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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
ukr
Beitrag 10.04.2010, 00:00
Beitrag #1051


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Wenigstens kosten die Schilder dort keine 400-500 Euro - insofern endlich mal ein vernünftiger Beitrag.
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mir
Beitrag 10.04.2010, 00:33
Beitrag #1052


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Zitat (fusel @ 09.04.2010, 21:53) *
guckst du hier:

Zitat (Heinz Wäscher @ 09.04.2010, 14:50) *

Ach, das war der Beitrag 10 Beiträge weiter vorne. dry.gif

Wenn Du Dich nicht auf einen bestimmten Beitrag beziehst, ist es naheliegend, daß Du den Beitrag direkt davor meinst. Insofern wär's praktisch, sowas einfach gleich dazuzuschreiben, dann weiß man, worauf Du Dich beziehst.


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ukr
Beitrag 10.04.2010, 09:53
Beitrag #1053


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Endlich mal ein vernünftiger Beitrag, wenn auch nicht ganz fehlerfrei:

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/ge...hte/8729352.htm
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ukr
Beitrag 10.04.2010, 12:13
Beitrag #1054


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Spiegel-Artikel aus dem Jahr 1985:

http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show...amp;thumb=false
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mariusm84
Beitrag 10.04.2010, 16:02
Beitrag #1055


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Jetzt hat es Ukr auch schon auf Spiegel-Online geschafft und sogar auf die Startseite:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,688036,00.html


Morgen Abend wird das Thema dann auch in Spiegel TV erörtert.
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Commander
Beitrag 10.04.2010, 16:26
Beitrag #1056


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Zitat (ukr @ 10.04.2010, 13:13) *

Da kosten die VZ wenigsten auch noch nur 50 - 150 DM.
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ukr
Beitrag 10.04.2010, 17:00
Beitrag #1057


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Zitat (Commander @ 10.04.2010, 17:26) *
Da kosten die VZ wenigsten auch noch nur 50 - 150 DM.


Das ist heutzutage auch nicht wirklich anders. wavey.gif

Dreiecke und Ronden kosten etwa 25 Euro, ein Stop-Schild knappe 55 Euro.
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.04.2010, 21:03
Beitrag #1058


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na ukr, da biste wohl immer ein bischen pingelig:

Zitat: " Bisher galt eine unbefristete Übergangsregelung. Alte Schilder wurden in der Regel erst ausgetauscht, wenn sie verrostet, ausgebleicht oder defekt waren. Doch damit ist jetzt Schluss.
In der Kalkhorster Straße müssen die Männer vom Tiefbauamt nun ein fast unversehrtes Schild mitnehmen. Im Schatten eines Mehrfamilienhauses hat es sich gut gehalten. 1991 steht auf der Rückseite.
Kommunen, die in den vergangenen Jahren besonders sparsam waren und nur defekte Schilder erneuert haben, bekommen die Aufhebung der Übergangsregelung am deutlichsten zu spüren. Ginge es nach den Tiefbauämtern, könnten die alten Schilder noch ein paar Jahre hängen"
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ukr
Beitrag 10.04.2010, 21:20
Beitrag #1059


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.04.2010, 22:03) *
na ukr, da biste wohl immer ein bischen pingelig:

Bei einem solchen Schild würde ich einfach den Pfeil austauschen whistling.gif

Bei den Anwohnern, die zu Bewohnern wurden, hat das ja auch geklappt (mit mehr oder weniger gelungenen Ergebnissen).
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Speck ftw
Beitrag 11.04.2010, 03:59
Beitrag #1060


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Nur aus Interesse an die, die die veralteten Versionen ignorieren.
Macht ihr das auch bei veralteten Aufhebungszeichen? biggrin.gif
Ich kenne hier so einige Straßen, die auf 20 begrenzt sind, aber am Ende dann ein Aufhebungszeichen stehen haben, das veraltet ist. biggrin.gif

Wäre ja die Idee für die Komunen, einfach überall die veralteten Aufhebungszeichen hinzuhängen und abzukassieren mit derselben Argumentation wie die Fahrer.

Wenn man schon die Verbotsschilder ignoriert, dann sollte man das ja auch mit den "fahrerfreundlichen" Zeichen machen. biggrin.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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mir
Beitrag 11.04.2010, 08:37
Beitrag #1061


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Na, das ist doch aber aufgrund von § 1 dringend geboten, ich will doch nicht den Verkehr hinter mir, der von der Ungültigkeit des VZ keine Ahnung hat, unnötig behindern! laugh2.gif


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mariusm84
Beitrag 11.04.2010, 11:48
Beitrag #1062


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Zitat (Speck ftw @ 11.04.2010, 04:59) *
Nur aus Interesse an die, die die veralteten Versionen ignorieren.
Macht ihr das auch bei veralteten Aufhebungszeichen? biggrin.gif
Ich kenne hier so einige Straßen, die auf 20 begrenzt sind, aber am Ende dann ein Aufhebungszeichen stehen haben, das veraltet ist. biggrin.gif

Wäre ja die Idee für die Komunen, einfach überall die veralteten Aufhebungszeichen hinzuhängen und abzukassieren mit derselben Argumentation wie die Fahrer.

Wenn man schon die Verbotsschilder ignoriert, dann sollte man das ja auch mit den "fahrerfreundlichen" Zeichen machen. biggrin.gif


Daran habe ich auch schon gedacht.
Die Kommunen könnten doch hinter allen alten Zeichen 315 die ganzen Fahrzeuge verwarnen, weil diese unberechtigt auf dem Gehweg stehen. Oder Radfahrer verwarnen die unberechtigter weise einen Gehweg mit einem alten Z240 benutzen. So ließen sich doch die neuen Schilder finanzieren.
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.04.2010, 12:09
Beitrag #1063


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ich glaube ich habe da eine sogenannte "Oldtimer" Schwäche.
Die "guten" alten VZ erkenn ich sofort, die bösen alten 315 etc fallen mir irgendwie nie auf....
(auch wenn ich im Hinterkopf immer denke : Wenn die Stadt wollte, könnte sie uns allen eins "zurück auswischen" rolleyes.gif )
Naja, scheinen die neuen VZ doch nich so teuer zu sein, als das sich tausende Verwarnungen wegen alter 315er lohnen würden.
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MisterOJ
Beitrag 11.04.2010, 16:17
Beitrag #1064


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Zitat (Ichtyos @ 09.04.2010, 23:43) *
Interessant! book.gif

Wenn ich das so lese:
Zitat
Das Halteverbotschild mit dem Doppelpfeil ist nach neuer StVO ungültig. Wer an solch einem Schild ein Bußgeld aufgedrückt bekommt, könnte es somit vor Gericht anfechten. In Stadthagen war dies bereits 2009 der Fall, wie Jörg Nichte von der Bußgeldstelle des Landkreises berichtet. Das Knöllchen musste daraufhin nicht bezahlt werden



Hach wie gnädig..

Zitat (Ichtyos @ 09.04.2010, 23:43) *
oder auch:
Zitat
Ein Schild koste immerhin mindestens 50 Euro.
scheint mir @Doc schon fast im Paradies zu wohnen... wavey.gif


Na dann sollten wir VP´ler alle nach Bückeburg ziehen - den Doc wird´s sicherlich freuen!!!
(Dann gibt´s 1x die Woche abends einen VP-Stammtisch !!)


OJ wavey.gif


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Couscous
Beitrag 11.04.2010, 16:57
Beitrag #1065


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Es gilt doch "In dubio pro reo". Da mir nicht nachgewiesen werden kann, ob mir der alte Regelungsinhalt bekannt war und ob für mich das Vz als alt erkennbar war, muss immer zu meinen Gunsten entschieden werden. Das heisst, alte Verbotszeichen gelten für mich nicht, alte Aufhebungszeichen sehr wohl.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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jor
Beitrag 12.04.2010, 09:58
Beitrag #1066


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Hier noch was neues aus der Bastelkiste (immerhin mit dem aktuellen Fahrradsymbol): laugh2.gif
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ukr
Beitrag 12.04.2010, 13:58
Beitrag #1067


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Offenbar gibt der Herr Ramsauer gibt Morgen eine Pressekonferenz zum Thema. Man darf gespannt sein.
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experience
Beitrag 12.04.2010, 14:25
Beitrag #1068


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Weil's gerade so schön in diesen Thread passt:

Gab es nicht auch mal ein ganz altes VZ 307 (Ende der Vorahrtsstraße), bei dem die Raute in der Mitte nicht gelb, sondern grau war? (Analog zu anderen Ende-Schildern, die auch in grau statt farbig ausgeführt sind, z.B. "Ende des Überholverbots" oder "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung".)

Kann es sein, dass man gelegentlich auch noch solche grauen VZ 307 sieht? Oder hat es die nie gegeben, und ich habe gerade irgendeine Fehlerinnerung? think.gif
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ukr
Beitrag 12.04.2010, 15:24
Beitrag #1069


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Nein, aber es gab eine Variante mit fünf schwarzen Strichen.
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experience
Beitrag 12.04.2010, 15:27
Beitrag #1070


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Komisch, ich hätte schwören können, dass ich es schon mal irgendwo in grau gesehen habe ...
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Mitleser
Beitrag 12.04.2010, 15:32
Beitrag #1071


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Vielleicht stand das Schild in Fahrtrichtung Norden. Also in bester Sonnenlage. laugh2.gif
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ukr
Beitrag 12.04.2010, 15:42
Beitrag #1072


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Zitat (experience @ 12.04.2010, 16:27) *
Komisch, ich hätte schwören können, dass ich es schon mal irgendwo in grau gesehen habe ...

Ist möglich. Gelb ist nämlich auch eine problematische Farbe. In Berlin gibt es z.B. viele Wegweiser, die ursprünglich gelb waren und jetzt weiß sind.
Und dann brauchst Du nur mal bei einer Nachtfahrt auf die Zeichen 306 achten - da ist das Eidotter oft dunkelgelb bis schwarz - oder eben gräulich.
Gibt sogar ne BASt Studie dazu.

Hat gestern eigentlich jemand den Beitrag von SpiegelTV gesehen? Am besten war die Gleichstellungstante, die im alten VZ 136 (Hänsel und Gretel) eine Mutter erkannt haben will.
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MisterOJ
Beitrag 12.04.2010, 16:07
Beitrag #1073


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Zitat (jor @ 12.04.2010, 09:58) *
Hier noch was neues aus der Bastelkiste (immerhin mit dem aktuellen Fahrradsymbol): laugh2.gif


Wohl ein Widerholungszeichen "Radweg" laugh2.gif


Zitat (experience @ 12.04.2010, 14:25) *
Gab es nicht auch mal ein ganz altes VZ 307 (Ende der Vorahrtsstraße), bei dem die Raute in der Mitte nicht gelb, sondern grau war? (Analog zu anderen Ende-Schildern, die auch in grau statt farbig ausgeführt sind, z.B. "Ende des Überholverbots" oder "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung".)


Ich kann mich noch an ein mit dickem schrazen Strich durchgestrichenes Z307 erinnern. Aber das war glaub ich zu DDR-Zeiten ... (denk ich... think.gif )


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.04.2010, 16:10
Beitrag #1074


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Ja, habe ich gesehen. Dummerweise ist das mit den Verkehrszeichen so dargestellt worden, dass diese erst seit letztem Jahr die neue Gestaltung haben. Schlecht recherchiert ranting.gif

Und was will der Peter aus Traunwalchen eigentlich für weltbewegende Neuigkeiten verbreiten, schließlich sind doch alle alten Verkehrszeichen "zu beachten".

Etwa nur, weil die Berichterstattung in den Medien etwas ausführlicher war die letzte Zeit think.gif


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ukr
Beitrag 12.04.2010, 16:29
Beitrag #1075


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.04.2010, 17:10) *
Und was will der Peter aus Traunwalchen eigentlich für weltbewegende Neuigkeiten verbreiten, schließlich sind doch alle alten Verkehrszeichen "zu beachten".

Nun, es ist Verkehrsministerkonferenz und die werden sicherlich alle gemeinsam rumjammern, schließlich wurden sie ja vom bösen bösen Mr. Flachwasser überrumpelt - wo doch eigentlich geplant war, alle Straßen zu sanieren und Kindergärten zu unterstützen. Vielleich kommt noch das Argument, daß man die KFZ-Steuer abschaffen wollte, aber das geht dank des Schildertausch jetzt nicht mehr.
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mgka
Beitrag 12.04.2010, 22:25
Beitrag #1076


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Was schon insofern Unsinn ist, als dass die Länder über den Bundesrat an der Novelle mitgewirkt haben und in aller Regel auch die Vorlagen/geplanten Änderungen an die Kommunen/Straßenverkehrsbehörden zwecks Kommentierung weiterreichen. Zumindest weiß ich das vom Münchner Kreisverwaltungsreferat als für die bayerische Landeshauptstadt zuständige StVB. Je mehr gejammert wird, umso mehr drängt sich der Eindruck auf, dass man nur eigene Versäumnisse diesbezüglich kaschieren möchte (z.B. nicht durchgeführte Verkehrsschauen)!


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ukr
Beitrag 12.04.2010, 22:32
Beitrag #1077


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Zitat (mgka @ 12.04.2010, 23:25) *
Was schon insofern Unsinn ist, als dass die Länder über den Bundesrat an der Novelle mitgewirkt haben und in aller Regel auch die Vorlagen/geplanten Änderungen an die Kommunen/Straßenverkehrsbehörden zwecks Kommentierung weiterreichen.

So ist es. Neben der Sache mit den alten Schildern ist ja bei der StVO-Novelle noch mehr schief gegangen.

Hat heute jemand fakt gesehen? Fand ich recht gut, obgleich natürlich auch wieder Schlaglöcher eingeblendet wurden. whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.04.2010, 23:50
Beitrag #1078


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und wird heut nacht wiederholt.

FAKT


ist so eine Verkehrsschau eigentlich verpflichtend ? analog zu TÜV etc ?
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ukr
Beitrag 12.04.2010, 23:55
Beitrag #1079


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.04.2010, 00:50) *
ist so eine Verkehrsschau eigentlich verpflichtend ? analog zu TÜV etc ?

Ja, regelmäßig bzw. mindestens alle 2 Jahre whistling.gif

Zitat (VwV-StVO zu § 45)
Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

1. Die Straßenverkehrsbehörden haben bei jeder Gelegenheit die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu prüfen. Dabei haben sie besonders darauf zu achten, daß die Verkehrszeichen und die Verkehrseinrichtungen, auch bei Dunkelheit, gut sichtbar sind und sich in gutem Zustand befinden, daß die Sicht an Kreuzungen, Bahnübergängen und Kurven ausreicht und ob sie sich noch verbessern läßt. Gefährliche Stellen sind darauf zu prüfen, ob sie sich ergänzend zu den Verkehrszeichen oder an deren Stelle durch Verkehrseinrichtungen wie Leitpfosten, Leittafeln oder durch Schutzplanken oder durch bauliche Maßnahmen ausreichend sichern lassen. Erforderlichenfalls sind solche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Straßenabschnitte, auf denen sich häufig Unfälle bei Dunkelheit ereignet haben, müssen bei Nacht besichtigt werden.

2. a) Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.

b) Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.

c) Die zuständigen obersten Landesbehörden sorgen dafür, daß bei der Verkehrsschau überall die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sie führen von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durch, die auch den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen.
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Mitleser
Beitrag 13.04.2010, 07:36
Beitrag #1080


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Zitat (ukr @ 12.04.2010, 23:32) *
Hat heute jemand fakt gesehen?

Ja. Was meinten die Leipziger eigentlich damit, dass sie gemäß Einigungsvertrag die Schilder nicht austauschen müssen?
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ukr
Beitrag 13.04.2010, 07:37
Beitrag #1081


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Zitat (Mitleser @ 13.04.2010, 08:36) *
Was meinten die Leipziger eigentlich damit, dass sie gemäß Einigungsvertrag die Schilder nicht austauschen müssen?

Damit wollen sie zeigen, daß sie das Thema nicht verstanden haben.
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Ollizist
Beitrag 13.04.2010, 09:10
Beitrag #1082


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Das scheint ja jetzt urplötzlich ein großes Thema zu sein. Irgendjemand ist wohl drauf gekommen, dass man unter Umständen die Schilder austauschen muss. Siehe hier: klickklack
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mir
Beitrag 13.04.2010, 09:15
Beitrag #1083


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Wollen wir einen separaten Thread "alte VZ ungültig? - Pressespiegel" aufmachen? Normalerweise sind human gateways verpönt, hier sammeln sich die Links auf sinnlose Journalistenblasen.


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Jens
Beitrag 13.04.2010, 09:22
Beitrag #1084


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Zitat (mir @ 13.04.2010, 10:15) *
Wollen wir einen separaten Thread "alte VZ ungültig? - Pressespiegel" aufmachen?

Prinzipiell keine schlechte Idee, aber am Ende wird darin wohl auch über einzelne Artikel diskutiert werden, so daß eine Übersicht über die einzelnen Meldungen (so versteh ich jedenfalls die Intention) nicht gegeben ist.


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ukr
Beitrag 13.04.2010, 09:31
Beitrag #1085


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Mal sehen, was der Peter heute zu sagen hat. Vielleicht hat sich das Thema ja auch schnell erledigt. Dann schreien nur wieder die Städte rum, die jetzt schon umgerüstet haben. whistling.gif

...wenn ich mir das so überlege, daß die ganze Aktion mehr oder weniger hier ihren Ursprung hat. scared.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.04.2010, 10:15
Beitrag #1086


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MOMENt???
wie sähe rechtssicher eine schnelle Erledigung aus ?
Ein oberster Erlaß, ab heute ist Rot = Blau, basta weil ich es sage ??
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durban
Beitrag 13.04.2010, 10:29
Beitrag #1087


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Dürfen eigentlich in Zeichen 260 beliebige Sinnbilder verwendet werden? Ich kenne Beispiele mit Fußgänger/ Radfaher; Leichtkrafträder/ Radfahrer; Reiter/ Radfaher und LKW/ Busse.


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Proxima Estación: Esperanza.
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speedcuber
Beitrag 13.04.2010, 10:49
Beitrag #1088


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Ist zwar kein altes Zeichen, aber die gesamte Fußgängerzone ist auf diese weise ausgeschieldert (leider kein Besseres Bild gefunden). Ich würde gern eure Meinungen zur Gültigkeit dieses "Verkehrszeichens" hören.
Am Freitag versuche ich selbst Fotos zu machen.
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durban
Beitrag 13.04.2010, 10:56
Beitrag #1089


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Na ja, wenn Du unter 30t tats. Gesamtgewicht bleibst, ist da doch kein Problem. Mehr Verkehrszeichen sehe ich dort ja nicht. rolleyes.gif


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Mitleser
Beitrag 13.04.2010, 11:00
Beitrag #1090


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Ich sehe nur eine Werbetafel, auf welcher Sinnbilder ähnlich der gültigen Verkehrszeichen aufgedruckt sind. Diese Tafel ist mMn auf Grund § 33 Abs. 2 StVO unverzüglich zu entfernen.

Ferner stehen die braunen/grauen Poller sehr gefährdend auf der Strasse. Sperrpfosten o.ä. Verkehrseinrichtungen können es ja nicht sein, denn dann wären sie rot-weiß gestreift (§ 43 Abs. 1 Satz 1 StVO). Als Verkehrshindernisse sind auch diese unverzüglich zu entfernen (§ 32 Abs. 1 StVO).
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.04.2010, 11:07
Beitrag #1091


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (ukr @ 13.04.2010, 09:31) *
Mal sehen, was der Peter heute zu sagen hat. Vielleicht hat sich das Thema ja auch schnell erledigt. Dann schreien nur wieder die Städte rum, die jetzt schon umgerüstet haben. whistling.gif

...wenn ich mir das so überlege, daß die ganze Aktion mehr oder weniger hier ihren Ursprung hat. scared.gif



wenn ich mir so ansehe, WER für die ganze Aufregung verantwortlich ist und das dieser Besserwisser tongue.gif schon vor Monaten auch die abschließenden Zitate eingeholt hatte .....

("Entsprechende Anfragen meinerseits wurden bisher genau so bestätigt, allerdings können diese Stellen hierzu keine verbindliche Aussage treffen.
Der Grundtenor der Auskünfte besagt, daß der Verordnungsgeber 17 Jahre nach Einführung der neuen Verkehrszeichen davon ausgeht, daß die zuständigen Stellen ihre Beschilderung entsprechend angepasst haben. Das das in der Praxis nicht überall der Fall ist, sollte klar sein. ")

Du könntest ein bischen Stolz sein wavey.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.04.2010, 11:08
Beitrag #1092


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Zitat (ukr @ 13.04.2010, 10:31) *
Mal sehen, was der Peter heute zu sagen hat.


Weiß jemand, wann er was sagt? Auf den Presseseiten seines Hauses find ich nix.

gb


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speedcuber
Beitrag 13.04.2010, 11:15
Beitrag #1093


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Zitat (Mitleser @ 13.04.2010, 11:00) *
Ich sehe nur eine Werbetafel, auf welcher Sinnbilder ähnlich der gültigen Verkehrszeichen aufgedruckt sind. ...


Und vor kurzem wurden die "Verkehrszeichen" geändert um das Radfahren in der Fußgängerzone zu verbieten.

nw-news.de

Wie können sie eigentlich "Knöllchen" schreiben, wenn es gar keine Fußgängerzone gibt?
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Mitleser
Beitrag 13.04.2010, 11:28
Beitrag #1094


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Wenn ich mir das Plakat in dem verlinkten Artikel anschaue, und es mal als Verkehrszeichen ansehen will wallbash.gif , dann ergibt sich trotz der Verschachtelung der Zusatzzeichen ...

... es gibt eine Fußgängerzone
... allerdings nur Nachts und am Wochenende
... Radler dürfen aber immer in ihr fahren

laugh2.gif


Edit: Sag ich nicht














Human Gateway:

Zitat
"Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Berlin - Wende im Streit um alte Verkehrsschilder: Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sollen die alten Verkehrszeichen nun doch vorerst ihre Gültigkeit behalten. Für den Austausch der älteren durch moderne Schilder solle es eine Übergangszeit geben, kündigte Ramsauer in Berlin an. Er regierte damit auf scharfe Kritik der Kommunen, die Kosten in Höhe von 200 bis 400 Millionen Euro fürchten. Zwischen den alten und den neuen Schildern gibt es zum Teil nur sehr geringe Unterschiede."

Di, 13. Apr. 2010, 12:23 © Rhein-Zeitung & dpa-infocom
Quelle
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mir
Beitrag 13.04.2010, 11:34
Beitrag #1095


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Aber der Bundesverkehrsminister ist nicht der Verordnungsgeber, zumindest nicht im Alleingang ...


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Mitleser
Beitrag 13.04.2010, 11:35
Beitrag #1096


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Der Paukenschlag steht aber auf der HP des BMVBS:

Zitat
Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Fehler der alten Bundesregierung bei Novelle der Straßenverkehrsordnung
13. April 2010, Nr.: 103/2010

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert.

Ramsauer: "Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf Ihren Straßen zu beseitigen."

Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte "Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.

Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst.

Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden."

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.

Ramsauer: "Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen Straßen entgegen zu wirken."
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mir
Beitrag 13.04.2010, 11:40
Beitrag #1097


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Kann mir jemand den fettgedruckten Satz übersetzen? Was heißt "Zitiergebot"? Und was heißt, daß die Novelle nichtig ist, heißt das, daß nun die neu eingeführten Schilder (z.B. Zz "Radfahrer frei" ohne weiteres VZ zur Kennzeichnung linksseitiger anderer Radwege) ungültig sind, ebenso die mit der StVO veränderten VwV?


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mgka
Beitrag 13.04.2010, 11:43
Beitrag #1098


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Und wo soll ein solches Zitiergebot in der Verfassung verankert sein? Ist nun die gesamte Novelle vom 01.09.2009 nichtig oder nur der §53? Oder hat der gute Herr Verkehrsminister da ein bisschen schnell geschossen? Fragen über Fragen...

Aber schön, wie er die Schuld der alten Bundesregierung in die Schuhe geschoben hat!


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mir
Beitrag 13.04.2010, 11:44
Beitrag #1099


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Ah ... gerade mal "Zitiergebot" nachgeschlagen. Wenn hier vergessen wurde, Grundrechtseinschränkungen aufzuzählen, ist damit eben nicht die Novelle nichtig, sondern lediglich die Vorschriften, die Grundrechte einschränken, ohne daß darauf explizit hingewiesen wurde. Damit sind die alten Schilder aber trotzdem ungültig, nichtig, perdü.

wacko.gif

Oder wurde in der Bekanntmachung vergessen, auf die Ermächtigungsgrundlage zu verweisen?


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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 11:46
Beitrag #1100


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Vermutlich wurde die Verordnungsermächtigung nicht korrekt zitiert?

Krasse Sache ... Gleich mal nach dsrs gaten ...
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