FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !! |
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FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !! |
18.10.2009, 20:45
Beitrag
#251
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Kosten der MPU = 347,48 €
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 20:58
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#252
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Anscheinend geht die AVUS bei ihrer Berechnung von 451.7 GeBOST aus.
@Denroh Da wirst du mit der AVUS sprechen müssen... Ich wusste schon, warum ich hier das Wörtchen "zweite" in Anführungszeichen setzte... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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18.10.2009, 21:19
Beitrag
#253
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Anscheinend geht die AVUS bei ihrer Berechnung von 451.7 GeBOST aus. Möglich. Deshalb möchte ich nochmal auf einen früheren Beitrag von mir in diesem Thread verweisen.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 21:39
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#254
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Dann würde es doch stimmen. 438 Euro mit 19 % sind 521 + 12 Euro = 533 Euro.
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18.10.2009, 21:43
Beitrag
#255
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die 438 EUR sind aber schon falsch.
Das wäre die Netto-Gebühr bei doppelter Fragestellung. Du hast aber keine doppelte Fragestellung. Bei deiner Fragestellung beträgt die korrekte Gebühr 292 EUR plus MwSt. Wie oft möchtest du das noch von irgendwem geschrieben haben, damit du es endlich glaubst? Geh zur Avus und hau da auf den Tisch, die berechnen dir zuviel. -------------------- |
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18.10.2009, 21:47
Beitrag
#256
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Manchmal frage ich mich, warum wir hier eigentlich antworten.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.10.2009, 21:48
Beitrag
#257
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Habe ja noch nicht bezahlt. Daher werde ich morgen nochmal anrufen. Wäre natürlich der Oberhammer wenn ich nur so wenig zahlen müsste.
Was würde ich nur ohne euch machen? Wahrscheinlich zu viel zahlen und die Nachschulung auch dazu. Wobei mir ja einfällt, dass ihr jetzt seht durch die Veröffentlichung, dass dort "Nachschulung" steht. |
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19.10.2009, 11:01
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#258
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Also habe angerufen und man prüft es nochmal. Die meinen aber die haben auch eine Gebührentabelle und da steht das so drin, weil die Fragestellung für BEIDES ja im Auftrag der FSST gekommen ist. Aber ich habe drauf hingewiesen.
Auf der Seite der AVUS stehen leider keine Gebühren: http://avus-mpu.de/mpufaq.htm#Anchor-23240 Zitat 6. Was kostet eine MPU? Die Kosten richten sich nach der behördlichen Fragestellung und nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Gebühr erhalten Sie auf Anfrage in jeder Begutachtungsstelle. In ca. 30 Minuten weiss ich mehr. Sie fragt ihre Vorgesetzte. |
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19.10.2009, 11:07
Beitrag
#259
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Also habe angerufen und man prüft es nochmal. Die meinen aber die haben auch eine Gebührentabelle und da steht das so drin, weil die Fragestellung für BEIDES ja im Auftrag der FSST gekommen ist. Hast du dir das hier Deshalb möchte ich nochmal auf einen früheren Beitrag von mir in diesem Thread verweisen. mal durchgelesen?
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19.10.2009, 11:08
Beitrag
#260
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Sogar daraus zitiert. Nicht nur durchgelesen, sogar ein paar Textteile in meinem Fax übernommen.
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19.10.2009, 11:09
Beitrag
#261
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Und in der GenOSt steht Folgendes:
Nr.451: Zitat medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4 Abs.10 StVG sowie § 11 Abs.3, den §§ 13 und 14 FeV und unter 451.4: Zitat Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6; Zu diesem Betrag kommt noch die MwSt.§ 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG) 292€ Und zur MPU musst du ja, weil du durch Taten aufgefallen bist = einfache Fragestellung. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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19.10.2009, 11:29
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#262
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Habe ich ja dargelegt. Die ruft mich ja gleich an. Mal sehen was dann bei rum kommt.
Und dann mache ich die MPU und dann folgt die Nachschulungs-Geschichte. Sollte ich mir schon einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen? Die FSST meinte ich soll das mit der FSST klären , weil die AVUS Nur den Auftrag hat und daher beide Fragestellungen stellen müssten. Ich soll nun mit der FSST sprechen. Edit: Nun mit der FSST telefoniert und die meint die können das nochmal überprüfen und sich die Akte holen, aber ich bekomme keine Fristverlängerung. Geht alles von meiner Zeit ab. Also wer ist nun in der Prüfpflicht und wer muss es machen? Weiss gerade nicht mehr weiter. |
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19.10.2009, 13:27
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#263
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Wobei mir ja einfällt, dass ihr jetzt seht durch die Veröffentlichung, dass dort "Nachschulung" steht. Ja, habe es bereits gestern registriert... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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20.10.2009, 11:30
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#264
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Irgendwie komme ich nicht gegen die an. Die bleiben bei ihrer doppelten Fragestellung und ihrer Berechnung. Ich könnte kotzen.
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20.10.2009, 11:45
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#265
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hat die BASt sich schon gemeldet?
-------------------- Gruß Mr.T
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20.10.2009, 11:45
Beitrag
#266
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Da melde ich mich jetzt als erstes !!!!
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20.10.2009, 12:21
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#267
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Hatte mit der BaST jetzt ein langes Gespräch und ich kann es einschicken, aber die meinten wenn der die FSST eine doppelte Fragestellung wünscht, wäre es von der AVUS Korrekt berechnet, da sie nur das macht, was gefordert ist. Wenn ich meine es wäre falsch kann ich das zivilrechtlich klären (lassen).
Ist halt jetzt die Frage was ich machen soll. Jeder Tag ist ein Tag des MPU Termin. Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, daher weiss ich nicht wie lange das dauert oder dauern würde, wenn ich jetzt klagen würde. |
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20.10.2009, 13:10
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#268
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Dann lass die FSST die Fragestellung an die AVUS korrigieren. Die Fragestellung an die AVUS weicht ja von der dir mitgeteilten Fragestellung ab.
P.S.: Ich bin weiterhin der Meinung, dass dir Unrecht widerfährt! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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20.10.2009, 13:22
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#269
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Aber das ist alles Zeit. Die fordern die Akte zurück und ich verliere Zeit, weil sie die Fristen nicht verlängern. Das ist doch Scheisse.
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27.10.2009, 14:05
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#270
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Da mich das nicht weiterbringt habe ich nun die 533 Euro überwiesen. Bei der NAchschulung wird es erst wieder spannend. Die werde ich nicht machen.
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03.11.2009, 19:25
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#271
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Habe am 11.11 um 11 Uhr meinen Termin. Wenn das kein Glückstag ist!?
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11.11.2009, 01:26
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#272
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Auch wenn keiner mehr hier antwortet - drückt mir die Daumen. Habe mich so gar nicht drauf vorbereitet weil ich meine, dass man sich auf gewisse Dinge nicht vorbereiten muss. Man kann keine Sachen lernen die einen selbst betreffen. Das wäre Betrug an sich selbst. Daher lasse ich es auf mich zukommen.
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11.11.2009, 06:47
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#273
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1115 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40319 |
wünsche dir viel Glück.
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Gast_klaus62_* |
11.11.2009, 07:38
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#274
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11.11.2009, 08:29
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#275
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Alles Gute auch von mir...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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11.11.2009, 08:35
Beitrag
#276
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.11.2009, 09:16
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#277
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
.... dass man sich auf gewisse Dinge nicht vorbereiten muss. dann werde ich dir heute gaaaaanz feste die Daumen drücken Das Testknacker Buch habe ich aber gelesen. Also so ist es nicht. Nur kostenpflichtige Dinge nicht in Anspruch genommen, da ich kein Alkoholdelikt habe, kein Drogendelikt, alles 10 Jahre her ist und selbst meine Bewährung 3 Jahre her ist und das kommt ja von BEWÄHREN , also haben ich mich ja bewährt. Und diese Angebote wollen laut Testknacker Buch nur gutes - und zwar mein Geld. Wenn ich also Ambinitionen gehabt hätte ein Auto zu fahren - hätte ich es gemacht. Wenn ich Ambitionen gehabt hätte Straftaten zu begehen - hätte ich es gemacht. Habe ich nicht, weil ich ein Job habe, eine Frau , Kind und mir alles viel zu wichtig ist. |
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11.11.2009, 09:17
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#278
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 768 Beigetreten: 14.03.2009 Wohnort: bayern Mitglieds-Nr.: 47393 |
hi du,
ich drücke dir auch ganz. ganz fest die daumen!!! es klappt schon:-)) gib bescheid,ok? vlg aena |
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11.11.2009, 09:22
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#279
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Natürlich gebe ich Bescheid. Selbstverständlich. Danach gehts ja noch weiter mit der Behörde die ja eine Nachschulung von mir will, dem ich aber nicht folge leisten werde.
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11.11.2009, 14:44
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#280
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Alles Daumen drücken hat genützt
Raktionstest - überdurchschnittlich gut (positiv( Psychologischer Teil - positiv Medizinischer Teil positiv Keine Empfehlung für eine §70 Nachschulung Dingsbums! Jetzt bin ich mal gespannt was das Amt macht bzgl der angekündigten Nachschulung für auffällige Fahranfänger. Das Schlimmste ist jedenfalls geschafft und ich bedanke mich bei jedem von euch für die Hilfe und alles ! |
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11.11.2009, 14:49
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#281
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Herzlichen Glückwunsch
Und ich , daß die Behörde bezüglich des Aufbauseminars schnell nachgibt. -------------------- |
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11.11.2009, 14:50
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#282
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Ich sage denen wenn die damit kommen sollen sie mir einen Rechtsmittelfähigen Bescheid schicken und dann gehts vor Gericht. Mir wurscht. Habe das Schwerste und Teurste ja hinter mir !
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11.11.2009, 14:56
Beitrag
#283
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 80 Beigetreten: 20.10.2009 Wohnort: Wiesbaden/Hessen Mitglieds-Nr.: 51056 |
Raktionstest - überdurchschnittlich gut (positiv( Psychologischer Teil - positiv Medizinischer Teil positiv Na dann herzlichen Glückwunsch...schon der 2te heute mit hoffentlich positiven Ergebnis. Ich selbst hatte heute morgen auch eine mit hoffentlich positiven Ergebnis |
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11.11.2009, 15:43
Beitrag
#284
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Gratuliere!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.11.2009, 15:48
Beitrag
#285
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
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11.11.2009, 15:55
Beitrag
#286
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Noch nicht. Muss ja noch das andere packen mit der Nachschulung, aber da habe ich gute Karten oder? Auf jeden Fall.Bessere als mit der 1,5 fachen Gebühr die ich ja zähneknirschend bezahlt habe. Ich würde, wenn das positive Gutachten im Briefkasten liegt, versuchen, die ½ Gebühr zurückzubekommen. Zu verlieren hast du ja Nichts.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.11.2009, 15:57
Beitrag
#287
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Über welchen Weg ?
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11.11.2009, 16:52
Beitrag
#288
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die AVUS darauf hinweisen*, dass sie die GebOSt falsch angewendet hat.
GebNr. 451.4: Zitat Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6; Du warst ja Tatauffälliger. Ob Straftaten und/oder OWis spielt keine Rolle, dadurch wird es keine doppelte Fragestellung. Auch nicht, wenn die Behörde fragt, ob du künftig Straftaten begehen und/oder ob du dich künftig verkehrsgerecht verhalten wirst.§ 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG) 292€ Eine Alk-MPU bleibt ja auch preislich gleich teuer, egal ob man eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hat. *Die BASt sollte eine Durchschrift vom Schriftverkehr erhalten. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_klaus62_* |
11.11.2009, 17:02
Beitrag
#289
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Guests |
Gratulation wegen deiner MPU
den Rest wirst du auch noch schaffen |
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11.11.2009, 18:21
Beitrag
#290
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Na dann auch einen Glückwunsch von mir...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.11.2009, 10:50
Beitrag
#291
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Danke sehr!
Die AVUS darauf hinweisen*, dass sie die GebOSt falsch angewendet hat. GebNr. 451.4: Zitat Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6; Du warst ja Tatauffälliger. Ob Straftaten und/oder OWis spielt keine Rolle, dadurch wird es keine doppelte Fragestellung. Auch nicht, wenn die Behörde fragt, ob du künftig Straftaten begehen und/oder ob du dich künftig verkehrsgerecht verhalten wirst.§ 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG) 292€ Eine Alk-MPU bleibt ja auch preislich gleich teuer, egal ob man eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hat. *Die BASt sollte eine Durchschrift vom Schriftverkehr erhalten. Geht das auch NACHDEM ich meinen FS habe. Will mir jetzt nichts versauen. Wenn ich ihn habe, kann ich gerne sowas machen. Aber jetzt will ich noch nicht den Reveluzzer spielen, den ich im Vorfeld schon gespielt habe. Auch gerade nochmal mit der FS telefoniert. Also sie prüft es dann nochmal mit dem Seminar, für das ich 6 Monate habe. Sie meinte einfach zu sagen ich mache das nicht um vorzeitig einen Rechtsmittelfähigen Bescheid zu kriegen ginge NICHT. Da muss ich die 6 Monate dann verstreichen lassen und dann wird er abgelehnt. Ich kann mich aber zum Seminar Antrag äussern. Weisst Du wie das genau ist Mr. T? Ich blicke da nicht so durch. Ich will im Dezember schon fahren quasi mit Frau und Kind nach Paderborn um meine Eltern usw zu besuchen. Oder meinst du sie lenkt ein und ich muss es nicht machen und kriege ihn zurück!? |
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12.11.2009, 11:23
Beitrag
#292
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Geht das auch NACHDEM ich meinen FS habe. Will mir jetzt nichts versauen. Auch gerade nochmal mit der FS telefoniert. Also sie prüft es dann nochmal mit dem Seminar, für das ich 6 Monate habe. Sie meinte einfach zu sagen ich mache das nicht um vorzeitig einen Rechtsmittelfähigen Bescheid zu kriegen ginge NICHT. Da muss ich die 6 Monate dann verstreichen lassen und dann wird er abgelehnt. Blödsinn. Wenn du (schriftlich) erklärst, dass du das Seminar nicht machst, weil es dafür dMn. keine Grundlage gibt, muss ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid gefertigt werden.Oder meinst du sie lenkt ein und ich muss es nicht machen und kriege ihn zurück!?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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12.11.2009, 11:28
Beitrag
#293
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Sie meinte man muss die 6 Monate warten. Also wenn sie richtig mies drauf ist macht sie es mir echt schwer. Kriege jetzt schon wieder !
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12.11.2009, 11:33
Beitrag
#294
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Alles Daumen drücken hat genützt Herzlichen Glückwunsch und (hoffentlich bald) "Allzeit gute Fahrt" -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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12.11.2009, 11:39
Beitrag
#295
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Danke, aber noch habe ich ihn ja nicht. Auto ist bereit, nur Lappen fehlt!
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12.11.2009, 11:42
Beitrag
#296
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
...deswegen das (hoffentlich bald)...
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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12.11.2009, 11:44
Beitrag
#297
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Sie meinte man muss die 6 Monate warten. Ich weiß ja, dass "deine" Behörde die rechtlichen Bestimmungen etwas eigenartig auslegt. Ich würde die Sachbearbeiterin (nachdem du schriftlich um einen Bescheid gebeten hast) mal auf den § 75 VwGO hinweisen: Zitat Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. Wenn du also erklärt hast, dass du kein Seminar machen willst, musst du keine 3 Monate auf die Entscheidung warten, sondern kannst unverzüglich auf einer Entscheidung (notfalls mit Hilfe einer Untätigkeitsklage) bestehen.
-------------------- Gruß Mr.T
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12.11.2009, 11:47
Beitrag
#298
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Boah das riecht alles nach Zeit und ich hoffe die tut sich selbst einen Gefallen und gibt den FS einfach raus ! Bitte !!!
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27.11.2009, 09:14
Beitrag
#299
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49732 |
Ende gut alles gut. Also nachdem sich der Leiter der Abteilung der Akte angenommen hat, aufgrund eines Schreibens meines Anwaltes, sollte ich dann heute morgen um 9 Uhr meine angepisste Sachbearbeiterin anrufen und ich bekomme meine Fahrerlaubnis ohne die Nachschulung wieder.
Ich möchte mich wirklich bei ALLEN hier bedanken für die netten Worte, Tipps, Erfahrungen usw. Ihr seid echt klasse und besser als jede (kostenpflichtige) MPU Beratung. Nun bleibt nur noch zu klären ob ich ein Teil meines MPU Geldes zurück holen kann! *MrTruf* |
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27.11.2009, 09:19
Beitrag
#300
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Glückwunsch
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