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#151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Ich denke, ich werde die Herzpfeile in Parkverbotsschildern für gültig erachten... Denn "Pfeil im Schild" ist nunmal Pfeil im Schild. Von der Form des Pfeiles ist da ja keine Rede Beachten und gültig sind hier zweierlei. Die Formulierung "Pfeil im Schild" mag so dastehen; andererseits steht auch da (sinngemäß): es gilt nur das, was genau so ausgeführt ist wie Muster*. Alles andere sind Phantasiezeichen. * also auch die Pfeilform und das Piktogramm des Überholverbotautos und und und. So einfach ist es also nicht. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_fusel_* |
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#152
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Wenn man das hier liest
Zitat D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Bund und Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Durch den Wegfall von mehreren bestehenden Verkehrszeichen werden Kosten reduziert. Nachdem deren Aufstellung nicht mehr angeordnet werden kann, ist mit einer Kostenersparnis von in etwa 200 Euro pro Verkehrszeichen auszugehen. Dem steht die Einführung einiger neuer Verkehrszeichen gegenüber. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder werden aber nicht verpflichtet, solche Anordnungen vorzunehmen; ihnen wird nur die Möglichkeit dazu eingeräumt. Eine Mehrbelastung der jeweiligen Straßenbaulastträger von ebenfalls in etwa 200 Euro pro Verkehrszeichen liegt damit in ihrer eigenen Verantwortung. 2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand Die Änderungsverordnung löst Vollzugsaufwand bei den Ländern für die Überprüfung der bestehenden Beschilderung und den Abbau zu entfernender Verkehrszeichen sowie für die Anpassung der Tatbestandskataloge und der darauf basierenden EDV-Verfahren aus. Der komplette Abbau eines Verkehrszeichens kostet in etwa 40 Euro innerorts und 50 Euro außerorts. Dem steht ein dadurch verringerter Unterhaltungsaufwand am Verkehrszeichen selbst, aber auch zum Beispiel bei Mäharbeiten außerorts gegenüber. Da nicht bekannt ist, wie viele Verkehrszeichen in Deutschland aufgestellt sind und wie viele davon entfernt werden können, ist die Gesamtkostenersparnis nicht quantifizierbar. kann man davon ausgehen, dass beabsichtigt war, nur die Verkehrszeichen zu entfernen, die es garnicht mehr gibt. Ein Austausch der älteren Verkehrszeichen ist in der Kostenplanung nicht vorgesehen, der Wegfall des §53 Abs.9 ist daher wohl eher ein Versehen als Absicht. Weiß jemand ob in der Begründung zu der Verordnung dazu was steht? Wenn ich mir anschaue, wie bei der FZV in Bezug auf Übergangsregelungen geschlampt wurde, ist das heutzutage normal. |
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#153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
der Wegfall des §53 Abs.9 ist daher wohl eher ein Versehen als Absicht. ABM für Juristen - die ersten Urteile werden wohl nicht lange auf sich warten lassen ![]() Man darf gespannt sein, wie die Obrigkeit begründen will, veraltete und somit explizit ungültige VZ seien dennoch ob des offenkundigen Sinngehalts zu beachten - während sie an anderer Stelle unverdrossen Verstöße gegen ebenso offenkundig sinnlose oder gar -widrige Vorschriften kostenpflichtig ahndet... ![]() lg c.s. |
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#154
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#155
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Wenn eine Gerichtsentscheidung jetzt - entgegen der StVO - die alten Schilder weiterhin für gültig erklären sollte, können sich die zuständigen Behörden ja wieder schlafen legen und der Schilderwald bleibt wie er ist (ok, das bleibt er ohnehin) Wusste garnicht, dass ein Gericht das kann. Ist das nicht Aufgabe der Legislative? Das habe ich in Gemeinschaftskunde gelernt. Ich hoffe dass der Staat, der die Aufsicht über die Schulen hat nicht absichtlich falsche Informationen verbreiten lässt.![]() Ich denke, ich werde die Herzpfeile in Parkverbotsschildern für gültig erachten... Darum sind ja im Katalog der Verkehrzeichen (und viele inzwischen auch in der StVO) die Zeichen abgebildet. Und dort ist die Herzform nicht vorhanden. Und wer jetzt erst den Führerschein macht, oder wie ich ein schlechtes Gedächtnis hat, der kennt nur die aktuellen Zeichen. Darum finde ich es auch gut, dass die neue StVO weniger verlangt auch noch die älteren Versionen zu kennen. Auch das Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht online nur die aktuelle gültige Fassung. Die gehen wohl davon aus, dass diese langt.Denn "Pfeil im Schild" ist nunmal Pfeil im Schild. Von der Form des Pfeiles ist da ja keine Rede Nur die Forderung "Pfeil im Schild" käme natürlich vielen Baustellenbetreibern sehr recht weil diese dann nach Belieben Pfeile mit Klebeband erzeugen dürften. der Wegfall des §53 Abs.9 ist daher wohl eher ein Versehen als Absicht. Ich hatte doch bereits erwähnt warum es kein Versehen gewesen sein kann. ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#156
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Dann wären aber auch heute schon alte Parkverbotsschilder mit Herzpfeil oben ungültig...
Oder Parkverbotsschild "Anfang" mit DIN-Pfeil unten |
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#157
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wenn eine Gerichtsentscheidung jetzt - entgegen der StVO - die alten Schilder weiterhin für gültig erklären sollte, können sich die zuständigen Behörden ja wieder schlafen legen und der Schilderwald bleibt wie er ist (ok, das bleibt er ohnehin) ![]() Dazu Gericht hätte aber nicht die Kompetenz, sich über die StVO hinwegzusetzen. ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_Familienvater_* |
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#158
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Zitat (Kuli) Die, dies es nicht getan haben, werden zu 99% nichtmal wissen, dass sie ungültig sind - und wenn doch, sich trotzdem dran halten Der Familienvater hat sich früher in aller Regel auch an vermutlich ungültige Verkehrszeichen gehalten.. zumindest sofern sie ihm sinnvoll und einleuchtend erschienen, dank VP überlegt er, das zukünftig nicht mehr zu tun. Stellt sich die Frage, wer übernimmt die Kosten, wenn ein Richter anderer Meinung ist. Anmerkung des Familienvaters eventuell unnötig provoziererenden Teil des Beitrags gelöscht.. |
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#159
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Der Familienvater hat sich früher in aller Regel auch an vermutlich ungültige Verkehrszeichen gehalten.. Das ist aber nicht sinnvoll, da die Behörden davon ausgehen, dass ungültige VZ nicht beachtet werden. Darum ja auch "ungültig"! -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Gast_Familienvater_* |
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#160
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No ja... ich bin da halt nicht so pingelig und ehrlich wenn es nicht gerissene
![]() Dann würde jeder einigermaßen vernunftbegabte Verkehrsteilnehmer auch aufgestellte!! ältere Zeichen beachten, ob sie nun der aktuellen DIN/StVO entsprechen oder nicht, solange sich deren Sinn erschließt. Für mich ist das rumreiten auf Pfeilformen nur eine Form von ABM für die Schilderindustrie, Beamte und für ![]() Das Wort geistige Onanie wäre hier zwar angebracht, entspricht aber vermutlich nicht der Netiquette. Definitiv nicht mehr gültige Schilder (auch und vor allem inhaltlich nicht mehr zeitgemäße Schilder) haben im Straßenverkehr natürlich nix mehr zu suchen, schon gar nicht, wenn sie zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen. |
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#161
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
No ja... ich bin da halt nicht so pingelig ... Die Obrigkeit ist ganz gerne mal so pingelig, wenn sich's gegen dich verwenden läßt und sich daraus Einnahmen generieren lassen - kein Grund also, im umgekehrten Fall nicht die gleiche Meßlatte anzulegen; schon gar nicht zum eigenen Nachteil... ![]() Zitat Für mich ist das rumreiten auf Pfeilformen nur eine Form von ABM für ... Beamte ... Eben: Die reiten im Zweifelsfall zu Deinem oder auch meinem Nachteil auf solchen Details 'rum - warum also darauf verzichten, aus solch (aufgezwungener!) 'rumreiterei hier und da auch mal einen Vorteil zu ziehen? ![]() lg c.s. |
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#162
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 26.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26828 ![]() |
Der Familienvater hat sich früher in aller Regel auch an vermutlich ungültige Verkehrszeichen gehalten.. Das ist aber nicht sinnvoll, da die Behörden davon ausgehen, dass ungültige VZ nicht beachtet werden. Darum ja auch "ungültig"! Ich bin mir da nicht so sicher. Angenommen, da steht ein altes 70 km/h -Schild. Ich fahr mit 90 durch und Pech.. es passiert ein Unfall. Ohne Schild wäre es z. B. nur ein Vergehen gegen das Sichtfahrgebot gewesen. Aber wird von mir nicht erwartet, dass ich ein - wenn auch veraltetes Schild - zur Kenntnis nehme und besonders vorsichtig fahre? Ich muss ja zumindest bremsbereit sein, wenn ich andere Gefahrenzeichen sehe (wie z. B. ein Kinderspielzeug, Blaulicht, ...) Also wird von einem vernünftigen Fahrer nicht erwartet, dass er ein veraltetes Schild zumindest zur Kenntnis nimmt, als Hinweis auf eine verborgene Gefahrenstelle auffasst und die Fahrweise darauf einstellt? Und umgekehrt: Was passiert bei der Behörde, wenn ein veraltetes Schild eben nicht ersetzt wurde und dann ein Unfall passiert? Offensichtlich ist das ja eine Stelle, bei der ein Schild hingehört? Kann da ein Geschädigter klagen? |
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#163
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
warum werden denn solche Nickeligkeiten wie Herz/Nichtherzformpfeile in Verkehrsschildern geändert ??
Bzw. warum werden solche Dinge bis ins kleinste Detail festgeschrieben in der StVO ? Und eine dritte Frage, wo steht denn §-genau das NUR die (wo auch immer vollzählig) genannten Schilder gültig sind. Ansonsten stimme ich wie so haeufig "B-B" zu, das die Obrigkeit mir gegenüber ja auch gerne sehr pingelig ist, dann muss sie dieselben Maßstäbe auch an sich anlegen lassen. |
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#164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#165
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#166
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Willst du mich zur MPU schicken?
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#167
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Willst du mich zur MPU schicken? ![]() Wenn ich den Thread ins MPU-Board verschieben soll, dann sag Bescheid ![]() ![]() -------------------- |
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#168
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
@Kuli:
![]() Aber vielleicht käme ja ein Richter oder ein FEB-MA im Publikum auf solcherlei Ideen... ![]() Weswegen ich schlicht Deine Argumentation für fehl am Platze halte: Für "e bissi 'n Depp" gehalten oder gar amtlich dazu erklärt zu werden muß echt nicht sein ![]() Es ist nämlich völlig egal, wie irgendein schilderanordender Amtsträger "sein" Schild gerne verstanden haben möchte - zu Deinen und meinen Ungunsten wird die StVO auf Punkt und Komma ausgelegt und gerne auch auf dieser Grundlage kassiert, also muß auch umgekehrt die Auslegung zu Gunsten des VT möglich sein - und die heißt schlicht: Irgendein Schild ist hochoffiziell ungültig - mithin schlicht unmöglich, dem zuwiderzuhandeln und gar noch dafür zur Kasse gebeten werden zu sollen... ![]() lg c.s. |
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#169
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Weswegen ich schlicht Deine Argumentation für fehl am Platze halte: Für "e bissi 'n Depp" gehalten oder gar amtlich dazu erklärt zu werden muß echt nicht sein ![]() Ja entschuldigung, ich wollte auch mal ein bisschen Wattestäbchen spielen ![]() Aber so ganz Unrecht hat er ja nicht - schau dir beispielsweise mal Zeichen 256 (alt: 260) an. Und stell dir vor, du hast jetzt erst Führerschein gemacht. Woher sollst du bitte wissen, was das "Ding" auf dem Schild darstellen soll? Ein Mofa? Ein Motorrad? Ein Kleinkraftrad? ![]() Oder vllt ist es gar ein Fahrrad! Wer weiß? Dir mag es leicht fallen, weil du das Schild sicher noch aus der Zeit kennst, als es die neuen noch gar nicht gab (unterstelle ich jetzt einfach mal so ![]() Aber selbst ich z.B. dachte bis vor kurzem, dass es 3 verschiedene Verbotsschilder gibt, um Krafträder auszuschließen. Dass das eine alt ist und die anderen neu, war mir bis eben gar nich so bewusst ![]() Dass ein Pfeil ein Pfeil bleibt, ob mit Herz oder ohne, dürfte klar sein. Aber wenn jemand ab 1.9. z.B. gegen das alte Zeichen 255 oder 256(/260) "verstößt", ob bewusst oder unbewusst, kann ich das auf jeden Fall verstehen |
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#170
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#171
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#172
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Sonntags nie
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da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#173
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und? Wäre das noch ein gültiges Verkehrszeichen?
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#174
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Spätestens ab nächsten Dienstag 0:00 Uhr nicht mehr
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da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#175
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Das is doch schon seit 1974 oder so ungültig, oder nicht?
Aber worauf ukr hinaus will, ist, denke ich: Man weiß, was gemeint ist, aber NIEMAND würde sich dran halten. Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen, von denen ja hier manche meinen, dass man sich trotzdem dran halten sollte, weil der Sinn ja klar wäre. Stimmts? |
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#176
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen, RSA-95 wurden schon mehrfach hier verlinkt, schöne Gegenüberstellung -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#177
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Was soll mir das jetzt sagen
![]() Die Liste hab ich schon gesehen und weiter oben sogar selbst verlinkt ![]() |
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#178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Was soll mir das jetzt sagen ![]() Die Liste hab ich schon gesehen und weiter oben sogar selbst verlinkt ![]() Deshalb: Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen,
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da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#179
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#180
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Ich wollte damit nur ukrs Argumentationsweise aufzeigen ![]() Aha, okay. Die vorigen Postings resultieren aus einem Missverständnis der Schreibe, welches gesprochenerweise wohl gar nicht aufgetreten wäre. Du meintest nämlich nicht, dass Du die Schilder von 1992 neben den künftig (ausschließlich ![]() Alles klar. ![]() Edit: Dein Edit kam zu spät ![]() -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
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#181
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Jetzt hab ich auch verstanden, was du dachtest
![]() Die letzten 6 Postings können meinetwegen gelöscht werden ![]() |
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#182
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Der Punkt ist doch, dass man ab 1.9.2009 mindestens 2 Möglichkeiten gibt:
Da man als VT nicht weiß, welche Möglichkeit gedacht war, bin ich der Meinung man sollte sich an die Vorschriften halten und davon ausgehen, dass die Behörden das auch tun. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Gast_fusel_* |
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#183
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ich halte mich auch an ungültige Verkehrszeichen, insbesondere an ein altes Zeichen 278, an dem ich regelmäßig vorbeikomme.
Das fehlt übrigens in deiner Liste, @ukr. heute ist mir auch ein altes Zeichen 274 aufgefallen, bei dem die "km" überklebt wurden. Besonders gelungen ist das, weil es ein von innen beleuchtetes Schild ist ![]() |
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#184
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
@fusel
Dann lasse mal einen Lkw an einem alten 253er vorbei fahren. Der darf das ab 1.9.09! -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#185
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Hallo, ![]() hab jetzt gelesen, dass: - der orange Pfeil für Streckenempfehlungen ein "Ende"-Zeichen bekommt (Quelle) Aber das gibt´s doch schon!!! ![]() Ich auch, aber nich ausgekreuzt, sondern mit den 5 dünnen schwarzen Querbalken Ja genau - ich kenn das mit den 5 dünnen Strichen (a´la den Z278 & Z282). ![]() Aber warum will man das denn ändern???? (Worin besteht da ein Sinn??) ![]() *grübel* OJ -------------------- Kampf
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#186
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Was brauchst du denn so? Könnte evtl. ein Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" (Piktogramm) in alter Form anbieten ![]() Sonst noch was? Ich werd ma drauf achten, ob mir auf meinen Wegen irgendwas übern Weg läuft ![]() Frisch aus der Heideblütenstadt Schneverdingen.. Die Schilder werden jedes Jahr pünktlich zum Heideblütenfest rausgekramt und für dieses Wochenende aufgestellt ![]() Auf vielen Zusatzzeichen steht allerdings nicht "Sa. u. So.", sondern "Sonntags", wobei mit Edding noch "Samstags +" mit auf das Schild gequetscht wurde ![]() Hmpf, auf einer Trägertafel darf doch nicht einfach Text stehen. Ist bei Zeichen 224 (Haltestelle) fast immer der Fall ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1043 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OF Mitglieds-Nr.: 18416 ![]() |
Warum haben die Herzpfeile beim 220er eigentlich Bestandschutz erhalten, das ist doch total inkonsequent.
![]() -------------------- Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!" Und ich lächelte und es kam schlimmer. |
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#189
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Bei Lenkungstafeln und Vorwegweisern sind sie ebenfalls enthalten
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Jo... Fahrspuren werden durch Herzis abgebildet, Richtungen durch DINs
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#191
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#192
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Achso
![]() War hier nicht immer von DIN die Rede? Naja, auch gut.. Werd ich auch noch alles lernen ![]() |
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Beitrag
#193
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Kann sein, aber die Gestaltung ist "ISO"
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#194
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 27.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50230 ![]() |
Da weiss man nun garnicht was man da machen oder unterlassen soll ?? Das obere Zusatzschild sagt nur aus, dass die Bankette angeblich nicht tragfähig für das Abstellen von Fahrzeugen sein soll und kommt normalerweise nur an Landstrassen (ausserorts) und nur unter dem roten Dreieck mit dem Ausrufezeichen (VZ 101) vor. Über das Recht dort zu parken oder zu halten sagt es garnichts. Zusammen mit einer zeitlichen Einschränkung ist es völlig unsinnig weil die Bankette kann nicht von Mo bis Fr tragfähig sein und Sa und So nicht ... Das absolute Halteverbotsschild verbietet zwar das Halten oder Parken sagt aber nicht wo (auf der Fahrbahn oder in den Haltebuchten ?). Wer in den Haltebuchten parkt bekommt aber vermutlich trotzdem ein "Knöllchen" und die auf der Fahrbahn halten auch ... Das Schreiben mit blauem oder schwarzem Edding auf Verkehrsschildern ist im übrigen nicht selten. Zusatzschilder werden neuerdings auch als DIN A4 Papier-Ausdruck laminiert hergestellt (billigvariante) und dann falls nötig mit Klebeband überklebt und auf dem (grauen Textil-) Klebeband wieder neuer blauer oder schwarzer Edding hingepinselt weil direkt auf dem Laminat schreibt sichs auch mit Edding schlecht ... Die Bedeutung erschliesst sich doch ganz von selbst: hier dürfen historische Fahrzeuge (Oldtimer) nicht einfahren, Fahrzeuge, die noch keine 30 Jahre alt sind, sind von diesem Schild hingegen nicht betroffen. ![]() ![]() ![]() -------------------- Schöne Sprüche - leider nicht von mir sondern nur irgendwo aufgeschnappt:
- Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. - Gras wächst nicht schneller wenn man daran zieht. |
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Beitrag
#195
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10992 ![]() |
Da weiss man nun garnicht was man da machen oder unterlassen soll ?? Das obere Zusatzschild sagt nur aus, dass die Bankette angeblich nicht tragfähig für das Abstellen von Fahrzeugen sein soll und kommt normalerweise nur an Landstrassen (ausserorts) und nur unter dem roten Dreieck mit dem Ausrufezeichen (VZ 101) vor. Über das Recht dort zu parken oder zu halten sagt es garnichts. Zusammen mit einer zeitlichen Einschränkung ist es völlig unsinnig weil die Bankette kann nicht von Mo bis Fr tragfähig sein und Sa und So nicht ... Das absolute Halteverbotsschild verbietet zwar das Halten oder Parken sagt aber nicht wo (auf der Fahrbahn oder in den Haltebuchten ?). Wer in den Haltebuchten parkt bekommt aber vermutlich trotzdem ein "Knöllchen" und die auf der Fahrbahn halten auch ... Ähm, da liegst du leider falsch! Das ZZ 1052-37 ist haargenau das Zeichen, welches im Verbindung mit einem VZ Halteverbot das Parken auf dem Seitenstreifen verbietet! http://rsa-95.de/haltverbot.htm Das ZZ, welches du meinst, ist dieses hier - und es steht (fälschlicher Weise) ohne VZ 101. ![]() |
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#196
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das Zusatzzeichen mit dem durchgestrichenen Fahrzeug ist für das Haltverbot korrekt - allerdings ist dieses Zeichen künftig auch ungültig.
(ich habe ja fast das Gefühl, daß hier noch eine Ausnahmeverordnung nachgereicht wird und die alten Schilder bleiben gültig) ![]() Das andere Zeichen, das Commander verlinkt hat, ist kein Zusatzzeichen obwohl die Gestaltung das vermuten lässt. Darum findet man es auch kaum im Zusammenhang mit Gefahrzeichen, sondern in der Regel einzeln aufgestellt. Das Zeichen entfällt künftig. |
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#197
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10992 ![]() |
Kleine Anmerkung noch zu dem Bild:
Der durch das VZ Bahnübergang angekündigte selbige ist natürlich auch hinter dem VZ (auf dem Bild zu sehen) und nicht wie das ZZ sagt vor dem Verkehrszeichen links. Selbiges an zwei weiteren BÜ an der Strecke, aus beiden Fahrtrichtungen so beschildert. |
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#198
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Man braucht da nicht so viel nachdenken, denn bei so vielen Zeichen pro Mast ist das eh nicht offiziell aufgestellt.
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Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#199
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Das Zusatzzeichen mit dem durchgestrichenen Fahrzeug ist für das Haltverbot korrekt - allerdings ist dieses Zeichen künftig auch ungültig. Was? Das entfällt ersatzlos` ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#200
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Nein, ich meine das Alte (siehe Bild von Kuli). Das Aktuelle gilt weiterhin.
Nur die Zeichen 388 und 389 entfallen ersatzlos, auch weil sie so ähnlich aussehen (die Alten) Wird alles noch in meine Übersicht integriert. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 16:46 |