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> FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !!
Gast_charly68_*
Beitrag 14.10.2009, 17:32
Beitrag #201





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Zitat (denroh @ 14.10.2009, 19:25) *
NEin sie meinte nur,d ass man die AUfforderung zum Seminar erst nach der bestandenen MPU bekommt.


Was soll dieser Quatsch. Wenn das Aufbauseminar rechtens wäre müsstest Du ja nach einem Termin schauen und andererseits kann es für die Behörde doch nur von Vorteil sein wenn alle Unterlagen zusammen bearbeitet werden können.

Zitat (denroh @ 14.10.2009, 19:25) *
Also meinst Du rechtliche Schritte, wenn nötig zur letzten Instanz ? Kann natürlich dauern ! crybaby.gif


Ja, aber dafür würde erst mal ne Beratung bei einem entsprechenden Fachanwalt für Führerscheinrecht nutzen.

Meine Vorgehensweise wäre.

1. Begründung fordern
2. Widerspruch gegen die Begründung
3. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann würde ich der FEB mitteilen, daß ich dieses Seminar nur unter Vorbehalt mache um den FS zu erhalten und gleichzeitig rechtliche Schritte dagegen einleite um die Kosten für das Seminar wieder von der FEB zu bekommen, wenn sich rausstellen sollte, das dessen Anordnung doch nicht rechtens war.

LG
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denroh
Beitrag 14.10.2009, 17:45
Beitrag #202


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Zitat
3. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann würde ich der FEB mitteilen, daß ich dieses Seminar nur unter Vorbehalt mache um den FS zu erhalten und gleichzeitig rechtliche Schritte dagegen einleite um die Kosten für das Seminar wieder von der FEB zu bekommen, wenn sich rausstellen sollte, das dessen Anordnung doch nicht rechtens war.


Wollte eigentlich das Seminar vermeiden und nicht in Vorkasse gehen.
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magnum88
Beitrag 14.10.2009, 17:54
Beitrag #203


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Zitat (denroh @ 14.10.2009, 18:25) *
NEin sie meinte nur,d ass man die AUfforderung zum Seminar erst nach der bestandenen MPU bekommt.



An deiner Stelle würde ich die MPU ablegen und dann mein Kärtchen abholen gehen...

Es würde mich nicht wundern, wenn auf einmal diese SB, zumindest inoffiziell, nicht mehr für dich zuständig ist und ein Kollege/Kollegin dir ohne Weiteres den FS aushändigt und damit die FE erteilt. So wie es ja richtig wäre.


Zitat
Also meinst Du rechtliche Schritte, wenn nötig zur letzten Instanz ? Kann natürlich dauern ! crybaby.gif


Halt die Füße still. Das wird nicht nötig sein.
Ich kenne einige, ähnliche Fälle aus hiesiger Fsst, wo auch erst unsinnige Forderungen mündlich gestellt wurden und nach entsprechender, auch mündlicher Richtigstellung, war später nicht mehr die geringste Rede davon. whistling.gif


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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denroh
Beitrag 14.10.2009, 18:48
Beitrag #204


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Dein Wort im Amt-Gottes Ohr! rolleyes.gif Wäre natürlich wünschenswert.
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Mr.T
Beitrag 14.10.2009, 19:01
Beitrag #205


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Zitat (charly68 @ 14.10.2009, 18:32) *
Meine Vorgehensweise wäre.

1. Begründung fordern
2. Widerspruch gegen die Begründung
Ohne Worte! blink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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denroh
Beitrag 14.10.2009, 19:20
Beitrag #206


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Was ist daran falsch?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 14.10.2009, 19:21
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 14.10.2009, 19:25
Beitrag #207


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Zunächst mal eine Bitte: zitiere nicht jedes Mal das gesamte Vorposting!

Zu deiner Frage: Ein Widerspruch gegen ein Schriftstück mit einer Begründung ist nicht möglich, das sollte @charly mittlerweile auch wissen.


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Gruß Mr.T

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magnum88
Beitrag 14.10.2009, 19:27
Beitrag #208


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Zitat (charly68 @ 14.10.2009, 18:32) *
Was soll dieser Quatsch.


Genau! rolleyes.gif

Zitat
Fachanwalt für Führerscheinrecht



Was es nicht alles geben soll... whistling.gif



Diese Fachanwaltschaften gibt es wirklich:

Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.


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Gast_charly68_*
Beitrag 14.10.2009, 19:54
Beitrag #209





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Zitat (Mr.T @ 14.10.2009, 21:25) *
Zu deiner Frage: Ein Widerspruch gegen ein Schriftstück mit einer Begründung ist nicht möglich, das sollte @charly mittlerweile auch wissen.


Ich setze dabei voraus, daß die Begründung zugleich auch noch mal die mündliche Anordnung als solche in Schriftform enthält.

Schließlich enthält jede schriftliche Anordnung auch die Verweise auf die entsprechenden §§§, die Anordnung begründen.

LG
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Jens
Beitrag 14.10.2009, 19:58
Beitrag #210


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Zitat (charly68 @ 14.10.2009, 20:54) *
Ich setze dabei voraus, daß die Begründung zugleich auch noch mal die mündliche Anordnung als solche in Schriftform enthält.

Die Behörde kann hier aber kein Aufbauseminar anordnen, selbst dann nicht, wenn die Forderung berechtigt wäre. Es kann nämlich nur gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.


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denroh
Beitrag 14.10.2009, 20:01
Beitrag #211


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Ich bin einfach nur gespannt wie das abläuft. Sie meinte ja ich müsse weil ich innerhalb der Probezeit verurteilt wurde. Ich bin da durch jetzt erst Recht anderer Meinung.
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denroh
Beitrag 15.10.2009, 18:49
Beitrag #212


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HEute kam das Schreiben mit dem Hinweis:

"Vorsorglich weise ich daraufhin, dass nach positivem Ausgang der Untersuchung noch eine Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfanger erforderlich ist. Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit Nachricht."

Sollte ich jetzt schon mal beginnen mit einer Aufforderung einer Begründung und Hinweis, dass ich rechtliche Schritte gehen werde mit Hinweis auf das Urteil aus Düsseldorf?
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Mr.T
Beitrag 15.10.2009, 18:58
Beitrag #213


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Würde ich so machen.


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magnum88
Beitrag 15.10.2009, 20:03
Beitrag #214


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Zitat (denroh @ 15.10.2009, 19:49) *
... Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfanger...


Stand das genau so in dem Schreiben der Führerscheinstelle? think.gif


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denroh
Beitrag 15.10.2009, 20:05
Beitrag #215


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Genau stand es in dem Schreiben. Alle Dinge die die aufgezählt waren VOR meiner Erteilung. NUr eine Verurteilung die die als Tattag bezeichnen (Witzig, den es war ja der Tag des Urteiles und nicht der Tat) lag danach, aber war kein Verkehrsdelikt.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.10.2009, 20:50
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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magnum88
Beitrag 15.10.2009, 20:47
Beitrag #216


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Ich frage deswegen, weil ich das Wort "Nachschulung" in den relevanten Gesetzen, z. B. StVG und FeV, nicht ein einziges Mal entdecken konnte. unsure.gif


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denroh
Beitrag 15.10.2009, 20:48
Beitrag #217


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Das heisst ?

Es könnte also doch eine berechtigte Forderung sein, dass ich das Aufbauseminar machen muss ?

Wobei schon alleine das "Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfanger" nicht bei mir zutrifft da ich nie Auffällig war in meinen Fahranfängen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.10.2009, 20:55
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 15.10.2009, 20:54
Beitrag #218


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@denroh, hast du meine Bitte nicht gelesen?
Zitat (Mr.T @ 14.10.2009, 20:25) *
Zunächst mal eine Bitte: zitiere nicht jedes Mal das gesamte Vorposting!
Du kannst auch diesen Button: benutzen! dry.gif


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denroh
Beitrag 15.10.2009, 20:56
Beitrag #219


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Gewohnheit aus anderen Forum die bei sowas nicht so rumzetern. Verstehe gar nicht was daran so schlimm ist. Verbauche ich Forenpapier dadurch?? Irgendwas was dadurch weniger wird??
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Mr.T
Beitrag 15.10.2009, 21:02
Beitrag #220


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Die meisten User (und auch ich) haben aber wenig Lust, sich sämtliche Postings nochmal als Zitat durchzulesen. Und ob das in anderen Foren üblich ist, ist mir ziemlich egal.


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Gruß Mr.T

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Q-Treiberin
Beitrag 15.10.2009, 21:03
Beitrag #221


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Es wird unübersichtlich, es ist ein Verstoß gegen die Forenregeln und Deine Reaktion jetzt auf die Bitte von @Mr.T ist so frech, dass ich es keinem verdenken würde wenn er keinen Bock mehr hat diesen Thread zu lesen. mad.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Malermeister
Beitrag 15.10.2009, 21:05
Beitrag #222


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Zitat (denroh @ 15.10.2009, 21:56) *
die bei sowas nicht so rumzetern.
Hier wird deswegen aber 'rumgezetert' - gewöhn dich dran dry.gif
Zitat (denroh @ 15.10.2009, 21:56) *
Verstehe gar nicht .
Dann erkläre ich es dir
Zitat (denroh @ 15.10.2009, 21:56) *
Verbauche ich .......Irgendwas was dadurch weniger wird??
Jo - Platz und vor allem Übersichtlichkeit.
Immerhin möchtest du hier konkrete und fundierte Auskünfte bekommen. Das kannst du auch.
Aber dann solltest du auch darauf Rücksicht nehmen, dass du hier von Leuten 'bedient' wirst, die das freiwillig und in ihrer Freizeit machen.
Das ist doch echt ein Argument. denen es etwas leichter zu machen - und das machst du, indem du die Zitate auf das wesentliche beschränkst bzw. nur dann zitierst, wenn es sinnvoll ist.


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Jens
Beitrag 15.10.2009, 21:18
Beitrag #223


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Zitat (magnum88 @ 15.10.2009, 21:47) *
Ich frage deswegen, weil ich das Wort "Nachschulung" in den relevanten Gesetzen, z. B. StVG und FeV, nicht ein einziges Mal entdecken konnte. unsure.gif

Ich schon whistling.gif

1986 zur Einführung der Probezeit wurden im StVG die Begriff Nachschulungskurs und Nachschulung verwendet.
Ich hab keine Ahnung und auch keine Lust jetzt zu suchen, wann das geändert wurde, tippe aber mal auf 1999.


--------------------
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magnum88
Beitrag 15.10.2009, 21:33
Beitrag #224


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Zitat (Jens @ 15.10.2009, 22:18) *
Ich schon whistling.gif


Aktuell aber doch nicht...

Zitat
Ich hab keine Ahnung und auch keine Lust jetzt zu suchen, wann das geändert wurde, tippe aber mal auf 1999.


Zur Einführung der FeV. Könnte hinhauen.
Ich habe mich damals nocht nicht mit Nachschulungen, bzw. Aufbauseminaren rumgeschlagen.

Vielleicht liegt ja der Schlüssel verborgen, warum die Fsst des TE mit einer solchen Anordnung agiert. think.gif
Die Leute dort leben vielleicht noch in vergangenen Zeiten, da sie weiterhin die veralteten Termini (oder gar Gesetze) benutzen... rolleyes.gif
(Nicht so ganz ernst gemeint). laugh2.gif


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denroh
Beitrag 15.10.2009, 21:37
Beitrag #225


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Weisst du es? Das ist doch gar nicht so abwegig. rolleyes.gif Wer weiss wie lange die Dame da schon arbeitet. Vielleicht kennt sie die neuen Gesetze nicht besser und ist so uberraschter, dass der erste dagegen Widerspruch einlegt. Alle anderen scheinen sich wohl bisher gebeugt haben und brav die NACHSCHULUNG gemacht zu haben. Wurden halt nicht alle so kompetent beraten wie ich durch ein solches Goldwertes Forum wie dieses hier.

Zitat (Jens @ 15.10.2009, 23:18) *
Zitat (magnum88 @ 15.10.2009, 21:47) *
Ich frage deswegen, weil ich das Wort "Nachschulung" in den relevanten Gesetzen, z. B. StVG und FeV, nicht ein einziges Mal entdecken konnte. unsure.gif

Ich schon whistling.gif

1986 zur Einführung der Probezeit wurden im StVG die Begriff Nachschulungskurs und Nachschulung verwendet.
Ich hab keine Ahnung und auch keine Lust jetzt zu suchen, wann das geändert wurde, tippe aber mal auf 1999.


Die Dame von der FSST scheint noch in dieser Zeit zu leben. Zum Glück wusste sie aber anscheind, dass es die 2 Jahres Regel nicht mehr gibt. rolleyes.gif
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akeem68
Beitrag 18.10.2009, 11:23
Beitrag #226


Neuling


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Zitat: ``Das ist mir zu teuer..... 850 Euro insgesamt..``

laugh2.gif zu teuer!?

Kosten meiner MPU:

doppelte Fragestellung = 780.- €
Aufbauseminar = 280.- €
Abstinenznachweis
7US a´139.- = 973.- €
+Fahrkosten 70,- €

Gebühren der FSST nicht eingerrechnet..
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denroh
Beitrag 18.10.2009, 11:32
Beitrag #227


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Keine Ahnung warum das lachen, aber selbst Schuld. Ich habe nichts mit Drogen oder Alkohol gemacht und gefährde dadurch in keinster Weise den Strassenverkehr. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt ist selbst Schuld.
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Jens
Beitrag 18.10.2009, 11:34
Beitrag #228


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Zitat (denroh @ 18.10.2009, 12:32) *
Ich habe nichts mit Drogen oder Alkohol gemacht und gefährde dadurch in keinster Weise den Strassenverkehr.

Stimmt, das hast du gemacht, indem du einfach rechtsbrecherisch permanent ohne Fahrerlaubnis gefahren bist. dry.gif


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 11:37
Beitrag #229


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Und? Danach habe ich die Fahrerlaubnis gemacht und kann ein Auto fahren. Und ich kann jetzt wohl kaum mehr ohne fahren wenn sie ihn mir wieder geben. Denn wenn man einen hat kann man nicht ohne fahren.

Aber wieso doppelte Fragestellung 780 Euro? Ich habe doppelte Fragestellung zahle nur 533 Euro!?
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akeem68
Beitrag 18.10.2009, 11:57
Beitrag #230


Neuling


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Hallo denroh,

hab über die 850 euro gelacht, nicht über DICH! Betrunken oder unter Drogen sollte niemand fahren da geb ich dir Recht..
Und ohne Fahrerlaubnis genauso wenig (Egal ob er einen Führerschein hat, der halt gerade nur in der Schublade der FSST liegt)

Bei meiner Fahrt damals hatte ich 0,0 o/oo Alkohol aber 0,1 ng Thc aufgrund eines
am Vortag zurückliegenden Konsum (Joint). = Fragestellung Drogen

Die doppelte Fragestellung resultiert aus einer Trunkenheitsfahrt mit dem FAHRRAD 2007; deswegen Alkoholfragestellung.
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 12:54
Beitrag #231


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Zitat (denroh @ 18.10.2009, 12:37) *
Ich habe doppelte Fragestellung zahle nur 533 Euro!?
Hast du deswegen schon bei der BfF nachgefragt? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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denroh
Beitrag 18.10.2009, 14:53
Beitrag #232


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Ja !

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.10.2009, 14:56
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 14:57
Beitrag #233


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Und?


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 14:59
Beitrag #234


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Naja ich zahle nur 533 Euro bzw muss es zahlen bei doppelter Fragestellung.
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 15:04
Beitrag #235


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Mit welcher Begründung?


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 15:41
Beitrag #236


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Es gab keine Begründung. Vielleicht habe ich durch die andere Fragestellung andere Tests die ich machen muss. Zb muss ich beim medizinischen als Nicht-Alkohl oder Drogen Blut abnehmen lassen und es ist dadurch preiswerter.
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 16:19
Beitrag #237


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Zitat (denroh @ 18.10.2009, 16:41) *
Es gab keine Begründung.
Aha.
Wenn dir keine Begründung ausreicht, um für eine "doppelte Fragestellung" zu zahlen, warum willst du dann eine falsche Begründung für das Aufbauseminar nicht akzeptieren? unsure.gif


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 16:20
Beitrag #238


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Kann dir das Schreiben ja mal zeigen. Dann kannst du selbst urteilen, wenn Du möchtest!?
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 16:21
Beitrag #239


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Mach mal.


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Beitrag 18.10.2009, 16:25
Beitrag #240


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Schicks dir mal per PN !!!
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Gast_klaus62_*
Beitrag 18.10.2009, 16:54
Beitrag #241





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Schade, hätte uns bestimmt auch interessiert sadwalk.gif
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denroh
Beitrag 18.10.2009, 16:56
Beitrag #242


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Naja Mr.T Kann ja seine Einschätzung und Sicht der Dinge mitteilen. Kann es auch veröffentlichen und wichtiges schwärzen.

Wie ihr wollt!?
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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 17:52
Beitrag #243


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Ich stelle das Schreiben mal ein:
Angehängte Datei  denroh1.jpg ( 224.86KB ) Anzahl der Downloads: 36

Angehängte Datei  denroh2.jpg ( 287.06KB ) Anzahl der Downloads: 22



Zur Sache:
Ich sehe keine doppelte Fragestellung der Behörde. Ich verstehe deshalb die geforderte Gebühr von 533€ für die MPU nicht. Deshalb nochmal die Frage:
Hast du bei der AVUS gefragt, weshalb du 533€ zahlen musst?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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denroh
Beitrag 18.10.2009, 18:04
Beitrag #244


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Habe bei der FSST Damals gefragt und man sagte mir zwei Fragestellungen. Einmal Verkehrsrecht und Strafrecht oder so. Bei AVUS meinte man daher 533 Euro müsste ich bezahlen.
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Jens
Beitrag 18.10.2009, 18:16
Beitrag #245


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In dem Schreiben wird doch aber nur eine Fragestellung genannt
Zitat
in dem die Frage beantwortet wird, ob
  • zu erwarten ist, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen allgemeine Strafbestimmungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verstoßen wird.

blink.gif


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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 18:17
Beitrag #246


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Quark! Das ist eindeutig keine doppelte Fragestellung.


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Gruß Mr.T

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denroh
Beitrag 18.10.2009, 19:07
Beitrag #247


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Ich rufe morgen nochmal bei der AVUS an oder was meint ihr?

Edit: Wobei in der Durchschrift die dem Schreiben noch beliegt die FSST der AVUS folgendes schreibt:

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magnum88
Beitrag 18.10.2009, 20:01
Beitrag #248


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Verkehrsrechtliche Fragestellung: 347,48 €

MPU wegen Straftaten, ebenfalls 347,48 €

Da manche Untersuchungsteile ja nicht doppelt durchgeführt müssen, wird für die "zweite" Fragestellung nur die Hälfte der Normalgebühr veranschlagt, also 173,74 €.

Ergibt zusammen 521,22 Euronen plus ca. 12 Euro für die Zweitausfertigung des Gutachtens, womit wir bei den von dir genannten 533 Euro gelandet wären... smartass.gif


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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 20:38
Beitrag #249


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Das ist und bleibt eine Fragestellung, s. Geb. Nr. 451.4 der GebOSt.


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 20:44
Beitrag #250


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