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> Vorwurf: Nicht angepasste Geschwindigkeit, Heck ausgebrochen, ...aber nicht aufgrund "nicht angepasster Geschwindigkeit"
Affenmann
Beitrag 27.06.2009, 12:37
Beitrag #1


Neuling
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Hey,

-------Vorgeschichte-------

ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall in einem Ort. Es war nachts und ich stand zuerst an einer roten Kreuzung. Es goss wie aus Eimern.
Unterwegs war ich mit einem stark übermotorisierten, breitbereiften BMW (Kein ESP, kein ABS, kein ASR...).
Die Ampel sprang um und ich fuhr an, erster Gang. Ich schaltete in den 2ten Gang (gefühlte Geschwindigkeit 20 km/h), drückte leidergottes ein wenig zu viel aufs Gaspedal und merkte wie sich meine Hinterräder sanft von der Straße lösten und das Heck anfing sich zu verselbstständigen.
Als so eine Art Schockreaktion versuchte ich zu bremsen, drückte aber gleichzeitig nocheinmal kurz aufs Gas womit mein Schicksal besiegelt war.
Ich schleuderte, sah wie mein Heck mich überholte und landete an der anderen Straßenseite.

Naja, es ist niemandem etwas passiert (Glück dass es nachts war und niemand auf der Gegenfahrbahn unterwegs war). Der BMW wurde in ein 60 PS Erdgasauto getauscht und die Fahrweise wurde (so hoffe ich) angepasst in solchen, mir nun bekannten, Situationen.


-------Problem-------

Ich befinde mich in der Probezeit.

Leider bekam ich nun heute ein Schreiben der Stadt in dem mit vorgeworfen wird, an dem und dem Tag um die und die Uhrzeit... "folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2...."
Ihr kennt das ja sicherlich.

Ein Zeuge wird dann noch aufgeführt, Polizeiinspektor.

Meine Frage ist nun, kann man das ganze nicht so auslegen, dass ich nicht zu einem Aufbauseminar verdonnert werde?
Ich habe mich schon informiert und gelesen dass es wohl einen A-Verstoß (i-was um 150 Euro und 3 Punkte) handelt.
Das wäre ärgerlich. Mir gehts nicht um die 150 Euro Strafe sondern um die weiteren 2 Jahre Probezeit =/

Wie gesagt, die Geschwindigkeit war ja angepasst (wofür ich sogar einen Zeugen finden könnte), ich trat lediglich im falschen Moment aufs Gaspedal (wodurch sich meine Geschwindigkeit nicht relevant veränderte, Reifen drehten ja durch biggrin.gif )

Wie seht ihr das ganze? Akzeptieren, Aufbauseminar machen und noch 3 Jahre auf Probe fahren? Oder versuchen das iwie abzuwenden =/ ?

Mit freundlichen Grüßen
Affenmann
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Pionic
Beitrag 27.06.2009, 12:45
Beitrag #2


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Hallo Affenmann,

die Polizei scheint ja vor Ort gewesen zu sein und den Unfall aufgenommen zu haben. Hast du denn vor Ort schon irgendwelche Angaben gegenüber den Beamten gemacht, wie es zu dem Unfall gekommen ist?

Ansonsten sehe ich vielleicht eine Chance darin, auf Unachtsamkeit zu plädieren, allerdings würde ich die Aussichten als eher trübe einschätzen. Tatsache ist eben, dass du für die Verhältnisse, wie sie vor Ort geherrscht haben, zu schnell warst. Wie es dazu kam, ist (in deinem Fall: leider) zweitrangig.
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Affenmann
Beitrag 27.06.2009, 12:49
Beitrag #3


Neuling
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Ich sagte ihnen lediglich ich sei ins schleudern gekommen. Der Polizeibeamte sagte dann die Geschwindigkeit sei nicht angepasst gewesen wozu ich aber nichts weiter sagte (Ich gebe generell nur die Pflichtangaben raus).

Nun das mit der Geschwindigkeit ist wirklich so allgemein? Weil das Heck wäre mir auch mit 10 km/h ausgebrochen, sogar im Stand wärs mir ausgebrochen. Die Geschwindigkeit spielte hier keine sonderlich große Rolle. Hab halt zu viel Gas gegeben im falschen Moment.

Wäre es denn ein B-Verstoß wenn das mit der Unachtsamkeit durchginge? Was wäre wenn ich behaupten würde ich sei nem Tier ausgewichen..?

Der Beitrag wurde von Affenmann bearbeitet: 27.06.2009, 12:50
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Malermeister
Beitrag 27.06.2009, 12:55
Beitrag #4


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Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 13:49) *
Was wäre wenn ich behaupten würde ich sei nem Tier ausgewichen..?
Da Pol. vor Ort war, ist das wohl schnell wiederlegt bzw. wird als Schutzbehauptung gesehen.
Wenn überhaupt würde die Einrede des Augenblicksversagens bzw Unachtsankeit noch etwas bringen.
Dazu musst du Einspruch einlegen und es vom Richter entscheiden lassen.


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Pionic
Beitrag 27.06.2009, 12:56
Beitrag #5


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Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 14:49) *
Nun das mit der Geschwindigkeit ist wirklich so allgemein? Weil das Heck wäre mir auch mit 10 km/h ausgebrochen, sogar im Stand wärs mir ausgebrochen. Die Geschwindigkeit spielte hier keine sonderlich große Rolle. Hab halt zu viel Gas gegeben im falschen Moment.
Der dir vorgeworfene Tatbestand spricht absichtlich nicht von einer fest definierten Geschwindigkeit, welche in km/h messbar wäre. Du warst einfach unter den gegebenen Umständen zu schnell; auch wenn der Unfall mit 5 km/h passiert wäre, könnte das bei den entsprechenden Bedingungen bereits zu schnell sein.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die, den Vorwurf eventuell auf TB Nr. 1.4 umzubiegen:
Zitat
Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist
Das wäre ein 35-Euro-Verstoß und damit kein Bußgeld. Punkte und die Verlängerung der Probezeit würden entfallen.

Allerdings müsstest du eine geeignete Aussage treffen, um den Verstoß abgemildert zu bekommen. Ich persönlich sehe allerdings die Chancen dafür relativ schlecht, da die objektiven Beweise (= zu schnell, dadurch Auto im Graben) gegen dich sprechen.
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Kolbenfeder
Beitrag 27.06.2009, 13:16
Beitrag #6


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Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 14:37) *
Unterwegs war ich mit einem stark übermotorisierten, breitbereiften BMW (Kein ESP, kein ABS, kein ASR...).



Ist kein PKW für Anfänger....
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tadzio
Beitrag 27.06.2009, 13:46
Beitrag #7


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Zitat (Pionic @ 27.06.2009, 13:56) *
Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 14:49) *
Nun das mit der Geschwindigkeit ist wirklich so allgemein? Weil das Heck wäre mir auch mit 10 km/h ausgebrochen, sogar im Stand wärs mir ausgebrochen. Die Geschwindigkeit spielte hier keine sonderlich große Rolle. Hab halt zu viel Gas gegeben im falschen Moment.
Der dir vorgeworfene Tatbestand spricht absichtlich nicht von einer fest definierten Geschwindigkeit, welche in km/h messbar wäre. Du warst einfach unter den gegebenen Umständen zu schnell; auch wenn der Unfall mit 5 km/h passiert wäre, könnte das bei den entsprechenden Bedingungen bereits zu schnell sein.


Ich kann Affenmanns Argumentation folgen. Für einen entsprechenden Verstoß müsste die Geschwindigkeit ursächlich für den Unfall gewesen sein. Nach seiner Schilderung war sie das aber nicht - es war vielmehr die Kombination aus schlecht geeigneten Reifen und zuviel Vortrieb. Etwas über-pointiert dargestellt: der Unfall hätte auch bei 0 km/h passieren können, nämlich wenn er schon direkt beim Anfahren Vollgas gegeben hätte und dann mit dem ausbrechenden Heck irgendwas kaputtgemacht hätte. 0 km/h können aber niemals "unangepasste Geschwindigkeit" sein. smile.gif

Wenn Affenmann das überzeugend darlegen kann, dann sehe ich gute Chancen, diesen Vorwurf abzubiegen. So eine Begründung könnte aber schwierig werden. Wenn das ganze sehr knapp hinter der Kreuzung passiert ist (also vielleicht 10 Meter oder so), dann ist es eher glaubwürdig, dass die Geschwindigkeit noch niedrig genug war für die Straßenverhältnisse. Bei - sagen wir mal - 100 Metern würde ich als Richter das nicht mehr unbedingt glauben.

Cheers
tadzio


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If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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Pionic
Beitrag 27.06.2009, 14:06
Beitrag #8


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Auch wenn ich deiner Argumentationsweise nicht ganz folgen kann, tadzio, so geht mein Vorschlag in etwa dieselbe Richtung.

Bei 0 km/h hätte der Unfall nicht passieren können, denn dann wäre das Fahrzeug gestanden oder hätte sich maximal um die eigene Achse gedreht. wink.gif Und wie schon geschrieben, ist es weiter nicht von der absolut in km/h gefahrenen Geschwindigkeit abhängig, ob der Tatbestand zur Anwendung kommt oder nicht, sondern er hängt von den Umständen ab. Die haben sich hier wohl gegen Affenmann verschworen, so dass es zum Unfall kam. Wegzuwischen sind die objektiven Beweise aber trotz allem nicht.

Insofern kommt es nun wirklich darauf an, dass der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung durch den der Unachtsamkeit (Verwechseln der Pedale) getauscht wird. Ob und wie dies erreicht werden kann (vor allem ohne professionelle Hilfe durch einen Anwalt), steht in den Sternen.

Da das Kostenrisiko bei einem Einspruch mit entsprechender Begründung aber relativ gering ist, könnte man diesen Weg gehen und vor einem Richter auf Gnade hoffen.
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die-scharfs
Beitrag 27.06.2009, 15:24
Beitrag #9


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Es hätte ja wohl korrekt heißen müssen:
Sie beschleunigten in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse nicht angepasst. Es kam zum Unfall.

Gibt es sowas?

Hat es hier im LK auch kürzlich gegeben, ein 500 t EUR Benz kreiseln lassen (wohl alles aus, was an Fahrhilfen eingebaut ist) und Kernschrott.
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tomcraft
Beitrag 27.06.2009, 15:40
Beitrag #10


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War es tatsächlich ein Polizeiinspektor? Das wäre eigentlich Verwaltungslaufbahn und kein Schutzpolizist, der Unfälle aufnimmt think.gif
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Pionic
Beitrag 27.06.2009, 15:56
Beitrag #11


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Zitat (die-scharfs @ 27.06.2009, 17:24) *
Gibt es sowas?
Nein, sowas gibt es nicht. Und es ist auch unerheblich, ob er beschleunigt, gebremst, gelenkt oder sonst eine Fahrbewegung vorgenommen hat, die zum Unfall geführt hat (außer natürlich, diese würde dann eine andere Unfallursache setzen).

Zitat (tomcraft @ 27.06.2009, 17:40) *
War es tatsächlich ein Polizeiinspektor? Das wäre eigentlich Verwaltungslaufbahn und kein Schutzpolizist, der Unfälle aufnimmt think.gif
Der TE schreibt auch, dass er Post von der Stadt bekommen hat. Vielleicht ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle?
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Affenmann
Beitrag 27.06.2009, 17:02
Beitrag #12


Neuling
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Okay, dass das Auto kein Anfängerauto ist weiß ich selber. Ich muss dazu sagen, dass es nichtmal mein Auto war, ich hab es nur gefahren solange mein eigenes in der Werkstatt war sad.gif

Aber daran kann man nun nichts mehr ändern, nur lernen für die Zukunft.

Nochmal zum Verständnis, ich kreuze nun an, dass ich das so nicht sehe wie beschrieben und schicke den Brief zurück..
Dann passiert was? Und welche Kosten kommen auf mich zu durch das Abstreiten?
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Kai R.
Beitrag 27.06.2009, 17:32
Beitrag #13


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Hallo,

wenn es ein Fahrfehler war, kann Dir keine nicht angepasste Geschwindigkeit vorgeworfen werden. Dazu müsstest Du aber auf dem Anhörungsbogen etwas aussagen. Man könnte sagen, dass es ein unbekanntes Auto war und man deswegen statt der Bremse das Gaspedal erwischt hat, wodurch die Räder durchdrehten und das Auto ausbrach. Vielleicht ist auch etwas runtergefallen und Du hast das Lenkrad verrissen?

Alles in Richtung Unachtsamkeit oder Fahrfehler ist gut. Anwaltlich würde sich das noch besser hinbekommen lassen, wenn Du rechtschutzversichert sein solltest.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Klatze
Beitrag 27.06.2009, 19:19
Beitrag #14


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Zitat (Kai R. @ 27.06.2009, 18:32) *
Anwaltlich würde sich das noch besser hinbekommen lassen, wenn Du rechtschutzversichert sein solltest.


Führerschein-Neuling und Probezeit wurde doch hier erwähnt, evtl. auch noch in der Ausbildung? Dann könnte die Rechtschutzversicherung der Eltern einspringen, einfach mal nachfragen!

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Affenmann
Beitrag 27.06.2009, 19:22
Beitrag #15


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Führerschein Neuling und Probezeit stimmt, Ausbildung nicht, aber Schule. Eltern sind immoment nicht greifbar um direkt zu fragen, unter welchen Umständen funktioniert das mit der Rechtsschutzversicherung denn über die Eltern?
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Jens
Beitrag 27.06.2009, 19:24
Beitrag #16


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Ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine von deinen Eltern abgeschlossene Rechtschutzversicherung auch bei dir einspringt, muß man den Bedingungen des Vertrags entnehmen.


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Klatze
Beitrag 27.06.2009, 20:27
Beitrag #17


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Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 20:22) *
unter welchen Umständen funktioniert das mit der Rechtsschutzversicherung denn über die Eltern?

Viele dieser Versicherungen schließen Kinder sinngemäß "bis sie eigenes Geld verdienen" ein, d.h. auch während Schule, Ausbildung und teilweise Studium, oft ist auch eine Alters-Obergrenze festgelegt. Diese Details kannst Du aber nur dem entsprechenden Vertrag entnehmen.

wavey.gif

Klatze


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Affenmann
Beitrag 29.06.2009, 11:27
Beitrag #18


Neuling
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Hey ich nochmal =)

wollte mich heute dem betreffenden Schreiben widmen. In der Versicherung die die Kosten für einen Anwalt abdecken würde bin ich leider nicht mit inkludiert =/
Kann mir jemand von euch eventuell grob sagen was ich nun auf das Blatt schreiben soll? Also "Nein" ankreuzen bei der Frage, ob ich den Verstoß zugebe und die Begründung dann unten drunter?

Mit freundlichen Grüßen
Affenmann
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Pionic
Beitrag 29.06.2009, 11:30
Beitrag #19


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yes.gif Genau so!
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helmet lampshade
Beitrag 29.06.2009, 16:34
Beitrag #20


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Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 13:37) *
stark übermotorisierten, breitbereiften BMW (Kein ESP, kein ABS, kein ASR...).

E28 oder E23 Modell mit 3.5l Maschine (frühe Achtziger)? Womöglich auch noch Turbo?
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Affenmann
Beitrag 30.06.2009, 00:26
Beitrag #21


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E30 mit 3,5l Maschine und scharfer Alpina Nocke, mitte 80iger =/
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helmet lampshade
Beitrag 30.06.2009, 09:24
Beitrag #22


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Zitat (Affenmann @ 30.06.2009, 01:26) *
E30 mit 3,5l Maschine und scharfer Alpina Nocke, mitte 80iger =/

Einem Fahranfänger sollte man so eine Fahrzeug wirklich nicht ohne Einweisung anvertrauen. Das Wegbrechen des Hecks hat mit überhöhter Geschwindigkeit nichts zu tun, das geht quasi aus dem Stand, insbesondere bei brachial einsetzender Motorkraft. Es liegt daran dass Du das Fahrzeug bei den Fahrbahnverhältnissen nicht beherrscht hast, was ja auch nicht einfach ist.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.06.2009, 09:47
Beitrag #23


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@Affenmann:
Man kann nun mal in einem (Bußgeld-)KATALOG nicht ALLE denkbaren Tadbestände erfassen, sondern der police.gif sucht sich für die Owi-Anzeige im Zweifelsfall das aus, was seiner Meinung nach den Sachverhalt am besten trifft.

Sollte der Beschuldigte damit nicht einverstanden sein, bleibt ihm immer noch der Weg zum Amtsrichter, und letzterer kann mit einem wesentlich breiteren Ermessen bestrafen.

Im vorliegenden Fall hast Du - nach Deiner eigenen Schilderung - einen Dreher gemacht, weil Du zu viel Gas gegeben hast. Den Tatbestand "beim Anfahren zuviel Gas geben" gibt es im Bußgeldkatalog nicht, und der police.gif wird assoziiert haben: "zuviel Gas = zu schnell = PASST!".

Da bleibt Dir nur die Wahl: Entweder zähneknirschend die Folgen tragen (incl. Nachschulung) - oder aber den Richter davon überzeugen, dass Du gar nicht vorhattest, einen "Kavalierstart" hinzulegen.

Doc


P.S.
Auch auf die Gefahr hin, von den andern als "Moral-Apostel" abgewatscht zu werden:
WANN sollte eine Nachschulung eigentlich nötig sein, wenn nicht in Deinem Fall:
"Wegen mangelhafter Fahrzeugbeherrschung einen Unfall verursacht... whistling.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mr Hyde
Beitrag 30.06.2009, 09:53
Beitrag #24


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Weil einem in einer Nachschulung auch nicht unbedingt beigebracht wird, wie man mit zuviel PS unterm Hintern umgeht. Und sensibilisiert wird man wohl durch den Unfall selbst schon genug.
Wo da der Sinn einer Nachschulung liegen soll, erschließt sich mir nicht.

Über ein Fahrsicherheitstraining könnte man reden. Eine Nachschulung bringt hier doch wohl er nix.
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Affenmann
Beitrag 30.06.2009, 11:17
Beitrag #25


Neuling
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Ich weiß nun nicht genau was bei einer Nachschulung passiert, habe lediglich die Wikipedia Informationen dazu gelesen. Demnach klingt es für mich wie simple Theorie Stunden in denen man zusätzlich über seine "Probleme" spricht, plus einmal Zuschauer spielen bei einer Autofahrt.

Meiner Meinung nach nicht sonderlich hilfreich wenn dir das Heck anfängt wegzubrechen. Sicherheitstraining, wie Mr Hyde schon sagte, wesentlich Erfolgsversprechender in meinen Augen =)
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MrMurphy
Beitrag 30.06.2009, 11:26
Beitrag #26


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Hallo,

Sicherheit beginnt im Kopf. Wer in einem ps-starken Fahrzeug sitzt, dumpf Gas gibt und anschließend im Graben zu landen braucht sich nicht wirklich zu wundern oder zu jammern.

Und mir ist kein Gesetz bekannt das es verbietet, freiwillig an einem Sicherheitstraining teilzunehmen.

Gruss

MrMurphy
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.06.2009, 11:29
Beitrag #27


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Zitat (MrMurphy @ 30.06.2009, 12:26) *
...

ICH muss MR MURPHY mal Recht geben.
Das ich DAS noch erleben durfte... wink.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Lars
Beitrag 30.06.2009, 12:11
Beitrag #28


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.06.2009, 13:29) *
Zitat (MrMurphy @ 30.06.2009, 12:26) *
...

blink.gif

@Affenmann
Mach dich mal nicht verrückt. Schreib einfach deine Stellungnahme und dann besteht m. E. gute Aussichten darauf, dass die Bussgeldstelle den Vorwurf nicht weiter aufrechterhält sondern nur ein Verwarngeld von 35 Euro verhängt, was ja nicht probezeitrelevant ist.
Es ist leider so, dass die Polizei den Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit bei quasi jedem Abflug erhebt, der nicht durch Fremdkontakt oder einen technischen Defekt (z. B. Reifenplatzer) verursacht worden ist. Bei einer guten Begründung, warum nicht überhöhte Geschwindigkeit sondern etwas anderes zum Abflug geführt hat, bestehen gute Aussichten, dass schon die Bußgeldstelle (und nicht erst ein Amtsrichter) von der Einschätzung der Polizei abweicht und den Bußgeldbescheid in einen Verwarngeldbescheid umwandelt.


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Wandel dich, nicht das Klima!
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helmet lampshade
Beitrag 30.06.2009, 12:22
Beitrag #29


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Zitat (MrMurphy @ 30.06.2009, 12:26) *
Wer in einem ps-starken Fahrzeug sitzt, dumpf Gas gibt und anschließend im Graben zu landen braucht sich nicht wirklich zu wundern oder zu jammern.

Hat eigentlich "Mr Selbstgerecht" mal in so einem Fahrzeug gesessen? Ich schon, mit relativ wenig Fahrerfahrung (vor allem schwach motorisierte Fahrzeuge) und keiner rechten Vorstellung wie der Wagen reagiert.
Der TE beschwert sich ja gar nicht, dass es schief gegangen ist, er wehrt sich, meiner Meinung nach zurecht dagegen, mit denen in einen Topf geworfen zu werden, die bei Nässe unverantwortlich schnell fahren.

Zitat (Lars @ 30.06.2009, 13:11) *
Bei einer guten Begründung, warum nicht überhöhte Geschwindigkeit sondern etwas anderes zum Abflug geführt hat, bestehen gute Aussichten, dass schon die Bußgeldstelle (und nicht erst ein Amtsrichter) von der Einschätzung der Polizei abweicht und den Bußgeldbescheid in einen Verwarngeldbescheid umwandelt.

Zumindest, wenn sich in der Bussgeldstelle jemand mit älteren BMWs auskennt, denke ich.

Zitat (MrMurphy @ 30.06.2009, 12:26) *
Und mir ist kein Gesetz bekannt das es verbietet, freiwillig an einem Sicherheitstraining teilzunehmen.

Und was bringt ein Sicherheitstraining z.B. im neuen Golf für die Beherrschung eines alten, getunten BMW?
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AMenge
Beitrag 30.06.2009, 12:34
Beitrag #30


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Zitat (helmet lampshade @ 30.06.2009, 13:22) *
Und was bringt ein Sicherheitstraining z.B. im neuen Golf für die Beherrschung eines alten, getunten BMW?

Man sollte das Training sinnvollerweise mit dem eigenen Auto machen. Und das "corpus delicti" war war ja wohl nur geliehen - von daher ist der Einwand berechtigt.
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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 13:53
Beitrag #31


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So, aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherungen bzw mangelnder Leistungen dieser ist es mir nicht möglich einen Anwalt mit einzubeziehen sad.gif
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt in der ich die Situation zuerst schildere und danach auf meine Sichtweise der Dinge eingehe.

Ich würde mich freuen wenn es hier jemanden gibt der sich mit Gesetzestexten ein wenig mehr auskennt und mal einen Blick über das Schreiben werfen könnte. Das würde meine Chancen eventuell verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Affenmann
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fritz440kombi
Beitrag 01.07.2009, 14:00
Beitrag #32


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Hallo Affenmann, denke der Vorwurf der "nichtangepaßten Geschwindigkeit " wird schwer wegzustemmen sein; Deine Bemühungen eine bestimmte Geschwindigkeit zu erreichen war nicht von Erfolg gekrönt, die Geschwindigkeit der Karosse war offenbar zu langsam für die Umfanggeschwindigkeit der Räder, also nicht angepaßt, nachdem Beschleunigung auch Geschwindigkeitsänderung/Sekunde bedeutet war Dein Beschleunigungsverhalten eben mit einer nicht an die Verhältnisse (Fahrbahnverhältnisse/Reibung) angepaßten Geschwindigkeit der Räder verbunden, welche die Karosse nicht mitnahmen ...

Natürlich fällt das unter "nicht angepaßte Geschwindigkeit!"- auch wer in eine Kurve reinbremst und mit blockierenden Reifen rausfliegt hat das selbe Problem ... Verzögerung ist auch Geschwindigkeitsänderung/sekunde ... kann sich auch keiner auf "ungewohnt giftige Bremsen" ausreden ...


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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 14:10
Beitrag #33


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Ein versuch wäre es dennoch wert =)

ICQ: sieben sieben drei eins neun neun

Falls mir wer helfen mag
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Kai R.
Beitrag 01.07.2009, 14:13
Beitrag #34


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Zitat (Affenmann @ 01.07.2009, 14:53) *
mehr auskennt und mal einen Blick über das Schreiben werfen könnte. Das würde meine Chancen eventuell verbessern.

konkrete Rechtsberatung ist hier verboten. Aber wenn Du ein Schreiben reinstellst kannst Du sicher ein paar allgemeine Kommentare dazu bekommen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 14:18
Beitrag #35


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Okay, ein erster Entwurf wäre folgender (klingt ziemlich unprofessionell und leider kenn ich keine Gesetzestexte um damit argumentieren zu können =/ )

Kommentare wären hilfreich =)

nopaste.info/94b417268d_nl.html
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Kai R.
Beitrag 01.07.2009, 14:31
Beitrag #36


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sorry, aber damit belegst Du den Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit geradezu. Vor allem, wenn es nass ist und man ein unbekanntes übermotorisiertes Auto ohne moderne Helferlein fährt, muss man ja seine Geschwindigkeit so niedrig wählen, dass nichts passieren kann. Sonst ist sie eben unangepasst.

Da muss Dir schon etwas Anderes einfallen, z.B. eine Unachtsamkeit, vielleicht ist etwas runtergefallen, die Wasserflasche in der Kurve in den Fußraum gefallen, die Sonnenblende runtergeklappt, der Keilriemen der Servolenkung durchgerutscht, ....

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 14:34
Beitrag #37


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Gilt das unachtsame Treten(nicht bedacht wie viel Leistung dadurch kommt) des Gaspedals beim wiedereinkuppeln nicht :< ?
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Kai R.
Beitrag 01.07.2009, 14:36
Beitrag #38


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Zitat (Affenmann @ 01.07.2009, 15:34) *
Gilt das unachtsame Treten(nicht bedacht wie viel Leistung dadurch kommt) des Gaspedals beim wiedereinkuppeln nicht :< ?

das ist schwierig. Das ist zwar ein Fahrfehler, der aber genau zu dem Vorwurf führt: nicht angepasste Geschwindigkeit.

Grüße

Kai


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Kai

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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 14:38
Beitrag #39


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Und wenn man das so begründen würde, das Heck brach nicht durch das Unachtsame Treten des Pedals aus, sondern erst durch den Versuch ein Ausbrechen zu verhindern (Bremse und Gas vertauscht)...?
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Der_Veranstalter
Beitrag 01.07.2009, 14:49
Beitrag #40


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[Moralapostel]
Sorry, komplett OT, weil wirklich keine Hilfe:

Ich bin ein wenig erschüttert darüber, dass ein Fahranfänger so **** ist, dass er trotz rutschiger Fahrbahn beim losfahren so viel Gas gibt, dass es ihn von der Straße haut.

Lernt man heute nur noch mit ASR/EPT/EPS/Sonstwas zu fahren? Tur mir leid, aber diese Diskussion ist doch DAS Argument für einen begrenzten B-Führerschein für Fahranfänger. "Solange die Probezeit läuft, maximal 90 PS" wäre eine richtig gute Lösung. Was beim Motorrad funktioniert, sollte beim Auto ebenfalls funktionieren.

War eigentlich Fremdschaden dabei? Wieso war die Pol überhaupt vor Ort? Ich hätte angenommen, dass nach einem solchen "Ausrutscher" das Fahrzeug vorsichtig wieder in die richtige Spur gelenkt wird, und dass man sich vom Acker macht...


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.06.2009, 11:47) *
WANN sollte eine Nachschulung eigentlich nötig sein, wenn nicht in Deinem Fall:
"Wegen mangelhafter Fahrzeugbeherrschung einen Unfall verursacht... whistling.gif


Unterstütze den Antrag!


Zitat (Affenmann @ 30.06.2009, 13:17) *
Ich weiß nun nicht genau was bei einer Nachschulung passiert, habe lediglich die Wikipedia Informationen dazu gelesen. Demnach klingt es für mich wie simple Theorie Stunden in denen man zusätzlich über seine "Probleme" spricht, plus einmal Zuschauer spielen bei einer Autofahrt.


Bei dieser Autofahrt sitzen normalerweise drei Aspiranten im Fahrzeug, jeder darf ne halbe Stunde fahren. Anschließend wird über das Fahrverhalten und den Fahrstil in der Gruppe geredet.

gb


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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 14:56
Beitrag #41


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Zitat
Lernt man heute nur noch mit ASR/EPT/EPS/Sonstwas zu fahren?


Ja. Auch nie gelernt wie man sich verhält wenn das Heck mal wegbrechen sollte. (100 PS C-Klasse in der Fahrschule)
Generell nicht gelernt bei nasser Fahrbahn zu fahren. Trotzdem meine Schuld, ich weiß wink.gif
Fremdschaden in dem Sinne als dass ein Randstein aus der Verankerung gerissen wurde vom Hinterrad. Direkt hinter mir war ja ein anderer PKW, der direkt die Polizei alamierte.

Zitat
dass er trotz rutschiger Fahrbahn beim losfahren so viel Gas gibt,


War überfordert mit der Situation. Wusste VOR dem Gasgeben natürlich nicht was passiert. Und leider Gottes verhielt sich der Wagen überraschend anders als auf trockener Fahrbahn. Mein Fehler, ich weiß.

Zitat
"Solange die Probezeit läuft, maximal 90 PS"

Stimme ich zu.

Zitat
Unterstütze den Antrag!

Ich bin nach wie vor der Meinung eine Nachschulung sei nicht angebracht, da diese mir in nun bekannter Situation auch nicht sonderlich von Hilfe sein dürfte. Mein Fahrstil ist im Normalfall angemessen, gerade nach dieser Situation. Vielmehr das, bereits oft genannte, Sicherheitstraining wäre mir von Bedeutung.

Zitat
Bei dieser Autofahrt sitzen normalerweise drei Aspiranten im Fahrzeug, jeder darf ne halbe Stunde fahren. Anschließend wird über das Fahrverhalten und den Fahrstil in der Gruppe geredet.


...Die Situation hat mich mehr gelert als ne halbe Stunde Autofahrt mit Begleitung und anschließender Besprechung. Zumal ich davon ausgehe, dass ich im Nachhinein keinerlei neue Informationen über benannte Situationen gewonnen habe als jetzt eh schon(ich gehe nichtmal davon aus dass die fahrt bei Nässe getätigt wird). Wie gesagt, mein Fahrstil ist sonst vollkommen angepasst. Zu großes Auto für einen noch zu kleinen Mann.
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Der_Veranstalter
Beitrag 01.07.2009, 15:06
Beitrag #42


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Zitat (Affenmann @ 01.07.2009, 16:56) *
Fremdschaden in dem Sinne als dass ein Randstein aus der Verankerung gerissen wurde vom Hinterrad.


Das hört sich aber nicht gut an. Durch ausbrechen des Fahrzeughecks??? scarey.gif

Das wichtigste: Mach dir nichts draus. Ich gehe mal davon aus, dass du in Zukunft VIEL vorsichtiger fährst, und deswegen ist es egal, ob du noch ein oder noch drei Jahre Probezeit hast.

Neulich hat hier in meinem Ausrückebereich einer seinen 5er Touring zerlegt, weil er (bei abbem ESP, Männer brauchen sowas nicht...) in der Autobahneinfahrt auf nasser Straße zuviel Gas gegeben hat, so dass sein Heck links ausgebrochen ist. Daraufhin ist er rechts vom Beschleunigungsstreifen geflogen, streifte die Lärmschutzwand und überschlug sich mehrfach. Alle - außerm Auto - unverletzt.

gb


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AMenge
Beitrag 01.07.2009, 15:07
Beitrag #43


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.07.2009, 15:49) *
Ich bin ein wenig erschüttert darüber, dass ein Fahranfänger so **** ist, dass er trotz rutschiger Fahrbahn beim losfahren so viel Gas gibt, dass es ihn von der Straße haut.

Das ist ein Fehler, wie ihn Anfänger nunmal machen.

Zitat
Lernt man heute nur noch mit ASR/EPT/EPS/Sonstwas zu fahren?

Ich hab auf nem Golf-II-Diesel gelernt. Mein Vater hat seinerzeit leistungsstarke Hecktriebler gefahren und mich zum Glück langsam an das Thema rangeführt, aber grundsätzlich kann das jedem passieren, der zum ersten Mal so einen Apparat bewegt. Vermutlich sogar dir.
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Affenmann
Beitrag 01.07.2009, 15:13
Beitrag #44


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Zitat
Das hört sich aber nicht gut an. Durch ausbrechen des Fahrzeughecks??? scarey.gif


Nach dem Ausbrechen hats mich gedreht und gegen die Fahrbahnseite geschlagen wink.gif

Naja, gelernt für die Zukunft, für Gesprächsstoff am Tisch gesorgt und kann nun als Apostel für Freunde dienen im Sinne von "Pass bloß auf, mir ist mal folgendes passiert..." =)

Zitat
Alle - außerm Auto - unverletzt.


Darauf kommts letzten Endes eh nur an.

trotzdem würde ich gerne noch ein paar Kommentare zu meinem "Schreiben" hören smile.gif

nopaste.info/94b417268d_nl.html
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Kai R.
Beitrag 01.07.2009, 15:17
Beitrag #45


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Zitat (Affenmann @ 01.07.2009, 16:13) *
trotzdem würde ich gerne noch ein paar Kommentare zu meinem "Schreiben" hören smile.gif

hast Du meine PN gelesen?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Mr Hyde
Beitrag 01.07.2009, 15:43
Beitrag #46


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Die Frage ist, wie ist "unangepasste Geschwindigkeit" definiert? Dazu müsste man sich wohl ein paar Urteile durchlesen.
Nach meinem Verständnis können 20 km/h, auch bei Regen, auf gerader Strecke nicht zu viel sein. Aber ein Gericht kann das ganz anders sehen.
Nach meinem Verständnis fällt auch unangepasste Beschleunigung nicht darunter.
Nach meinem Verständnis ist ein Alleinunfall auf gerader Strecke die beste Hinweis auf einen Fahrfehler.
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Homunkulus
Beitrag 01.07.2009, 15:45
Beitrag #47


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Zitat (Affenmann @ 27.06.2009, 13:49) *
Ich sagte ihnen lediglich ich sei ins schleudern gekommen. Der Polizeibeamte sagte dann die Geschwindigkeit sei nicht angepasst gewesen wozu ich aber nichts weiter sagte (Ich gebe generell nur die Pflichtangaben raus).

Nun das mit der Geschwindigkeit ist wirklich so allgemein? Weil das Heck wäre mir auch mit 10 km/h ausgebrochen, sogar im Stand wärs mir ausgebrochen. Die Geschwindigkeit spielte hier keine sonderlich große Rolle. Hab halt zu viel Gas gegeben im falschen Moment.

Wenn man den Vorgang streng physikalisch betrachtet, wird die Beurteilung einfach und eindeutig.
Geschwindigkeit ist eine vektorielle Größe, nicht nur der Betrag (am Tacho ablesbar wink.gif ) spielt eine Rolle sondern auch die Richtung (erkennbar an der Spur, die die Reifen hinterlassen wink.gif ).
Mag sein, daß die skalare Größe angemessen war, die Richtung lag jedenfalls unbesteitbar daneben. Der Vektor hätte parallel zur Straßenführung verlaufen müssen.

Unangepaßte Geschwindigkeit paßt damit als Vorwurf schon.
Weshalb die Richtung nicht stimmte, dürfte von untergeordneter Bedeutung sein.
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Gast_fusel_*
Beitrag 01.07.2009, 15:49
Beitrag #48





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Zitat (AMenge @ 01.07.2009, 17:07) *
Zitat (Der_Veranstalter @ 01.07.2009, 15:49) *
Ich bin ein wenig erschüttert darüber, dass ein Fahranfänger so **** ist, dass er trotz rutschiger Fahrbahn beim losfahren so viel Gas gibt, dass es ihn von der Straße haut.

Das ist ein Fehler, wie ihn Anfänger nunmal machen.
... aber grundsätzlich kann das jedem passieren, der zum ersten Mal so einen Apparat bewegt. Vermutlich sogar dir.

ist mir auch schon passiert, mit einer Corvette.














ich besaß das Auto damals seit 9 Jahren und bin damit fast 200 000 km gefahren. Das passiert nicht nur Anfängern.

ich hatte 35 € bezahlt. Ich kann mich nicht genau erinnern, welcher Tatbestand das war, aber ich vermute einer von diesen:

101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. ( B - 1 ) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. ( B - 1 ) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Der Fahrfehler führt bei jeder Geschwindigkeit zum gleichen Ergebnis, die Unterstellung einer nicht angepassten Geschwindigkeit halte ich daher auch nicht für gerechtfertigt.
die Keule mit der nicht angepassten Geschwindigkeit in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse wird gerne ausgepackt, kostet ja so schön viel.
Eine nasse Fahrbahn ohne weitere Besonderheiten würde ich auch nicht als "besondere örtliche Straßenverhältnisse" bezeichnen. Das ist in unseren Breiten häufig und vielerorts anzutreffen.

und dann wäre selbst bei überhöhter Geschwindigkeit nur das fällig:

103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit ( A - 1 ) 35,00
einen Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG
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Mr Hyde
Beitrag 01.07.2009, 15:51
Beitrag #49


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@Homunkulus: Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Physikalisch kann die Geschwindigkeit eine vektorielle Größe sein. Rechtlich aber jawohl nicht. Dann spricht man von Fahrtrichtung. wavey.gif

Zum Thema:
Hier ist ein Urteil, das zwar zu einer Verurteilung führte, wo aber die Entscheidungsgründe in diesem Fall in meinen Augen eher nicht vorliegen.
http://strafzettel.de/index.html?/content/465.htm
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helmet lampshade
Beitrag 01.07.2009, 16:58
Beitrag #50


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.07.2009, 15:49) *
Lernt man heute nur noch mit ASR/EPT/EPS/Sonstwas zu fahren?

Die Wagen reagieren auch anders aufs Gasgeben. Der TE hat wahrscheinlich zu früh hochgeschaltet und war wahrscheinlich gerade so am unteren Rand der Drehmomentkurve, da passiert erst mal herzlich wenig wenn man vorsichtig Gas gibt, dann gibt man halt mehr Gas ...
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