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> Versagung der FE trotz keiner Einträge beim KBA
Jens
Beitrag 22.09.2009, 07:54
Beitrag #51


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Erst mal herzlichen Glückwunsch, daß du die Eintragung der Versagung raus bekommen hast. wavey.gif

Zitat (Memberle @ 22.09.2009, 02:05) *
Nunja, das es 2010 ist freut mich ja, aber wieso Oktober? Urteil war im Juni 1995. Zählt da jetzt Urteilsverkündung oder Rechtskraft des Urteils???
Die Tilgungsfrist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils, das steht so im §29 Abs. 4 StVG und war früher genau so im §13a Abs. 1 StVZO geregelt. Von daher kann ich den Oktober auch nicht nachvollziehen. think.gif


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Kai R.
Beitrag 22.09.2009, 08:12
Beitrag #52


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ich würde den Antrag dann im Juni stellen. Schlimmstenfalls muss man dann halt nochmals mit der FSSt reden.

Wenn die gar nicht einlenken, könnten sie den Antrag sonst bis Oktober zurückstellen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Memberle
Beitrag 22.09.2009, 11:31
Beitrag #53


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naja, wie gesagt, Anwalt will nochmal bei der Dame anrufen, und die soll ihm dann erklären wie sie auf das ominöse Datum kommt,
Ich denk mal dann spätestens wird sie das ändern, denn erklären kann Sie da wohl nicht viel ;-)

Ich werd weiter berichten
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fragen-fragen
Beitrag 22.09.2009, 11:35
Beitrag #54


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Schön das Du den Eintrag rausbekommen hast,
freut mich für Dich smile.gif

Denke auch,daß Dein Anwalt da vielleicht bei einen Telefonat
noch etwas erreichen kann whistling.gif

Drück die Daumen wavey.gif
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Memberle
Beitrag 07.10.2009, 13:23
Beitrag #55


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So, und wieder Post vom Landratsamt.
Nachdem ich damals Rechtsmittel eingelegt hatte, und diese im Oktober zurückgezogen hatte, ist die Sachbearbeiterin der Meinung, das ich bis Oktober warten muss.
Ist es denn nicht so, das die Frist ab Urteilsdatum läuft, auch wenn erst mal Rechtsmittel eingelegt wurden, und diese dann zurückgezogen wurden?
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Mr.T
Beitrag 07.10.2009, 13:28
Beitrag #56


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Zitat (Memberle @ 07.10.2009, 14:23) *
Ist es denn nicht so, das die Frist ab Urteilsdatum läuft, auch wenn erst mal Rechtsmittel eingelegt wurden, und diese dann zurückgezogen wurden?
So ist es.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 07.10.2009, 13:28
Beitrag #57





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Und wie hat die Dame vom Amt den Oktober begründet, denn zurückgenommene Rechtsmittel können keine Hemmung auslösen.

LG
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Memberle
Beitrag 07.10.2009, 13:46
Beitrag #58


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sie ist eben der Meinung, das die Frist erst ab Rechtskraft des Urteils zu laufen beginnt, aber ich werde sie mal auf den

§ 29 Abs 4 StVG

4) Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt

bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter, wobei dieser Tag auch dann maßgebend bleibt, wenn eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ergeht, die eine registerpflichtige Verurteilung enthält,

bei Entscheidungen der Gerichte nach den §§ 59, 60 des Strafgesetzbuchs und § 27 des Jugendgerichtsgesetzes mit dem Tag der Entscheidung,
[...].

hinweisen, mal gespannt wie Sie das sieht
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Memberle
Beitrag 30.10.2009, 14:54
Beitrag #59


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So, da bin ich wieder...

Heute Post bekommen vom Anwalt, und dem schreibt das Landratsamt jetzt folgendes:
im Hinblick auf das nun länger zurückliegende Urteil vom 19.06.1995 kann Herr ..... wie von Ihnen gewünscht, ungeachtet der vin Ihnen angesprochenen Rechtskraft - einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ab 20.06.2010 über sein zuständiges Bürgeramt stellen.
Von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens kann dann, sofern keine neuen Eintragungen bekannt sind, abgesehen werden.

MfG
Landratsamt

Bin dann nur mal gespannt wieviel Zeit die sich dann lassen....

Wünsche allen viel Erfolg
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Jens
Beitrag 30.10.2009, 15:01
Beitrag #60


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Zitat (Memberle @ 30.10.2009, 14:54) *
Bin dann nur mal gespannt wieviel Zeit die sich dann lassen....

Ich , daß das dann zügig über die Bühne geht… und vor allem prüfungsfrei


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Memberle
Beitrag 30.10.2009, 16:23
Beitrag #61


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Prüfungsfrei ja, das steht schon in nem Brief vom Landratsamt von vor paar Wochen.

Die Frage ist wie lange es dauert, ab der Antragsstellung?

Klar ist Sehtest Erste Hilfe Kurs und Ärztliches Gutachten, das mach ich im Frühjahr irgendwann.

Kann man Fürhungszeugniss schon vorher beantragen? Wenn ja wie?
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fragen-fragen
Beitrag 30.10.2009, 17:11
Beitrag #62


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Erstmal Herzlich Glückwunsch smile.gif

Bei mir wurde bei der Antragstellung gesagt,Dauer mindestens 12 Wochen,
wird wohl aber unterschiedliche "Wartezeiten" geben.

Ein Führungsz. Belegart 0,kann man selbstverständlich schon voher beantragen,
habe ich auch gemacht,nur läuft man dann Gefahr,daß es bei der Antragsbearbeitung,
dem zuständigen SB nicht "Frisch" genug ist,ich glaube mal irgendetwas
von nicht Älter als 3 Monate gelesen zu haben.

Das Führungsz.,beantragst Du auch beim Bürgeramt,kostet 13,-€ und wird
dann Direkt an die FSST gesendet.
Wenn Du vorab einsicht haben möchtest,geht das nur,wenn Du Dir das
zu Deinen zuständigen Amtsgericht schicken läßt.
Die schreiben Dich dann an,daß dort zur Einsichtnahme hinkommen
kannst.
Du kannst dann selber daüber entscheiden,was dann mit dem Führungsz. geschehen soll.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 30.10.2009, 20:23
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Memberle
Beitrag 30.10.2009, 17:21
Beitrag #63


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Danke Dir, ich war auch der Meinung irgendwas mal von 3 Monate alt maximal gelesen zu haben, einsehen brauch ichs nicht, im letzten stand ja auch nix drinnen.
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