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#1001
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Zitat ... b) nur Di und Fr zwischen 5 und 14 Uhr? Wie kommst du auf diese Tages- & Zeitangaben??? ![]() (ich erkenn auf der unter dem Z267 hängenden Klarsichtfolie nur Schnee - oder habt ihr Bückeburger den Röntgenblick??) Nix dergleichen: Ich habe NACHGEGUCKT! [attachment=2191:DSC00940.JPG] Is ja gemein! ![]() Uns präsentierst du ein Foto mit schneebedecktem "Zusatzzeichen" und punktest hier mit Insiderwissen.... Wir Bückeburger sind eben pragmatisch veranlagt Doc Jaja - schon klar.... (Ihr seid ein ganz besonderes Völkchen - der gemeine Bückeburger... ![]() OJ -------------------- Kampf
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#1002
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Rechtsprechung wg. ungültiger Zeichen nach § 1 wird es nicht allzuviel geben - es kommt selten vor, daß der VT darüber Bescheid weiß... ... Es gibt da ja ganz drastische Beispiele: ich fahre mit meinem dicken LKW und den 40 Tonnen Kartoffelchips zu einer kleinen Brücke und davor steht ein 262 mit der Aufschrift „3,5 t“. Weil ich als sachkundiger Verkehrsportal-Leser weiß, dass die Ausführung in der alten Schrift nicht mehr gültig ist, fahre ich drüber. Natürlich weiß die Brücke nichts von der Ungültigkeit des Schildes und stürzt trotzdem ein.... Zumindest letzterer Fall ist ein eindeutiger Verstoß gegen §1 StVO: Auch wenn an dieser Brücke ein Schild mit einer "falschen" Schrifttype stehen WÜRDE... ![]() ... so wäre doch wohl für jeden Deppen unmittelbar einsichtig, was hier gemeint ist. Wer dann mit seinem 40-Tonner rüberfährt und die Brücke zum Einsturz bringt (oder auch nur beschädigt), verstößt auf jeden Fall gegen §1 StVO, denn die ruinierte Brücke stellt mit Sicherheit anschließend eine vermeidbare Behinderung dar. ![]() Außerdem kämen noch einige Kleinigkeiten aus dem StGB dazu (gefährlicher Engriff, Sachbeschädigung... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#1003
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Auf RTL kam gerade ein Bericht über die ganze Problematik und da war auch von einer ehemaligen Übergangsfrist bis 2019 die Rede. Was wissen die, was wir nicht wissen
![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1004
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
Ich hab's gerade auch auf RTL gesehen.
Aber je länger ich darüber nachdenke, desto eher halte ich es für möglich, dass einzelne Richter auch argumentieren könnten, die Abweichungen der alten Schilder seien zu marginal, um zu einer Ungültigkeit dieser VZ zu führen. Und es sei ja mehr als deutlich zu erkennen, welches Schild gemeint ist ... Es gibt ja auch den Grundsatz der teleologischen Rechtsprechung, wonach berücksichtigt werden muss, welche Absichten der Gesetzgeber mit einem Gesetz (oder auch dem Streichen einzelner §§ und Absätze) verfolgt hat. Vielleicht kommt ja irgendein Richter bald zu dem Schluss, dass das Ganze nur eine Panne war und die Konsequenzen so nicht beabsichtigt waren. Der Gesetzgeber hätte sicherlich gewollt, dass die alten Schilder weiter gültig sind. Es wird doch immer wieder vom Wortlaut der Gesetze abweichend geurteilt, wenn es eindeutig ist, dass der Gesetzgeber etwas Anderes bezweckt hat, als bei der wörtlichen Auslegung herauskäme. Oder irgendein Gericht befindet, dass §1 StVO gebietet, auch die alten Schilder zu beachten - zumindest, wenn diese ganz offenkundig einen wichtigen Sinn hatten. Ich habe widerholt auch Kommentare von Juristen gehört, die bezweifeln, dass die alten Verkehrszeichen tatsächlich in jedem Fall ungültig sind. Es hat auch nie ein Jurist gesagt, dass sie auf jeden Fall ungültig sind. Es wurde nur immer wieder gesagt, dass ein Widerspruch gegen ein Knöllchen eventuell Erfolg haben könnte. ![]() |
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#1005
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
gilt Z 274 dann auch immer nur, wenn deutlich zu erkennen ist was/warum und zu welchen Tag und Nachtzeiten es seinen Regelungsinhalt entfaltet ?
Bzw. was der Gesetzgeber mit einem Tempo 80 Schild in einer mitternächtlichen, dreispurigen AB Baustelle beabsichtigt hat ? Oder darf ich da jederzeit geblitzdingst werden ? |
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#1006
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... gilt Z 274 dann auch immer nur, wenn deutlich zu erkennen ist was/warum und zu welchen Tag und Nachtzeiten es seinen Regelungsinhalt entfaltet ... Ich versteh die Frage nicht. Bei einem "80"-Schild ist doch eindeutig zu erkennen, was die anordnende Behörde damit bezweckt.:Nämlich, dass DU da maximal 80 km/h färst. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#1007
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Naja, es gibt schon Situationen, wo das unklar ist, z.B. wenn das im Zusammenhang (aber ohne Z123) bei einer Baustelle angeordnet ist und in offensichtlichem Baustellenzusammenhang steht, nach der Baustelle aber nicht aufgehoben ist.
Im Zivilrecht macht sich überdies der § 1 bemerkbar. Solange aber keine konkrete Behinderung oder Gefährdung auftritt, spielt ein "ähnliches" Zeichen keine Rolle. Es gibt ja schon genügend Urteile zu ungültig gewordenen VZ (z.B. die alten Tempolimits mit "km" dahinter). -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1008
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich bin besagtes Video, wenn ihr es "nach"sehen wollt.
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#1009
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Schon die Anmoderation strotzt von Unwissen und ist einfach nur dummerhaftig. Ich hab nach 30 Sekunden ausgemacht.
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#1010
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und mal wieder Glückwunsch an @ukr - mindestens eine weitere Gemeinde, die Deine Seite toll findet!
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#1011
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
naja, ganz ehrlich ? RTL News, die seh ich nur zur Belustigung und wegen der bunten Themen.
Und um zu wissen warum irgendwann wieder im Bekanntenkreis, wegen der riesigen Steuergeldverschwendung, "KinderpornografievergewalterInterntnutzer" und Ausländerzockenunsalleab gemeckert wird. |
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#1012
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wie kommen die nur auf 2019?
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#1013
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#1014
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Mir gefällt vor allem das Blech bei 2:43 mit der 30 drauf.
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#1015
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
das wird erst dann ausgetauscht WENN ES NÖTIG ist. Man ukr hast du denn gar nichts gelernt inzwischen.......
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#1016
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Aber... ich dachte... so mit dem Rot... nicht?
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#1017
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
Und? Wer stellt sich vor die Polizeiwache in Hamburg?
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#1018
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
derselbe der die NichtParkscheibenregelung vor dem PolizeiPRÄSIDUM hier in Tempelhof austestet....
apropo Rotschwäche des VP Mitglieds ukr .... hier im Album (am Ende) ein paar neue rosa VZ zum Verkauf. (oh ich vergaß, hellblaue Busschilder gibts umsonst dazu) |
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#1019
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
Meinst du mich?
-------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#1020
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Und? Wer stellt sich vor die Polizeiwache in Hamburg? ![]() Hamburg ist leider zu weit weg, sonst würde ich es direkt mal machen. ![]() -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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#1021
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1022
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
Nein, finde ich eigentlich schon ungewöhnlich. Habe auf meine Frage was dieses soll aber auch noch keine Reaktion, ist selbiges Ordnungsamt. Aber mich auf eine Fahrzeugumsetzung einzulassen geht mir über die reine "sportliche Unterhaltung" hinaus. Naja zur Zeit jedenfalls.
-------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#1023
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ach, im Umsetzen sind die nich so fix. Eher gibts ne freundliche Zahlungsaufforderung.
Mach doch mal ...... ![]() Ich muesste auch mal wieder meinen neuen Lieblingsparkplatz am Potsd.Platz ausprobieren. Zugeschickt wurde auch noch nix.... |
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#1024
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Und mal wieder Glückwunsch an @ukr - mindestens eine weitere Gemeinde, die Deine Seite toll findet! ![]() Andererseits auch traurig, daß man seine Website rauslassen muß und es kein internes Papier gibt. @urk: Auf Deiner Seite ist das Stopschild nicht betroffen. Der Typ am Ende des Ausschnittes scheint jedoch Unterschiede zu finden.. Das alte Schild ist "eckiger". Ein Darstellungsfehler des alten Gesetzeswerkes? |
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#1025
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@urk: Auf Deiner Seite ist das Stopschild nicht betroffen. Der Typ am Ende des Ausschnittes scheint jedoch Unterschiede zu finden.. Das alte Schild ist "eckiger". Ein Darstellungsfehler des alten Gesetzeswerkes? Die alten Abbildungen in der StVO sind überwiegend handgezeichnet - insofern sind die alten Dokumente recht ungenau. |
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#1026
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
ach, im Umsetzen sind die nich so fix. ... Zumindest hat die Berliner Polizei das Parken auf Sonderparkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge als Regelfall des Umsetzens erklärt, wie konsequent sie dabei sind, weiß ich nicht. Ich denke ich frage zunächst nach Sachstand und lasse mir gleich noch den Sinn des ersten Zusatzzeichens erklären. ![]() -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#1027
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 01.02.2008 Mitglieds-Nr.: 39872 ![]() |
In dem Bericht, der heute abend auf RTL aktuell lief, war auch die Rede von einer Regelung zur Gültigkeit, die möglicherweise in rund 6 Monaten kommen soll. Ist euch da irgendwas zu bekannt?
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#1028
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
In welchem Bericht?
Edit: Habs gerade online gesehen. Die meinen sicherlich die Dauer des Verfahrens ansich. Mir ist bisher nur die geplante Reparaturverordnung bekannt und in der sollte die Regelung des ehem Abs. 9 im §53 bisher eigentlich keine Rolle spielen. |
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#1029
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1030
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Genau - das pöse PMVPS
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#1031
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich denke ich frage zunächst nach Sachstand und lasse mir gleich noch den Sinn des ersten Zusatzzeichens erklären. Wenn das erste und das zweite Zusatzzeichen vertauscht wären wäre es doch eindeutig: "parken mit Parkscheibe für alle anderen KFZ und nicht für PKW". Oder spielt die Reihenfolge wirklich eine so große Rolle? Und nebenbei bemerkt, wenn alle alten Verkehrszeichen beachtet werden sollen, warum gab es den alten § 53 (9) StVO dann und warum soll die StVO wieder dahingegend (zumindestens in der Theorie) überarbeitet werden? Braucht man doch garnicht ![]() Jeder weiß doch was gemeint sein könnte. Vielen Fahrzeugführern ist das Vorhandensein von neuen und alten Zeichen wohl noch gar nicht aufgefallen. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1032
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
Oder spielt die Reihenfolge wirklich eine so große Rolle? Genau das ist hier ja der Punkt. Die Reihenfolge sollte hier nicht das Problem sein, sondern das Schild an sich. Der Parkplatz soll mit Sicherheit nur für PKW freigegeben werden, diese Aussage wird dort aber nicht erreicht. -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#1033
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
Vielen Fahrzeugführern ist das Vorhandensein von neuen und alten Zeichen wohl noch gar nicht aufgefallen. Um ehrlich zu sein: Mir auch nicht, bis ich es hier gelesen hatte. Dass es unterschiedliche PKW-Symbole in den Schildern gibt und unterschiedliche Pfeilformen, war mir so nie aufgefallen. Obwohl ich immer sehr auf alle Schilder geachtet habe. Das einzige, was ich mal von selbst bemerkt hatte, war der Zusatz "km" auf den alten VZ 274. Und ich denke, wenn man sich nicht den ganzen Tag mit Verkehrsrecht auseinandersetzt, sondern einfach nur fährt und die Schilder befolgt, ist das auch normal. ![]() |
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#1034
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Der Schuldige ist gefunden. Die phösen, phösen "Sachbearbeiter im Bundesverkehrsministerium in Berlin" und nicht der an der Gesetzgebung beteiligte Bundestag und Bundesrat (und somit alle 16 Länder) sind es gewesen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1035
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Vielen Fahrzeugführern ist das Vorhandensein von neuen und alten Zeichen wohl noch gar nicht aufgefallen. Ich denke, das liegt daran, dass wir uns auf der Straße vor allem der Gewöhnung bedienen, die sich widerum am Verhalten der Mitmenschen orientiert, welches vor allem von der Baugestaltung der Straße geprägt wird. Nach Schildern wird nur unter drei Bedingungen aktiv geschaut, alles andere versinkt im Hintergrundrauschen: -wenn man ortsfremd ist; dann liest man die Ortsnamen auf den Wegweisern -wenn man ein KFZ abstellen will; dann schaut man in der Umgebung nach Zeichen, die den ruhenden Verkehr regeln -wenn man gerade geblitzt wurde ![]() |
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#1036
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 825 Beigetreten: 28.11.2008 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 45567 ![]() |
Ich habe mich an richtiger Stelle erkundigt und habe als Antwort zu dieser Thematik diese Antwort erhalten:
In der nächsten Novelle der StVO wird wieder so ein Eintrag mit der Gültigkeit der alten Verkehrszeichen drin sein. Der Passus zur Gültigkeit alter Schilder aus der StVO wird also anscheinend doch wieder eingeführt. Also warten wir mal ab wann die nächste Novelle der StVO erscheint. -------------------- |
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#1037
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Was für ein Glück für KöWi.
![]() ...bis dahin dürfte selbst Berlin mit dem Umrüsten fertig sein und einige Urteile dürfte es auch geben. |
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#1038
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 825 Beigetreten: 28.11.2008 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 45567 ![]() |
Du bist auch so ein KöWi.
![]() Hör mal du suchst doch immer noch alte ZZ. Ist das was für dich??? Das untere ZZ meine ich. ![]() -------------------- |
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#1039
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Hab ich schon.
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#1040
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das ist ja erst ein Affentheater.
Dann muß ich mal eine Stelle finden, an der ein Schild zum Stichzeitpunkt wieder in Kraft tritt, und die Entfernung beantragen, weil der zugrundeliegende VA fehlt; das alte Schild war ja ungültig, folglich braucht's zur erneuten Wiederinkraftsetzung einen neuen VA. Mal sehen, was dabei rauskommt. Bei 'nem neuen VA ist dann wiederum nach der neuen rechtlichen Situation zu beurteilen, und die Klagefristen leben neu auf ... -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1041
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Wiedereinführung der Regelung so einfach ist.
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#1042
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich kann mir allerdings vorstellen, daß sich das ministeriale Juristen so vorstellen können. Mittlerweile.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1043
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
das würde mich jetzt auch interessieren.
Kann man so einfach den Paragraphen wieder reinschreiben ? Und/aber selbst wenn, wer glaubt denn das eine deswegen (in Kürze) eine komplett neue StvO verabschiedet wird ? Bundesrat etc etc. |
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Gast_fusel_* |
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Beitrag
#1044
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Die StVO ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
Sie wird vom Verkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrats erlassen, der Bundestag hat damit nichts zu tun. Es gibt auch noch die Möglichkeit einer Ausnahmeverordnung. Diese kann vom Verkehrsminister nach Anhörung (nicht Zustimmung) des Bundesrates erlassen werden. So habe ich das jedenfalls in Erinnerung. Das Verfahren ist also einfacher und ggf. schneller als bei einem Gesetz. |
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#1045
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Deswegen war ja auch von "Bundesrat" die Rede. Nicht "Bundestag".
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Gast_fusel_* |
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#1046
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guckst du hier:
Der Schuldige ist gefunden. Die phösen, phösen "Sachbearbeiter im Bundesverkehrsministerium in Berlin" und nicht der an der Gesetzgebung beteiligte Bundestag und Bundesrat (und somit alle 16 Länder) sind es gewesen
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Beitrag
#1047
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Kann man so einfach den Paragraphen wieder reinschreiben ? Das würde nix nützen. Da stand "die VZ die ...... behalten ihre Gültigkeit". Die Gültigkeit behalten können sie aber nicht mehr, da sie inzwischen gar keine Gültigkeit mehr haben.Da müßte man, um das sauber zu lösen, die VZ erst einmal neu in die StVO aufnehmen und die VZ neu anordnen um sie danach ungültig zu erklären. ![]() Ist mehr Aufwand, als sie auszutauschen. |
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Gast_fusel_* |
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Beitrag
#1048
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oder:
317. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung §1 Die Verkehrszeichen in der Ausführung bis 1992 sind bis 31.12.2057 gültig, sofern nicht für einzelne Verkehrszeichen eine anderslautende Regelung besteht. |
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Beitrag
#1049
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Sieh mal an, auch Bückeburg hat's erfasst:
![]() http://www.sn-online.de/Schaumburg/Landkre...im-Schilderwald |
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Beitrag
#1050
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Interessant!
![]() Wenn ich das so lese: Zitat Das Halteverbotschild mit dem Doppelpfeil ist nach neuer StVO ungültig. Wer an solch einem Schild ein Bußgeld aufgedrückt bekommt, könnte es somit vor Gericht anfechten. In Stadthagen war dies bereits 2009 der Fall, wie Jörg Nichte von der Bußgeldstelle des Landkreises berichtet. Das Knöllchen musste daraufhin nicht bezahlt werden oder auch: Zitat Ein Schild koste immerhin mindestens 50 Euro. scheint mir @Doc schon fast im Paradies zu wohnen... ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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