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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Metaldad
Beitrag 13.04.2010, 20:38
Beitrag #1201


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Kann man diese ganze Posse nicht anders beschreiben?

zB: "Über Europa lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt"....... whistling.gif


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Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell"

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ilam
Beitrag 13.04.2010, 20:39
Beitrag #1202


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Zitat (kimchi @ 13.04.2010, 20:34) *
Ich glaube nicht, dass ein Bundesminister nach Gutdünken Gesetze und Rechtsverordnungen für nichtig erklären kann.


Im Moment glaubt es die versammelte Presse (von einigen kleinen Ausnahmen mal abgesehen), ein Ziel hat Ramsauer schon mal erreicht. Ich halte das ganze für eine Nebelkerze, die so lange ablenken soll, bis eine neue, korrigierende Änderungsverordnung fertig ist.
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biffer
Beitrag 13.04.2010, 20:47
Beitrag #1203


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...welche dann aber bereits ungültigen Schildern im Nachhinein nicht wieder die Gültigkeit verleihen kann. Dazu bedürfte es schon der kompletten Neuaufnahme der alten VZ (parallel zu den aktuellen) in die StVO um für diese dann eine beschränkte Gültigkeitsdauer festlegen zu können.


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ilam
Beitrag 13.04.2010, 20:49
Beitrag #1204


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Genau mit sowas rechne ich (bzw. hoffe es, weil damit das Chaos und die Rechtsunsicherheit ein Ende hätten).
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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 20:52
Beitrag #1205


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Kann er ja auch nicht. Ob die RVO existent ist, entscheidet im jeweiligen Einzelfall ein Gericht.

Zitat
Der Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gemäß Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes ist nur zulässig, wenn der Antragsteller Bundes- oder Landesrecht

2.
für gültig hält, nachdem ein Gericht, eine Verwaltungsbehörde oder ein Organ des Bundes oder eines Landes das Recht als unvereinbar mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht nicht angewendet hat.


Das ist also möglich (die Nichtanwendung) ...
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 13.04.2010, 21:08
Beitrag #1206





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Zitat
Ich glaube, dass man jetzt mal auf dem Teppich bleiben sollte, bevor noch jemand behauptet, es sei derzeit gar keine StVO gültig.


schade.. ich denke mit Freude an die rechtsfreie Zeit 89/90 im wilden wilden Osten, als jeder machen konnte, was er für richtig hielt und kein zur Kontrolle Befugter da war.. Vollgas for ever.. laugh2.gif

Ich nehme mit: Ramsauer hat die eine StVO für ungültig erklärt und die andere nicht wieder aktiviert.. also güldet gar keine so richtig..

Und das nur, weil Tiefensees letzte Rache ein vermeintlich weggelassener Satz der mit voller Absicht weggelassen wurde endlich so richtig zugeschlagen hat whistling.gif

@metaldad.. so würde ich das auch sehen.. cheers.gif
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Digo
Beitrag 13.04.2010, 21:12
Beitrag #1207


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@Familienvater
D.h. wir lesen morgen in der Zeitung "Raser mit über 200 auf Berlins Autobahnen unterwegs"? laugh2.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 13.04.2010, 21:15
Beitrag #1208





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dribble.gif

So ist das halt, wenn der Bürger zum Betatester unfähiger Gesetzgebung wird...

Ist doch heute schon Standard, dass die Brüder was verzapfen und weil sie nicht genau wissen was sie tun (oder es wissen, aber nicht anders können, weil das Gesetz sonst nie zustande käme) , lassen sie in Karlsruhe oder Leipzig prüfen, ob`s richtig war was sie da zum Gesetz gemacht haben.. Hauptsache erst mal was verkünden..
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experience
Beitrag 13.04.2010, 21:44
Beitrag #1209


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Auch die Tagesthemen haben gerade darüber berichtet, dass die alten Verkehrszeichen doch gültig bleiben würden.

Der Bericht verwies auf die Pressemitteilung von Herrn Ramsauer und begann mit: "Jetzt ist es amtlich ..."

Frage mich nur, ob die schon mal was von Gewaltenteilung gehört haben ... think.gif Oder ist Herr Ramsauer jetzt auch im Dienste der Judikative unterwegs?

P.S: Ramsi sitzt jetzt auch bei Frau Maischberger, allerdings wohl zum Thema "Hassfigur Autofahrer".
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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 21:48
Beitrag #1210


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Zitat
Auch die Tagesthemen haben gerade darüber berichtet, dass die alten Verkehrszeichen doch gültig bleiben würden.

Der Bericht verwies auf die Pressemitteilung von Herrn Ramsauer und begann mit: "Jetzt ist es amtlich ..."

Frage mich nur, ob die schon mal was von Gewaltenteilung gehört haben ...


Programmbeschwerde?
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Schattenfell
Beitrag 13.04.2010, 21:49
Beitrag #1211


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Als ich mir den Peter da heute angehört habe, dachte ich ja erst, ich müsste mir jetzt ein neues Hobby suchen. War schon ganz geknickt crybaby.gif

Aber andererseits: die Sache wird ja zu einem richtigen Schidergate. whistling.gif Bin mal gespannt, wie sich das nun weiterentwickelt (und nach welcher StVO ich mich nun richten muss).
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experience
Beitrag 13.04.2010, 21:53
Beitrag #1212


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Zitat (Schattenfell @ 13.04.2010, 22:49) *
Schildergate

Wohl eher Schildagate ... wink.gif
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Polo79
Beitrag 13.04.2010, 21:54
Beitrag #1213


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Zitat (tessarakt @ 13.04.2010, 22:48) *
Zitat
Auch die Tagesthemen haben gerade darüber berichtet, dass die alten Verkehrszeichen doch gültig bleiben würden.

Der Bericht verwies auf die Pressemitteilung von Herrn Ramsauer und begann mit: "Jetzt ist es amtlich ..."

Frage mich nur, ob die schon mal was von Gewaltenteilung gehört haben ...


Programmbeschwerde?
Die Medien allgemein sind i.d.R. völlig ungeeignet, um sich Fachwissen anzueignen. Das merkt man doch schon am simplen Vermischen der Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis.


PS: Ich habe schon länger auf meiner To Do Liste diesen Thread von a bis z zu lesen. Vielleicht komm ich ja drumrum. whistling.gif laugh2.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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mir
Beitrag 13.04.2010, 22:00
Beitrag #1214


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Zitat (biffer @ 13.04.2010, 21:47) *
...welche dann aber bereits ungültigen Schildern im Nachhinein nicht wieder die Gültigkeit verleihen kann. Dazu bedürfte es schon der kompletten Neuaufnahme der alten VZ (parallel zu den aktuellen) in die StVO um für diese dann eine beschränkte Gültigkeitsdauer festlegen zu können.

selbst das nicht no.gif - da gäbe es dann immer noch das Problem, daß der Verwaltungsakt fehlt, um einmal außer Kraft gesetzte Schilder wieder in Kraft zu setzen. Es sei denn, sie ändern das Verwaltungsverfahrensgesetz auch noch. Das gäbe aber bestimmt wieder andere Brüche.


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Lupfi
Beitrag 13.04.2010, 22:06
Beitrag #1215


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Ich glaube, der gute Herr Ramsauer hat keinen Überblick darüber, welche Auswirkungen seine Worte haben. Seit einem halben Jahr lebe ich nun die neue StVO und jetzt soll ich alles wieder vergessen?

- Welche Ampel gilt denn jetzt wieder für mich als Radfahrer?
- Darf ich weiterhin auf freigegebenen linken Radwegen fahren, die keinen blauen Lolli haben?
- Muss ich wieder Schrittgeschwindigkeit in freigegebenen Fußgängerzonen fahren?
- Müssen Schutzstreifen jetzt wieder mit Haltverbotschildern ausgerüstet werden?
- Darf ich in Fahrradstraßen wieder > 30km/h fahren?
- ...

Ob der Herr Ramsauer sich beim Fahrradfahren auch diese Gedanken macht? think.gif


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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biffer
Beitrag 13.04.2010, 22:06
Beitrag #1216


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Zitat (mir @ 13.04.2010, 23:00) *
selbst das nicht no.gif - da gäbe es dann immer noch das Problem, daß der Verwaltungsakt fehlt, um einmal außer Kraft gesetzte Schilder wieder in Kraft zu setzen. Es sei denn, sie ändern das Verwaltungsverfahrensgesetz auch noch. Das gäbe aber bestimmt wieder andere Brüche.


Hmm, nach der Logik müsste aber auch für den Austausch eines alten Schildes jeweils ein neuer VA erlassen werden.


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MisterOJ
Beitrag 13.04.2010, 22:08
Beitrag #1217


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Zitat (Schattenfell @ 13.04.2010, 21:49) *
Als ich mir den Peter da heute angehört habe, dachte ich ja erst, ich müsste mir jetzt ein neues Hobby suchen.

Ach nicht doch - verkehrsschilder sind doch ein interessantes Thema....
(acuh weiterhin - oder gerade wegen des derzeitigen StVO-Vakuums...)

Zitat (Schattenfell @ 13.04.2010, 21:49) *
War schon ganz geknickt crybaby.gif

Wird schon

... glaub mir es bleibt weiterhin spannend!!! Vielleicht müssen die Kommunen ja wieder zurückrüsten.
Ode es gibt Quoten: Jede Kommune <10000 Ew muss mindestens 10; jede Kommune >10000...50000 Ew mindestens 30 und Kommunen >50000 Ew mind. 50 alte Verkehrsschilder wiederanmontieren... laugh2.gif

Zitat (Schattenfell @ 13.04.2010, 21:49) *
Aber andererseits: die Sache wird ja zu einem richtigen Schidergate. whistling.gif Bin mal gespannt, wie sich das nun weiterentwickelt (und nach welcher StVO ich mich nun richten muss).


Vielleicht kann jeder wählen und macht dies durch einen Aufkleber an der Windschutzscheibe kenntlich...


OJ wavey.gif


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 22:16
Beitrag #1218


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Zitat (Lupfi @ 13.04.2010, 23:06) *
- Müssen Schutzstreifen jetzt wieder mit Haltverbotschildern ausgerüstet werden?


Ah, noch so ein Kandidat, an dem man an geeigneter Stelle eine Feststellungsklage aufhängen kann ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.04.2010, 22:17
Beitrag #1219


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Zitat
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Da steht glaube ich beim Link zur deren StVO


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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experience
Beitrag 13.04.2010, 22:21
Beitrag #1220


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Mein Gott, Herr Ramsauer blamiert sich gerade in der Maischberger-Sendung durch eine ziemliche Planlosigkeit beim Erraten der Bedeutung von Verkehrszeichen ...

Gerade hat er das ZZ mit dem Piktogramm spielender Kinder (unter VZ 250: "echte Spielstraße") mit dem Gefahrenzeichen "Achtung, spielende Kinder" verwechselt. Dazu hat er die Begründung geliefert, dass das alte Gefahrenzeichen "spielende Kinder" als solches ja neuerdings gar nicht mehr existiere, sondern nun durch die Kombination des allgemeinen Gefahrenzeichens ("!") mit dem Kinder-Piktogramm auf dem ZZ ersetzt werden müsste. (Hab' ich da irgendwas verpasst?)

Das Zeichen "Kreuzung mit Vorfahrt von rechts" hat er als "Vorsicht, gefährliche Kreuzung" identifiziert.

Zur "Fahrstreifenbegrenzung" (- in der Frage, wie weit der Abstand beim Parken zu eben dieser sein muss -) hat er festgestellt, dass der Seitenstreifen gemeint sei.

Wenn ich als interessierter Laie schon fast alle Fragen richtig hätte beantworten können - wie kann dann jemand Verkehrsminister werden, der das nicht kann?

Und so jemand kann Gesetze erlassen, deren Bedeutung er selbst nicht versteht, die wir aber beachten müssen? Was soll man dazu noch sagen? crybaby.gif
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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 22:25
Beitrag #1221


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Zitat (experience @ 13.04.2010, 23:21) *
Wenn ich als interessierter Laie schon fast alle Fragen richtig hätte beantworten können - wie kann dann jemand Verkehrsminister werden, der das nicht kann?


Richte eine DAB an die Bundeskanzlerin und verlang seine Entlassung!
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Speck ftw
Beitrag 13.04.2010, 22:27
Beitrag #1222


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Kann man da eigentlich eine Mail hinschreiben?
Würde dem Klaus da mal gerne meine Meinung geigen, auch wenn sie ihn nicht interessiert.
Durch sein Gelaber provoziert er doch nur Temposünder.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Jens
Beitrag 13.04.2010, 22:36
Beitrag #1223


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Die ganze Diskussionsrunde der Frau Maischberger bewegt sich doch auf Bildzeitungsniveau. Warum sollte der Verkehrsminister sich da herausheben?


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Ichtyos
Beitrag 13.04.2010, 22:42
Beitrag #1224


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@Speck ftw:
Hmmm. Ich habe vorhin eine Mail abgesetzt. Schau mal hier! wavey.gif

Automatische Antwort habe ich schon bekommen. IMHO kein Thema, dort arbeiten auch nur Menschen, die noch ein Privatleben haben.

Angesichts der vermutlich vielen Anfragen erwarte ich nicht wirklich eine individuelle Antwort. Mal abwarten... laugh2.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2010, 23:13
Beitrag #1225





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Zitat (experience @ 13.04.2010, 22:21) *
Wenn ich als interessierter Laie schon fast alle Fragen richtig hätte beantworten können - wie kann dann jemand Verkehrsminister werden, der das nicht kann?

Bitte nicht vergessen: Herr Ramsauer ist kein StVO-Minister, sondern Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Jeder dieser drei großen Bereiche lässt sich wiederum in zahlreiche Zuständigkeitsgebiete unterteilen, der Verkehr beispielsweise in den Straßen-, den Schienen-, den Wasser- und den Luftverkehr. Jedes dieser Sachgebiete lässt sich erneut unterteilen, sodass am Ende hunderte von Themenkomplexen entstehen, für die der Minister zuständig ist. Diese Fülle an Sachgebieten ist mit ebenso vielen Rechtsvorschriften verknüpft, und nur eine davon ist die StVO. Herr Ramsauer muss sich also hin und wieder auch mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen auseinandersetzen, mit der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn, dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktegesetz, der Wertermittlungsverordnung, dem Bundeskleingartengesetz u.v.a.m. Dazu kommen noch hunderte von EU-Richtlinien. Vorsichtig geschätzt, würde ich sagen, dass seine Tätigkeit etwa 1000 verschiedene Rechtsvorschriften tangiert.

Und persönlich wäre ich auch (von mir) enttäuscht, wenn ich mich in der StVO nicht besser auskennen würde als Herr Ramsauer.
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mir
Beitrag 13.04.2010, 23:23
Beitrag #1226


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Zitat (biffer @ 13.04.2010, 23:06) *
Zitat (mir @ 13.04.2010, 23:00) *
selbst das nicht no.gif - da gäbe es dann immer noch das Problem, daß der Verwaltungsakt fehlt, um einmal außer Kraft gesetzte Schilder wieder in Kraft zu setzen. Es sei denn, sie ändern das Verwaltungsverfahrensgesetz auch noch. Das gäbe aber bestimmt wieder andere Brüche.


Hmm, nach der Logik müsste aber auch für den Austausch eines alten Schildes jeweils ein neuer VA erlassen werden.

Wenn man ein Schild explizit für ungültig erklärt, so wie das mit der Änderung der StVO gemacht wurde, und diesen Zustand dann über ein halbes Jahr läßt, dann ist das schon was anderes wie ein Austausch eines Schildes, bei dem ein Schild umgehend durch ein neues ersetzt wird.


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Wattestäbchen
Beitrag 13.04.2010, 23:28
Beitrag #1227


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Das stimmt, und ich würde es ihm auch nicht übel nehmen wenn er sagen würde, dass die StVO nicht sein Spezialgebiet sei und er auf einen seiner Spezialisten verweisen würde. Wenn er aber klare Aussagen trifft, sollten diese auch stimmen.
Wenn man nicht alles weiß, ist das nicht schlimm. Wenn man aber nicht weiß was man nicht weiß kann man nicht sinnvoll delegieren und ist als Minister ungeeignet.


--------------------
MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 23:32
Beitrag #1228


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http://blog.beck.de/2010/04/14/unwirksame-...-oder-umdeutung - ein Prof schreibt:

Zitat
Sorgen mache ich mir doch nicht über [$Blog-Troll], sondern über Min. Ramsauer und sein Ministerium.
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biffer
Beitrag 13.04.2010, 23:44
Beitrag #1229


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Zitat (mir @ 14.04.2010, 00:23) *
Wenn man ein Schild explizit für ungültig erklärt, so wie das mit der Änderung der StVO gemacht wurde, und diesen Zustand dann über ein halbes Jahr läßt, dann ist das schon was anderes wie ein Austausch eines Schildes, bei dem ein Schild umgehend durch ein neues ersetzt wird.

Nunja, die meisten Schilder wurden ja nicht umgehend ersetzt. Viele Städte und Gemeinden haben die ganze Problematik ja erst in den letzten Wochen durch die vermehrte Berichterstattung in den Medien erkannt und mit dem Austausch begonnen.


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tessarakt
Beitrag 13.04.2010, 23:48
Beitrag #1230


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Zitat (biffer @ 14.04.2010, 00:44) *
Nunja, die meisten Schilder wurden ja nicht umgehend ersetzt. Viele Städte und Gemeinden haben die ganze Problematik ja erst in den letzten Wochen durch die vermehrte Berichterstattung in den Medien erkannt und mit dem Austausch begonnen.


Schlampige Arbeit rächt sich halt irgendwann ...
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mir
Beitrag 13.04.2010, 23:54
Beitrag #1231


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Ich bin immer weiter davon fasziniert, wie Behördenapparate so funktionieren. Während ich popeliger Radfahrer schon im Entwurfstadium von der Sache erfahren habe (das ging ja mehrere Jahre ...), haben die Behörden erst Monate nach Inkrafttreten durch die Presseberichterstattung davon Wind bekommen? laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif


weep.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 13.04.2010, 23:54
Beitrag #1232


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Zitat (Familienvater @ 13.04.2010, 21:08) *
Zitat
Ich glaube, dass man jetzt mal auf dem Teppich bleiben sollte, bevor noch jemand behauptet, es sei derzeit gar keine StVO gültig.


schade.. ich denke mit Freude an die rechtsfreie Zeit 89/90 im wilden wilden Osten, als jeder machen konnte, was er für richtig hielt und kein zur Kontrolle Befugter da war.. Vollgas for ever.. laugh2.gif



ich sehe du erinnerst dich auch noch an diese total total verrückten Monate wavey.gif


ich finde es auch zutiefst traurig, das die auf sich so stolze "vierte Gewalt", nicht in der Lage ist, Sachverhalte ordentlich zu recherchieren ! Gerade von der guten alten ARD und ihrer immer wieder betonten Nachrichtenkompetenz
hätte ich mehr erwartet.
Die merken garnicht mehr, welche Verantwortung sie auch beim Übermitteln von Informationen haben.
(ich empfehle da auch gerne bildblog.de und www.stefan-niggemeier.de/blog/)
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ukr
Beitrag 14.04.2010, 00:02
Beitrag #1233


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Die Rohfassung:

http://rsa-95.de/schildbuergerstreich.htm

laugh2.gif
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tessarakt
Beitrag 14.04.2010, 00:06
Beitrag #1234


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"Dabei finden sich Verstöße gegen das Zitiergebot auch in ganz anderen Gesetzen, die - wenn man die Auffassung des BMVBS konsequent verfolgt - jetzt ebenso nichtig wären."

Welche? Bitte nicht den Verschwörungstheoretikern vom Verfassungsschutz-Blog nachhecheln! Außerdem ist da uU das andere Zitiergebot gemeint?
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Ichtyos
Beitrag 14.04.2010, 00:38
Beitrag #1235


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Zitat (ukr @ 14.04.2010, 01:02) *


Ich habe letztens noch auf ARD "Fakt" gesehen. Die Dame aus Leipzig sagte da irgendwas vom "Einigungsvertrag". Prinzipiell habe ich schon verstanden, das die noch vorhanden Ex-DDR-Schilder anno 1990 - 1995 ? noch galten- aber sicher nicht die später aufgestellten bis heute. Kannst Du in Deiner Chronologie noch einen Platz für die alten DDR-Schilder freihalten? Meinereiner als "Wessie" war kurz nach der Grenzöffnung mit der einen oder anderen Beschilderung wohl genauso überfordert wie der Ex-Vopo im Lada. :whist:Aber damals hat das schon irgendwie gepasst,


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ukr
Beitrag 14.04.2010, 00:42
Beitrag #1236


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Zitat (tessarakt @ 14.04.2010, 01:06) *
Außerdem ist da uU das andere Zitiergebot gemeint?

Das aus dem Art. 19? Von mir aus auch das, ich weiß nicht, was die sich beim BMV ausgedacht haben.

Zitat (Ichtyos @ 14.04.2010, 01:38) *
Kannst Du in Deiner Chronologie noch einen Platz für die alten DDR-Schilder freihalten?

Aber gern.
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experience
Beitrag 14.04.2010, 03:36
Beitrag #1237


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Zitat (Ichtyos @ 14.04.2010, 01:38) *

Da hat sich bei der Datumsangabe in einer Überschrift ein Tippfehler eingeschlichen. Statt "1. Oktober 1998" müsste es wohl "1. Oktober 1988" heißen, soweit ich das beurteilen kann.

Aber witzig ist immer noch, dass Herr Ramsauer einfach "per Verordnung" erlassen kann, dass eine fehlerhafte Zitierung zur Üngültigkeit der gesamten Novelle führt.

Gut's Nächtle ... wavey.gif
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ilam
Beitrag 14.04.2010, 04:56
Beitrag #1238


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Zitat (mir @ 13.04.2010, 22:00) *
selbst das nicht no.gif - da gäbe es dann immer noch das Problem, daß der Verwaltungsakt fehlt, um einmal außer Kraft gesetzte Schilder wieder in Kraft zu setzen.


Warum das nicht? Ich meine jetzt nicht eine pauschale Verordnung nach dem Motto: "Die am 1.9. ungültig gewordenen Schilder sind jetzt doch gültig" sondern die hübsche Fleißarbeit jetzt die einzelnen Schilder samt Piktogramm als Alternativmöglichkeit wieder in die StVO aufzunehmen. Und das auf dem ganz regulären Weg, also Bundesrat zusammentrommeln usw. Wenn man sich einig ist und wirklich will, kann das ganz schnell gehen, wie man an der Bankenrettungsgeschichte gesehen hat...
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skywalker11
Beitrag 14.04.2010, 06:27
Beitrag #1239


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Hallo zusammen,
also ich bin mal auf die heutige Sitzung der Verkehrsminister gespannt.
Ob das dort nochmal konkretisiert wird?!

Aber:
Was ist denn nu mit den anderen Folgen? (Außer das Problem mit den Verkehrszeichen).
Ich denke hier in erster Linie an die Verschiebung div. Rechtsgrundlagen bzw. Tatbestände in andere §§ usw.
Diesbezüglich würde ich dann gern mal wissen was nun mit dem Tatbestandskatalog geschieht.

Bsp.: Das Vz 283 dürfte ja, nachdem die Novelle ungültig ist, nicht mehr unter dem § 41 erwähnt werden, sondern wieder in den § 12 zurückfallen.
Oder??? unsure.gif
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Jens
Beitrag 14.04.2010, 06:35
Beitrag #1240


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@ukr:
Zitat
1. September 2009

Sie neue StVO, welche in insgesamt sieben Jahren erarbeitet wurde,

tausche S gegen D wavey.gif

Ansonsten thumbup.gif



Zitat (skywalker11 @ 14.04.2010, 07:27) *
Bsp.: Das Vz 283 dürfte ja, nachdem die Novelle ungültig ist, nicht mehr unter dem § 41 erwähnt werden, sondern wieder in den § 12 zurückfallen.
Oder??? unsure.gif

Das Zeichen findest du in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), vor dem 1.9.2009 war es in §41. Ob es irgendwann in der Vergangenheit mal im §12 definiert war, entzieht sich meiner Kenntnis.


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skywalker11
Beitrag 14.04.2010, 06:51
Beitrag #1241


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Das Zeichen findest du in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), vor dem 1.9.2009 war es in §41. Ob es irgendwann in der Vergangenheit mal im §12 definiert war, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ja Jens, sorry. Hab mich warscheinlich falsch ausgedrückt.
Das Zeichen an sich war/ ist hier aufgeführt. Die Vorschrift die ein Halt/ Parkverbot jedoch begründet war doch der § 12?

Ebenso VZ 239/ 240 oder 295/ 297 usw.
Oder täusche ich mich hier?
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Jens
Beitrag 14.04.2010, 06:56
Beitrag #1242


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Zitat (skywalker11 @ 14.04.2010, 07:51) *
Die Vorschrift die ein Halt/ Parkverbot jedoch begründet war doch der § 12?
§12 StVO regelt immer noch das Halten und Parken. Daran hat die Änderung der StVO nichts geändert. Hier findest du die aktuell gültige Version der StVO, und auf der Internetseite des BMVBS kannst du dir eine alte Version aus 2009 anschauen, welche Herr Ramsauer gern als gültig erklärt wüsste.

Zitat (skywalker11 @ 14.04.2010, 07:51) *
Ebenso VZ 239/ 240 oder 295/ 297 usw.
die finden sich ebenso wie Zeichen 283/286 jetzt in Anlage 2 zum §41 und waren vorher direkt im §41.


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Mitleser
Beitrag 14.04.2010, 07:09
Beitrag #1243


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Hochschieb:

Zitat (Mitleser @ 13.04.2010, 18:57) *
Sollte die 46. ÄnderungsVO nichtig sein, so dürfte sich das auf alle seit dem 01.09.2009 angeordneten Verkehrszeichen auswirken. Etliche sind ja neu nummeriert und alle aus den §§ in die Anlagen ausgelagert wurden.
Was steht denn idR auf den relevanten Anordnungen? Nur die Nummer oder die genaue Fundstelle?
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skywalker11
Beitrag 14.04.2010, 07:16
Beitrag #1244


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Danke für die schnelle Antwort und den Link, Jens.
Da kann ich gut was mit anfangen.

Dann bleibt jedoch nur, dass im neuen Tatbestandskatalog z.T. die Paragraphenketten nicht stimmen, da diese sich ja auf Anlagen beziehen.
Und die Anlagen gibt es ja erst seit der Änderung zum 01.09. (Die es nun wieder nicht geben soll unsure.gif )

Wenn ich nun eine Verwarnung erhalte wegen Halten/ Parken entgegen irgendeinem VZ und in der Begründung ist die Anlage aufgeführt,
dürfte diese erteilte Verwarnung ebenfalls nichtig sein.

Das gibt ja ein Spass....
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mir
Beitrag 14.04.2010, 07:23
Beitrag #1245


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Zitat (ilam @ 14.04.2010, 05:56) *
Zitat (mir @ 13.04.2010, 22:00) *
selbst das nicht no.gif - da gäbe es dann immer noch das Problem, daß der Verwaltungsakt fehlt, um einmal außer Kraft gesetzte Schilder wieder in Kraft zu setzen.


Warum das nicht? Ich meine jetzt nicht eine pauschale Verordnung nach dem Motto: "Die am 1.9. ungültig gewordenen Schilder sind jetzt doch gültig" sondern die hübsche Fleißarbeit jetzt die einzelnen Schilder samt Piktogramm als Alternativmöglichkeit wieder in die StVO aufzunehmen. Und das auf dem ganz regulären Weg, also Bundesrat zusammentrommeln usw. Wenn man sich einig ist und wirklich will, kann das ganz schnell gehen, wie man an der Bankenrettungsgeschichte gesehen hat...

Ich rede nicht von den Schilderarten, sondern den realen einzeln rumstehenden Schildern, die seit 6 Monaten ungültig sind. Ein Schild wird nicht einfach aufgestellt, sondern davor prüft die Verwaltung die Anordnung, ordnet die Schilder an; die Aufstellung ist nur noch die Bekanntmachung des Verwaltungsakts. Nun kann eine ganze Gruppe von Schildern nicht einfach plötzlich und ohne Übergangsfrist die Regelungswirkung ändern, ohne daß die zuständigen Straßenverkehrsbehörden involviert werden - wer steht denn für die veränderte Regelung gerade? Wo ist der zugrundeliegende Verwaltungsakt? Wo wurde geprüft, daß die Anordnung den Vorschriften entspricht und sicher ist? Eben deswegen gibt es ja üblicherweise Übergangsregelungen bei der Abschaffung von Schildern. Das braucht man dann aber eben auch, wenn ungültige Schilder wieder gültig werden sollen.

Wenn man argumentiert, daß der alte VA unverändert fortgalt, auch wenn ein Schild seit Monaten ungültig ist, weil eben damit nur die Bekanntmachung des VA entfiel, kommt man wiederum auf andere Art in Teufels Küche. Dann muß man eigentlich annehmen, daß alte Schilder ihre alte Regelungswirkung behalten, solange dem VT bekannt ist, daß es alte Schilder sind. Überdies würde das Prinzip verletzen, daß ein VA genau den Regelungsinhalt hat, der bekannt gegeben wird.

Das ganze ist nun *meine persönliche* Ansicht. Eigentlich wundere ich mich ein wenig, daß mir noch niemand widersprochen hat. smile.gif


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biffer
Beitrag 14.04.2010, 07:32
Beitrag #1246


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Ich persönlich vermag mir da kein Urteil zu bilden, dafür kenne ich mich im Verwaltungsrecht zu wenig aus.

Die Straßenverkehrsbehörden allerdings werden dir vermutlich widersprechen. Ich nehme nicht an, dass es für alle in den letzten Wochen ausgetauschten Schilder einen neuen Verwaltungsakt gab.

Vielleicht kann da jemand bei einer Behörde, die in letzter Zeit so eine Austauschaktion durchgeführt hat, mal Informationen einholen, wie das dort gehandhabt wurde. Bei uns kann man die alten Zeichen an einer Hand abzählen, und die scheinen aber auch niemanden so wirklich zu interessieren...


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ilam
Beitrag 14.04.2010, 07:34
Beitrag #1247


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@mir: OK, danke, jetzt habe ich das verstanden.

Man kann das ganze dann sogar noch ein wenig weiter spinnen, dann könnte man sogar darauf kommen, dass es -wenn man annimmt, dass die ÄnderungsVO doch gültig ist- nicht genügt, die ganzen Schilder nachträglich einfach auszutauschen. Die alten galten ja nicht mehr, es ist also rechtlich so, als wären dort keine, es ist also so, als würde man dort neue Schilder aufhängen. Und das kann man nicht "einfach mal so" machen. thread.gif
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Jens
Beitrag 14.04.2010, 07:42
Beitrag #1248


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Zitat (ilam @ 14.04.2010, 08:34) *
Die alten galten ja nicht mehr, es ist also rechtlich so, als wären dort keine, es ist also so, als würde man dort neue Schilder aufhängen. Und das kann man nicht "einfach mal so" machen. thread.gif

Sicher? Angenommen, jemand stiehlt ein Verkehrzeichen, oder es wird bei einem Unfall umgefahren. Dann ist an der entsprechenden Stelle auch keins mehr. Muß jetzt wirklich erst eine neue Anordnung erlassen werden? Das kann ich mir kaum vorstellen.


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ilam
Beitrag 14.04.2010, 07:50
Beitrag #1249


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Ich habe nur die Auffassung von @mir zuende gesponnen. Falls diese aber tatsächlich zutreffen sollte, verstehe ich Ramsauers Aktion ein wenig mehr.
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mir
Beitrag 14.04.2010, 07:50
Beitrag #1250


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Was geschieht denn gemeinhin verwaltungsrechtlich, wenn ein Schild gewollt entfernt wird?


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