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> Führerscheinentzug 1994-Neuerteilung?
fragen-fragen
Beitrag 27.07.2009, 23:50
Beitrag #51


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Hallo Alfa Romeo

Naja etwas eigenartig kommt mir das bei der FSST schon vor,
auch andere SB sagten zu mir,daß wenn nichts Neues dazu gekommen ist,
im laufe der Jahre,Sie da kein Problem sehen think.gif

Ich hatte aber schon den Eindruck,daß die Mitarbeiter der FSST,
über evtl. Verjährungen,Tilgungsfristen,ganz gut bescheid wissen,
denke mal das gehört ja auch zu Ihren Job.

Ich werde ja am 30.07 zur Akteneinsicht gehen,
die werden mir da hoffentlich ganz genau sagen,
was oder wie ich es machen soll mit dem Antrag.

Bei mir sind es am 09.10.09 ja 15 Jahre,ich wollte meinen Antrag
nach dem 14.09.09 stellen.
Da die Bearbeitung z.Zt. ca. 10 Wochen dauert,konnte ich mir vorstellen
das die Mögliche anordnung zur MPU selbst den SB zu kurz vor kommt.

Aber wiegesagt,daß sind meinerseits alles nur Vermutungen,letztendlich
erhoffe ich mir Klarheit nach der Akteneinsicht.
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fragen-fragen
Beitrag 29.07.2009, 20:43
Beitrag #52


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Da ich ja nun Morgen,den Termin zur Akteneinsicht
bei der FSST habe,würde mich noch Interessieren,
wie ich am besten meine Frage hinsichtlich einer
Möglichen MPU stelle?

Einfach"frei raus" oder erst einmal abwarten,was die FSST
hinsichtlich meiner Absicht,einen Antrag auf Neuerteilung
zu stellen von sich aus sagt?

Inwieweit kann ich dann die Aussage,betreffend der MPU,
von der FSST als "Bare Münze" nehmen oder bezieht sich das dann
eher nur auf Erfahrungen oder Eischätzungen des Mitarbeiters
der FSST?

Ich frage deshalb,da ich schon öfters gelesen habe,
daß dieses erst im Zuge der Antragstellung auf z.B. Neuerteilung,
möglich ist.

Man hab ich Magenschmerzen sad.gif
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Polo79
Beitrag 29.07.2009, 21:40
Beitrag #53


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Ich würde das Fragen was unklar ist. Es gibt keinen Grund sich zu genieren. wavey.gif
Viel Erfolg! wink.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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fragen-fragen
Beitrag 30.07.2009, 12:30
Beitrag #54


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Zitat (Polo79 @ 29.07.2009, 23:40) *
Ich würde das Fragen was unklar ist. Es gibt keinen Grund sich zu genieren. wavey.gif
Viel Erfolg! wink.gif


Ich war Heute zur Akteneinsicht auf der FSST,daß war mit Abstand
die Übelste Erfahrung im Bezug auf Umgang und Freundlichkeit,
die ich jemals gemacht habe sad.gif

Ich betrat das Zimmer,dann wurde mir nach dem Abgleich der Personalien,
meine FE Akte auf den Tisch geknallt mit den Worten,daß dieses sowieso Sinnlos wäre
da rein zu sehen think.gif

So,da sah ich dann von Anbegin meiner FE "Karriere" 1984 alles abgeheftet,
FE Entzug 1987,Neuerteilung 1993,FE Entzug 1994 - Urteil Rechtskräftig 19.10.94,
nicht wie mir voher Telefonisch gesagt wurde,am 09.10.94....

Fragen bräuchte ich keine stellen,da es keine Antwort drauf gibt sad.gif

Das war`s in diesen Zimmer sadwalk.gif ,
weiter führte mich mein Weg zum Abtl. der FSST,
ich hatte irgendwie etwas "Wut"im Bauch und wollte mir dieses nicht,
in der Art gefallen lassen.

Ich schilderte dort das Auftreten des Mitarbeiters,worauf er dann an mein Verständnis
appellierte,da die Mitarbeiter sehr unter Stress stehen würden shutup.gif

Desweiteren schaute er dann in den PC und sagte,daß man da erst was zu sagen
kann,sobald ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wird.
Auf meine Frage hinsichtlich der Verjährungen bzw. Fristen,wurde mir gesagt,daß
dieses Einzfall Entscheidungen sind und nur die Tatsache von vor über 15 Jahren,
dabei eigentlich keine Rolle spielt.
Es gäbe in der Rechtssprechung,diesbezüglich wohl auch schon Urteile,die ganz klar
sagen,daß wenn die FSST Zweifel,aufgrund dessen was noch in FE Akte vorhanden ist hat,
sie dann dazu berechtigt ist,eine MPU oder sonstige Auflagen zu verlangen,vlt. ja auch nur
ein Ärtzliches Gutachten think.gif think.gif

Meine letzte FE Relevante Eintragung ist von 1994 in der Akte,mein Polizeiliches
Führungszeugnis sowie meine KBA Auskunft sind ohne Eitragungen,habe mir seit
dem nichts mehr zu Schulden kommen lassen,doch stellt es sich
nun für mich so da,daß letztendlich der SB,der den Antrag Bearbeitet warscheinlich
nach "Tagesform" darüber entscheidet ranting.gif

Auf meine Frage,wann denn einmal eine "Säuberung" der Akte stadtfindet,wurde mir gesagt
wenn überhaupt,erst bei Beantragung einer Neuerteilung.
Fristen hat der Gesetzgeber geregelt,könnte er mir nun aber nicht nennen.
Durch die laufenden neuen Eintragungen,von 84-94,hat ja jeweils eine Hemmung
stattgefunden,selbst wenn die KBA Auskunft keine Eintragungen mehr aufweist,
wird das verwendet,was noch in der Akte steht !

Abschließend,wünschte er mir viel Glück und sagte das ich den Antrag
schon stellen sollte,da die FSST sowieso sehr lange zur Bearbeitung
bräuchte...

Ich habe nun gar keinen Plan mehr,bin schon Frustriert crybaby.gif weep.gif
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darkstar
Beitrag 30.07.2009, 13:07
Beitrag #55


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Zitat (fragen-fragen @ 30.07.2009, 13:30) *
So,da sah ich dann von Anbegin meiner FE "Karriere" 1984 alles abgeheftet,
FE Entzug 1987,Neuerteilung 1993,FE Entzug 1994 - Urteil Rechtskräftig 19.10.94,
nicht wie mir voher Telefonisch gesagt wurde,am 09.10.94....
Es gilt ohnehin das Datum des Urteils als "Startdatum" der Verjährungsfrist und nicht die Rechtskraft: § 29 Abs 4 StVG
Zitat
(4) Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt

bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter, wobei dieser Tag auch dann maßgebend bleibt, wenn eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ergeht, die eine registerpflichtige Verurteilung enthält,

Zitat (fragen-fragen @ 30.07.2009, 13:30) *
Auf meine Frage hinsichtlich der Verjährungen bzw. Fristen,wurde mir gesagt,daß
dieses Einzfall Entscheidungen sind und nur die Tatsache von vor über 15 Jahren, dabei eigentlich keine Rolle spielt.
Da wäre ich gespannt was ein Verwaltungsgericht zu dieser Auffassung sagen würde, denn das würde die im Gesetz festgeschriebenen Tilgungsfristen aushebeln. rolleyes.gif Sollte ein Vergehen nicht mehr verwertbar sein, darf dieses auch nicht für irgendwelche Auflagen herangezogen werden.
Zitat (fragen-fragen @ 30.07.2009, 13:30) *
Meine letzte FE Relevante Eintragung ist von 1994 in der Akte,mein Polizeiliches
Führungszeugnis sowie meine KBA Auskunft sind ohne Eitragungen,habe mir seit
dem nichts mehr zu Schulden kommen lassen,doch stellt es sich
nun für mich so da,daß letztendlich der SB,der den Antrag Bearbeitet warscheinlich
nach "Tagesform" darüber entscheidet ranting.gif
Sollte er auch nach über 15 Jahren eine MPU anordnen, dann würde ich ein Gericht die "Tagesform" des SB mal genauer prüfen lassen.
Zitat (fragen-fragen @ 30.07.2009, 13:30) *
Ich habe nun gar keinen Plan mehr,bin schon Frustriert crybaby.gif weep.gif
Was ich machen würde: Nach Ablauf der 15 Jahre den Antrag stellen. Dann einfach zurücklehnen und abwarten was passiert.

mfg
darkstar


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fragen-fragen
Beitrag 30.07.2009, 13:12
Beitrag #56


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Danke Darkstar,
damit sehe ich mich,in meinen Denken bestättigt smile.gif

Also auf keinen Fall vor dem 19.10.09 den Antrag stellen?
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darkstar
Beitrag 30.07.2009, 13:26
Beitrag #57


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Zitat (fragen-fragen @ 30.07.2009, 14:12) *
Also auf keinen Fall vor dem 19.10.09 den Antrag stellen?
Wenn sich die FEB schon so zickig anstellt würde ich kein Risiko eingehen. rolleyes.gif

mfg
darkstar


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fragen-fragen
Beitrag 03.08.2009, 17:20
Beitrag #58


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Da meine Zuständige FSST nicht gerade
durch Freundlichkeit überzeugte und mir
die Akteneinsicht nur noch mehr Verwirrung gebracht hat,
habe ich trotz meiner Traurigen Finanzlage,(Hartz 4),
Morgen einen Termin bei einen Fachanwalt f. Verkehrsrecht.

Es soll wohl sowas wie einen Prozesskostenhilfe Antrag
oder Beratungsgutschein geben der beim Zuständigen Amtsgericht
beantragt werden muß,naja werde mich mal überraschen lassen.....

Ich verspreche mir davon,endlich Klarheit,über die Akteneinträge
sowie der noch möglichen Verwertbarkeit,seitens der FSST.
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darkstar
Beitrag 03.08.2009, 17:30
Beitrag #59


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Zitat (fragen-fragen @ 03.08.2009, 18:20) *
Ich verspreche mir davon,endlich Klarheit,über die Akteneinträge sowie der noch möglichen Verwertbarkeit,seitens der FSST.
Hast du dir deine Akte kopiert? Ohne diese wird es etwas schwierig da verbindliche Aussagen zu treffen. think.gif

edit:
Wenn du noch bis 19.10. warten kannst würde ich ganz klar auf einen Anwalt verzichten.

mfg
darkstar


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fragen-fragen
Beitrag 03.08.2009, 19:35
Beitrag #60


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Zitat (darkstar @ 03.08.2009, 18:30) *
Hast du dir deine Akte kopiert? Ohne diese wird es etwas schwierig da verbindliche Aussagen zu treffen. think.gif

Die SBin,machte sich noch nicht einmal die Mühe,
mir trotz vorliegender Eintragsfreier KBA & Polz.Fü.,
überhaupt etwas außer "alles Sinnlos"zu sagen think.gif

Hätte ich beim Termin danach gefragt,ob ich noch einiges Kopieren
dürfte,hätten die mich wohl vom "Sicherheitsdienst" rauswerfen lassen,
ich kamm mir da vor wie ein Kleiner "Schuljunge" mad.gif

Ich gehe davon aus,daß der Anwalt sich wohl Akteneinsicht verschaffen wird
und mir dann etwas genauer sagen kann,was es mit meiner Neuerteilung
auf sich hat.

Zitat (darkstar @ 03.08.2009, 18:30) *
edit:
Wenn du noch bis 19.10. warten kannst würde ich ganz klar auf einen Anwalt verzichten.
mfg
darkstar

Warum würdest darauf verzichten?

Geht es darum,sich nicht in ein "Schlechtes" Licht bei der FSST zu rücken,weil man
einen Anwalt einschaltet ?

Oder einfach nur wegen den evtl.,enstehenden Kosten ?

Warten,könnte ich noch ohne Frage,somal ich bis zum finden dieses Forums
eh nichts davon gewußt habe,daß es für mich überhaupt diese
Möglichkeit nach 15 Jahren gibt.
Aber nachdem,was mir auf der FSST wiederfahren ist,sehe ich
bei dieser Angelegenheit,erhebliche Probleme auf mich zukommen.
Warum sollte ich die Zeit jetzt ungenuzt lassen ?

Warum ist das so Schwierig da eine Prognose zu sagen,
wenn man, wie FSST,ja schon die Fakten kennt ?

Ich möchte einfach nur wissen,woran ich bin,k.a. ,ob das zuviel verlangt ist.
Und sich seitens der FSST nur damit rauszureden,daß dieses erst bei Antragsvorliegen
gesagt werden kann,empfinde ich mehr als Zweifelhaft.
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Gast_buerger_*
Beitrag 03.08.2009, 20:01
Beitrag #61





Guests






Zitat
Es soll wohl sowas wie einen Prozesskostenhilfe Antrag oder Beratungsgutschein geben der beim Zuständigen Amtsgericht beantragt werden muß,


Achte aber drauf, das solche Anträge erst bewilligt sein sollten, sonst kannst du auf die Kostensitzen bleiben think.gif

wavey.gif
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Alfa Romeo
Beitrag 03.08.2009, 22:19
Beitrag #62


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@fragen-fragen
ich war kürzlich beim Amtgericht wg.der Kostenübernahme für ein Beratungsgespräch.
Auch wegen meiner FE. nach 15 Jahren.
Dort wurde mir gesagt das erst eine Versagung vorliegen muß,bevor etwas beantragt
werden kann.
Also ich würde an Deiner Stelle wirklich die 15 Jahre verstreichen lassen.
Ist nicht mehr solange.
Dann Antrag stellen.
Ich habe 15 Jahre und eine Woche abgewartet.
Bei der Akteneinsicht habe ich mir die Inhalte abgeschrieben.
Kopieren und Fotografieren war vermutlich nicht erlaubt.
Einen Rechtsanwalt halte ich für Dich zum jetzigen Zeitpunkt für Überflüssig,
wird Geld kosten und kann im Moment eh nichts bewegen weil die 15 Jahre nicht voll sind.
So wie ich dich einschätze möchtest du die FE. sofort haben.
Das wollen die meisten die ihre FE. losgeworden sind.
Das geht nicht so schnell.Du mußt schon Geduld haben.
Fällt zwar schwer ist aber nötig.

Vernünftiger Weg wäre M.E.:
15 Jahre abwarten
Antrag stellen
Auf Schreiben von Fsst.warten
Dann entsprechend auf Schreiben reagieren.

Mir hat es viel geholfen und hilft immer noch,die Beiträge
der verschiedenen Foren durchzulesen.

Schöne Grüße
Alfa Romeo
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fragen-fragen
Beitrag 03.08.2009, 22:43
Beitrag #63


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Hallo Alfa Romeo smile.gif

Wahrscheinlich hast Du mit sehr vielen Recht,
jedoch finde ich das Benehmen der FSST unter
aller S.. !

Wo liegt das Problem,jemanden eine Auskunft
diesbezüglich zu geben,wenn die Fakten eigentlich
klar sind ?

Das ich den Führerschein so schnell wie möglich haben möchte,
ist keine Frage,denn wenn ich den Schein habe,hätte ich Sofort
wieder einen Job und könnte endlich wieder am Arbeitsleben teilnehmen.

Das mit dem Amtsgericht verwundert mich schon,ich dachte,daß es selbst
Menschen,die kein Einkommen haben,möglich sein sollte,
einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen zu können.
Sollte es so sein wie Du geschrieben hast,wird mir nichts anderes als zu
Warten übrig bleiben,dann Brav die Gebühren Zahlen und auf
einen "Gutgelaunten" SB zu hoffen.

Ich war halt nur der Meinung,daß es doch auch schon im
Vorfeld möglich sein müßte,sich darüber was die FSST, aus meiner Akte
noch verwenden kann&darf ein Bild zu machen.

Ich lese warscheinlich genau wie Du,alles was dieses Thema betrifft
im www smile.gif

Wie weit bist Du jetzt?
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Alfa Romeo
Beitrag 03.08.2009, 23:28
Beitrag #64


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Zitat (fragen-fragen @ 04.08.2009, 00:43) *
Wo liegt das Problem,jemanden eine Auskunft
diesbezüglich zu geben,wenn die Fakten eigentlich
klar sind ?


Ich vermute mal stark,das der Sb.alle notwendigen Papiere benötigt,
um eine richtige Auskunft zu geben.
Das wäre einem Antrag gleichzustellen und ist dem Sb.zuverlässig
so nicht möglich.
Mir ist eine Nichtauskunft lieber als eine falsche.

Du kannst ohne Skrupel,nach Terminabsprache,mit Kugelschreiber
und Block nochmals eine Akteneinsicht vornehmen.
Es gibt m.E. keine Zeitbegrenzung und Du kannst alles nötige abschreiben.
Ist zwar absolut ungewohnt in unserem Zeitalter,aber wenn es gewünscht wird
kein Problem.
Ob die Sbs. unfreundlich sind,kann Dir erstmal egal sein,hauptsache Du hast Deine
benötigten Informationen abgeschrieben.
Und selbst bei unfreundlichen Sbs.immer schön freundlich bleiben!
Solche kleinen Aufgaben verkürzen die gefühlte Wartezeit bis zur Fe. ungemein,
man verliert mit der Zeit das Unbehagen bei Behördengängen und man kann etwas
lernen im Umgang mit Behörden.
Immer mit kleinen Schritten dem Führerschein entgegen.

Schöne Grüße
Alfa Romeo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.08.2009, 17:31
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht
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Memberle
Beitrag 04.08.2009, 07:32
Beitrag #65


Neuling
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Also ich durfte kopieren lassen was ich wollte, musste allerdings pro Kopie 50 Cent zahlen.
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fragen-fragen
Beitrag 04.08.2009, 12:11
Beitrag #66


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Ich war Heute beim Fachanwalt für Verkehrsrecht,
ich mußte im Vorfeld keine Gebühren zahlen,
dazu später mehr...

Ich schilderte dem Anwalt in groben Zügen mein Anliegen,
darauf sagte er zu mir,daß ich auf keinen Fall mit einer
MPU rechnen muß.

Zum einen,habe ich seit der Urteilsverkündung 1994,noch die
Führerscheinklasse 5,(durfte ich behalten), und habe somit,
da nie etwas vorgefallen ist in den letzten 15 Jahren,eine
Ausreichende Eignung bestättigt,um das eine MPU Auflage seitens
der FSST keine Begründung hätte.
Außerdem,wenn meine Registerauszüge "sauber" wären,
es aufgrund der Langen Zeit,nicht mehr Verwertbar wäre.

Ich sollte ganz einfach einen Antrgag auf Neuerteilung stellen,
sollte es zu Problemen mit der FSST kommen,könnte ich
immer noch einen Anwalt beauftragen,daß würde wenn es zu
keiner Gerichtsverhandlung deswegen kommen würde,über einen
Beratungsschein geschehen können oder eben bei Verhandlung
über Prozesskostenhilfe.

Das was in der Akte steht ,bis 1994,darf durch die FSST nicht mehr
Verwertet werden und darf somit im Zuge der Antragstellung auf Neuerteilung
keine Rolle mehr spielen.
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Memberle
Beitrag 04.08.2009, 12:59
Beitrag #67


Neuling
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Dann drück ich Dir mal die Daumen, bei mir wird sich morgen weisen wie es weitergeht thumbup.gif
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Jens
Beitrag 04.08.2009, 16:51
Beitrag #68


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Zitat (fragen-fragen @ 04.08.2009, 13:11) *
Zum einen,habe ich seit der Urteilsverkündung 1994,noch die Führerscheinklasse 5,(durfte ich behalten)

Wie jetzt? unsure.gif In deinem Eingangsposting klang das aber noch ganz anders:
Zitat (fragen-fragen @ 11.05.2009, 22:15) *
Ich habe aber diese Klasse 5 nicht mehr beantragt,da ich sowieso nur auf Privatgelände unterwegs war.


Hast du denn nun damals die Klasse 5 beantragt und erhalten oder nicht?


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fragen-fragen
Beitrag 04.08.2009, 16:56
Beitrag #69


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Hallo Jens,
bei meinen Besuch auf der FSST,wurde mir nach
Einsichtnahme durch den Abteilungsleiter gesagt,
daß ich noch im Besitz der Klasse 5 bin,so steht es
bei Ihm im PC.

Die Klasse 5 wurde mir im damaligen Prozess erlassen
und das steht auch so im Urteil.

Ich habe nicht gewußt,daß ich Sie Neu beantragen müßte,
da man mir ja die Klasse nicht abgenommen hat....,
ich war immer der Meinung,daß es bei der Behörde ja
in den Akten steht,daß dieses ausreichend gewesen wäre.

Dann wäre ich ja in den vergangenen 15 Jahren,teilweise ohne
FE ,Klasse 5 gefahren.
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Jens
Beitrag 04.08.2009, 17:10
Beitrag #70


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Zitat (fragen-fragen @ 04.08.2009, 17:56) *
Die Klasse 5 wurde mir im damaligen Prozess erlassen
und das steht auch so im Urteil.

Kann nicht sein, ein derartiges Urteil wäre rechtswidrig.

Das Gericht kann nicht "nur bestimmte Klassen" einer Fahrerlaubnis entziehen. Entweder es entzieht die Fahrerlaubnis oder eben nicht. Dazwischen geht nichts. Das einzige was das Gericht kann, ist bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen.

Das ist heute so und das war schon 1994 so.


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fragen-fragen
Beitrag 04.08.2009, 17:17
Beitrag #71


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Habe eben nochmal bei der FSST angerufen,die haben mir erneut
bestätigt,daß ich noch im "Besitz"der Klasse 5 bin,
der Gute Mann hat etwas von Besitzstansdregelung gesagt.
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Jens
Beitrag 04.08.2009, 17:27
Beitrag #72


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Was hat denn Besitzstandregelung damit zu tun? think.gif


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Beitrag 04.08.2009, 19:12
Beitrag #73


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Tja,daß lieber Jens,ist wiedermal
so eine Auskunft,mit der ich auch nichts
anfangen konnte,er hätte leider keine Zeit
mehr gehabt um mir dieses zu Erklären,
da ja schon Feierabend wäre sad.gif

Auf meine Frage hin,ob es nicht zu meinen Vorteil
zu werten wäre,daß ich ja lt. der Aussage der
verschiedenen SB,die Klasse 5 Nutzen darf & durfte,
im Bezug auf eine Mögliche MPU,sagte er wiederum,daß er das nicht
Beantworten könnte.
Er fragte dann nur noch nach meinen Vergehen von 1994 welches
letztendlich zum Entzug geführt hatte.
Als ich dann erwähnte,Alk 2,22 + Fahrerflucht,meinte er,
dazu müßte man sich die Akte und Registerauskünfte
genauer ansehen,schwer zu sagen was mich erwarten würde.

Da fällt mir noch ein,daß selbst der Abteilungsleiter,bei meinen "Besuch"
der FSST sagte,das es Egal wäre ob ich mir einen Neuen FS Klasse 5
hätte austellen lassen oder nicht,Fakt ist ich dürfte diese Klasse
noch nutzen,da es bei Ihnen vermerkt ist.
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fragen-fragen
Beitrag 06.08.2009, 15:08
Beitrag #74


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Irgendwo,habe ich mal gelesen,daß wenn ein Handlung an der
FE Akte vorgenommen wird,auch im Zuge dessen,
die Verwertbarkeit der Alteinträge bereinigt werden sollte,bevor die
Akte dann wieder im "Keller" verschwindet.

Da ich ja zur Akteneinsicht gewesen war,habe ja schon den Ablauf
beschrieben,hätte wohl bevor die Akte wieder in der Registratur
verschwindet,ein solches Bereinigen stattfinden,sollen oder auch
müßen!?

Ich habe mich Heute mal mit der Zuständigen Datenschutzbeauftragten
der Behörde unterhalten,wollte von Ihr gerne wissen wie es sich
mit dem verhält.
Erstmal war Sie etwas erschrocken als ich Ihr von meinen "Abenteuer"
Akteneinsicht und den Umgang der Mitarbeiter berichtete.
Sie würde sich meine Akte zukommen lassen und schauen was
noch Verwertbar wäre und welche Einträge ,bzw.,Dokumente,
entfernt werden können.
Zeitlich,würde Sie mich bis Ende nächster Woche,
Telefonisch darüber Informieren.
Desweitern,wäre es Überlegengswert,eine Dienstaufsichtbeschwerde
einzulegen.

Naja soweit möchte ich es nun nicht kommen lassen,da ja die SB
letztendlich wohl darüber entscheiden,ob oder mit welchen Auflagen,
ich eine Neuerteilung erhalte also erstmal abwarten,was bei Ihrer
Akteneinsicht heraus kommt.

Ich habe mich Heute nochmal mit dem Bundesjustizamt in Verbindung
gesetz,wegen dem Polz.Führz. Belegart 0,welches ich ja beim Bürgeramt
beantragt habe,mit der Bitte dieses vorab zum Zuständigen Amtsgericht
schicken zu lassen.
Leider hat die SB des Bürgeramtes einen Fehler gemacht und das Erste
Zeugnis,wurde wohl an eine Verkehrte Stelle geschickt.
Darauf hin wurde nun seitens des Bundesjustizamt ein Neues rausgeschickt,
welches aber auch nur beim Amtsgericht eintrifft,wenn es Eintragungen
enthält,ansonsten gleich Direkt an die FSST.

Meine Frage wäre,obwohl ich noch keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt habe,
dieses Führungszeugnis sich unter Umständen nun aber schon auf dem Weg
zur FSST befindet,dieses dann vermutlich in meine FE Akte gelangt,
dadurch sich dann mit Hinblick auf den Verjährungsfristen oder Tilgung
etwas verändern würde,sprich die Sachen gegen mich,Aufgrund
der Berabeitung meiner FE Akte wieder Neue Fristen bekommen würden??
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Jens
Beitrag 06.08.2009, 15:27
Beitrag #75


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Nein


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fragen-fragen
Beitrag 07.08.2009, 11:25
Beitrag #76


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Zitat (Jens @ 06.08.2009, 17:27) *
Nein


Danke smile.gif

So ist nun,obwohl keine Eintragungen vorhanden,ist das Führungszeugnis,beim Amtsgericht
eingetroffen,nicht aber wie wohl eigentlich Üblich in einen Umschlag
bei der Dame angelangt,einfach nur als Blatt also für jeden
Öffenlich sichtlich.....toller Datenschutz unsure.gif

Naja ,wird jetzt vom Amtsgericht,an die FSST gesendet.

Nun warte ich noch 2 Monate und dann wird der Antrag gestellt smile.gif
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fragen-fragen
Beitrag 09.08.2009, 17:39
Beitrag #77


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Ich habe in einen anderen Forum,welches leider nicht
so stark frequentiert ist,folgendes "Erlebnis" eines Mitgliedes gefunden.
Er stellte via E-Mail,eine Anfrage an die FSST bezüglich,
einer Neuerteilung nach 14 Jahren ohne FE,Entzug wegen Alk.
Das folgende ist ein Auszug der Antwort seiten der FSST

Zitat Anfang"
Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 18.06.09 teile ich Ihnen mit, dass die Akte vernichtet wurde, da die 10jährige Verjährungszeit abgelaufen ist. Wenn Sie Ihren Führerschein wieder haben möchten, müssen Sie zu einer Fahrschule gehen und wieder neu anfangen. Beim Straßenverkehrsamt müsste dann ein Antrag auf Ersterteilung gestellt werden.
Zitat Ende"
Quelle

Ein Moderator,antwortete auf die Frage,nach der Speicherung der Daten
im Zentralen Fahrerlaubnisregister,das es dieses ja erst seit 1999 gibt.

Meine Frage dazu:
Das könnte ja noch dann bei mir auch eintreten,
habe meine FE 1984 1B,1985 1&3,1993 nach Entzug wieder 3 erlangt,
1994 letztmalige Abnahme,
was würde Passieren,wenn die FSST nun aufgrund der im Otober,
über 15 Jahre Verjährungsfrist,die Akte bereinigt,dann könnte ich nicht nachweisen,daß ich schon im Besitz der Führerscheine gewesen bin ???
Obwohl ich bei der Akteneinsicht meine alten FE,gesehen habe,waren
dort schön abgeheftet.

Wäre nett wenn jemand dazu noch was weiß smile.gif

Habe ich eine Möglichkeit diesen vorzubeugen?

*** Anmerkung Moderator:
Aus urheberrechtlichen Gründen die Quelle hinzugefügt.

Gruß
Mr.T
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Memberle
Beitrag 10.08.2009, 14:50
Beitrag #78


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schreib ans KBA und lass dir da nen Auszug kommen, da steht deine Führerscheinnummer (unten links) und alles andere drinnen, und der sollte auch *sauber* sein.
KBA Vordruck kannst du hier ausfüllen, ausdrucken, Kopie von vorder und Rückseite Personalausweis dazu, und nach ca. 2 Wochen bekommst Post von denen.
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fragen-fragen
Beitrag 10.08.2009, 15:11
Beitrag #79


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Wäre vlt.,ein guter Ansatz,jedoch habe ich ja in
meiner KBA Auskunft keine Eintragungen.... thread.gif

So wie ich es nun sehe,ist man wirklich nur auf die
Akte in der FSST angewiesen,da dort der einzige Ort ist,
woran man das noch nachvollziehen könnte,
daß man mal ne FE hatte.
Ansonsten fällt mir leider nichts ein,was in diesen
Fall zu machen wäre crybaby.gif
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Memberle
Beitrag 10.08.2009, 15:19
Beitrag #80


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Wie gesagt, unten links steht deine Führerscheinnummer, daraus ist ersichtlich das Du einen hattest, und vor dem Vernichten Deiner Akten sit die FS verpflichtet Deine Akten mit dem KBA abzugleichen soweit mir bekannt ist

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 10.08.2009, 15:51
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht.
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fragen-fragen
Beitrag 10.08.2009, 15:45
Beitrag #81


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Auch keine Führerscheinnummer !
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Mr.T
Beitrag 10.08.2009, 16:09
Beitrag #82


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Selbst wenn die FSST eine Akte vernichtet, bleiben die Daten in der örtlichen Führerscheindatei bestehen. Also: keine Panik!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Memberle
Beitrag 10.08.2009, 16:10
Beitrag #83


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Lese ich das richtig, das im Auszug vom KBA keine Führerscheinnummer steht???

Dann mach nen Termin aus mit deinem Landratsamt wegen Akteneinsicht.

Kopiere Deinen Führerschein oder was auch immer noch da ist. Anhand der Kopie kannst dann nachweisen das Du einen hattest
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fragen-fragen
Beitrag 10.08.2009, 16:11
Beitrag #84


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Danke Mr.T thumbup.gif
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Mr.T
Beitrag 10.08.2009, 16:11
Beitrag #85


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Zitat (Memberle @ 10.08.2009, 17:10) *
Lese ich das richtig, das im Auszug vom KBA keine Führerscheinnummer steht???
Ja.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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dannemann
Beitrag 13.08.2009, 00:32
Beitrag #86


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Hallo Forum, hallo fragen-fragen,

ich habe deinen Thread gelesen und mich entschlossen, mich zu registrieren, um dir meine Geschichte und meine Erfahrung mit der

Puttkammer Straße zu erzählen, ich denke das past gut hier rein.

Ich fang mal an: letzter FE-Entzug 1993

MPU 1998 negativ, Gutachten bekam die FSST

Versagung der FE auch 1998, seither keine Anstrengungen mehr unternommen die FE wieder zu erlangen bis Anfang 2008,

nachdem meine Kinder ihren bestanden haben, drängten sie mich auch nochmal ein Versuch zu starten.

Ich stieß auf dieses hervoragende Forum.

Hier habe ich gelesen, das meine Tilgung durch die Versagung in 1998 gehemmt wurde und somit die 10+5 Jahre erneut beginnen ergo bis 2013.

Also habe ich mich auf die MPU eingestellt und seither viel gelesen.

Oktober 2008 habe ich mir ein Auszug aus Flensburg kommen lassen : 3 Endscheidungen sind erfasst, Tilgungsfrist November 2008

Im Februar 2009 habe ich dann den Antrag auf Neuerteilung der FS-Klassen A und BE gestellt, übrigens auf dem Bürgeramt, 4 Stunden Wartezeit.

Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Bearbeitung bis zu 12 wochen dauern kann.

Ich wartete und wartete und wartete 20 Wochen, dann wurde ich aktiv. Ich ging persöhnlich zur Puttkammer Straße FSST.

Also ich kann sagen vom Pförtner über Infoschalter zur Sachbearbeiterin bishin zur Teamleiterin, alle super nett und hilfsbereit.

Von meiner SBrin erfuhr ich, dass sie meine Akte weiter an ihre Teamleiterin gereicht hat, übrings schon nach 4 Wochen.

Also weiter nächste Zimmer Teamleiterin. Sie fand meine Akte unter einem großen Stapel anderer auf ihrem Schreibtisch.

Sie entschuldigte sich für die lange Zeit des Wartens und begann zu blättern, dann fiel ihr ein, dass sie die Akte bekam, weil die für mich

zuständige SBrin nicht entscheiden wollte , ob ich zur MPU müsse oder nicht. Die Teamleiterin sah ein sauberes Führungszeugnis und KBA Auszug ohne

Eintragungen, stellte fest, dass in den letzten 16 Jahren nichts vorgefallen ist und entschied: keine MPU und uch keine erneute Prüfung, lediglich einige

Fahrstunden empfahl sie mir. Ich fiel aus allen Wolken. Sie bot mir auch gleich noch eine vorläufige FE an, die Karte käme in ca. 2-3 Wochen nach hause.

Mitlerweile hab ich sie bekommen und das Autofahren klappt auch wieder.


Lieber fragen-fragen mach dich nicht verrückt mit Anwalt und Akteneinsicht , du hast 15 Jahre gewartet , warte noch die 2 Monate , stelle den Antrag und du

wirst sehen auch du fährst wieder.


Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück


ich bleib weiter dran dannemann
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fragen-fragen
Beitrag 13.08.2009, 01:16
Beitrag #87


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Hallo dannemann smile.gif

Ich denke ,ich habe mich damit abgefunden,daß
ich halt noch etwas Warten muß.

Ich möchte im Otober den Antrag stellen,dann sind die
15 Jahre rum und alles andere werde ich dann sehen thread.gif

Vielen Dank aber für Deinen "Erfahrungsbericht"mit der Puttkamerstr.,
ich möchte auch nicht sagen,daß alle SB,unfreundlich sind,
sind eben auch nur Menschen !

Freut mich für Dich,daß Du wieder am Strassenverkehr,
teilnehmen darfst,da bekommt man wieder mehr
Hoffnung smile.gif

Werde hier selbstverständlich bei gegebenen Anlass
wieder Berichten.

Lg
Fragen-Fragen
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fragen-fragen
Beitrag 02.09.2009, 13:43
Beitrag #88


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Heute war ein Brief von der Fahrerlaubnisbehörde in der Post,
zu meiner Verwunderung,wurde ich gebeten in den nächsten
Tagen zur Akteneinsicht dort vorzusprechen.

Ich habe dann dort angerufen und der SB gesagt,daß ich diese
sog. Akteneinsicht,schon hinter mir habe.
Naja,Sie zog sich die Akte und stellte fest,daß ich schon da war.

Bei der Gelegenheit,fragte Sie mich gleich,wann ich denn den Antrag auf Neuerteilung stellen
wollte,da Sie schon ein Pol.Führz., von mir vorliegen haben.
Ich sagte daraufhin nach dem 19.10.09.....,also nächsten Monat.
Tja,dann müßte ich selbstverständlich nochmals ein Neues Polz.Führz. mitbeantragen,
es könnte ja sein,daß dort nun Neue Einträge vorhanden wären.

Sie überflog meine Akte und sagte mir dann,daß Sie mich aufgrund der TF von 1994
zur MPU schicken würde,waren ja 2,2 Promile und ich eine Gefahr
für andere wäre.
Nachdem,ich dann aber einwand,daß diese Tat dann aber schon 15 Jahre her wäre
und meine Registerauszüge ohne Eintragungen sind,sagte Sie nur,daß Sie dieses
nun nicht berücksichtigen könne,da Sie ja noch keine Kenntnis darüber habe,
(Obwohl mein Pol.Führz.,bei Ihr vorliegt !),meine KBA Auskunft wäre dann
auch noch abzuwarten.
Und das mit der Verjährung und Verwertbarkeit wäre auch nicht so einfach...


Eine Verbindliche Aussage könne Sie jetzt sowieso nicht treffen,(wollte ich auch gar
nicht haben),sollten keine weiteren Eintragungen vorhanden sein,
würde wohl eine Neuerteilung der FE möglich sein.
Ich könnte alle Klassen die ich mal gehabt habe beantragen.
Bearbeitungszeit = wenigstens 3 Monate!

Ist schon eigenartig,da versuche ich mal die "Füsse" still zu halten,
mich an den Fakten,die ich Dank der Member hier Erfahren habe,
zu halten und dann kommt so ein Brief...

@dannemann

Ist schon ein Ding,daß Sie Dir so einfach Deinen Schein Neuerteilt haben,
aufgrund der nicht bestandenen MPU die der FSST ja vorlag und diese ja noch
verwertbar gewesen wäre....
Haste mal richtig Glück gehabt smile.gif
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Bitburger
Beitrag 02.09.2009, 16:44
Beitrag #89


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@ Fragen-Fragen

Ich hab jetzt nicht deinen ganzen Thread gelesen, aber achte drauf das sie dir keine Versagung unterschieben.
Aber sowie es aussieht hast du ja noch keinen Antrag auf wiedererteilung gestellt?

wavey.gif
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fragen-fragen
Beitrag 02.09.2009, 18:27
Beitrag #90


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@ Bitburger

Ne,habe bis jetzt zum Glück noch keinen Antrag gestellt,
obwohl ich schon knapp davor stand,habe hier die Nötigen Informationen
bekommen die mich vor diesen Fehler bewahrt haben.
Werde jetzt noch bis 20.10.09 abwarten und dann den Antrag stellen,
Datum des Urteils gegen mich war der 19.10.04,sind dann 15 Jahre vorbei,
hoffe das reicht.
Vielleicht wäre es auch besser noch läner zu warten....?
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.09.2009, 18:30
Beitrag #91





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Ich würde am 20.10. einen Auszug aus dem VZR anfordern.

Dann siehst Du ob der Vorgang in der Überliegefrist liegt.

Erst dann würde ich den Antrag stellen, wenn die FEB so rumzickt.

LG
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fragen-fragen
Beitrag 02.09.2009, 18:35
Beitrag #92


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Zitat (charly68 @ 02.09.2009, 19:30) *
Ich würde am 20.10. einen Auszug aus dem VZR anfordern.
Dann siehst Du ob der Vorgang in der Überliegefrist liegt.
Erst dann würde ich den Antrag stellen, wenn die FEB so rumzickt.
LG


Ich habe einen VZR Auszug vom Mai diesen Jahres,da sind keine Eintragungen vorhanden,
von welcher Überliegefrist redest Du ?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.09.2009, 19:54
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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darkstar
Beitrag 02.09.2009, 18:35
Beitrag #93


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Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 19:27) *
Datum des Urteils gegen mich war der 19.10.04,sind dann 15 Jahre vorbei,
hoffe das reicht.
19.10.94 oder? wink.gif
Zitat (charly68 @ 02.09.2009, 19:30) *
Ich würde am 20.10. einen Auszug aus dem VZR anfordern. Dann siehst Du ob der Vorgang in der Überliegefrist liegt.
Das ist in dem Fall sinnlos da schon kein Eintrag mehr im VZR ist.

mfg
darkstar


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Gast_charly68_*
Beitrag 02.09.2009, 18:37
Beitrag #94





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Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 20:35) *
Ich habe einen VZR Auszug vom Mai diesen Jahres,da sind keine Eintragungen vorhanden,
von welcher Überliegefrist redest Du ?


Dann soll es ja recht sein.

Es gibt aber auch Fälle bei denen es immer noch im VZR steht.

LG
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fragen-fragen
Beitrag 02.09.2009, 18:41
Beitrag #95


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Na dann hat sich das ja aufgeklärt smile.gif

Sollte der 20.10.09 ausreichend sein oder lieber noch etwas länger warten,
wiegesagt,Urteil war 19.10.04 ,KBA & Führungszeugnis beides ohne Eintrag !?
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.09.2009, 18:58
Beitrag #96





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Normalerweise müsste der 20.10. reichen.

Wenn Du aber unbedingt sicher gehen willst, kannst Du ja noch was zuwarten.

Du musst halt bis zu ca. 3 Monate Bearbeitungszeit bis zur FE-Erteilung einkalkulieren.

LG
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Polo79
Beitrag 02.09.2009, 19:47
Beitrag #97


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Zitat (darkstar @ 02.09.2009, 19:35) *
Zitat (charly68 @ 02.09.2009, 19:30) *
Ich würde am 20.10. einen Auszug aus dem VZR anfordern. Dann siehst Du ob der Vorgang in der Überliegefrist liegt.
Das ist in dem Fall sinnlos da schon kein Eintrag mehr im VZR ist.
Was wäre denn, wenn ein Eintrag in der Überliegefrist vorhanden wäre? unsure.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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darkstar
Beitrag 02.09.2009, 22:59
Beitrag #98


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Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 14:43) *
Tja,dann müßte ich selbstverständlich nochmals ein Neues Polz.Führz. mitbeantragen, es könnte ja sein,daß dort nun Neue Einträge vorhanden wären.
Das FZ darf glaube ich bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein...
Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 14:43) *
Und das mit der Verjährung und Verwertbarkeit wäre auch nicht so einfach...
Das stimmt allerdings. laugh2.gif
Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 14:43) *
Eine Verbindliche Aussage könne Sie jetzt sowieso nicht treffen,(wollte ich auch gar nicht haben),sollten keine weiteren Eintragungen vorhanden sein, würde wohl eine Neuerteilung der FE möglich sein.
Wäre ich sowas wie ein Sachbearbeiter, dann würde ich auch keine verbindlichen Aussagen über Telefon treffen, selbst wenn die Akte vor mir liegt.
Zitat (fragen-fragen @ 02.09.2009, 14:43) *
Ich könnte alle Klassen die ich mal gehabt habe beantragen.
Stimmt. Dann gibt es aber Unterschiede bei den Dokumenten die du dem Neuerteilungsantrag beifügen musst.

Egal was mir jetzt eine Sachbearbeiterin erzählt: Wenn ich hier in deiner Situation nach 15 Jahren einen Neuantrag stellen würde, wäre ich sehr entspannt.

Zitat (Polo79 @ 02.09.2009, 20:47) *
Was wäre denn, wenn ein Eintrag in der Überliegefrist vorhanden wäre? unsure.gif
Dieser dürfte durch die FEB nicht verwertet werden, selbst wenn er der FEB bekannt wäre.

mfg
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fragen-fragen
Beitrag 03.09.2009, 11:09
Beitrag #99


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Zitat (darkstar @ 02.09.2009, 23:59) *
Egal was mir jetzt eine Sachbearbeiterin erzählt: Wenn ich hier in deiner Situation nach 15 Jahren einen Neuantrag stellen würde, wäre ich sehr entspannt.


Ich bin da eigentlich auch ganz entspannt,daß einzige was mir nun noch
etwas "Kopfschmerzen" bereitet,ist das Datum der Antragsstellung,
hoffe das 1-2 Tage nach den 15 Jahren ausreichend sind und die bei der
FSST,daß genauso sehen,wobei die gleich gesagt haben das der Antrag
wenigstens 3 Monate zur Bearbeitung braucht.
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Mr.T
Beitrag 03.09.2009, 20:05
Beitrag #100


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Zitat (charly68 @ 02.09.2009, 19:58) *
Normalerweise müsste der 20.10. reichen.
Der 19.10. aber auch, denn ab diesem Tag ist das Urteil nicht mehr verwertbar.


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