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#1701
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@oscar
Ist das
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#1702
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Habe letze Woche ein Verwarnung bekommen weil ich ohne Parkscheibe geparkt habe. Ich parkte auf der linken Seite einer Einbahnstraße. In Fahrtrichtung stand zuerst Z314-20 (Parkplatz Ende) dann Z314-10 (Parkplatz Anfang). Dazwischen hatte ich geparkt. Die Verwarnung zeigt mir, dass BUS in Karlsruhe wohl nach V46 kontrolliert.
-------------------- MfG
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#1703
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wenn es linksseitig war, und erst dieses und dann dieses Schild kam, dann ist das Knöllchen doch nach beiden StVOen rechtmäßig.
StVO V46 ist ganz eindeutig: Zitat Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. StVO V45 ist weniger eindeutig: Zitat Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden. Hier wird überhaupt nicht auf die notwendige Pfeilrichtung eingegangen, aber da kommt dann halt der (gefürchtete) gMv. Auf die Formulierung des Verkehrszeichenkatalogs kannst Du Dich jedenfalls nicht berufen. Edit: Bei der StVO V45 könnt noch die analoge Auslegung der präziseren Formulierung bei Vz 286 zu Ungunsten von @Wattestäbchen hinzukommen: Zitat Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein.
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#1704
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Was genau wird Dir vorgeworfen? Haben wir endlich unseren Testfall?
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#1705
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Auf die Formulierung des Verkehrszeichenkatalogs kannst Du Dich jedenfalls nicht berufen. Das ist das Einzige was in Bezug auf diese Sache definiert ist. In der StVO wird nicht gesagt was die Pfeile bedeuten, im VzKat schon. Und gesunder Menschenverstand nützt nichts, da es reine Definitionssache ist wie man das vorschreibt. Zeichen 286 hat damit nichts zu tun. Das muss man schon genau nehmen, sonst wäre eine komplette Änderungsverordnung ja auch nicht wegen einer falschen Ziffer nichtig.Was genau wird Dir vorgeworfen? Haben wir endlich unseren Testfall? Ich wollte eigentlich nicht so extrem darauf eingehen - weil ich die Sache auch für eindeutig halte. Sonst hätte ich eine eigene Diskussion gestartet. Ich wollte nur sagen, dass Karlsruhe nach V46 kontrollieren lässt.Vorgeworfen wird Tatvorwurf 113300 Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. -------------------- MfG
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#1706
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Was bitte ist Bild 318?
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#1707
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@mitleser: a und c
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#1708
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#1709
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
dachte schon ich haette mich boese vertippt.
ich moechte nur, das sich die Behoerden an dieselben "kleinkarierten" Vorschriften halten, die sie mir jeden Tag machen. Wenn du wuesstest was hier zBsp in bezug auf P Scheine kontrolliert und geahndet wird ... |
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#1710
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wattestäbchen wird löhnen müssen:
Zitat BMJ/Referat ZB2
1032/1-7II-Z4 Sehr geehrter Herr Wäscher, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. April 2010. Eine Nachrage bei dem für die Dokumentation zuständigen Bundesamt für Justiz ergab, dass sowohl die Bundesrechtsdatenbank als auch die Datenbank "Gesetze-im-Internet" den verkündeten, also derzeit gültigen Gesetzestext enthalten. Sofern Sie noch weitere Fragen bezüglich der Strassenverkehrsordnung haben sollten, verweise ich Sie an das in der Sache federführend zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat L22 Internet und Intranet Invalidenstraße 44 D-10115 Berlin Telefon: +49 30 18 - 300-0 Bürgertelefon / Broschürenbestellung +49 30 18 300-3060 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00) Fax: +49 30 18 300-1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Volker Strehl Volker Strehl Sachbearbeiter im Referat ZB2 -Justiziariat- Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37, 10117 Berlin -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1711
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Ich habe vorhin bei BuS Karlsruhe angerufen. Dort hieß es, dass in Karlsruhe nach V45 verfahren wird und die StVO-46 als nichtig betrachtet wird. Auch das Überfahrverbot für gelbe Markierungen ohne Leitlinienähnlichkeit wurde bestätigt!
@Heinz Wäscher: Toll, Volker Strehl verweist auf das BMVBS und wenn man dort nachfragt heißt es die 46. Änderung sei nichtig. Morgen früh ist ja das Bürgertelefon wieder verfügbar, da werde ich nochmal nachfragen. -------------------- MfG
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#1712
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
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#1713
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
moment ? es gilt in Karlsruhe V45 aber gelbe Markierungen darf man überfahren ?
Widerspricht sich das nicht ein wenig ? Und was waren deren Begründungen auf deine entsprechende Nachfrage ? |
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#1714
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Schreiben des KBA: http://a.nnotate.com/php/pdfnotate.php?d=2...&c=LyuEn5T1
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#1715
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
moment ? es gilt in Karlsruhe V45 aber gelbe Markierungen darf man überfahren ? Nein er meinte schon, dass man die gelben Markierungen nicht überfahren darf.
-------------------- MfG
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#1716
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#1717
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Schreiben des KBA: http://a.nnotate.com/php/pdfnotate.php?d=2...&c=LyuEn5T1 Achja: Ich wollte dort ja das Schreiben direkt bekommen. Da hieß es dann heute morgen, ich wäre dort nicht als DB-Anwender registriert. Da hatte ich das Schreiben eh schon anderweitig. Ich habe ihn nochmal drauf hingewiesen, was das IFG ist, und die Anlage angefordert. Das wurde jetzt "zuständigkeitshalber" ans BMVBS weitergeleitet. Kapier ich zwar nicht, aber Hauptsache, ich bekomme den Erlass irgendwann. |
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#1718
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Da hast Du doch aber bestimmt ganz gezielt gefragt, oder? Ja schon. Aber er meinte auch von sich aus schon, dass natürlich keine gelben Pfeile oder Haltlinien aufgebracht werden dürfen sondern sowas nur in weiß. Der hatte es voll im Griff. Hat mich auch gewundert und gefreut. Kommt selten genug vor. ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#1719
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 32 Beigetreten: 23.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53294 ![]() |
So, bei mir jetzt auch: Zitat BMJ/Referat ZB2 Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 13.4. 2010 liegt der Dokumentationsstelle nicht vor, ... warum, konnten sie doch den Pressemeldungen entnehmen, oder? Soll/muss doch auch jede® andere® Ich versteh es nach Lesen dieses Threads immer noch nicht: die Änderungsverordnung wurde mit Zustimmung des Bundesrates verordnet und veröffentlicht. Mit ´ner Pressemeldung kann ich die Nichtigkeit erklären? Wattestäbchen, Problem bei uns: Es fehlt noch ein update. Was nützt der TB-Katalog für das eine Programm, wenn man aber noch keins für die Erfassungsgeräte hat? Aber für den Bescheid brauch ich die TB-Nr. nicht, die erscheint bei uns nicht. |
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#1720
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#1721
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
So, bei mir jetzt auch: Zitat BMJ/Referat ZB2 Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 13.4. 2010 liegt der Dokumentationsstelle nicht vor, ... warum, konnten sie doch den Pressemeldungen entnehmen, oder? Soll/muss doch auch jede® andere® Ich habe ja die selbe Antwort auch vor einer Weile erhalten. Und zu der von Dir aufgeworfenen Problematik schrieb ich hier: Zitat Obwohl, dass BMJ schreibt ja nur (entgegen der Fragestellung ![]() Die drei wichtigen Unterschiede mal durch Unterstreichen hervorgehoben. An dieser Einschätzung halte ich bis heute fest. |
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#1722
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Aus dem aktuellen Newsletter des FUSS e.V.:
Zitat +++ 3. StVO-Novelle gestoppt +++
Mitte April stoppte Bundesverkehrsminister Ramsauer die StVO-Novelle vom 1.9.2009 aufgrund "eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot". Aktueller Anlass war das Fortfallen einer Übergangsregelung, mit der Verkehrsschilder, die seit 1992 (leicht) geändert wurden, ihre Gültigkeit behalten sollten. Damit wurden hohe Kosten für die Kommunen vermieden, die ansonsten verpflichtet gewesen wären, die Verkehrsschilder auszutauschen. Doch war das der alleinige Grund für die "Rücksetzung" der StVO auf den Stand vor dem 1.9.2009? Anscheinend geht es nicht nur um diesen einen redaktionellen Fehler, denn das Verkehrsministerium will "mit Nachdruck die Fehler der Novelle korrigieren" und dem Bundesrat einen neuen Entwurf zur Zustimmung vorlegen. Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses Radverkehr gilt der Rechtsakt des Ministers nur hinsichtlich des StVO-Textes, nicht aber für die zugehörige Verwaltungs-Vorschrift (VwV). Doch was ist mit VwV-Passagen, die sich auf StVO-Paragrafen beziehen, die ab dem 1.9.2009 geändert worden waren? Falls auch die neuen VwV betroffen sind, könnte es erfreulicherweise einigen Verschlechterungen an den Kragen gehen (z.B. Reduzierung der Einsatzkriterien für Verkehrsberuhigte Bereiche). Dafür spricht aber wenig. Wenn, dann kommen wohl für Radfahrer positive Änderungen auf den Prüfstand (z.B. erleichterte Einrichtung von Schutzstreifen und Öffnungen von Einbahnstraßen). Dafür spricht: Die novellierten Verwaltungsvorschriften weisen weniger konkrete Maße für Radverkehrsanlagen auf, sondern verweisen auf die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA). Diese sind jedoch immer noch nicht vom Verkehrsministerium "in Kraft" gesetzt worden. Gerüchten zufolge sei das Ministerium mit den ERA nicht einverstanden. - Wir sind gespannt und werden Sie auf dem Laufenden halten. Über Ihre Einschätzungen und Infos dazu würden wir uns sehr freuen! |
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#1723
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Aus dem aktuellen Newsletter des FUSS e.V.: Meine Mail dahin: Zitat 1. Der Minister "stoppte" die Novelle nicht, und er erließ keinen
"Rechtsakt". Die Erklärung hatte keine rechtsgestaltende Wirkung. Entweder die Novelle ist nichtig, oder sie ist es nicht. Die Pressemitteilung des BMVBS war damit eine reine Meinungsäußerung ohne jede rechtsgestaltende Wirkung. Die Feststellung hat nichtmal irgendeine bindende Wirkung, da für die Ausführung der StVO nicht das BMVBS, sondern die Länder zuständig. Deren Behörden ermitteln also auch in eigener Verantwortung, welche Rechtslage gilt. Ob sie das richtig tun, entscheiden ggf. die Gerichte. Im Gegensatz zu formellen Gesetzen hat das BVerfG kein Verwerfungsmonopol. Eine endgültige Klärung gäbe es nur durch eine höchstrichterliche Entscheidung bzw. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (im Wege der abstrakten Normenkontrolle - es bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit der Novelle mit dem Grundgesetz, damit wäre so ein Antrag auf Feststellung der Unvereinbarkeit zulässig. Sobald eine Behörde oder ein Gericht die Novelle wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht angewandt hat, wäre auch der entgegengesetzte Antrag zulässig.) 2. Liegt Euch bezüglich der "Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses Radverkehr" irgendein Papier vor? Dann wäre ich daran oder zumindest an dem Aktenzeichen sehr interessiert. Viele Grüße, Jens Müller |
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#1724
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Zitat PatrickKaster Wie darf man denn wohl den letzten Absatz verstehen? #Schildergate Rosinenpicken, oder wie? : http://7ax.de/15r7 @tessarakt http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/n...ews.php?id=2918 Zitat Außerdem hat sich die Koko-Rad mit der Debatte über die "Schilderwaldnovelle" befasst. Es sei begrüßenswert, wenn die intakten alten Verkehrszeichen nicht ersetzt werden müssten. Da durch die Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedoch eine Verunsicherung über die Rechtslage entstanden sei, sollte diese klar gestellt werden. Wichtig sei, dass die Verbesserungen für den Radverkehr aus der auch als "Fahrradnovelle" bezeichneten Neufassung des vergangenen Jahres weiter gelten.
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#1725
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Zitat VCD-Pressemitteilung 37/10 - identischer Text als pdf im Anhang
Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer VCD: Radverkehr kommt unter die Räder Berlin, 06.05.10: Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für die augenfällige Vernachlässigung des Fahrradverkehrs. Nach gut sechs Monaten im Amt werde immer deutlicher, dass das umweltfreundlichste Verkehrsmittel unter seiner Amtsleitung immens an Bedeutung verloren hat. *Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundesverkehrsministerium unter die Räder kommt“, kommentiert Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. *Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Bürokratismus und Personalabbau den klimafreundlichen Radverkehr behindern.“ Während sich vor der Umorganisation im Verkehrsministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. *Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Radverkehrsförderung einen schweren Schlag“, so Neuschäfer. Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Unsicherheit und Verwirrung bei den Landesbe-hörden, den Kommunen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst. *Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist“, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei«. *Darüber sind wir sehr erleichtert“, so Neuschäfer weiter, *denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleichrangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.“ Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. *Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. *Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.“ Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungsspielraum bei dieser Frage zu nutzen.“ Bei Rückfragen: Anna Fehmel, VCD-Pressesprecherin * Fon 030/280351-12 * Fax -10 * presse@vcd.org * www.vcd.org ************ Ein gutes Bus- und Bahnangebot, mehr Platz für Fahrräder, spritsparende Autos, mehr Sicherheit für Kinder: So sieht nachhaltige Mobilität für den Verkehrsclub Deutschland aus. Um diese Vision zu verwirklichen, wurde der VCD e.V. 1986 gegründet. Seitdem haben umweltbewusste Menschen eine Alternative zu herkömmlichen Automobilclubs und die Verkehrspolitik ein ökologisches Korrektiv. Derzeit unterstützen 60 000 Menschen den VCD. VCD - der einzige Verkehrsclub mit Klimaschutzfaktor! ************ [InstInt] |
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#1726
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zitat VCD-Pressemitteilung 37/10 - identischer Text als pdf im Anhang *Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. *Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. [InstInt] Komisch, genau diesen Verdacht habe ich schon länger ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1727
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Etwas OT.
ich poste es mal hier, weil es dann die Richtigen trifft. Wer es bis hier geschafft hat, ist der wahre VPortalist und verdient eine kleine Belohnung ![]() Leider lesen ja auch "Profis" hier mit, also beeilt euch: An alle Berlinbesucher, der Pariser Platz vorm Brandenburger Tor is wohl offziell zum grossen Parkplatz erklärt worden. Bilder folgen, bin leider noch unterwegs. Aber man hat wohl Z 290 ab und nie wieder anmontiert :-))) Mir gefaellts. |
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#1728
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Flashmob oder was?
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#1729
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Nö, nur kleiner Tip fuer Parkplatzsuchende im Zentrum:-).
Warum sollen Bauarbeiter nicht auch mal was für den Tourismus tun .... |
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#1730
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wann kömmt das Foto?
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#1731
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ick sitze immer noch im Auto und warte das mein Gast geruht sein Abendmahl zu beenden...
Dann muss ich noch Home und dann vielleicht ..... Imma ruhig Brauner ... :-) |
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#1732
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Dann mach nicht solche Ankündigungen
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#1733
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Aus dem Inhaltsverzeichnis der Mai-DAR:
Zitat Verkehrsrecht-Praxis
Rupert Schubert, Regierungsdirektor Tausende Verkehrsschilder ungültig? oder: Müssen Autofahrer auf Autobahnen und Kraftfahr- straßen ermehrt mit Radfahrern rechnen? Seite 285 |
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#1734
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
so, also soll ich es testen ? Wer rät mir gegen ein Verwarngeldangebot von März vorzugehen (ja ich weiß...)
" Sie parkten im HV Zeichen 283....bla bla bla" nach dem HV am Straßenanfang kam eine Einmündung und dann nur ein HV Mitte V46 = " .... Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung ..." nun ? soll ich es wagen ? ![]() ![]() PS: meine großspurige Ankündigung vom zentralen Parkplatz, zieh ich zurück ![]() war zulange auf den Beinen heute. Dafür darf man hier, in der quasi Fußgängerzone endlich wieder 50 km fahren, wenn man natürlich weiß, das Zeichen 250 in Berlin immer nur für die rechte Fahrspur angeordnet wird. So sieht die Ausfahrt aus. |
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#1735
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#1736
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Oh, wie anrührend. Da hätte er den Entwurf mal vor dem 1.9. lesen sollen.
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#1738
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Außerdem hätte er sich die Hälfte der Fragen nach 10 minütiger Suche im Netz sparen können.
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#1739
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Na, aber die Antwort finde ich dann doch ganz aufschlußreich, insbesondere diesen Part:
Zitat Zitat Warum hat Hamburg im Bundesrat oder seinen Ausschüssen kei- nen Antrag dahingehend gestellt, den § 53 Absatz 9 StVO a.F. nicht wie vorgeschlagen zu streichen? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zum Inhalt der Beratungen in Bun- desratsausschüssen zu äußern. Sind die geheim? Der Senat schließt sich jedenfalls der Auffassung des BMVBS an. Ist der denn gegenüber der Verwaltung weisungsbefugt? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1740
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Sie sind jedenfalls nicht-öffentlich.
Und ja, selbstverständlich ist der Senator gegenüber seiner (!) Verwaltung weisungsbefugt. |
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#1741
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1606 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Zitat VCD-Pressemitteilung 37/10 - identischer Text als pdf im Anhang *Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. *Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. [InstInt] Meinst du die "formale'" Kompetenz oder die "intellektuelle" Kompetenz ![]() Wahrscheinlich beides ![]() |
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#1742
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Die Antwort kann doch jeder auf dieser Seite lesen, dort steht der aktuell gültige Gesetzestext
![]() Und eigentlich wäre diese Seite von ukr überflüssig ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1743
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 ![]() |
Zitat Gegen ungültige Verkehrszeichen kann nicht verstoßen werden. Na also! ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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#1744
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Zitat Seit September 2009 darf auf ihnen nicht mehr geparkt werden (wenn Herr Ramsauer Recht hat, dass die neue StVO nichtig ist, darf allerdings weiterhin dort geparkt werden). Quelle: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-m...hr/radwege.html Richtig dargestellt, trotz dem sehr schlechten Beitrag im Aktiven-Newsletter. http://www.moravia-verkehrsakademie.de/news/news.htm Zitat Schilderwaldverordnung ist nichtig Die 46. StVO-Änderungsverordnung, bekannt geworden als "Schilderwaldverordnung", in Kraft seit 1.9.2009, ist nichtig. Grund ist ein Verstoß gegen das sog . "Zitiergebot". Das Zitiergebot ist ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht, wonach jeder Bürger Anspruch darauf hat, zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung oder ein Bundesminister ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen hat. Dies wurde jedoch versäumt, d.h. die letzte StVO-Änderung beruht, wie jetzt bekannt wurde, auf einer falschen Ermächtigungsgrundlage und ist daher nichtig. Es gelten somit automatisch die StVO und die VwV-StVO in den vor dem 1.9.2009 gültigen Fassungen. Die Konsequenzen dieses Verstoßes sind beträchtlich. Man denke nur an die bereits abgebauten Verkehrsschilder oder an Bußgeldverfahren aufgrund der vermeintlich neuen Rechtslage. Die Fachverlage, insbeondere die Fahrschulverlage, haben natürlich ihre ganzen Lehr- und Prüfungsbücher auf die geänderte StVO umgestellt und können diese jetzt einstampfen - oder müssen darauf warten, dass eine formalrechtlich korrekte StVO in Kraft gesetzt wird. Wie man hört, scheinen auch frühere Änderungsverordnungen gegen das Zitiergebot verstoßen zu haben. Was das wiederum bedeutet, ist noch offen. Allerdings soll noch vor der Sommerpause die 46. ÄndVO erneut verkündet werden - diesmal mit korrekter Präambel, aber auch mit weiteren Änderungen gegenüber der Fassung vom 1.9.2009. http://www.saarland-kommunal.de/fileadmin/...e_Gemeinden.doc :-o http://www.adfc-kreis-harburg.de/kreisverb...eckgezogen.html |
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#1745
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Der Verkehrsblatt-Verlag sieht übrigens keinen Handlungsbedarf und hält die StVO vom September 2009 weiterhin für gültig.
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#1746
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hier dank @tessarakt der "Beweis" zur Gültigkeit der VwV:
Zitat Auf explizite Anfrage hat das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) davon unberührt und weiterhin gültig bleiben. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA). Der Verkehrsblatt-Verlag sieht übrigens keinen Handlungsbedarf und hält die StVO vom September 2009 weiterhin für gültig. ![]() Irgendwie passt das ins Bild. Jeder erkennt einen Fehler in der 46. ÄndVO. Nur zu den Folgen (Nichtigkeit ja oder Nein) unterscheidet es sich: Pro Nichtigkeit
Contra Nichtigkeit
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#1747
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Weiß eigentlich jemand, wann die Mai-Ausgaben von VRR und NZV erscheinen?
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#1748
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
dank @tessarakt der "Beweis" zur Gültigkeit der VwV: Zitat Auf explizite Anfrage hat das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) davon unberührt und weiterhin gültig bleiben. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA). Sag ich doch ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#1749
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Hier dank @tessarakt der "Beweis" zur Gültigkeit der VwV: Die Frage, die sich auch hier stellt, ist, ob eine "Mitteilung" in der Lage ist, die Gültigkeit einer Vorschrift zu bejahen oder zu verneinen. Bei der Gültigkeit der 46. ÄndVO war es ja (überwiegend) Konsens, dass eine Pressekonferenz oder eine bloße "Verlautbarung" nicht ausreichend ist, um die Nichtigkeit einer Rechtsvorschrift zu erreichen. Bei der VwV-StVO ist es aber wohl tatsächlich so, denn die muss ja nicht ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, muss nicht vom Bundesrat abgesegnet werden und kann prinzipiell vom zuständigen Ministerium "erlassen" werden. Insofern hatte @ukr (in diesem Thread) wohl recht: alte StVO, neue VwV-StVO. |
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#1750
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http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/sen...hrsschilder.jsp
Zitat Peter Tschöpe vom Fahrlehrerverband erklärt dazu: „Das Schild steht üblicherweise vor einem Bahnübergang. Ein roter Streifen steht für 80 Meter, also folgt hier der Bahnübergang in 240 Metern. Außerdem gilt: Seit dem 1. September 2009 darf man ab der dreistreifigen Bake Kraftfahrzeuge nicht mehr überholen – das heißt also weder Mofa, noch Moped, noch sonstige Kraftfahrzeuge. Wer es trotzdem macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit." Da hat sich wohl auch die Fahrlehrerschaft gegen Ramsi verschworen. Wobei die Aussage zur dreisteifigen Bake auch so nicht ganz korrekt ist. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43 |