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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
ukr
Beitrag 05.08.2010, 20:59
Beitrag #1901


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Zitat (tessarakt @ 05.08.2010, 21:58) *
Aber wieso sind die gleichen Beamten jetzt plötzlich fähiger?
Weil jetzt die Frau Leue das Sagen hat.
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ukr
Beitrag 06.08.2010, 17:36
Beitrag #1902


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Ich habe übrigens soeben den Hinweis erhalten, daß lt. Stellungnahme von Rupert Schubert in der Nachlieferung "StVO aktuell", das Jahr 2011 genannt wird:

Zitat
Diese so bezeichnete Reparaturverordnung soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums spätestens 2011 erlassen und in Kraft gesetzt werden.

Na toll.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2010, 23:40
Beitrag #1903


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also ich finds ganz praktisch....

Zitat BMVBS: Aus der Praxis sind bislang damit keinerlei Probleme bekannt. Im Übrigen weise ich nochmals darauf hin, dass die Länder seitens des Verordnungsgebers aufgefordert wurden, Verstöße gegen neu eingeführte oder geänderte Rechtsvorschriften vorerst nicht zu verfolgen. Auch die neu eingeführten Verkehrszeichen werden dem Vernehmen nach bislang nicht weiter aufgestellt. Dieser Bitte leisten die Länder ebenfalls bereits Folge.

fürs Parken oder Befahren der "VielleichtBusspur" ganz praktisch whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.08.2010, 00:05
Beitrag #1904


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Zitat (ukr @ 19.07.2010, 00:48) *
Frage: http://www.gudrun-lukin.de/landtag/anfrage...22-anfrage.html

Antwort: http://www.gudrun-lukin.de/landtag/anfrage...22-antwort.html

Zitat
Die Streichung sollte nur zur Rechtsbereinigung dienen und wurde im Verfahren nicht problematisiert.
Warum auch thread.gif

Zitat
Im Bereich der Straßenbaulastzuständigkeit des Landes existieren nach Aussage des Thüringer Landesamtesfür Bau und Verkehr keine alten Verkehrszeichen. Insofern besteht kein Handlungsbedarf.
Ich leere schonmal den Speicher meiner Digitalkamera....


so so.... keine alten VZ ...
Nun ja, ich gebe zu, viele sind "minderwertige VZ" die sich nur an Fußgänger und Radfahrer richten, aber alt sind sie wohl.

Ich bin ein Fotoalbum aus nur einer Stadt in Thüringen
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Heinz Wäscher
Beitrag 07.08.2010, 02:04
Beitrag #1905


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Richtet sich das Zusatzzeichen unter Zeichen 220 denn wirklich nur an Radfahrer, hier es ist es das Richtige (nach 45) whistling.gif

Und die Sabine hat ihre Seite immer noch nicht geändert. Warum nur thread.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.08.2010, 11:09
Beitrag #1906


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so, wer meine kleine Diskussion um das HV nach Einmündungen von Links mit der Bussgeldbehörde Berlin kennt, weiß das sie mir alle Feuer der Hölle angedroht hat, wenn ich nicht endlich der Häresie (V46) abschwöre
und zum einzigen wahren Glauben zurueckfinde (V45)

Nun hat hat der Oberpriester entschieden, bzw sich un-elegant aus der Affäre gezogen sad.gif

Klick mich

und natürlich ist ein Widerspruch ausgeschlossen, Schade wink.gif
Aber heute bin ich wieder an der Stelle und es juckt mir im Bremspedalfuß, mich dort wieder abzustellen. whistling.gif


PS: "wegen einer Owi" ... nich mal die genaue Owi wurde zitiert crybaby.gif
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mgka
Beitrag 19.08.2010, 13:06
Beitrag #1907


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Tja, das wollte man Dir halt nicht gönnen, am Ende hätte ein dazu befugtes Gericht festgestellt, dass der Herr Ramsauer vom wahren Glauben (V46) abgefallen ist... rolleyes.gif


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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Enrico
Beitrag 19.08.2010, 21:26
Beitrag #1908


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Glückwunsch flowers.gif
Viel Erfolg bei der weiteren Ausnutzung der "V46-Parkplätze" thumbup.gif


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Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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oscar_the_grouch
Beitrag 19.08.2010, 22:02
Beitrag #1909


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da gibt es noch eine schöne NichtBusspur... aber ich fürchte da muss ich mein Auto gegen Gebühr erstmal auslösen wink.gif
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ukr
Beitrag 20.08.2010, 10:56
Beitrag #1910


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Zitat (Ramsauer)
"Verkehrszeichen halten augenscheinlich länger"


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2010, 11:56
Beitrag #1911


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Zitat (ukr @ 20.08.2010, 11:56) *
Zitat (Ramsauer)
"Verkehrszeichen halten augenscheinlich länger"




ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Du doofer !

genauso so eins sah ich gestern hier.
Wollt ich heute fotografieren und hatte den Umweg schon eingeplant. sadwalk.gif

wavey.gif laugh2.gif

Ist das eigentlich nur ausgelaufen ? Ist das möglich ?
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ukr
Beitrag 20.08.2010, 12:18
Beitrag #1912


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Wie ausgelaufen?
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Pogge
Beitrag 20.08.2010, 12:23
Beitrag #1913


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Zitat (ukr @ 20.08.2010, 13:18) *
Wie ausgelaufen?


Na, so, wie das Bild bei Paulchen Panther wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2010, 23:48
Beitrag #1914


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is da nur die Farbe verlaufen oder hat sich jemand die Mühe gemacht ?
Meins, was ich noch ablichten wollte, hängt in ca 2,5 Metern Höhe und sieht natürlich "errötet" aus.

PS: habe eben deine kopfüber 80 (km/h) live bewundern dürfen smile.gif
verrückt an was man zufällig sogleich nach deinem Posting vorbeifährt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.08.2010, 21:38
Beitrag #1915


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Na sowas, der Link auf der Seite des BMVBS klappt nicht mehr whistling.gif
Dafür gibt es diese merkwürdige Seite think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.08.2010, 23:34
Beitrag #1916





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Der Webauftritt wurde modernisiert, dabei hat sich auch die Seitenstruktur geändert. Daran kann ich nichts Besonderes finden.
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.09.2010, 21:50
Beitrag #1917


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Parkzonen ? neue Parkzonen ? (ab 1:40 Min)
War da nich mal was .... ?? book.gif
Ach ja, das ging ja nicht, weil PR sagt eine Zahl ist falsch.
Aber wir Berliner sind ja clever. Man hat also statt Zeichen 314.1 an allen Strassen und Zufahrten Zeichen 290 aufgestellt, mit ZZ Bewohner frei und ZZ Parkschein 9-xx h frei
(genaues Foto folgt noch)

ob das sooooo ok ist ?
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durban
Beitrag 08.09.2010, 22:48
Beitrag #1918


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Ab 1.1.2011 sollen die VZ 290 durch VZ 314.1 ausgetauscht werden.

Bei größeren Anwohnerparkzonen ist mir aus anderen Städten jedoch nur die Version mit VZ 290 mit ZZ "Anwohner mit Parkausweis frei" bekannt. Warum auch nicht?


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petichen
Beitrag 08.09.2010, 23:16
Beitrag #1919


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puh, im kreuzzug gegen die radwegbenutzungspflicht scheint durch die neue stvo also kein rückschlag zu drohen. ich bin erleichtert.

Zitat
Aber wir Berliner sind ja clever. Man hat also statt Zeichen 314.1 an allen Strassen und Zufahrten Zeichen 290 aufgestellt, mit ZZ Bewohner frei und ZZ Parkschein 9-xx h frei
(genaues Foto folgt noch)


Bzgl. der neuen Parkraumbewirtschaftungszone im Prenzlauer Berg hab ich mich auch schon gefragt ob die Ausgestaltung des Zonenhalteverbots zulässig ist. Zwar sagt die VwV-StVO zu Zeichen 290.1 und 290.2, dass für solche Fälle eigtl. Z.314.1 und 314.2 (Parkraumbewirtschaftungszone) verwendet werden, diese Zeichen gibt es aber (noch) gar nicht, sofern man an die Nichtigkeit der letzten StVO-Änderung glaubt.
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tessarakt
Beitrag 08.09.2010, 23:22
Beitrag #1920


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Aber möglicherweise wird die Benutzung von Schutzstreifen durch Radfahrer in v46b jetzt erlaubt.
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petichen
Beitrag 08.09.2010, 23:31
Beitrag #1921


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Durften Radfahrer nach V46 a Schutzstreifen nicht benutzen? huh.gif
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tessarakt
Beitrag 08.09.2010, 23:51
Beitrag #1922


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Nein. "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden."
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durban
Beitrag 09.09.2010, 00:45
Beitrag #1923


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Zitat (petichen @ 08.09.2010, 23:16) *
Zwar sagt die VwV-StVO zu Zeichen 290.1 und 290.2, dass für solche Fälle eigtl. Z.314.1 und 314.2 (Parkraumbewirtschaftungszone) verwendet werden, diese Zeichen gibt es aber (noch) gar nicht, sofern man an die Nichtigkeit der letzten StVO-Änderung glaubt.


Wie gesagt, die Z 290 sind nur Behelfslösung; im Januar sollen sie gegen 314.1 getauscht werden.


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petichen
Beitrag 09.09.2010, 01:59
Beitrag #1924


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@tessarakt:

Trotdem verstehe ich nicht, was du mit diesem Posting meinst:

Zitat
Aber möglicherweise wird die Benutzung von Schutzstreifen durch Radfahrer in v46b jetzt erlaubt.
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Mitleser
Beitrag 09.09.2010, 06:11
Beitrag #1925


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Zitat (petichen @ 09.09.2010, 00:16) *
puh, im kreuzzug gegen die radwegbenutzungspflicht scheint durch die neue stvo also kein rückschlag zu drohen. ich bin erleichtert.

Gibt es dafür eine Quelle? think.gif Wenn ja, dann wäre ich daran interessiert.


Zitat (petichen @ 09.09.2010, 02:59) *
@tessarakt:

Trotdem verstehe ich nicht, was du mit diesem Posting meinst:

Zitat
Aber möglicherweise wird die Benutzung von Schutzstreifen durch Radfahrer in v46b jetzt erlaubt.


Die Antwort steckt in dem zitiertem: "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden."
Ein Radfahrer ist ein Fahrzeugführer. Diese dürfen Schutzstreifen aber "nur bei Bedarf überfahren." Ohne speziellen Bedarf besteht daher kein Benutzungsrecht / ein Benutzungsverbot.
§ 2 Abs. 4 StVO V46 räumt Radlern zwar ein Benutzungsrecht für "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241" ein. Dies greift aber nur, wenn man dem Schutzstreifen als "Radweg" ansieht.
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granny
Beitrag 09.09.2010, 08:31
Beitrag #1926


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Zitat (Mitleser @ 09.09.2010, 07:11) *
Die Antwort steckt in dem zitiertem: "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden."
Ein Radfahrer ist ein Fahrzeugführer. Diese dürfen Schutzstreifen aber "nur bei Bedarf überfahren." Ohne speziellen Bedarf besteht daher kein Benutzungsrecht / ein Benutzungsverbot.

In der heilen Vorstellungswelt des Verkehrsministeriums befindet sich der Radfahrer vor der Anwendung dieser Regel schon rechts der Markierung whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 09.09.2010, 08:49
Beitrag #1927


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.09.2010, 22:50) *
Parkzonen ? neue Parkzonen ? (ab 1:40 Min)
War da nich mal was .... ?? book.gif

Ja, da war mal was mit der VwV-StVO, genauer Randnummer 36 zu § 45 StVO.
Da steht: "Dabei ist das Muster zu verwenden, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekannt gibt." Wurde im Verkehrsblatt wirklich mal dieses Muster bekanntgegeben? think.gif
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Pogge
Beitrag 09.09.2010, 09:47
Beitrag #1928


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Zitat (granny @ 09.09.2010, 09:31) *
In der heilen Vorstellungswelt des Verkehrsministeriums befindet sich der Radfahrer vor der Anwendung dieser Regel schon rechts der Markierung whistling.gif

...also auf dem Schutzstreifen, den sie nicht überfahren dürfen!
Die Leitlinie markiert Diesen nur!
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granny
Beitrag 09.09.2010, 11:06
Beitrag #1929


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Zitat (Pogge @ 09.09.2010, 10:47) *
Zitat (granny @ 09.09.2010, 09:31) *
In der heilen Vorstellungswelt des Verkehrsministeriums befindet sich der Radfahrer vor der Anwendung dieser Regel schon rechts der Markierung whistling.gif

...also auf dem Schutzstreifen, den sie nicht überfahren dürfen!
Die Leitlinie markiert Diesen nur!

Die Verwendung des Begriffs "überfahren" anstelle von "befahren" weist IMO darauf hin, dass hier nicht der Schutzstreifen selbst, sondern die Leitlinie gemeint ist. Vergleiche hierzu die alte Formulierung nach StVO v.45:
Zitat
Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren

Hier passt sich die redaktionelle Qualität in StVO v.46 perfekt der Anwendungsrealität der Sch(m)utzstreifen an. "Form follows function", sozusagen laugh2.gif
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petichen
Beitrag 09.09.2010, 15:47
Beitrag #1930


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Zitat
Gibt es dafür eine Quelle? think.gif Wenn ja, dann wäre ich daran interessiert.


@ Mitleser: siehe Beitrag # 1896 von tessarakt zu diesem Thema.
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Mitleser
Beitrag 09.09.2010, 15:51
Beitrag #1931


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Achso. Aaber da gilt für mich, den Tag nicht vor dem Abend zu loben. Und dass kleine Korrekturen und Systemanpassungen zu "ungewollten" inhaltlichen Auswirkungen führen, kann man ja immer wieder gerne und auch in der StVO V46 sehen.

Lassen wir uns also überraschen, der Entwurf soll ja vor der Sommerpause stehen. laugh2.gif
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tessarakt
Beitrag 09.09.2010, 15:57
Beitrag #1932


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Zitat (Mitleser @ 09.09.2010, 16:51) *
Lassen wir uns also überraschen, der Entwurf soll ja vor der Sommerpause stehen. laugh2.gif


Der Sommerpause 2011?
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ukr
Beitrag 17.09.2010, 21:30
Beitrag #1933


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http://www.abendblatt.de/region/stormarn/a...hilderwald.html

Zitat
So hat das Bundesverkehrsministerium Teile der Novelle der StVo Anfang 2010 aus formalen Gründen für ungültig erklärt.

Teile? blink.gif
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durban
Beitrag 17.09.2010, 21:37
Beitrag #1934


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Wer den "Abendblatt-umsonst-lesen"- Trick nicht kennt, und kein Abo hat, muss für das Lesen leider bezahlen. whistling.gif


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granny
Beitrag 17.09.2010, 21:51
Beitrag #1935


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Zitat (ukr @ 17.09.2010, 22:30) *
http://www.abendblatt.de/region/stormarn/a...hilderwald.html
Zitat
Wenn ein Schild erst einmal steht, dann hat es per Gesetz zunächst einmal Bestandschutz. Aus diesem Grund ist es sehr aufwendig, es wieder zu entfernen. Für jedes Zeichen, das abgebaut werden soll, müssen erst Stellungnahmen der Polizei, des Landesstraßenamts, der jeweiligen Gemeinde und der Verkehrsaufsicht eingeholt werden.


Hier geht aber einiges durcheinander: Ist es nicht so, dass dieser ominöse "Bestandsschutz" nicht für die Behörde, sondern bestenfalls nur für Verkehrsteilnehmer gilt, die stehende Verkehrszeichen anfechten wollen? Außerdem ist das mit dem Einholen der Stellungnahmen vor der Errichtung der Schilder Vorschrift. Die Verfahrensweise der Entfernung ist jedoch ungeregelt, und daher komplett dem Belieben der StVB überlassen.
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ukr
Beitrag 29.09.2010, 21:05
Beitrag #1936


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Aha:

http://www.reifenpresse.de/news/alle-news/....html?tx_ttnews[backPid]=16&cHash=25e5b1a018

http://www.live-pr.com/bund-will-situative...r1048573599.htm
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Uwe W
Beitrag 29.09.2010, 21:38
Beitrag #1937


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Die Fahrerlaubnisverordnung soll übrigens auf der Bundesratssitzung am 15. Oktober neu beschlossen werden:

Entwurf der Tagesordnung TOP 31.

Die Verletzung des Zitiergebots bei der letzten StVO-Novelle betraf ja den Umstand, dass die FeV in der Anlage 12 bei der Einteilung der Probezeitverstöße in A und B Verstöße Verweise auf die StVO enthält. Diese Liste wurde bei der strittigen Novelle neu gefasst, weil ja die Verkehrszeichen in die Anlagen verschoben wurde. Dabei wurde vergessen, die gesetzliche Grundlage für eine Änderung der FeV zu benennen.

Hier die Drucksache 531/10

Zitat
A. Zielsetzung
Beseitigung von Unklarheiten über die Gültigkeit der Rechtsvorschriften der
Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Ablösung der derzeitigen Verordnung in
einem einzigen Verfahren, da zum Teil einzelne Vorschriften durch verschiedene
Änderungsverordnungen mehrfach geändert worden sind, ohne dass die
Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen wegen des Verstoßes gegen das
Zitiergebot des Art. 80 GG umfassend überprüft wird.
Dabei sind alle Änderungen
der ursprünglichen Fassung vom 18.08.1998, die am 1.01.1999 in Kraft getreten
ist, zu berücksichtigen.

B. Lösung
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung, um die erforderliche Rechtssicherheit
zu gewährleisten.

Die Verweise auf die Anlagen zur StVO in der Anlage 12 zur FeV sind im Entwurf der Neufassung der FeV nicht mehr existent.
Auf Seite 177 des Entwurfs findet sich dann die
Zitat
Begründung

A. Allgemeines

Um Unsicherheiten über die Regelung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18.08.1998 (BGBl.
I S. 2097), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 16.07.2009 (BGBl. I S. 2097)
zu beseitigen, wird diese durch eine Ablöseverordnung neu erlassen. Damit wird der gesamte
Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung neu beschlossen und damit aus Gründen der Rechtssicherheit
eine eindeutige Textfassung geschaffen. Unsicherheiten der gültigen Textfassung
sind durch die verschiedensten Rechtsänderungen eingetreten, da insbesondere die Frage der
Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot des
Art. 80 GG, die zum Teil einzelne Vorschriften mehrfach geändert haben, nicht umfassend
und rechtssicher aufgeklärt werden kann.
Insbesondere muss nicht jede einzelne Rechtsänderung
der vergangenen Legislaturperioden einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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ukr
Beitrag 29.09.2010, 21:40
Beitrag #1938


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Die markierten Stellen sind in der Tat eindrucksvoll. Kollektive Verwirrung + Offenbarungseid. laugh2.gif
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tessarakt
Beitrag 29.09.2010, 22:00
Beitrag #1939


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Keine Verweise auf Anlagen? Also Verweise auf eine veraltete Fassung der StVO? Na, wenn das im Zweifelsfall nicht zu langwierigen Verfahren führt ...
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Mitleser
Beitrag 30.09.2010, 06:40
Beitrag #1940


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Für die FeV ist das natürlich eine saubere Lösung mit dem kompletten Neuerlass. Dies wurde ja auch für die StVO schon mehrfach als einzige "zukunftssichere" Variante hier im Forum genannt.

Nett finde ich den Hinweis, dass die "gültigen Textfassung... nicht umfassend und rechtssicher aufgeklärt werden kann." Man hat wohl erkannt, dass sich nicht nur Verfassungsjuristen sondern auch Ministerien streiten. laugh2.gif

Aber warum dann die neue FeV ausgerechnet auf ebenfalls strittige Normen (hier StVO) derart verweist, dass man sich ganz klar zu einer bestimmten Fassung (hier V45) bekennt, ist mir unbegreiflich. So zum Beispiel durch "die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2, § 42 Absatz 4a)" in Anlage 12.
Es hätte mit Sicherheit einen Weg gegeben, die Verweise so zu gestalten, dass sie auf beide Fassungen anwendbar sind. Oder man hätte eine Art salvatorische Klausel ("FeV bezieht sich auf StVO V45, wenn jedoch V46 anwendbar, dann gelten folgende Bestimmungen") aufstellen können. Aber so ?!? ranting.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.10.2010, 17:37
Beitrag #1941


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Im Zuge dieser Umgestaltungsmassnahme sind unter anderem diese (angeblichen) Verkehrszeichen neu aufgestellt worden.


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ukr
Beitrag 02.10.2010, 17:47
Beitrag #1942


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...welches offenbar selbst gebastelt wurde, denn die amtliche Variante (die es nie gegeben hat) sieht etwas anders aus.
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fraktum
Beitrag 04.10.2010, 14:34
Beitrag #1943


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Weiß jemand, ob es schon Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit der StVO gibt? Mit der Zeit müsste es doch schon das ein oder andere Urteil geben...
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Jens
Beitrag 06.10.2010, 19:43
Beitrag #1944


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Ich hab die Beiträge zum Thema Winterreifenpflicht in den Thread "Interessantes Urteil Thema Sommer-/Winterreifen" verschoben.


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janr
Beitrag 06.10.2010, 19:58
Beitrag #1945


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Danke!

dann kann man diesen Thread doch auch erst mal schließen.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ukr
Beitrag 06.10.2010, 19:59
Beitrag #1946


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Diese herrlichen Thread? blink.gif
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janr
Beitrag 06.10.2010, 20:14
Beitrag #1947


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So war es nicht gemeint ... zusammenführend ... weiterleitend ... damit keiner herumhirrt
So gedacht


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.10.2010, 20:48
Beitrag #1948


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naja, irgendwie hatte es ja schon ein bischen mit der Änderung einer StVO zu tun blushing.gif
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Jens
Beitrag 06.10.2010, 20:58
Beitrag #1949


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Sicherlich, wenn auch weniger um die Gültigkeit irgendwelcher Schilder. Darum ging es aber nicht. Es hatte sich in zwei Threads parallel eine Winterreifenpflicht-Diskussion entwickelt, und das ist doch wohl eher kontraproduktiv. Aus dem Grund hab ich die Diskussionen zusammengeführt.


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ukr
Beitrag 07.10.2010, 17:49
Beitrag #1950


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Ich hatte kürzlich beim BMVBS nach dem Bearbeitungsstand hinsichtlich der StVO-Neufassung gefragt. Heute kam die Antwort (Bürgerservice):

Zitat
Vor dem Hintergrund der Nichtigkeit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat Herr Bundesminister Dr.
Ramsauer die Fachabteilungen gebeten, eine umfangreiche Prüfung auch anderer Verordnungen im Bereich des Straßenverkehrs vorzunehmen. Es wird
mit Hochdruck daran gearbeitet, hierbei gilt der Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Die Prüfung wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie insoweit um ein wenig Geduld und Ihr Verständnis.
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