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> Thread für Berufskraftfahrer, Aushilfsfahrer und andere LKW Fahrer, Ich fand es war an der Zeit für diesen Thread
Bonsai-Brummi
Beitrag 15.10.2011, 18:47
Beitrag #201


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Muß gar nicht sein - schwarze Schafe aller Art tauchen selbst in seriösen und gutgeführten Frachtenbörsen hin und wieder auf... crybaby.gif
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Kurier
Beitrag 16.10.2011, 08:25
Beitrag #202


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ich hatte nur an die billich- will ich Mentalität gedacht....


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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.11.2011, 20:11
Beitrag #203


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"amateurhafte Vorarbeit" oder kurz: "S C H E I . . . ! ! !" crybaby.gif
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blackdodge
Beitrag 03.11.2011, 20:18
Beitrag #204


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aus dem Grunde lassen wir uns zusätzlich noch einen Zettel unterschreiben,

dass vor Transportbeginn unsere Begleitstrecke auf Passierbarkeit geprüft wurde.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.11.2011, 20:20
Beitrag #205


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Hier gibt's noch eine Bildergalerie book.gif
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blackdodge
Beitrag 03.11.2011, 20:31
Beitrag #206


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der Versuch ohne lenkbarem Dolly


sinnlos whistling.gif


ach so, die Fa kenne ich eigentlich nur positiv


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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.11.2011, 20:37
Beitrag #207


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Die Gegend ist Hochburg der US-Truppen - hätt' man die nicht mal fragen können, ob sie mal eben 'nen Lastenhubschrappschrapp zum 'rausheben....?
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Cookiedeluxe
Beitrag 04.11.2011, 18:31
Beitrag #208


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Witzig auch: Das Nummernschild ist verpixelt, aber Firmenname und alle anderen Beschriftungen bis hin zum Namen des Fahrers sind gestochen scharf zu sehen... laugh2.gif


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galabauer88
Beitrag 26.12.2011, 21:35
Beitrag #209


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So Samstag die Letze Tour für´s Jahr 2011


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Gruß
Galabauer

Das Unkraut ist die Opposition, gegen die Regierung der Gärtner
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.01.2012, 13:05
Beitrag #210


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*schubs* smile.gif


ITALIENFAHRER AUFGEPASST!!! scarey.gif

Frächterprotest sorgt in Italien für Chaos

Zitat (diepresse.com)
Die Frächter besetzen spontan Verkehrsknotenpunkte, LKW-Fahrer, die dennoch liefern, werden bedroht. (...) Mit ihrer Aktion protestierten die Frächter gegen hohe Benzinpreise in Italien.


Die sind in der Tat nicht ohne - letzte Woche in Südtirol:



Auch von streikenden Tankstellenpächtern wird berichtet - am besten wohl, man macht in diesen interessanten wacko.gif Tagen einen großen Bogen um den Stiefel shutup.gif


book.gif
c.s.
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Eierfeile
Beitrag 27.02.2012, 16:58
Beitrag #211


Neuling


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Hier n Interview zu den Arbeitsbedingungen im Gewerbe.
Die sind regional recht unterschiedlich...

http://www.youtube.com/watch?v=RfFeAQaMzrU?hd=1
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badwolf
Beitrag 18.04.2012, 07:59
Beitrag #212


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Nur mal so eine Frage an alle LKW - Fahrer: wieso zum Teufel macht ihr jedesmal wenn ein anderer LKW an euch vorbei geschlichen ist Lichthupe? Schonmal daran gedacht das diesen die Autofahrer (die ja nun mal ne Heckscheibe haben) ewig blebdet? mad.gif Wie wäre es mal den Verstand zu gebrauchen (sorry für die harten Worte) und mal entweder nur kurz auf Standlich runter zu schalten (die Sekunde würdet ihr auch so fahren können) , oder mal rechts blinken (wie es Trecker auf der Landstrasse machen um einen zu zeigen man kann vorbei) ? Klar - Nebelscheinwerfer anschalten fällt leider raus - entweder der Laster hat keine oder die sind eh IMMER an. Soviel mal aus Sicht eines extrem genervten Autofahrers.
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T_HH
Beitrag 18.04.2012, 08:33
Beitrag #213


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Puh, wie kann man sich bloß in der Situation so sehr aufregen, dass man so eine Wortwahl benutzt? dry.gif
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blackdodge
Beitrag 18.04.2012, 10:03
Beitrag #214


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Deswegen nennt er sich ja Böser Wolf



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AlleyJazz
Beitrag 18.04.2012, 11:05
Beitrag #215


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ich würd mir ja dringend mal die Augen einstellen lassen, wenn sowas "ewig" blendet rolleyes.gif


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Renault Clio:

Skoda Octavia:
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Wollf_0708
Beitrag 18.04.2012, 11:15
Beitrag #216


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Habe noch so ebbes übrig, aber nur für Kleinköpfige (Ponys) wavey.gif

Weiss Du auch, @badwolf, wieso die LKW'ler das kurze Lichthüplein machen ?

GrussWolF
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Kurier
Beitrag 18.04.2012, 11:27
Beitrag #217


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Zitat (Wollf_0708 @ 18.04.2012, 12:15) *
Weiss Du auch, @badwolf, wieso die LKW'ler das kurze Lichthüplein machen ?


Nee weiss er nicht, er fragt doch
Zitat
wieso zum Teufel macht ihr jedesmal wenn ein anderer LKW an euch vorbei geschlichen ist Lichthupe?


Und sein zensiert Wägelchen ist sicher so kurz, daß er auch im Dunkeln sieht wenn er einscheren kann. shutup.gif


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Jannik112
Beitrag 18.04.2012, 15:51
Beitrag #218


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Meine armen Augen sind auch schon ganz kaputt, weil eben wieder drei Leute wegen nem Blitzer "gewarnt" haben..aber da ist das sicherlich ok!

Und ich bin auch ein ganz böser LKW-Fahrer..musste Ostersamstag auch mit Nebelscheinwerfern fahren, weil das eine Abblendlicht kaputt war whistling.gif

Ich geh mich mal ne Runde schämen.


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Fährste quer, siehste mehr!

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Kurier
Beitrag 18.04.2012, 16:18
Beitrag #219


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Das ist ja wohl das mindeste. blushing.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 06.08.2012, 18:15
Beitrag #220


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Falsche Antwort whistling.gif


(Bemerkenswerterweise ist vor einigen Jahren an der gleichen Stelle schon mal ein LKW von der Autobahn "abgefahren")


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LKW-Stefan
Beitrag 27.09.2012, 21:27
Beitrag #221


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http://www.youtube.com/watch?v=nbBfa0g0cfE...feature=related

beim Durchstöbern im Netz gefunden .... eine recht interessante Reportage
zum Thema Gewinnabschöpfung - wenn auch sehr übertrieben meiner Meinung
nach.

4cm Überhöhe sollen 2983€ kosten? think.gif think.gif
Ob das nicht ein wenig arg übertrieben ist?


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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nachteule
Beitrag 28.09.2012, 12:14
Beitrag #222


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Hallo, LKW-Stefan,

auf den ersten Blick mag sich das Ganze übertrieben anhören.

Man darf aber nicht vergessen, dass die Spediteure diese Übertretungen oft ganz bewusst begehen, um zusätzliche Gewinne zu machen, die den ehrlichen Spediteuren entgehen.

Problematisch sehe ich eher den Fall mit den Kleidersäcken:

Wenn ich es richtig gesehen habe, ist das Fahrzeug "nur" durch die falsche Beladung zu breit geworden.

Hier gab es somit kein Transportgut, das von vornherein zu breit war, so dass auch von vornherein eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, sondern schlicht und ergreifend einen Fehler des Fahrers oder des Beladers, wie sich ja offensichtlich auch gezeigt hat, nachdem die Säcke umgeladen waren, denn nach dem Umladen dürften die Normmaße ja wieder bestanden haben.

M. E. wäre hier eine Owi - Anzeige wegen fehlender Ladungssicherung i. V. m. einer Anzeige wegen einer Überbreite richtig gewesen, aber eine Gewinnabschöpfung war m. E. fehl am Platze, denn durch die falsche Beladung hat der Spediteur ja keinen Vorteil erzielt.

Es mag jetzt hart klingen, aber wenn solche gravierenden Mängel bei der Beladung passieren, wie bei den Kleidersäcken, kann ich den Unmut mancher Spediteure verstehen, wenn sie für die Fehler der Fahrer oder der Belader zur Kasse gebeten werden und wenn sie sich das Geld von denen wieder holen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Halter nicht dafür sorgt, dass der Fahrer die Ladung ordentlich sichern kann (fehlende oder minderwertige Gurte, ungeeignetes Transportfahrzeug usw.).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Kurier
Beitrag 28.09.2012, 17:03
Beitrag #223


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LKW-Stefan
Beitrag 28.09.2012, 19:15
Beitrag #224


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wenn man aber die 4cm Überhöhe nochmal anschaut, dann seh ich das so dass nur der Aufbau des
Fahrzeuges zu weit oben war ... die Ladung selber war ja nicht zu hoch???

Also find ich den Fall völlig übertrieben wavey.gif


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Nebukad
Beitrag 28.09.2012, 19:36
Beitrag #225


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Fällt ein Tiertransporter (schwarze Kennzeichen), welcher Kühe vom Bauern abholt noch unter die Land- und Forstwirtschaft und darf die Ausnahme die es bei dem Tansport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gibt in Anspruch nehmen und höher als 4m sein?

Die Transporter und Anhänger sind scheinbar in der Lage das Dach anzuheben um die Kühe auf zwei Ebenen transportieren zu können und sind dann wohl höher als 4m.

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LKW-Stefan
Beitrag 29.09.2012, 18:42
Beitrag #226


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bei der Höhe gibts keine Ausnahmen für Land- & Forstwirtschaft

auch hier ist bei 4,00m Schluss ohne Sondergenehmigung wavey.gif


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Nebukad
Beitrag 29.09.2012, 19:49
Beitrag #227


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Doch, die Bauern dürfe das auf jeden Fall.
Zitat
§22 StVO

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein.


Nur wie siehts bei den Viehtransporteuren und den Viehverwertungen aus?
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LKW-Stefan
Beitrag 30.09.2012, 09:59
Beitrag #228


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ups, siehe an, wieder ein Schlupfloch ....
ich bin von da ausgegangen rolleyes.gif

(§ 32 StVZO)
Die Fahrzeughöhe über alles darf 4,0 m nicht übersteigen (§ 32 Abs. 2 StVZO).

Wobei ich das jetzt aber so auslegen würde, dass die Ladung höher sein darf als 4m,
nicht jedoch das Fahrzeug selber. Und Schweine sind ja eigentlich nicht so hoch.
Bei Strohballen o.ä. würde mir das noch eingehen.

Aber was solls, irgendjemand von den Profis hier, wirds schon genau wissen und kann die
Frage sicher beantworten wavey.gif


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janr
Beitrag 30.09.2012, 10:24
Beitrag #229


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Bei Breite und Höhe steht doch "... dürfen sie samt Ladung ..." think.gif

Irgendwie ist da doch beides gemeint. Und was ist mit der Ladungssicherung? Gehört das zur Ladung oder zum FZ think.gif

Und wenn ich große Mähdrescher seh sind ie verdammt hoch think.gif

Alles nur so überlegungen


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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blackdodge
Beitrag 30.09.2012, 13:49
Beitrag #230


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Tiertransportfahrzeuge solcher Transportunternehmen fallen nicht unter die Ausnahmen.

Zu der Geschichte mit den Kleidersäcken stimme ich @ Nachteule zu. Hier ist regelmäßig Fahrer und Verlader drann.

Ich versuche hierbei regelmäßig den Verlader zu ermitteln. Wird dieser nicht benannt dann erfolgt Anzeige (entsprechend dem Modell von @Lasi-Lore) gegen den Geschäftsführer ( u.a. wg Verstoß gg. § 130 OWig )



Zur Geschichte mit der Gewinnabschöpfungh gibt es übrigens auf der HP von @ Burkhard eine int. Abhandlung.

Ach so, was meiner Meinung nach besonders überwachungsbedürftig ist:

der Transport von Schnittholz !

Grund:

Hersteller / Verlader vergibt die Fracht an ein Unternehmen mit dem fiktiven Namen " Tränencargo " (wer aus der Materie kommt weiß wer gemeint ist). Dieses Unternehmen schreibt dan die Fracht in der Börse aus und Transportunternehmen können sich die Fracht angeln

Problem: der Verlader gibt nur das Raummaß der ladung in "qm" an.
Ausschreibung in der Börse erfolgt mit diesen Daten.

Meist sind die Gewichte welche nach Tabelle errechnet werden im Rahmen.
Hier aber weiß weder Vermittler noch Transportunternehmer das tatsächliche Gewicht. Sehr oft wird dann noch frisch Nass-imprägniertes Holz verladen. Hier sind dann fast immer die Gewichte teils erheblich überschritten.

Hier sind eigentlich dann meine Kollegen aus der Kontrollzunft gefordert.

Gewinn macht hier nur einer. Der Verlader weil er wissend nur ein Fahrzeug bestellt obwohl das Gewicht auf 2 Fahrzeuge müsste.

Der Vermittler macht keinen Gewinn weil er ja 2 Fahrzeuge hätte vermitteln dürfen.
Der Transportunternehmer macht auch keinen Gewinn da dieser durch erhöhten Spritverbrauch und verstärkte Abnutzung der Fahrzeuge AUFGEFRESSEN WIRD !!

Übrigens, die meisten " Sägewerke " haben keine Waage und wenn doch dann horrende Preise für die Verwiegung um das verwiegen der Fremdfahrzeuge zu unterbinden.


Also BITTE die tatsächlich verdienenden Unternehmen abschöpfen !!


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Andreas
Beitrag 01.10.2012, 06:29
Beitrag #231


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Zitat (janr @ 30.09.2012, 11:24) *
Und wenn ich große Mähdrescher seh sind ie verdammt hoch think.gif


Ein Mähdrescher darf und ist nicht höher als 4 m, § 22 StVO bezieht sich nur auf landwirtschaftliche Ladung.


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janr
Beitrag 01.10.2012, 09:30
Beitrag #232


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Es steht dann aber widersprüchlich geschrieben think.gif


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im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mitleser
Beitrag 01.10.2012, 09:34
Beitrag #233


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Also darf die Ladung gemäß Ansicht von @Andreas zwar über 4m hinausragen, aber man darf sie nicht vollständig sichern? Denn Planen oder Spanngurte oder ... wären dann uU höher als der höchste Ladungspunkt. think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 28.11.2012, 14:25
Beitrag #234


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Geringfügig verschätzt... blink.gif

Zitat (allgemeine-zeitung.de @ 28.11.2012, 11:59)
... können die jeweils etwa 60 Meter langen Schwertransporter zurzeit weder vor noch zurück.



crybaby.gif
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Kurier
Beitrag 28.11.2012, 14:35
Beitrag #235


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Und in die Zukunft sehen können sie nächte Woche auch

Zitat
Entsprechend groß war das Verkehrschaos im Berufsverkehr am Donnerstagmorgen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.12.2012, 20:14
Beitrag #236


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Da hatte wohl die Glaskugel versagt - so ist es ausgegangen:

Zitat
... konnten nach einer aufwändigen Rodungsaktion wieder flott gemacht werden. Gegen 3.30 Uhr in der Nacht trafen die drei Schwertransporter ... endlich am Ziel, dem Windpark zwischen Hangen-Weisheim und Eppelsheim ein.


book.gif

Arg unglücklich fand ich übrigens die dazu verhängte Vollsperrung: Die bestand aus einem quergestellten Streifenbus mitten auf der Landstraße - einen knappen Kilometer vorher hätte sich ein Parkplatz angeboten, mit genug Platz zum Wenden auch für größere Fahrzeuge als einen Pkw oder Solo-Bonsai... unsure.gif
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automatix
Beitrag 31.12.2012, 16:12
Beitrag #237


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Zitat (janr @ 30.09.2012, 10:24) *
Bei Breite und Höhe steht doch "... dürfen sie samt Ladung ..." think.gif

Irgendwie ist da doch beides gemeint. Und was ist mit der Ladungssicherung? Gehört das zur Ladung oder zum FZ think.gif

Und wenn ich große Mähdrescher seh sind ie verdammt hoch think.gif

Alles nur so überlegungen


ich hab einen großen Mähdrescher, der ist mit geschlossenen Korntank genau 3,98 m hoch.
Ist der Korntank offen sinds bei meinen 5,2 m, gibt aber auch noch Modelle mit einem Meter mehr...


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Godot
Beitrag 13.02.2013, 01:16
Beitrag #238


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Am Sonntag passiert:

Wir fahren zur Zeit einen SEV. Kollege löst mich ab, und ist etwas verwirrt als ich Ihm erkläre das unsere Fahrtroute nicht gefahren werden kann (Faschingsumzug). Also sage ich das ich noch eine Runde mitfahre und Ihm das alles Zeige. Soweit kein Problem. Nur wollten alle Reisenden genau in den Ort mit dem Umzug narr.gif , den wir mit anfahren konnten. Aber auch das ich lösbar, wenn man bereit ist ca. 1km zu laufen, ging eben nicht anderst.

Nun steht an der Haltestelle eine "Dame" und fragt ob wir in diesen Ort narr.gif fahren, den wir nicht anfahren können. Wir beide es Ihr also erklärt das es nicht heute nicht geht.
Darauf wird Sie ungehalten wallbash.gif und sagt zum Kollegen der am Steuer sitzt, das Sie sich das nicht gefallen lässt, er gefälligst in den Ort zu fahren hätte und er wohl betrunkenen sei. thumbdown.gif
Ich habe in meinen Leben noch keinen Kollegen so schnell aus einen Bus gehen sehen wie Ihn. Die "Dame" wollte dann auch nicht mehr mitfahren. rofl1.gif


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Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.02.2013, 11:20
Beitrag #239


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Ob da einer das Konzept "Absatteln" nicht richtig verstanden hat...? crybaby.gif



... oder sollt's gar schon am Aufsatteln gehapert haben...? shutup.gif
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Leroy
Beitrag 08.03.2013, 13:39
Beitrag #240


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Kleiner Einschub: OLG Münster entscheidet - für LKW Maut fehlt Rechtsgrundlage!

Einmal nur... einmal nur mit Experten arbeiten. Die Besten der Besten der Besten, Sir!
crybaby.gif


http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm...k-a-887617.html
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Papa
Beitrag 08.03.2013, 19:06
Beitrag #241


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Zitat (Leroy @ 08.03.2013, 13:39) *
Kleiner Einschub: OLG Münster entscheidet - für LKW Maut fehlt Rechtsgrundlage!

Einmal nur... einmal nur mit Experten arbeiten. Die Besten der Besten der Besten, Sir!
crybaby.gif


http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm...k-a-887617.html


Das ist aber nur ein Wunschdenken. In den Urteil ging es um einen Betrag aus 2005, die darin bemängelte Kostensatzung ist längst überholt.
Also schön weiterzahlen.

Papa
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Mitleser
Beitrag 08.03.2013, 19:22
Beitrag #242


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Die Verordnung hatte -mit einigen Änderungen- bis 2011 bestand. Und auch der aktuelle Gebührenschlüssel stellt gemäß raschem Überblick auf die selben Kriterien wie die angegriffene Verordnung ab.
Was das OVG Münster (Urteil vom 25.10.2012 - 9 A 2054/07) genau bemängelt, kann der geneigte Leser gerne selber in Erfahrung bringen.
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LKW-Stefan
Beitrag 09.03.2013, 22:39
Beitrag #243


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kam heute im Fernsehen - eine interessante Reportage über die schweren LKW Unfälle auf der Autobahn

http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z...uf-der-autobahn


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2013, 15:50
Beitrag #244


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Ob's wirklich eine gute Idee ist, das:



... in einer Frachtenbörse auszuposaunen? shutup.gif


think.gif
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Tanker
Beitrag 01.06.2013, 17:18
Beitrag #245


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Zitat (Nebukad @ 28.09.2012, 20:36) *
Fällt ein Tiertransporter (schwarze Kennzeichen), welcher Kühe vom Bauern abholt noch unter die Land- und Forstwirtschaft und darf die Ausnahme die es bei dem Tansport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gibt in Anspruch nehmen und höher als 4m sein?


Kommt drauf an. think.gif Ich bin am Anfang meiner Karriere Heu von einem Bauern zum andern gefahren. Ich war nur der Transporteur. Also hätte ich über 4m Höhe laden können. Aber dann wäre ich nicht mehr aus der Scheune gekommen. Solange der Bauer den Transport durchführt dürfte er auch über 4m haben. Nehmen wir nun an, der Bauer besitzt einen Hofladen und will 20Kühe schlachten lassen damit er wieder neue Wurst hat. Hat aber kein geeignees Fahrzeug und ruft einen Spediteur an. Auch dann darf der Spediteur über 4m fahren. Wenn aber ein Tieraufkäufer die Tiere kauft und transportiert ist das keine Landwirtschaft mehr und er muß die 4m einhalten. Hat nichts mit der Farbe der Nummer zu tun, sondern mit dem Zweck der Fahrt.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.06.2013, 20:13
Bearbeitungsgrund: Zitat korrigiert
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blackdodge
Beitrag 10.08.2013, 19:58
Beitrag #246


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Um den Thread mal wieder hochzuholen :-) und weils hier schon mal Video-Links gab

mal ein Handyvideo meines Jüngsten von letztem Donnerstag als Beifahrer im Neuen Modell eines Volvo FH 500EEV.

Ausfahrt von St. Leonhard Mineralbrunnen (Zurück aus der Wildnis)


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Ichtyos
Beitrag 10.08.2013, 20:34
Beitrag #247


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Darf man fragen, wie alt der Junior ist?


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umeier
Beitrag 10.08.2013, 22:09
Beitrag #248


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Oh, sieht von oben eigentlich ganz harmlos aus ... huh.gif

http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/def...12&base=904
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blackdodge
Beitrag 10.08.2013, 22:38
Beitrag #249


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@ ichtyos

11 Jahre ( ist übrigens auch der, der mir letztes Jahr zum 5.8. geholfen hat, damit ich meinen Arm abbinden konnte, aber das war in nem anderen Thread beschrieben )


@ umeier

falls Du die Quelle bei Google gefunden hast, dann schau auf die Karte. Die Zufahrt dazu ist nur aus Richtung Haidbichl möglich. Kurze Strecke aber siehe Video. Die Navi bzw. Google Maps Strecke ist für LKW nicht befahbar.

OK, gleiches gilt für das Bayern-Portal


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Ichtyos
Beitrag 10.08.2013, 23:04
Beitrag #250


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Zitat (blackdodge @ 10.08.2013, 23:38) *
@ ichtyos

11 Jahre ( ist übrigens auch der, der mir letztes Jahr zum 5.8. geholfen hat, damit ich meinen Arm abbinden konnte, aber das war in nem anderen Thread beschrieben )

Ich erinnere mich. Dann sag ihm mal bitte (oder zeig ihm das Thema hier), dass er damals einen sehr guten Job gemacht hat.

Und bei dem Video hat er auch ein gutes Gespür für die richtige Auswahl des Bildes an den Tag gelegt hat (Blick nach vorne und in den Rückspiegel). Für das Alter eine reife Leistung - Du kannst stolz auf ihn sein. wavey.gif


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