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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Mitleser
Beitrag 05.05.2010, 11:33
Beitrag #1701


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@oscar

Ist das
  1. der Auszug eines neuerlichen Schreibens von Dir an die Stadt / das Land Berlin oder
  2. ein offener Brief an ??? oder
  3. willst Du Dir nur verständlicher Weise mal Luft machen?
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Wattestäbchen
Beitrag 05.05.2010, 11:48
Beitrag #1702


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Habe letze Woche ein Verwarnung bekommen weil ich ohne Parkscheibe geparkt habe. Ich parkte auf der linken Seite einer Einbahnstraße. In Fahrtrichtung stand zuerst Z314-20 (Parkplatz Ende) dann Z314-10 (Parkplatz Anfang). Dazwischen hatte ich geparkt. Die Verwarnung zeigt mir, dass BUS in Karlsruhe wohl nach V46 kontrolliert.


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Mitleser
Beitrag 05.05.2010, 11:57
Beitrag #1703


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Wenn es linksseitig war, und erst dieses und dann dieses Schild kam, dann ist das Knöllchen doch nach beiden StVOen rechtmäßig.

StVO V46 ist ganz eindeutig:
Zitat
Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein.


StVO V45 ist weniger eindeutig:
Zitat
Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.

Hier wird überhaupt nicht auf die notwendige Pfeilrichtung eingegangen, aber da kommt dann halt der (gefürchtete) gMv.
Auf die Formulierung des Verkehrszeichenkatalogs kannst Du Dich jedenfalls nicht berufen.



Edit:

Bei der StVO V45 könnt noch die analoge Auslegung der präziseren Formulierung bei Vz 286 zu Ungunsten von @Wattestäbchen hinzukommen:
Zitat
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein.
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tessarakt
Beitrag 05.05.2010, 11:57
Beitrag #1704


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Was genau wird Dir vorgeworfen? Haben wir endlich unseren Testfall?
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Wattestäbchen
Beitrag 05.05.2010, 12:09
Beitrag #1705


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Zitat (Mitleser @ 05.05.2010, 12:57) *
Auf die Formulierung des Verkehrszeichenkatalogs kannst Du Dich jedenfalls nicht berufen.
Das ist das Einzige was in Bezug auf diese Sache definiert ist. In der StVO wird nicht gesagt was die Pfeile bedeuten, im VzKat schon. Und gesunder Menschenverstand nützt nichts, da es reine Definitionssache ist wie man das vorschreibt. Zeichen 286 hat damit nichts zu tun. Das muss man schon genau nehmen, sonst wäre eine komplette Änderungsverordnung ja auch nicht wegen einer falschen Ziffer nichtig.


Zitat (tessarakt @ 05.05.2010, 12:57) *
Was genau wird Dir vorgeworfen? Haben wir endlich unseren Testfall?
Ich wollte eigentlich nicht so extrem darauf eingehen - weil ich die Sache auch für eindeutig halte. Sonst hätte ich eine eigene Diskussion gestartet. Ich wollte nur sagen, dass Karlsruhe nach V46 kontrollieren lässt.


Vorgeworfen wird Tatvorwurf 113300
Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.


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ukr
Beitrag 05.05.2010, 12:14
Beitrag #1706


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Was bitte ist Bild 318? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.05.2010, 12:14
Beitrag #1707


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@mitleser: a und c
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Mitleser
Beitrag 05.05.2010, 12:17
Beitrag #1708


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Zitat (ukr @ 05.05.2010, 13:14) *
Was bitte ist Bild 318? think.gif

Auf @ukr ist Verlass. flowers.gif
Also doch V46! Viel Spass @Wattestäbchen wavey.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 05.05.2010, 13:14) *
@mitleser: a und c

laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.05.2010, 12:23
Beitrag #1709


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dachte schon ich haette mich boese vertippt.
ich moechte nur, das sich die Behoerden an dieselben "kleinkarierten"
Vorschriften halten, die sie mir jeden Tag machen.
Wenn du wuesstest was hier zBsp in bezug auf P Scheine kontrolliert
und geahndet wird ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.05.2010, 15:38
Beitrag #1710


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Wattestäbchen wird löhnen müssen:

Zitat
BMJ/Referat ZB2
1032/1-7II-Z4

Sehr geehrter Herr Wäscher,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. April 2010.

Eine Nachrage bei dem für die Dokumentation zuständigen Bundesamt für Justiz ergab, dass sowohl die Bundesrechtsdatenbank als auch die Datenbank "Gesetze-im-Internet" den verkündeten, also derzeit gültigen Gesetzestext enthalten.

Sofern Sie noch weitere Fragen bezüglich der Strassenverkehrsordnung haben sollten, verweise ich Sie an das in der Sache federführend zuständige

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat L22 Internet und Intranet Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

Telefon: +49 30 18 - 300-0

Bürgertelefon / Broschürenbestellung +49 30 18 300-3060 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00)

Fax: +49 30 18 300-1942

E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de .

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Volker Strehl

Volker Strehl
Sachbearbeiter im Referat ZB2
-Justiziariat-
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Wattestäbchen
Beitrag 05.05.2010, 15:44
Beitrag #1711


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Ich habe vorhin bei BuS Karlsruhe angerufen. Dort hieß es, dass in Karlsruhe nach V45 verfahren wird und die StVO-46 als nichtig betrachtet wird. Auch das Überfahrverbot für gelbe Markierungen ohne Leitlinienähnlichkeit wurde bestätigt!

@Heinz Wäscher:
Toll, Volker Strehl verweist auf das BMVBS und wenn man dort nachfragt heißt es die 46. Änderung sei nichtig. Morgen früh ist ja das Bürgertelefon wieder verfügbar, da werde ich nochmal nachfragen.


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tessarakt
Beitrag 05.05.2010, 19:56
Beitrag #1712


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http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/05...e-stvo-novelle/ (Petition)
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.05.2010, 21:22
Beitrag #1713


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moment ? es gilt in Karlsruhe V45 aber gelbe Markierungen darf man überfahren ?
Widerspricht sich das nicht ein wenig ? Und was waren deren Begründungen auf deine entsprechende Nachfrage ?
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tessarakt
Beitrag 05.05.2010, 21:40
Beitrag #1714


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Schreiben des KBA: http://a.nnotate.com/php/pdfnotate.php?d=2...&c=LyuEn5T1
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Wattestäbchen
Beitrag 05.05.2010, 21:46
Beitrag #1715


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.05.2010, 22:22) *
moment ? es gilt in Karlsruhe V45 aber gelbe Markierungen darf man überfahren ?
Nein er meinte schon, dass man die gelben Markierungen nicht überfahren darf.


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ukr
Beitrag 05.05.2010, 21:51
Beitrag #1716


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.05.2010, 22:46) *
Nein er meinte schon, dass man die gelben Markierungen nicht überfahren darf.
Da hast Du doch aber bestimmt ganz gezielt gefragt, oder?
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tessarakt
Beitrag 05.05.2010, 21:55
Beitrag #1717


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Zitat (tessarakt @ 05.05.2010, 22:40) *


Achja: Ich wollte dort ja das Schreiben direkt bekommen. Da hieß es dann heute morgen, ich wäre dort nicht als DB-Anwender registriert. Da hatte ich das Schreiben eh schon anderweitig. Ich habe ihn nochmal drauf hingewiesen, was das IFG ist, und die Anlage angefordert. Das wurde jetzt "zuständigkeitshalber" ans BMVBS weitergeleitet. Kapier ich zwar nicht, aber Hauptsache, ich bekomme den Erlass irgendwann.
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Wattestäbchen
Beitrag 06.05.2010, 00:33
Beitrag #1718


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Zitat (ukr @ 05.05.2010, 22:51) *
Da hast Du doch aber bestimmt ganz gezielt gefragt, oder?
Ja schon. Aber er meinte auch von sich aus schon, dass natürlich keine gelben Pfeile oder Haltlinien aufgebracht werden dürfen sondern sowas nur in weiß. Der hatte es voll im Griff. Hat mich auch gewundert und gefreut. Kommt selten genug vor. wavey.gif


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***Luna***
Beitrag 06.05.2010, 07:27
Beitrag #1719


Neuling
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Zitat (tessarakt @ 04.05.2010, 22:02) *
So, bei mir jetzt auch:

Zitat
BMJ/Referat ZB2

Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 13.4. 2010 liegt der

Dokumentationsstelle nicht vor,

...



warum, konnten sie doch den Pressemeldungen entnehmen, oder? Soll/muss doch auch jede® andere®
Ich versteh es nach Lesen dieses Threads immer noch nicht: die Änderungsverordnung wurde mit Zustimmung des Bundesrates verordnet und veröffentlicht. Mit ´ner Pressemeldung kann ich die Nichtigkeit erklären?

Wattestäbchen,
Problem bei uns: Es fehlt noch ein update. Was nützt der TB-Katalog für das eine Programm, wenn man aber noch keins für die Erfassungsgeräte hat? Aber für den Bescheid brauch ich die TB-Nr. nicht, die erscheint bei uns nicht.
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Kuli
Beitrag 06.05.2010, 07:43
Beitrag #1720


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Zitat (***Luna*** @ 06.05.2010, 08:27) *
Mit ´ner Pressemeldung kann ich die Nichtigkeit erklären?

Nein, aber mit ner Pressemeldung kann man darauf hinweisen, dass die Änderung gültig ist. Sie muss nicht dazu gemacht werden wink.gif
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Mitleser
Beitrag 06.05.2010, 08:36
Beitrag #1721


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Zitat (***Luna*** @ 06.05.2010, 08:27) *
Zitat (tessarakt @ 04.05.2010, 22:02) *
So, bei mir jetzt auch:
Zitat
BMJ/Referat ZB2

Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 13.4. 2010 liegt der Dokumentationsstelle nicht vor, ...


warum, konnten sie doch den Pressemeldungen entnehmen, oder? Soll/muss doch auch jede® andere®


Ich habe ja die selbe Antwort auch vor einer Weile erhalten. Und zu der von Dir aufgeworfenen Problematik schrieb ich hier:
Zitat
Obwohl, dass BMJ schreibt ja nur (entgegen der Fragestellung crybaby.gif ), dass der Dokumentationsstelle keine Mitteilung über die Aufhebung der 46. ÄndVO vorliegt. Sie schreiben nicht, dass das BMJ keine Kenntnis von der PK/Pressemitteilung des BMVBS zur vorgeblichen Nichtigkeit der 46. ÄndVO hat.

Die drei wichtigen Unterschiede mal durch Unterstreichen hervorgehoben.

An dieser Einschätzung halte ich bis heute fest.
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tessarakt
Beitrag 06.05.2010, 09:47
Beitrag #1722


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Aus dem aktuellen Newsletter des FUSS e.V.:

Zitat
+++ 3. StVO-Novelle gestoppt +++

Mitte April stoppte Bundesverkehrsminister Ramsauer die StVO-Novelle
vom 1.9.2009 aufgrund "eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich
verankerte Zitiergebot". Aktueller Anlass war das Fortfallen einer
Übergangsregelung, mit der Verkehrsschilder, die seit 1992 (leicht)
geändert wurden, ihre Gültigkeit behalten sollten. Damit wurden hohe
Kosten für die Kommunen vermieden, die ansonsten verpflichtet gewesen
wären, die Verkehrsschilder auszutauschen. Doch war das der alleinige
Grund für die "Rücksetzung" der StVO auf den Stand vor dem 1.9.2009?
Anscheinend geht es nicht nur um diesen einen redaktionellen Fehler,
denn das Verkehrsministerium will "mit Nachdruck die Fehler der
Novelle korrigieren" und dem Bundesrat einen neuen Entwurf zur
Zustimmung vorlegen.

Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses Radverkehr gilt der
Rechtsakt des Ministers nur hinsichtlich des StVO-Textes, nicht aber
für die zugehörige Verwaltungs-Vorschrift (VwV). Doch was ist mit
VwV-Passagen, die sich auf StVO-Paragrafen beziehen, die ab dem
1.9.2009 geändert worden waren? Falls auch die neuen VwV betroffen
sind, könnte es erfreulicherweise einigen Verschlechterungen an den
Kragen gehen (z.B. Reduzierung der Einsatzkriterien für
Verkehrsberuhigte Bereiche). Dafür spricht aber wenig. Wenn, dann
kommen wohl für Radfahrer positive Änderungen auf den Prüfstand (z.B.
erleichterte Einrichtung von Schutzstreifen und Öffnungen von
Einbahnstraßen). Dafür spricht: Die novellierten
Verwaltungsvorschriften weisen weniger konkrete Maße für
Radverkehrsanlagen auf, sondern verweisen auf die "Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen" (ERA). Diese sind jedoch immer noch nicht vom
Verkehrsministerium "in Kraft" gesetzt worden. Gerüchten zufolge sei
das Ministerium mit den ERA nicht einverstanden. - Wir sind gespannt
und werden Sie auf dem Laufenden halten. Über Ihre Einschätzungen und
Infos dazu würden wir uns sehr freuen!
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tessarakt
Beitrag 06.05.2010, 11:59
Beitrag #1723


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Zitat (tessarakt @ 06.05.2010, 10:47) *
Aus dem aktuellen Newsletter des FUSS e.V.:


Meine Mail dahin:

Zitat
1. Der Minister "stoppte" die Novelle nicht, und er erließ keinen
"Rechtsakt". Die Erklärung hatte keine rechtsgestaltende Wirkung.
Entweder die Novelle ist nichtig, oder sie ist es nicht.

Die Pressemitteilung des BMVBS war damit eine reine Meinungsäußerung
ohne jede rechtsgestaltende Wirkung. Die Feststellung hat nichtmal
irgendeine bindende Wirkung, da für die Ausführung der StVO nicht das
BMVBS, sondern die Länder zuständig. Deren Behörden ermitteln also auch
in eigener Verantwortung, welche Rechtslage gilt. Ob sie das richtig
tun, entscheiden ggf. die Gerichte. Im Gegensatz zu formellen Gesetzen
hat das BVerfG kein Verwerfungsmonopol. Eine endgültige Klärung gäbe es
nur durch eine höchstrichterliche Entscheidung bzw. eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts (im Wege der abstrakten Normenkontrolle -
es bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit der Novelle mit dem
Grundgesetz, damit wäre so ein Antrag auf Feststellung der
Unvereinbarkeit zulässig. Sobald eine Behörde oder ein Gericht die
Novelle wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht angewandt hat,
wäre auch der entgegengesetzte Antrag zulässig.)

2. Liegt Euch bezüglich der "Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses
Radverkehr" irgendein Papier vor? Dann wäre ich daran oder zumindest an
dem Aktenzeichen sehr interessiert.

Viele Grüße,

Jens Müller
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tessarakt
Beitrag 06.05.2010, 16:24
Beitrag #1724


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Zitat
PatrickKaster

Wie darf man denn wohl den letzten Absatz verstehen? #Schildergate Rosinenpicken, oder wie? : http://7ax.de/15r7 @tessarakt


http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/n...ews.php?id=2918

Zitat
Außerdem hat sich die Koko-Rad mit der Debatte über die "Schilderwaldnovelle" befasst. Es sei begrüßenswert, wenn die intakten alten Verkehrszeichen nicht ersetzt werden müssten. Da durch die Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedoch eine Verunsicherung über die Rechtslage entstanden sei, sollte diese klar gestellt werden. Wichtig sei, dass die Verbesserungen für den Radverkehr aus der auch als "Fahrradnovelle" bezeichneten Neufassung des vergangenen Jahres weiter gelten.
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tessarakt
Beitrag 06.05.2010, 16:44
Beitrag #1725


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Zitat
VCD-Pressemitteilung 37/10 - identischer Text als pdf im Anhang

Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer

VCD: Radverkehr kommt unter die Räder

Berlin, 06.05.10: Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für die augenfällige Vernachlässigung des Fahrradverkehrs. Nach gut sechs Monaten im Amt werde immer deutlicher, dass das umweltfreundlichste Verkehrsmittel unter seiner Amtsleitung immens an Bedeutung verloren hat.

*Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundesverkehrsministerium unter die Räder kommt“, kommentiert Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. *Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Bürokratismus und Personalabbau den klimafreundlichen Radverkehr behindern.“ Während sich vor der Umorganisation im Verkehrsministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. *Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Radverkehrsförderung einen schweren Schlag“, so Neuschäfer.

Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Unsicherheit und Verwirrung bei den Landesbe-hörden, den Kommunen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst.

*Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist“, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei«. *Darüber sind wir sehr erleichtert“, so Neuschäfer weiter, *denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleichrangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.“

Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. *Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. *Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.“ Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungsspielraum bei dieser Frage zu nutzen.“

Bei Rückfragen: Anna Fehmel, VCD-Pressesprecherin * Fon 030/280351-12 * Fax -10 * presse@vcd.org * www.vcd.org

************
Ein gutes Bus- und Bahnangebot, mehr Platz für Fahrräder, spritsparende Autos, mehr Sicherheit für Kinder: So sieht nachhaltige Mobilität für den Verkehrsclub Deutschland aus. Um diese Vision zu verwirklichen, wurde der VCD e.V. 1986 gegründet. Seitdem haben umweltbewusste Menschen eine Alternative zu herkömmlichen Automobilclubs und die Verkehrspolitik ein ökologisches Korrektiv. Derzeit unterstützen 60 000 Menschen den VCD.
VCD - der einzige Verkehrsclub mit Klimaschutzfaktor!
************
[InstInt]
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.05.2010, 17:21
Beitrag #1726


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Zitat (tessarakt @ 06.05.2010, 17:44) *
Zitat
VCD-Pressemitteilung 37/10 - identischer Text als pdf im Anhang

*Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. *Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar.
[InstInt]



Komisch, genau diesen Verdacht habe ich schon länger whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.05.2010, 18:26
Beitrag #1727


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Etwas OT.
ich poste es mal hier, weil es dann die Richtigen trifft. Wer es bis hier geschafft hat, ist der wahre VPortalist und verdient eine kleine Belohnung smile.gif
Leider lesen ja auch "Profis" hier mit, also beeilt euch:
An alle Berlinbesucher, der Pariser Platz vorm Brandenburger Tor is wohl offziell zum grossen Parkplatz
erklärt worden. Bilder folgen, bin leider noch unterwegs. Aber man hat wohl Z 290 ab und nie wieder anmontiert :-)))
Mir gefaellts.
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ukr
Beitrag 06.05.2010, 18:33
Beitrag #1728


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Flashmob oder was? laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.05.2010, 19:53
Beitrag #1729


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Nö, nur kleiner Tip fuer Parkplatzsuchende im Zentrum:-).
Warum sollen Bauarbeiter nicht auch mal was für den Tourismus tun ....
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ukr
Beitrag 06.05.2010, 20:02
Beitrag #1730


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Wann kömmt das Foto?
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.05.2010, 21:02
Beitrag #1731


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Ick sitze immer noch im Auto und warte das mein Gast geruht sein Abendmahl zu beenden...
Dann muss ich noch Home und dann vielleicht ..... Imma ruhig Brauner ...

:-)
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ukr
Beitrag 06.05.2010, 21:05
Beitrag #1732


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Dann mach nicht solche Ankündigungen ranting.gif

laugh2.gif
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tessarakt
Beitrag 06.05.2010, 22:18
Beitrag #1733


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Aus dem Inhaltsverzeichnis der Mai-DAR:

Zitat
Verkehrsrecht-Praxis
Rupert Schubert, Regierungsdirektor
Tausende Verkehrsschilder ungültig? oder:
Müssen Autofahrer auf Autobahnen und Kraftfahr-
straßen ­ ermehrt mit Radfahrern rechnen?

Seite 285
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.05.2010, 22:40
Beitrag #1734


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so, also soll ich es testen ? Wer rät mir gegen ein Verwarngeldangebot von März vorzugehen (ja ich weiß...)
" Sie parkten im HV Zeichen 283....bla bla bla"

nach dem HV am Straßenanfang kam eine Einmündung und dann nur ein HV Mitte

V46 = " .... Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung ..."

nun ? soll ich es wagen ? think.gif biggrin.gif

PS: meine großspurige Ankündigung vom zentralen Parkplatz, zieh ich zurück blushing.gif
war zulange auf den Beinen heute.
Dafür darf man hier, in der quasi Fußgängerzone endlich wieder 50 km fahren, wenn man natürlich weiß, das Zeichen 250 in Berlin immer nur für die rechte Fahrspur angeordnet wird.
So sieht die Ausfahrt aus.
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ukr
Beitrag 06.05.2010, 23:05
Beitrag #1735


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Zitat (tessarakt @ 06.05.2010, 23:18) *
Aus dem Inhaltsverzeichnis der Mai-DAR:
Oh, hat jetzt auch der ADAC das Thema entdeckt? thread.gif
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tessarakt
Beitrag 06.05.2010, 23:26
Beitrag #1736


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Das alte Thema, ja ...




http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buerger...en/b/18957.html
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ukr
Beitrag 06.05.2010, 23:36
Beitrag #1737


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Oh, wie anrührend. Da hätte er den Entwurf mal vor dem 1.9. lesen sollen.
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dopero
Beitrag 07.05.2010, 06:50
Beitrag #1738


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Außerdem hätte er sich die Hälfte der Fragen nach 10 minütiger Suche im Netz sparen können.
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mir
Beitrag 07.05.2010, 09:30
Beitrag #1739


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Na, aber die Antwort finde ich dann doch ganz aufschlußreich, insbesondere diesen Part:

Zitat
Zitat

Warum hat Hamburg im Bundesrat oder seinen Ausschüssen kei-
nen Antrag dahingehend gestellt, den § 53 Absatz 9 StVO a.F.
nicht wie vorgeschlagen zu streichen?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zum Inhalt der Beratungen in Bun-
desratsausschüssen zu äußern.


Sind die geheim?

Der Senat schließt sich jedenfalls der Auffassung des BMVBS an. Ist der denn gegenüber der Verwaltung weisungsbefugt?


--------------------
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tessarakt
Beitrag 07.05.2010, 09:41
Beitrag #1740


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Sie sind jedenfalls nicht-öffentlich.

Und ja, selbstverständlich ist der Senator gegenüber seiner (!) Verwaltung weisungsbefugt.
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ujgm
Beitrag 07.05.2010, 10:01
Beitrag #1741


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Zitat (tessarakt @ 06.05.2010, 17:44) *
Zitat
VCD-Pressemitteilung 37/10 - identischer Text als pdf im Anhang

*Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. *Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar.
[InstInt]


Meinst du die "formale'" Kompetenz oder die "intellektuelle" Kompetenz think.gif

Wahrscheinlich beides thread.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 07.05.2010, 13:12
Beitrag #1742


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Die Antwort kann doch jeder auf dieser Seite lesen, dort steht der aktuell gültige Gesetzestext whistling.gif

Und eigentlich wäre diese Seite von ukr überflüssig scared.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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velo
Beitrag 07.05.2010, 13:43
Beitrag #1743


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Zitat
Gegen ungültige Verkehrszeichen kann nicht verstoßen werden.


Na also! whistling.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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tessarakt
Beitrag 07.05.2010, 16:03
Beitrag #1744


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Zitat
Seit September 2009 darf auf ihnen nicht mehr geparkt werden (wenn Herr Ramsauer Recht hat, dass die neue StVO nichtig ist, darf allerdings weiterhin dort geparkt werden).


Quelle: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-m...hr/radwege.html

Richtig dargestellt, trotz dem sehr schlechten Beitrag im Aktiven-Newsletter.

http://www.moravia-verkehrsakademie.de/news/news.htm


Zitat
Schilderwaldverordnung ist nichtig
Die 46. StVO-Änderungsverordnung, bekannt geworden als "Schilderwaldverordnung", in Kraft seit 1.9.2009, ist nichtig. Grund ist ein Verstoß gegen das sog . "Zitiergebot". Das Zitiergebot ist ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht, wonach jeder Bürger Anspruch darauf hat, zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung oder ein Bundesminister ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen hat. Dies wurde jedoch versäumt, d.h. die letzte StVO-Änderung beruht, wie jetzt bekannt wurde, auf einer falschen Ermächtigungsgrundlage und ist daher nichtig. Es gelten somit automatisch die StVO und die VwV-StVO in den vor dem 1.9.2009 gültigen Fassungen.

Die Konsequenzen dieses Verstoßes sind beträchtlich. Man denke nur an die bereits abgebauten Verkehrsschilder oder an Bußgeldverfahren aufgrund der vermeintlich neuen Rechtslage. Die Fachverlage, insbeondere die Fahrschulverlage, haben natürlich ihre ganzen Lehr- und Prüfungsbücher auf die geänderte StVO umgestellt und können diese jetzt einstampfen - oder müssen darauf warten, dass eine formalrechtlich korrekte StVO in Kraft gesetzt wird. Wie man hört, scheinen auch frühere Änderungsverordnungen gegen das Zitiergebot verstoßen zu haben. Was das wiederum bedeutet, ist noch offen. Allerdings soll noch vor der Sommerpause die 46. ÄndVO erneut verkündet werden - diesmal mit korrekter Präambel, aber auch mit weiteren Änderungen gegenüber der Fassung vom 1.9.2009.






http://www.saarland-kommunal.de/fileadmin/...e_Gemeinden.doc :-o

http://www.adfc-kreis-harburg.de/kreisverb...eckgezogen.html
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ukr
Beitrag 07.05.2010, 16:08
Beitrag #1745


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Der Verkehrsblatt-Verlag sieht übrigens keinen Handlungsbedarf und hält die StVO vom September 2009 weiterhin für gültig. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 07.05.2010, 16:12
Beitrag #1746


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Hier dank @tessarakt der "Beweis" zur Gültigkeit der VwV:
Zitat
Auf explizite Anfrage hat das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) davon unberührt und weiterhin gültig bleiben. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA).




Zitat (ukr @ 07.05.2010, 17:08) *
Der Verkehrsblatt-Verlag sieht übrigens keinen Handlungsbedarf und hält die StVO vom September 2009 weiterhin für gültig. whistling.gif

Irgendwie passt das ins Bild. Jeder erkennt einen Fehler in der 46. ÄndVO. Nur zu den Folgen (Nichtigkeit ja oder Nein) unterscheidet es sich:

Pro Nichtigkeit
  • BMVBS
  • Kommunen und Länder (müssten ja dank § 53 Abs. 9 StVO V45 bezahlen)
  • Zeitungen und Papiererzeugnisse

Contra Nichtigkeit
  • BMJ
  • Rechtsgelehrte, die die Thematik selbständig durchgeprüft und eindeutig Position bezogen haben
  • Interessenverbände querbeet, zumindest nach eigener Prüfung/Wertung
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tessarakt
Beitrag 07.05.2010, 16:14
Beitrag #1747


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Weiß eigentlich jemand, wann die Mai-Ausgaben von VRR und NZV erscheinen?
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ukr
Beitrag 07.05.2010, 16:14
Beitrag #1748


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Zitat (Mitleser @ 07.05.2010, 17:12) *
dank @tessarakt der "Beweis" zur Gültigkeit der VwV:
Zitat
Auf explizite Anfrage hat das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) davon unberührt und weiterhin gültig bleiben. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA).


Sag ich doch crybaby.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.05.2010, 16:22
Beitrag #1749





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Zitat (Mitleser @ 07.05.2010, 17:12) *
Hier dank @tessarakt der "Beweis" zur Gültigkeit der VwV:

Die Frage, die sich auch hier stellt, ist, ob eine "Mitteilung" in der Lage ist, die Gültigkeit einer Vorschrift zu bejahen oder zu verneinen. Bei der Gültigkeit der 46. ÄndVO war es ja (überwiegend) Konsens, dass eine Pressekonferenz oder eine bloße "Verlautbarung" nicht ausreichend ist, um die Nichtigkeit einer Rechtsvorschrift zu erreichen.

Bei der VwV-StVO ist es aber wohl tatsächlich so, denn die muss ja nicht ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, muss nicht vom Bundesrat abgesegnet werden und kann prinzipiell vom zuständigen Ministerium "erlassen" werden. Insofern hatte @ukr (in diesem Thread) wohl recht: alte StVO, neue VwV-StVO.
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ukr
Beitrag 07.05.2010, 16:38
Beitrag #1750


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http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/sen...hrsschilder.jsp

Zitat
Peter Tschöpe vom Fahrlehrerverband erklärt dazu: „Das Schild steht üblicherweise vor einem Bahnübergang. Ein roter Streifen steht für 80 Meter, also folgt hier der Bahnübergang in 240 Metern. Außerdem gilt: Seit dem 1. September 2009 darf man ab der dreistreifigen Bake Kraftfahrzeuge nicht mehr überholen – das heißt also weder Mofa, noch Moped, noch sonstige Kraftfahrzeuge. Wer es trotzdem macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit."

Da hat sich wohl auch die Fahrlehrerschaft gegen Ramsi verschworen. Wobei die Aussage zur dreisteifigen Bake auch so nicht ganz korrekt ist.
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