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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
ukr
Beitrag 17.04.2010, 22:15
Beitrag #1451


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Dito. Mal sehen, ob es wieder ein halbes Jahr dauert bis die Medien drauf kommen. Wenn dann die Ramsauer-StVO schon in Kraft ist wird diese auch wieder für nichtig erklärt, weil die Novelle vom September 2009 eben nicht nichtig war.

Insofern war die Novelle von 2009 kein Konjunkturprogramm für Schilderwerke, sondern für Juristen. laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 17.04.2010, 22:29
Beitrag #1452


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es braucht jetzt nur noch einen findigen, Anwalt mit viiiiiel Freizeit, der die alten Änderungen auf Nichtigkeiten untersucht und schon kommen ukrs und schilderwalds jungfräuliche StVOs wieder ins Spiel.
Oder gibt es eine Nichtigkeitsverjährungsfrist ?

Auf meiner LieblingsNichtbusspur hat "Transmissionsriemen Peter" übrigens einen Coitus interruptus im Verkehr ausgelöst:
einige Busschilder auf einer Strassenseite sind nun neu, die komplette Gegenspur noch nich huh.gif
Das nenn ich mal angewandte StVO Auslegung.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 18.04.2010, 16:36
Beitrag #1453





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Zitat (jens)
Warum gabs denn da im Vorwege keine Einwände gegen die Streichung des §53 IX? Hatten alle Beteiligten ihr Gehirn ausgeschaltet oder wird sowas einfach abgenickt ohne sich mit den Inhalten auseinander zu setzen?


Zum einen würde ich davon ausgehen, dass dem so ist.. zum Anderen war wohl nicht allen in den Ausschüssen bewusst, was die Streichung dieses einen Satzes für Auswirkungen haben könnte.. Wenn das vorher niemand an die große Glocke hängt, kriegt das kaum jemand von den Betroffenen mit.

Der große Tenor war damal wenn ich nicht irre, wir lichten den Schilderwald, halbieren die Zahl der Schilder und lassen überflüssige verschwinden...
Wer hätte da wohl was dagegen gehabt.. Nach erheblichen Mehrausgaben durch Austausch von Schildern sah das erst mal nicht aus..

Verwaltungen merken doch eh erst wenn vermehrt Rechnungen eintrudeln, dass sich irgendwas was geändert haben muss.. whistling.gif
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ukr
Beitrag 18.04.2010, 16:46
Beitrag #1454


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Zitat (Familienvater @ 18.04.2010, 17:36) *
Verwaltungen merken doch eh erst wenn vermehrt Rechnungen eintrudeln, dass sich irgendwas was geändert haben muss.. whistling.gif

Es war wohl eher so, daß ab Januar 2010 vermehrt Schreiben übergeordneter Stellen auftauchten, die auf den Sachverhalt hinwiesen. Das erklärt auch, warum die Medien auf einmal auf das Thema gekommen sind - da wurde mit Sicherheit nachgeholfen. Schnell noch das Gerücht verbreitet, daß ein Schild 500 Euro kostet und die Presse erledigt den Rest.

Wer gibt schon gerne Geld für unnütze Verkehrsschilder aus?


(der Beitrag ist schon älter)
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Gast_fusel_*
Beitrag 18.04.2010, 17:23
Beitrag #1455





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Zitat (Jens @ 17.04.2010, 09:11) *
Die Bundesländer waren doch über den Bundesrat an der 46. Änderungsverordnung beteiligt. Warum gabs denn da im Vorwege keine Einwände gegen die Streichung des §53 IX? Hatten alle Beteiligten ihr Gehirn ausgeschaltet oder wird sowas einfach abgenickt ohne sich mit den Inhalten auseinander zu setzen?
Hier jetzt Tiefensee zum Sündenbock stempeln zu wollen, halte ich für verfehlt.

in der Begründung steht dazu "Rechtsbereinigung", also eine Änderung, die lediglich die derzeitige Rechtslage wiedergibt (wie die Streichung der abgelaufenen Übergangsfristen).
In der Kostenaufstellung werden die Kosten durch den Austausch alter Schilder nicht erwähnt.
Hier wurde vom Ministerium entweder geschlampt oder der Bundesrat bewusst getäuscht.

Sicher hätte es jemand auffallen können, aber die Hauptverantwortlichkeit sehe ich schon beim Ministerium.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 18.04.2010, 17:37
Beitrag #1456





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Zitat (ukr)
Es war wohl eher so, daß ab Januar 2010 vermehrt Schreiben übergeordneter Stellen auftauchten, die auf den Sachverhalt hinwiesen.


Waren die "Übergeordneten Stellen" da eigentlich ganz von alleine drauf gekommen... think.gif thread.gif

oder haben die etwa hier mitgelesen.. oder hat gar jemand gepetzt..
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Jens
Beitrag 18.04.2010, 19:16
Beitrag #1457


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Zitat (fusel @ 18.04.2010, 18:23) *
In der Kostenaufstellung werden die Kosten durch den Austausch alter Schilder nicht erwähnt.
Hier wurde vom Ministerium entweder geschlampt oder der Bundesrat bewusst getäuscht.

Wie es um den Zustand des Schilderwalds und somit auch um die Anzahl der noch vorhandenen alten Schilder steht, müssten die Länder aber im Prinzip besser wissen als das BMVBS.


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Gast_fusel_*
Beitrag 18.04.2010, 19:43
Beitrag #1458





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es geht ja auch nicht um die Anzahl der Schilder, die ausgetauscht werden müssen, sondern darum, dass in der Kostenplanung mit keiner Silbe erwähnt wird, dass überhaupt alte Schilder ausgetauscht werden müssen.
Selbst wenn dadurch keine Kosten entstehen würden, sollte der Punkt angesprochen werden.
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ukr
Beitrag 18.04.2010, 19:46
Beitrag #1459


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Müssen sie doch auch nicht - schließlich sind solche Schilder nach 17 Jahren kaum noch vorhanden.



(Baujahr 1994)
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Gast_fusel_*
Beitrag 18.04.2010, 20:04
Beitrag #1460





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Zitat (ukr @ 18.04.2010, 20:46) *
Müssen sie doch auch nicht - schließlich sind solche Schilder nach 17 Jahren kaum noch vorhanden.

diese Begründung würde ich als bewusste Täuschung einstufen.
Ich denke aber eher, dass es ein Versehen war.

Oder ist die Lobby der Schilderaufsteller so einflussreich?
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Metaldad
Beitrag 18.04.2010, 20:11
Beitrag #1461


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Zitat (ukr @ 18.04.2010, 20:46) *
.....schließlich sind solche Schilder nach 17 Jahren kaum noch vorhanden.

Biste dir da so sicher. Wenn ich die nächsten Tage mal an einer bestimmten Stelle wieder vorbei komme, mache ich mal paar Bilder. Da steh noch unzählige von solchen Relikten rum...

Ich habe eine Idee wie wir diesem Spuk ein Ende bereiten. Wir machen einen Putsch im Verkehrsministerium
Dann jagen wir Ramsauer und Co in die Verbannung, möglichst weit weg, Taiga oder so.... laugh2.gif Und dann machen wir unsere eigene StVo whistling.gif


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Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell"

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ukr
Beitrag 18.04.2010, 20:12
Beitrag #1462


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Zitat (fusel @ 18.04.2010, 21:04) *
Ich denke aber eher, dass es ein Versehen war.
Lt. Ramsi war das nicht der Fall. Kann aber gut sein, schließlich hat man das Ding ja noch vor der Wahl durch den Bundesrat geboxt.

Zitat
Oder ist die Lobby der Schilderaufsteller so einflussreich?
Nicht wirklich.

Zitat (Metaldad @ 18.04.2010, 21:11) *
Biste dir da so sicher.
Hab den hier: whistling.gif vergessen.
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Gast_fusel_*
Beitrag 18.04.2010, 20:21
Beitrag #1463





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Zitat (ukr @ 18.04.2010, 21:12) *
Lt. Ramsi war das nicht der Fall.

laugh2.gif gibt es dafür auch seriöse Quellen? sad.gif
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ukr
Beitrag 18.04.2010, 20:27
Beitrag #1464


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Ob man noch seriös ist, wenn man eine Verordnung wegen einer 3 kippt, die eigentlich eine 1 sein sollte, sei mal dahingestellt. whistling.gif

http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilun...k.sKategorie%3D

Ab 1:20 wavey.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 18.04.2010, 20:35
Beitrag #1465





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ich weiß nicht recht, ob ich den Mann lustig oder nur peinlich finden soll, seriös jedenfalls nicht.
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ukr
Beitrag 18.04.2010, 20:37
Beitrag #1466


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Zitat (fusel @ 18.04.2010, 21:35) *
seriös jedenfalls nicht.

Eine andere Quelle habe ich nicht. laugh2.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 18.04.2010, 20:40
Beitrag #1467





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Ob ihm in dem Moment bewusst war, dass damit die neuen Schilder wie Parkraumbewirtschaftungszone auch nicht gültig sind whistling.gif
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ukr
Beitrag 18.04.2010, 20:44
Beitrag #1468


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Ist doch Wurscht - die Vorgänger sind schuld.
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oscar_the_grouch
Beitrag 18.04.2010, 21:45
Beitrag #1469


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da hat er wohl das System der Demokratie mit seinem kleinen Zwergkönigreich im Süden verwechselt.
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ukr
Beitrag 18.04.2010, 22:11
Beitrag #1470


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Einen Vorteil scheint die Diskussion aber doch zu haben: Einige Städte denken über die Einführung eines VZ-Katasters nach.
Berlin bekäme dadurch aber ein Problem, wenn die Software nur drei Schilder pro Mast akzeptiert. biggrin.gif
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Jens
Beitrag 18.04.2010, 23:30
Beitrag #1471


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Zitat (fusel @ 18.04.2010, 20:43) *
sondern darum, dass in der Kostenplanung mit keiner Silbe erwähnt wird, dass überhaupt alte Schilder ausgetauscht werden müssen.

Das hätte den Straßenverkehrsbehörden doch aber bekannt sein müssen. Schließlich gibt es die Verpflichtung zur regelmäßigen Verkehrsschau.


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Schattenfell
Beitrag 18.04.2010, 23:32
Beitrag #1472


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Zitat (Jens @ 19.04.2010, 00:30) *
Das hätte den Straßenverkehrsbehörden doch aber bekannt sein müssen. Schließlich gibt es die Verpflichtung zur regelmäßigen Verkehrsschau.


Dass die nicht durchgeführt wurden hatten wir ja ein paar Seiten vorher schon vermutet crybaby.gif
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Jens
Beitrag 18.04.2010, 23:36
Beitrag #1473


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Davon gehe ich auch aus. Mir geht es nur darum, daß eben der schwarze Peter nicht bei Tiefensee liegt (jedenfalls nicht allein), sondern daß die Länder eine gehörige Mitschuld an der Situation haben.


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Schattenfell
Beitrag 18.04.2010, 23:40
Beitrag #1474


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Zitat (Jens @ 19.04.2010, 00:36) *
Davon gehe ich auch aus. Mir geht es nur darum, daß eben der schwarze Peter nicht bei Tiefensee liegt (jedenfalls nicht allein), sondern daß die Länder eine gehörige Mitschuld an der Situation haben.


Aber du erwartest doch hoffentlich nicht, dass das irgendjemand von denen zugeben könnte? think.gif
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Jens
Beitrag 18.04.2010, 23:43
Beitrag #1475


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Ich erwarte garnichts. Mir ging es einzig und allein darum, klarzustellen, daß ich dieses Satz hier:
Zitat
Insofern.. hätte Tiefensee doch bloß den Satz drin gelassen, statt mit der Brechstange den Austausch zu erzwingen..
für wenig gelungen halte.


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Gast_fusel_*
Beitrag 18.04.2010, 23:56
Beitrag #1476





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es war doch wohl so, dass der Satz versehentlich bei der Streichung der abgelaufenen Übergangsfristen mit weggestrichen wurde und der Fehler keinem aufgefallen ist.
Deshalb wird auch weder in der Begründung noch in der Kostenaufstellung darauf eingegangen.

Das Kaspertheater hat begonnen, als jeder versucht hat, irgedwie aus der Nummer wieder herauszukommen.
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Jens
Beitrag 18.04.2010, 23:58
Beitrag #1477


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Zitat (fusel @ 19.04.2010, 00:56) *
es war doch wohl so, dass der Satz versehentlich bei der Streichung der abgelaufenen Übergangsfristen mit weggestrichen wurde

Daran glaub ich nicht, das ist doch nur eine dummerhaftige Ausrede für die peinliche Posse, die sich jetzt abgespielt hat.


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durban
Beitrag 19.04.2010, 09:28
Beitrag #1478


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Mal was grundsätzliches:

Sagt das BMVBS irgendwo etwas darüber, ob die VO ex nunc oder ex tunc nichtig ist? think.gif


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tessarakt
Beitrag 19.04.2010, 09:30
Beitrag #1479


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Nein, aber die Presse hat das doch teilweise schon aufgegriffen, oder (also daß es ex tunc ist und welche Probleme damit verbunden sind)?
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mir
Beitrag 19.04.2010, 09:51
Beitrag #1480


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ex nunc kann gar nicht sein. Gab ja kein Urteil, sondern lediglich eine Pressekonferenz.


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Digo
Beitrag 19.04.2010, 10:04
Beitrag #1481


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Die alten Schilder sollen ungültig sein, endlich hätte ich hier Parkplätze ohne Ende bei der Uni und man dürfte in die Straße abbiegen aus der Richtung, aus der ich komme. laugh2.gif
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durban
Beitrag 19.04.2010, 10:12
Beitrag #1482


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Zitat (mir @ 19.04.2010, 09:51) *
ex nunc kann gar nicht sein. Gab ja kein Urteil, sondern lediglich eine Pressekonferenz.


Na ja, das BMVBS hat ja eh ganz eigene Rechtsauffassungen. Wie wir in den letzten Wochen gesehen haben, zählt ein "kann gar nicht sein" nicht. laugh2.gif Und eine Nichtigkeit ex nunc wäre m.E. praktisch einfacher.


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mir
Beitrag 19.04.2010, 10:26
Beitrag #1483


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Kein Problem, müßte man halt das GG geringfügig ändern:

Zitat
Rechtsverordnungen des Bundes können von einem Bundesminister auf einer Pressekonferenz jederzeit für nichtig erklärt werden. Die Nichtigkeit tritt mit der Verkündung in der Presse in Kraft. Die Entscheidung ist endgültig und hat Gesetzeskraft.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 19.04.2010, 11:19
Beitrag #1484





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Zitat (fusel)
es war doch wohl so, dass der Satz versehentlich bei der Streichung der abgelaufenen Übergangsfristen mit weggestrichen wurde und der Fehler keinem aufgefallen ist.


Ich hab schon jemanden (der ihn zweimal die Woche sieht) beauftragt, ihn mal beiläufig danach zu fragen... whistling.gif Nun kommt es drauf an für wie seriös ihr die Quelle haltet und ob er überhaupt darüber plaudert.

Halboffizielle Quellen des Internetz nennen Ihn und Sigmar Gabriel (bzw, deren Unterstellte) als diejenigen, die den Satz bewusst rausgenommen haben und nicht einfach nur vergessen haben den reinzunehmen. Denn ohne den Satz wären die Übergangsfristen ja nach wie vor unbefristet gewesen und alte Schilder wären gültig geblieben, sie hätten nur nicht neu angeordnet werden dürfen.
Das hätte sowas wie einer unverbindlichen FSK entsprochen, der man folgen kann, aber nicht muss. Deshalb glaube ich nicht an einfaches Vergessen der Übernahme des Satzes...

@Jens insofern weiß ich nicht, wieso der Satz wenig gelungen erscheint..

Was wäre denn sonst passiert. Hätte denn irgendeine Kommune (außerhalb Ostdeutschlands) plötzlich freiwillig das getan, was sie hätte breits in den zuückliegenden 17 Jahren tun sollen?
Die die es gemacht haben, muss man nicht ansprechen, weil die ja nicht die sind, die sich jetzt darüber aufregen. Im Osten mussten sowieso alle Schilder neu angeordnet werden, also können dort gar keine alten Schilder gestanden haben, oder?
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mir
Beitrag 19.04.2010, 11:36
Beitrag #1485


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Sachdienlicher wäre eine Übergangsfrist bis zum xx.yy.zzzz gewesen. Dann wissen alle, bis wann sie umgestellt haben müssen.


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tessarakt
Beitrag 19.04.2010, 11:48
Beitrag #1486


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Zitat (mir @ 19.04.2010, 12:36) *
Sachdienlicher wäre eine Übergangsfrist bis zum xx.yy.zzzz gewesen. Dann wissen alle, bis wann sie umgestellt haben müssen.


Das nächste solche Datum wäre der 11.11.2222 ...
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mir
Beitrag 19.04.2010, 11:52
Beitrag #1487


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Ungefähr an so ein Datum hatte ich auch dabei gedacht. whistling.gif


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Jens
Beitrag 19.04.2010, 13:33
Beitrag #1488


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Zitat (Familienvater @ 19.04.2010, 12:19) *
@Jens insofern weiß ich nicht, wieso der Satz wenig gelungen erscheint.

Weil du es nicht verstehen willst. Du hast dir mit Tiefensee einen Schuldigen ausgesucht, und damit steht deine Meinung fest. Ist ja auch okay, ich sehe es hat anders.


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biffer
Beitrag 19.04.2010, 15:34
Beitrag #1489


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Zitat (durban @ 19.04.2010, 11:12) *
Na ja, das BMVBS hat ja eh ganz eigene Rechtsauffassungen.


Zum Beispiel diese:
Zitat (BMVBS)
Da selbst das Bundesverfassungsgericht in einem entsprechenden Klageverfahren die Nichtigkeit eines Gesetzes rein deklaratorisch und nicht konstitutiv feststellt, bedarf es keines weiteren Klageverfahrens. Die sog. Schilderwaldnovelle ist aus sich heraus nichtig, ohne dass es eines zusätzlichen Aktes bedarf. Dieser Verstoß gegen Verfassungsrecht ist auch seitens der Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.


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tessarakt
Beitrag 19.04.2010, 15:37
Beitrag #1490


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Wenn da "Verordnung" statt "Gesetz" stehen würde, würde es ja passen ...

Wo kommt dieses Zitat nun wieder her?
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Mitleser
Beitrag 19.04.2010, 15:51
Beitrag #1491


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Zitat (biffer @ 19.04.2010, 16:34) *
Dieser Verstoß gegen Verfassungsrecht ist auch seitens der Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.

Wenn ich als Verkehrsteilnehmer einen solchen angeblichen Verfassungsrechtsverstoß hinzunehmen habe, dann wohl auch die Straßenverkehrsbehörden und das BMVBS. Und wenn dieser angebliche Verstoß hinzunehmen ist, dann meint wohl neuerdings selbst das BMVBS (wieder), dass die 46. ÄndVO einen Fehler enthält aber weiterhin gültig (-nicht nichtig-) ist.
Danke liebes BMVBS für diesen sprachlichen Lapsus. rofl1.gif
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biffer
Beitrag 19.04.2010, 16:05
Beitrag #1492


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Zitat (tessarakt @ 19.04.2010, 16:37) *
Wo kommt dieses Zitat nun wieder her?

Aus einer Antwort des BMVBS auf eine Anfrage meinerseits, welchen Standpunkt das Ministerium in der Frage vertritt, ob die in der Pressekonferenz gemachten Aussagen nur eine Rechtsauffassung des BMVBS oder rechtlich bindend sind.


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ukr
Beitrag 19.04.2010, 19:59
Beitrag #1493


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Jetzt, wo die Klarstellung erfolgt ist, kommen die neuen Wechselverkehrszeichen zur Anwendung:



Nachts sieht das dann so aus:

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Wattestäbchen
Beitrag 19.04.2010, 20:10
Beitrag #1494


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Ich habe die letzten Tage auf Baustellen geachtet, die VZ der V46 verwenden. Diese Zeichen wurden nicht entfernt. Die lokalen Straßenverkehrsbehörden sehen es also anders als das BMVBS und fühlen sich an die Mitteilungen nicht gebunden.


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Schattenfell
Beitrag 19.04.2010, 20:21
Beitrag #1495


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Ramsauergate, würd ich mal sagen:

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tessarakt
Beitrag 19.04.2010, 20:25
Beitrag #1496


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Wegen Perplexität nichtig ...
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2010, 20:27
Beitrag #1497


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@ukr: ach das haste doch "ge-photoshoped", wie immer ....... whistling.gif laugh2.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 19.04.2010, 21:10) *
Ich habe die letzten Tage auf Baustellen geachtet, die VZ der V46 verwenden. Diese Zeichen wurden nicht entfernt. Die lokalen Straßenverkehrsbehörden sehen es also anders als das BMVBS und fühlen sich an die Mitteilungen nicht gebunden.


welche Zeichen waren das ? in Baustellen ? unsure.gif
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ukr
Beitrag 19.04.2010, 20:28
Beitrag #1498


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.04.2010, 21:27) *
@ukr: ach das haste doch "ge-photoshoped", wie immer ....... whistling.gif laugh2.gif

Das trifft zumindest auf das Nachtbild zu. rolleyes.gif
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tessarakt
Beitrag 19.04.2010, 20:37
Beitrag #1499


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Aus dem Usenet:

Zitat
weils gerade passt und ich mal das Verkehrsministerium angemailt habe:
Die Antwort:
cit:
Sehr geehrter Herr Wilhelm,

für Rechtsverordnungen des Bundes, mithin auch für solche
Rechtsverordnungen, die bestehende Verordnungen ändern (sog.
Änderungsverordnungen), ist nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des
Grundgesetzes (sog. Zitiergebot) die Angabe der richtigen
Verordnungsermächtigung in der Eingangsformel der Änderungsverordnung
(sog. Präambel) für jede der vorgesehenen Regelungen zwingend. Ein
Verstoß gegen das Zitiergebot führt zur Nichtigkeit jeder
Rechtsverordnung insgesamt.

Die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften
vom 05.08.2009
(BGBl. I, 2009 S. 2631, sog. Schilderwaldnovelle), die am 1. September
2009 in Kraft treten sollte, ist wegen folgender Verstöße gegen das
Zitiergebot nichtig:

- Die in Artikel 1 der Änderungsverordnung vorgenommene Klarstellung
in
der StVO zu den Zeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung
(die
Zeichen kennzeichnen Beginn und Ende von sog. Umweltzonen) wurde auf
die
falsche Ermächtigungsgrundlage zur Kennzeichnung von Verboten für den
Kraftfahrzeugverkehr in den nach § 40 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten Gebieten nach Bekanntgabe
austauscharmer Wetterlagen gestützt (§ 6 Absatz 1 Nummer 5b des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG)).

- Für die Änderung der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung in Artikel
3
der Änderungsverordnung wurde keine Ermächtigungsgrundlage genannt; es
hätte § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe m StVG genannt werden müssen.

mfg
i.A.
SB
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2010, 20:51
Beitrag #1500


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@ukr: na viel Spass wenn du das jetzt MrOJ erklären musst :-)

hier ein spitzzüngiges aktuelles Portrait unseres Transmissionsriemen Peters
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