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> Knapp 1,3 Promille gepustet - 1,11 Promille Blutalkoholkonzentration, Strafbefehl: 11 Monate Sperrfrist, 3 Monate Verkürzung durch Mainz77
Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 16:46
Beitrag #1


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erst mal hallo! natürlich bin ich an allem selber schuld usw obwohl ich es net wollte.

bin noch nie besoffen auto gefahren und hätte auch nie gedacht das es mir mal passiert bzw so einen blackout habe.
habe 6 bier getrunken 0,3l, nach dem 3. war mir klar das ich nicht mehr fahren kann/werde, aber stunden später als wir gegangen sind "fühlte" ich mich topfit und hab nicht mehr nachgedacht und bin ins auto gestiegen, natürlich ne rießen dummheit.
klar haben mich raus gezogen und beim blasen waren es knapp 1,3 promille, was die blutprobe bringt wird man sehen. denke werden nachher so 1,2 promille sein.

hab gelesen das man als ersttäter rund 7-9 monate fahrverbot bekommt + geldstrafe.

die tests beim arzt hab ich bis auf einen ohne probleme geschafft und mich auch sonst normal verhalten.
habe auch nicht gelallt oder geschwankt. auch beim angeben meiner daten hatte ich keine probleme das ich überlegen musste usw.
weiß net ob das ne auswirkung aufs urteil hat.

leider habe ich angaben gemacht, habe hier gelesen das man dies nicht tuen soll. hab ich au zu dem zeitpunkt nicht gewußt.


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Hat 3 Monate Sperrfristverkürzung bekommen :)

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Feuerpferd
Beitrag 14.06.2009, 17:37
Beitrag #2


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Ab 1,1 Promille gibt es kein Fahrverbot. Stattdessen wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Inkl. der Zeit der vorläufigen Entziehung wird die Sperrfrist ca. 10 Monate betragen.

Weiterhin gibt es eine Geldstrafe in Höhe von ca. einem Monatesnettoeinkommen (30 Tagessätze).

Die Tests haben keinen Einfluss auf das Strafmaß. Da Du sie aber, nach eigenen Angaben, mit Bravour geschafft hast läßt das Rückschlüsse auf Deine Trinkfestigkeit zu, die Du Dir durch nachhaltiges Training angeeignet hast. Ist also nicht unbedingt von Vorteil.

Eine neue Fahrerlaubnis kannst (und solltest) Du frühestens 3 Monate vor Sperrfristende beantragen.

Außerdem gibt es Möglichkeiten die Sperrfrist zu verkürzen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 18:18
Beitrag #3


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jo ich meinte fahrerlaubnis damit, sorry falsch ausgedrückt.

naja entweder zählt der test oder net würde ich sagen, oder?
wäre ja unfair wenn des dann zählen würde.

naja ich trinke allgemein nicht viel alkohol, vertrage auch nicht viel. an diesem tag hatte ich anscheinend einen dieser"super" tage was alkohol trinken betrifft, wie man bei uns so sagt.


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durban
Beitrag 14.06.2009, 18:39
Beitrag #4


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Hallo Punkrock- Freak.

Die Tests haben tatsächlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Strafe, sondern dienen später dazu, einzuschätzen, ob Deine Fahreignung überprüft werden muss.

Es erwartet Dich übrigens eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30 Tagessätzen, wobei 1 TS einem Dreißigstel Deines Nettomonatseinkommens entspricht.
Bei Anwendung von Jugendstrafrecht (wie alt bist Du?) wird statt der Geldstrafe eine entsprechende Anzahl an Sozialstunden verhängt.

Bei der Länge der Sperrfrist würde ich eher von insgesamt 10- 12, als von 7-9 Monaten ausgehen.

Deine neue Fahrerlaubnis kannst Du drei Monate vor Sperrfristende beantragen.

Die Tat bleibt 10 Jahre im VZR gespeichert, die mit der Neuerteilung zu laufen beginnen (maximal 15 Jahre). Bei einer erneuten Trunkenheitsfahrt innerhalb dieser Zeit wird -unabhängig vom Promillewert- eine MPU angeordnet.

Bist Du noch in der Probezeit?


Edit: Um nochmal den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis zu verdeutlichen:

- Das Fahrverbot ist einfach das pauschale Verbot, innerhalb seines Zeitraums Kraftfahrzeuge zu führen. Nach Ablauf der Zeit ist alles wieder in Butter.

- Der Entzug der Fahrerlaubnis ist wörtlich zu nehmen: Die Fahrerlaubnis wird eingezogen und der Führerschein vernichtet.
Zumeist wird eine Sperrfrist festgesetzt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

mfG
Durban wavey.gif


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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 18:56
Beitrag #5


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bin 24 und habe den führerschein schon 6 jahre und habe mir nie was zu schulden kommen lassen.


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durban
Beitrag 14.06.2009, 19:01
Beitrag #6


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Dann kommt Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung.

Unter was für Umständen wurdest Du eigentlich angehalten?
Bist Du irgendwie aufgefallen?

Das oben gesagte gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die BAK mehr als 1,1 0/00 beträgt.
Den BAK- Wert kannst Du in ca. 1-2 Wochen auf der Polizeidienststelle erfragen.


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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 19:05
Beitrag #7


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wie ist es bei sperrfrist verkürzen??

habs net genau verstanden, muss ich erst einen antrag bei der staatsanwaltschaft stellen ob die des erkennen?
den kurs machen und dann die bescheinigungen dahin senden?

gruß und thx für alles bis jetzt.


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durban
Beitrag 14.06.2009, 19:08
Beitrag #8


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Zuständig ist dafür das Gericht, mit dem Du Dich dann zu gegebener Zeit in Verbindung setzen solltest.
Kosten ca. 500 - 600 Euro, Sperrfristverkürzung um 1 - 2 Monate.

Möglicherweise kann einer der "Profis" auf jenem Gebiet mal etwas dazu sagen, in welchem Bereich sich die BAK so ungefähr bewegen wird.
Wieviel Zeit war zwischen Trinkende und Blutentnahme?


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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 19:14
Beitrag #9


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so 60 bis 75 min würde ich jetzt mal schätzen.


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durban
Beitrag 14.06.2009, 19:18
Beitrag #10


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Ich selbst traue mir da keine Prognose zu, aber andere hier können sowas smile.gif

Unter was für Umständen wurdest Du angehalten? Gab es Fahrauffälligkeiten?


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Peter Lustig
Beitrag 14.06.2009, 19:18
Beitrag #11


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Etwas zum Nachlesen aus unseren FAQ:

Führerschein weg - was tun?

Fahrverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis

Regelstrafen für Ersttäter

Sperrfristverkürzung
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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 19:22
Beitrag #12


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nein ich bin ganz normal gefahren, verkehrskontrolle halt.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.06.2009, 19:41
Beitrag #13





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Zitat (Punkrock_Freak @ 14.06.2009, 20:14) *
so 60 bis 75 min würde ich jetzt mal schätzen.


dann befandest du dich noch in der Anflutphase.

d.H
der BAK wird bestimmt noch ein wenig höher sein als der AAK.

aber dass du über 1,6 Promille kommst glaube ich nicht.

was hast du denn getrunken?
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Peter Lustig
Beitrag 14.06.2009, 19:43
Beitrag #14


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Zitat (Punkrock_Freak @ 14.06.2009, 17:46) *
....
habe 6 bier getrunken 0,3l, ......
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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.06.2009, 19:48
Beitrag #15





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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 20:35
Beitrag #16


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naja werd ich dann scho sehen wenn der bescheid kommt.


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Punkrock_Freak
Beitrag 14.06.2009, 23:29
Beitrag #17


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hat jemand schon so ein seminar zum sperrfrist abbauen gemacht?
wie läuft das so ab?


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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.06.2009, 14:31
Beitrag #18





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Hier mal ein Link darüber

einfach den weiterführenden Link von deinem Bundesland anklicken
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Punkrock_Freak
Beitrag 15.06.2009, 22:19
Beitrag #19


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ah vielen dank!


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toni montana
Beitrag 16.06.2009, 12:18
Beitrag #20


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Nach 1,8 Litern Bier und stundenlanger Wartezeit immer noch 1,1 Promille? Das kommt mir aber ein bisschen spanisch vor. Bist Du sicher bei der Trinkmenge???


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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southside
Beitrag 16.06.2009, 20:24
Beitrag #21


Neuling
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Hallo, mir ist vor kurzem ähnliches passiert.
Bin ebenfalls so gegen 02:00 Uhr von einer Streife zu einer Verkehrskontrolle gestoppt worden, Führerschein, Fahrzeugpapiere, Verbandskasten, Warndreieck und Ersatzrad musste ich vorzeigen. Nachdem alles in Ordnung war wurde ich aufgefordert noch eine Atemalkoholkontrolle zu machen. Als die netten Beamten das Vortestgerät aus dem Wagen holten sprühte ich mir noch schnell "odol" Mundspray in den Rachen um das Ergebnis besser zu stellen. Leider war mir nicht bewust, dass ein odol Mundspray Alkohol enthält und auf der Rückseite wird sogar noch darauf hingewiesen, dass nach benutzen dieses Sprays mind. 15 Min. gewartet werden muss bevor eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt wird. Naja, da ich dies nicht wusste und auch den freundlichen nichts gesagt habe musste ich also sofort in das Gerät pusten. Das Ergebnis war, dass sich das Vortestgerät zweimal verabschiedet hat d.h. es hat nicht angezeigt. Erst beim 3. mal kam dann ein AAK Wert mit 0,61 mg/l was bedeutet 1,2 Promill. Anschliesend musste ich mit zur Blutabnahme und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Ergebniss der BAK 1,3 Promill.

Ich hatte ebenfalls 6 Bier (Colaweizen 0,5l) und ein kleines Hefeweizen 0,3l in der Zeit von 19:00 - 01:50 Uhr. Ich fühlte mich zum Zeitpunkt der Kontrolle körperlich und geistig fit, was wohl eine Täuschung ist, heute bereue ich diesen Vorfall, aber die Einsicht kommt wie immer erst hinterher (viel zu spät).

Mein erster Weg am Tag danach war der zu einem guten Rechtsanwalt in Sachen Verkehrsstrafrecht um die weiter Vorgehensweise zu besprechen. Bin Ersttäter und habe mir in den letzten 8 Jahren im Strassenverkehr nichts zu Sulden kommen lassen. Da mein Verfahren auch noch läuft kann ich Dir noch nicht sagen was zu erwarten ist.
Sobald ich mehr weiß kann ich Dir bescheid geben. Ich rechne auf jedem Fall mit 7-9 Monate Sperrzeit, Busgeld, Laborkosten der Blutprobe und Nachschulung (Mainz77). Mal shen was noch dazu kommt (ich möchte gar nicht daran denken) think.gif .

Also bis bald,
Tom
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Punkrock_Freak
Beitrag 16.06.2009, 22:45
Beitrag #22


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@toni ja ich bin mir sehr sicher sogar zu 100%!

@southside werde euch/dich auch auf dem laufenden halten sobald ich was weiß.


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Punkrock_Freak
Beitrag 17.06.2009, 22:44
Beitrag #23


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Zitat (klaus62 @ 14.06.2009, 21:41) *
Zitat (Punkrock_Freak @ 14.06.2009, 20:14) *
so 60 bis 75 min würde ich jetzt mal schätzen.


dann befandest du dich noch in der Anflutphase.

d.H
der BAK wird bestimmt noch ein wenig höher sein als der AAK.

aber dass du über 1,6 Promille kommst glaube ich nicht.

was hast du denn getrunken?


mir fällt noch ein das ich seit 15 uhr mittags nichts mehr gegessen habe, dann konnte der alkohol ohne probleme ins blut übergehen.


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Punkrock_Freak
Beitrag 21.06.2009, 17:06
Beitrag #24


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also gibt neues! haben gerade von selber bei mir angerufen. mein BAK wert ist genau 1,11! hat gemeint das es ungefähr 6 monate +x werden würden. strafantrag liegt bei der staatsanwaltschaft.


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gamma-delta-y
Beitrag 21.06.2009, 17:25
Beitrag #25


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auf jeden fall einspruch einlegen!zwischen1,1 und 1,11 gibt es einen sehr grossen unterschied


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Die Wurzel eines Problems ist immer ein Fehler der Anwendung des Unkrautvernichters.

Stoppt die Erde, ich will aussteigen.
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darkstar
Beitrag 21.06.2009, 17:37
Beitrag #26


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Zitat (gamma-delta-y @ 21.06.2009, 18:25) *
zwischen1,1 und 1,11 gibt es einen sehr grossen unterschied
Welchen denn? think.gif

mfg
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Q-Treiberin
Beitrag 21.06.2009, 18:16
Beitrag #27


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Zitat (gamma-delta-y @ 21.06.2009, 18:25) *
auf jeden fall einspruch einlegen!zwischen1,1 und 1,11 gibt es einen sehr grossen unterschied
Wäre schön, wenn Du mir/uns jetzt noch erklären könntest, wie man eine gerichtsverwertbare Blutprobe von 1,11 Promille auf 1,09 drücken kann...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Punkrock_Freak
Beitrag 21.06.2009, 18:43
Beitrag #28


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das frag ich mich jetzt aber auch? vor allem was soll 0,01 scho groß ändern. auch bei 1,10 bleibt man im strafmaß drinne.


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Punkrock_Freak
Beitrag 25.06.2009, 20:34
Beitrag #29


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habe noch eine frage, weil ich dazu nichts gefunden habe!

wenn ich jetzt mein urteil habe, muss ich dann 3 monate warten? oder kann ich sobald ich den schrieb in der hand halte beim gericht/staatsanwalt anfragen ob sie mir eine sperrfristverkürzung gewähren würden wenn ich ein seminar alla mainz77 machen würde?


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toni montana
Beitrag 26.06.2009, 07:19
Beitrag #30


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Zitat (Punkrock_Freak @ 25.06.2009, 21:34) *
wenn ich jetzt mein urteil habe, muss ich dann 3 monate warten?

Auf was denn? Mit den drei Monaten verbinde ich nur die Frist, ab wann Du den neuen Führerschein beantragen kannst - nämlich drei Monate vor Ablauf Deiner Sperrfrist.

Sperrfristverkürzung solltest Du bei der Staatsanwaltschaft beantragen, sobald Du das Urteil in Händen hältst. Vielleicht geht das auch schon früher - denke aber nicht.


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Schöne Grüße,

Toni
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Punkrock_Freak
Beitrag 26.06.2009, 09:35
Beitrag #31


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das meinte ich ja damit, wenn ich mein urteil in den händen halte, sollte ich anfragen ob sie mir bei teilnahme an einem seminar ein verkürzung bek würde.
des mit den 3 monaten, da meinte ich bis die erste 3 monate der offiziellen sperre vorbei sind.


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Malermeister
Beitrag 26.06.2009, 09:55
Beitrag #32


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Den Antrag auf Sperrfristverkürzung kannst du sofort nach Erhalt des Urteils/ Strafbefehl stellen.


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Punkrock_Freak
Beitrag 26.06.2009, 10:13
Beitrag #33


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danke! genau das wollte ich wissen. das steht leider sonst nirgends!


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Gast_charly68_*
Beitrag 26.06.2009, 10:15
Beitrag #34





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Wenn Du die Sperfristverkürzung nach Mainz77 machen willst, benötigst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle.

Mainz77 kostet 410 Euro und verkürzt die Sperrfrist laut Aussage des TÜV Süd bis zu 3 Monate.

LG
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durban
Beitrag 26.06.2009, 10:19
Beitrag #35


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Zitat (Punkrock_Freak @ 21.06.2009, 18:06) *
also gibt neues! haben gerade von selber bei mir angerufen. mein BAK wert ist genau 1,11! hat gemeint das es ungefähr 6 monate +x werden würden. strafantrag liegt bei der staatsanwaltschaft.


Die Aussage ist korrekt, aber möglicherweise hast Du sie missverstanden. Da Du über 1,09 ‰ hast, wird eine Sperrfrist verhängt. Das absolute Mindestmaß einer solchen Sperrfrist liegt bei 6 Monaten. Die Strafe wird aber voraussichtlich etwas höher anzusiedeln sein (insges. ca. 10 - 12 Monate). Dies wird der SB mit "6 Monate + X" gemeint haben.


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Punkrock_Freak
Beitrag 26.06.2009, 11:09
Beitrag #36


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Zitat (durban @ 26.06.2009, 12:19) *
Zitat (Punkrock_Freak @ 21.06.2009, 18:06) *
also gibt neues! haben gerade von selber bei mir angerufen. mein BAK wert ist genau 1,11! hat gemeint das es ungefähr 6 monate +x werden würden. strafantrag liegt bei der staatsanwaltschaft.


Die Aussage ist korrekt, aber möglicherweise hast Du sie missverstanden. Da Du über 1,09 ‰ hast, wird eine Sperrfrist verhängt. Das absolute Mindestmaß einer solchen Sperrfrist liegt bei 6 Monaten. Die Strafe wird aber voraussichtlich etwas höher anzusiedeln sein (insges. ca. 10 - 12 Monate). Dies wird der SB mit "6 Monate + X" gemeint haben.



nene hab es net falsch verstanden! denke auch das ich um die 9 monate rum bek werde. das 6 monate das mindeststrafmaß ist weiß ich und immer um einiges mehr wird.

Zitat (charly68 @ 26.06.2009, 12:15) *
Wenn Du die Sperfristverkürzung nach Mainz77 machen willst, benötigst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle.

Mainz77 kostet 410 Euro und verkürzt die Sperrfrist laut Aussage des TÜV Süd bis zu 3 Monate.

LG


jo den antrag für die unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich bereit vorliegen. aber muss ja erst mal anfragen ob sie mir eine sperrfristverkrüzung gewähren würden bei teilnahme an einem seminar.


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durban
Beitrag 26.06.2009, 11:28
Beitrag #37


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ok, wollte nur nicht, dass Missverständnisse entstehen smile.gif Mit Deiner Erwartung liegst Du, denke ich, ganz gut.


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Beitrag 27.06.2009, 16:59
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Zitat (charly68 @ 26.06.2009, 11:15) *
Mainz77 kostet 410 Euro und verkürzt die Sperrfrist laut Aussage des TÜV Süd bis zu 3 Monate.


das "bis zu" ist wichtig für dich lieber TE!

es kann auch nur 1 Monat sein whistling.gif

sind die ca 400€ das wert?

das musst du entscheiden wavey.gif
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Punkrock_Freak
Beitrag 27.06.2009, 18:53
Beitrag #39


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in BW soll mainz77 sehr anerkannt sein und man im normalfall bek man hier seine 3 monate verkrüzung.

hab über google 3-4 fälle aus BW gefunden und die haben alle mainz77 gemacht und die 3 monate bek.
naja erst mal abwarten bis der strafbefehl kommt dann sieht man weiter.


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Hat 3 Monate Sperrfristverkürzung bekommen :)

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Punkrock_Freak
Beitrag 03.07.2009, 16:23
Beitrag #40


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so melde mich mal wieder! der vorfall ist nun 3 wochen her, vielleicht kann ich es positiv sehen und sagen 3 wochen der sperre sind vorbei.

habe seitdem viel nachgedacht usw. habe angefangen viel sport zu machen, wie fitness. was aber auch zum verarbeiten hilft.
zur arbeit fahre ich wenn das wetter passt mit dem mountainbike, brauche rund 25min. es macht sogar spaß zu fahren.
natürlich gibts auch immer wieder kleinere rückfälle, das man dann schnell mal down ist. denke aber das es normal ist.

also bis denne, sobald es was neues gibt melde ich mich.


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southside
Beitrag 20.07.2009, 11:07
Beitrag #41


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Hallo,
so hab nun 6 Wochen nach dem Vorfall auch meinen Strafbefehl bekommen.

Sperrzeit: 7 Monate ab Rechtskraft Strafbefehl (+ die 6 Wochen sind insg. 8,5 Monate FE)
Geldstrafe: 35 TS


Da nichts bezüglich Sperrzeitverkürzung im Strafbefehl steht werde ich mich jetzt erst mal darüm kümmern und dann einen Antrag stellen.

Gibt es bei Dir schon was neues?

Gruß
Tom

Der Beitrag wurde von southside bearbeitet: 20.07.2009, 11:08
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Mr.T
Beitrag 20.07.2009, 11:30
Beitrag #42


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Zitat (southside @ 20.07.2009, 12:07) *
Sperrzeit: 7 Monate ab Rechtskraft Strafbefehl
Die Sperre beginnt mit dem Datum des Strafbefehles.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Punkrock_Freak
Beitrag 21.07.2009, 08:56
Beitrag #43


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Zitat (southside @ 20.07.2009, 13:07) *
Hallo,
so hab nun 6 Wochen nach dem Vorfall auch meinen Strafbefehl bekommen.

Sperrzeit: 7 Monate ab Rechtskraft Strafbefehl (+ die 6 Wochen sind insg. 8,5 Monate FE)
Geldstrafe: 35 TS


Da nichts bezüglich Sperrzeitverkürzung im Strafbefehl steht werde ich mich jetzt erst mal darüm kümmern und dann einen Antrag stellen.

Gibt es bei Dir schon was neues?

Gruß
Tom


nein habe leider noch nichts bekommen, ist jetzt dann die 6. woche bei mir nach dem vorfall.
darf man fragen aus welcher region du kommst aus BW? gruß


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southside
Beitrag 21.07.2009, 18:53
Beitrag #44


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Na klar, komm aus BW. dry.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 22.07.2009, 00:23
Beitrag #45





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Und selbst innerhalb von BW kann es bis zu 4 Monate dauern.

Liegt wohl an der Region und dem zuständigen Gericht.

LG
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Punkrock_Freak
Beitrag 29.07.2009, 17:25
Beitrag #46


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Zitat (southside @ 20.07.2009, 13:07) *
Hallo,
so hab nun 6 Wochen nach dem Vorfall auch meinen Strafbefehl bekommen.

Sperrzeit: 7 Monate ab Rechtskraft Strafbefehl (+ die 6 Wochen sind insg. 8,5 Monate FE)
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Gibt es bei Dir schon was neues?

Gruß
Tom


hast schon was unternommen zwecks verkürzung?
gruß


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southside
Beitrag 03.08.2009, 19:04
Beitrag #47


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Na klar, bei der FSSt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kurs "Mainz 77" und auf dem Amt ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt. Mitte August werd ich dann noch den Erste-Hilfe Kurs belegen und Ende August geht der Kurs Mainz 77 los (4 Tage mit je 3 Stunden). Anschliessend muss ich die Bescheinigung schnellstens beim Anwalt vorlegen der dann alles beim Staatsanwalt bezüglich Sperrzeitverkürzung einreicht.

Gibt es bei Dir was neues (Strafbefehl)?

Gruß
Tom
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Punkrock_Freak
Beitrag 03.08.2009, 21:36
Beitrag #48


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nein leider nicht, warte immer noch darauf. sobald ich ihn habe poste ich mein urteil hier.


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Punkrock_Freak
Beitrag 08.09.2009, 11:50
Beitrag #49


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also heute kam der strafbefehl. insgesamt 11 monate sperrfrist, 8 monate noch ab 4. sept. geldstrafe zu 40 tagessätzen.

finde die strafe schon etwas arg hoch.


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The_Akula
Beitrag 09.09.2009, 01:52
Beitrag #50


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das strafmaß ist vollig angemessen. bzw. normal, ich habe ähnlichen mist gebaut und das selbe bekommen. rolleyes.gif

ein solches delikt ist sicher alles andere als ein kavaliersdelikt, aber es kommt zigmal im jahr vor. das ist sowas wie das standardurteil bei solchen geschichten! du hast wie ich knapp über 1,1promille gehabt, dementsprechend auch der denkzettel. urteile sollen dich zwar bestrafen, aber auch zum nachdenken und lernen ermutigen. elf monate sind ne lange zeit, ich weiß, aber lass beim nächsten mal einfach das auto stehen, und bezahl die taxi gebühren! das ist allesamt besser als über 1000 euro strafe, fe-entzug auf lange zeit und evt. jobverlust! das ist keine seltenheit! ich habe eine stelle aufgrund eines fe-entzuges meines vorgängers bekommen...


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