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> Vorwurf: Nicht angepasste Geschwindigkeit, Heck ausgebrochen, ...aber nicht aufgrund "nicht angepasster Geschwindigkeit"
tadzio
Beitrag 01.07.2009, 21:37
Beitrag #51


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Zitat (Homunkulus @ 01.07.2009, 16:45) *
Mag sein, daß die skalare Größe angemessen war, die Richtung lag jedenfalls unbesteitbar daneben. Der Vektor hätte parallel zur Straßenführung verlaufen müssen.

Unangepaßte Geschwindigkeit paßt damit als Vorwurf schon.
Weshalb die Richtung nicht stimmte, dürfte von untergeordneter Bedeutung sein.


Selbst wenn man Deiner in der Rechtsprechung doch sehr ungewöhnlichen Definition von Geschwindigkeit folgen würde, wäre die falsche Richtung nicht Ursache des Unfalls, sondern Teil des Unfallgeschehens.

@Affenmann: wenn ich als Sachbearbeiter Dein Schreiben kriegen würde, würde es mich nicht umstimmen. Fängt schon mit dem arg hoch gegriffenen "Schock" an. Meinst Du nicht eher "Schreck"?

Cheers
tadzio


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Affenmann
Beitrag 02.07.2009, 01:35
Beitrag #52


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Dachte man bezeichnet die Situation im allgemeinen als Schockreaktion...Also wenn man anders handelt als mans eigentlich tun würde, ausgelöst durch ein vorhergegangenes Ereignis.

Habe nun auch ein neues Schreiben aufgesetzt, bisschen besser wie ich finde =) Mir wurden damit einige Chancen zugesprochen, obs klappt? Mal sehen =) Ich halte euch auf dem Laufenden =)
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Jack Daniels
Beitrag 02.07.2009, 01:36
Beitrag #53


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.07.2009, 15:49) *
Lernt man heute nur noch mit ASR/EPT/EPS/Sonstwas zu fahren?


Zwangsläufig da die Möglichkeit für Fahrschulen sich Fahrzeuge ohne diese Regelungssysteme zu besorgen doch etwas sehr eingeschränkt ist. whistling.gif Es wird wohl keiner bereit sein seine Fahrschüler mit einem Young-/Oldtimer zu schulen.

Die Zeiten als man lernte ohne ABS,ESP oder ASR zu fahren gehen nun mal zu Ende.Das waren noch Zeiten als man mit einer angetriebenen Starrachse im Heck unterwegs war. thread.gif Da hat man diverse Reaktionen des Autos fast zwangsläufig kennengelernt,vor allem im Winter. wavey.gif
Aber schön war die Zeit mit Heckantrieb aber ohne elektronische Spaßbremsen,wenn man denn zwei sensible Füße hat.Wer letzteres hat konnte auch im Oberschwäbischen einen 2002 Ti als Winterauto fahren.

Aber ohne Flachs,was Lastwechselreaktionen und ausbrechende Hecks angeht waren die alten Kisten gute Lehrmeister.Man bekam die Reaktionen deutlich und frühzeitig zu spüren.Heute merkt man den Grenzbereich ja oft nur noch an blinkenden Lämpchen.
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AMenge
Beitrag 02.07.2009, 07:43
Beitrag #54


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Zitat (Jack Daniels @ 02.07.2009, 02:36) *
Die Zeiten als man lernte ohne ABS,ESP oder ASR zu fahren gehen nun mal zu Ende.

Ich wage zu behaupten, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Fahrschüler mal in den ESP- oder ASR-Regelbereich kommt. Und wenn dann sicher nicht willentlich.
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Jack Daniels
Beitrag 03.07.2009, 00:43
Beitrag #55


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wavey.gif Was wohl auch besser ist so lange der Fahrlehrer kein eigenes Lenkrad hat.
Wobei man in den Regelbereich des ABS oder des ASR sehr schnell kommen kann,da reicht ein unsensibler Fuß auf Gas oder Bremse.
je nach Automodell greift auch das ESP sehr früh und sanft zu so das Fahrschüler kaum mal in den Genuß kommen die Grenzen der Physik hautnah zu spüren.
Das Problem liegt aber eher darin das die Fahranfänger in der Fahrschule Autos mit allerlei Nothelfern haben,dann mit Führerschein oft zumindest eines mit ABS und viele auch schon welche mit ESP.Wenn jetzt ein Anfänger gewohnt ist das irgendein Nothelfer einspringt wenn er zu fest auf Gas oder Bremse latscht oder Kurven zu optimistisch angeht und plötzlich ein Auto unterm Hintern hat das diese Helferlein nicht hat....

Wenn ich mir ab und zu anschaue wie unsere Betriebspfeifen,sorry Azubis shutup.gif , durch die Gegend heizen.Null Gefühl für Gas,Kupplung und Bremse.Immer voll drauf im Vertrauen auf die Elektronik.
Bei solchen Fahrern wäre eine Übungsstunde mit einem puristischen Fahrzeug nicht das Verkehrteste. Denn im Extremfall kann es sein das die Elektronik zu spät eingreift,bzw die schnelle Unterstützung des Fahrers braucht.
Aber fahren lernt man ja eh erst nach der Prüfung. whistling.gif Den ersten aber nicht letzten Quersteher hatte ich auch erst mit meinem ersten Auto.Aber Heckantrieb plus Eisregen sind dafür auch die besten Voraussetzungen gewesen.
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Affenmann
Beitrag 07.07.2009, 12:17
Beitrag #56


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"Ihre Einlassung konnte Sie nicht entlasten." =/

3 Punkte und 145 Euro...Naja :> Versuch wars wert..

Wann wird jetzt in ca. die Nachschulung angeordnet?
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Kai R.
Beitrag 07.07.2009, 12:28
Beitrag #57


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Zitat (Affenmann @ 07.07.2009, 13:17) *
"Ihre Einlassung konnte Sie nicht entlasten." =/

3 Punkte und 145 Euro...Naja :> Versuch wars wert..

Wann wird jetzt in ca. die Nachschulung angeordnet?

angesichts der Kosten würde ich es darauf ankommen lassen und Einspruch einlegen. Dann wird die Sache vor Gericht gehen. Das kostet paarundzwanzig Euro. Ich denke, dass Du gute Chancen hast, beim Richter Milde zu finden. Falls nicht, wird er Dir nahelegen Deinen Einspruch zurückzuziehen, dann ist nichts Schlimmes passiert.

Grüße

Kai


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Kai

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Affenmann
Beitrag 07.07.2009, 12:31
Beitrag #58


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So richtig vor Gericht ? biggrin.gif Mit : Zum Gericht fahren, Aussagen und so weiter?
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superdiesel
Beitrag 07.07.2009, 12:34
Beitrag #59


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Offroad-Events
Beitrag 07.07.2009, 13:42
Beitrag #60


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Zitat (Affenmann @ 30.06.2009, 02:26) *
E30 mit 3,5l Maschine und scharfer Alpina Nocke, mitte 80iger =/


Damit dürfte auch schon ein Großteil der erfahreneren Verkehrsteilnehmer überfordert sein. E30 mit dem großen 6-Ender auf der VA ist bei Nässe sehr sehr vorsichtig zu genießen. Da dürften vorne etwa 65-70% des Gewichts liegen und die Maschine dürfte im Bereich um 240 PS haben, bei etwa 12-1300kg Auto drumrum.
Sowas gibt man einem unerfahrenen Fahrer eigentlich bei Nässe nur wenn man Fahrer und Auto loswerden möchte thread.gif
Aber tatsächlich ist es so das die jüngeren Fahranfänger eigentlich keine Chance mehr haben zu lernen wie ein Auto im Grenzbereich reagiert.


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Affenmann
Beitrag 07.07.2009, 14:27
Beitrag #61


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Zitat (Offroad-Events @ 07.07.2009, 15:42) *
Zitat (Affenmann @ 30.06.2009, 02:26) *
E30 mit 3,5l Maschine und scharfer Alpina Nocke, mitte 80iger =/


Damit dürfte auch schon ein Großteil der erfahreneren Verkehrsteilnehmer überfordert sein. E30 mit dem großen 6-Ender auf der VA ist bei Nässe sehr sehr vorsichtig zu genießen. Da dürften vorne etwa 65-70% des Gewichts liegen und die Maschine dürfte im Bereich um 240 PS haben, bei etwa 12-1300kg Auto drumrum.
Sowas gibt man einem unerfahrenen Fahrer eigentlich bei Nässe nur wenn man Fahrer und Auto loswerden möchte thread.gif
Aber tatsächlich ist es so das die jüngeren Fahranfänger eigentlich keine Chance mehr haben zu lernen wie ein Auto im Grenzbereich reagiert.



Alles korrekt, Erfahrung mit dem E30 wink.gif ?
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Kai R.
Beitrag 07.07.2009, 14:42
Beitrag #62


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Zitat (Affenmann @ 07.07.2009, 15:27) *
Alles korrekt, Erfahrung mit dem E30 wink.gif ?

das bringt Dich aber nicht weiter. Wenn man ein bestimmtes Auto bei bestimmter Witterung nicht beherrschen kann, dann darf man es nicht fahren. Und nicht-Beherrschung und unangepasste Geschwindigkeit liegen arg nah beisammen.

Bei der Begründung aus dem Schreiben bleiben und keine Scheu, auch mal einen Richter kennenzulernen, das wäre mein Vorschlag.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Offroad-Events
Beitrag 07.07.2009, 14:47
Beitrag #63


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Zitat (Affenmann @ 07.07.2009, 16:27) *
Alles korrekt, Erfahrung mit dem E30 wink.gif ?


Ich hab in der Bauzeit des E30 bei BMW gelernt und wir haben da einige heiße Kisten gebaut, 325eta Block (2.7ltr) mit 325i Kopf und Einspritzanlage bringt aus dem Stegreif 210PS z.B., oder 02 mit dem ersten M3 Motor (passt wie Ar... auf Eimer) rolleyes.gif
Wir hatten auch einen der wenigen 745i (3.4 Turbo) mit SCHALTgetriebe im Bestand. Bei Nässe nicht vom Fleck zu bekommen ohne zumindest 50% der Gegenfahrbahn für das Heck einzuplanen whistling.gif


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Affenmann
Beitrag 04.11.2009, 14:19
Beitrag #64


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Ich weiß das Thema ist alt aber ich hatte nun letzte Woche meine gerichtliche Verhandlung.

Insgesamt wurde diese zuvor ca. 3 mal verschoben weil die Polizeibeamten nicht zum Aussagen kommen konnten (aus welchen Gründen auch immer).

Letztlich hat der Richter entschieden dass der Unfall nicht aufgrund der besonderen Straßenverhältnisse oder dem unachtsamen Gasgeben in der Kurve passierte =) Er selber konnte das auch ein bisschen nachvollziehen da er selber schonmal mit einem BMW in einer ähnlichen Situation war.

Er sagte auch dass eine Nachschulung absolut schwachsinnig wäre weil ich dadurch auch nicht lernen würde wie man sich am besten verhalten sollte in solch einer Situation und er mir am liebsten die Auflage verpassen würde an einem Sicherheitstraining teilzunehmen.

35 Euro "Strafe" und keine Punkte sinds geworden =)

Zum Unfall nochmal eine Frage: Ich hab da ja Sachschaden verursacht indem ich das Schild mitnahm, bisher ist aber keinerlei Rechnung oder sowas gekommen die auf Reperaturkosten hinweisen könnten. Das Schild stand auch gleich paar Tage nach dem Unfall wieder an der Unfallstelle. Kommt die Rechnung jetzt erst nachdem das Verfahren abgeschlossen worden ist oder kommt da nichts mehr..?
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AMenge
Beitrag 04.11.2009, 14:26
Beitrag #65


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Zitat (Affenmann @ 04.11.2009, 14:19) *
Letztlich hat der Richter entschieden dass der Unfall nicht aufgrund der besonderen Straßenverhältnisse oder dem unachtsamen Gasgeben in der Kurve passierte =)

Erstaunlich. Was ist denn seiner Meinung nach ursächlich?

Wie dem auch sei, du hattest da einen sehr verständnisvollen Richter. Sei froh und lerne draus - und überleg dir die Sache mit dem Sicherheitstraining mal. Ist bald Weihnachten, sowas kann man sich auch gut schenken lassen.
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Jens
Beitrag 04.11.2009, 14:27
Beitrag #66


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Zitat (Affenmann @ 04.11.2009, 14:19) *
35 Euro "Strafe" und keine Punkte sinds geworden =)

Dann hat sich die Entscheidung, das auszufechten ja gelohnt. Glückwunsch thumbup.gif und danke für die Rückmeldung


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Der_Veranstalter
Beitrag 04.11.2009, 14:34
Beitrag #67


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Wer trägt dann bei sowas die Zusatzkosten? Für Gericht, evtl. Verteidiger? Muss man bei sowas dabei sein? (Weil der Verdienstausfall bei dem einen oder anderen ist ja in einer halben Stunde größer als die am Ende übrig bleibende Geldstrafe...)

gb


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Jens
Beitrag 04.11.2009, 14:40
Beitrag #68


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Zitat (Der_Veranstalter @ 04.11.2009, 14:34) *
Wer trägt dann bei sowas die Zusatzkosten?
Die wird @Affenmann selber zahlen müssen.
Aber 35 EUR Geldbuße + 47 EUR Gerichtsgebühren sind ja deutlich weniger als die vorher im Raum stehenden 120 EUR + 23,50 EUR Gebühren des Bußgeldbescheids. Zudem gibts keine Punkte und die Probezeitfolgen (Verlängerung um zwei Jahre + Aufbauseminar mit ca. 300 EUR) sind ihm so auch erspart geblieben.
Ich denk mal, daß es auch finanziell ein Erfolg war.


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Kai R.
Beitrag 04.11.2009, 14:44
Beitrag #69


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Hallo Affenmann,

gut so. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.

Grüße

Kai


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Affenmann
Beitrag 04.11.2009, 14:51
Beitrag #70


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Kosten für die Verhandlung, meinte der Richter, muss ich nicht tragen (Da ich noch zur Schule gehe, kein Einkommen..). Letztlich bleiben die 35 Euro sagte man mir. Auch das Geld für die vorigen Einsprüche und so muss ich nicht tragen.

Verteidiger hatte ich gar nicht, hab ich alles selber erzählt^^

Ob man dabei sein muss kann ich nicht selber beantworten, lediglich aus einem Schreiben zitieren:

"[...] Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, muss das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung verwerfen, auch wenn ein von Ihnen bevollmächtigter Verteidiger zum Hauptverhandlungstermin erscheinen sollte.

Als genügend entschuldigt wegen einer Erkrankung gelten sie nur dann, wenn Sie eine aussagekräftige, ärztliche Bescheinigung über Ihre Verhandlungs- oder Reisefähigkeit vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.

Das Gericht entbindet Sie auf Ihren Antrag von dieser Verpflichtung, wenn Sie sich zur Sache geäußert oder erklärt haben, dass Sie sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werden, und Ihre Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist.

Wenn das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbunden hat, können Sie sich im Termin durch einen Verteidiger vertreten lassen, der mit einer schriftlichen Vollmacht versehen sein muss. Wenn Sie zu dem Termin nicht kommen, wird in Ihrer Abwesenheit verhandelt werden. Dabei wird anstelle Ihrer Einlassung im Termin Ihre früheren Vernehmungen und etwaige schriftliche oder protokollierte Erklärungen durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in der Hauptverhandlung bekannt gegeben. Gegebenfalls wird festgestellt, dass Sie sich nicht geäußert haben, obwohl Ihnen dazu Gelegenheit gegeben war.
[...]"

Mir gings in erster Linie auch eher um die Punkte, nicht ums Geld..
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Der_Veranstalter
Beitrag 05.11.2009, 17:31
Beitrag #71


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Zitat (Jens @ 04.11.2009, 14:40) *
Die wird @Affenmann selber zahlen müssen.


Das hätte ich jetzt aber auch nicht eingesehen, schließlich wars ja sowas wie ein Freispruch, oder?

gb


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Uwe W
Beitrag 05.11.2009, 21:06
Beitrag #72


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Nein, @affenmann ist ja schuldige gesprochen worden, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, und müsste deshalb auch normalerweise die Kosten tragen.

Der ursprüngliche Bußgeldbescheid ist bereits mit dem Einspruch hinfällig geworden. Es ging in dem Verfahren also nicht darum, ob der Bußgeldbescheid korrekt war, sondern darum, welche "Bestrafung" für den vorgeworfenen Sachverhalt zu verhängen ist.

Dass die Sanktion milder ausfällt als im Bußgeldbescheid, führt nicht dazu, dass der Betroffene keine Kosten übernehmen muss.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Stgter
Beitrag 31.03.2013, 18:21
Beitrag #73


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Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Gibt es Urteile, die sagen was alles zu Straßen- oder Verkehrsverhältnisse gehört.

Wie ist es in einem Tunnel mit wesentlich erhöhter Geschw. ?
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Damastor
Beitrag 31.03.2013, 19:24
Beitrag #74


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Wofür braucht es da ein Urteil? Zu Straßen- und Verkehrsverhältnissen gehört alles was dein Auto umgibt. Ich finde die Begrifflichkeit recht eindeutig.

Wenn im Tunnel viel los ist und du da durchheizt wie ein Irrer kann man da sicher drüber nachdenken ob das nicht nur mit 35€ abgetan werden kann. Im Zweifelsfall wird aber die erhöhte Geschwindigkeit ohnehin teurer wink.gif


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Viele Grüße!

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nachteule
Beitrag 31.03.2013, 20:12
Beitrag #75


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Hallo, Stgter,

gibt es einen konkreten Grund für Deine Frage?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Stgter
Beitrag 01.04.2013, 11:27
Beitrag #76


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Nein, ich stelle mir nur die Frage, ob ein Tunnel solch ein Straßenverhältnis darstellen könnte.
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nachteule
Beitrag 01.04.2013, 14:40
Beitrag #77


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Hallo, Stgter,

es dürfte auf die Beschaffenheit des Tunnels ankommen, z. B., wie viele Fahrspuren es gibt, ob es ein Tunnel mit Begegnungsverkehr ist, wie die Geschwindigkeit in diesem generell geregelt ist usw.

Viele Grüße,

Nachteule


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