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> Frage zu Tilgungsfristen, MPU wegen Alkohol
Mr.T
Beitrag 05.02.2010, 18:58
Beitrag #51


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Zitat (ThommyWE @ 05.02.2010, 18:13) *
Mein Anwalt erklärte mir nur, dass man mir unter gewissen Voraussetzungen (Besuch von Selbsthilfegruppen, Teilnahme an Seminaren, nachvollziehbarer Verhaltensänderung etc.) den FS bereits nach 10 Jahren ohne MPU wiedergeben müsse und nicht erst nach 15 Jahren.
blink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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toni montana
Beitrag 08.02.2010, 09:19
Beitrag #52


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Wieder so eine "Anwaltsgranate".


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Schöne Grüße,

Toni
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 10:09
Beitrag #53





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Zitat (ThommyWE @ 05.02.2010, 18:13) *
Mein Anwalt erklärte mir nur, dass man mir unter gewissen Voraussetzungen (Besuch von Selbsthilfegruppen, Teilnahme an Seminaren, nachvollziehbarer Verhaltensänderung etc.) den FS bereits nach 10 Jahren ohne MPU wiedergeben müsse und nicht erst nach 15 Jahren.


Dann sollte sich Dein Anwalt mal wieder auf den aktuellen Stand bringen.

Scheinbar hat er den BEgriff "Anlaufhemmung" noch nicht gehört oder gelesen bzw. die letzten 11 Jahre sich nicht mehr mit den aktuellen Tilgungsfristen auseinander gesetzt.

Die Anlaufhemmung von 5 Jahre wurde bereits 1999 eingeführt und gilt auch für Fälle die vor 1999 einen Entzug hatten.
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 10:13
Beitrag #54


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Naja, wie dem auch sei, der TE hat seine FE ja wieder.. whistling.gif


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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ThommyWE
Beitrag 08.02.2010, 11:30
Beitrag #55


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Hallo, liebe Forengemeinde.

Einmal die vollkommen neben der Sache liegenden Kommentare unbeachtet, muss ich letztenendes doch feststellen, dass mein Anwalt von vornherein richtig lag und dieser "Quasselbude", wie er diese Foren offenbar zu recht nennt, so richtig einen vorgeturnt hat.

Von vornherein meinte mein Anwalt, dass mir bereits nach 10 Jahren die FE wiederzuerteilen sei und damit hat er RECHT behalten, oder meint Ihr wirklich dass er das hier für mich nur auf Grund seiner blauen Augen zu Stande bekam?

Ich kann auch keine Eier legen, aber faule Eier erkenne ich doch sehr gut und hier kommt es mir wirklich so vor, dass hier zwar die einezelnen Paragrafen gekannt und angewendet werden, aber nicht die Ermessensspielräume, die es offensichtlich gibt, die ebenso wie die Paragrafen einzuhalten sind und die mein Anwalt ja auch genutzt hat.

Wie an der Uni, lauter Theorieakrobaten, die aber von der Praxis offenbar keine Ahnung haben.
Dabei sind die Paragrafen gar nicht mal das Wichtigste, sondern deren Auslegung, wie z.B. im Palandt beschrieben.

Selbstverständlich ist der Begriff Anlaufhemmung etc. meinem Anwalt vollkommen bekannt gewesen, aber ich glaube auf Grund des Ergebnisses, dass mein Anwalt noch ein paar mehr Drehungen auf dem Kasten hat, als dieses Forum.

Toni Montana bringt die Beschränktheit dieses Forums mit seinem Kommentar auf den Punkt.
Anstatt sich zu Fragen, wie es denn funktioniert hat, kommt nur ein blöder Kommentar nach dem Anderen von ihm.

Gott sei Dank habe ich nicht nur auf dieses Forum gehört, denn sonst wäre ich heute locker 1.000,- € ärmer.

Für mich ist die Sache damit abgeschlossen.

Und Tschüß
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 11:39
Beitrag #56





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Zitat (ThommyWE @ 08.02.2010, 11:30) *
Toni Montana bringt die Beschränktheit dieses Forums mit seinem Kommentar auf den Punkt.
Anstatt sich zu Fragen, wie es denn funktioniert hat, kommt nur ein blöder Kommentar nach dem Anderen von ihm.


Aha, und wie hat es funktioniert.

Schließlich gibt es ein BGH-Urteil welches die Anlaufhemmung auch bei Altfällen als rechtmäßig sieht.
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 11:44
Beitrag #57


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Zitat
dieser "Quasselbude", wie er diese Foren offenbar zu recht nennt
Zitat
Wie an der Uni, lauter Theorieakrobaten, die aber von der Praxis offenbar keine Ahnung haben.
Zitat
Toni Montana bringt die Beschränktheit dieses Forums mit seinem Kommentar auf den Punkt.
Zitat
ein blöder Kommentar nach dem Anderen
Zitat
Gott sei Dank habe ich nicht nur auf dieses Forum gehört,

Deine Kommentare sind ein Schlag ins Gesicht eines jeden der hier unentgeltlich in seiner Freizeit anderen Leuten hilft. mad.gif

Mir tut jetzt schon jede Sekunde leid die ich an Dich (mit dem Lesen Deiner ellenlangen Posts) "verschwendet" habe... mad.gif

Edit: Die Zeit hätte ich besser nutzen können!


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corneliusrufus
Beitrag 08.02.2010, 11:46
Beitrag #58


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Kannst Du mir den Schriftsatz Deines Anwalts - privat - zukommen lassen? Ich lerne nämlich gerne aus der Praxis. Vertraulichkeit ist kein Problem.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 12:37
Beitrag #59


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 11:44) *
Zitat
dieser "Quasselbude", wie er diese Foren offenbar zu recht nennt
Zitat
Wie an der Uni, lauter Theorieakrobaten, die aber von der Praxis offenbar keine Ahnung haben.
Zitat
Toni Montana bringt die Beschränktheit dieses Forums mit seinem Kommentar auf den Punkt.
Zitat
ein blöder Kommentar nach dem Anderen
Zitat
Gott sei Dank habe ich nicht nur auf dieses Forum gehört,




Das ist natürlich harter tobak, aber zum teil kann ich Ihn verstehen.
Es ist doch schön wenn sein Anwalt eine Argumentation gefunden hat die die Behörde offensichtlich dazu veranlaßt keine MPU mehr anzuordnen. Und da muss ich @ThommyWE recht geben wenn er dann so reagiert wenn hier dann alle der meinung sind das es nicht so angehen kann und sein Anwalt sowieso nichts versteht. Da kann man schon mal sauer reagieren.

Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 11:44) *
Mir tut jetzt schon jede Sekunde leid die ich an Dich (mit dem Lesen Deiner ellenlangen Posts) "verschwendet" habe... mad.gif

Ich denke aber das alle bisherigen posts zumindest den zweck hatten das er sich mit der Alkoholproblematik auseinander gesetzt hat, und es daher bestimmt hilft das er nicht wieder auffällig wird.
Von daher denke ich nicht das es verschwendete Zeit war, sondern eher der nachhaltigkeit diente um nicht wieder aufzufallen.



Gruß alargo


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toni montana
Beitrag 08.02.2010, 12:43
Beitrag #60


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Zitat (ThommyWE @ 22.06.2009, 19:59) *
Und bitte nichts persönlich nehmen, wenn ich mal eine andere Meinung habe, bzw. etwas geistig noch nicht so ganz auf die Reihe bekomme ;-)


whistling.gif


Zitat (ThommyWE @ 08.02.2010, 11:30) *
Toni Montana bringt die Beschränktheit dieses Forums mit seinem Kommentar auf den Punkt.
Anstatt sich zu Fragen, wie es denn funktioniert hat, kommt nur ein blöder Kommentar nach dem Anderen von ihm.


Zeig' mir mal den anderen Kommentar.


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Schöne Grüße,

Toni
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Mr.T
Beitrag 08.02.2010, 12:46
Beitrag #61


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 11:39) *
Schließlich gibt es ein BGH-Urteil welches die Anlaufhemmung auch bei Altfällen als rechtmäßig sieht.
BGH? blink.gif Oder meintest du BVerwG?


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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 13:17
Beitrag #62





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sorry, es war das Bundesverwaltungsgericht gemeint.

Ich weis auch nicht wie ich auf den BGH kam. Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.
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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 13:25
Beitrag #63


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 13:17) *
Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.

think.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 13:31
Beitrag #64


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 13:17) *
Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.
Da gibt es aber noch ein paar mehr... whistling.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 13:36
Beitrag #65





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aber nur diese beiden sind für das Verkehrsrecht bzw. Führerscheinrecht zuständig.

Oder hast Du schon mal ein Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder ein Bundesfinanzgericht über Führerscheinangelegenheiten oder Verkehrsstraftaten entscheiden sehen.

Ich nicht.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.02.2010, 14:09
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 13:41
Beitrag #66


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 13:36) *
Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 13:31) *
Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 13:17) *
Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.
Da gibt es aber noch ein paar mehr... whistling.gif


aber nur diese beiden sind für das Verkehrsrecht bzw. Führerscheinrecht zuständig.


Verfassungsgericht nicht?? think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 13:47
Beitrag #67





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Zitat (Alargo @ 08.02.2010, 13:41) *
Verfassungsgericht nicht?? think.gif


Zitat
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Quelle


Hat also nichts mit Führerschein oder Verkehrsstrafrecht am Hut.
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 14:00
Beitrag #68


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charly, du täuschst dich. Hier mal auf die Schnelle beispielhaft zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sehr wohl mit Führerscheinfragen zu tun haben:


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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 14:03
Beitrag #69


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 13:47) *
Zitat (Alargo @ 08.02.2010, 13:41) *
Verfassungsgericht nicht?? think.gif


Hat also nichts mit Führerschein oder Verkehrsstrafrecht am Hut.

Das ist so nicht ganz richtig. wavey.gif

Wenn ich als beispiel in meinem fall erst verlieren sollte bleibt mir als letzter Gang (In D) der schritt zum Verfassungsgericht ergo hat es schon was mit Verkehrsrecht zu tun.

Gruß alargo


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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 14:11
Beitrag #70





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Das Bundesverfassungsgericht fällt aber keine eigene Entscheidungen zu den vorliegenden Fällen.

In den von Jens genannten Fällen wurde nur die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und wieder an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurück gegeben.

Auch so wird es Dir gehen.

Mehr passiert in Karsruhe nicht.
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 14:16
Beitrag #71


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Wie gut, dass Du immer recht hast.... dry.gif


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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 14:18
Beitrag #72


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 14:11) *
In den von Jens genannten Fällen wurde nur die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und wieder an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurück gegeben.

Also ist doch ersichtlich das das Bundesverfassungsgericht über dem Bundesverwaltungsgericht steht und somit deine Aussagen

Zitat
Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.



Zitat
aber nur diese beiden sind für das Verkehrsrecht bzw. Führerscheinrecht zuständig.


Zitat
Hat also nichts mit Führerschein oder Verkehrsstrafrecht am Hut.


falsch sind

Gruß alargo


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Mr.T
Beitrag 08.02.2010, 14:19
Beitrag #73


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 14:11) *
In den von Jens genannten Fällen wurde nur die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und wieder an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurück gegeben.
Im erstgenannten (Cannabis-)Fall auch? unsure.gif
Hauptsache Schreiben, Inhalt ist egal, oder? blink.gif


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Gruß Mr.T

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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 14:20
Beitrag #74





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Bring mir ein Urteil in welchem das Bundesverfassungsgericht führerscheinrechtlich ein Machtwort gesprochen hatte.

Erst dann kann und werde ich meine Ansicht entsprechend ändern.

Die von Jens verlinkten Urteile haben mich in dieser Hinsicht nicht überzeugt.
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Mr.T
Beitrag 08.02.2010, 14:23
Beitrag #75


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 14:20) *
Bring mir ein Urteil in welchem das Bundesverfassungsgericht führerscheinrechtlich ein Machtwort gesprochen hatte.
Du bist offenbar nicht in der Lage, Entscheidungen des BVerfG zu verstehen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 08.02.2010, 14:26
Beitrag #76





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Zitat (Alargo @ 08.02.2010, 14:18) *
Also ist doch ersichtlich das das Bundesverfassungsgericht über dem Bundesverwaltungsgericht steht und somit deine Aussagen falsch sind


Das Bundesverfassungsgericht steht zwar an höchster Stelle. Hat aber immer die entsprechenden Verfahren - was die zwei Beispiele von Jens betrifft - zu Neuverhandlung an die Vorinstanzen zurück gegeben.

Defacto fällt das Bundesverfassungsgericht keine abschließende Entscheidung zur eigentlichen Sache. Sondern diese muß von der Vorinstanz im Rahmen eines neuen Verfahren gefällt werden.
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Mr.T
Beitrag 08.02.2010, 14:31
Beitrag #77


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 14:26) *
Hat aber immer die entsprechenden Verfahren - was die zwei Beispiele von Jens betrifft - zu Neuverhandlung an die Vorinstanzen zurück gegeben.
Im erstgenannten (Cannabis-)Fall aber nicht. Das kannst du aber wahrscheinlich nicht verstehen.


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Gruß Mr.T

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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 14:33
Beitrag #78


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Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 13:17) *
sorry, es war das Bundesverwaltungsgericht gemeint.

Ich weis auch nicht wie ich auf den BGH kam. Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.



Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 14:26) *
Das Bundesverfassungsgericht steht zwar an höchster Stelle.

Fettgemachte von mir

Aber ich las es mal so stehen. Will mich nicht darüber streiten. whistling.gif

Gruß alargo


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 14:39
Beitrag #79


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Zitat (Alargo @ 08.02.2010, 14:33) *
Aber ich las es mal so stehen. Will mich nicht darüber streiten. whistling.gif
Würde auch nichts bringen, hast eh Unrecht... thread.gif


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Alargo
Beitrag 08.02.2010, 14:48
Beitrag #80


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Zitat (Alargo @ 08.02.2010, 14:18) *
Zitat
Wahrscheinlich weil beides die höchsten Gerichts-Instanzen in D sind.



Zitat
aber nur diese beiden sind für das Verkehrsrecht bzw. Führerscheinrecht zuständig.


Zitat
Hat also nichts mit Führerschein oder Verkehrsstrafrecht am Hut.


falsch sind

Gruß alargo



Zitat (charly68 @ 08.02.2010, 14:11) *
In den von Jens genannten Fällen wurde nur die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und wieder an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurück gegeben.


Das sind jetzt schon vier falsche Aussagen von dir.
Die letzte könntest Du mit einem einfachen Lesen des 1. Verlinkten Urteils verstehen, und dann erübrigen sich auch die anderen drei aussagen von Dir


Gruß alargo


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mono
Beitrag 07.05.2011, 16:25
Beitrag #81


Neuling


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Hallo,

ich habe eine Frage,vielleicht kann mir ja Jemand helfen?

Frage:Meine FE wurde mir September.1999 wg. BTM entzogen.
Wie groß oder klein sind meine Chanchen meine FE ohne MPU wieder zu bekommen.
Muß ich 10 oder 15Jahre warten?
Wenn ich mir meine FE jetzt holen könnte,wie hoch sind die ganzen Gebühren
die man zahlen muss?
Ist es ratsam jetzt zum Verkehrsamt zu gehen oder doch lieber zu warten?
Vielleicht ist ja Jemand da der schon so was ähnliches durch gemacht hat?

Ich Danke euch jetzt schon für die Antworten und Tipps.

viele Grüße
Mono
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Jens
Beitrag 07.05.2011, 16:26
Beitrag #82


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Zitat (mono @ 07.05.2011, 17:25) *
Muß ich 10 oder 15Jahre warten?
15 Jahre


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ThommyWE
Beitrag 08.05.2011, 07:12
Beitrag #83


Neuling
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Hallo an alle.
Mann oh Mann, hier hat sich ja doch noch einiges zugetragen, was ich gar nicht mitbekam, weil ich gar keine Mail mehr erhielt.

Mir geht es noch immer so gut wie einem Kaktus, der es eben am liebsten trocken mag ;-)
Das Leben OHNE Alkohol und MIT Führerschein ist doch wesentlich entspannter, wenn gleich mich das 10 kg MEHR Körpergewicht gekostet hat, weil ich nun doch wesentlich häufiger zum Autoschlüssel greife anstatt zum Fahrradschlüssel.

Aber es ist ein SEHR gutes Gefühl, ohne Bedenken über sich selbst in ein Auto steigen zu können, die Parties bei Kaffee und Cola genau so mitfeiern zu können, wie alle Anderen, die eben besser mit dem Alkohol umgehen können als ich das je konnte und danach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absolut nüchtern nach Hause fahren zu können. Da stellt dann die Müdigkeit nur noch die letzte Gefahr dar.

Zu dieser Entwicklung hat auch dieses Forum enorm beigetragen, was ich hier auch mal in der Form genutzt habe, mir meine Alkoholproblematik OFFEN einzugestehen und das ist für jeden mit ähnlicher Problematik der erste WESENTLICHE Schritt.

Dafür möchte ich allen noch mal herzlich danken und hoffe, dass trotz der Mißtöne auch für alle das Positive überwiegt.

@mono
In den theoretischen Grundlagen sind hier alle wesentlich besser als ich.
Was mir absolut sicher zu sein scheint ist, dass Du Deine FE 15 Jahre nach der Tat bzw. der letzten Versagung auf Antrag direkt wiederbekommst, also OHNE MPU.

Bei mir hier in HAMBURG war das anders, denn ich erhielt meinen Führerschein bereits 13 Jahre nach der Tat bzw. 10 Jahre nach der letzten Versagung OHNE MPU wieder.
Mein Antrag auf Wiedererteilung der FE (Kosten 130,- € glaube ich) wurde zwar zunächst mit der Anordnung einer MPU beantwortet, aber da hatte sich dann mein befreundeter Anwalt eingeschaltet.
Seinen Schriftsatz, der sicherlich einige hier sehr interessiert, darf ich bis heute nicht herausgeben, aber so weit ich das als Laie verstand, gibt es da (hier in HAMBURG) eine Verwaltungsrichtlinie, wonach bereits nach 10 Jahre im Sinne des FE-Anwärters zu entscheiden ist.
Aber auch das scheint kein Automatismus zu sein, denn ich musste über meinen Anwalt alle Belege zu meinen Anti-Alkohol-Seminaren und Therapiebelege etc. einreichen.
Nur die Urinprobe am Ende diente lediglich der Gesichtswahrung des Führerscheinamtes.
Aber die 25,- € für den ETG-Test hatte ich dann auch lieber übrig.
Mir konnte ja auf Grund meiner Abstinenz damit nichts passieren und ich legte dementsprechend auch ein erstklassig negatives ETG-Test-Ergebnis hin.
(Denn da werden ja auch noch weitere Stoffe überprüft, ob man nicht Mittel zu sich genommen hat, die den Test manipulieren könnten.)

Daraufhin bekam ich eine Mail direkt von unserer Führerscheinstelle, dass ich mir meine FE abholen kann.

Die Kosten richten sich ganz danach, was Du denn wiederhaben möchtest.
Der "Autoscooter" (Klasse B) ist hier in Hamburg am billigsten (kleiner Erste-Hilfe-Kursus 6,-€ und einfacher Augentest 6,-€)
Der grosse Führerschein der alten Klasse 3 (C1E) bis 12 Tonnen ist hier in Hamburg teurer (grosser 3-Tage-Erste-Hilfe-Kursus xx,-€ und Augenärztlicher Attest 75,-€) In Schleswig-Holstein wird da z.B. kein Unterschied gemacht.

Noch mal ganz deutlich: das geschah alles in HAMBURG.
In Bayern sieht das schon wieder ganz anders aus,
denn meinem Cousin z.B. ist auch auf Grund von Alkohol die FE vor über 20 Jahren entzogen worden.
Auch er würde seine FE ohne MPU wiedererhalten,
aber in Bayern ist es noch Praxis, dass man seine FE nach 2 Jahren Entzug wieder neu machen muss (Theorie- und Praxis-Prüfung in der Fahrschule)
Leider haben erst nachhaltige Organschäden meinen Cousin zur Vernunft gebracht,
weshalb auch er heute absolut abstinent lebt und ich ihm die Wiedererteilung sehr gönnen würde.


Ich fuhr schon immer SEHR gerne Auto,
aber mit der vermeidbaren Gefährdung durch meine Vermischung von Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr hatte ich meine argen Probleme und hatte lange Zeit das FALSCHE gelernt (wie fahre ich bei der nächsten Trunkenheitsfahrt noch unauffälliger.)
Ob ich das schon nicht mehr trennen konnte oder es einfach fahrlässig nur nicht wollte, kann ich gar nicht eindeutig beantworten und das ist auch abhängig vom Standpunkt.
Für mich muss das gar nicht mehr eindeutig geklärt werden und ich muss hier auch meiner eigenen Eitelkeit nicht zu nahe treten.

Ich bin froh, meinen Alkoholkonsum heute genau so zu sehen, wie ein bekannter Komiker:
"Das was für mich auf dieser Welt an Alkohol gedacht war, habe ich bereits getrunken."
oder so, wie mein Opa:
"Meine Brauerei hat schon wegen Reichtum geschlossen."


In diesem Sinne ist es genau das, was ich auch jedem anderen Problem-Autofahrer hier als ALLER ERSTES Wünsche:

EINE Z U F R I E D E N E ABSTINENZ !!!


@mono
Sorry, ich vergaß Deine letzte Frage.

Einen Antrag auf Wiedererteilung kannst Du immer stellen.

Nur lass Dir keine Versagung reindrücken, sondern ziehe dann lieber Deinen Antrag zurück.

Das hat nicht nur Vorteile auf Deine Verjährungsfristen (die dann beim Alten bleiben),
sondern auch auf Deinen Gelbeutel,
denn nach Rückzug Deines Antrages erhältst Du noch 75% (???) Deiner Antragsgebühren zurück,
während eine Versagung wiederum kostenpflichtig ist (75,- € glaube ich)

Jedes ander Unternehmen würde hier wegen unterlassener Information vor den Kadi kommen,
nur nicht die Führerscheinstelle ;-)

Gruß,
ThommyWE
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