FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !! |
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FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !! |
Gast_charly68_* |
14.10.2009, 17:32
Beitrag
#201
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NEin sie meinte nur,d ass man die AUfforderung zum Seminar erst nach der bestandenen MPU bekommt. Was soll dieser Quatsch. Wenn das Aufbauseminar rechtens wäre müsstest Du ja nach einem Termin schauen und andererseits kann es für die Behörde doch nur von Vorteil sein wenn alle Unterlagen zusammen bearbeitet werden können. Also meinst Du rechtliche Schritte, wenn nötig zur letzten Instanz ? Kann natürlich dauern ! Ja, aber dafür würde erst mal ne Beratung bei einem entsprechenden Fachanwalt für Führerscheinrecht nutzen. Meine Vorgehensweise wäre. 1. Begründung fordern 2. Widerspruch gegen die Begründung 3. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann würde ich der FEB mitteilen, daß ich dieses Seminar nur unter Vorbehalt mache um den FS zu erhalten und gleichzeitig rechtliche Schritte dagegen einleite um die Kosten für das Seminar wieder von der FEB zu bekommen, wenn sich rausstellen sollte, das dessen Anordnung doch nicht rechtens war. LG |
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14.10.2009, 17:45
Beitrag
#202
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Zitat 3. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann würde ich der FEB mitteilen, daß ich dieses Seminar nur unter Vorbehalt mache um den FS zu erhalten und gleichzeitig rechtliche Schritte dagegen einleite um die Kosten für das Seminar wieder von der FEB zu bekommen, wenn sich rausstellen sollte, das dessen Anordnung doch nicht rechtens war. Wollte eigentlich das Seminar vermeiden und nicht in Vorkasse gehen. |
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14.10.2009, 17:54
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#203
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
NEin sie meinte nur,d ass man die AUfforderung zum Seminar erst nach der bestandenen MPU bekommt. An deiner Stelle würde ich die MPU ablegen und dann mein Kärtchen abholen gehen... Es würde mich nicht wundern, wenn auf einmal diese SB, zumindest inoffiziell, nicht mehr für dich zuständig ist und ein Kollege/Kollegin dir ohne Weiteres den FS aushändigt und damit die FE erteilt. So wie es ja richtig wäre. Zitat Also meinst Du rechtliche Schritte, wenn nötig zur letzten Instanz ? Kann natürlich dauern ! Halt die Füße still. Das wird nicht nötig sein. Ich kenne einige, ähnliche Fälle aus hiesiger Fsst, wo auch erst unsinnige Forderungen mündlich gestellt wurden und nach entsprechender, auch mündlicher Richtigstellung, war später nicht mehr die geringste Rede davon. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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14.10.2009, 18:48
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#204
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Dein Wort im Amt-Gottes Ohr! Wäre natürlich wünschenswert.
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14.10.2009, 19:01
Beitrag
#205
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Meine Vorgehensweise wäre. Ohne Worte!
1. Begründung fordern 2. Widerspruch gegen die Begründung -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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14.10.2009, 19:20
Beitrag
#206
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Was ist daran falsch?
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 14.10.2009, 19:21
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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14.10.2009, 19:25
Beitrag
#207
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zunächst mal eine Bitte: zitiere nicht jedes Mal das gesamte Vorposting!
Zu deiner Frage: Ein Widerspruch gegen ein Schriftstück mit einer Begründung ist nicht möglich, das sollte @charly mittlerweile auch wissen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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14.10.2009, 19:27
Beitrag
#208
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Was soll dieser Quatsch. Genau! Zitat Fachanwalt für Führerscheinrecht Was es nicht alles geben soll... Diese Fachanwaltschaften gibt es wirklich: Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_charly68_* |
14.10.2009, 19:54
Beitrag
#209
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Zu deiner Frage: Ein Widerspruch gegen ein Schriftstück mit einer Begründung ist nicht möglich, das sollte @charly mittlerweile auch wissen. Ich setze dabei voraus, daß die Begründung zugleich auch noch mal die mündliche Anordnung als solche in Schriftform enthält. Schließlich enthält jede schriftliche Anordnung auch die Verweise auf die entsprechenden §§§, die Anordnung begründen. LG |
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14.10.2009, 19:58
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#210
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich setze dabei voraus, daß die Begründung zugleich auch noch mal die mündliche Anordnung als solche in Schriftform enthält. Die Behörde kann hier aber kein Aufbauseminar anordnen, selbst dann nicht, wenn die Forderung berechtigt wäre. Es kann nämlich nur gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. -------------------- |
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14.10.2009, 20:01
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#211
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Ich bin einfach nur gespannt wie das abläuft. Sie meinte ja ich müsse weil ich innerhalb der Probezeit verurteilt wurde. Ich bin da durch jetzt erst Recht anderer Meinung.
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15.10.2009, 18:49
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#212
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
HEute kam das Schreiben mit dem Hinweis:
"Vorsorglich weise ich daraufhin, dass nach positivem Ausgang der Untersuchung noch eine Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfanger erforderlich ist. Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit Nachricht." Sollte ich jetzt schon mal beginnen mit einer Aufforderung einer Begründung und Hinweis, dass ich rechtliche Schritte gehen werde mit Hinweis auf das Urteil aus Düsseldorf? |
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15.10.2009, 18:58
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#213
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Würde ich so machen.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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15.10.2009, 20:03
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#214
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
... Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfanger... Stand das genau so in dem Schreiben der Führerscheinstelle? -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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15.10.2009, 20:05
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#215
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Genau stand es in dem Schreiben. Alle Dinge die die aufgezählt waren VOR meiner Erteilung. NUr eine Verurteilung die die als Tattag bezeichnen (Witzig, den es war ja der Tag des Urteiles und nicht der Tat) lag danach, aber war kein Verkehrsdelikt.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.10.2009, 20:50
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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15.10.2009, 20:47
Beitrag
#216
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Ich frage deswegen, weil ich das Wort "Nachschulung" in den relevanten Gesetzen, z. B. StVG und FeV, nicht ein einziges Mal entdecken konnte.
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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15.10.2009, 20:48
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#217
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Das heisst ?
Es könnte also doch eine berechtigte Forderung sein, dass ich das Aufbauseminar machen muss ? Wobei schon alleine das "Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfanger" nicht bei mir zutrifft da ich nie Auffällig war in meinen Fahranfängen. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.10.2009, 20:55
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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15.10.2009, 20:54
Beitrag
#218
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
@denroh, hast du meine Bitte nicht gelesen?
Zunächst mal eine Bitte: zitiere nicht jedes Mal das gesamte Vorposting! Du kannst auch diesen Button: benutzen!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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15.10.2009, 20:56
Beitrag
#219
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Gewohnheit aus anderen Forum die bei sowas nicht so rumzetern. Verstehe gar nicht was daran so schlimm ist. Verbauche ich Forenpapier dadurch?? Irgendwas was dadurch weniger wird??
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15.10.2009, 21:02
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#220
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die meisten User (und auch ich) haben aber wenig Lust, sich sämtliche Postings nochmal als Zitat durchzulesen. Und ob das in anderen Foren üblich ist, ist mir ziemlich egal.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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15.10.2009, 21:03
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#221
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Es wird unübersichtlich, es ist ein Verstoß gegen die Forenregeln und Deine Reaktion jetzt auf die Bitte von @Mr.T ist so frech, dass ich es keinem verdenken würde wenn er keinen Bock mehr hat diesen Thread zu lesen.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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15.10.2009, 21:05
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#222
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
die bei sowas nicht so rumzetern. Hier wird deswegen aber 'rumgezetert' - gewöhn dich dran Verstehe gar nicht . Dann erkläre ich es dir Verbauche ich .......Irgendwas was dadurch weniger wird?? Jo - Platz und vor allem Übersichtlichkeit.Immerhin möchtest du hier konkrete und fundierte Auskünfte bekommen. Das kannst du auch. Aber dann solltest du auch darauf Rücksicht nehmen, dass du hier von Leuten 'bedient' wirst, die das freiwillig und in ihrer Freizeit machen. Das ist doch echt ein Argument. denen es etwas leichter zu machen - und das machst du, indem du die Zitate auf das wesentliche beschränkst bzw. nur dann zitierst, wenn es sinnvoll ist. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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15.10.2009, 21:18
Beitrag
#223
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich frage deswegen, weil ich das Wort "Nachschulung" in den relevanten Gesetzen, z. B. StVG und FeV, nicht ein einziges Mal entdecken konnte. Ich schon 1986 zur Einführung der Probezeit wurden im StVG die Begriff Nachschulungskurs und Nachschulung verwendet. Ich hab keine Ahnung und auch keine Lust jetzt zu suchen, wann das geändert wurde, tippe aber mal auf 1999. -------------------- |
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15.10.2009, 21:33
Beitrag
#224
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Ich schon Aktuell aber doch nicht... Zitat Ich hab keine Ahnung und auch keine Lust jetzt zu suchen, wann das geändert wurde, tippe aber mal auf 1999. Zur Einführung der FeV. Könnte hinhauen. Ich habe mich damals nocht nicht mit Nachschulungen, bzw. Aufbauseminaren rumgeschlagen. Vielleicht liegt ja der Schlüssel verborgen, warum die Fsst des TE mit einer solchen Anordnung agiert. Die Leute dort leben vielleicht noch in vergangenen Zeiten, da sie weiterhin die veralteten Termini (oder gar Gesetze) benutzen... (Nicht so ganz ernst gemeint). -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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15.10.2009, 21:37
Beitrag
#225
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Weisst du es? Das ist doch gar nicht so abwegig. Wer weiss wie lange die Dame da schon arbeitet. Vielleicht kennt sie die neuen Gesetze nicht besser und ist so uberraschter, dass der erste dagegen Widerspruch einlegt. Alle anderen scheinen sich wohl bisher gebeugt haben und brav die NACHSCHULUNG gemacht zu haben. Wurden halt nicht alle so kompetent beraten wie ich durch ein solches Goldwertes Forum wie dieses hier.
Ich frage deswegen, weil ich das Wort "Nachschulung" in den relevanten Gesetzen, z. B. StVG und FeV, nicht ein einziges Mal entdecken konnte. Ich schon 1986 zur Einführung der Probezeit wurden im StVG die Begriff Nachschulungskurs und Nachschulung verwendet. Ich hab keine Ahnung und auch keine Lust jetzt zu suchen, wann das geändert wurde, tippe aber mal auf 1999. Die Dame von der FSST scheint noch in dieser Zeit zu leben. Zum Glück wusste sie aber anscheind, dass es die 2 Jahres Regel nicht mehr gibt. |
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18.10.2009, 11:23
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#226
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 15.10.2009 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 50988 |
Zitat: ``Das ist mir zu teuer..... 850 Euro insgesamt..``
zu teuer!? Kosten meiner MPU: doppelte Fragestellung = 780.- € Aufbauseminar = 280.- € Abstinenznachweis 7US a´139.- = 973.- € +Fahrkosten 70,- € Gebühren der FSST nicht eingerrechnet.. |
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18.10.2009, 11:32
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#227
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Keine Ahnung warum das lachen, aber selbst Schuld. Ich habe nichts mit Drogen oder Alkohol gemacht und gefährde dadurch in keinster Weise den Strassenverkehr. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt ist selbst Schuld.
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18.10.2009, 11:34
Beitrag
#228
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe nichts mit Drogen oder Alkohol gemacht und gefährde dadurch in keinster Weise den Strassenverkehr. Stimmt, das hast du gemacht, indem du einfach rechtsbrecherisch permanent ohne Fahrerlaubnis gefahren bist. -------------------- |
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18.10.2009, 11:37
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#229
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Und? Danach habe ich die Fahrerlaubnis gemacht und kann ein Auto fahren. Und ich kann jetzt wohl kaum mehr ohne fahren wenn sie ihn mir wieder geben. Denn wenn man einen hat kann man nicht ohne fahren.
Aber wieso doppelte Fragestellung 780 Euro? Ich habe doppelte Fragestellung zahle nur 533 Euro!? |
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18.10.2009, 11:57
Beitrag
#230
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 15.10.2009 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 50988 |
Hallo denroh,
hab über die 850 euro gelacht, nicht über DICH! Betrunken oder unter Drogen sollte niemand fahren da geb ich dir Recht.. Und ohne Fahrerlaubnis genauso wenig (Egal ob er einen Führerschein hat, der halt gerade nur in der Schublade der FSST liegt) Bei meiner Fahrt damals hatte ich 0,0 o/oo Alkohol aber 0,1 ng Thc aufgrund eines am Vortag zurückliegenden Konsum (Joint). = Fragestellung Drogen Die doppelte Fragestellung resultiert aus einer Trunkenheitsfahrt mit dem FAHRRAD 2007; deswegen Alkoholfragestellung. |
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18.10.2009, 12:54
Beitrag
#231
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich habe doppelte Fragestellung zahle nur 533 Euro!? Hast du deswegen schon bei der BfF nachgefragt?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 14:53
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#232
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Ja !
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.10.2009, 14:56
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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18.10.2009, 14:57
Beitrag
#233
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Und?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 14:59
Beitrag
#234
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Naja ich zahle nur 533 Euro bzw muss es zahlen bei doppelter Fragestellung.
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18.10.2009, 15:04
Beitrag
#235
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Mit welcher Begründung?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 15:41
Beitrag
#236
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Es gab keine Begründung. Vielleicht habe ich durch die andere Fragestellung andere Tests die ich machen muss. Zb muss ich beim medizinischen als Nicht-Alkohl oder Drogen Blut abnehmen lassen und es ist dadurch preiswerter.
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18.10.2009, 16:19
Beitrag
#237
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Es gab keine Begründung. Aha.Wenn dir keine Begründung ausreicht, um für eine "doppelte Fragestellung" zu zahlen, warum willst du dann eine falsche Begründung für das Aufbauseminar nicht akzeptieren? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 16:20
Beitrag
#238
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Kann dir das Schreiben ja mal zeigen. Dann kannst du selbst urteilen, wenn Du möchtest!?
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18.10.2009, 16:21
Beitrag
#239
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Mach mal.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 16:25
Beitrag
#240
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Schicks dir mal per PN !!!
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Gast_klaus62_* |
18.10.2009, 16:54
Beitrag
#241
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Guests |
Schade, hätte uns bestimmt auch interessiert
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18.10.2009, 16:56
Beitrag
#242
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Naja Mr.T Kann ja seine Einschätzung und Sicht der Dinge mitteilen. Kann es auch veröffentlichen und wichtiges schwärzen.
Wie ihr wollt!? |
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18.10.2009, 17:52
Beitrag
#243
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich stelle das Schreiben mal ein:
denroh1.jpg ( 224.86KB ) Anzahl der Downloads: 36 denroh2.jpg ( 287.06KB ) Anzahl der Downloads: 22 Zur Sache: Ich sehe keine doppelte Fragestellung der Behörde. Ich verstehe deshalb die geforderte Gebühr von 533€ für die MPU nicht. Deshalb nochmal die Frage: Hast du bei der AVUS gefragt, weshalb du 533€ zahlen musst? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 18:04
Beitrag
#244
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Habe bei der FSST Damals gefragt und man sagte mir zwei Fragestellungen. Einmal Verkehrsrecht und Strafrecht oder so. Bei AVUS meinte man daher 533 Euro müsste ich bezahlen.
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18.10.2009, 18:16
Beitrag
#245
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
In dem Schreiben wird doch aber nur eine Fragestellung genannt
Zitat in dem die Frage beantwortet wird, ob
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18.10.2009, 18:17
Beitrag
#246
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Quark! Das ist eindeutig keine doppelte Fragestellung.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 19:07
Beitrag
#247
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Ich rufe morgen nochmal bei der AVUS an oder was meint ihr?
Edit: Wobei in der Durchschrift die dem Schreiben noch beliegt die FSST der AVUS folgendes schreibt: |
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18.10.2009, 20:01
Beitrag
#248
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Verkehrsrechtliche Fragestellung: 347,48 €
MPU wegen Straftaten, ebenfalls 347,48 € Da manche Untersuchungsteile ja nicht doppelt durchgeführt müssen, wird für die "zweite" Fragestellung nur die Hälfte der Normalgebühr veranschlagt, also 173,74 €. Ergibt zusammen 521,22 Euronen plus ca. 12 Euro für die Zweitausfertigung des Gutachtens, womit wir bei den von dir genannten 533 Euro gelandet wären... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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18.10.2009, 20:38
Beitrag
#249
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das ist und bleibt eine Fragestellung, s. Geb. Nr. 451.4 der GebOSt.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 20:44
Beitrag
#250
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Was heisst?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:35 |