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#1951
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Bei einem Verfahren vor dem OVG Koblenz spielt die (Nicht-)Nichtigkeit ja ganz explizit eine Rolle.
Vor dem BVerwG ist eine Revision vom BayVGH zum Thema RWBP anhängig, aber da kann man die Frage wohl offenlassen. Hoffentlich passiert da endlich mal etwas. Ansonsten verhalte ich mich in freigegebenen Fußgängerzonen momentan lediglich v46-konform. Möchte mich vielleicht jemand anzeigen? |
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#1952
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Eine Kleinigkeit am Rande:
In der schleswig- holsteinischen Stadt Ahrensburg machte man sich ja, quasi im vorauseilenden Gehorsam, recht forsch an die Umsetzung der V46: ![]() (größer) Man hält nach wie vor daran fest; jedenfalls wurden letzte Woche weitere Schilder aufgestellt. Inzwischen gibt es sogar Aufhebungszeichen, die hatte man bis vor einigen Wochen vergeblich gesucht. Ich bin gespannt, ob in Berlin wie versprochen zum 1.1.2011 die Schilder austauscht. Weiß jemand, wie man in Berlin auf dieses Stichdatum kommt? Passiert da irgendetwas im Bezug auf die StVO? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#1953
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Inzwischen gibt es sogar Aufhebungszeichen, die hatte man bis vor einigen Wochen vergeblich gesucht. ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_Georg_g_* |
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#1954
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Weiß jemand, wie man in Berlin auf dieses Stichdatum kommt? Passiert da irgendetwas im Bezug auf die StVO? Hattest du das nicht schon mal in einem anderen Beitrag gefragt? Ich wüsste jedenfalls nicht, was sich am 31.12.2010 oder 01.01.2011 in Bezug auf die V46 ändern sollte. Je nachdem, welcher Theorie man folgt, bleibt sie weiterhin nichtig oder weiterhin gültig. Das gilt wohl auch dann, wenn am 16.10.2010 die V47 in Kraft treten wird (falls es dazu kommt). |
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#1955
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Für die FeV ist das natürlich eine saubere Lösung mit dem kompletten Neuerlass. Dies wurde ja auch für die StVO schon mehrfach als einzige "zukunftssichere" Variante hier im Forum genannt. Nett finde ich den Hinweis, dass die "gültigen Textfassung... nicht umfassend und rechtssicher aufgeklärt werden kann." Man hat wohl erkannt, dass sich nicht nur Verfassungsjuristen sondern auch Ministerien streiten. ![]() Erlaubt mir, dass ich den Neuerlass der FeV in diesem Forumsbereich anspreche. Aber aufgrund des o.g. Verweises ist mir aufgefallen, dass unser Gesetzgeber die angepasste FeV neu erlässt, er aber in der Bundesrats- Drucksache vergessen hat, die FeV den Vorgaben der 3. EG- Führerscheinrichtlinie anzupassen. Termin ist hier der 19.01.2011 ! Darin wird z.B. unter anderem zu diesem Datum die Einführung der FE- Klasse AM unter Wegfall der nationalen Klasse M gefordert. Ich finde aber nichts in der BR- Drucksache darüber. Auch hier muss also trotz Neuerlass nachrepariert werden. |
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#1956
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Sieht ja ganz nett aus, aber beim unteren Zz ist man wohl doch in den Untiefen zwischen V45/V46/VzKat sowie Vz 314.1 und Vz 290 vom Kurs abgekommen. ![]() Die da gezeigte Kombination macht zumindest keinen Sinn und ist laut StVO auch nicht vorgesehen. Aber ansonsten herrscht damit für Ahrensburg wenigstens Klarheit über den vermeintlichen Willen in Bezug auf V45/V46. |
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#1957
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Inzwischen gibt es sogar Aufhebungszeichen, die hatte man bis vor einigen Wochen vergeblich gesucht. ![]() ![]() Tja, man weiß es nicht. Weder die P-, noch die 20- Zone war aufgehoben worden. Ich mutmaße, im Hinblick auf Erfahrungen mit den Verantwortlichen, auf "man sieht ja, was gemeint ist". ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#1958
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zitat Zitat BMVBS Anmerkung: Die auf der Internetseite des BMVBS eingestellte Fassung der StVO berücksichtigt, dass die 46. Änderungsverordnung nach Auffassung des BMVBS und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes verstößt. Bei www.gesetze-im-internet.de handelt es sich um eine Normendokumentation, die immer auf der verkündeten Rechtslage beruht und daher auch die durch die 46. Änderungsverordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1959
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Jetzt wird mir auch klar, warum ich erst nach vier Monaten eine entsprechende Antwort vom BMJ erhalten habe. Siehe hier.
![]() Aber da sie wortgleich mit dem beim BMVBS eingestellten Text ist, hat man sich wohl aufwendig zwischen den Ministerien abgestimmt. Und das traurige ist, dass man sich nicht einigen konnte. ![]() |
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#1960
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Was hat eigentlich das Umweltministerium damit zu tun ???
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#1961
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Feinstaub
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#1962
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Der Herr Sigmar Gabriel hat als Umweltminister die 46. ÄndVO mit verordnet (nachzulessen im BGBl Teil I, 2009, Nr. 52 vom 13.08.2009, Seite 2631 ff. Und damit bleibt das BMU auch für die Zukunft für diese ÄndVO in der Bütt.
Zu der Ehre kam er ua, weil die Umweltzonen betroffen waren. Edit: Zweiter ![]() ![]() |
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#1963
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich hätte es auch noch kürzer fassen können:
Z 270.1 ![]() |
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#1964
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
an BEIDE: DANKE !
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#1965
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 27.11.2006 Wohnort: ...ein Ort am Würmsee Mitglieds-Nr.: 25831 ![]() |
Mal ne Frage:
Ich habe mich mal, wie so manch anderer sicher auch, an das BMVBS gewandt und auf die unterschiedlichen Versionen der StVO auf den Internetseiten von Verkehrs- und Justizministerium hingewiesen. Auf meine Anfrage bekam ich auch eine Standardantwort, die mich natürlich nicht ganz zufriedengestellt hat. Ich habe also noch einmal geantwortet und die auch in diesem Thread zitierten Aussagen aus LTO und der Antwort auf die kleine Anfrage der Thüringer Linke-Abgeordneten erwähnt. Nun möchte sich ein Herr aus dem Ministerium mit mir telefonisch über das ganze unterhalten... Bin ich da der einzige oder haben andere auch schon Telefonkontakt zum BMVBS gehabt? |
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#1966
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Mein letzter Telefonkontakt war im August 2009, damals noch mit dem Lohmann - hierbei ging es um den gestrichenen Absatz 9 im §53.
Ansonsten sehe ich derzeit keinen Grund dort anzurufen. Die Informatinen, daß es hinsichtlich einer novellierten Novelle wohl langsam vorwärts gehen soll, habe ich schon anderweitig erhalten. ![]() |
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#1967
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Zitat ...einer novellierten Novelle wohl langsam vorwärts gehen soll, Welches Wort hattest du in diesem Satz betonen wollen: Langsam oder Vorwärts? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#1968
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
vorwärts
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#1969
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Ach so! Und ich dachte, dass da ganz oben allmählich jemand ...
gehen soll ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#1970
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Die neue (alte) FeV soll jetzt als TOP 27 beschlossen werden: Erläuterungen zur Tagesordnung
Es bestehen aber ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit übergeordnetem europäischen Recht bei § 28 (4) und der analogen Regelung in § 29 (3): Die Nr. 2 soll nach nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur nur dann angewandt werden dürfen, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nr. 3 erfüllt sind. Das ist Gegenstand der Vorlagefrage Grasser an den EUGH. Die Nr. 3 soll wiederum nach Ansicht etlicher Gerichte weiterhin nur angewandt werden dürfen, wenn der EU-Fahrerlaubniserwerb vor Ablauf einer Sperrfrist oder während eines Fahrverbots erfolgte, wie es der Rechtsprechung des EUGH zur 2. Führerscheinrichtlinie entspricht. Das ist Gegenstand von 2 Vorabentscheidungsersuchen an den EUGH. Letztendlich hat vor kurzem der für Grundsatzfragen im Verkehr zuständige leitende Regierungsdirektor in der Hamburger Innenbehörde einen Aufsatz in der NJW veröffentlicht, dass er auch Nr. 4 für zweifelhaft hält und in Nr. 3 die Voraussetzungen des Verzichts und der Versagung zumindest für klärungsbedürftig hält. Aber an dieses heiße Eisen traut sich anscheinend kein Politiker heran. In der vorliegenden Sitzung geht es stattdessen um die weltbewegende Frage, ob bei Vorfahrtverletzungen von Probezeitlern, die ein "Vorfahrt achten" Zeichen 205 oder 206 missachtet haben, man dieses Zeichen in § 42 StVO oder in der Anlage 2 zur StVO suchen muss. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#1971
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Mich als Anwender irgendeiner StVO würde es aber auch brennend interessieren, wo diese Zeichen gefunden werden können
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1972
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht schreibt:
Zitat Ergänzend weise ich auf Folgendes hin:
1. Die Ausführungen der Revision zur Rechtslage nach Inkrafttreten der 46. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL 2009 Teil 1, S. 2631) sind überholt, da die 46. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aufgrund folgender zweier Ver- stöße gegen das Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) insgesamt nichtig ist. Die in Artikel 1 der Änderungsverordnung vorgenommene KlarsteIlung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 der StVO wurde auf die falsche Ermächtigungsgrundlage zur Kennzeich- nung von Verboten flir den Kraftfahrzeugverkehr in den nach § 40 des Bundeslmmissi- onsschutzgesetzes festgelegten Gebieten nach Bekanntgabe austauscharmer Wetterlagen gestützt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5b StVG). Für die Änderung der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung in Artikel 3 der Änderungs- verordnung wurde keine Ermächtigungsgrundlage genannt; es hätte § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe m StVG genannt werden müssen. Diese Auffassung wird vom BMVBS und vom BMI geteilt. Es gilt daher weiter die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. |
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#1973
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Zitat Es gilt daher weiter die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Kann nicht sein, siehe Entwurf zur Winterreifenpflicht. ![]() |
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#1974
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Das ist ein Bus mit Busanhänger für Personentransport. Wäre nach der neuen StVO (V46) doch gar nicht mehr erlaubt.
![]() (steht zwar Fürth drauf, war heut aber am Westfriedhof/München) ![]() Uploaded with ImageShack.us -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1975
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Das ist ein Bus mit Busanhänger für Personentransport. Wäre nach der neuen StVO (V46) doch gar nicht mehr erlaubt. ![]() Da muss ich mal Wikipedia zitieren: "Seit dem 1. Juli 1960 ist gemäß StVZO in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung von Personen im Anhänger untersagt, das entsprechende Gesetz wurde bereits 1956 verabschiedet." Ist also nicht erst mit der V46 nicht mehr erlaubt. Trotzdem gibt es dafür in letzter Zeit wieder einige Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von "Versuchen". Es gibt da eine kleine Übersicht über aktuelle Einsätze in D. |
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#1976
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
In der V45 steht aber irgendwie was von Anhängern mit einer Achse, und im Wikipediaartikel übrigens, daß es ab 2002 wieder erlaubt war.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1977
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht schreibt: Zitat … Es gilt daher weiter die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Hier irrt der gute Mann in jedem Fall. Denn Artikel 1 Nr. 6 Zitat In § 49 Absatz 1 Nummer 18 wird die Angabe "Abs. 6 bis 10" durch die Angabe Absatz 6 bis 11" ersetzt der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009, BGBl. I S. 734 trat am 1. September 2009 in Kraft. Interessant ist übrigens, daß diese Änderung in der StVO, welche das BMVBS auf seiner Homepage bereithält, eingepflegt ist, dort aber behauptet wird, es handele sich um eine StVO "Stand April 2009". Wäre nach der neuen StVO (V46) doch gar nicht mehr erlaubt. ![]() In der V45 steht aber irgendwie was von Anhängern mit einer Achse, Wo find ich das? Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch ![]() -------------------- |
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#1978
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Wo find ich das? Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch ![]() ![]() §21, Satz1, 3. "in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen." Da steht nix von Anhänger sondern Wohnwagen hinter KFZ. Ist zwar auch ein Anhänger, das hat sich wohl bei mir eingenistet. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1979
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
"in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen." Deine StVO ist aber schon ein wenig älter? In der Version V45 (beim BMVBS), sowie in der Version V46 hier im VP und beim BMJ heißt es Zitat in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen
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#1980
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1981
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
oh
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#1982
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Aus dem Verwaltungsbericht des Bürgermeisters von Kaltenkirchen an die Stadtvertretung:
Zitat Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2010 wurde beschlos- sen, dass eine Parkraumbewirtschaftungszone in einigen Bereichen der Innenstadt mit einer einheitlichen Höchstparkdauer von zwei Stunden eingerichtet werden soll. Die Einrichtung dieser Parkraumbewirtschaftungszone kann erst nach dem Inkrafttre- ten der geänderten Straßenverkehrsordnung erfolgen. Eine Nachfrage bei dem Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ergab, dass mit einem Inkraft- treten der veränderten Verordnung im 1.Quartal 2011 gerechnet wird. Ist das die hier fragliche Änderung? :-o ... Auch eine interessante Sichtweise: 4. Zitat Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Sünwoldt trägt den dieser Niederschrift als Anlage 1) beigefügten Verwal- tungsbericht vor. Auf Anfrage von Stadtvertreter Barkowsky teilt Herr Poschmann mit, dass die Einrichtung von Parkraumzonen in einer Verordnung des Bundes geregelt war. Diese Verordnung bein- haltete u. a. auch einen Austausch von bestimmten Verkehrszeichen, wogegen sich die Kommunen öffentlich gewehrt haben. Aufgrund der Kritik wurde die Verordnung wieder auf- gehoben. Es ist beabsichtigt im Frühjahr eine neue Verordnung zu erlassen. Nach Erlass der neuen Verordnung können die Parkraumzonen in Kaltenkirchen eingerichtet werden. |
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#1983
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Gilt eigentlich die StVO-DDR im Beitrittsgebiet noch?
Konkret gibt es wohl noch das Alkoholverbot. http://bundesrecht.juris.de/stvo_ddr/DDNR002570977.html Das BMJ meint wohl, dass es noch nie aufgehoben wurde. |
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#1984
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wäre die Frage, wie man die Ordnungsstrafe zahlen soll.
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#1985
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Gilt eigentlich die StVO-DDR im Beitrittsgebiet noch? Konkret gibt es wohl noch das Alkoholverbot. Ist die Antwort "ja" oder "nein", daß würde mich brennend interessieren ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1986
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das ist eine neue Aufgabe für Ramsauer. Der kann dann erklären, daß er das generelle Alkoholverbot noch vor Beginn der Faschingszeit aufheben will...
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#1987
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Habe zum Alkoholverbot (StVO-DDR) folgendes gefunden:
Im Einigungsvertrag (Anlage I Kap. XI B III Anlage I Kapitel IX Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III) wurde festgelegt, dass Bundesrecht auf den im Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgender Maßgabe in Kraft treten. Dann folgt eine Aufzählung. Unter dem Buchstaben a) wird ausgeführt, dass § 24 a StVG bis zum 31.12.1992 keine Anwendung findet. In der Bundesratsdrucksache 32/92 wurde weiterhin ein Gesetzesentwurf gefunden, der folgende Zielsetzung hatte: "Der Entwurf verfolgt das Ziel einer Harmoisierung der mit dem Einigungsvertrag enstandenen unterschiedlichen Rechtsanwendung beim Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholenwirkung durch herabsetzung der Alkohol-Promille-Grenze auf 0,5 %o". Begründung: "Die Tennung zwischen Alkoholgenuß und Führen von Fahrzeugen ist zwar verkehrliche Pflicht, die in beiden Teilen Deutschlands schon früher gleichermaßen galt. Hinsichtlich der Qualifizierung als Ordnungswidrigkeit ist die Pflicht jedoch bis 1992 weiterhin unterschiedlich ausgestaltet. Nach Art 8 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 a des Einigungsvertrages findet die 0,8 %o Regelung des § 24 a StVG bis zum 31.12.1992 in dem in Art. 3 des Vertrages genannten Gebiet keine Anwendung. Bis dahin gelten dort die Vorschriften der §§ 7 und 47 der StVO-DDR." Im Art. 8 des Vertrages wurde also scheinbar ein Ablaufdatum des § 7 StVO-DDR auf den 31.12.1992 festgelegt. Die genannte Bundesratsdrucksache war der Beginn zur Einführung zur 0,5 %o-Grenze, die jedoch erst Jahre später tatsächlich eingeführt wurde. |
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#1988
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Und ich habe in dieser Verordnung und diesem Vertrag jeweils diesen interessanten Absatz gefunden:
Zitat 4. Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - vom 26. Mai 1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung vom 9. September 1986 (GBl. I Nr. 31 S. 417), mit folgenden Maßgaben: a) Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 1990 fort. b) § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 bis 3 gilt über den 31. Dezember 1990 fort. Was will uns b) sagen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1989
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Die Aussage, § 7 Abs. 2 gilt über den 31. Dez. 1990 fort ist ja auch korrekt. Allerdings wurde auch festgelegt, dass er nur bis zum 31.12.1992 gilt und nach diesem Datum der § 24 a StVG anzuwenden ist.
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#1990
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Im Ergebnis für den Verkehrsteilnehmer richtig, in der Herleitung aber nicht.
§ 7 Abs. 2 StVO-DDR gilt immer noch. Nur das seit dem 01.01.1993 daneben § 24a StVG gilt. Damit haben wir zwei konkurrierende Vorschriften. Der VT kann sich jedoch in einem Rechtsstaat immer auf die für ihn "günstigere" Regelung berufen - und das ist § 24a StVG. Man könnte auch im Rahmen einer Rechtsbereinigung die wertlosen Reste der DDR-StVO endlich mal außer Kraft setzen. Hat man aber bisher nicht. Und das führt weiterhin zu einer folgenlosen Verwirrung. Ist wie auf dem Computer. Da gibt es nach einigen Jahren auch viele unnütze Dateien, die eigentlich keinen stören, die aber auch nie gelöscht werden. |
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#1991
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die bereits im Rahmen der kommenden(?) Winterreifenpflicht diskutierte Frage, welche Version der StVO geändert wird, bekommt neue Nahrung.
Bei der Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom heutigen Tage heißt es: "... zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist ...". Und nun? |
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#1992
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Nun werden wir nachfragen, was das soll.
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#1993
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#1994
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
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#1995
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
perfekt
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#1996
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Je mehr, desto besser!
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#1997
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und nun? ...wissen wir, dass es Herrn Ramsauer an Autorität in seinem Ministerium mangelt ![]() Wieso? Er hat es doch selbst unterschrieben. ![]() Und wenn die Herren Gabriel und Tiefensee für einen Zitierfehler vollkommen, höchstpersönlich, politisch, ... verantwortlich sind, dann ist es Herr R. auch. ![]() |
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#1998
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#1999
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Je mehr, desto besser! Wie du meinst - dann hat das BMVBS jetzt eine Anfrage mehr ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#2000
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich werde mal bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nachfragen, ob sie nun die Rechtsansicht aufrecht erhält, daß die 46. ÄVO nichtig ist
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 23:59 |