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> Auto im Ausland versichert trotz Anmeldung in De?
andi73
Beitrag 02.07.2009, 20:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

ich brauche unbedingt eine Info und hoffe auf Eure Hilfe.
Es geht um folgendes:
Eine Bekannte von mir kommt aus Polen, ist aber seit ca.1,5 Jahren hier gemeldet. Sie hat ein Gewerbe angemeldet und arbeitet legal hier.
Sie fährt allerdings das Auto ihres in Polen lebenden Bruders, somit hat der Wagen ein polnisches Kennzeichen, da es dort versichert ist .
Ist das zulässig oder MUSS sie das Auto in DE versichert sein?
Sie wurde schon mal angehalten und man verlangte von ihr, sich in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen ( sonst war nur ihr Bruder dort aufgeführt).
Sie tat es wie befohlen..und dann Überraschung! : erneute Kontrolle, die gleichen Polizisten und auf einmal heisst es, daß sie das Auto hier anmelden muss.
Weiss jemand wie die Rechtslage nun tatsächlich ist?
Muss sie das Auto ummelden obwohl eigentlich nur geborgen ist oder MUSS sie es doch nicht und darf so weiter fahren?
Ich wäre dankbar für Ihre Antworten smile.gif
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Jens
Beitrag 02.07.2009, 20:29
Beitrag #2


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Eine Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland ist mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug nur vorübergehend gestattet (§20 FZV). Diese Voraussetzung liegt bei deiner Schwester Bekannten nicht vor, also muß der Wagen in Deutschland zugelassen werden.
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge dürfen nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen versichert werden (§5 Abs. 1 PflVG).

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.07.2009, 20:46


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janr
Beitrag 02.07.2009, 20:45
Beitrag #3


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@jens
was hat das mit der Schwester von andi73 zu tun? laugh2.gif


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Jens
Beitrag 02.07.2009, 20:47
Beitrag #4


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Nichts, danke für den Hinweis. wavey.gif


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nachteule
Beitrag 02.07.2009, 21:07
Beitrag #5


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Hallo, Andi73,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (andi73 @ 02.07.2009, 21:08) *
..und dann Überraschung! : erneute Kontrolle, die gleichen Polizisten und auf einmal heisst es, daß sie das Auto hier anmelden muss.

Nö, keine Überraschung, sondern vorbildliche Dienstauffassung: Hier kann man sehr gut erkennen, dass die Beamten sich nach der ersten Kontrolle mit dem Fall befasst und weiter gebildet haben.

Wäre schön, wenn es immer so wäre.

Viele Grüße,

Nachteule


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Diesel-Georg
Beitrag 02.07.2009, 21:18
Beitrag #6


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Das ist das Dilemma mit dem neuen Wohnsitzrecht und Pflicht auf zulassung eines Fahrzeuges am Hauptwohnsitz. Die Dame muss anscheinend auch noch einen Hauptwohnsitz in Polen haben. Sonnst wäre es nicht möglich, dort als Halter in die Papiere eingetragen zu werden. Mit Ihrem Hauptwohnsitz in Polen darf sie 3 Monate ununterbrochen in Deutschland mit ihrem in Polen zugelassenen PKW herumfahren, dann muß der Wagen erst mal kurz Deutschland verlassen, um bei erneuter Einreise wieder hier 3 Monate fahren zu dürfen. Ansonsten wäre es ein Zollvergehen. Das Problem aber ist, dass sie auch in Deutschland einen Hauptwohnsitz hat. Und der gesetzgeber verlangt nun mal, dass ein Fahrzeug am Hauptwohnsitz des Halters angemeldet sein muß. Nach der Deffinition, was ein Hauptwohnsitz ist, nämlich der Ort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, ist es eigentlich nicht möglich, 2 Hauptwohnsitze zu haben. Andere Gesetze zwingen aber die Bürger zu solchen Doppelanmeldungen. Es gibt keine rechtlich korrekte Lösung diese Falls. Natürlich, betrachte ich nur Deutsches Recht, dann heisst die Lösung einfach: anmelden in Deutschland!
Aber das ergäbe bei einem Aufenthalt am polnischen Hauptwohnsitz die gleiche Konstellation in umgekehrter Weise! Weil in Polen ein Hauptwohnsitz besteht, muss das Fahrzeug in Polen zugelassen sein. Nur weil es heute für Leute mit Bezug zu mehreren EU-Ländern aus verschiedenen Gründen erforderlich ist, mehrere Hauptwohnsitze zu unterhalten, kommt es zu der verrückten Konstellation, dass man mit einem im anderen Land auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeug rechtlich gesehen, eigentlich nicht in das andere Land fahren darf, wo man auch einen Hauptwohnsitz hat. Und das innerhalb einer EU fast ohne Grenzen!

Die einzige rechtlich korrekte Lösung, hier weiter mit polnischer Zulassung zu fahren, wäre, den Deutschen Hauptwohnsitz aufzugeben und hier nur immer 3 Monate "zu Besuch" sich aufhalten. Aber dann gibt es bestimmt Probleme mit der Arbeitsgenehmigung. Eventuell kommt eine Grenzgängerlösung in Frage: wohnen in Polen, arbeiten in Deutschland. Dann kann sie auch mit pollnischer Zulassung weiter hier fahren.

Was dann in den Papieren steht und wie es in der Praxis mangels Grenzkontrollen und Aufenthaltsbeweisen gehandhabt wird, steht auf einen ganz anderen Blatt whistling.gif

Ich kenne z.B. einige Leute, die zu 70% sich in Spanien aufhalten, dort auch gemeldet sind, aber in Deutschland noch eine Wohnung oder Haus haben. Obwohl sie höchsttens 10-15% ihrer Zeit hier verbringen, muss das ein Hauptwohnsitz sein! Nur Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz in Deutschland geht nicht. Und ohne Hauptwohnsitz keine KFZ-Anmeldung. Aber aus Steuergründen wollen die gar keinen Wohnsitz in Deutschland haben! Also wird geschummelt und der PKW in der Deutschen Garage wird auf einen Strohmann zugelassen!

Edit: Ich muss mich berichtigen! Es gilt 1 Jahr und nicht 3 Monate als vorübergehender Aufenthalt.
Das ändert aber nichts am eigentlichen Dilemma, es erleichtert nur die Schummelei!
Sie brauch sich demnach nur jedes Jahr einmal an der Grenze die Einreise mit dem PKW bestätigen zu lassen.


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Grüße vom Diesel-Georg
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Jens
Beitrag 02.07.2009, 21:20
Beitrag #7


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Zitat (Diesel-Georg @ 02.07.2009, 22:18) *
Mit Ihrem Hauptwohnsitz in Polen darf sie 3 Monate ununterbrochen in Deutschland mit ihrem in Polen zugelassenen PKW herumfahren, dann muß der Wagen erst mal kurz Deutschland verlassen, um bei erneuter Einreise wieder hier 3 Monate fahren zu dürfen.

Wo ist das festgelegt bzw. woraus ergibt sich das?


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janr
Beitrag 02.07.2009, 21:33
Beitrag #8


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Und mich würde interessieren welchen Zeitraum man mit im §20 FZV benannten Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr meint.
Da das Fahrzeug geliehen ist, ist das doch mit Sicherheit vorübergehend im Inland, oder? think.gif


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Diesel-Georg
Beitrag 02.07.2009, 21:40
Beitrag #9


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Zitat (Jens @ 02.07.2009, 23:20) *
Zitat (Diesel-Georg @ 02.07.2009, 22:18) *
Mit Ihrem Hauptwohnsitz in Polen darf sie 3 Monate ununterbrochen in Deutschland mit ihrem in Polen zugelassenen PKW herumfahren, dann muß der Wagen erst mal kurz Deutschland verlassen, um bei erneuter Einreise wieder hier 3 Monate fahren zu dürfen.

Wo ist das festgelegt bzw. woraus ergibt sich das?


Hallo Jens, ich habe mich vertan, das galt früher mal und hing mit der visumfreien Ausfenthaltsgenehmigung zusammen. Ich habe meinen Beitrag berichtigt, heute gilt 1 Jahr als vorübergehender Aufenthalt.

Zitat (janr @ 02.07.2009, 23:33) *
Und mich würde interessieren welchen Zeitraum man mit im §20 FZV benannten Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr meint.
Da das Fahrzeug geliehen ist, ist das doch mit Sicherheit vorübergehend im Inland, oder? think.gif


Steht ganz unten als Letztes im Gesetz. 1 Jahr gilt als vorübergehender Aufenthalt.


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Grüße vom Diesel-Georg
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janr
Beitrag 02.07.2009, 21:43
Beitrag #10


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Wie peinlich, da ich lesen kann sollte dies mein Vorteil sein. blushing.gif


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andi73
Beitrag 02.07.2009, 22:14
Beitrag #11


Neuling


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Hmmmm....
dann ist es wohl am besten wenn sie das auto hier versichert.
Sie muss dann das Auto in Polen abmelden ( ist ja klar )...dann sollte es jedoch möglich sein den Wagen für ein Paar Tage ohne Kennzeichen stehen zu lassen bis sie aus Polen wieder zurück kommt ( wegen der Abmeldung).
Oder ist das ebenfalls nicht zulässig?

Und dann noch etwas: Welche Strafe ist zu erwarten falls sie erneut kontrolliert wird? ( mit PL-Kennzeichen)
Mit Sicherheit die Nachzahlung der KfZ-Steuer für die Zeit des DE-Aufenthaltes. Ob noch etwas dazu kommt???

P.S
Ich danke euch für die Infos, bin neu hier und es ist schon schön zu sehen wie schnell einem hier geholfen wird smile.gif
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Diesel-Georg
Beitrag 02.07.2009, 22:32
Beitrag #12


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Das Auto muss ohne Kennzeichen auf Privatgrund abgestellt werden, auf öffentlicher Straße oder Parkplatz ist das verboten.

Und ausserdem sollte sie dann lieber auch den Wohnsitz in Polen wieder abmelden.


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Grüße vom Diesel-Georg
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.07.2009, 22:38
Beitrag #13





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Zitat (Diesel-Georg @ 03.07.2009, 00:32) *
Und ausserdem sollte sie dann lieber auch den Wohnsitz in Polen wieder abmelden.


Warum dies?

Jeder Eu-Bürger kann innerhalb der EU soviel Wohnsitze haben wie er will und wenn dies in Polen bei der Verwandtschaft ist, weil sie dort eine eigene Wohnung im Haus hat und diese als Urlaubsdomizil nutzt.

LG
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