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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 ![]() |
dafür aber ein recht heftiger Kratzer in der Fahrertür. Der Werkstattmeister sagte mir, der Schaden sei ihnen gleich aufgefallen, allerdings hätte er das Auto erst gesehen, nachdem der externe Hagelbeulenspezialist seine Arbeit getan hatte, er würde das nochmals mit dem Beulenzieher besprechen. Heute rief mich dann der Chef des Autohauses an und erklärte mir in eher unhöflichem Ton, er hätte alle beteiligten Mitarbeiter und den externen Dienstleister befragt. Diese würden alle bezeugen, der Kratzer sei bereits vorhanden gewesen. Er hätte dafür jede Menge Zeugen, ein Verschulden der Werkstatt sei völlig ausgeschlossen. Der Kratzer ist in der Mitte der Fahrertür, etwa 30cm lang und geht durch bis auf die Grundierung. Er hebt sich also relativ stark vom roten Lack ab und fiel mir beim Abholen des Fahrzeugs sofort auf, ohne dass ich das Auto dafür genauer hätte anschauen müssen. Ich bin mir daher völlig sicher, dass mir der Kratzer auch aufgefallen wäre, wenn er schon vor dem Werkstatttermin vorhanden gewesen wäre. Leider habe ich vor der Übergabe an die Werkstatt aber keine ausführliche Dokumentation des Fahrzeugzustands erstellt...kann also nicht nachweisen, dass der Kratzer nicht bereits bestand. Wer fotografiert sein Auto schon jedes mal, wenn er es bei der Werkstatt abstellt? Wie würdet ihr hier vorgehen? Seht ihr hier eine Möglichkeit, den Schaden ersetzt zu kriegen? Oder werde ich da drauf sitzenbleiben? Schade eigentlich, ich war bisher mit der Arbeit und dem Service der Werkstatt sehr zufrieden, ich hatte das Auto da auch gekauft. Aber mit dem Vertrauen ist's jetzt natürlich vorbei ![]() -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
soviel zu dem Thema ordenliche Fahrzeugübergabe mit Protokoll !!!!!!!!
![]() Leider gibt es immer mehr von beiden Seiten. Der eine will einen Altschaden instandgesetzt haben und der andere hat das Problem mit einem frisch verursachten Schaden. Jeder kann dieses Problem selber durch eine einfache Übergabekontrolle vermeiden. ![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10048 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Schade eigentlich, ich war bisher mit der Arbeit und dem Service der Werkstatt sehr zufrieden, Nachdem die Autohäuser ja keine Krise und massenhaft Kunden haben können die sich sowas erlauben. Wäre auch zuviel verlangt, wenn die sich das genauer ansehen und ihrer Versicherung melden würden.
ich hatte das Auto da auch gekauft. Aber mit dem Vertrauen ist's jetzt natürlich vorbei ![]() -------------------- Wer bremst hat Angst
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Nach meinem Unfall hat die Werkstatt selbst Fotos des Autos angefertigt.
Ich vermute mal, dass diese sich nicht einfach so aus der Affäre ziehen kann und das deswegen macht? -------------------- |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 ![]() |
Bei der Begutachtung des Hagelschadens wurden vom Gutachter Fotos gemacht,
die hier aber nichts aussagen, da der Schaden nicht sofort behoben werden konnte, sondern zwischen Begutachtung und Reparaturtermin etwa 4 Wochen lagen. Wenn die Werkstatt Fotos mit Kratzer vorliegen hätte, würde das nur zeigen, dass der Schaden irgendwann während des Werkstattaufenthaltes vorhanden war. Darüber, ob er vor oder nach der Übergabe an die Werkstatt entstand, würde das nichts aussagen. Relevant wären hier nur Fotos, die das Fahrzeug nach Übergabe OHNE Schaden zeigen, und die würde die Werkstatt wohl eher nicht vorlegen... -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1882 Beigetreten: 09.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18321 ![]() |
Wie würdet ihr hier vorgehen? Seht ihr hier eine Möglichkeit, den Schaden ersetzt zu kriegen? Oder werde ich da drauf sitzenbleiben? Nachdem Du ja was von der Werkstatt willst, musst Du auch beweisen, dass Dein Anspruch gerechtfertigt ist. Ich fürchte, das wird Dir nicht gelingen. Aber vielleicht lässt sich die Werkstatt auf einen Kompromiss ein. Wenn Du ihr sagst, dass Du bisher mit ihrer Arbeit ganz zufrieden warst und gerne Kunde bleiben würdest, wenn sich das Problem regeln lässt, und ihr dann vorschlägst, dass ihr euch die Reparaturkosten teilt, vielleicht lässt sie sich drauf ein. Dann muss der Lackierer halt mal eine Überstunde machen, für die die Werkstatt kein Geld kriegt. Wenn ich eine Werkstatt wäre, könnte ich damit leben. Cheers tadzio -------------------- If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
Ich weiß mittlerweilen auf jeden Fall, dass ich wenn ich mein Auto von einer Werkstatt abhole ich mir das Auto genau anschaue, hatte es schon zweimal!
1. Fall: Kratzer am vorderen Radkasten rechts, angeblich konnte der Kratzer von keinem Gerät/Wand aus der Werkstatt o.ä. kommen, aber es wurden die Bremsscheiben gewechselt und niemand will den Kratzer gesehen haben, mir ist er dummerweise erst abends zu Hause aufgefallen, das Auto stand aber sonst nirgendwo anders ---> Hälfte hat die Werkstatt gezahlt 2. Fall: riesen Kratzer (auch erst später festgestellt) auf der Motorhaube, Werkstatt hat keine Probleme gemacht und gezahlt |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9378 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Nachdem die Autohäuser ja keine Krise und massenhaft Kunden haben können die sich sowas erlauben. Wäre auch zuviel verlangt, wenn die sich das genauer ansehen und ihrer Versicherung melden würden. Warum unterstellst du eigentlich grundsätzlich allen Berufsgruppen erstmal Schlechtes? Egal ob Politiker oder Werkstätten, grundsätzlich sind bei dir erstmal alle schlecht. ![]() Aber denk mal ein wenig über das nach, was @Sachse geschrieben hat. Es kommt nicht selten vor, dass Kunden "Schäden" an ihrem Fahrzeug reklamieren, die angeblich in der Werkstatt entstanden sein sollen, dort aber nicht entstanden sind. Und warum? Weil sie sich nach einem Werkstattaufenthalt ihr Auto viel genauer ansehen/anhören als sie dies normalerweise tun. Ich weiss nicht, wer im Fall des TE den Kratzer verursacht hat, allerdings wehre ich mich gegen solche Pauschalverurteilungen. |
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Gast_charly68_* |
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#9
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Unsere Werkstatt nimmt sich die Zeit und macht immer zuerst ein Übergabeprotokoll, das bei der Anlieferung des Fahrzeugs erstellt und von beiden Seiten unterschrieben werden muß.
Dann kann sich keiner raus reden, daß evtl. Kratzer schon vorher waren oder nicht. LG |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Wenn die Werkstatt Fotos mit Kratzer vorliegen hätte, würde das nur zeigen, dass der Schaden irgendwann während des Werkstattaufenthaltes vorhanden war. Darüber, ob er vor oder nach der Übergabe an die Werkstatt entstand, würde das nichts aussagen. Relevant wären hier nur Fotos, die das Fahrzeug nach Übergabe OHNE Schaden zeigen, und die würde die Werkstatt wohl eher nicht vorlegen... Deswegen macht man wie charly schon schrieb die Fotos VOR der Übergabe an die Werkstatt, offensihtliche Mängel werden schriftlich festgehalten. Wenn ich mein Auto nun wieder abhole, kann ich die schon existenten Mängel nicht reklamieren, diese sind eindeutig fotografiert und schriftlich fixiert. Sollte aber etwas hinzugekommen sein, so ist es kein Problem dies anhand der Fotos nachzuweisen. -------------------- |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Nachdem die Autohäuser ja keine Krise und massenhaft Kunden haben können die sich sowas erlauben. Wäre auch zuviel verlangt, wenn die sich das genauer ansehen und ihrer Versicherung melden würden. Meine Erfahrung mit Firmen, die kurz vor der Pleite stehen ist, dass sie kurz vorm Zusperren noch mal alles dransetzen, ihre Kunden richtig zu verärgern. Es steht ihnen das Wasser bis zu Hals und sie versuchen auf Biegen und Brechen Forderungen durchzusetzen, egal was die Folgen sind. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 10:52 |