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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Gast_Familienvater_*
Beitrag 22.04.2010, 22:54
Beitrag #1551





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Ich verstehe ja, dass die Problematik für Radfahrer wegen des Kampfes gegen die Radwegebenutzungspflicht eine andere ist, als für die anderen VT, aber deshalb weitere Verwirrung zu stiften, halte ich für kontraproduktiv im Sinne der Beachtung von VZ und eines geregelten Verkehrsablaufs, bei dem man sich erst mal darauf verlassen können muss, dass ein Schild zu Recht an der entsprechenden Stelle steht und zu beachten ist.

Ob es dort zu recht steht, kann man dann ja prüfen lassen.
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mir
Beitrag 23.04.2010, 06:43
Beitrag #1552


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@Familienvater: Ich hab' nicht damit angefangen ... zur Unwirksamkeit von alten Schildern gibt es zu vorangegangenen Reformen Urteile (z.B. die "80 km"-Schilder). Wenn Du die Rechtslage für verwirrend und unpraktisch hältst (das ist sie ja auch!) und sie deswegen ignorieren möchtest, nur zu, aber das ist kein Grund, das hier nicht zu diskutieren. *Ich* bin für dieses Chaos jedenfalls nicht verantwortlich.

Dazu kommt ja noch die Frage, welche Regelung ich bitteschön beachten soll, wenn ich als Radfahrer auf der Fahrbahn an einer Ampelanlage stehen. Je nach Rechtsansicht muß ich nämlich nach unterschiedlichen Lichtern fahren, und wenn ich nach dem falschen fahre, ist's ein Rotlichtverstoß. Und wenn ich nun nach unzulässigen Schildern auf einem linksseitigen Radweg fahre, darf ich das wieder je nach Rechtsansicht nicht oder ich muß es machen.

Und sag nicht, daß das keine Rolle spielt ... im Falle eines Unfalls kannst Du sicher sein, daß der Rechtsanwalt der Gegenseite sich daran macht, das Argument hervorzuziehen, spätestens wenn für seinen Mandanten der Führerschein spitz auf Knopf steht.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2010, 07:16
Beitrag #1553





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Zitat (mir)
Wenn Du die Rechtslage für verwirrend und unpraktisch hältst (das ist sie ja auch!) und sie deswegen ignorieren möchtest, nur zu, aber das ist kein Grund, das hier nicht zu diskutieren.


Hallo Mir,

ich wollte dir/euch damit keineswegs den Spaß am diskutieren nehmen.

Zur Zeit ist mir da einfach zuviel Spekulatius drin.. Ich hab nur Sorge, dass hier urbane Legenden entstehen die dann durchs Netz geistern und irgendwann ohne jede Grundlage zu ungeschriebenen Gesetzen werden und sich mancher um Kopf und Kragen fährt..

Ich bevorzuge deshalb bei Unklarheiten die eher sicherere und defensive Variante und ziehe einmal mehr zurück, als auf einem vermeintlichen Recht zu bestehen, nicht dass mal auf meinem Stein steht, er hätte das Schild nicht beachten müssen, aber genutzt hats ihm nix.. Dort wo es nur um Owi bzw Bußgelder geht sehe das etwas gelassener, denn wenn behörden wissen, dass es eine eher unklare Lage gibt, habe ich sie bisher als eher großzügig in der Auslegung kennen gelernt..

Ist ein Unfall passiert sieht die sache sicher wieder etwas dramatischer aus.. aber he, ich glaube kaum, dass zur zeit jemand auf einen unklaren linken Radweg gezwungen wird.
Kommt es dort zum Unfall hätte der mit ein wenig mehr Umsicht und weniger draufhalten vermutlich vermieden werden können.

Und nun noch viel Spaß beim Haarespalten.. scared.gif laugh2.gif

Zitat
Je nach Rechtsansicht muß ich nämlich nach unterschiedlichen Lichtern fahren, und wenn ich nach dem falschen fahre, ist's ein Rotlichtverstoß.


Ja und? Wird das zur Zeit verfolgt und geahndet? Es sei denn es ist ein klar erkennbarer.
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mir
Beitrag 23.04.2010, 07:27
Beitrag #1554


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Wie gesagt ... laß da mal einen Unfall passieren. Hier in der Gegend sind Rotlichtverstöße bei Radlern eigentlich das einzige, was noch verfolgt wird.

Meine Haarspaltereien sind für urban legends gottseidank viel zu kompliziert :-)

Mir hat übrigens gestern ein Verkehrsüberwacher, mit dem ich zufällig ins Gespräch gekommen bin, eine noch umfangreichere Version davon erzählt, was für Schilder alles ungültig seien. Von Ramsauer hat er noch nichts gehört. Vom VP dagegen schon, aber in seiner Freizeit macht er lieber andere Sachen smile.gif


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klausimausi
Beitrag 23.04.2010, 07:31
Beitrag #1555


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Zitat (Familienvater @ 23.04.2010, 08:16) *
Zur Zeit ist mir da einfach zuviel Spekulatius drin.. Ich hab nur Sorge, dass hier urbane Legenden entstehen die dann durchs Netz geistern und irgendwann ohne jede Grundlage zu ungeschriebenen Gesetzen werden und sich mancher um Kopf und Kragen fährt..
Diese Sorge solltest du bei Ramsauer und Co äussern tongue.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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mgka
Beitrag 23.04.2010, 07:35
Beitrag #1556


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.04.2010, 23:32) *
und wie ging es aus ? steht das Schild noch ? hast du es weiterverfolgt ?

Das Schild steht derzeit noch, jedoch hat die StVB zugesagt, die Notwendigkeit dieses Zeichens zu prüfen. Und nein, ich habe nicht vor, gegen dieses Zeichen vor das VG zu ziehen, zumal ja gar nicht klar ist, ob ich dafür eine Neuverbescheidung brauche oder ob ich mich auf die Jahresfrist berufen kann (Wiederaufstellung dieses Z237 erfolgte im September 2009). Für eine Neuverbescheidung verlangt die zuständige Behörde hier ca. 300 Euro. Ob das in dieser Höhe rechtens ist, müsste auch noch gerichtlich geklärt werden, fällig wird die Summe aber erst mal.

Zitat (mir @ 23.04.2010, 07:43) *
Dazu kommt ja noch die Frage, welche Regelung ich bitteschön beachten soll, wenn ich als Radfahrer auf der Fahrbahn an einer Ampelanlage stehen. Je nach Rechtsansicht muß ich nämlich nach unterschiedlichen Lichtern fahren, und wenn ich nach dem falschen fahre, ist's ein Rotlichtverstoß.

Also, ich suche es mir als Radfahrer auf der Fahrbahn derzeit aus whistling.gif . Gibt hier jede Menge Ampeln, wo die entsprechenden Signale eher "disjunkt" geschaltet sind.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2010, 07:42
Beitrag #1557





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Zitat (mir)
Meine Haarspaltereien sind für urban legends gottseidank viel zu kompliziert :-)


Wie man es nimmt. Ich halte es schon für eine urbane Legende, dass Bußgeldverfahren nicht zu befürchten sind, wenn man aufgestellte Schilder deren Gültigkeit im Moment nicht ganz klar ist, einfach missachtet. Selbst wenn deren Nichtigkeit/ungültigkeit VP Lesern und den Rechtsgehlerten klar ist, sollte man doch eher von der Allgemeinheit ausgehen udn ob die wissen will und in der Lage ist zu erkennen, ob ein Schild nun gerade gültig ist oder nicht wage ich zu bezweifeln.
Also sollte es per se erst mal beachtlich sein. Mit und ohne Mütze.

Da sollte in jedem Fall klar sein, dass zunächst mal sowas wie ein Anscheinsbeweis gelten sollte und wer bedarf hat, kann im Einzelfall klären ob ein Schild überhaupt noch an der entsprechenden Stelle stehen darf oder nicht und dann dessen Entfernung anstrengen.

Edit sagt:
Mit urbanen legenden meinte ich: Man muss ein Schild wie Busspur nicht beachten, wenn der abgebildete Bus nicht der aktuellsten Variante entspricht.
Oder eine Baustelle ist keine Baustelle wenn der Schippennmann eine Mütze auf hat.
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 08:08
Beitrag #1558


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Zitat (Familienvater @ 23.04.2010, 08:42) *
Edit sagt: Mit urbanen legenden meinte ich: Man muss ein Schild wie Busspur nicht beachten, wenn der abgebildete Bus nicht der aktuellsten Variante entspricht. Oder eine Baustelle ist keine Baustelle wenn der Schippennmann eine Mütze auf hat.

Also OWi unproblematisch, in Falle eines Unfalls aber möglicherweise nicht. Da sind wir wieder beim Einzelfall.
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RAB
Beitrag 23.04.2010, 10:40
Beitrag #1559


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Also jetzt fängt die Focus über ein bericht zu schreiben. Welche Version von den 46. Verordnungen noch ungültig seine können von der Information der Auto Bild. Da kommt ja was auf uns zu vielleicht heißt ja das die Umweltzonen usw. endlich für nichtig erklärt werden.
http://www.focus.de/auto/news/stvo-viele-g...aid_501180.html

Gruß,
Richard
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Mitleser
Beitrag 23.04.2010, 10:43
Beitrag #1560


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Schade, hatte auf mehr Details gehofft, aber ...

laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.04.2010, 11:06
Beitrag #1561


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Na das nenn ich mal gut zusammengefasst : "Eine Novelle hatte dazu geführt, dass alle vor 1992 aufgestellten Schilder für wirkungslos erklärt wurden."
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 11:07
Beitrag #1562


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OK OK - Bildzeitung, gewiss - aber wird schon was dran sein...

http://www.premiumpresse.de/auto-bild-weit...g-PR763257.html

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/04/23...-ungueltig.html

Dann kann wohl bald jemand seinen achso geliebten Hut nehmen. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 23.04.2010, 11:13
Beitrag #1563


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Ob man jetzt nicht doch "schnell" eine Klärung seitens des BVerfG anstrebt? Solch ein Schritt wäre das Abwiegen zweier Übel (Streichung des § 53 IX StVO vs. Gesetzes-Supergau). whistling.gif

Ergebnis dürfte dann sein sollen, dass solch kleine Schreibfehler im Zitierbereich, welche noch nicht die Qualität der Hennenhaltungsverordnung erreichen, schadlos korrigiert werden dürfen. laugh2.gif
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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 11:38
Beitrag #1564


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Zitat
Lothar ######, Sprecher des brandenburgischen
Verkehrsministeriums, geht sogar von noch größeren Dimensionen aus „Ich
habe aus dem Bundesverkehrsministerium erfahren, dass alle bisher 46
Änderungen der Straßenverkehrsordnung formal nicht in Ordnung sein
sollen


Hmm, mal schauen, ob das in der Akte drinsteht, in die ich Einsicht gefordert habe ...
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 12:27
Beitrag #1565


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Ich habe mir gerade im Zeitschriftenladen den Artikel in der Autobild durchgelesen. Abgesehen von der erwartungsgemäßen Qualität der Berichterstattung ist es geradezu bezeichnend, daß in der Einführung der Name Anke Leue fällt. Zugegeben - ein gewisses Grinsen kann ich mir in diesem Zusammenhang nicht verkneifen - Frau Leue sorgt nämlich auch im Bezug auf die RSA (auch ohne StVO-Novelle) für einigen Wirbel. Ich finde ich es aber interessant, daß Herr Ramsauer bis vor wenigen Tagen noch für den juristischen Geniestreich gefeiert wurde und jetzt, nachdem die möglichen Folgen näher beleuchtet werden, alle Augen auf die Referatsleiterin gerichtet sind, die die jetzige Situation - im Auftrag - verbockt hat. Das kann noch was werden.
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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 12:30
Beitrag #1566


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Was genau sagt Frau Leue? Die ist Herausgeberin des Bouska, richtig?
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 12:46
Beitrag #1567


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Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 13:30) *
Was genau sagt Frau Leue?

Der Artikel fängt - sinngemäß - an mit: "Anke Leue ahnt, was sie da angerichtet hat..."
Korrekt wiedergeben kann ich's nicht, aber vielleicht hat jemand das Blatt zu Hause.

Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 13:30) *
Die ist Mittherausgeberin des Bouska, richtig?
So isses
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velo
Beitrag 23.04.2010, 12:57
Beitrag #1568


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Aus dem ersten Link von ukr "premiumpresse":

Zitat
Lothar ######, Sprecher des brandenburgischen
Verkehrsministeriums, geht sogar von noch größeren Dimensionen aus „Ich
habe aus dem Bundesverkehrsministerium erfahren, dass alle bisher 46
Änderungen der Straßenverkehrsordnung formal nicht in Ordnung sein
sollen. Zugespitzt hieße das: In den neuen Ländern würde noch immer
DDR-Verkehrsrecht, im Westen alliiertes Verkehrsrecht gelten.“


Gibt es das alliierte Verkehrsrecht irgendwo zum nachlesen? thread.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Mitleser
Beitrag 23.04.2010, 13:06
Beitrag #1569


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Wenn "nur" die 46 Änderungen nichtig wären, dann hätte ich noch dir Urform der jetzigen StVO im Angebot: Vom 16.11.1970, veröffentlicht im BGBl (Teil I, 05.12.1970, Nr. 108, S. 1565). Nachzulesen hier.

Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (aber nur über 2,8to book.gif ) und Co lassen grüßen. Oder für @mir: "Radfahrer ... müssen den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn sie Fußgänger nicht behindern."

Edit: book.gif
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 13:09
Beitrag #1570


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Dann stellen wir halt bundesweit die alten Verkehrszeichen auf. Sind eh viel schöner. whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.04.2010, 13:12
Beitrag #1571


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Zitat (ukr @ 23.04.2010, 13:27) *
Ich finde ich es aber interessant, daß Herr Ramsauer bis vor wenigen Tagen noch für den juristischen Geniestreich gefeiert wurde und jetzt, nachdem die möglichen Folgen näher beleuchtet werden, alle Augen auf die Referatsleiterin gerichtet sind, die die jetzige Situation - im Auftrag - verbockt hat. Das kann noch was werden.


Ich fand Winker an KFZ eh' schon immer schöner.
Seit wann nochmal ist die Höchstgeschwindigkeit in der BRD auf 100 km/h ausserorts bzw. 50 km/h innerorts begrenzt thread.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mgka
Beitrag 23.04.2010, 13:14
Beitrag #1572


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Zitat (ukr @ 23.04.2010, 13:46) *
Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 13:30) *
Die ist Mittherausgeberin des Bouska, richtig?
So isses

Was ist denn jetzt eigentlich mit dem neuen "Bouska/Leue" zur 46. StVO-Änderung? Ich wollte mir den ja schon zurücklegen lassen (Erscheinungsdatum 30.04 laut Amazon). Wandert der jetzt direkt in den Schredder? crybaby.gif


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schilderwald
Beitrag 23.04.2010, 13:19
Beitrag #1573


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Zitat (ukr @ 23.04.2010, 14:09) *
Dann stellen wir halt bundesweit die alten Verkehrszeichen auf.
Das machen die lieben Baufirmen doch schon seit Jahren. Woher wußten die Firmen denn eigentlich, das das geht? think.gif

Und ich habe erst kürzlich einen Unternehmer mächtig ausgeschimpft wegen der alten Blechzeichen shutup.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 13:21
Beitrag #1574


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Zitat (ukr @ 23.04.2010, 13:46) *
Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 13:30) *
Die ist Mittherausgeberin des Bouska, richtig?
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Wer gibt sonst noch mit heraus? Bouska nicht mehr ...
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Jens
Beitrag 23.04.2010, 13:21
Beitrag #1575


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Zitat (schilderwald @ 23.04.2010, 14:19) *
Und ich habe erst kürzlich einen Unternehmer mächtig ausgeschimpft wegen der alten Blechzeichen shutup.gif

Der hat dir wahrscheinlich in Gedanken den hier gezeigt:


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ukr
Beitrag 23.04.2010, 13:27
Beitrag #1576


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Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 14:21) *
Wer gibt sonst noch mit heraus? Bouska nicht mehr ...

Im Original aber schon, Leue hat ja kein komplett neues Werk herausgegeben.

Zitat (mgka @ 23.04.2010, 14:14) *
Was ist denn jetzt eigentlich mit dem neuen "Bouska/Leue" zur 46. StVO-Änderung?

Stehst wohl auf Science Fiction, was?
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2010, 13:32
Beitrag #1577





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Ich bin ja dafür, dass der werte und geschätzte Herr Schilderwald zu dem Bauunternehmer geht und sich in aller Form für den ungerechtfertigten Anschiss entschuldigt.

btw.. yahoo.gif nun mag eine Referatsleiterin nicht direkt eine Sekretärin sein.. aber im Prinzip lag ich also nicht ganz verkehrt mit meiner Vermutung, wie bei uns Gesetze zustande kommen..

In Anlehnung an @mir`s Sorge es könnte wegen der Unsicherheiten zu Unfällen kommen, fordere ich bis auf weiteres alle § ab §2 der StVO außer Kraft zu setzen und nur noch nach §1 zu fahren. Zu beachten ist dabei natürlich, dass nur nach Sichtfahrgebot gefahren wird und jeglicher Instrumentenflug verboten ist... Irgendwie regelt sich das schon.... laugh2.gif

Wenn sich alle Hektiker der Welt wieder eingekriegt haben, stehen uns entspannte Zeiten bevor.. ganz so wie früher in der guten alten Zeit mit Pferdedroschke und Kaiser... whistling.gif
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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 13:34
Beitrag #1578


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Zitat (mgka @ 23.04.2010, 14:14) *
Was ist denn jetzt eigentlich mit dem neuen "Bouska/Leue" zur 46. StVO-Änderung? Ich wollte mir den ja schon zurücklegen lassen (Erscheinungsdatum 30.04 laut Amazon). Wandert der jetzt direkt in den Schredder? crybaby.gif


Wäre die Frage, wieviel davon überhaupt gedruckt wurde, bzw. ob es den überhaupt gibt ...
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 13:45
Beitrag #1579


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Gut, sind alle da? Dann fangen wir mal an:



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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2010, 14:07
Beitrag #1580





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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.04.2010, 14:23
Beitrag #1581





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Wie sage ich das alles nur meinen Fahrschülern? Ich brauche wohl erst mal ein neues Auto.

Lehrbücher und StVO-Ausgaben aus den 50er Jahren habe ich noch genügend. Bei Bedarf kann ich für die Bewohner der neuen Bundesländer auch noch ein DDR-Lehrbuch von 1970 zur Verfügung stellen. Oder ist das zu modern?
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.04.2010, 14:46
Beitrag #1582


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nö, zeigt ja nur das WIR doch weiter/moderner waren als IHR tongue.gif
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Polo79
Beitrag 23.04.2010, 14:55
Beitrag #1583


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Zitat (Georg_g @ 23.04.2010, 15:23) *
Lehrbücher und StVO-Ausgaben aus den 50er Jahren habe ich noch genügend.
Ich denk´ Du kommst aus BaWü und nicht aus DO. whistling.gif

SCNR


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 18:03
Beitrag #1584


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Man darf jedenfalls gespannt sein, ob die Medien das Thema genau so aufgreifen, wie die Sache mit den alten Schildern. Gegenwärtig konzentriert sich die Kommentierung vor allem auf die Umweltzonen. So wie ich es bisher aus den spärlichen Informationen herauslesen konnte, wird derzeit lediglich geprüft, ob weitere Verstöße gegen das Zitiergebot vorliegen. Möglicherweise wird in diesem Fall aber eher mit Ramsauers "unter der Decke-Lösung" gearbeitet.
Ich denke man hat einfach nur Angst davor, daß nach Novellierung der Novelle ein Jurist daher kommt und auf einen Formfehler aus den zurückliegenden Jahren hinweist. Dann hätten wir die zweite StVO, die direkt in die Tonne wandert.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.04.2010, 18:08
Beitrag #1585


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Irgendwelche Freiwilligen whistling.gif ???


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Mitleser
Beitrag 23.04.2010, 18:27
Beitrag #1586


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Zitat (ukr @ 23.04.2010, 19:03) *
Möglicherweise wird in diesem Fall aber eher mit Ramsauers "unter der Decke-Lösung" gearbeitet.

Es scheint so:
Zitat
Offensichtlich droht dieser Formfehler nun auch bei den anderen Verordnungen. Zu Einzelfragen etwa nach der Gültigkeit der Umweltzonen-Schilder wollte Ministeriumssprecher Sebastian Rudolph am Freitag nicht Stellung nehmen.

Aber er erklärte, Juristen überprüften nun auch weitere Verkehrsverordnungen. Rudolph: "Die umfangreiche Prüfung dieser möglichen Erblasten aus der Vorgängerzeit wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit."

Die Öffentlichkeit werde informiert, sobald abschließende Ergebnisse vorlägen.
[...]
Belastbare Aussagen zur förmlichen Gültigkeit einzelner Schilder ließen sich allerdings vor Abschluss der Prüfungen nicht treffen.



Aber ganz schlimm wird es ja nicht kommen, denn:
Zitat
Es müsse allerdings nicht zurück bis 1949 geprüft werden. "Die nach der Wende erlassene Straßenverkehrsordnung besitzt nach wie vor Gültigkeit", sagte der Sprecher.

Welche StVO nach 1990 meint er denn? Ich kenne nur die von 1970 mit all ihren Änderungen. Und es geht ja nicht nur um die StVO. think.gif
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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 18:28
Beitrag #1587


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Zitat (Mitleser @ 23.04.2010, 19:27) *
Welche StVO nach 1990 meint er denn?


Ich frag mal :-)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Artikel bei RP-Online: http://www.rp-online.de/auto/news/Sind-all...aid_848274.html heißt es:

"Aber er erklärte, Juristen überprüften nun auch weitere Verkehrsverordnungen. Rudolph: "Die umfangreiche Prüfung dieser möglichen Erblasten aus der Vorgängerzeit wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit."

Die Öffentlichkeit werde informiert, sobald abschließende Ergebnisse vorlägen. Es müsse allerdings nicht zurück bis 1949 geprüft werden. "Die nach der Wende erlassene Straßenverkehrsordnung besitzt nach wie vor Gültigkeit", sagte der Sprecher."


Welche "nach der Wende erlassene" StVO meint Herr Rudolph hier? Die aktuelle StVO wurde 1970 erlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller


Andere Sache: Der RP-Artikel ist ja richtig schlecht. Zeitungsartikel als Quelle für juristische Meinungen ... Wie wäre es mit einer Telefon-, äh, SMS-Umfrage?
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Jens
Beitrag 23.04.2010, 18:59
Beitrag #1588


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Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 19:28) *
Wie wäre es mit einer Telefon-, äh, SMS-Umfrage?

Dann doch gleich "Deutschland sucht die StVO" auf RTL, moderiert von Dieter Bohlen.


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ukr
Beitrag 23.04.2010, 19:16
Beitrag #1589


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Zitat (Jens @ 23.04.2010, 19:59) *
"Deutschland sucht die StVO" auf RTL, moderiert von Dieter Bohlen.

Gut, jetzt ist mein Tag gelaufen rofl1.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 23.04.2010, 19:33
Beitrag #1590





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Boah wat seid ihr fies.. macht euch hier auf Kosten eines bedauernswerten Minsters aus der Provinz luschtig..

Der war das halt so gewohnt: Der Minister entscheidet und hat immer recht, Widerspruch zwecklos.

Woher soll der arme Kerl denn wissen, dass das in Berlin anders läuft... thread.gif
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 19:43
Beitrag #1591


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Wir machen uns doch nicht lustig. whistling.gif

Vielleicht kommen die alten Schilder ja letztendlich doch noch weg, da sie nie offiziell eingeführt wurden.
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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 19:56
Beitrag #1592


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Ich hab einen rechtstechnisch interessanten Vorschlag: Das Pendant zur Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang für Verwaltungsakte.

Der Bund läßt die Länder jetzt die Gemeinden erstmal ein Verkehrszeichenkataster erstellen, mit textuellen Beschreibungen der Standorte der Schilder.

Dann macht der Bundestag ein riesiges Mantelgesetz. Artikel für Artikel werden die ganzen strittigen Verordnungen mit dem vermeintlich aktuellen Stand neu erlassen. Dazu ganz normale Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Und als krönender Abschluß kommt dann ein mehrdutzendtausendseitiges Verkehrszeichenverzeichnis, das als Gesetz erlassen wird, wobei gesetzlich geregelt wird, daß die verkehrsrechtlichen Regelungen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nach den einschlägigen Vorschriften aufgehoben werden können. Und für nicht mehr in der StVO enthaltene Schilder schafft man eine neue Übergangsfrist. Da das Kataster dann ja schon da ist, reicht 1 Jahr dicke.

Wie hört sich der Vorschlag an?
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ukr
Beitrag 23.04.2010, 20:13
Beitrag #1593


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Zitat (tessarakt @ 23.04.2010, 20:56) *
Der Bund läßt die Länder jetzt die Gemeinden erstmal ein Verkehrszeichenkataster erstellen, mit textuellen Beschreibungen der Standorte der Schilder.

Bis man damit fertig ist, gibt es wieder Dinosaurier.
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mir
Beitrag 23.04.2010, 20:18
Beitrag #1594


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Zitat (ukr @ 23.04.2010, 14:09) *
Dann stellen wir halt bundesweit die alten Verkehrszeichen auf. Sind eh viel schöner. whistling.gif

Womöglich sind inzwischen ja die ganzen *neuen* VZ ungültig. Tempolimits nur mit "km". Die Strafverfahren der letzten 18 Jahre werden neu aufgerollt (eine nichtige Rechtsverordnung ist ein Wiederaufnahmegrund [Nachtrag: Natürlich nur nach Feststellung durch das BVerfG, die Ansicht des BMVBS ist diesbezüglich irrelevant]).

Das BMVBS sollte eigentlich einen Vertrag mit dem VP zur zukünftigen Pressemitteilungsfolgenabschätzung schließen. Rolf, mach doch mal einen Entwurf, das könnte mehr als die Werbung bringen thread.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.04.2010, 20:43
Beitrag #1595


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meine Quelle im BMVBS hat mir aktuell, diesen Zustandsbericht aus dem Hause zukommen lassen.
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mir
Beitrag 23.04.2010, 21:06
Beitrag #1596


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Sehr anschaulich, insbesondere ab 9:25 rofl1.gif


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tessarakt
Beitrag 23.04.2010, 21:07
Beitrag #1597


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Du meinst, so kriegen wir noch die RWBP aufgehoben? Wer hat das Ganze eigentlich eingefädelt?
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tessarakt
Beitrag 26.04.2010, 04:51
Beitrag #1598


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Auch wenn es nicht 100% paßt: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45140785.html

Konnte man damals solch detaillierte rechtliche Ausführungen den Spiegel-Lesern tatsächlich noch zumuten?
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diomega
Beitrag 26.04.2010, 08:42
Beitrag #1599


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Zitat (tessarakt @ 26.04.2010, 04:51) *
Konnte man damals solch detaillierte rechtliche Ausführungen den Spiegel-Lesern tatsächlich noch zumuten?


Ja. Fefe bezeichnet den SPIEGEL daher in seinem Blog auch konsequent und sehr treffend wie ich finde als "das ehemalige Nachrichtenmagazin". smile.gif


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Andreas
Beitrag 26.04.2010, 10:42
Beitrag #1600


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Zitat (Georg_g @ 20.04.2010, 19:32) *
Das BVerfG hat u.a. auch ausgeführt:

"Das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG soll nicht nur die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage kenntlich und damit auffindbar machen. Es soll auch die Feststellung ermöglichen, ob der Verordnungsgeber beim Erlass der Regelungen von einer gesetzlichen Ermächtigung überhaupt Gebrauch machen wollte."


Es geht aber noch weiter im Text....

Hiervon ausgehend muss eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, dies vollständig zitieren und bei inhaltlichr Überschneidung mehrerer Ermächtigungsgrundlagen diese gemeinsam angeben........ Eine Missachtung des Zitirgebots verletzt ein "unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates"...... Ein solcher Mangel führt deshalb zur Nichtigkeit der Verordnung.


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