![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 02.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32413 ![]() |
Nachträglich eingetragen Weber 40 DCOE (per Einzelabnahme - es gab kein offizielles Gutachten) Es gab 1973 allerdings ein TÜV Gutachten für einen Solex 40 DDH. Beides sind ja 40er Doppelvergaser, reicht ein altes Solex Gutachten zum argumentieren das 40er Doppelvergaser (und somit auch Weber) zeitgenösisches Tuning wären? Falls das nicht so einfach geht, wie genau sind die Richtlinien bei der H-Kennzeichenvergabe geregelt? Wenn man z.b. eine (neuere) Ansaugbrücke hat (weil die alte kaputt ist) und diese statt dem zeitgenössischen "Irmscher"schriftzug nun "Dbilas" aufgestanzt hat - wäre das schon ein Grund für eine H-Kennzeichenverweigerung? |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Da kann ich als "oldtimer-technischer" Laie nur auf die recht umfangreiche einschlägige Richtlinie verweisen: Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen (BMV/StV 13/36.15.17 vom 21.7.1997, Fundstelle: Verkehrsblatt 1997 S 515) mit zugehörigem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern nach § 21c StVZO
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Es gibt reichlich im Internet Lesestoff zu dieser Frage, einfach mal eine der üblichen Suchmaschinen mit den Worten "H-Kennzeichen Richtlinie" füttern (ohne Anführungszeichen) und dir wird Antwort zuteil. Du musst dich dann nur noch ein wenig durch die vorgeschlagenen Richtlinien lesen und bist schon schlauer. Vor allem die PDF des TÜV Süd ist interessant. Nach dem was dort steht bin ich mir nicht sicher, ob das was du da umgebaut hast auch so als Oldtimer zulassbar ist, aber das ist auch etwas schwer zu sagen.
Ein User bei Motor-Talk zum Beispiel bekommt ein und denselben Motor (so um die 170 PS, wenn ich mich richtig entsinne) im VW 412 eingetragen, im Käfer nicht. Von daher: einfach mal beim örtlichen TÜV vorsprechen und mit dem Oldtimerspezi reden. Hab ich auch gemacht damals, die Begutachtung war dann nur noch eine Formsache, der Prüfer kannte den Wagen ja quasi schon. Auch ruhig mal bei mehreren Prüfstellen nachfragen. Die unterschiedlichen Auskünfte am Telefon waren damals immens. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 02.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32413 ![]() |
Die Rili des TÜV ist sehr schwammig:
Vergaser müssen original sein. Ein Umbau ohne Leistungsteigerung (+-5%) ist möglich. Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn: - es sich um die gleiche Bauart handelt (z.b. Steigstrom / Doppelvergaser etc.) - oder ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenösisschen Umbau zu führen. Das ein Umbau auf Solex Doppelvergaser schon damals zeitgenösisch war, ist einwandfrei belegbar. Nur habe ich halt den Weber drin, der wie der Solex 10PS bringt (zwischen beiden Vergasern besteht kein Leistungsunterschied) Was ich mich halt frage, ob man die Passage (-> ein Umbau ohne Leistungssteigerung ist möglich) auch bezugnehmend für "gleichartige" Zubehörvergaser auslegen kann die eine Leistungsteigerung mitbringen? ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Und um das herauszufinden solltest du dich bevor du mit dem Auto dort aufkreuzt intensiv mit dem Oldtimerfachmann deiner Wunschprüfstelle in Verbindung setzen und ihn fragen. Wenn du mit ihm über all die Veränderungen an deinem Auto gesprochen hast wird es wesentlich einfacher sein, anschließend auch ein positives Gutachten zu bekommen. Die reden wirklich mit einem und lassen einen an ihrer Fachkenntnis teilhaben, geben Tipps was muss, was kann und was darf. Dort bist du mit deinen Fragen richtig, glaube mir. Nachdem ich mit dem Sachverständigen alle, aber auch alle Abweichungen unseres Autos von der Serie besprochen hatte hab ich mir noch eine Bestätigung von Raid gesucht, dass es den Lenker schon damals gab und das erfolgreiche Gutachten war kein Problem mehr. Machs genauso und du wirst sehen, so schwer ist das gar nicht.
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 02.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32413 ![]() |
Ja, so werd ich das auch machen. An dem Wagen steht jetzt sehr viel Arbeit an und vor 2010 wird das eh nix mit TÜV. Trotzdem werd ich direkt nächste Woche zum TÜV marschieren und nachhaken, denn ich möcht das im Vorfeld abgeklärt haben. Macht ja keinen Sinn, bei der Restauration planlos Geld pumpen um den Wagen weitgehnst original wiederherzustellen, nur um dann später zu hören "das es so nicht geht". Der Wagen hat wenig cccm und der finanzielle Aufwand um H zu erlangen muß sich daher in "gesunden" Grenzen halten.
![]() Horrende "Originalitäts-Rückrüstkosten" holt man je nach Hubraum schließlich auch durch die günstige(re) H-Kennzeichen Steuer nie mehr rein. Wirklich großen Nutzen ziehen wenn ich so recht drüber nachdenke ja eigentlich nur die Amischlitten & so mit viel Hubraum aus dem ganzen. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 624 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: Südwesten Mitglieds-Nr.: 5027 ![]() |
Variante 1: Mit Original-Vergaser zum TÜV, H-Abnahme machen und hinterher umrüsten.
Variante 2: umrüsten und dann kulanten TÜV/Gutachter suchen. Varinate ist wahrscheinlich einfacher. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 763 Beigetreten: 27.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20680 ![]() |
Hallo,
Die H-Bestimmungen liegen mir vor. Macht Euch bloß keine Gedanken über das H-Kennzeichen. Wenn ein Prüfer Tuning bemängelt, fahrt zum nächsten. Wenn das Fahrzeug gut aussieht, ist es egal, ob Tuning von Spiess/Steinmetz/Abarth vorhanden ist, ober ob man den Wagen in Eigeninitiative mit dezentem Sportauspuff, modernen (sicheren) Sportsitzen ausstattet. Es gibt im Bereich des Zubehörs (Sitze, Auspuff, Felgen, Halogenzusatzscheinwerfern, Spiegel, Gurte usw.) heutzutage ein Riesenangebot von historisierenden Neuteilen. Und eine Doppelvergaseranlage oder eine moderne Zündung sind ja kein Turbo-Umbau. P.S. Was hier in der Gegend für Wagen mit H fahren, ist für mich immer wieder eine Überraschung; Ein goldener Audi 100 mit halbhoch schwarzem Unterbodenschutz rundrum Ein Ford Mustang II mit roten Sparco-Vollschalensitzen und Shelby-streifen (und Trommelbremsen....) |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Ja wenn du das sagst, dann ist das ja alles in Ordnung. Jetzt mache ich mir auch keine Gedanken mehr um das H-Kennzeichen. Jetzt, wo dir die H-Bestimmungen vorliegen kann ja nichts mehr passieren und alles wird gut.
Aber zwei Dinge würden mich dann doch noch interessieren: 1. wie viele Fahrzeuge hast du denn schon als Oldtimer mit 98er Schlüsselnummer zugelassen, dass du auf einen derartigen Erfahrungsschatz zurückgreifen kannst? 2. ist "historisierend" etwas ähnliches wie aphrodisierend? -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Variante 1: Mit Original-Vergaser zum TÜV, H-Abnahme machen und hinterher umrüsten. Strafrechtlich geht das in den Bereich von Steuerbetrug! mfg Stegan |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Zitat Variante 1: Mit Original-Vergaser zum TÜV, H-Abnahme machen und hinterher umrüsten. Strafrechtlich geht das in den Bereich von Steuerbetrug! mfg Stegan Da daraus auch eine Erhöhung des Abgas und Geräuschverhaltens resultiert(Leistungssteigerung), erlischt die BE des Fahrzeuges gem. §19 Abs 2 Nr.3 STVZO und ggf. gibt es dann Regresszahlungsforderungen der Versicherung bei einem Schadensfall!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 02.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32413 ![]() |
Der TÜV sieht ja direkt ob da nun der Serien oder Doppelvergaser verbaut ist und der Vorschlag ist in der Praxis ja eh nicht umsetzbar ist, weil die Leistungssteigerung dann ja ausgetragen würden.
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.06.2024 - 13:34 |