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> Links blinken, Kurze Lichthupe - Ist das Nötigung?
Clavini
Beitrag 19.07.2009, 20:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo miteinander,

bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zu einem mir recht unbekannten Thema, das mir des öfteren auf der AB begegnet:

Es geht mir darum, dass wenn ich (a1) zB auf der linken Spur mit 240 km/h fahre und etwa 200-300 Meter vor mir ist ein langsameres Fahrzeug (a2) - sagen wir mit 180 km/h.
Auf der rechten Spur - Höhe zwischen mir und meinem Vordermann - fährt noch ein Fahrzeug (a3), das ebenfalls deutlich langsamer ist als ich.
Habe versucht, die Situation eindeutig aufzuzeichnen. Ist es erlaubt, dass ich einfach den linken Blinker gesetzt lasse, um beiden Fahrzeugen zu signalisieren, dass ich von hinten mit einer höheren Geschwindigkeit ankomme? Oder wäre es besser, aus hohem Abstand eine kurze Lichthupe zu geben, um selbiges auszudrücken?



Wäre über eindeutige und sichere Antworten sehr dankbar.

Gruß, Clavini
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Haberlon
Beitrag 19.07.2009, 20:52
Beitrag #2


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Herzlich willkommen smile.gif

Du darfst zur Ankündigung Deiner Überholabsicht kurze Schall- oder Leuchtzeichen geben. Ergo darfst Du anblinken oder Lichthupbe geben. Das sollte aber nicht zu Fernlicht und Dauerblinken werden! Auch solltest Du Deinen Abstand überprüfen, da das schnell zur Nötigung ausgelegt werden kann.

Außerdem würde ich das nicht grundsätzlich machen, sondern nur, wenn der Vordermann Anstalten macht, die Lücke nicht zu nutzen. Sonst wird es bald noch weniger ernstgenommen.
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Clavini
Beitrag 19.07.2009, 20:59
Beitrag #3


Neuling


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Also 1mal Lichthupe aus sicherem Abstand wäre durchaus in Ordnung? Noch etwas zum Links-Blinken: Habe da gerade eben etwas gefunden. Dort heißt es, das Blinken könne keinesfalls als Verstoß gegen die StVO gewertet werden, da man auch einfach nur vergessen könne den Blinker auszumachen.
Aber das mit dem 1mal Fernlicht ist schon ganz gut. Ich habe halt Angst davor, dass so ein Witzbold plötzlich nach links ausschert und somit eine Gefahrensituation provoziert. Aber danke Dir schonmal für die Antwort smile.gif

Grüße, Clavini
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Haberlon
Beitrag 19.07.2009, 21:03
Beitrag #4


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Auch das Vergessen des Blinkers ist ein Verstoß gegen die StVO. Aber einmaliges Lichthupen oder kurzes Blinken wird Dir nicht zum Verhängnis werden.
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AMenge
Beitrag 19.07.2009, 21:05
Beitrag #5


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Du solltest dabei bedenken, dass die Verwendung der Lichthupe häufig als aggressives Auftreten aufgefasst wird. Von daher wäre ich damit äuserst zurückhaltend.

Nebenbei bemerkt halte ich Tempo 240 in der von dir skizzierten Situation für deutlich zu hoch.
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trubby
Beitrag 19.07.2009, 21:07
Beitrag #6


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Wenn a2 seinen Überholvorgang in der Skizze noch nicht abgeschlossen hat, wüßte ich nicht, warum er sich für die höhere Geschwindigkeit von a1 interessieren sollte - das ist allein das Problem von a1. a2 wird wohl erwartungsgemäß nach Abschluß seines Überholmanövers wieder auf die rechte Spur wechseln, so er nicht noch weitere Fahrzeuge überholen will, die entsprechend nah sind.

Warum sich a3 für die hohe Geschwindigkeit von a1 interessieren sollte, erschließt sich mir aus der Skizze nicht.

a1 sollte sich auch mal über angepasste Geschwindigkeiten auf zweispurigen Autobahnen bzw. zu vertretende Differenzgeschwindigkeiten machen, wenn er eh schon angst hat.

Grüße,
André


--------------------

Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lächelte und es kam schlimmer.
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Haberlon
Beitrag 19.07.2009, 21:14
Beitrag #7


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Leider ist a2 desöfteren nicht in der Lage, einzuschätzen, ob die 2 km Lücke ausreichen oder nicht. Da kann die Lichthupe schon eine Entscheidungshilfe sein. Und solange der Abstand halbwegs paßt, sehe ich auch keinen Grund, warum a1 irgendetwas überdenken müßte. a3 ist hier tatsächlich vollkommen uninteressant und nur ein "Dritter".
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AMenge
Beitrag 19.07.2009, 21:20
Beitrag #8


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Wie ich schon sagte, der Einsatz der Lichthupe wird vermutlich eher selten als erlaubtes Ankündigen einer Überholabsichtverstanden sondern häufig als Aggression empfunden.
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superdiesel
Beitrag 19.07.2009, 21:23
Beitrag #9


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Ich denke auch, a3 ist das nun ganz egal. Warum sollte er auch ausscheren, vor ihm ist ja keiner.
Und a2 anblinken macht keinen Sinn, der ist ja noch beim Überholen. Was soll er jetzt mit der Information machen, dass du hinter ihm bist. Das ist ja dein Problem, nicht seines.

Erst wenn er nach dem Überholen eine Weile nicht nach rechts geht, macht einmaliges Lichthupenantippen Sinn, falls a2 nicht bemerkt, dass du schon eine Weile hinter ihm bist.

Solltest du Grund haben, zu befürchten, dass a3 zum Überholen ausscheren möchte weil vor ihm einer fährt, so macht Lichthupe wiederum keinen Sinn, da a2 dann ja offenbar auch noch nicht an eben diesem Wagen vorbei ist. Dann wirst du ohnehin dahinter bleiben müssen und kannst a3 ja den Platz lassen, ggf auszuscheren. Im Gegenteil, a3 könnte deine Lichthupe in dem Fall ggf. sogar als Zeichen mißverstehen, dass du ihn herauslassen wirst.

Du kannst jedenfalls nicht jedem, den du überholst vorsichtshalber per Lichthupe mitteilen, dass es dich auch noch gibt.
Und du kannst genausowenig jedem vor dir fahrenden mitteilen, dass du kommst.

Lichthupe ist auschliesslich dann sinnvoll, wenn dein Vordermann auf der linken Spur trotz großer Lücke rechts eingeschlafen ist.
Blinken macht daher schon deshalb wenig Sinn, weil jemand, der dich nicht bemerkt auch nicht in den Rückspiegel sieht und deinen Blinker erkennt. Eine Lichthupe ist da meist schwieriger zu übersehen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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durban
Beitrag 19.07.2009, 21:36
Beitrag #10


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Jedoch ist zu bedenken, dass nur die Lichthupe als Zeichen zum Ankündigen der Überholabsicht erlaubt ist, während der Blinker dem Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung vorbehalten ist.
Daher sollte man in dieser Situation die Lichthupe benutzen, das Blinken ist verboten.

Ich persönlich sehe auch in einer kurzen Lichthupe keinerlei Agression, während ich einen "Linksblinker" eher als drängelnd empfinde.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Clavini
Beitrag 19.07.2009, 21:46
Beitrag #11


Neuling


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Auch Euch danke ich für die Antworten. Ich gebe zu, dass die Skizze nicht ganz so gelungen ist. Da muss ich wohl 2 Situationen versucht haben in eine zu Packen. Lassen wir a3 einfach mal weg. Also ist die einmalige Lichthupe aus sicherem Abstand die beste Lösung, dem Vordermann klar zu machen, dass ich schneller bin? Das mit dem Blinken sehe ich halt oft von Autofahrern - sonst wäre ich da nicht drauf gekommen.
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GM_
Beitrag 19.07.2009, 21:47
Beitrag #12


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@durban

Es ist aber so wie AMenge sagt, hier ist eine Diskrepanz zwischen Threorie und Praxis.

Lichthupe erzeugt häufig aggressive Gegenreaktionen, Blinker wird maximal ignoriert.

Am Besten man fährt Porsche, dann braucht man beides nicht. biggrin.gif


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Haberlon
Beitrag 19.07.2009, 22:08
Beitrag #13


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Ich empfinde die Lichthupe auch nicht umbedingt als Aggresseion, noch finde ich, daß sie bei mir mißverstanden wird. Eher nicht verstanden oder ignoriert -.-

Läßt mich genauso kalt wie Linksblinken, wenn rechts eh alles voll ist. Vor kurzem hab ich einem LKW das Rauskommen ermöglicht, der hinter mit durchgehend Blinker links und ab und zu die Lichthupe. Hab mich dann ausnahmsweise zu NSL hinreißen lassen, was nichts geändert hat. Als der LKW wegwar, Vollgas und nach rechts, also das was ich eh gemacht hätte. Und der Idiot kam gegen meine 75 PS nicht in die Kontakte laugh2.gif Als ich vor ihm wieder raus bin, hatte er immer noch den Blinker drin.

Wobei ich mich frage, wo der Blinker der Fahrtrichtungsänderung vorbehalten ist. Er ist doch auch ein Leuchtzeichen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.07.2009, 00:27
Beitrag #14





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Der Blinker kann nicht als legaler Ersatz für die Lichthupe genommen werden. Dort, wo die Lichthupe nicht (mehr) zulässig ist, gilt das auch für den Blinker. Fährt man längere Zeit mit Blinker links hinter einem anderen her und unterschreitet dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand deutlich, dann kann nicht nur beim Betätigen der Lichthupe, sondern auch beim Blinker links eine Nötigung vorliegen. Mit der Ausrede, man habe vergessen den Blinker auszuschalten, wird man da wohl auch nicht weit kommen.

Und was die prophylaktische Lichthupe gegenüber einem Fahrzeug auf der rechten Spur betrifft (in der Skizze a3), so wird es bei regelmäßiger Anwendung früher oder später einen Fahrer geben, der das falsch interpretiert: "Ah, der gibt mir Lichthupe, der lässt mich raus." Und dann erreicht man genau das Gegenteil vom dem, was eigentlich beabsichtigt war.
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esla
Beitrag 20.07.2009, 01:24
Beitrag #15


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Den Blinker benutze ich als "Überholabsicht" grundsätzlich nicht. Allerdings reicht es gegen einige "Schläfer" auf der ganz linken Spur schon mal, die Lichthupe aus großer Entfernung ein oder maximal zweimal zu betätigen. Einige ziehen, wenn sie erkennen, das ja rechts alles frei ist auch dorthin. Andere machen dies nicht. Dann nehme ich den Fuß vom Gas, bremse ab und warte, bis der "Schläfer" vor mir aufwacht. In den meisten Fällen habe ich allerdings erlebt, das ein Fahrzeug deutscher 'Nobelmarken' einfach, auch mit am Tage eingeschaltetem Abblendlicht da doch eher respektiert wird, als eine ausländische "Rennsemmel". Das stellt nur meine persönlichen Eindrücke nach vielen Tkm Autobahn dar.

Gruß Jens
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helmet lampshade
Beitrag 20.07.2009, 09:13
Beitrag #16


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@TE: In der Situation solltest Du A2 erstmal die Chance geben sich korrekt vor A3 einzuordnen. Als A2 würde ich auf die Lichthupe je nach Verkehrsfluss so reagieren ("Ja, ja, kann ja mal passieren, dass man sich verschätzt blushing.gif , ich brauch keinen Zeigefinger" oder "Mensch, wir müssen alle mal zurückstecken")
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alder
Beitrag 20.07.2009, 09:15
Beitrag #17


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Zitat (Haberlon @ 20.07.2009, 00:08) *
Ich empfinde die Lichthupe auch nicht umbedingt als Aggresseion, noch finde ich, daß sie bei mir mißverstanden wird. Eher nicht verstanden oder ignoriert -.-

Läßt mich genauso kalt wie Linksblinken Vor kurzem hab ich einem LKW das Rauskommen ermöglicht, der hinter mit durchgehend Blinker links und ab und zu die Lichthupe.


Ich liebe diese Gutmenschen die sich freuen über jeden Lkw den sie zum Rauskommen auf die linke Spur animieren können. Dass hinter ihnen andere Verkehrsteilnehmer sind die schneller vorankommen wollen ist unwichtig - Hauptsache der Lkw wird auf die linken Spur gelotst. mad.gif
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AMenge
Beitrag 20.07.2009, 09:21
Beitrag #18


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Ich liebe diese Menschen, die meinen, sie und ihre Termine seien wichtiger als andere. no.gif
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helmet lampshade
Beitrag 20.07.2009, 09:28
Beitrag #19


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Zitat (alder @ 20.07.2009, 10:15) *
Gutmenschen die sich freuen über jeden Lkw den sie zum Rauskommen auf die linke Spur animieren können.

Es gibt auch einen Bereich zwischen "Animieren" und seinen Vorrang nicht unter vollem Risiko erzwingen

Ich liebe diese Gutmenschen die sich freuen über jede Pfütze in der Stadt bei der sie abbremsen dürfen. Dass hinter ihnen andere Verkehrsteilnehmer sind die schneller vorankommen wollen ist unwichtig - Hauptsache die Fußgänger kriegen keinen einzigen Wassertropfen zusätzlichab. mad.gif laugh2.gif SCNR
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Cookiedeluxe
Beitrag 20.07.2009, 09:57
Beitrag #20


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Zitat (alder @ 20.07.2009, 10:15) *
Ich liebe diese Gutmenschen die sich freuen über jeden Lkw den sie zum Rauskommen auf die linke Spur animieren können. Dass hinter ihnen andere Verkehrsteilnehmer sind die schneller vorankommen wollen ist unwichtig - Hauptsache der Lkw wird auf die linken Spur gelotst. mad.gif

Ich weiss gar nicht was du hast, danach ist die Bahn doch komplett frei und du kannst nach Herzenslust Gas geben. Ich für meinen Teil freue mich da immer drüber. Und davon mal ab: Hast du dir schonmal ausgerechnet, wieviel Zeit du bei einem solchen Manöver tatsächlich "verlierst"? Schliesslich stehst du währenddessen ja nicht still, sondern bewegst dich immer noch mit 90km/h vorwärts.

Bißchen lockerer werden und nicht immer so verbissen hinter´m Lenkrad sitzen, dann klappt es auch gleich viel besser.


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xl3
Beitrag 20.07.2009, 10:21
Beitrag #21


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kleine Anmerkung @TE:
Lichthupe ist meist kein guter Stil.
Bei Deinem Tempo >200 solltest Du grundsätzlich mit Abblendlicht fahren.
Das reicht idR schon, um von den Vorausfahrenden 'gebührend' bemerkt zu werden.
Und ist v.a. keine aggressive Geste.

Links blinken auf der linken Spur wird ja auch nicht immer als freundliche Geste wahrgenommen.
Wenn ich das mal zum 'Aufwecken' einsetzen will, fahre ich meist vorher auf die rechte Spur, blinke links und schere aus, und lasse den Blinker dann einfach noch 'etwas länger' an.

Beides führt idR dazu, dass die 'normalen' Fahrer sich an das Rechtsfahrgebot erinnern.
Die Schoanderen lassen sich so oder so nicht beeindrucken, und dann ärgere ich sie wenigstens nicht weiter.
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Wollf_0708
Beitrag 20.07.2009, 11:10
Beitrag #22


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Uff
da verhalte ich mich falsch:

Wenn ich überholen möchte, bereits auf der linken Spur bin, vor mir ein Langsamerer ist, der eigentlich auch mal ein wenig mehr Gas geben oder in die grosse freie Lücke rechts einscheren könnte, dann blinke ich einige Male mit dem Blinker.
Ich sehe das als "zaghaften" Hinweis, dass ich vorbei möchte.

Erfolgt keine Reaktion, dann betätige ich ein-zweimal ganz kurz die Lichthupe.

Kommt dann immer noch nichts, dann schalte ich die Lichthupe mal etwas länger ein.

Kommt dann immer noch nix, ergebe ich mich meinem Schicksal und warte ab, bis der Spritsparschleichi sich irgendwann nach rechts einsortiert hat.

Allerdings fahre ich auf der AB meist nur so 120 bis 140 km/h; fahrzeugbedingt.

Grüsse
WolFgang
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alder
Beitrag 20.07.2009, 11:48
Beitrag #23


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Zitat (AMenge @ 20.07.2009, 11:21) *
Ich liebe diese Menschen, die meinen, sie und ihre Termine seien wichtiger als andere. no.gif


Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet meine Termine wären wichtiger als die von anderen - aber so wichtig wie die Termine eines Lkw-Fahrers sind meine sicher auch wavey.gif

Es ging aber nicht um die Wichtigkeit von Terminen, sondern darum dass hinter dem Gutmenschen Pkw-Fahrer sind die einfach schneller voran kommen wollen.
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AMenge
Beitrag 20.07.2009, 12:06
Beitrag #24


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Ja und? Der LKW-Fahrer möchte auch schneller voran kommen. Der hat das gleiche Recht zur Benutzung der linken Spur wie andere auch. Die linke Spur ist nicht das Eigentum der PKW-Fahrer.
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xl3
Beitrag 20.07.2009, 12:17
Beitrag #25


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Zitat (Wollf_0708 @ 20.07.2009, 12:10) *
da verhalte ich mich falsch:
Na, das nu nich...
Zitat (Wollf_0708 @ 20.07.2009, 12:10) *
dann blinke ich einige Male mit dem Blinker.
Ich sehe das als "zaghaften" Hinweis, dass ich vorbei möchte.
Erfolgt keine Reaktion, dann betätige ich ein-zweimal ganz kurz die Lichthupe.

So habe ich das egtl. auch gemacht (ansatzweise immer noch).
Bis es sich dann in der gegnerischen Zeugenaussage bei deren Nötigungsanzeige in etwa so las (obiges wurde erfinderisch auf spätere, völlig harmlose Situation übertragen, als die Anzeigenden längst hinter mir fuhren):
"Bedrängte den Vordermann durch dichtes Auffahren und ständiges Blinken und Betätigen der Lichthupe. Versuchte den Vordermann rechts zu überholen, was nicht gelang. Etc. pp."

Das ganze war völlig aus der Luft gegriffen - aber wenn erstmal jemand (durch obiges!) leicht angefressen ist, dann kann man sehr überrascht sein, wie schwer es ist, aus einer erfinderischen Nötigungsanzeige einigermaßen ungeschoren herauszukommen.
Die Kosten hätten in die Tausende gehen können...
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cheffe
Beitrag 20.07.2009, 12:22
Beitrag #26


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Zitat (Clavini @ 19.07.2009, 22:46) *
Also ist die einmalige Lichthupe aus sicherem Abstand die beste Lösung, dem Vordermann klar zu machen, dass ich schneller bin?

Sofern das fett Gedruckte beachtet wird, und a2 völlig sinnlos auf der linken Spur fährt, eindeutig ja.


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Haberlon
Beitrag 20.07.2009, 12:28
Beitrag #27


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Zitat (Georg_g @ 20.07.2009, 01:27) *
Der Blinker kann nicht als legaler Ersatz für die Lichthupe genommen werden. Dort, wo die Lichthupe nicht (mehr) zulässig ist, gilt das auch für den Blinker.

Selbstverständlich. Aber dort, wo die Lichthupe OK ist, gilt das auch für den Blinker?
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radzeit
Beitrag 20.07.2009, 18:55
Beitrag #28


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irgendwie kann ich nicht ganz folgen;
auf der Autobahn besteht Rechtsfahrgebot, ergo fahren jeweils links von den Rechtsfahrern die Verkehrsteilnehmer, die überholen (NICHT nur schneller fahren) wollen;
wenn ich also bei einem Überholvorgang im Rückspiegel irgendwelche Lichtsignale sehe, soll mir das WAS sagen?
Soll ich mich unverzüglich in Luft auflösen? Wohl kaum.
Also muss derjenige, der mich überholen will, warten bis ich meinen Vorgang abgeschlossen habe und mich wieder rechts eingeordnet habe - WO EIN KÖRPER IST, KANN KEIN ZWEITER SEIN!
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Jens
Beitrag 20.07.2009, 19:09
Beitrag #29


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Zitat (radzeit @ 20.07.2009, 19:55) *
ergo fahren jeweils links von den Rechtsfahrern die Verkehrsteilnehmer, die überholen (NICHT nur schneller fahren) wollen;

Es gibt durchaus Verkehrsteilnehmer, die auch nach dem Überholvorgang auf der linken Spur bleiben, weil sich am Horizont schon wieder ein langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur abzeichnet, und sie es für praktischer halten, die 2-3 Minuten, welche sie bis zum Erreichen des langsameren Fahrzeugs brauchen, gleich links zu bleiben anstatt zwei Spurwechsel durchführen zu müssen.
Und solchen Verkehrsteilnehmern darf man dann anzeigen, daß man sie überholen möchte.


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helmet lampshade
Beitrag 21.07.2009, 08:56
Beitrag #30


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Zitat (Jens @ 20.07.2009, 20:09) *
Es gibt durchaus Verkehrsteilnehmer, die auch nach dem Überholvorgang auf der linken Spur bleiben, weil sich am Horizont schon wieder ein langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur abzeichnet,

Und es gibt Verkehrsteilnehmer, die es schaffen, zu Überholen und mit ausreichendem Abstand einzuscheren, ohne dabei Fahrzeuge hinter sich in irgendeinerweise zu behindern. Die anzublinken ("Platz da!") ist grob unhöflich. Genau das passiert aber leicht in Fällen wie dem Eingangsbeitrag.
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alder
Beitrag 21.07.2009, 09:52
Beitrag #31


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Zitat (AMenge @ 20.07.2009, 14:06) *
Ja und? Der LKW-Fahrer möchte auch schneller voran kommen. Der hat das gleiche Recht zur Benutzung der linken Spur wie andere auch. Die linke Spur ist nicht das Eigentum der PKW-Fahrer.


Der kleine aber entscheidende Unterschied ist: Der Lkw benötigt durchschnittlich 3 Minuten um einen anderen Lkw zu überholen. Beide sind nämlich mit Geschwindigkeitsbegrenzern unterwegs die in 90 % der Fälle nicht mehr als 2 km/h differieren. Und bei 2 km/h Geschwindigkeitsdifferenz dauert es nunmal 3 Minuten um die erforderlichen 100 m Wegdifferenz vom Ausscheren bis zum Abschluß des Überholvorgangs zu erreichen. In dieser Zeit legt ein Pkw-Fahrer der lediglich mit 170 km/h unterwegs ist eine Wegdifferenz von mehr als 4 km gegenüber dem Lkw zurück.

Wenn jemand gern hinter Lkws fährt und keine anderen Fahrzeuge hinter ihm sind ist es diesem ja unbenommen. Ich finde es jedoch rücksichtslos Lkws zum rausfahren zu animieren wenn man schon andere Pkws hinter sich hat die offensichtlich schneller voran kommen wollen.
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helmet lampshade
Beitrag 21.07.2009, 10:01
Beitrag #32


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Zitat (alder @ 21.07.2009, 10:52) *
Der Lkw benötigt durchschnittlich 3 Minuten

Und woher weißt Du, dass es auch in diesem Fall solange gedauert hat?
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Wollf_0708
Beitrag 21.07.2009, 10:06
Beitrag #33


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Zitat (alder @ 21.07.2009, 10:52) *
Ich finde es jedoch rücksichtslos Lkws zum rausfahren zu animieren wenn man schon andere Pkws hinter sich hat die offensichtlich schneller voran kommen wollen.


Ich nicht. laugh2.gif

Ich freue mich, wenn der überholende LKW wieder einschert (nach den drei Minuten) und dann eine freie AB vor mir habe, bei der ich wieder voll durchbeschleunigen kann. smile.gif


Grüsse
WolFgang
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AMenge
Beitrag 21.07.2009, 10:11
Beitrag #34


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Zitat (alder @ 21.07.2009, 10:52) *
Wenn jemand gern hinter Lkws fährt und keine anderen Fahrzeuge hinter ihm sind ist es diesem ja unbenommen.

In der Situation brauche ich keinen LKW rauszulassen.

Zitat
Ich finde es jedoch rücksichtslos Lkws zum rausfahren zu animieren wenn man schon andere Pkws hinter sich hat die offensichtlich schneller voran kommen wollen.

Du überschätzt nach wie vor den erzielbaren Zeitgewinn masslos. Gerade bei dichtem Verkehr ist der gleich null, denn wenn der LKW wieder nach rechts zieht, hast du in kürzester Zeit diejenigen wieder eingeholt, hinter denen du auch vorher schon hergefahren bist. Im Endeffekt machst du viel Wind um nichts.
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helmet lampshade
Beitrag 21.07.2009, 10:17
Beitrag #35


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Zitat (AMenge @ 21.07.2009, 11:11) *
Im Endeffekt machst du viel Wind um nichts.

Das die anderen nicht vorankommen liegt doch an den Gutmenschen: Den LKW- Kleinwagen und Pampersbomberrauslassern. Den Lichthupenschalter-Nichtfinder, den Nebelleuchtenauslassern, den Nicht-biszumletztenmomentaufdemgasbleibern, den ABSnichttestern und Reifenschonern und anderen Warmduschern laugh2.gif
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superdiesel
Beitrag 21.07.2009, 10:19
Beitrag #36


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Ja, so geht es mir auch. Ich habe kein Problem, einen LKW zum Überholen rauszulassen.
Danach ist die Überholspur schön frei. Ist sie es nicht, hat man auch nicht viel verpasst.

Ich kann mich in die Situation des Truckers hineinversetzen, daher nehme ich gerne Rücksicht auf diese.
Drei Minuten dauert so ein Überholvorgang so gut wie nie.

alder, du motzt bestimmt auch, wenn an der Supermarktkasse jemand einen vor lässt, oder?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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alder
Beitrag 21.07.2009, 10:37
Beitrag #37


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Zitat (superdiesel @ 21.07.2009, 12:19) *
Ja, so geht es mir auch. Ich habe kein Problem, einen LKW zum Überholen rauszulassen.
Danach ist die Überholspur schön frei. Ist sie es nicht, hat man auch nicht viel verpasst.

alder, du motzt bestimmt auch, wenn an der Supermarktkasse jemand einen vor lässt, oder?


Das Problem mit der Supermarktkasse stellt sich mir nicht. Ich geh recht selten einkaufen - und falls ich wirklich zum einkaufen gehe und da eine Schlange an der Kasse ansteht dann geh ich wieder. Zum anstehen an der Kasse ist mir meine Zeit definitiv zu schade. Aber ich glaub wir sind jetzt weit genug off topic und verabschied mich von den Gutmenschen.
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AMenge
Beitrag 21.07.2009, 10:41
Beitrag #38


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ReDri
Beitrag 21.07.2009, 12:20
Beitrag #39


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Zitat (radzeit @ 20.07.2009, 19:55) *
auf der Autobahn besteht Rechtsfahrgebot, ergo fahren jeweils links von den Rechtsfahrern die Verkehrsteilnehmer, die überholen (NICHT nur schneller fahren) wollen;

Verdammt, wie konnten wir das nur die ganze Zeit übersehen.
Schließlich gibt es in Deutschland ja auch keine Morde und Diebstähle. Sind schließlich verboten.
Falls die Message nicht rüberkam: Unterirdische Argumentation!!!!111!einself


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Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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