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> 3spurige Autobahn
glenny
Beitrag 01.07.2009, 19:25
Beitrag #1


Neuling


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Hi zusammen!
Sind am WE von Konstanz nach Hamburg gefahren und hatten viiiiel Zeit zum Diskutieren. rolleyes.gif
Wenn eine Autobahn dreispurig ist, darf man dann uneingeschränkt auf der Mittelspur fahren? Oder MUSS mann nach Überholmanöver oder komplett freier Fahrbahn ganz links fahren?!
Hmm, wir sind zu keiner wirklichen Einigung gekommen... Möchte aber natürlich das korrekte Verhalten wissen.

Schönen Abend!
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Q-Treiberin
Beitrag 01.07.2009, 19:28
Beitrag #2


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Zitat
Wenn eine Autobahn dreispurig ist, darf man dann uneingeschränkt auf der Mittelspur fahren?
Nein, auch dann gilt das Rechtsfahrgebot.
Zitat
Oder MUSS mann nach Überholmanöver oder komplett freier Fahrbahn ganz links fahren?!
Wenn Du "links" durch "rechts" ersetzt lautet die Antwort "JA".
Zitat
Schönen Abend!
Gleichfalls.. wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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nasigoreng
Beitrag 01.07.2009, 19:54
Beitrag #3


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Zeichen 340, Leitlinie

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 01.07.2009, 20:16
Beitrag #4





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Zitat (nasigoreng)
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.


Wenn also gar nix rechts fährt, dann hat man auch dort zu wechseln.. und man hat natürlich niemanden hinter sich mehr als unvermeidbar zu behindern..
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Anderssen
Beitrag 01.07.2009, 20:20
Beitrag #5


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Zitat (glenny @ 01.07.2009, 20:25) *
Oder MUSS mann nach Überholmanöver oder komplett freier Fahrbahn ganz links fahren?!
Bei komplett freier Fahrbahn muss man auf jeden Fall rechts fahren. Auch dann, wenn das nächste zu überholene Fahrzeug noch weit entfernt ist.
Eine genaue Vorgabe, wie groß die Lücke rechts zu sein hat, so dass man einscheren muss, gibt es aber (noch) nicht.
Bei zweispurigen Autobahnen jedoch muss man (laut Rechtssprechung) dann rechts einscheren, wenn man mit unverminderter Geschwindigkeit 15-20 Sekunden rechts bleiben kann.

Für dreispurige Autobahnen wurde das Rechtsfahrgebot durch § 41 Abs. 6 Nr. 1 d StVO etwas aufgelockert, dort heißt es: sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Aber die Rücksicht gebietet es eigentlich auch dort, dass man, zumindest wenn man nicht besonders schnell ist (z. B. 120 km/h), nicht wesentlich länger auf der Mittelspur bleibt.

Über die Größe der Lücke könnte man jetzt spekulieren; ich würde jetzt mal ganz naiv den Wert für die zweispurige Autobahn nehmen und verdoppeln, so dass man einscheren muss, sobald man 30-40 Sekunden rechts bleiben kann.
In der Praxis wird man wohl dann verwarnt werden, wenn man mehrere Autos beim Überholen behindert hat.
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haidi
Beitrag 01.07.2009, 22:46
Beitrag #6


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Zitat (nasigoreng @ 01.07.2009, 21:54) *
Zeichen 340, Leitlinie

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen


Wer schreibt solche Gesetzestexte?

Einfacher wäre gewesen:
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung mehr als zwei Fahrstreifen so markiert, dann darf der zwiete Fahrstreifen von rechts dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken.....
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nasigoreng
Beitrag 01.07.2009, 23:06
Beitrag #7


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Zitat (haidi @ 01.07.2009, 23:46) *
Wer schreibt solche Gesetzestexte?

Welches Juristenteam diesen Text entworfen hat weiß ich nicht, aber abgesegnet haben es Politiker. Sie werden schon nicht wissen, was sie getan haben laugh2.gif


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Jens
Beitrag 01.07.2009, 23:09
Beitrag #8


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Zitat (haidi @ 01.07.2009, 23:46) *
Einfacher wäre gewesen:
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung mehr als zwei Fahrstreifen so markiert, dann darf der zwiete Fahrstreifen von rechts dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken.....

Und was machst du dann bei vier-, fünf- oder nochmehr-spurigen Straßen? Für jede "Sorte" einen eigenen Text?


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swift
Beitrag 01.07.2009, 23:15
Beitrag #9


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Wieso denn Jens? think.gif

Hier ist doch die Definition von @haidi eindeutig:
Es darf bei mind. 3-spurigen AB der zweite Fahrstreifen von rechts durchgängig befahren werden.

Im aktuellen Gesetzestext ist die spezielle Erwähnung von dreispurigen Straßen jedenfalls überflüssig.
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Kolbenfeder
Beitrag 03.07.2009, 16:48
Beitrag #10


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Zitat (glenny @ 01.07.2009, 21:25) *
Wenn eine Autobahn dreispurig ist, darf man dann uneingeschränkt auf der Mittelspur fahren?



Dann ganz bestimmt nicht, das wäre lebensgefährlich.

DREISPURIGE Autobahnen gab es mal sowohl in Deutschalnd als auch in Italien, hier von Hamburg nach Lübeck!
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NASCAR
Beitrag 03.07.2009, 18:51
Beitrag #11


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Zitat (Kolbenfeder @ 03.07.2009, 17:48) *
DREISPURIGE Autobahnen gab es mal sowohl in Deutschalnd als auch in Italien, hier von Hamburg nach Lübeck!


Na na @KF, du wirst doch sicherlich wissen was gemeint ist . wavey.gif


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Zitat (GSX-R)
Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:...
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Tracy
Beitrag 07.07.2009, 15:35
Beitrag #12


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Hallo, ich finde es immer so nervig, wenn auf einer dreispurigen freien Autobahn alle wie die Gänse auf der Mittelspur fahren! crybaby.gif
Dann muss ich von ganz rechts nach ganz links und wieder zurück..... ranting.gif Ohne diese Mittelspurkleber könnte das Fahren manchmal so angenehm sein..... shutup.gif

LG
Tracy
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durban
Beitrag 07.07.2009, 16:08
Beitrag #13


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Zitat (haidi @ 01.07.2009, 23:46) *
Zitat (nasigoreng @ 01.07.2009, 21:54) *
Zeichen 340, Leitlinie

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. ...


Wer schreibt solche Gesetzestexte?

Einfacher wäre gewesen:
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung mehr als zwei Fahrstreifen so markiert, dann darf der zwiete Fahrstreifen von rechts dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken.....


Viel schlimmer ist die Phrase "hin und wieder"... unbestimmter geht es kaum, juristisch höchst unglücklich.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Arthur Dent
Beitrag 07.07.2009, 16:26
Beitrag #14


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Zitat (durban @ 07.07.2009, 17:08) *
Viel schlimmer ist die Phrase "hin und wieder"... unbestimmter geht es kaum, juristisch höchst unglücklich.

Hast du nicht unrecht, aber versuch doch einfach mal es bestimmter zu formulieren, so daß Anfang und Ende der Mittelspurstrecke zweifelsfrei erkennbar sind und alle Eventualitäten abgedeckt sind.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Digo
Beitrag 07.07.2009, 16:36
Beitrag #15


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Zitat (Tracy @ 07.07.2009, 16:35) *
Hallo, ich finde es immer so nervig, wenn auf einer dreispurigen freien Autobahn alle wie die Gänse auf der Mittelspur fahren! crybaby.gif
Dann muss ich von ganz rechts nach ganz links und wieder zurück..... ranting.gif Ohne diese Mittelspurkleber könnte das Fahren manchmal so angenehm sein..... shutup.gif

LG
Tracy

Auch toll ist, wenn ein Tempolimit besteht, rechts LKW fahren, und außer dir genau ein Auto unterwegs ist, das aber 10m hinter dir hängt, weil es aus welchem Grund auch immer nicht auf die linke Spur wechselt, wobwohl wie gesagt da niemand fährt, aber wenn dann rechts doch einmal eine Lücke ist an dir vorbei heizt, als ob der Teufel persönlich hinter ihnen her wäre.
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holger74
Beitrag 28.12.2009, 07:40
Beitrag #16


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Hallo!

Meine Frage hat zwar nichts mit dem bisher Besprochenen zu tun, passt aber zum Topic und ich wollte nicht extra einen Thread aufmachen.

Mir ist letztens aufgefallen das es speziell an Wochenenden (=keine LKW) auf der mittleren Spur schnell mal eng werden kann. Dann nämlich wenn jemand von der rechten auf die mittlere Spur wechseln möchte um den Vordermann zu überholen und gleichzeitig jemand von der linken Spur auf die mittlere Spur wechseln muss um seinen Hintermann vorbeizulassen und beide VT die gleiche Lücke "anpeilen". Habt ihr ähnliches beobachtet? Während der Woche fällt mir das eigendlich nicht so extrem auf.
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KarlHeinzM
Beitrag 28.12.2009, 15:52
Beitrag #17


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Zitat (nasigoreng @ 01.07.2009, 19:54) *
Zeichen 340, Leitlinie

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen


§ 7 StVO neu:
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
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KarlHeinzM
Beitrag 28.12.2009, 16:20
Beitrag #18


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Zitat
Bei komplett freier Fahrbahn muss man auf jeden Fall rechts fahren. Auch dann, wenn das nächste zu überholene Fahrzeug noch weit entfernt ist.
Eine genaue Vorgabe, wie groß die Lücke rechts zu sein hat, so dass man einscheren muss, gibt es aber (noch) nicht.
Bei zweispurigen Autobahnen jedoch muss man (laut Rechtssprechung) dann rechts einscheren, wenn man mit unverminderter Geschwindigkeit 15-20 Sekunden rechts bleiben kann.


Diese 20 Sekunden gelten für eine dreistreifige Autobahn.

Bei einer zweistreifigen BAB muss sich der Überholende sobald wie möglich wieder rechts einordnen.
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columbo
Beitrag 28.12.2009, 17:34
Beitrag #19


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Zitat (KarlHeinzM @ 28.12.2009, 16:20) *
Diese 20 Sekunden gelten für eine dreistreifige Autobahn.


Die 20-Sekunden-Regel ist eine gaaaaanz grobe Faustformel, die sich in der Rechtsprechung anscheinend durchgesetzt hat.
Letztlich kannst Du ja nicht wissen, wie lange Du brauchen wirst. Damit sollen wohl nur extreme Fälle von Blockierern verhindert werden, die minutenlang links bleiben.

Die Regel gilt m.W. gerade für die zweispurige Autobahn. Zwanzig Sekunden sind keine lange Zeit und man kann es den Nachfolgenden durchaus zumuten, solange zu warten, bis ein langsameres Fahrzeug ein paar LKW überholt hat. Auf der Mittelspur darf man soweit ich weiß bleiben, wenn man "sporadisch" Fahrzeuge überholt. Was ich persönlich für falsch halte, aber ich bin halt kein Richter.
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nachteule
Beitrag 28.12.2009, 17:44
Beitrag #20


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Hallo, Holger74,

so etwas kommt nicht nur am Wochenende vor.

Sowohl beim Ausscheren zum Überholen, als auch beim Einscheren nach einem Überholvorgang sollte man grundsätzlich nicht nur den Fahrstreifen, auf den man wechseln will, im Auge haben, sondern auch die Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen daneben.

Nur so kann man erkennen, ob ein anderer VT ebenfalls einen Fahrstreifenwechsel durchführen will.

Wollen beide Fahrer, der auf dem rechten und der auf dem linken Fahrstreifen, gleichzeitig auf den mittleren wechseln, bietet es sich meiner Ansicht nach an, dass der, der sich auf dem linken Fahrstreifen befindet, seinen Fahrstreifenwechsel abbricht und weiter links bleibt.

Dies aus dem Grund, weil der andere VT in so einer Situation meistens abbremsen und hinter seinem Vordermann wieder einscheren müsste, während der auf dem linken Fahrstreifen fahrende einfach, ohne abzubremsen, weiter fahren kann, und weil er das andere Fahrzeug in der Regel besser beobachten und den Fahrstreifenwechsel eher erkennen kann.

Eine Vorschrift, sich so zu verhalten, gibt es allerdings meines Wissens nicht, sondern ist nur meine eigene Ansicht dazu.

Steckt aber keiner von beiden zurück, oder passt keiner von beiden auf, dürfen bei einem Zusammenstoß auch beide zahlen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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KarlHeinzM
Beitrag 28.12.2009, 19:27
Beitrag #21


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Zitat (columbo @ 28.12.2009, 17:34) *
Zitat (KarlHeinzM @ 28.12.2009, 16:20) *
Diese 20 Sekunden gelten für eine dreistreifige Autobahn.


Die 20-Sekunden-Regel ist eine gaaaaanz grobe Faustformel, die sich in der Rechtsprechung anscheinend durchgesetzt hat.
Letztlich kannst Du ja nicht wissen, wie lange Du brauchen wirst. Damit sollen wohl nur extreme Fälle von Blockierern verhindert werden, die minutenlang links bleiben.

Die Regel gilt m.W. gerade für die zweispurige Autobahn. Zwanzig Sekunden sind keine lange Zeit und man kann es den Nachfolgenden durchaus zumuten, solange zu warten, bis ein langsameres Fahrzeug ein paar LKW überholt hat. Auf der Mittelspur darf man soweit ich weiß bleiben, wenn man "sporadisch" Fahrzeuge überholt. Was ich persönlich für falsch halte, aber ich bin halt kein Richter.


Für die zweistreifige Autobahn gilt § 5 Abs. 4 StVO.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Dieses sogenannte 20 Sekunden Urteil war erst nach Ausbau von dreistreifigen Autobahnen und der Fassung des § 7 StVO gefällt worden.

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
erforderlich.

Merke: nach einem "hin" muss auch ein "wieder" kommen. Der Zwischenraum darf 20 Sekunden betragen. Zähle mal 21. 21. 21. und das 20 mal, Du staunst, welch große Strecke Du da zurücklegst. Und dann wird es Zeit zum Rechts einscheren.
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Der Dicke
Beitrag 28.12.2009, 21:36
Beitrag #22


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Zitat (holger74 @ 28.12.2009, 07:40) *
Hallo!

Meine Frage hat zwar nichts mit dem bisher Besprochenen zu tun, passt aber zum Topic und ich wollte nicht extra einen Thread aufmachen.

Mir ist letztens aufgefallen das es speziell an Wochenenden (=keine LKW) auf der mittleren Spur schnell mal eng werden kann. Dann nämlich wenn jemand von der rechten auf die mittlere Spur wechseln möchte um den Vordermann zu überholen und gleichzeitig jemand von der linken Spur auf die mittlere Spur wechseln muss um seinen Hintermann vorbeizulassen und beide VT die gleiche Lücke "anpeilen". Habt ihr ähnliches beobachtet? Während der Woche fällt mir das eigendlich nicht so extrem auf.

sind Touristen, Wochenendausflügler und andere Sonntagsfahrer ranting.gif

Gruß Der Dicke


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Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Anderssen
Beitrag 28.12.2009, 22:26
Beitrag #23


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Zitat (KarlHeinzM @ 28.12.2009, 16:20) *
Diese 20 Sekunden gelten für eine dreistreifige Autobahn.
Nein, sie gilt für zweispurige, wie auch das OLG Düsseldorf hier klargestellt hat:
Zitat (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.09.1989 - 2 Ss (OWi) 318/89 - (OWi) 93/89 II)
Nach früherer Rechtsprechung zu § 8 II 1 StVO a. F. entstand die Pflicht zum Einscheren auf die rechte Fahrbahn, wenn dort die Möglichkeit bestand, 20 Sek. mit gleicher Geschwindigkeit weiterzufahren (vgl. OLG Celle, DAR 1968, 278). Da § 8 StVO a. F. jedoch auch für nur zweispurige Straßen galt und § 42 VI Nr. 1d StVO nach seinem Wortlaut das Rechtsfahrgebot großzügig auflockert (vgl. Booß, StVO, 3. Aufl., S. 474), kann diese Rechtsprechung nicht für die Auslegung der letztgenannten Vorschrift übernommen werden (a. A. OLG Celle, VRS 64, 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21; Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich, § 7 StVO Rdnr. 3). Die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit ist vielmehr erheblich größer zu bemessen.
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KarlHeinzM
Beitrag 29.12.2009, 08:48
Beitrag #24


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Zitat (KarlHeinzM @ 28.12.2009, 16:20) *
Diese 20 Sekunden gelten für eine dreistreifige Autobahn.

Nein, sie gilt für zweispurige, wie auch das OLG Düsseldorf hier klargestellt hat:
Zitat
06.09.1989 - 2 Ss (OWi) 318/89 - (OWi) 93/89 II



Rechtsfahrgebot bei drei Fahrstreifen für eine Richtung außerorts
StVO §§ 2 I, 42 VI Nr. 1d (Zeichen 340)

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen durch Zeichen 340 markiert, so entfällt das Rechtsfahrgebot für den Benutzer des mittleren Fahrstreifens nicht schon dann, wenn vor ihm auf der rechten Fahrbahn ein Fahrzeug "irgendwo in Sicht" ist. Vielmehr ist dem Rechtsfahrgebot nachzukommen, wenn der Abstand zu dem rechts haltenden oder vorausfahrenden Fahrzeug so groß ist, daß der Benutzer des mittleren Fahrstreifens nach Einscheren auf die rechte Fahrbahn dort längere Zeit mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren könnte.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.09.1989 - 2 Ss (OWi) 318/89 - (OWi) 93/89 II

OK, die zwanzig Sekunden sind hier nicht genannt, erst später in der Begründung, aber ältere Fassungen der damaligen §§ betreffend

Gerichtsurteile dazu: http://www.unfreiwillig120.de/law2.htm
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Anderssen
Beitrag 29.12.2009, 09:49
Beitrag #25


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Eben, bei drei Spuren pro Richtung ist von "längerer Zeit" die Rede; nicht aber von 20 Sekunden, von denen sich das OLG Düsseldorf ja hier distanziert hat.
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columbo
Beitrag 29.12.2009, 11:46
Beitrag #26


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Zitat (Anderssen @ 29.12.2009, 09:49) *
Eben, bei drei Spuren pro Richtung ist von "längerer Zeit" die Rede; nicht aber von 20 Sekunden, von denen sich das OLG Düsseldorf ja hier distanziert hat.


Wobei ich das letzte zitierte Urteil so verstehe, dass jedenfalls auch auf der Mittelspur einer dreispurigen Autobahn die Überholabsicht erkennbar sein muss. Das heißt, es reicht nicht, wenn rechts irgendwo in der Ferne Fahrzeuge fahren, deren Geschwindigkeit man aus der Distanz gar nicht feststellen kann. Man muss auch erkennen können, dass der Mittelspurnutzer sie noch deutlich vorm nächsten Monatsersten einholen wird.
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Wollf_0708
Beitrag 29.12.2009, 12:04
Beitrag #27


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Zitat (glenny @ 01.07.2009, 19:25) *
Sind am WE von Konstanz nach Hamburg gefahren und hatten viiiiel Zeit zum Diskutieren. rolleyes.gif
Wenn eine Autobahn dreispurig ist, darf man dann uneingeschränkt auf der Mittelspur fahren?


Wer in Konstanz bereits auf die Mittelspur fährt, weiss, dass er im Hamburg dann genau vor seiner Garage steht. Würde er rechts oder links in der Spur bleiben, stünde er vor der Garage der Nachbarn.

SCNR

Im Ernst:
ist es nicht entspannter vorwiegend auf der freien rechten Spur zu fahren und sich nicht von MSS-Scheuchern "in den Kofferraum fahren zu lassen" . Lichthupend von hinten anblinzeln zu lassen, dauernd in der Rückspiegel zu schauen, ob sich nicht doch zwei annähernde Schnellere von hinten ankommen.... usw. ?

GrussWolF
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Anderssen
Beitrag 29.12.2009, 12:26
Beitrag #28


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Zitat (columbo @ 29.12.2009, 11:46) *
Wobei ich das letzte zitierte Urteil so verstehe, dass jedenfalls auch auf der Mittelspur einer dreispurigen Autobahn die Überholabsicht erkennbar sein muss. Das heißt, es reicht nicht, wenn rechts irgendwo in der Ferne Fahrzeuge fahren, deren Geschwindigkeit man aus der Distanz gar nicht feststellen kann.
Ja, das sagt das OLG ja mehr oder weniger ausdrücklich aus.
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columbo
Beitrag 29.12.2009, 14:16
Beitrag #29


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Zitat (Wollf_0708 @ 29.12.2009, 12:04) *
Im Ernst:
ist es nicht entspannter vorwiegend auf der freien rechten Spur zu fahren und sich nicht von MSS-Scheuchern "in den Kofferraum fahren zu lassen" . Lichthupend von hinten anblinzeln zu lassen, dauernd in der Rückspiegel zu schauen, ob sich nicht doch zwei annähernde Schnellere von hinten ankommen.... usw. ?


Für Leute, die am Steuer eines KfZ einigermaßen entspannt sitzen können, den Verkehr um sich herum im Auge behalten und mitdenken: Ja, für die ist es entspannter.

Für Leute, die es schon als Herausforderung empfinden, ein Fahrzeug in der Spur zu halten oder denen nicht bewusst ist, dass man sich auf den Verkehr und nicht auf die SMS konzentrieren muss: Für solche Leute ist es einfacher, einfach da weiterzufahren, wo sie gerade sind.

Ich sehe das seit einiger Zeit bei meinem ältesten Sohn. Ich kann das hier schreiben; er liest ja nicht mit. Ihm ist anscheinend das Talent zum Autofahren nicht in die Wiege gelegt (kein Wunder: Seine Mutter ist eine Frau). Die komplette (m.E. normal bemessene) kognitive Leistung konzentriert sich auf Auto-in-der-Spur-Halten und Musikhören. Die Frage, ob man nach rechts gehen könnte, stellt sich nicht, da ihm nicht bewusst ist, dass es hier irgendetwas zu entscheiden gibt. Er fährt einfach da weiter, wo er ist. Also links. Er gehört zu denen, die, wenn sie auf einen LKW auflaufen, fünf Meter vorm Einschlag bremsen, dann eine Minute brauchen um festzustellen, dass man überholen könnte, dann einfach rausziehen ohne zu beschleunigen und sich über das Lichthupengewitter aufregen. Er gehört zu denen, die in der Kurve nicht schalten können und bei denen auch im Geradeauslauf das Auto jedesmal einen Schlenker macht, wenn sie hoch- oder runterschalten müssen.
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Schorsch
Beitrag 29.12.2009, 15:42
Beitrag #30


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Zitat (columbo @ 29.12.2009, 14:16) *
Ihm ist anscheinend das Talent zum Autofahren nicht in die Wiege gelegt (kein Wunder: Seine Mutter ist eine Frau).



Lass uns nicht im Unklaren darüber, wer Dich geboren hat.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.12.2009, 17:18
Beitrag #31


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"(kein Wunder: Seine Mutter ist eine Frau)."

zu spät für die Stilblüten im TTT, aber das beste Zitat der letzen Monate! Danke Inspector ! thumbup.gif laugh.gif
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Jack Daniels
Beitrag 29.12.2009, 21:42
Beitrag #32


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whistling.gif Dann kann man den Spruch immer noch als ersten Beitrag des Stilblütenjahrgangs 2010 verwenden.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.12.2009, 23:17
Beitrag #33


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wobei es ja keine echte Blüte ist. Ist ja eher eine gewollte Zucht wink.gif
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Wollf_0708
Beitrag 30.12.2009, 10:32
Beitrag #34


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.12.2009, 17:18) *
"(kein Wunder: Seine Mutter ist eine Frau)."

..oder wollte columbo schreiben und hatte gerade kein "m" zur Hand:
"kein Wunder: Seine Mutter ist meine Frau"

allerdings in seiner weiteren Beschreibung der Fahrweise des Nachwuchses, vermute ich fast, dass der älteste Sohn ein Mädel ist.

Wann warst Du das letzte Mal zu Hause, columbo, und hast Art, Anzahl und Geschlecht Deiner Kinder überprüft ?
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columbo
Beitrag 30.12.2009, 14:17
Beitrag #35


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Zitat (Wollf_0708 @ 30.12.2009, 10:32) *
..oder wollte columbo schreiben und hatte gerade kein "m" zur Hand:
"kein Wunder: Seine Mutter ist meine Frau"

allerdings in seiner weiteren Beschreibung der Fahrweise des Nachwuchses, vermute ich fast, dass der älteste Sohn ein Mädel ist.

Wann warst Du das letzte Mal zu Hause, columbo, und hast Art, Anzahl und Geschlecht Deiner Kinder überprüft ?


Heute früh beim Frühstück waren's noch zwei Buben. Dem Aussehen nach. Die Vornamen deuten auch darauf hin, dass ich mich da nicht getäuscht habe.
Die Mutter des ältesten ist allerdings nicht meine Frau (sondern war es mal vor langer Zeit).
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noname13
Beitrag 01.01.2010, 21:31
Beitrag #36


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Mir gerade gestern wieder passiert: Ich fahre auf der ungewöhnliche leeren A6, aus 2 Spuren werden 3 Spuren. Ich befinde mich gerade im Überholanflug, da setzt mein Vordermann den Blinker und zeiht direkt auf die Mittelspur bei ansonsten leerer rechten Spur. Ich also auf links rüber, ihn überholt und dann ganz rechts rüber. Der Herr fährt in aller Ruhe auf der Mittelspur weiter. Gestern waren allerdings auch einige Gehirntote auf den Straße unterwegs, schlimmer als sonst...


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Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr.
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