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#1994
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
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#1995
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
perfekt
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#1996
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Je mehr, desto besser!
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#1997
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und nun? ...wissen wir, dass es Herrn Ramsauer an Autorität in seinem Ministerium mangelt ![]() Wieso? Er hat es doch selbst unterschrieben. ![]() Und wenn die Herren Gabriel und Tiefensee für einen Zitierfehler vollkommen, höchstpersönlich, politisch, ... verantwortlich sind, dann ist es Herr R. auch. ![]() |
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#1998
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#1999
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Je mehr, desto besser! Wie du meinst - dann hat das BMVBS jetzt eine Anfrage mehr ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#2000
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich werde mal bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nachfragen, ob sie nun die Rechtsansicht aufrecht erhält, daß die 46. ÄVO nichtig ist
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2001
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Args ... ich hab mal angefangen, das zu formulieren, das kriege ich aber in keinen für meinen Ansprechpartner sinnvollen Zusammenhang formuliert, deswegen laß ich's erst mal bleiben.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2002
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
War das ein Hilferuf? Oder ...
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#2003
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nee, meine Ursprungsidee war einfach Unfug.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2004
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Mir ist gerade noch ein m.W. bisher nicht diskutierter Fehler aufgefallen.
Der § 42 Abs. 6 Nr 1 e) StVO lautete so: Zitat sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen; Daraus hat man dann folgendes gemacht: Zitat (§ 7a Abs. 2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Das Rechtsüberholen auf Beschleunigungsstreifen ist auf einmal auf Straßen a.g.O beschränkt. In der amtlichen Begründung kann ich keine Absicht erkennen. Zitat (Zu Artikel 1 Nr. 6 (§ 7a StVO)) Die Abs. 1 und 3 sind eine Übernahme der bis dahin in der Erläuterung f zu Zeichen 340 getroffenen Regelung. Bzgl. Abs. 3 wurde das Wort „Verzögerungsstreifen“ durch das Wort „Ausfädelungsstreifen“ ersetzt. Hinsichtlich Abs. 2 handelt es sich um eine sprachlich bereinigte Übernahme der bis dahin in der Erläuterung e zu Zeichen 340 getroffenen Regelung. Das Wort „Beschleunigungsstreifen“ wird in Anpassung an die eigentliche Zweckbestimmung durch das Wort „Einfädelungsstreifen“ ersetzt. Im Interesse der besseren Verständlichkeit werden die schon lange verwendeten verkehrstechnischen Begriffe „Einfädelungsstreifen“ und „Ausfädelungsstreifen“ eingeführt.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#2005
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Frag nach ...
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#2006
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Da es auch markierte Fahrstreifen sind, würde ich hier §7 Abs. 3 StVO heranziehen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#2007
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mit Zustimmung des Bundesrates hat das BMVBS nunmehr die StVO V46 ((BGBl. I, 2009, S. 2631) erstmalig geändert - bei der Änderung der 9. AusnVO war es ja nur eine Bezugnahme. Mehr Beweis für die Nichtanwendung des Nichtigkeitsthese braucht es wohl nicht.
![]() Mal schauen, ob das BMVBS antwortet. Bei der 9. AusnVO schweigen sie ja bislang noch, oder? |
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#2008
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 ![]() |
Hab mal 'ne Frage zu der neuen Winterreifenpflicht, die lt. Presse ab morgen gelten soll.
Wird dafür ein extra Gesetz erlassen -> Winterreifenpflichtgesetz etwa? ![]() oder gibts ab morgen 'ne neue StVO, in der die Pflicht dann geregelt wird oder wie und wo wird diese Regelung eingefügt? |
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#2009
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Siehe eine Antwort über Deinem Posting
![]() Und wenn der Webserver vom Online-Bundesgesetzblatt wieder läuft, dann kannst Du im obigen Link die "Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung" durchlesen. ![]() |
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#2010
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
"Winterreifen sind Reifen, von denen der Hersteller behauptet, dass sie Winterreifen sind." - oder so ähnlich ...
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#2011
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Och Mensch, was ist denn das für ein Saftladen!
![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#2012
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Ich denke, es kristallisiert sich immer stärker heraus, dass Ramsauers "Zitierfehler" eine riesengroße Nebelkerze war, mit der verhindert werden sollte, dass jeder, der unter einem "Herzpfeil-Parkverbotsschild" parkt gegen das Knöllchen vor Gericht zieht. Mittlerweile wurden viele Schilder getauscht, bei den meisten Bürgern, die das überhaupt mitbekommen haben, hat sich verfestigt, dass die alten Schilder gelten. Mit den paar übrigen Schildern und "Streithanseln" kann man offensichtlich gut leben.
Als Erinnerung nochmal die Presseerklärung von damals: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemi...en-gueltig.html Zitat Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.
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#2013
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Diese Nebelkerze könnte jedoch ein gewaltiger politischer Bumerang werden, wenn, ja wenn, öffentlich nachgefragt wird. Ramsauer hat nur drei Antwortalternativen:
Die Nichtigkeitsthese war ja durchaus vertretbar (<- Umschreibung für "Gegenteil ist nicht ganz genau gesetzlich festgelegt"). Aber dann muss man sie auch durchgehend vertreten und schnellstmöglich und lautlos die Kuh vom Eis bringen. Dass Ramsauer dies nicht gelungen ist, ist ihm politisch anzulasten. |
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#2014
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Möglichkeit 1 fällt meiner Meinung nach aus, da somit zum 2. Mal kurz hintereinander die Winterreifenpflicht gekippt wäre...
Ich denke, er nimmt Tor 4: Totschweigen und so tun, als wäre nie was gewesen. Höchstens evtl. die Bemerkung, dass es jetzt eh egal ist, da die Schilder ja weg sind und er eh gegen den Schilderwald ist. |
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#2015
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Welche Schilder sind schon weg? Die sind vielleicht eingeschneit, aber nicht weg. Zumindest nicht in Massen und nicht flächendeckend.
Ups, ich höre ein leises Didgeridoo. ![]() |
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#2016
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#2017
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
schnellstmöglich und lautlos die Kuh vom Eis bringen. Dass Ramsauer dies nicht gelungen ist, ist ihm politisch anzulasten. Das war doch garnicht gewollt. Rausauer hat den Fehler gesucht um ihn öffentlich auszuschlachten und nicht um ihn ohne Aufsehen zu beheben. Und das nur, um wegen Pipifax in der Öffentlichkeit als der große Macher dazustehen. ![]() Sonst wäre der Fehler behoben worden, ohne, das überhaupt jemand was bemerkt hätte. |
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#2018
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#2019
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Faktisch nichts neues - als VP-Stammuser war das schon klar. Nichtsdestoweniger bin ich mal gespannt, was jetzt in der Praxis rauskommt.
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#2020
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Neu ist es in der Tat nicht, zumindest für VP'ler. Aber mit den alten Verkehrszeichen hat es ja auch so angefangen.
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#2021
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#2022
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Du meinst sicher die kommunikativen Transmissionsriemen? Das ergibt sich.
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#2023
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Mit Verlaub: Dem ersten Absatze wohnt möglicherweise ein Fehler inne: "pünktlich zum Winterbeginn" kommt die Novelle durchaus, denn bekanntermaßen beginnt der Winter am 21. oder 22. Dezember. Man darf sich nicht irritieren lassen und der irrigen Annahme folgen, mit "Winterbeginn" sei das Aufkommen winterlicher Witterungsverhältnisse (man spricht auch vom "Wintereinbruch") gemeint; die herrschenden Witterungsverhältnisse sind - auch wenn es inhaltlich um ebensolche geht - für die kalendarische Terminbestimmung (und damit eben auch für die Pünktlichkeit) irrelevant. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#2024
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
besser?
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#2025
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Fast
![]() "tritt" fehlt. Sie tritt am 4. Dezember in Kraft. ![]() Aber dann ist's perfekt ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#2026
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ist doch schon verbessert - Danke auch an Jens
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#2027
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Die bereits im Rahmen der kommenden(?) Winterreifenpflicht diskutierte Frage, welche Version der StVO geändert wird, bekommt neue Nahrung. Bei der Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom heutigen Tage heißt es: "... zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist ...". Und nun? Im BGBl. vom 01.12.2010 lautet der Artikel 1 anders, wie von dir zitiert. ... der StVO vom 16. November 1970 ( BGBl. I S. 1565, 1971 I, S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 05. August 2009 (BGBl I S. 2631) geändert worden ist....... Es wird als Grundlage die StVO aus 1970 genannt und nicht, wie von dir angeführt, aus dem Jahr 1998. Auch ist ein anderer Artikel angeführt. Das ändert natürlich nichts an der Problematik mit der 46. ÄndVO. |
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#2028
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
"Anders"? "BGBl I vom 01.12.2010"?
Kann es sein, dass Du BGBl I, S. 1624 (vom 30.11.2010 - 5. Änderung der 9. AusnVO zu § 18 StVO - "... zuletzt durch Artikel 6 ...") und BGBl. I, S. 1737 (vom 03.12.2010 - ÄndVO zur StVO und BKatV - "... zuletzt durch Artikel 1 ...") verwechselt hast? ![]() Aber hast Recht: die Frage zur V46 stellt sich in beiden Verordnungen (s.o.) ![]() |
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#2029
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Nee, keine Verwechslung in Bezug auf Inhalt. Das Bundesgesetzblatt ist vom 03.12.2010 und das von mir Zitierte befindet sich dort auf Seite 1737. Hatte lediglich beim Datum einen Schreibfehler, da die VO vom 01.12.2010 ist (und nicht das Ausgabedatum des BGBl).
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#2030
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich bin ja gespannt, ob und wie sich die Online-StVO auf der Website des BMVBS verändern wird.
![]() Bei Juris und DVR ist der neue Inhalt schon eingepflegt und auch das VP ist wie immer vorbildlich. |
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#2031
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#2032
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 248 Beigetreten: 22.06.2007 Wohnort: Osthessen Mitglieds-Nr.: 33280 ![]() |
Im BGBl. vom 01.12.2010 lautet der Artikel 1 anders, wie von dir zitiert. ... der StVO vom 16. November 1970 ( BGBl. I S. 1565, 1971 I, S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 05. August 2009 (BGBl I S. 2631) geändert worden ist....... Es wird als Grundlage die StVO aus 1970 genannt und nicht, wie von dir angeführt, aus dem Jahr 1998. Auch ist ein anderer Artikel angeführt. Das ändert natürlich nichts an der Problematik mit der 46. ÄndVO. Die Verordnung vom 1. Dezember bezieht sich auf die StVO selbst (vom 16. November 1970), während sich die Verordnung vom 11. November auf die 9. Ausnahmeverordnung zu StVO (vom 15. Oktober 1998) bezieht. Von daher sind diese Angaben schon richtig. Bei Juris und DVR ist der neue Inhalt schon eingepflegt und auch das VP ist wie immer vorbildlich. Hier im VP wurde allerdings die Änderung der Nr. 6 BKat übersehen ![]() -------------------- Dubium sapientiae initium.
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#2033
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Danke für den Hinweis, ich werds an die Admins weitergeben
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#2034
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Was ist denn jetzt mit den alten Verkehrzeichen, § 53 StVO enthält ja immer noch keinen Hinweis mehr darauf?
Geht jetzt wieder alles von vorne los ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2035
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wie kommst Du drauf, daß sich da was ändern sollte?
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#2036
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Offensichtlich sind die alten Verkehrszeichen weiterhin ungültig - denn die StVO scheint nun doch nicht nichtig zu sein. Entsprechend ist die Novelle gültig und damit auch die Streichung von Absatz 9 im § 53.
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#2037
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 ![]() |
Na, dann braucht Schurig sein letzes Kommentarwerk zur StVO doch nicht in die Tonne hauen.
![]() -------------------- Don't take life too seriously, you won't get out alive.
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Beitrag
#2038
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Zitat Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.11.2010. Wenn die Fünfte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung der StVO in der Präambel die nichtige Schilderwaldnovelle nennt, bedeutet dies nicht, dass die 46. Änderungsverordnung weiter gültig ist. Es bleibt dabei, sie verstößt gegen das Verfassungsrecht. Der Verstoß gegen das Verfassungsrecht ändert aber nichts daran, dass die Novelle im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Die Nichtigkeit einer Novelle lässt das Bundesgesetzblatt nicht verschwinden. Damit muss auch in der 9. Ausnahmeverordnung auf diesen Rechtsschein Rücksicht genommen werden. Dies gilt selbst für die Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift feststellt. Die Änderungshistorie bleibt von der Verfassungswidrigkeit einer Norm unangetastet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag |
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Beitrag
#2039
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Leue?
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Beitrag
#2040
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Nein, Sachbearbeiterin:
Zitat Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst |
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Beitrag
#2041
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
[Edit: Sorry, irgendwie war die Forensoftware durch unkorrekte Tags verwirrt, jetzt nochmal gescheit in voller Fassung]
Es gibt ja für alles Richtlinien, also auch für Änderungsverordnungen. In diesem Fall gleich ein ganzes Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Zitat (Randnr. 549) Ist das zu ändernde Gesetz nach der letzten Veröffentlichung des Volltextes bereits ein oder mehrere Male geändert worden, so muss im Eingangssatz des ändernden Artikels auf die (letzte) Änderung hingewiesen werden. Der Änderungshinweis lautet: „…, das (zuletzt) durch … geändert worden ist, …“ In der Rechtsetzungspraxis wird im Änderungshinweis stets das letzte verkündete Änderungsgesetz angegeben, auch wenn dieses noch nicht in Kraft getreten ist (sog. schwebende Änderung vgl. Rn. 670 ff.). Dadurch wird sichergestellt, dass die Änderungen in lückenloser Kette bis zur letzten Volltextveröffentlichung zurückverfolgt werden können. Zu Einzelheiten des Änderungshinweises vgl. Rn. 189 ff. Zitat (Randnr. 189) Ist ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung nach der Veröffentlichung des amtlichen Volltextes geändert worden, so muss bei einem Vollzitat hierauf hingewiesen werden. Alle verkündeten Änderungen, auch die der etwa vorhandenen Anlagen oder Anhänge, müssen lückenlos nachvollziehbar sein; auf das Inkrafttreten kommt es nicht an. Angegeben werden nur Änderungen, mit denen der Normgeber den Wortlaut des Gesetzes oder der Rechtsverordnung geändert hat. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die einzelne Vorschriften eines Gesetzes mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht für unvereinbar oder für nichtig erklärt haben, werden im Änderungshinweis nicht aufgeführt. (Hervorhebungen nachträglich von mir) Es ergibt inzwischen für mich nach anfänglichen Schwindelgefühlen auch Sinn. Die Angabe "zuletzt durch ... geändert worden ist" gibt ja nicht an, daß diese Fassung geändert wird, sondern eben nur, wann es das letzte Änderungsgesetz gab. Zweck ist lediglich die Verfolgbarkeit durch die Referenzen. ![]() Ich fürchte, damit können wir die ganze Argumentation vergessen. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#2042
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die Ramsauersche Theorie geht ja aber davon aus, daß es nie zu einer Änderung kam, denn die entsprechende Verordnung war von Anfang an nichtig. Nach meinem Verständnis dürfte der 5.August 2009 garnicht auftauchen.
Zitat Angegeben werden nur Änderungen, mit denen der Normgeber den Wortlaut des Gesetzes oder der Rechtsverordnung geändert hat. Und das hat er ja angeblich nicht. ![]() |
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Beitrag
#2043
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich habe nachträglich hervorgehoben, was wesentlich ist: Darauf, ob die Änderungsverordnungen in Kraft getreten sind, kommt es nicht an.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 19:10 |