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#1901
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#1902
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich habe übrigens soeben den Hinweis erhalten, daß lt. Stellungnahme von Rupert Schubert in der Nachlieferung "StVO aktuell", das Jahr 2011 genannt wird:
Zitat Diese so bezeichnete Reparaturverordnung soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums spätestens 2011 erlassen und in Kraft gesetzt werden. Na toll. |
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#1903
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
also ich finds ganz praktisch....
Zitat BMVBS: Aus der Praxis sind bislang damit keinerlei Probleme bekannt. Im Übrigen weise ich nochmals darauf hin, dass die Länder seitens des Verordnungsgebers aufgefordert wurden, Verstöße gegen neu eingeführte oder geänderte Rechtsvorschriften vorerst nicht zu verfolgen. Auch die neu eingeführten Verkehrszeichen werden dem Vernehmen nach bislang nicht weiter aufgestellt. Dieser Bitte leisten die Länder ebenfalls bereits Folge. fürs Parken oder Befahren der "VielleichtBusspur" ganz praktisch ![]() |
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#1904
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Frage: http://www.gudrun-lukin.de/landtag/anfrage...22-anfrage.html Antwort: http://www.gudrun-lukin.de/landtag/anfrage...22-antwort.html Zitat Die Streichung sollte nur zur Rechtsbereinigung dienen und wurde im Verfahren nicht problematisiert. Warum auch ![]() Zitat Im Bereich der Straßenbaulastzuständigkeit des Landes existieren nach Aussage des Thüringer Landesamtesfür Bau und Verkehr keine alten Verkehrszeichen. Insofern besteht kein Handlungsbedarf. Ich leere schonmal den Speicher meiner Digitalkamera....so so.... keine alten VZ ... Nun ja, ich gebe zu, viele sind "minderwertige VZ" die sich nur an Fußgänger und Radfahrer richten, aber alt sind sie wohl. Ich bin ein Fotoalbum aus nur einer Stadt in Thüringen |
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#1905
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Richtet sich das Zusatzzeichen unter Zeichen 220 denn wirklich nur an Radfahrer, hier es ist es das Richtige (nach 45)
![]() Und die Sabine hat ihre Seite immer noch nicht geändert. Warum nur ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1906
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
so, wer meine kleine Diskussion um das HV nach Einmündungen von Links mit der Bussgeldbehörde Berlin kennt, weiß das sie mir alle Feuer der Hölle angedroht hat, wenn ich nicht endlich der Häresie (V46) abschwöre
und zum einzigen wahren Glauben zurueckfinde (V45) Nun hat hat der Oberpriester entschieden, bzw sich un-elegant aus der Affäre gezogen ![]() Klick mich und natürlich ist ein Widerspruch ausgeschlossen, Schade ![]() Aber heute bin ich wieder an der Stelle und es juckt mir im Bremspedalfuß, mich dort wieder abzustellen. ![]() PS: "wegen einer Owi" ... nich mal die genaue Owi wurde zitiert ![]() |
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#1907
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Tja, das wollte man Dir halt nicht gönnen, am Ende hätte ein dazu befugtes Gericht festgestellt, dass der Herr Ramsauer vom wahren Glauben (V46) abgefallen ist...
![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1908
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 ![]() |
Glückwunsch
![]() Viel Erfolg bei der weiteren Ausnutzung der "V46-Parkplätze" ![]() -------------------- Gruß Enrico
![]() Bildung ist Bundessache! |
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#1909
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
da gibt es noch eine schöne NichtBusspur... aber ich fürchte da muss ich mein Auto gegen Gebühr erstmal auslösen
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#1910
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#1911
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1912
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wie ausgelaufen?
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#1913
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#1914
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
is da nur die Farbe verlaufen oder hat sich jemand die Mühe gemacht ?
Meins, was ich noch ablichten wollte, hängt in ca 2,5 Metern Höhe und sieht natürlich "errötet" aus. PS: habe eben deine kopfüber 80 (km/h) live bewundern dürfen ![]() verrückt an was man zufällig sogleich nach deinem Posting vorbeifährt. |
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#1915
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_Georg_g_* |
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#1916
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Der Webauftritt wurde modernisiert, dabei hat sich auch die Seitenstruktur geändert. Daran kann ich nichts Besonderes finden.
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#1917
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Parkzonen ? neue Parkzonen ? (ab 1:40 Min)
War da nich mal was .... ?? ![]() Ach ja, das ging ja nicht, weil PR sagt eine Zahl ist falsch. Aber wir Berliner sind ja clever. Man hat also statt Zeichen 314.1 an allen Strassen und Zufahrten Zeichen 290 aufgestellt, mit ZZ Bewohner frei und ZZ Parkschein 9-xx h frei (genaues Foto folgt noch) ob das sooooo ok ist ? |
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#1918
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ab 1.1.2011 sollen die VZ 290 durch VZ 314.1 ausgetauscht werden.
Bei größeren Anwohnerparkzonen ist mir aus anderen Städten jedoch nur die Version mit VZ 290 mit ZZ "Anwohner mit Parkausweis frei" bekannt. Warum auch nicht? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#1919
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 ![]() |
puh, im kreuzzug gegen die radwegbenutzungspflicht scheint durch die neue stvo also kein rückschlag zu drohen. ich bin erleichtert.
Zitat Aber wir Berliner sind ja clever. Man hat also statt Zeichen 314.1 an allen Strassen und Zufahrten Zeichen 290 aufgestellt, mit ZZ Bewohner frei und ZZ Parkschein 9-xx h frei (genaues Foto folgt noch) Bzgl. der neuen Parkraumbewirtschaftungszone im Prenzlauer Berg hab ich mich auch schon gefragt ob die Ausgestaltung des Zonenhalteverbots zulässig ist. Zwar sagt die VwV-StVO zu Zeichen 290.1 und 290.2, dass für solche Fälle eigtl. Z.314.1 und 314.2 (Parkraumbewirtschaftungszone) verwendet werden, diese Zeichen gibt es aber (noch) gar nicht, sofern man an die Nichtigkeit der letzten StVO-Änderung glaubt. |
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#1920
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Aber möglicherweise wird die Benutzung von Schutzstreifen durch Radfahrer in v46b jetzt erlaubt.
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#1921
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 ![]() |
Durften Radfahrer nach V46 a Schutzstreifen nicht benutzen?
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#1922
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Nein. "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden."
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#1923
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Zwar sagt die VwV-StVO zu Zeichen 290.1 und 290.2, dass für solche Fälle eigtl. Z.314.1 und 314.2 (Parkraumbewirtschaftungszone) verwendet werden, diese Zeichen gibt es aber (noch) gar nicht, sofern man an die Nichtigkeit der letzten StVO-Änderung glaubt. Wie gesagt, die Z 290 sind nur Behelfslösung; im Januar sollen sie gegen 314.1 getauscht werden. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#1924
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@tessarakt:
Trotdem verstehe ich nicht, was du mit diesem Posting meinst: Zitat Aber möglicherweise wird die Benutzung von Schutzstreifen durch Radfahrer in v46b jetzt erlaubt.
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#1925
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
puh, im kreuzzug gegen die radwegbenutzungspflicht scheint durch die neue stvo also kein rückschlag zu drohen. ich bin erleichtert. Gibt es dafür eine Quelle? ![]() @tessarakt: Trotdem verstehe ich nicht, was du mit diesem Posting meinst: Zitat Aber möglicherweise wird die Benutzung von Schutzstreifen durch Radfahrer in v46b jetzt erlaubt. Die Antwort steckt in dem zitiertem: "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden." Ein Radfahrer ist ein Fahrzeugführer. Diese dürfen Schutzstreifen aber "nur bei Bedarf überfahren." Ohne speziellen Bedarf besteht daher kein Benutzungsrecht / ein Benutzungsverbot. § 2 Abs. 4 StVO V46 räumt Radlern zwar ein Benutzungsrecht für "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241" ein. Dies greift aber nur, wenn man dem Schutzstreifen als "Radweg" ansieht. |
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#1926
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Die Antwort steckt in dem zitiertem: "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden." Ein Radfahrer ist ein Fahrzeugführer. Diese dürfen Schutzstreifen aber "nur bei Bedarf überfahren." Ohne speziellen Bedarf besteht daher kein Benutzungsrecht / ein Benutzungsverbot. In der heilen Vorstellungswelt des Verkehrsministeriums befindet sich der Radfahrer vor der Anwendung dieser Regel schon rechts der Markierung ![]() |
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#1927
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ja, da war mal was mit der VwV-StVO, genauer Randnummer 36 zu § 45 StVO. Da steht: "Dabei ist das Muster zu verwenden, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekannt gibt." Wurde im Verkehrsblatt wirklich mal dieses Muster bekanntgegeben? ![]() |
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#1928
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#1929
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
In der heilen Vorstellungswelt des Verkehrsministeriums befindet sich der Radfahrer vor der Anwendung dieser Regel schon rechts der Markierung ![]() ...also auf dem Schutzstreifen, den sie nicht überfahren dürfen! Die Leitlinie markiert Diesen nur! Die Verwendung des Begriffs "überfahren" anstelle von "befahren" weist IMO darauf hin, dass hier nicht der Schutzstreifen selbst, sondern die Leitlinie gemeint ist. Vergleiche hierzu die alte Formulierung nach StVO v.45: Zitat Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren Hier passt sich die redaktionelle Qualität in StVO v.46 perfekt der Anwendungsrealität der Sch(m)utzstreifen an. "Form follows function", sozusagen ![]() |
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#1930
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 ![]() |
Zitat Gibt es dafür eine Quelle? think.gif Wenn ja, dann wäre ich daran interessiert. @ Mitleser: siehe Beitrag # 1896 von tessarakt zu diesem Thema. |
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#1931
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Achso. Aaber da gilt für mich, den Tag nicht vor dem Abend zu loben. Und dass kleine Korrekturen und Systemanpassungen zu "ungewollten" inhaltlichen Auswirkungen führen, kann man ja immer wieder gerne und auch in der StVO V46 sehen.
Lassen wir uns also überraschen, der Entwurf soll ja vor der Sommerpause stehen. ![]() |
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#1932
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
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#1933
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
http://www.abendblatt.de/region/stormarn/a...hilderwald.html
Zitat So hat das Bundesverkehrsministerium Teile der Novelle der StVo Anfang 2010 aus formalen Gründen für ungültig erklärt. Teile? ![]() |
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#1934
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wer den "Abendblatt-umsonst-lesen"- Trick nicht kennt, und kein Abo hat, muss für das Lesen leider bezahlen.
![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#1935
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
http://www.abendblatt.de/region/stormarn/a...hilderwald.html Zitat Wenn ein Schild erst einmal steht, dann hat es per Gesetz zunächst einmal Bestandschutz. Aus diesem Grund ist es sehr aufwendig, es wieder zu entfernen. Für jedes Zeichen, das abgebaut werden soll, müssen erst Stellungnahmen der Polizei, des Landesstraßenamts, der jeweiligen Gemeinde und der Verkehrsaufsicht eingeholt werden. Hier geht aber einiges durcheinander: Ist es nicht so, dass dieser ominöse "Bestandsschutz" nicht für die Behörde, sondern bestenfalls nur für Verkehrsteilnehmer gilt, die stehende Verkehrszeichen anfechten wollen? Außerdem ist das mit dem Einholen der Stellungnahmen vor der Errichtung der Schilder Vorschrift. Die Verfahrensweise der Entfernung ist jedoch ungeregelt, und daher komplett dem Belieben der StVB überlassen. |
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#1936
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Aha:
http://www.reifenpresse.de/news/alle-news/....html?tx_ttnews[backPid]=16&cHash=25e5b1a018 http://www.live-pr.com/bund-will-situative...r1048573599.htm |
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#1937
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Die Fahrerlaubnisverordnung soll übrigens auf der Bundesratssitzung am 15. Oktober neu beschlossen werden:
Entwurf der Tagesordnung TOP 31. Die Verletzung des Zitiergebots bei der letzten StVO-Novelle betraf ja den Umstand, dass die FeV in der Anlage 12 bei der Einteilung der Probezeitverstöße in A und B Verstöße Verweise auf die StVO enthält. Diese Liste wurde bei der strittigen Novelle neu gefasst, weil ja die Verkehrszeichen in die Anlagen verschoben wurde. Dabei wurde vergessen, die gesetzliche Grundlage für eine Änderung der FeV zu benennen. Hier die Drucksache 531/10 Zitat A. Zielsetzung Beseitigung von Unklarheiten über die Gültigkeit der Rechtsvorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Ablösung der derzeitigen Verordnung in einem einzigen Verfahren, da zum Teil einzelne Vorschriften durch verschiedene Änderungsverordnungen mehrfach geändert worden sind, ohne dass die Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 GG umfassend überprüft wird. Dabei sind alle Änderungen der ursprünglichen Fassung vom 18.08.1998, die am 1.01.1999 in Kraft getreten ist, zu berücksichtigen. B. Lösung Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung, um die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Verweise auf die Anlagen zur StVO in der Anlage 12 zur FeV sind im Entwurf der Neufassung der FeV nicht mehr existent. Auf Seite 177 des Entwurfs findet sich dann die Zitat Begründung
A. Allgemeines Um Unsicherheiten über die Regelung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18.08.1998 (BGBl. I S. 2097), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 16.07.2009 (BGBl. I S. 2097) zu beseitigen, wird diese durch eine Ablöseverordnung neu erlassen. Damit wird der gesamte Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung neu beschlossen und damit aus Gründen der Rechtssicherheit eine eindeutige Textfassung geschaffen. Unsicherheiten der gültigen Textfassung sind durch die verschiedensten Rechtsänderungen eingetreten, da insbesondere die Frage der Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 GG, die zum Teil einzelne Vorschriften mehrfach geändert haben, nicht umfassend und rechtssicher aufgeklärt werden kann. Insbesondere muss nicht jede einzelne Rechtsänderung der vergangenen Legislaturperioden einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#1938
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die markierten Stellen sind in der Tat eindrucksvoll. Kollektive Verwirrung + Offenbarungseid.
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#1939
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Keine Verweise auf Anlagen? Also Verweise auf eine veraltete Fassung der StVO? Na, wenn das im Zweifelsfall nicht zu langwierigen Verfahren führt ...
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#1940
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Für die FeV ist das natürlich eine saubere Lösung mit dem kompletten Neuerlass. Dies wurde ja auch für die StVO schon mehrfach als einzige "zukunftssichere" Variante hier im Forum genannt.
Nett finde ich den Hinweis, dass die "gültigen Textfassung... nicht umfassend und rechtssicher aufgeklärt werden kann." Man hat wohl erkannt, dass sich nicht nur Verfassungsjuristen sondern auch Ministerien streiten. ![]() Aber warum dann die neue FeV ausgerechnet auf ebenfalls strittige Normen (hier StVO) derart verweist, dass man sich ganz klar zu einer bestimmten Fassung (hier V45) bekennt, ist mir unbegreiflich. So zum Beispiel durch "die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2, § 42 Absatz 4a)" in Anlage 12. Es hätte mit Sicherheit einen Weg gegeben, die Verweise so zu gestalten, dass sie auf beide Fassungen anwendbar sind. Oder man hätte eine Art salvatorische Klausel ("FeV bezieht sich auf StVO V45, wenn jedoch V46 anwendbar, dann gelten folgende Bestimmungen") aufstellen können. Aber so ?!? ![]() |
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#1941
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Im Zuge dieser Umgestaltungsmassnahme sind unter anderem diese (angeblichen) Verkehrszeichen neu aufgestellt worden.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1942
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
...welches offenbar selbst gebastelt wurde, denn die amtliche Variante (die es nie gegeben hat) sieht etwas anders aus.
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#1943
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 382 Beigetreten: 20.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35578 ![]() |
Weiß jemand, ob es schon Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit der StVO gibt? Mit der Zeit müsste es doch schon das ein oder andere Urteil geben...
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Beitrag
#1944
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hab die Beiträge zum Thema Winterreifenpflicht in den Thread "Interessantes Urteil Thema Sommer-/Winterreifen" verschoben.
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Beitrag
#1945
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Danke!
dann kann man diesen Thread doch auch erst mal schließen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#1946
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Diese herrlichen Thread?
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Beitrag
#1947
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
So war es nicht gemeint ... zusammenführend ... weiterleitend ... damit keiner herumhirrt
So gedacht -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#1948
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
naja, irgendwie hatte es ja schon ein bischen mit der Änderung einer StVO zu tun
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Beitrag
#1949
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Sicherlich, wenn auch weniger um die Gültigkeit irgendwelcher Schilder. Darum ging es aber nicht. Es hatte sich in zwei Threads parallel eine Winterreifenpflicht-Diskussion entwickelt, und das ist doch wohl eher kontraproduktiv. Aus dem Grund hab ich die Diskussionen zusammengeführt.
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Beitrag
#1950
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich hatte kürzlich beim BMVBS nach dem Bearbeitungsstand hinsichtlich der StVO-Neufassung gefragt. Heute kam die Antwort (Bürgerservice):
Zitat Vor dem Hintergrund der Nichtigkeit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat Herr Bundesminister Dr.
Ramsauer die Fachabteilungen gebeten, eine umfangreiche Prüfung auch anderer Verordnungen im Bereich des Straßenverkehrs vorzunehmen. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, hierbei gilt der Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Die Prüfung wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie insoweit um ein wenig Geduld und Ihr Verständnis. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 02:45 |