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> FS nach Sperre neu beantragen - was kommt auf mich zu !!
Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 20:45
Beitrag #251


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Kosten der MPU = 347,48 €


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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magnum88
Beitrag 18.10.2009, 20:58
Beitrag #252


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Anscheinend geht die AVUS bei ihrer Berechnung von 451.7 GeBOST aus. unsure.gif

@Denroh
Da wirst du mit der AVUS sprechen müssen...

Ich wusste schon, warum ich hier das Wörtchen "zweite" in Anführungszeichen setzte... rolleyes.gif


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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 21:19
Beitrag #253


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Zitat (magnum88 @ 18.10.2009, 21:58) *
Anscheinend geht die AVUS bei ihrer Berechnung von 451.7 GeBOST aus.
Möglich. Deshalb möchte ich nochmal auf einen früheren Beitrag von mir in diesem Thread verweisen.


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 21:39
Beitrag #254


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Dann würde es doch stimmen. 438 Euro mit 19 % sind 521 + 12 Euro = 533 Euro.
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Jens
Beitrag 18.10.2009, 21:43
Beitrag #255


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Die 438 EUR sind aber schon falsch.

Das wäre die Netto-Gebühr bei doppelter Fragestellung.

Du hast aber keine doppelte Fragestellung.

Bei deiner Fragestellung beträgt die korrekte Gebühr 292 EUR plus MwSt.


Wie oft möchtest du das noch von irgendwem geschrieben haben, damit du es endlich glaubst?

Geh zur Avus und hau da auf den Tisch, die berechnen dir zuviel.


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Mr.T
Beitrag 18.10.2009, 21:47
Beitrag #256


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Manchmal frage ich mich, warum wir hier eigentlich antworten. unsure.gif


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denroh
Beitrag 18.10.2009, 21:48
Beitrag #257


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Habe ja noch nicht bezahlt. Daher werde ich morgen nochmal anrufen. Wäre natürlich der Oberhammer wenn ich nur so wenig zahlen müsste.

Was würde ich nur ohne euch machen? Wahrscheinlich zu viel zahlen und die Nachschulung auch dazu.

Wobei mir ja einfällt, dass ihr jetzt seht durch die Veröffentlichung, dass dort "Nachschulung" steht.
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denroh
Beitrag 19.10.2009, 11:01
Beitrag #258


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Also habe angerufen und man prüft es nochmal. Die meinen aber die haben auch eine Gebührentabelle und da steht das so drin, weil die Fragestellung für BEIDES ja im Auftrag der FSST gekommen ist. Aber ich habe drauf hingewiesen.

Auf der Seite der AVUS stehen leider keine Gebühren:

http://avus-mpu.de/mpufaq.htm#Anchor-23240

Zitat
6.
Was kostet eine MPU?
Die Kosten richten sich nach der behördlichen Fragestellung und nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Gebühr erhalten Sie auf Anfrage in jeder Begutachtungsstelle.


In ca. 30 Minuten weiss ich mehr. Sie fragt ihre Vorgesetzte.
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Jens
Beitrag 19.10.2009, 11:07
Beitrag #259


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Zitat (denroh @ 19.10.2009, 12:01) *
Also habe angerufen und man prüft es nochmal. Die meinen aber die haben auch eine Gebührentabelle und da steht das so drin, weil die Fragestellung für BEIDES ja im Auftrag der FSST gekommen ist.

Hast du dir das hier
Zitat (Mr.T @ 18.10.2009, 22:19) *
Deshalb möchte ich nochmal auf einen früheren Beitrag von mir in diesem Thread verweisen.
mal durchgelesen?


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denroh
Beitrag 19.10.2009, 11:08
Beitrag #260


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Sogar daraus zitiert. Nicht nur durchgelesen, sogar ein paar Textteile in meinem Fax übernommen.
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Mr.T
Beitrag 19.10.2009, 11:09
Beitrag #261


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Und in der GenOSt steht Folgendes:
Nr.451:
Zitat
medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4 Abs.10 StVG sowie § 11 Abs.3, den §§ 13 und 14 FeV

und unter 451.4:
Zitat
Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6;
§ 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG) 292€
Zu diesem Betrag kommt noch die MwSt.
Und zur MPU musst du ja, weil du durch Taten aufgefallen bist = einfache Fragestellung.


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denroh
Beitrag 19.10.2009, 11:29
Beitrag #262


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Habe ich ja dargelegt. Die ruft mich ja gleich an. Mal sehen was dann bei rum kommt.

Und dann mache ich die MPU und dann folgt die Nachschulungs-Geschichte. Sollte ich mir schon einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen?

Die FSST meinte ich soll das mit der FSST klären , weil die AVUS Nur den Auftrag hat und daher beide Fragestellungen stellen müssten.

Ich soll nun mit der FSST sprechen.

Edit: Nun mit der FSST telefoniert und die meint die können das nochmal überprüfen und sich die Akte holen, aber ich bekomme keine Fristverlängerung. Geht alles von meiner Zeit ab.

Also wer ist nun in der Prüfpflicht und wer muss es machen? Weiss gerade nicht mehr weiter.
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magnum88
Beitrag 19.10.2009, 13:27
Beitrag #263


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Zitat (denroh @ 18.10.2009, 22:48) *
Wobei mir ja einfällt, dass ihr jetzt seht durch die Veröffentlichung, dass dort "Nachschulung" steht.


Ja, habe es bereits gestern registriert... rolleyes.gif


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denroh
Beitrag 20.10.2009, 11:30
Beitrag #264


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Irgendwie komme ich nicht gegen die an. Die bleiben bei ihrer doppelten Fragestellung und ihrer Berechnung. Ich könnte kotzen.
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Mr.T
Beitrag 20.10.2009, 11:45
Beitrag #265


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Hat die BASt sich schon gemeldet?


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denroh
Beitrag 20.10.2009, 11:45
Beitrag #266


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Da melde ich mich jetzt als erstes !!!!
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denroh
Beitrag 20.10.2009, 12:21
Beitrag #267


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Hatte mit der BaST jetzt ein langes Gespräch und ich kann es einschicken, aber die meinten wenn der die FSST eine doppelte Fragestellung wünscht, wäre es von der AVUS Korrekt berechnet, da sie nur das macht, was gefordert ist. Wenn ich meine es wäre falsch kann ich das zivilrechtlich klären (lassen).

Ist halt jetzt die Frage was ich machen soll. Jeder Tag ist ein Tag des MPU Termin.

Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, daher weiss ich nicht wie lange das dauert oder dauern würde, wenn ich jetzt klagen würde.
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Mr.T
Beitrag 20.10.2009, 13:10
Beitrag #268


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Dann lass die FSST die Fragestellung an die AVUS korrigieren. Die Fragestellung an die AVUS weicht ja von der dir mitgeteilten Fragestellung ab.

P.S.: Ich bin weiterhin der Meinung, dass dir Unrecht widerfährt! wavey.gif


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denroh
Beitrag 20.10.2009, 13:22
Beitrag #269


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Aber das ist alles Zeit. Die fordern die Akte zurück und ich verliere Zeit, weil sie die Fristen nicht verlängern. Das ist doch Scheisse. crybaby.gif
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denroh
Beitrag 27.10.2009, 14:05
Beitrag #270


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Da mich das nicht weiterbringt habe ich nun die 533 Euro überwiesen. Bei der NAchschulung wird es erst wieder spannend. Die werde ich nicht machen.
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denroh
Beitrag 03.11.2009, 19:25
Beitrag #271


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Habe am 11.11 um 11 Uhr meinen Termin. Wenn das kein Glückstag ist!? laugh2.gif
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denroh
Beitrag 11.11.2009, 01:26
Beitrag #272


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Auch wenn keiner mehr hier antwortet - drückt mir die Daumen. Habe mich so gar nicht drauf vorbereitet weil ich meine, dass man sich auf gewisse Dinge nicht vorbereiten muss. Man kann keine Sachen lernen die einen selbst betreffen. Das wäre Betrug an sich selbst. Daher lasse ich es auf mich zukommen.
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Haengermaxi
Beitrag 11.11.2009, 06:47
Beitrag #273


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wünsche dir viel Glück. wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.11.2009, 07:38
Beitrag #274





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Zitat (denroh @ 11.11.2009, 01:26) *
.... dass man sich auf gewisse Dinge nicht vorbereiten muss.


dann werde ich dir heute gaaaaanz feste die Daumen drücken wavey.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 11.11.2009, 08:29
Beitrag #275


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Alles Gute auch von mir... wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mr.T
Beitrag 11.11.2009, 08:35
Beitrag #276


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denroh
Beitrag 11.11.2009, 09:16
Beitrag #277


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Zitat (klaus62 @ 11.11.2009, 08:38) *
Zitat (denroh @ 11.11.2009, 01:26) *
.... dass man sich auf gewisse Dinge nicht vorbereiten muss.


dann werde ich dir heute gaaaaanz feste die Daumen drücken wavey.gif


Das Testknacker Buch habe ich aber gelesen. Also so ist es nicht. Nur kostenpflichtige Dinge nicht in Anspruch genommen, da ich kein Alkoholdelikt habe, kein Drogendelikt, alles 10 Jahre her ist und selbst meine Bewährung 3 Jahre her ist und das kommt ja von BEWÄHREN , also haben ich mich ja bewährt. Und diese Angebote wollen laut Testknacker Buch nur gutes - und zwar mein Geld.

Wenn ich also Ambinitionen gehabt hätte ein Auto zu fahren - hätte ich es gemacht.

Wenn ich Ambitionen gehabt hätte Straftaten zu begehen - hätte ich es gemacht.

Habe ich nicht, weil ich ein Job habe, eine Frau , Kind und mir alles viel zu wichtig ist.
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aena23
Beitrag 11.11.2009, 09:17
Beitrag #278


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hi du,

ich drücke dir auch ganz. ganz fest die daumen!!!

es klappt schon:-))

gib bescheid,ok?

vlg aena
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denroh
Beitrag 11.11.2009, 09:22
Beitrag #279


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Natürlich gebe ich Bescheid. Selbstverständlich. Danach gehts ja noch weiter mit der Behörde die ja eine Nachschulung von mir will, dem ich aber nicht folge leisten werde.
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denroh
Beitrag 11.11.2009, 14:44
Beitrag #280


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Alles Daumen drücken hat genützt

Raktionstest - überdurchschnittlich gut (positiv(
Psychologischer Teil - positiv
Medizinischer Teil positiv

Keine Empfehlung für eine §70 Nachschulung Dingsbums!

Jetzt bin ich mal gespannt was das Amt macht bzgl der angekündigten Nachschulung für auffällige Fahranfänger.

Das Schlimmste ist jedenfalls geschafft und ich bedanke mich bei jedem von euch für die Hilfe und alles ! rolleyes.gif
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Jens
Beitrag 11.11.2009, 14:49
Beitrag #281


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Herzlichen Glückwunsch wavey.gif

Und ich , daß die Behörde bezüglich des Aufbauseminars schnell nachgibt.


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denroh
Beitrag 11.11.2009, 14:50
Beitrag #282


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Ich sage denen wenn die damit kommen sollen sie mir einen Rechtsmittelfähigen Bescheid schicken und dann gehts vor Gericht. Mir wurscht. Habe das Schwerste und Teurste ja hinter mir ! laugh2.gif
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Mula
Beitrag 11.11.2009, 14:56
Beitrag #283


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Zitat (denroh @ 11.11.2009, 14:44) *
Raktionstest - überdurchschnittlich gut (positiv(
Psychologischer Teil - positiv
Medizinischer Teil positiv


Na dann herzlichen Glückwunsch...schon der 2te heute mit hoffentlich positiven Ergebnis.
Ich selbst hatte heute morgen auch eine mit hoffentlich positiven Ergebnis
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Mr.T
Beitrag 11.11.2009, 15:43
Beitrag #284


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Gratuliere! clapping.gif


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denroh
Beitrag 11.11.2009, 15:48
Beitrag #285


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Zitat (Mr.T @ 11.11.2009, 15:43) *
Gratuliere! clapping.gif


Noch nicht. Muss ja noch das andere packen mit der Nachschulung, aber da habe ich gute Karten oder? Bessere als mit der 1,5 fachen Gebühr die ich ja zähneknirschend bezahlt habe.
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Mr.T
Beitrag 11.11.2009, 15:55
Beitrag #286


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Zitat (denroh @ 11.11.2009, 15:48) *
Noch nicht. Muss ja noch das andere packen mit der Nachschulung, aber da habe ich gute Karten oder?
Auf jeden Fall.

Zitat (denroh @ 11.11.2009, 15:48) *
Bessere als mit der 1,5 fachen Gebühr die ich ja zähneknirschend bezahlt habe.
Ich würde, wenn das positive Gutachten im Briefkasten liegt, versuchen, die ½ Gebühr zurückzubekommen. Zu verlieren hast du ja Nichts. wink.gif


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denroh
Beitrag 11.11.2009, 15:57
Beitrag #287


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Über welchen Weg ?
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Mr.T
Beitrag 11.11.2009, 16:52
Beitrag #288


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Die AVUS darauf hinweisen*, dass sie die GebOSt falsch angewendet hat.
GebNr. 451.4:
Zitat
Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6;
§ 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG)
292€
Du warst ja Tatauffälliger. Ob Straftaten und/oder OWis spielt keine Rolle, dadurch wird es keine doppelte Fragestellung. Auch nicht, wenn die Behörde fragt, ob du künftig Straftaten begehen und/oder ob du dich künftig verkehrsgerecht verhalten wirst.
Eine Alk-MPU bleibt ja auch preislich gleich teuer, egal ob man eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hat.


*Die BASt sollte eine Durchschrift vom Schriftverkehr erhalten.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.11.2009, 17:02
Beitrag #289





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Gratulation wegen deiner MPU clapping.gif

den Rest wirst du auch noch schaffen wavey.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 11.11.2009, 18:21
Beitrag #290


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Beitrag 12.11.2009, 10:50
Beitrag #291


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Danke sehr!

Zitat (Mr.T @ 11.11.2009, 16:52) *
Die AVUS darauf hinweisen*, dass sie die GebOSt falsch angewendet hat.
GebNr. 451.4:
Zitat
Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6;
§ 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG)
292€
Du warst ja Tatauffälliger. Ob Straftaten und/oder OWis spielt keine Rolle, dadurch wird es keine doppelte Fragestellung. Auch nicht, wenn die Behörde fragt, ob du künftig Straftaten begehen und/oder ob du dich künftig verkehrsgerecht verhalten wirst.
Eine Alk-MPU bleibt ja auch preislich gleich teuer, egal ob man eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hat.


*Die BASt sollte eine Durchschrift vom Schriftverkehr erhalten.


Geht das auch NACHDEM ich meinen FS habe. Will mir jetzt nichts versauen. Wenn ich ihn habe, kann ich gerne sowas machen. rolleyes.gif Aber jetzt will ich noch nicht den Reveluzzer spielen, den ich im Vorfeld schon gespielt habe.

Auch gerade nochmal mit der FS telefoniert. Also sie prüft es dann nochmal mit dem Seminar, für das ich 6 Monate habe. Sie meinte einfach zu sagen ich mache das nicht um vorzeitig einen Rechtsmittelfähigen Bescheid zu kriegen ginge NICHT. unsure.gif Da muss ich die 6 Monate dann verstreichen lassen und dann wird er abgelehnt.

Ich kann mich aber zum Seminar Antrag äussern.

Weisst Du wie das genau ist Mr. T? Ich blicke da nicht so durch. Ich will im Dezember schon fahren quasi mit Frau und Kind nach Paderborn um meine Eltern usw zu besuchen.

Oder meinst du sie lenkt ein und ich muss es nicht machen und kriege ihn zurück!?
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Mr.T
Beitrag 12.11.2009, 11:23
Beitrag #292


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Zitat (denroh @ 12.11.2009, 10:50) *
Geht das auch NACHDEM ich meinen FS habe. Will mir jetzt nichts versauen.
yes.gif

Zitat (denroh @ 12.11.2009, 10:50) *
Auch gerade nochmal mit der FS telefoniert. Also sie prüft es dann nochmal mit dem Seminar, für das ich 6 Monate habe. Sie meinte einfach zu sagen ich mache das nicht um vorzeitig einen Rechtsmittelfähigen Bescheid zu kriegen ginge NICHT. unsure.gif Da muss ich die 6 Monate dann verstreichen lassen und dann wird er abgelehnt.
Blödsinn. Wenn du (schriftlich) erklärst, dass du das Seminar nicht machst, weil es dafür dMn. keine Grundlage gibt, muss ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid gefertigt werden.

Zitat (denroh @ 12.11.2009, 10:50) *
Oder meinst du sie lenkt ein und ich muss es nicht machen und kriege ihn zurück!?


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Gruß Mr.T

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denroh
Beitrag 12.11.2009, 11:28
Beitrag #293


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Sie meinte man muss die 6 Monate warten. Also wenn sie richtig mies drauf ist macht sie es mir echt schwer. Kriege jetzt schon wieder ranting.gif !
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magnum88
Beitrag 12.11.2009, 11:33
Beitrag #294


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Zitat (denroh @ 11.11.2009, 14:44) *
Alles Daumen drücken hat genützt



Herzlichen Glückwunsch flowers.gif und (hoffentlich bald) "Allzeit gute Fahrt"


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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denroh
Beitrag 12.11.2009, 11:39
Beitrag #295


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Danke, aber noch habe ich ihn ja nicht. Auto ist bereit, nur Lappen fehlt! crybaby.gif
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magnum88
Beitrag 12.11.2009, 11:42
Beitrag #296


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...deswegen das (hoffentlich bald)... laugh2.gif


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Mr.T
Beitrag 12.11.2009, 11:44
Beitrag #297


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Zitat (denroh @ 12.11.2009, 11:28) *
Sie meinte man muss die 6 Monate warten.
Ich weiß ja, dass "deine" Behörde die rechtlichen Bestimmungen etwas eigenartig auslegt. shutup.gif
Ich würde die Sachbearbeiterin (nachdem du schriftlich um einen Bescheid gebeten hast) mal auf den § 75 VwGO hinweisen:
Zitat
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
Wenn du also erklärt hast, dass du kein Seminar machen willst, musst du keine 3 Monate auf die Entscheidung warten, sondern kannst unverzüglich auf einer Entscheidung (notfalls mit Hilfe einer Untätigkeitsklage) bestehen.


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denroh
Beitrag 12.11.2009, 11:47
Beitrag #298


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Boah das riecht alles nach Zeit und ich hoffe die tut sich selbst einen Gefallen und gibt den FS einfach raus ! Bitte !!! crybaby.gif
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denroh
Beitrag 27.11.2009, 09:14
Beitrag #299


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Ende gut alles gut. Also nachdem sich der Leiter der Abteilung der Akte angenommen hat, aufgrund eines Schreibens meines Anwaltes, sollte ich dann heute morgen um 9 Uhr meine angepisste Sachbearbeiterin anrufen und ich bekomme meine Fahrerlaubnis ohne die Nachschulung wieder.

rolleyes.gif

Ich möchte mich wirklich bei ALLEN hier bedanken für die netten Worte, Tipps, Erfahrungen usw. Ihr seid echt klasse und besser als jede (kostenpflichtige) MPU Beratung. wavey.gif

Nun bleibt nur noch zu klären ob ich ein Teil meines MPU Geldes zurück holen kann! biggrin.gif *MrTruf*
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Jens
Beitrag 27.11.2009, 09:19
Beitrag #300


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Glückwunsch


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