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> Vollabnahme nach X Jahren nötig?
pipo
Beitrag 03.07.2009, 18:29
Beitrag #1


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Hi,
mein Auto hatte ich 2002 vorübergehend stillgelegt und nächstes Jahr wären das ja 8Jahre.
Wie säh das dann mit dem TÜV aus?

Den alten Fzg. Brief habe ich noch, muß der Wagen dann durch irgendne komplizierte Vollabnahme wo man für jedes Anbauteil tausend Belege braucht - oder wird auch nach 8 oder 10Jahren noch ne ganz normalle HU gemacht?
Wo ist der Unterschied zw. Vollabnahme und HU?

thx. pipo
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Beitrag 03.07.2009, 18:32
Beitrag #2


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Du brauchst eine Vollabnahme, da dein Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt ist. Wenn du es weniger als 7 Jahre abgemeldet hast brauchst du keine Vollabnahme. Wann hast du das Fahrzeug denn im Jahr 2002 abgemeldet? Wenn du es dieses Jahr anmelden würdest kämst du ja evtl. daran vorbei wavey.gif


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pipo
Beitrag 03.07.2009, 18:47
Beitrag #3


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Schaff ich dieses Jahr nicht, sind zuviel Schweißarbeiten. wink.gif
Nur bist du wirklich sicher wg. der Vollabnahme??

Also ich hab das nachfolgende in Google gefunden und da steht eindeutig ein "Und".
Eine Datenbestätigung ist doch der alte Brief, oder? Dieses "Und" versteh ich daher aber so, das es egal ist wie lange ein KFZ abgemeldet ist und das man nur noch dann eine Vollabnahme braucht wenn gar kein Brief mehr da ist?


§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
(2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen [...]. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine [...] vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung (*) oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 .... anzuwenden.
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Taizee
Beitrag 03.07.2009, 18:52
Beitrag #4


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Genauso ist es! Wenn der Brief (nach bundesdeutschen Recht) vorliegt genügt eine HU nach §29StVZO
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pipo
Beitrag 03.07.2009, 19:10
Beitrag #5


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Echt? Das wär ja geil. yahoo.gif

Nur, das ich das 100% richtig verstehe:
Also, ich habe:
+ so en grünen alten Fzg Brief
+ Abmeldebscheinigung (vorübergehend stillgelegt)
+ alten AU/TÜV Bericht von zig Jahren

Die Brief/daten sind ja beim Verkehrsamt bestimmt gelöscht;
Aber mit meinem alten Brief & CO, kann ich dennoch also mit dem Wagen auch nächstes Jahr ganz normall zur HU und alle Eintragungen wie die Weber Doppelvergaser etc. bleiben unangetastet bestehen?
Und der TÜV kann nicht hingehen, irgendwelche aufwendigen Abgas/Leistungsprüfstand oder sonstige Gutachtenkram verlangen oder so?
Weil ich hab nämlich keine Gutachten zu den Vergasern, denn das wurde damals per teurer Einzelabnahme eintragen.
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Taizee
Beitrag 03.07.2009, 19:19
Beitrag #6


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Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr! Alles was im Brief steht wird daher übernommen! Es sei denn das Fz. wurde in der Zwischenzeit umgebaut! Aber das erzählt dir dann der Prüfer.
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pipo
Beitrag 03.07.2009, 19:45
Beitrag #7


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An dem Fzg. wurde seit 15Jahren nix nachträglich geändert.
Es ist halt nur so das ich selbst kein Webergutachten habe (das hatte nur der Tuner), ebenso besitze ich keinerlei Gutachten zu den eingetragenen Tieferlegungsfedern. Diese Federn hatten nur ein offizielles Gutachten für ein C-Coupe.
(ich habe aber einen City Kadett)
Damals hatte die Firma Mantzel mir extra eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Verwendung der Federn etc. an meinem Fzg. ausgestellt, woraufhin der TÜV dann auch erst gewillt war einzutragen. Diese Bescheinigung wurde damals aber beim Eintrag vom TÜV Prüfer eingezogen.
Die Firma Mantzel und auch den Tuner mit den Webern gibt es seit Jahren aber nicht mehr, es wäre daher auch unmöglich nochmals die Bescheinigungen/Unterlagen aufzutreiben.

Als ich Anfang des Jahres beim örtlichen TÜV nachfragen war, sagte man mir das ich alle Eintragungen erstmal vergessen kann.
Der Prüfer sagte da muß en neuer Brief gemacht werden und alles a Zubehör müße neu abgenommen und div. Sachen per aufwendiger Einzelabnahme wieder neu eingetragen werden.
Die sagten da kämen so mind. 1500Euro blink.gif auf mich zu und das sie angeblich en Abgasgutachten, Leistungsprüftstand, DB-Messung und all so Sachen machen müssen.
War total geschockt und hab den Wagen erstmal "weiter geparkt".
Heute bin ich dann im Internet erst über diese § gestolpert. Offensichtlich hat der TÜV mich vor Ort dann ja falsch informiert und statt 1500Euro sinds wohl nur 50Euro für eine normalle HU oder so!!!

Ist es sinnvoll den örtlichen TÜV (Rheinland) hier auf den § hinweisen,
oder macht man sich damit nur unbeliebt und besser direkt zu nem anderen TÜV wie KÜSS, GTÜ oder so fahren?
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James Bond
Beitrag 04.07.2009, 21:53
Beitrag #8


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Hier genügt eine normale HU, ist allerdings etwas nicht eingetragen bekommst du einen Mängelbericht egal ob von TÜV,DEKRA,GTÜ,KÜS etc. Aufgrund der Menge von Eintragungen( meine ich aus dem Unterton zu hören das die Karre total umgestrickt ist) musst du dann aber zur Eintragung zum TÜV eine Eintragung Gem.§19/2 in Verb m.§21 STVZO vornehmen zu lassen (Gegenseitige Beeinflussung) dieser benötigt bei einer Gegenseitigen Beeinflussung ggf das Gutachten des beeinflussten Bauteils!


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Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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pipo
Beitrag 04.07.2009, 22:55
Beitrag #9


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Ist alles eingetragen und bei ner normallen HU befürchte ich da auch keine größeren Probleme - die hätte ich nur bei ner Vollabnahme wg. nicht mehr beschaffbarer Gutachten. Das einzige was nicht im Brief vermerkt ist der nachträgliche Ölkühler. Habe ich mir bis eben nie Gedanken drüber gemacht, denn der TÜV hat jahrzehntelang wegen dem Ölkühler auch nie was gesagt das man sowas eintragen müßte?
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James Bond
Beitrag 05.07.2009, 07:41
Beitrag #10


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Dann auf zur HU und berichte uns bein Resultat!


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pipo
Beitrag 06.07.2009, 12:08
Beitrag #11


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@James Bond __ Der Gang zur HU wird noch mind. 1 Jahr dauern. wink.gif

Hab heut aber mal bei TÜV, Dekra und Zulassungsstelle angerufen.
Der TÜV (ein Steinwurf von der Zulassungsstelle entfernt) wußte gar nix von dem ganzen und redete was von etwaiger Vollabnahme. Bei der Dekra hingegen sagte man mir, ist egal -ob 5 oder 10Jahre abgemeldet, normalle HU reicht.
Beim Straßenverkehrsamt wurde mir dies bestätigt, man sagte mir aber auch das das je nach Zulassungsstelle anders sein kann.
Sollte man also im vorfeld abklären, das einzige Problem was ich (als notorischer Skeptiker bei Behördengängen rolleyes.gif )sehe - wenn man ein Jahr später erst ankommt, sich der Sacharbeiter womöglich nicht mehr an das errinnert was er mal vor nem Jahr gesagt hat.

Allerdings scheint es in meinem Fall so,
das dem Straßenverkehrsamt bei der Abmeldung ein (Eingabe)Fehler unterlaufen ist.
Mein Wagen befindet sich beim KBA nämlich interessanterweise lt. Sachbearbeiter noch im Datenpool und ist dort als 2004 abgemeldet vermerkt.
Tatsächlich abgemeldet wurde er aber 2002.
Soll mir aber recht sein, wenn im Datenpool 2004 steht, da so ja auch noch Zeit bis zur Löschung ist. smile.gif
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