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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
HeLi
Beitrag 26.08.2009, 12:29
Beitrag #151


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Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 13:10) *
Ich denke, ich werde die Herzpfeile in Parkverbotsschildern für gültig erachten...
Denn "Pfeil im Schild" ist nunmal Pfeil im Schild. Von der Form des Pfeiles ist da ja keine Rede

Beachten und gültig sind hier zweierlei.
Die Formulierung "Pfeil im Schild" mag so dastehen; andererseits steht auch da (sinngemäß): es gilt nur das, was genau so ausgeführt ist wie Muster*. Alles andere sind Phantasiezeichen.

* also auch die Pfeilform und das Piktogramm des Überholverbotautos und und und.
So einfach ist es also nicht.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Gast_fusel_*
Beitrag 26.08.2009, 12:41
Beitrag #152





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Wenn man das hier liest

Zitat
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Bund und Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Durch den Wegfall von
mehreren bestehenden Verkehrszeichen werden Kosten reduziert. Nachdem
deren Aufstellung nicht mehr angeordnet werden kann, ist mit einer
Kostenersparnis von in etwa 200 Euro pro Verkehrszeichen auszugehen. Dem
steht die Einführung einiger neuer Verkehrszeichen gegenüber. Die
Straßenverkehrsbehörden der Länder werden aber nicht verpflichtet, solche
Anordnungen vorzunehmen; ihnen wird nur die Möglichkeit dazu eingeräumt. Eine
Mehrbelastung der jeweiligen Straßenbaulastträger von ebenfalls in etwa 200
Euro pro Verkehrszeichen liegt damit in ihrer eigenen Verantwortung.

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Die Änderungsverordnung löst Vollzugsaufwand bei den Ländern für die
Überprüfung der bestehenden Beschilderung und den Abbau zu entfernender
Verkehrszeichen sowie für die Anpassung der Tatbestandskataloge und der
darauf basierenden EDV-Verfahren aus. Der komplette Abbau eines
Verkehrszeichens kostet in etwa 40 Euro innerorts und 50 Euro außerorts. Dem
steht ein dadurch verringerter Unterhaltungsaufwand am Verkehrszeichen selbst,
aber auch zum Beispiel bei Mäharbeiten außerorts gegenüber. Da nicht bekannt
ist, wie viele Verkehrszeichen in Deutschland aufgestellt sind und wie viele davon
entfernt werden können, ist die Gesamtkostenersparnis nicht quantifizierbar.

kann man davon ausgehen, dass beabsichtigt war, nur die Verkehrszeichen zu entfernen, die es garnicht mehr gibt. Ein Austausch der älteren Verkehrszeichen ist in der Kostenplanung nicht vorgesehen, der Wegfall des §53 Abs.9 ist daher wohl eher ein Versehen als Absicht.
Weiß jemand ob in der Begründung zu der Verordnung dazu was steht?

Wenn ich mir anschaue, wie bei der FZV in Bezug auf Übergangsregelungen geschlampt wurde, ist das heutzutage normal.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.08.2009, 12:52
Beitrag #153


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Zitat (fusel @ 26.08.2009, 13:41) *
der Wegfall des §53 Abs.9 ist daher wohl eher ein Versehen als Absicht.


ABM für Juristen - die ersten Urteile werden wohl nicht lange auf sich warten lassen smartass.gif

Man darf gespannt sein, wie die Obrigkeit begründen will, veraltete und somit explizit ungültige VZ seien dennoch ob des offenkundigen Sinngehalts zu beachten - während sie an anderer Stelle unverdrossen Verstöße gegen ebenso offenkundig sinnlose oder gar -widrige Vorschriften kostenpflichtig ahndet... whistling.gif

lg
c.s.
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ukr
Beitrag 26.08.2009, 12:57
Beitrag #154


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.08.2009, 13:29) *
Es käme wohl meist immer noch günstiger, einer Handvoll sachkundiger Widersprüche stattzugeben, um "den Ball flachzuhalten" - und den großen kommentarlos überwiesenen Rest schlicht ebenso kommentarlos einzustreichen whistling.gif

In der Tat. thread.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 26.08.2009, 16:35
Beitrag #155


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Zitat (ukr @ 26.08.2009, 10:53) *
Wenn eine Gerichtsentscheidung jetzt - entgegen der StVO - die alten Schilder weiterhin für gültig erklären sollte, können sich die zuständigen Behörden ja wieder schlafen legen und der Schilderwald bleibt wie er ist (ok, das bleibt er ohnehin) thread.gif
Wusste garnicht, dass ein Gericht das kann. Ist das nicht Aufgabe der Legislative? Das habe ich in Gemeinschaftskunde gelernt. Ich hoffe dass der Staat, der die Aufsicht über die Schulen hat nicht absichtlich falsche Informationen verbreiten lässt.


Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 14:10) *
Ich denke, ich werde die Herzpfeile in Parkverbotsschildern für gültig erachten...
Denn "Pfeil im Schild" ist nunmal Pfeil im Schild. Von der Form des Pfeiles ist da ja keine Rede
Darum sind ja im Katalog der Verkehrzeichen (und viele inzwischen auch in der StVO) die Zeichen abgebildet. Und dort ist die Herzform nicht vorhanden. Und wer jetzt erst den Führerschein macht, oder wie ich ein schlechtes Gedächtnis hat, der kennt nur die aktuellen Zeichen. Darum finde ich es auch gut, dass die neue StVO weniger verlangt auch noch die älteren Versionen zu kennen. Auch das Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht online nur die aktuelle gültige Fassung. Die gehen wohl davon aus, dass diese langt.

Nur die Forderung "Pfeil im Schild" käme natürlich vielen Baustellenbetreibern sehr recht weil diese dann nach Belieben Pfeile mit Klebeband erzeugen dürften.


Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.08.2009, 14:52) *
Zitat (fusel @ 26.08.2009, 13:41) *
der Wegfall des §53 Abs.9 ist daher wohl eher ein Versehen als Absicht.


Ich hatte doch bereits erwähnt warum es kein Versehen gewesen sein kann. sad.gif


--------------------
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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 16:42
Beitrag #156


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Dann wären aber auch heute schon alte Parkverbotsschilder mit Herzpfeil oben ungültig...
Oder Parkverbotsschild "Anfang" mit DIN-Pfeil unten
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durban
Beitrag 26.08.2009, 16:59
Beitrag #157


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Zitat (ukr @ 26.08.2009, 09:53) *
Wenn eine Gerichtsentscheidung jetzt - entgegen der StVO - die alten Schilder weiterhin für gültig erklären sollte, können sich die zuständigen Behörden ja wieder schlafen legen und der Schilderwald bleibt wie er ist (ok, das bleibt er ohnehin) thread.gif


Dazu Gericht hätte aber nicht die Kompetenz, sich über die StVO hinwegzusetzen. blink.gif


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 26.08.2009, 17:07
Beitrag #158





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Zitat (Kuli)
Die, dies es nicht getan haben, werden zu 99% nichtmal wissen, dass sie ungültig sind - und wenn doch, sich trotzdem dran halten


Der Familienvater hat sich früher in aller Regel auch an vermutlich ungültige Verkehrszeichen gehalten.. zumindest sofern sie ihm sinnvoll und einleuchtend erschienen, dank VP überlegt er, das zukünftig nicht mehr zu tun. Stellt sich die Frage, wer übernimmt die Kosten, wenn ein Richter anderer Meinung ist.

Anmerkung des Familienvaters
eventuell unnötig provoziererenden Teil des Beitrags gelöscht..
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Wattestäbchen
Beitrag 26.08.2009, 17:29
Beitrag #159


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Zitat (Familienvater @ 26.08.2009, 19:07) *
Der Familienvater hat sich früher in aller Regel auch an vermutlich ungültige Verkehrszeichen gehalten..

Das ist aber nicht sinnvoll, da die Behörden davon ausgehen, dass ungültige VZ nicht beachtet werden. Darum ja auch "ungültig"!


--------------------
MfG
Troll

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Gast_Familienvater_*
Beitrag 26.08.2009, 18:12
Beitrag #160





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No ja... ich bin da halt nicht so pingelig und ehrlich wenn es nicht gerissene shutup.gif geben würde, die das Ganze zum Problem machen und sich und ihre Mandanten so vor Buße schützen, gäbe es kein Problem..

Dann würde jeder einigermaßen vernunftbegabte Verkehrsteilnehmer auch aufgestellte!! ältere Zeichen beachten, ob sie nun der aktuellen DIN/StVO entsprechen oder nicht, solange sich deren Sinn erschließt.

Für mich ist das rumreiten auf Pfeilformen nur eine Form von ABM für die Schilderindustrie, Beamte und für shutup.gif

Das Wort geistige Onanie wäre hier zwar angebracht, entspricht aber vermutlich nicht der Netiquette.

Definitiv nicht mehr gültige Schilder (auch und vor allem inhaltlich nicht mehr zeitgemäße Schilder) haben im Straßenverkehr natürlich nix mehr zu suchen, schon gar nicht, wenn sie zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.08.2009, 18:23
Beitrag #161


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Zitat (Familienvater @ 26.08.2009, 19:12) *
No ja... ich bin da halt nicht so pingelig ...


Die Obrigkeit ist ganz gerne mal so pingelig, wenn sich's gegen dich verwenden läßt und sich daraus Einnahmen generieren lassen - kein Grund also, im umgekehrten Fall nicht die gleiche Meßlatte anzulegen; schon gar nicht zum eigenen Nachteil... no.gif

Zitat
Für mich ist das rumreiten auf Pfeilformen nur eine Form von ABM für ... Beamte ...


Eben: Die reiten im Zweifelsfall zu Deinem oder auch meinem Nachteil auf solchen Details 'rum - warum also darauf verzichten, aus solch (aufgezwungener!) 'rumreiterei hier und da auch mal einen Vorteil zu ziehen? wink.gif
lg
c.s.
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Charly70
Beitrag 26.08.2009, 18:49
Beitrag #162


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Zitat (Wattestäbchen @ 26.08.2009, 19:29) *
Zitat (Familienvater @ 26.08.2009, 19:07) *
Der Familienvater hat sich früher in aller Regel auch an vermutlich ungültige Verkehrszeichen gehalten..

Das ist aber nicht sinnvoll, da die Behörden davon ausgehen, dass ungültige VZ nicht beachtet werden. Darum ja auch "ungültig"!


Ich bin mir da nicht so sicher.
Angenommen, da steht ein altes 70 km/h -Schild.
Ich fahr mit 90 durch und Pech.. es passiert ein Unfall.

Ohne Schild wäre es z. B. nur ein Vergehen gegen das Sichtfahrgebot gewesen.
Aber wird von mir nicht erwartet, dass ich ein - wenn auch veraltetes Schild - zur Kenntnis nehme und besonders vorsichtig fahre?
Ich muss ja zumindest bremsbereit sein, wenn ich andere Gefahrenzeichen sehe (wie z. B. ein Kinderspielzeug, Blaulicht, ...)
Also wird von einem vernünftigen Fahrer nicht erwartet, dass er ein veraltetes Schild zumindest zur Kenntnis nimmt, als Hinweis auf eine verborgene Gefahrenstelle auffasst und die Fahrweise darauf einstellt?

Und umgekehrt: Was passiert bei der Behörde, wenn ein veraltetes Schild eben nicht ersetzt wurde und dann ein Unfall passiert? Offensichtlich ist das ja eine Stelle, bei der ein Schild hingehört? Kann da ein Geschädigter klagen?
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.08.2009, 19:24
Beitrag #163


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warum werden denn solche Nickeligkeiten wie Herz/Nichtherzformpfeile in Verkehrsschildern geändert ??
Bzw. warum werden solche Dinge bis ins kleinste Detail festgeschrieben in der StVO ?

Und eine dritte Frage, wo steht denn §-genau das NUR die (wo auch immer vollzählig) genannten Schilder gültig sind.

Ansonsten stimme ich wie so haeufig "B-B" zu, das die Obrigkeit mir gegenüber ja auch gerne sehr pingelig ist, dann muss sie dieselben Maßstäbe auch an sich anlegen lassen.
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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 19:36
Beitrag #164


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.08.2009, 20:24) *
Und eine dritte Frage, wo steht denn §-genau das NUR die (wo auch immer vollzählig) genannten Schilder gültig sind.

ok, angenommen, auch Schilder, die nicht genannt sind, wären gültig.
Wo steht geschrieben, was sie bedeuten sollen?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.08.2009, 19:41
Beitrag #165


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Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 20:36) *
Wo steht geschrieben, was sie bedeuten sollen?


Bestehst Du darauf, den Sinn eines "alten" VZ209ff., 283/286, ... mit Herzpfeil nicht erfassen zu können? whistling.gif
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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 20:05
Beitrag #166


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Willst du mich zur MPU schicken? unsure.gif
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Jens
Beitrag 26.08.2009, 20:07
Beitrag #167


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Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 21:05) *
Willst du mich zur MPU schicken? unsure.gif

Wenn ich den Thread ins MPU-Board verschieben soll, dann sag Bescheid wavey.gif laugh2.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.08.2009, 20:22
Beitrag #168


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@Kuli: no.gif

Aber vielleicht käme ja ein Richter oder ein FEB-MA im Publikum auf solcherlei Ideen... shutup.gif

Weswegen ich schlicht Deine Argumentation für fehl am Platze halte: Für "e bissi 'n Depp" gehalten oder gar amtlich dazu erklärt zu werden muß echt nicht sein wink.gif

Es ist nämlich völlig egal, wie irgendein schilderanordender Amtsträger "sein" Schild gerne verstanden haben möchte - zu Deinen und meinen Ungunsten wird die StVO auf Punkt und Komma ausgelegt und gerne auch auf dieser Grundlage kassiert, also muß auch umgekehrt die Auslegung zu Gunsten des VT möglich sein - und die heißt schlicht: Irgendein Schild ist hochoffiziell ungültig - mithin schlicht unmöglich, dem zuwiderzuhandeln und gar noch dafür zur Kasse gebeten werden zu sollen... no.gif

lg
c.s.
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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 20:35
Beitrag #169


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.08.2009, 21:22) *
Weswegen ich schlicht Deine Argumentation für fehl am Platze halte: Für "e bissi 'n Depp" gehalten oder gar amtlich dazu erklärt zu werden muß echt nicht sein wink.gif

Ja entschuldigung, ich wollte auch mal ein bisschen Wattestäbchen spielen whistling.gif
Aber so ganz Unrecht hat er ja nicht - schau dir beispielsweise mal Zeichen 256 (alt: 260) an.
Und stell dir vor, du hast jetzt erst Führerschein gemacht.
Woher sollst du bitte wissen, was das "Ding" auf dem Schild darstellen soll? Ein Mofa? Ein Motorrad? Ein Kleinkraftrad? think.gif
Oder vllt ist es gar ein Fahrrad! Wer weiß?

Dir mag es leicht fallen, weil du das Schild sicher noch aus der Zeit kennst, als es die neuen noch gar nicht gab (unterstelle ich jetzt einfach mal so shutup.gif )

Aber selbst ich z.B. dachte bis vor kurzem, dass es 3 verschiedene Verbotsschilder gibt, um Krafträder auszuschließen. Dass das eine alt ist und die anderen neu, war mir bis eben gar nich so bewusst think.gif

Dass ein Pfeil ein Pfeil bleibt, ob mit Herz oder ohne, dürfte klar sein. Aber wenn jemand ab 1.9. z.B. gegen das alte Zeichen 255 oder 256(/260) "verstößt", ob bewusst oder unbewusst, kann ich das auf jeden Fall verstehen
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ukr
Beitrag 26.08.2009, 20:48
Beitrag #170


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Mich würde ja mal interessieren, wie sich die Fahrzeugführer bei diesem Verkehrszeichen verhalten:

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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 20:50
Beitrag #171


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Zitat (ukr @ 26.08.2009, 21:48) *
Mich würde ja mal interessieren, wie sich die Fahrzeugführer bei diesem Verkehrszeichen verhalten:

An welchem Wochentag? thread.gif
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HeLi
Beitrag 26.08.2009, 20:52
Beitrag #172


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Sonntags nie rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 26.08.2009, 21:02
Beitrag #173


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Und? Wäre das noch ein gültiges Verkehrszeichen?
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HeLi
Beitrag 26.08.2009, 21:05
Beitrag #174


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Spätestens ab nächsten Dienstag 0:00 Uhr nicht mehr tongue.gif


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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 21:16
Beitrag #175


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Das is doch schon seit 1974 oder so ungültig, oder nicht?

Aber worauf ukr hinaus will, ist, denke ich: Man weiß, was gemeint ist, aber NIEMAND würde sich dran halten.
Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen, von denen ja hier manche meinen, dass man sich trotzdem dran halten sollte, weil der Sinn ja klar wäre.

Stimmts?
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HeLi
Beitrag 26.08.2009, 21:25
Beitrag #176


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Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 22:16) *
Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen,

RSA-95 wurden schon mehrfach hier verlinkt, schöne Gegenüberstellung


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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 21:28
Beitrag #177


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Was soll mir das jetzt sagen think.gif
Die Liste hab ich schon gesehen und weiter oben sogar selbst verlinkt wink.gif
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HeLi
Beitrag 26.08.2009, 21:30
Beitrag #178


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Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 22:28) *
Was soll mir das jetzt sagen think.gif
Die Liste hab ich schon gesehen und weiter oben sogar selbst verlinkt wink.gif

Deshalb:
Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 22:16) *
Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen,


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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 21:32
Beitrag #179


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Zitat (HeLi @ 26.08.2009, 22:30) *
Deshalb:
Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 22:16) *
Analog dazu sollte man die Zeichen von 1992 sehen,

Ich wollte damit nur ukrs Argumentationsweise aufzeigen think.gif

Schluss mit offtopic.gif jez
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HeLi
Beitrag 26.08.2009, 21:37
Beitrag #180


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Zitat (Kuli @ 26.08.2009, 22:32) *
Ich wollte damit nur ukrs Argumentationsweise aufzeigen think.gif

Aha, okay.
Die vorigen Postings resultieren aus einem Missverständnis der Schreibe, welches gesprochenerweise wohl gar nicht aufgetreten wäre. Du meintest nämlich nicht, dass Du die Schilder von 1992 neben den künftig (ausschließlich whistling.gif ) geltenden sehen willst.
Alles klar. wavey.gif

Edit:
Dein Edit kam zu spät tongue.gif


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Kuli
Beitrag 26.08.2009, 21:40
Beitrag #181


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Jetzt hab ich auch verstanden, was du dachtest wavey.gif

Die letzten 6 Postings können meinetwegen gelöscht werden whistling.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 26.08.2009, 21:40
Beitrag #182


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Der Punkt ist doch, dass man ab 1.9.2009 mindestens 2 Möglichkeiten gibt:
  1. Ein altes VZ soll nicht mehr gelten. Die Behörde weiß, dass es ungültig ist und hat es darum nicht eilig es zu entfernen.
  2. Ein altes VZ soll weiter gelten wurde aber vergessen zu erneuern.

Da man als VT nicht weiß, welche Möglichkeit gedacht war, bin ich der Meinung man sollte sich an die Vorschriften halten und davon ausgehen, dass die Behörden das auch tun.


--------------------
MfG
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Gast_fusel_*
Beitrag 26.08.2009, 22:51
Beitrag #183





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ich halte mich auch an ungültige Verkehrszeichen, insbesondere an ein altes Zeichen 278, an dem ich regelmäßig vorbeikomme.

Das fehlt übrigens in deiner Liste, @ukr.

heute ist mir auch ein altes Zeichen 274 aufgefallen, bei dem die "km" überklebt wurden. Besonders gelungen ist das, weil es ein von innen beleuchtetes Schild ist whistling.gif
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HeLi
Beitrag 26.08.2009, 22:56
Beitrag #184


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@fusel
Dann lasse mal einen Lkw an einem alten 253er vorbei fahren.
Der darf das ab 1.9.09!


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MisterOJ
Beitrag 28.08.2009, 15:43
Beitrag #185


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Zitat (Kuli @ 25.08.2009, 19:52) *
Zitat (MisterOJ @ 25.08.2009, 19:04) *
Hallo, wavey.gif

hab jetzt gelesen, dass:

- der orange Pfeil für Streckenempfehlungen ein "Ende"-Zeichen bekommt (Quelle)

Aber das gibt´s doch schon!!! unsure.gif (Und gesehen hab ich das auch schon mehrfach!!)

Ich auch, aber nich ausgekreuzt, sondern mit den 5 dünnen schwarzen Querbalken


Ja genau - ich kenn das mit den 5 dünnen Strichen (a´la den Z278 & Z282).

Aber warum will man das denn ändern???? (Worin besteht da ein Sinn??)


*grübel*
OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Kuli
Beitrag 28.08.2009, 18:50
Beitrag #186


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Zitat (Kuli @ 23.08.2009, 16:26) *
Was brauchst du denn so? Könnte evtl. ein Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" (Piktogramm) in alter Form anbieten wink.gif Das ist mir jetzt jedenfalls spontan eingefallen...
Sonst noch was?
Ich werd ma drauf achten, ob mir auf meinen Wegen irgendwas übern Weg läuft


Frisch aus der Heideblütenstadt Schneverdingen..
Die Schilder werden jedes Jahr pünktlich zum Heideblütenfest rausgekramt und für dieses Wochenende aufgestellt wink.gif
Auf vielen Zusatzzeichen steht allerdings nicht "Sa. u. So.", sondern "Sonntags", wobei mit Edding noch "Samstags +" mit auf das Schild gequetscht wurde laugh.gif

Zitat (Haberlon @ 24.08.2009, 21:01) *
Hmpf, auf einer Trägertafel darf doch nicht einfach Text stehen.

Ist bei Zeichen 224 (Haltestelle) fast immer der Fall wavey.gif
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ukr
Beitrag 28.08.2009, 19:03
Beitrag #187


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Zitat (fusel @ 26.08.2009, 23:51) *
ich halte mich auch an ungültige Verkehrszeichen, insbesondere an ein altes Zeichen 278, an dem ich regelmäßig vorbeikomme.
Das fehlt übrigens in deiner Liste, @ukr.

Die Liste ist auch noch nicht fertig, aber Zeichen 278 ist jetzt auch enthalten wavey.gif
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trubby
Beitrag 28.08.2009, 19:10
Beitrag #188


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Warum haben die Herzpfeile beim 220er eigentlich Bestandschutz erhalten, das ist doch total inkonsequent. biggrin.gif


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Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lächelte und es kam schlimmer.
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ukr
Beitrag 28.08.2009, 19:17
Beitrag #189


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Bei Lenkungstafeln und Vorwegweisern sind sie ebenfalls enthalten wavey.gif
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Kuli
Beitrag 28.08.2009, 20:16
Beitrag #190


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Jo... Fahrspuren werden durch Herzis abgebildet, Richtungen durch DINs
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ukr
Beitrag 28.08.2009, 20:18
Beitrag #191


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Zitat (Kuli @ 28.08.2009, 21:16) *
Jo... Fahrspuren werden durch Herzis abgebildet, Richtungen durch ISOs


wavey.gif
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Kuli
Beitrag 28.08.2009, 20:50
Beitrag #192


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Achso think.gif
War hier nicht immer von DIN die Rede?
Naja, auch gut.. Werd ich auch noch alles lernen wink.gif
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ukr
Beitrag 28.08.2009, 20:51
Beitrag #193


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Kann sein, aber die Gestaltung ist "ISO" wavey.gif
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chk
Beitrag 29.08.2009, 00:29
Beitrag #194


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Zitat (Kuli @ 28.08.2009, 20:50) *

Frisch aus der Heideblütenstadt Schneverdingen..


Da weiss man nun garnicht was man da machen oder unterlassen soll ??

Das obere Zusatzschild sagt nur aus, dass die Bankette angeblich nicht tragfähig für das Abstellen von Fahrzeugen sein soll und kommt normalerweise nur an Landstrassen (ausserorts) und nur unter dem roten Dreieck mit dem Ausrufezeichen (VZ 101) vor. Über das Recht dort zu parken oder zu halten sagt es garnichts. Zusammen mit einer zeitlichen Einschränkung ist es völlig unsinnig weil die Bankette kann nicht von Mo bis Fr tragfähig sein und Sa und So nicht ...

Das absolute Halteverbotsschild verbietet zwar das Halten oder Parken sagt aber nicht wo (auf der Fahrbahn oder in den Haltebuchten ?). Wer in den Haltebuchten parkt bekommt aber vermutlich trotzdem ein "Knöllchen" und die auf der Fahrbahn halten auch ...

Das Schreiben mit blauem oder schwarzem Edding auf Verkehrsschildern ist im übrigen nicht selten. Zusatzschilder werden neuerdings auch als DIN A4 Papier-Ausdruck laminiert hergestellt (billigvariante) und dann falls nötig mit Klebeband überklebt und auf dem (grauen Textil-) Klebeband wieder neuer blauer oder schwarzer Edding hingepinselt weil direkt auf dem Laminat schreibt sichs auch mit Edding schlecht ...


Zitat (ukr @ 26.08.2009, 22:48) *
Mich würde ja mal interessieren, wie sich die Fahrzeugführer bei diesem Verkehrszeichen verhalten:



Die Bedeutung erschliesst sich doch ganz von selbst: hier dürfen historische Fahrzeuge (Oldtimer) nicht einfahren, Fahrzeuge, die noch keine 30 Jahre alt sind, sind von diesem Schild hingegen nicht betroffen. twinkle.gif cheers.gif laugh2.gif


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Schöne Sprüche - leider nicht von mir sondern nur irgendwo aufgeschnappt:
- Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
- Gras wächst nicht schneller wenn man daran zieht.
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Commander
Beitrag 29.08.2009, 08:03
Beitrag #195


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Zitat (chk @ 29.08.2009, 02:29) *
Zitat (Kuli @ 28.08.2009, 20:50) *

Frisch aus der Heideblütenstadt Schneverdingen..


Da weiss man nun garnicht was man da machen oder unterlassen soll ??

Das obere Zusatzschild sagt nur aus, dass die Bankette angeblich nicht tragfähig für das Abstellen von Fahrzeugen sein soll und kommt normalerweise nur an Landstrassen (ausserorts) und nur unter dem roten Dreieck mit dem Ausrufezeichen (VZ 101) vor. Über das Recht dort zu parken oder zu halten sagt es garnichts. Zusammen mit einer zeitlichen Einschränkung ist es völlig unsinnig weil die Bankette kann nicht von Mo bis Fr tragfähig sein und Sa und So nicht ...

Das absolute Halteverbotsschild verbietet zwar das Halten oder Parken sagt aber nicht wo (auf der Fahrbahn oder in den Haltebuchten ?). Wer in den Haltebuchten parkt bekommt aber vermutlich trotzdem ein "Knöllchen" und die auf der Fahrbahn halten auch ...

Ähm, da liegst du leider falsch!
Das ZZ 1052-37 ist haargenau das Zeichen, welches im Verbindung mit einem VZ Halteverbot das Parken auf dem Seitenstreifen verbietet!
http://rsa-95.de/haltverbot.htm

Das ZZ, welches du meinst, ist dieses hier - und es steht (fälschlicher Weise) ohne VZ 101.
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ukr
Beitrag 29.08.2009, 08:42
Beitrag #196


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Das Zusatzzeichen mit dem durchgestrichenen Fahrzeug ist für das Haltverbot korrekt - allerdings ist dieses Zeichen künftig auch ungültig.
(ich habe ja fast das Gefühl, daß hier noch eine Ausnahmeverordnung nachgereicht wird und die alten Schilder bleiben gültig) whistling.gif

Das andere Zeichen, das Commander verlinkt hat, ist kein Zusatzzeichen obwohl die Gestaltung das vermuten lässt. Darum findet man es auch kaum im Zusammenhang mit Gefahrzeichen, sondern in der Regel einzeln aufgestellt. Das Zeichen entfällt künftig.
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Commander
Beitrag 29.08.2009, 08:49
Beitrag #197


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Kleine Anmerkung noch zu dem Bild:
Der durch das VZ Bahnübergang angekündigte selbige ist natürlich auch hinter dem VZ (auf dem Bild zu sehen) und nicht wie das ZZ sagt vor dem Verkehrszeichen links. Selbiges an zwei weiteren BÜ an der Strecke, aus beiden Fahrtrichtungen so beschildert.
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Wattestäbchen
Beitrag 29.08.2009, 09:52
Beitrag #198


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Man braucht da nicht so viel nachdenken, denn bei so vielen Zeichen pro Mast ist das eh nicht offiziell aufgestellt.


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durban
Beitrag 29.08.2009, 11:08
Beitrag #199


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Zitat (ukr @ 29.08.2009, 09:42) *
Das Zusatzzeichen mit dem durchgestrichenen Fahrzeug ist für das Haltverbot korrekt - allerdings ist dieses Zeichen künftig auch ungültig.


Was? Das entfällt ersatzlos` blink.gif


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ukr
Beitrag 29.08.2009, 11:44
Beitrag #200


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Nein, ich meine das Alte (siehe Bild von Kuli). Das Aktuelle gilt weiterhin.
Nur die Zeichen 388 und 389 entfallen ersatzlos, auch weil sie so ähnlich aussehen (die Alten)
Wird alles noch in meine Übersicht integriert.
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