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#201
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Nein, ich meine das Alte (siehe Bild von Kuli). Das is aber irgendwie die Version "schmal", oder? Ich glaube, ich hab das neulich auch in "breit" gesehen Achja, Wattestäbchen: Sind doch nur 5 ![]() Edit: Wobei die Aufstellung sowieso lachhaft ist... Die sind einfach zufällig in der Straße verteilt, wie sie gerade da waren (Pfeil nach links, Doppelpfeil, gar kein Pfeil), und nicht etwa hinter Einmündungen, sondern dort, wo gerade eine Laterne oder ein schon vorhandener Mast steht... Aber solang man weiß, was gemeint is... ![]() |
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#202
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Kleine Anmerkung noch zu dem Bild: Der durch das VZ Bahnübergang angekündigte selbige ist natürlich auch hinter dem VZ (auf dem Bild zu sehen) und nicht wie das ZZ sagt vor dem Verkehrszeichen links. Selbiges an zwei weiteren BÜ an der Strecke, aus beiden Fahrtrichtungen so beschildert. Welches Bild bitte??? ![]() ![]() OJ -------------------- Kampf
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#203
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#204
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????? ![]() Bei dem von dir angegebenen Link lande ich im Startbeitrag von 'ukr' zum Thema "ungültige StVO-Zeichen..." ![]() OJ -------------------- Kampf
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Gast_fusel_* |
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#205
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#206
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10992 ![]() |
????? ![]() Bei dem von dir angegebenen Link lande ich im Startbeitrag von 'ukr' zum Thema "ungültige StVO-Zeichen..." ![]() OJ Jein, es ist ein Link genau zu meinem Beitrag #195 vom 29.08. 10:03 Uhr hier in diesem Thread, wo das gemeinte Bild ist. Fusel hat es richtigerweise direkt verlinkt. ![]() |
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#207
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 29.04.2008 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 41726 ![]() |
Wie war es denn jetzt mit dem "ungültigen" Ortseingangsschild? Wie sieht es denn nun aus mit dem Zusatz "Hansestadt"?? Findet sich ja in/vor nahezu allen Hansestädten
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#208
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
????? ![]() Bei dem von dir angegebenen Link lande ich im Startbeitrag von 'ukr' zum Thema "ungültige StVO-Zeichen..." ![]() OJ Jein, es ist ein Link genau zu meinem Beitrag #195 vom 29.08. 10:03 Uhr hier in diesem Thread, wo das gemeinte Bild ist. Fusel hat es richtigerweise direkt verlinkt. ![]() Verbindlichen Dank an Fusel... ![]() --> jetzt seh ich das Bild! @ Commander: nein - bei dem Link landete ich nicht bei deinem Beitrag, sondern im Ursprungsbeitrag des Threads!!! *wunder* OJ -------------------- Kampf
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#209
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#210
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Ich zitiere mal von deiner Seite, ukr:
Natürlich ändert sich bei der Verwendung eines alten Zeichen 365 nichts an der lichten Höhe der Durchfahrt. Ebenso wird der Verkehrsteilnehmer weiterhin eine Tankstelle finden, wenn diese mit dem alten Zeichen 361 beschildert ist. Was ist denn mit Haftungsfragen, wenn z.B. ein altes, ungültiges Zeichen die Durchfahrt beschränkt und ein Lkw z.B. eine Brücke rammt? Und zur Tankstelle: Ein uraltes Schild (auch vom äußerlichen Zustand her) muss nicht zwangsläufig mit der Realität zu tun haben. Bestes Beispiel aus der Umgebung: Kinder-Warnschild mit Zusatz "Kinderreiche Siedlung". Das war vor 30 Jahren. Man kann sich denken, dass man bald beschildern muss: "Achtung! Rentner-Wanderung" :-) |
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#211
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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#212
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#213
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 29.04.2008 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 41726 ![]() |
es es richtig, das z.B Vorwegweiser (Z 438, 439, 449) aber auch Z 500 (Überleitungstafel) und einige andere weiterhin mit "Herzpfeilen" versehen sind?
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#214
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ja das ist richtig.
![]() ..und ich möchte mit der Seite nicht dazu aufrufen, dem Herzpfeil den Krieg zu erklären ![]() |
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#215
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 29.04.2008 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 41726 ![]() |
mag den herzpfeil!!
sieht irgendwie gefälliger aus. übrigens echt super seite. was ich an den neuen regelungen echt nicht gut finde, das offensichtlich (lt. wikipedia und sicherestrassen.de) Z 1024-16, also also das Straßenbahn-Piktogramm allgemein, entfallen soll.... |
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#216
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
@ UKR: Beim alten Zeichen 318 (links komplett auf dem Gehweg parken oder so, noch nie gesehen) ist die falsche alte Version abgebildet (auch die hab ich noch nie gesehen
![]() Edit: Ich dachte, man will den Schilderwald lichten ![]() |
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#217
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ist es jetzt korrekt?
Beim Sinnbild muß ich mich auf alte Dokumente verlassen. Vielleicht hat ja jemand ein Foto von einem Original Schild. ![]() Das alte PKW-Sinnbild der StVO hatte nämlich keine Fenster (außer bei Zeichen 129) |
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#218
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Das heißt, Du weißt gar nicht, ob diese Parkzeichen so existiert haben??
Und das alte Zeichen 389 sieht auch selbstgebaut aus ![]() ![]() ![]() ![]() Und nochmal Edit: Das alte Zeichen 388 hat die falsche Nummer ![]() |
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#219
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das heißt, Du weißt gar nicht, ob diese Parkzeichen so existiert haben?? Nein. Ich habe hier verschiedene Dokumente um mir alle Schilder "zusammen zu kratzen". Im HAV ist das Schild so abgebildet, wie ich es gezeigt habe. Die StVO selbst zeigt ja leider nicht alle Schilder. Zitat Und das alte Zeichen 389 sieht auch selbstgebaut aus Ist es auch, hierzu habe ich gar keine Vorlage (außer das Zeichen 388) Zitat Und nochmal Edit: Das alte Zeichen 388 hat die falsche Nummer ![]() Garnicht wahr ![]() |
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#220
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Alles klar. Sonst kann ich im Moment keine Fehler finden
![]() Da wartet noch Arbeit auf Dich ![]() Grüße ![]() Edit: Zu den alten Ampelpfeilen fällt mir ein, daß ich vor kurzem an einer roten Pfeilampel stand mit altem Pfeil, und rechts an der Kreuzung ein Polizeiauto ![]() Edit die x-te: Falsche Annahme gestrichen ![]() |
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#221
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Alles klar. Sonst kann ich im Moment keine Fehler finden ![]() Steht im Einführungstext. Sobald der neue Vz-Kat da ist, werde ich die Nummern ergänzen. Das Nummernsystem wurde nämlich umgekrempelt ![]() Zitat Und die Parkschilder gibt es alle auch noch mit Pfeil, und die alten (wahrscheinlich?) mit Herzpfeil........ Oh bloß nicht. Das sind insgesamt 32 Stück (nur die Aktuellen) ![]() Bei den ganzen alten Schildern (Parkplatz, Tankstelle, Champingplatz) wurden die Pfeile ja auch direkt auf das Schild geklebt. Da gibt es im Prinzip auch zig Varianten. |
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#222
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
na da hat aber jemand sehr gut aufgepasst oder hier mitgelesen :-)
ALLE AUFFAHRTschilder auf der Stadtautobahn hier, die ich grade gesehen habe, entsprechen der neuen StVO. die AutobahnEnde Schilder sind die alten aber ich gehe davon aus das das in der Stadt "leicht" irrelevant ist ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#223
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Wenn du mit "Auffahrtschilder" das Zeichen 330 (künftige Nummer: 330.1) meinst, dann solltest du die Behörde nicht so sehr in Verbindung mit der "neuen StVO" loben, denn diese Zeichen gibt es doch seit mehr als 17 Jahren. Und immerhin ...
... die AutobahnEnde Schilder sind die alten ... ... scheint man ja an gewissen Stellen dann doch gepennt zu haben. |
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#224
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
die 330.1er ( ja mir fiel unterwegs die Nummer nich mehr ein)
sehen aber niegel nagel glaenzend neu aus . incl rostfreier Schrauben |
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#225
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#226
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich habe nicht alle Nebenaspekte dieses Threads verfolgt,
aber ich sehe es folgendermaßen: Im Falle einef Falles werden die Gerichte entscheiden, dass Verkehrszeichen mit "herziger" Pfeilform, "falscher" Schriftart" oder "veraltetem" Design der Piktogramme nach wie vor gültig sind! Begründung: In der StVO sind lediglich die Schilder abgedruckt und erklärt (z.B. "weißer Pfeil auf blauem Grund"), die genauen Formen und Abmessungen der Pfeile (als Vorlage für die Schilderhersteller) befinden sich dagegen in irgendwelchen anderen Verwaltungsvorschriften, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht zugänglich sind, und die ihn auch nichts angehen. Der Hinweis, dass "alte" Schilder voch weiterhin gelten, ist nur DANN erforderlich, wenn sich das Design GRUNDSÄTZLICH ändert (so wie 1971, als das dreieckige Stopschild durch das heute aktuelle achteckige ersetzt wurde). Übrigens: Verkehrszeichen, die seit heute wegfallen, aber dennoch weiterhin herumstehen, brauchen ab heute NICHT mehr beachtet zu werden. Wenn vor der Kurve ein (künftig entfallendes) Steinschlag-Schild (115) steht, und NACH der Kurve sieht es SO aus... ![]() ... dann einfach Augen zu und Vollgas: Das Schild gilt ja nicht mehr ![]() Doc P.S.: Geschwindigkeitsbeschränkungen mit einem "km" hinter der Zahl brauchen meiner Meinung nach WIRKLICH nicht mehr beachtet zu werden, denn sie sind FEHLERHAFT: "km" bezeichnet eine Länge und keine Geschwindigkeit. Sie waren bisher nur deshalb gültig, weil in der StVO stand, dass das "km" für "km/h" steht - und DAS fondet man in der geänderten StVO nicht mehr. -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_Familienvater_* |
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#227
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Danke für die Aktualisierung.. war ganz interessant die Unterschiede mal so übersichtlich gezeigt zu bekommen..
Auf die Diskussionen mit meiner Frau freue ich mich jetzt schon, wenn ich erkläre: das Schild ist ungültig, da brauch ich mich nicht dran zu halten.. und Sohnemann wirds wohl erst recht nicht verstehen.. aber der kennt das ja von der Rechtschreibreform her.. macht halt jeder was er will... Ich hoffe nur die Überlegung: gültig/ungültig kostet nicht zuviel Aufmerksamkeit, schließlich geht man ja nicht täglich damit um.. ![]() Trotzdem gut, dass sich jemand darum kümmert und sich Gedanken darum macht... ![]() |
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#228
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Im Falle einef Falles werden die Gerichte entscheiden, dass Verkehrszeichen mit "herziger" Pfeilform, "falscher" Schriftart" oder "veraltetem" Design der Piktogramme nach wie vor gültig sind! Begründung: In der StVO sind lediglich die Schilder abgedruckt und erklärt (z.B. "weißer Pfeil auf blauem Grund"), die genauen Formen und Abmessungen der Pfeile (als Vorlage für die Schilderhersteller) befinden sich dagegen in irgendwelchen anderen Verwaltungsvorschriften, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht zugänglich sind, und die ihn auch nichts angehen. Hast du eine andere StVO als ich? Bei mir steht nicht "weißer Pfeil auf blauem Grund", sondern ist das Schild abgebildet. Es zählt also die präzise Abbildung (für Mathematiker: Die Figuren müssen kongruent, also deckungsgleich sein). Bereits wenige Millimeter Abweichung führen zur Ungültigkeit. Zitat Wenn vor der Kurve ein (künftig entfallendes) Steinschlag-Schild (115) steht, und NACH der Kurve sieht es SO aus... ![]() ... dann einfach Augen zu und Vollgas: Das Schild gilt ja nicht mehr ![]() Ich will ja nicht altklug erscheinen, aber gerade diese Gefahrzeichen sind weiterhin möglich, nur nicht mehr als "offizielles" Schild sondern als "offiziell gebasteltes". Zitat P.S.: Geschwindigkeitsbeschränkungen mit einem "km" hinter der Zahl brauchen meiner Meinung nach WIRKLICH nicht mehr beachtet zu werden, denn sie sind FEHLERHAFT: "km" bezeichnet eine Länge und keine Geschwindigkeit. Sie waren bisher nur deshalb gültig, weil in der StVO stand, dass das "km" für "km/h" steht - und DAS fondet man in der geänderten StVO nicht mehr. Ein Schild stellt keine wissenschaftlichen Thesen auf, sondern ist ein Bildnis. Es kann also auch "t" (für Tonnen) draufstehen und sich trotzdem auf die Geschwindigkeit beziehen. Warum? Weil die StVO die Bildnisse erklärt. Wenn dort das Schild mit "t" als Geschwindigkeitsschild deklariert wird, dann ist dies so. |
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#229
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#230
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Es kann also auch "t" (für Tonnen) draufstehen und sich trotzdem auf die Geschwindigkeit beziehen. Warum? Weil die StVO die Bildnisse erklärt. Wenn dort das Schild mit "t" als Geschwindigkeitsschild deklariert wird, dann ist dies so... Sag ich doch! "km" als Geschwindigkeitsangabe ist zwar haarsträubender Unfug, war bisher aber zulässig, weil in der StVO stand, das Schilder mit "km" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h angeben. Genau DAS steht heute aber nicht mehr drinne, also bedeutet "km" heute eben NICHT mehr "zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h". ... Bei mir steht nicht "weißer Pfeil auf blauem Grund", sondern ist das Schild abgebildet. Es zählt also die präzise Abbildung (für Mathematiker: Die Figuren müssen kongruent, also deckungsgleich sein). Bereits wenige Millimeter Abweichung führen zur Ungültigkeit. Im meiner StVO sind die Schilder nur wenige Millimeter groß und aus Papier... WO in der StVO steht, dass sie zwar auch größer und aus Blech sein dürfen, dass die Formen aber millimetergenau eingehalten werden müssen? Weitere Frage: Wie ist es mit den Farben? Ist ein Verkehrszeichen noch gültig, wenn es LEICHT verwittert ist? Nach Deiner Interpretation ja wohl nicht, weil eine 70 im Schild dann eben nicht mehr SCHWARZ (RAL 9005), sondern womöglich nur noch "ALU-GRAU" (RAL 7002) ist. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#231
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
... Es kann also auch "t" (für Tonnen) draufstehen und sich trotzdem auf die Geschwindigkeit beziehen. Warum? Weil die StVO die Bildnisse erklärt. Wenn dort das Schild mit "t" als Geschwindigkeitsschild deklariert wird, dann ist dies so... Sag ich doch! "km" als Geschwindigkeitsangabe ist zwar haarsträubender Unfug, war bisher aber zulässig, weil in der StVO stand, das Schilder mit "km" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h angeben. Genau DAS steht heute aber nicht mehr drinne, also bedeutet "km" heute eben NICHT mehr "zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h". Interessant übrigens ist, dass man vom Verkehrsteilnehmer ein integriertes OCR-Modul verlangt... im Vz-Kat hingegen wird ja jede Schildervariante einzeln aufgeführt. Zitat ... Bei mir steht nicht "weißer Pfeil auf blauem Grund", sondern ist das Schild abgebildet. Es zählt also die präzise Abbildung (für Mathematiker: Die Figuren müssen kongruent, also deckungsgleich sein). Bereits wenige Millimeter Abweichung führen zur Ungültigkeit. Im meiner StVO sind die Schilder nur wenige Millimeter groß und aus Papier... WO in der StVO steht, dass sie zwar auch größer und aus Blech sein dürfen, dass die Formen aber millimetergenau eingehalten werden müssen? Bei einer zentrischen Streckung Zitat Weitere Frage: Wie ist es mit den Farben? Ist ein Verkehrszeichen noch gültig, wenn es LEICHT verwittert ist? Nach Deiner Interpretation ja wohl nicht, weil eine 70 im Schild dann eben nicht mehr SCHWARZ (RAL 9005), sondern womöglich nur noch "ALU-GRAU" (RAL 7002) ist. Ita est. Bei verwitterten Haltverbotsschildern parke ich auch. (Kein Scherz.) |
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#232
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2391 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Nochmal nachgefragt:
In der verlinkten Auflistung sind etliche Gefahrenzeichen (z.B. VZ116), die den Eintrag "Entfällt als Verkehrszeichen, bleibt aber weiterhin gültig. Das Piktogramm darf bei besonderen Gefahrenlagen als Bestandteil eines Gefahrzeichens angeordnet werden." haben. Was ist jetzt, wenn so ein Gefahrenzeichen mit einem Streckenverbot zusammensteht? Ist dann STVO §42 (2) "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht." noch anwendbar? |
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#233
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
In der Praxis wird sich wohl bei den Gefahrzeichen garnichts ändern. Wo eine besondere Gefahr besteht, kann weiterhin mit den entsprechenden Zeichen gewarnt werden. Damit bleibt auch die Regelung zur Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anwendbar.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wo eine besondere Gefahr besteht, kann weiterhin mit den entsprechenden Zeichen gewarnt werden. Damit bleibt auch die Regelung zur Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anwendbar... Wie das? Natürlich kann man einen Verkehrsteilnehmer auch mit einem "ungültigen" Verkehrszeichen warnen. Aber ist eine gültige Geschwindigkeitsbeschränkung, die unter einem ungültigen Warnschild angebracht ist, wirklich nach dem Passieren der Gefahrenstelle aufgehoben? Ich dachte immer, ungültige Verkehrszeichen seinen "nicht existent". Doc ![]() -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#235
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Warum sollte das Warnschild ungültig sein?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Auf die Diskussionen mit meiner Frau freue ich mich jetzt schon, wenn ich erkläre: das Schild ist ungültig, da brauch ich mich nicht dran zu halten.. Die Diskussion hatte ich gestern schon mit meiner Mutter während einer Autofahrt, als ich meinte "ungültig... ungültig... ungültig..." ![]() |
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#237
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Die "wegfallenden" Warnzeichen sind definitiv NICHT ungültig, weil ihre Existenz durch die Gesamtheit der Regelungen der StVO gedeckt sind.
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#238
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Die "wegfallenden" Warnzeichen sind definitiv NICHT ungültig, weil ihre Existenz durch die Gesamtheit der Regelungen der StVO gedeckt sind. Kannst Du mir mal erklären, was Du damit meinst? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#239
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Bereits jetzt gibt es ja den Passus, daß je nach Gefahrenlage ein entsprechendes Sinnbild verwendet werden darf. Der fällt ja nicht weg.
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#240
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Bereits jetzt gibt es ja den Passus, daß je nach Gefahrenlage ein entsprechendes Sinnbild verwendet werden darf. Der fällt ja nicht weg. Ich habe nure so viel kapiert: Einige Gefahr-Schlder fallen weg, ohne wegzufallen. ![]() Kann mir mal jemand sagen, was damit gemeint ist? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#241
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ist doch ganz einfach:
Es fallen div. Gefahrenzeichen weg bzw. diese werden nicht mehr in der StVO nummerisch erfaßt. Allerdings läßt der Verordnungsgeber den Verkehrsbehörden und Baubehörden etwas Luft: Auszug aus der neue StVO § 40: Zitat (8) Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen nach Anlage 1 auch die Sinnbilder „Viehtrieb“ und „Reiter“ und Sinnbilder mit folgender Bedeutung (dann folgt die bildliche Auflistung der div. Sinnbilder; die Sinnbilder der gestrichenen VZ) angeordnet werden. Hervorhebung durch michÄhnliches gilt bzw. galt doch in der bisherigen StVO: Zitat (§39 (4)StVO) Werden Sinnbilder auf anderen als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:.....Auflistung ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#242
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Einige Gefahr-Schlder fallen weg, ohne wegzufallen. Na, das Schild gibts nich mehr im Verkehrszeichenkatalog. Stattdessen ist in der StVO jetzt eine Bauanleitung vorhanden. "Man nehme ein dreieckiges weißes Stück Bleck mit rotem Rand und der Spitze oben und klebe ein Sinnbild hinein, fertig ist das Gefahrenzeichen"![]() Kann mir mal jemand sagen, was damit gemeint ist? Doc Steinschlag hat jetzt also nicht mehr die Nummer 115, sondern die Bezeichnung "Gefahrzeichen mit Sinnbild 'Steinschlag'" oder so ähnlich ![]() Das einzige Gefahrzeichen, was wirklich wegfällt, aber trotzdem noch 10 Jahre gültig ist, ist der Gartenzaun |
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#243
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Die "wegfallenden" Warnzeichen sind definitiv NICHT ungültig, weil ihre Existenz durch die Gesamtheit der Regelungen der StVO gedeckt sind. Kannst Du mir mal erklären, was Du damint meinst? Wie von anderen Postern geschrieben: Die bildliche Darstellung entfällt, aber die Sinnbilder dürfen durch entsprechende Regelungen trotzdem auf einem dreieckigen Schild mit rotem Rand eingesetzt werden. Das sich ergebene Schild steht also den alten Schildern in nichts nach. Man will halt die Schilder aus der Warnehmung des Lesers der StVO verbannen (und möglichst auch aus dem Straßenbild). Denn es soll ja Verkehrsbehörden geben, die sich die Schilder der StVO anschauen, und dann überlegen, wo man welches Schild unterbringen kann. Sinnvoller wäre aber der umgekehrte Weg: Erst aufgrund einer besonderen Gefahrenlage ist nach einem Schild zu suchen, was vor der Gefahr warnt. |
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#244
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
Nein, man lichtet den Schilderwald: Man streiche viele Schilder aus der STVO und ersetze sie mit nur einem Schild plus Bauanleitung
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Gast_Familienvater_* |
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#245
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![]() ![]() ![]() dafür ein hübsches Neues, das ich noch nie gesehen habe. Ein Parkplatz für Familien mit Kinderwagen. Zumindest deute ich das Schild so. (Pärchen händchenhaltend mit Kinderwagen) dürfen dort eigentlich auch alleinerziehende parken? |
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#246
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Ja. Und Alleinstehende.
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#247
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich hatte mal gehört, man wolle den Schilderwald lichten.
Darunter würde ich verstehen, dass jemand den Spaten ansetzt und 50% der draußen vorhandenen Schilder ausbuddelt. Und nicht, dass in der StVO irgendwelche Ordnungszahlen durch andere Ordnungszahlen ersetzt werden ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#248
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#249
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#250
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Ita est. Bei verwitterten Haltverbotsschildern parke ich auch. (Kein Scherz.) und wie oft musstest du das schon erfolgreich vor Gericht durchsetzen ? (ind welcher Stadt?) Stadt wird nicht genannt. Aber ich habe noch nie eine Verwarnung/Bußgeldbescheid deswegen bekommen. Das Schild, wo ich das öfters mal mache, wurde allerdings jetzt getauscht. :-( Als Wermutstropfen bleibt aber ein Schild mit einer Parkscheibe in schwarz-weiß und ohne Ziffern. <- ungültig. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 16:50 |