST hier in Berlin
geregelt ist,wir werden sehen ob es was bringt die Datenschutzbeauftragte einzuschalten. Nach meinen bisherigen Erfahrungen bei der FsST, werden die sich wieder winden wie ein "Aal". Meine schriftliche "Stütze",wird dann so aussehen : 1984 Klasse 1b erworben 1985 Klasse 1&3 erworben 1987 FE Entzug 1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse3 erworben (Hier behauptet die FsST,lt.einen Vermerk im PC,hätte ich auch die Klasse 1 Beantragt aber dafür keine Prüfung abgelegt, deshalb kann es jetzt nicht mehr zu einer Neuerteilung der Klasse A kommen) 1994 FE Entzug 2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T Erhalten BE,T Ich möchte gerne wissen,warum es nicht zu der Neuerteilung der Klasse A gekommen ist,desweiteren bitte ich um Aufklärung über den verbleib der Klassen 1b & 1 aus meiner FE Akte. Was sollte ich noch "fordern" ?? Einen schriftlichen Bescheid auf meinen Neuerteilungsantrag von 2009,habe ich auch nicht bekommen,meine Karten FE bisher auch nicht. Das Amtsgericht,kann leider ohne damaliges Aktenzeichen, nichts anfangen,somit scheidet wohl die Möglichkeit zur erlangung einer Kopie des damaligen Urteils aus. Vielen Dank für Eure Hilfe Gruß Fragen-Fragen |
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12.01.2010, 20:48
Beitrag
#185
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Kleines Update:
Termin verschoben wegen Krankheit Aber es geht weiter..... |
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13.01.2010, 00:15
Beitrag
#186
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 08.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39373 |
Du krank?
Hoffe ich auch das es bald weitergeht. Schöne Grüße Alfa Romeo |
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13.01.2010, 15:29
Beitrag
#187
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Ja leider ich ...
Kind->Kindergarten = Krank |
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02.02.2010, 21:03
Beitrag
#188
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Kleines update...
Ich habe Heute mal bei dem Verkehrsministerium angerufen und mich mit der zuständigen Mitarbeiterin unterhalten. Nach derzeitigen stand,wird es nichts werden mit der Klasse A. Sie begründete dies wie folgt,da ich 1993 eine Neuerteilung der FE beantragt habe und in diesen Zuge nur die Klasse 3 absolvierte,kann alles was davor war,nicht mehr berücksichtigt werde. Für die Neuerteilung im Dezember 09,wurde zur Grundlage meine letzte FE,(1994-Entzug),genommen und das war nur die Klasse 3. Folglich konnte nun auch nur BE erteilt werden,da die Klasse 1 schon mit dem ersten Entzug 1987 erloschen ist. Letzendlich liegt es eben an der Neuerteilung von 1993. Der Termin mit der Datenschutzbeauftragten wird sich dann wohl für mich somit erledigt haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs,unterhielten wir uns über meine, in der damaligen Gerichtsverhandlung,(1994),"erlassene" Klasse 5. Sie vertritt,genauso wie ich die Auffassung,daß ich keinen Antrag auf Neuerteilung,(220,-€),stellen mußte sondern dadurch, daß ich lt. der FsST immer noch im Besitz der Klasse 5 gewesen bin, nur einen Erweitungsantrag,(ca.42,50),hätte stellen müßen. Sie wird nun versuchen klahrheit darüber zu erlangen und sollte das so abgelaufen sein,wird mir der überzahlte Betrag erstattet. Desweiteren bot Sie mir an,sich um den verbleib meiner Karten FE zu erkundigen und auch eine Datumsänderung des Besitzstandes der Klassen S,T,M,L,auf das Datum 1993 vorzunehmen. Wir sind so verblieben,daß ich mich bis Freitag bei Ihr melde, um Ihr zusagen ob ich den Termin mit der Datenschutzbeauftragten nun nicht mehr wahrnehmen möchte,Sie würde dann dieses weiterleiten. Wegen der mir erteilten Klasse T,wurde nichts Negatives gesagt. Gruß Fragen-Fragen |
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04.02.2010, 16:50
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#189
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Ich habe Heute meine Karten FE via Einschreiben erhalten,
bei dem Erteilungsdatum BE,B,M,T,S steht 17.12.2009 bei der Klasse L,29.09.1993 Wenn ich das mit der Klasse L,richtig Interpretiere,hat doch die SB der FsST ein "Eigentor" geschossen,warum hat Sie verlangt, daß ich einen Antrag auf Neuerteilung stelle,es wäre doch nur ein Antrag auf erweiterung demnach gewesen. Möchte nicht Kleinkariert erscheinen,es geht für mich aber um ca.177,-€,Mehrkosten dadurch !? Also habe ich doch somit den Beleg dafür,daß mir die Mehrkosten, zurückerstattet werden müßten ? Gruß Fragen-Fragen |
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04.02.2010, 17:00
Beitrag
#190
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 116 Beigetreten: 18.04.2009 Wohnort: Nürnberger Land Mitglieds-Nr.: 47968 |
Hallo fragen-fragen,
da kann man Dir ja nur Gratulieren . Durch die wohl doch große Bereitschaft der Angestellten bist Du ja letztendlich fast am Ziel. Ich denke mal das die Sache mit den Gebühren auch noch geregelt wird. lg willi |
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04.02.2010, 17:09
Beitrag
#191
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Hallo fragen-fragen, da kann man Dir ja nur Gratulieren Hallo willi Das mit der Gratulationsphase ist eigentlich schon einwenig her, ist aber auch klar,daß nicht jeder den Theread von Anfang an liest,ist einfach zu lang. Trotzdem vielen Dank ! Bei mir geht es im Augenblick um die nicht "Neuerteilte" Klasse A. Dafür bekam ich eine Klasse,die ich eigentlich gar nicht bekommen könnte. Schon daran ist zu ersehen,daß es da,(bei der FsST),irgendwie etwas eigenartig zugeht,selbstverständlich nur in meinen Fall über was anderes kann ich als Laie nicht urteilen. Das mit den "Mehrkosten",kommt jetzt als "Dessert"noch dazu, mal sehen wie das ausgeht. Gruß Fragen-Fragen |
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04.02.2010, 17:24
Beitrag
#192
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 116 Beigetreten: 18.04.2009 Wohnort: Nürnberger Land Mitglieds-Nr.: 47968 |
Hallo fragen-fragen,
ich habe den Thread schon gelesen und auch das mit dem 1er mitbekommen. Ich meinte aber das ganze mit den Fragen und Antworten. Da war wohl einiges nötig und die haben in Berlin gut für dich mitgespielt auch wenn es manchmal streßig war denke ich mfg willi |
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04.02.2010, 18:07
Beitrag
#193
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
und die haben in Berlin gut für dich mitgespielt Naja,so würde ich das nun nicht unbedingt sagen, die haben sich eben an die Gesetzlage gehalten, von "mitspielen" oder vlt. "Glück" haben,kann n.M. nach nicht die Rede sein. Sicherlich schön,daß es nicht zu erneuten Prüfungen gekommen ist, wenn es das ist was Du meinst btw,Dir wünsche ich auch viel "Glück", gerade in Bayern Gruß Fragen-Fragen |
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11.02.2010, 16:34
Beitrag
#194
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Heute habe ich Post von der
FsST bekommen. Die SB,möchte gerne meine Kontoverbindung haben, für die Rückzahlung der anteiligen Antragsgebühren. Von der Datenschutzbeauftragten leider noch nichts. Gruß Fragen-Fragen |
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11.02.2010, 18:28
Beitrag
#195
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 116 Beigetreten: 18.04.2009 Wohnort: Nürnberger Land Mitglieds-Nr.: 47968 |
Hallo fragen-fragen ,
ist doch super. Wieder ein Stück weiter und der Rest wird sicher auch noch . Die Mühe hat sich doch gelohnt lg willi0156 |
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