FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !! |
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FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !! |
29.07.2009, 00:55
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Folgendes ist passiert: 2000 habe ich meinen Führerschein gemacht (kann auch 2001 gewesen sein) und mir wurde er ein paar Monate später (oder ein Jahr) entzogen weil ich VOR dem Tag wo ich meinen Führerschein ohne gefahren bin (irgendwie muss man ja zur Fahrschule in einem anderen Ort kommen). DANACH gab es erst ein Urteil und die Sperre von einem Jahr. Danach war ich irgendwie nie auf ein Auto angewiesen und habe mich auch nie gekümmert. JETZT werde ich Vater und will diesen in Berlin neu beantragen. Man forderte biom. Passfoto, Sehtest und 230 Euro. Was kann passieren? Was würde auf mich zukommen? |
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29.07.2009, 01:01
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Hallo,
da ich auch aus Berlin bin,kann ich die Kosten inetwa bestättigen, 220€ Antrag auf Neuerteilung 13€ Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0,beim Bürgeramt. Leider muß ich aber gestehen,daß ich durch Dein geschriebenes nicht richtig Durchblicke Hier ist mal ein LINK |
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29.07.2009, 01:10
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Führungszeugnis haben sie nicht verlangt. Hmmmm....
Naja es geht ja auch darum, was auf mich zu kommt. Was ich machen muss. MPU , Nachprüfung usw... Ich zitiere mal auf dem Urteil: "Der Angeklagte ht man 25.1.2001 die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben. Noch vor diesem Datum hat er Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Strassen geführt, obwohl er keine Fahrerlaubniss besass. Es handelt sich um folgende Einzelfälle: a) Am 10.10.2000 führte er..... b) Am 20.9.2000 führte er... c) Am 13.10.2001 führte er den Porsche.... d) Am 11.1.2001 führte er... e) Am 11.1.2001 führte er...." NEIN, ICH BIN NICHT STOLZ DRAUF! Falls das jetzt kommt.... Und als Urteil: "...wegen vorsetzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in 6 Fällen..... Die Fahrerlaubnis des Angeklagten wird entzogen, sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Faherlaubnis zu erteilen." Da war ich 21 oder so... |
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29.07.2009, 01:22
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Wenn Du schon einmal einen Führerschein hattest,
mußt Du keine Neuen Prüfungen mehr machen, die 2 Jahresfrist wurde letztes Jahr abgeschafft. Inwieweit eine MPU wegen soetwas angeordnet werden kann, kann ich Dir leider nicht sagen,da wird aber sicherlich ein Kompetentes Mitglied hier im Forum Dich aufklären können. Was auch noch Interessant wäre,eine KBA Auskunft zu besorgen, kostet kein Geld,nur ne Briefmarke,dann mal schauen was im Auszug alles steht. KBA Letztendlich aber entscheidend,was in Deiner Akte noch steht,bei der Führerscheinstelle. |
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29.07.2009, 01:28
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
KBA = Punkteauskunft?
Naja, werde ich mal machen. Antrag mache ich aber Donnerstag oder so schon! Wie lange brauchen die Ämter im Schnitt? |
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29.07.2009, 01:33
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
ja richtig Flensburg
KBA hat eine Woche bei mir gedauert Meinst Du den Antrag auf Neuerteilung? Da warte mal lieber noch auf Hilfreiche Tips,die hier kommen werden. |
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29.07.2009, 01:35
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Antrag ausgedruckt, Ausweiskopie auch - geht morgen zur Post.
Wie lange braucht wohl das Amt hier für den Neuantrag? Berlin sicherlich Woooooooooooooooochen!? |
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29.07.2009, 01:38
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Die haben z.Zt. ca 10-12 Wochen Bearbeitungszeit ,
mußte mal auf den Link Oben klicken. |
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29.07.2009, 01:40
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Da steht das es geschlossen ist um die Anträge abzuarbeiten. Aber 11 Wochen ist schon krass. Dafür steckt man denen dann noch 230 Euro in den Anus für ihre Lahmarschigkeit. Letztes Jahr noch 150 Euro, dieses Jahr 230 Euro. Top!!!
Hinzu kommt noch das SBAHN Fiasko. Ja, in Berlin kriegt man noch was für sein Geld. Habe ja Monatskarte der BVG und zahle 70 Euro für nur UBAHN und BUSSE und Regio. SBAHN geht ja nicht weil die Trottel die Fristen der Wartung verpasst haben. |
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29.07.2009, 01:44
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Ja die Kosten sind schon Herbe (Hauptstadtbonus)
Dafür sparste aber wieder daran,daß Du die FE nicht Neu machen mußt. |
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29.07.2009, 02:08
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 29.07.2009 Wohnort: deutschland Mitglieds-Nr.: 49733 |
alles was du wissen mußt teilt dir die behörde mit, auch die kosten welche auf dich zukommen, in diesen ist das führungszeugnis enthalten, denn das holen die sich selber, falls da was unangenehmes über dich steht, auch wenn es nicht zum thema führerschein gehört, kann es sein das du noch eine MPU bekommst, wenn du bei dieser auch so lax auftreten tust, wie hier im forum, zb. weißt nicht genau wann ich den führerschein gemacht habe, glaube ich war damals 20-jahre usw. und dein verhalten scheinbar lustig darstellen willst -so kommt es mir vor- kannst du den Führerschein vergessen.
ich gehe davon aus, du bekommst den führerschein, behälts ihn aber nicht lange |
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29.07.2009, 03:08
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Rechne mal mit einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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29.07.2009, 07:17
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn Du schon einmal einen Führerschein hattest, mußt Du keine Neuen Prüfungen mehr machen, @denroh war nur sehr kurze Zeit im Besitz einer Fahrerlaubnis und die Entziehung ist schon 8 oder 9 Jahre her. Es wäre denkbar, daß die FSST dies als Tatsache im Sinn des §20 Abs. 2 FeV wertet und neue Prüfungen anordnet. -------------------- |
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29.07.2009, 08:04
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
MPU wäre kacke. Die machen ja ihre Spielchen mit dem Bürger wie ich hörte.
Mit Nachprüfungen könnte ich leben. Dabei habe ich nur VOR meinem Führerschein Mist gebaut und nicht währenddessen. |
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29.07.2009, 08:10
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
MPU wäre kacke. Wirst du aber bei deiner Geschichte kaum drum herumkommen.Die machen ja ihre Spielchen mit dem Bürger wie ich hörte. Man hört viel. Mit vernünftiger Aufarbeitung und Vorbereitung ist eine MPU machbar. Was kostet denn eine MPU 347,48 EUR
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29.07.2009, 08:12
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Das ist ja ein nettes Sümmchen!
Und was machen die mit einem? |
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Gast_klaus62_* |
29.07.2009, 08:15
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#17
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Rechne mal mit einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. bei 5x FoF nehme ich es auch stark an Und was machen die mit einem? Das da |
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29.07.2009, 08:16
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Basiert dieser Film noch auf heutige Tatsachen?
http://www.youtube.com/watch?v=ssc-xMAhc_w Und kann man bei einer Massenabfertig die sicherlich bei der MPU stattfindet noch objektiv entscheiden als Psychologe? Der Reaktionstest sieht gut aus. Für mich als Gamer sicher einfach. ^^ |
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Gast_klaus62_* |
29.07.2009, 08:27
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#19
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29.07.2009, 08:28
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
5 Leute sind 5 Leute mit 5 verschiedenen Geschichten.
Hast Du es beim ersten Mal geschafft? |
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29.07.2009, 08:32
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Leider nein. Guggst Du hier...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Gast_klaus62_* |
29.07.2009, 08:33
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#22
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5 Leute sind 5 Leute mit 5 verschiedenen Geschichten. Richtig, aber es werden die Probanten hintereinander begutachtet, nicht gleichzeitig. Es sind zwei Gutachter gleichzeitig da und ein Arzt. wenn du bei deinem psychologischen Gespräch länger brauchst als 1 Std. muss ein anderer eben länger warten Hast Du es beim ersten Mal geschafft? Wenn du Zeit hast, dann lese meine Geschichte |
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29.07.2009, 11:48
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Also habt ihr beide es nicht beim ersten Mal geschafft? Wie hoch ist die Schaff-Quote denn?
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Gast_klaus62_* |
29.07.2009, 11:51
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#24
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29.07.2009, 12:11
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#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Achso - ihr habt auf den selben Bericht verlinkt. Hatte erst nur einen gelesen. ^^
Wieso muss man sich denn darauf vorbereiten? Ist wie schummeln. Entweder man ist psychisch geeignet oder nicht. Wieso vorbereiten? |
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29.07.2009, 12:13
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#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich werd mal verschieben, da der Thread wohl im MPU-Forum besser aufgehoben ist.
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29.07.2009, 12:27
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#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Eine MPU ist doch gar nicht sicher und Rauschmittel auch nicht. Schwachsinnige Verschiebung!!!
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29.07.2009, 12:37
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#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Doch, die MPU ist ziemlich sicher. Das geht auch ohne Rauschmittel.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Gast_charly68_* |
29.07.2009, 12:40
Beitrag
#29
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Guests |
Bei 5 mal FoFE besteht aber die große Gefahr, daß eine MPU-Auflage mit verkehrsrechtlicher Fragestellung kommt.
Es gibt neben der ALk- und Drogen-MPU noch andere Möglichkeiten der Fragestellung. LG |
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29.07.2009, 12:49
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#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Wenn man sie wiederholen muss ist der selbe Beitrag zu leisten? Also nochmal knappe 400 Euronen?
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29.07.2009, 12:52
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Schon aus dem Grund ist es sinnvoll, sich darauf vorzubereiten. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
29.07.2009, 12:56
Beitrag
#32
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Und das Vorbereiten geht hier im Forum fast kostenlos.
Nur die Kosten der Internetverbindung fallen an. LG |
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29.07.2009, 12:56
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#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Also JA ? Was eine Abzocke !!!
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Gast_charly68_* |
29.07.2009, 12:59
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#34
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Wieso Abzocke?
Wen Du durch die Fahrschulprüfung rasselst, mußt Du sie auch noch mal machen und auch noch mal bezahlen. Die MPU ist nichts anderes wie eine zusätzliche Prüfung. Aber halt auf eine andere Art. LG |
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29.07.2009, 13:14
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Also JA ? Was eine Abzocke !!! Die Ursache dafür hast Du durch Deine mehrfachen Zuwiderhandlungen erbracht.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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29.07.2009, 13:20
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
c) Am 13.10.2001 führte er den Porsche.... NEIN, ICH BIN NICHT STOLZ DRAUF! Falls das jetzt kommt.... Wieso nennst Du dann in Deinen Aufzählungen nur bei dieser einen eine bestimmte Automarke? Hast' damals wohl einen auf mächtig cool gemacht, oder? Wieso sechs mal???? Du musstest Dir der Folgen doch bewusst sein! Im Übrigen wird Dich der GA bei der MPU genau das auch fragen. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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29.07.2009, 13:27
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Habe ja abgetippt und es wohl nicht gemerkt. Tut mir leid. Und nicht auf cool gemacht. Wenn man 21 ist und einen Porsche fährt ist man automatisch cool. Aber heute im Nachhinein stempele ich es als jugendlicher Leichtsinn ab.
@charly68: Man muss nicht den ganzen Führerschein neu machen sondern kann die Prüfungen wiederholen und muss nicht direkt dasselbe nochmal zahlen. |
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Gast_klaus62_* |
29.07.2009, 13:34
Beitrag
#38
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Guests |
Sieh die MPU als Chance an, in anderen Ländern gibt es zwar keine MPU, aber du bekommst dein FS auch nie wieder.
Vorbereitung auf die MPU Auszug: Falls Sie häufiger durch Verstöße gegen allgemeine Verkehrsbestimmungen aufgefallen sind oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, überlegen Sie sich ... * welche Gründe es dafür geben könnte und welche Konsequenzen Sie daraus gezogen haben. * was Sie dazu beigetragen haben, dass es bis zum (drohenden) Führerscheinentzug kommen konnte und was Sie tun können, um eine Wiederholung dieser Situation zu verhindern. * wie Sie in Zukunft sicherstellen wollen, dass Sie nicht (erneut) mit den Straßenverkehrsgesetzen in Konflikt kommen. |
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Gast_charly68_* |
29.07.2009, 13:36
Beitrag
#39
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@charly68: Man muss nicht den ganzen Führerschein neu machen sondern kann die Prüfungen wiederholen und muss nicht direkt dasselbe nochmal zahlen. meine Sichtweise bezog sich auf die Ersterteilung, wenn man die komplette Ausbildung in der Fahrschule durchläuft. Aber selbst wenn jemand nach 10 oder 15 Jahren Entzug die Prüfungen noch mal machen muß und er rasselt beim ersten mal durch. dann muß er auch beide mal bezahlen. Bei der MPU ist es nicht anders. LG |
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29.07.2009, 13:46
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Wenn man 21 ist und einen Porsche fährt ist man automatisch cool. Aber heute im Nachhinein stempele ich es als jugendlicher Leichtsinn ab. Ohne Fleppe ist das nicht so ganz cool. Und so ohne Versicherung im Schadenfall übrigens auch nicht. Bist Du denn sicher, diesen "jugendlichen Leichtsinn" jetzt endgültig abgelegt zu haben, oder bist Du nachher noch mal gefahren?? -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Gast_klaus62_* |
29.07.2009, 13:50
Beitrag
#41
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29.07.2009, 13:55
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Er meinte danach!
@charly68: Man muss nicht den ganzen Führerschein neu machen sondern kann die Prüfungen wiederholen und muss nicht direkt dasselbe nochmal zahlen. meine Sichtweise bezog sich auf die Ersterteilung, wenn man die komplette Ausbildung in der Fahrschule durchläuft. Aber selbst wenn jemand nach 10 oder 15 Jahren Entzug die Prüfungen noch mal machen muß und er rasselt beim ersten mal durch. dann muß er auch beide mal bezahlen. Bei der MPU ist es nicht anders. LG @toni montana: Damals habe ich gesagt ein Auto fährt mit Bezin und nicht mit Papier. Und es hat ja niemand gesehen dass ich keinen hatte, ausser die Polizei. Und NEIN - danach bin ich nie mehr gefahren. Never ever. Dazu ist mir alles zu wichtig. Werde im September Vater und habe zu viel mir aufgebaut was auf dem Spiel steht. Das setze ich nicht nochmal ein. Und der Vater meiner Verlobten ist Polizist in Berlin. Da ist nicht zu spassen. |
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30.07.2009, 06:45
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Moin @denroh,
ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Du musst gehörig an Deiner allgemeinen Einstellung arbeiten. Du schimpfst auf alle staatlichen Einrichtungen: Den Sachbearbeitern steckt man was in den Anus, S-Bahn-Fiasko durch Trottel, MPU-Abzocke usw. - schon mal viel Spaß bei den Behördengängen, wenn denn Dein Nachwuchs da ist. Da wirst Du auch genug Grund zum Schimpfen haben. Nur zur Erinnerung: Wärst Du nicht "in Deinem jugendlichen Leichtsinn" so dumm gewesen, würdest Du mit all diesen Institutionen nichts am Hut haben. Aber was hilft Dir das jetzt? Du kannst im Prinzip nur den FS neu beantragen und abwarten, was kommt. Die Möglichkeiten wurden Dir ja schon aufgezeigt: - Erteilung ohne Auflagen (das wäre Dein Glück) - Erteilung nur mit MPU-Auflage ohne Neumachen des FS (wahrscheinlich) - Erteilung mit MPU-Auflage und Neumachen des FS (ungünstigster Fall) Vielleicht kannst Du ja bei der FSS schon mal "vorfühlen", was auf Dich zukommt. Dann hättest Du schon mal etwas Gewissheit und könntest Dich ggf. auf die MPU schon mal vorbereiten. Ich würd's so machen. @edit: Wie oft hat Dir Dein zukünftiger Schwiegervater eigentlich schon dafür in den Hintern getreten??? -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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30.07.2009, 17:09
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Ich denke viele die hier posten oder fragen haben Dreck am Steck gehabt , denn sonst müssten sie ja nicht die MPU machen. Ich habe VOR meinem Führerschein Mist okay - aber mich dafür verurteilen? Denn ich bin es zwar der Mist gebaut hat damals, aber nicht derjenige, der es jetzt verbockt.
Oder habe ich es zu verantworten Fristen versäumt zu haben und die Wartung der SBahnen zu verpassen? NEIN Mein Schwiegervater hat mir noch nie in den Hintern getreten, weil ich mich so nicht gebe wie ich im Internet oder hier bin. Sonst würde ich auch meinen vollen Namen nutzen und nicht einen Nick, der es mir erlaubt mich hinter ihm zu verstekcken. Ich meckere vielleicht hier und da über Ämter, AAAAAAAAAAABER tue ich dies auch vor den Beamten? NEIN! Ich lasse meinen Frust lieber woanders freien Lauf, da die am längeren Hebel sitzen. Also bin ich lieb und freundlich und tue was verlangt wird. Auch war ich heute beim Bürgeramt und habe ihn beantragt. 230 Euronen hat es mich gekostet und habe auch einen Merkzettel bekommen. Ich glaube die Prüfungen muss ich wiederholen denn dort steht, dass nach mehr als 2 Jahren die Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss. Pflichtausbildung bedarf es nicht. Werde mir aber sicherlich vorher eine Stunde bei der Fahrschule in der Praxis genehmigen um einfach mich abzusichern. |
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30.07.2009, 17:40
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
habe auch einen Merkzettel bekommen. Ich glaube die Prüfungen muss ich wiederholen denn dort steht, dass nach mehr als 2 Jahren die Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss. Der Zettel ist veraltet. -------------------- |
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30.07.2009, 19:04
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Sicher ? Steht kein Stand-Datum drauf... Hmm....
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30.07.2009, 19:25
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 397 Beigetreten: 22.06.2008 Wohnort: bei hamburg Mitglieds-Nr.: 42753 |
Hallo denroh,
habe mich gerade heute damit befasst. Es ist so: Die abgeleisteten Theoriestunden behalten nach erfolgreich abgelegter theoretischen Prüfung 24 Monate ihre Gültigkeit. Innerhalb dieser zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden um den Führerschein zu vervollständigen. Solltest du nie deinen Führerschein vollständig gemacht haben (sorry habe den Thread nicht ganz gelesen) bleiben sie nach wie vor 24 Monate gülrtig. Danach müsstest du um deinen Führerschein ganz zu machen alles wiederholen sprich Therie - und Praxisstunden. Für den Wiedererwerb deiner Fahrerlaubnis ist das drücken der Schulbank in der Fahrschule nicht mehr erforderlich, auch nicht nach Führerscheinentzug. die Theoriestunden bleiben auch nach bestandenem Führerschein gültig ab dem Zeitpunkt der abgelegten theoretischen Prüfung und anrechenbar auf andere fahrzeugführerscheinklassen. -------------------- Meine hier niedergeschriebenen Äußerungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ausschließlich Teil meiner persönlichen Meinung.
"HSP - Ich kann Kanzler" |
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30.07.2009, 19:39
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Habe meinen Führerschein damals ja GANZ gemacht.
Also die Prüfungen muss ich also nochmal machen? |
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30.07.2009, 19:41
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Sicher ? Sicher. Die 2 Jahresfrist wurde mit Wirkung 30.10.08 aus der FeV gestrichen. Neue Fahrerlaubnisprüfungen sind nur dann zulässig wenn § 20 FeVZitat Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Solltest du nie deinen Führerschein vollständig gemacht haben (sorry habe den Thread nicht ganz gelesen) bleiben sie nach wie vor 24 Monate gülrtig. Ich meine aus dem Erstpost herausgelesen zu haben das der Führerschein bereits erteilt wurde. mfg darkstar -------------------- |
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30.07.2009, 19:44
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 397 Beigetreten: 22.06.2008 Wohnort: bei hamburg Mitglieds-Nr.: 42753 |
Zitat Für den Wiedererwerb deiner Fahrerlaubnis ist das drücken der Schulbank in der Fahrschule nicht mehr erforderlich, auch nicht nach Führerscheinentzug. Damit musst du auch KEINE Prüfungen machen....Deinen Führerschein (das Wissen über das sachgerechte Führen eines Fahrzeugs) kann dir niemand wegnehmen...du kannst nur die Fahrerlaubnis entzogen bekommen und die Führerscheinkarte abgenommen bekommen.... @darkstar ich habe den thread nich ganz gelesen sorry mod -------------------- Meine hier niedergeschriebenen Äußerungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ausschließlich Teil meiner persönlichen Meinung.
"HSP - Ich kann Kanzler" |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:44 |