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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Kuli
Beitrag 29.08.2009, 13:15
Beitrag #201


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Zitat (ukr @ 29.08.2009, 12:44) *
Nein, ich meine das Alte (siehe Bild von Kuli).

Das is aber irgendwie die Version "schmal", oder?
Ich glaube, ich hab das neulich auch in "breit" gesehen

Achja, Wattestäbchen: Sind doch nur 5 unsure.gif (+1)
Edit: Wobei die Aufstellung sowieso lachhaft ist...
Die sind einfach zufällig in der Straße verteilt, wie sie gerade da waren (Pfeil nach links, Doppelpfeil, gar kein Pfeil), und nicht etwa hinter Einmündungen, sondern dort, wo gerade eine Laterne oder ein schon vorhandener Mast steht...
Aber solang man weiß, was gemeint is... rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 30.08.2009, 13:27
Beitrag #202


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Zitat (Commander @ 29.08.2009, 09:49) *
Kleine Anmerkung noch zu dem Bild:
Der durch das VZ Bahnübergang angekündigte selbige ist natürlich auch hinter dem VZ (auf dem Bild zu sehen) und nicht wie das ZZ sagt vor dem Verkehrszeichen links. Selbiges an zwei weiteren BÜ an der Strecke, aus beiden Fahrtrichtungen so beschildert.



Welches Bild bitte??? unsure.gif Ich find keins..... crybaby.gif


OJ


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Commander
Beitrag 30.08.2009, 13:31
Beitrag #203


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jenes: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056852360
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MisterOJ
Beitrag 30.08.2009, 14:21
Beitrag #204


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Zitat (Commander @ 30.08.2009, 14:31) *



????? unsure.gif

Bei dem von dir angegebenen Link lande ich im Startbeitrag von 'ukr' zum Thema "ungültige StVO-Zeichen..." crybaby.gif


OJ


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Gast_fusel_*
Beitrag 30.08.2009, 14:27
Beitrag #205





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Bild
besser?
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Commander
Beitrag 30.08.2009, 14:30
Beitrag #206


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Zitat (MisterOJ @ 30.08.2009, 16:21) *
Zitat (Commander @ 30.08.2009, 14:31) *



????? unsure.gif

Bei dem von dir angegebenen Link lande ich im Startbeitrag von 'ukr' zum Thema "ungültige StVO-Zeichen..." crybaby.gif


OJ

Jein, es ist ein Link genau zu meinem Beitrag #195 vom 29.08. 10:03 Uhr hier in diesem Thread, wo das gemeinte Bild ist.

Fusel hat es richtigerweise direkt verlinkt. wavey.gif
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Micha1807
Beitrag 30.08.2009, 16:23
Beitrag #207


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Wie war es denn jetzt mit dem "ungültigen" Ortseingangsschild? Wie sieht es denn nun aus mit dem Zusatz "Hansestadt"?? Findet sich ja in/vor nahezu allen Hansestädten
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MisterOJ
Beitrag 30.08.2009, 17:06
Beitrag #208


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Zitat (Commander @ 30.08.2009, 15:30) *
Zitat (MisterOJ @ 30.08.2009, 16:21) *
Zitat (Commander @ 30.08.2009, 14:31) *



????? unsure.gif

Bei dem von dir angegebenen Link lande ich im Startbeitrag von 'ukr' zum Thema "ungültige StVO-Zeichen..." crybaby.gif


OJ

Jein, es ist ein Link genau zu meinem Beitrag #195 vom 29.08. 10:03 Uhr hier in diesem Thread, wo das gemeinte Bild ist.

Fusel hat es richtigerweise direkt verlinkt. wavey.gif


Verbindlichen Dank an Fusel...
--> jetzt seh ich das Bild!


@ Commander:
nein - bei dem Link landete ich nicht bei deinem Beitrag, sondern im Ursprungsbeitrag des Threads!!! *wunder*


OJ


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ukr
Beitrag 30.08.2009, 20:23
Beitrag #209


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So, die erste Übersicht ist fast fertig blushing.gif

http://rsa-95.de/VZ-Liste.htm
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NN888
Beitrag 30.08.2009, 20:36
Beitrag #210


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Ich zitiere mal von deiner Seite, ukr:

Zitat (ukr @ 30.08.2009, 21:23) *
Natürlich ändert sich bei der Verwendung eines alten Zeichen 365 nichts an der lichten Höhe der Durchfahrt.
Ebenso wird der Verkehrsteilnehmer weiterhin eine Tankstelle finden, wenn diese mit dem alten Zeichen 361 beschildert ist.


Was ist denn mit Haftungsfragen, wenn z.B. ein altes, ungültiges Zeichen die Durchfahrt beschränkt und ein Lkw z.B. eine Brücke rammt?

Und zur Tankstelle: Ein uraltes Schild (auch vom äußerlichen Zustand her) muss nicht zwangsläufig mit der Realität zu tun haben. Bestes Beispiel aus der Umgebung: Kinder-Warnschild mit Zusatz "Kinderreiche Siedlung". Das war vor 30 Jahren. Man kann sich denken, dass man bald beschildern muss: "Achtung! Rentner-Wanderung" :-)
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magnum88
Beitrag 30.08.2009, 20:39
Beitrag #211


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Zitat (ukr @ 30.08.2009, 21:23) *
So, die erste Übersicht ist fast fertig blushing.gif


Super... clapping.gif


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ukr
Beitrag 30.08.2009, 20:51
Beitrag #212


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Zitat (NN888 @ 30.08.2009, 21:36) *
Was ist denn mit Haftungsfragen, wenn z.B. ein altes, ungültiges Zeichen die Durchfahrt beschränkt und ein Lkw z.B. eine Brücke rammt?

Das wird wohl ein Gericht klären müssen
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Micha1807
Beitrag 30.08.2009, 21:52
Beitrag #213


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es es richtig, das z.B Vorwegweiser (Z 438, 439, 449) aber auch Z 500 (Überleitungstafel) und einige andere weiterhin mit "Herzpfeilen" versehen sind?
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ukr
Beitrag 30.08.2009, 22:02
Beitrag #214


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Ja das ist richtig. wavey.gif
..und ich möchte mit der Seite nicht dazu aufrufen, dem Herzpfeil den Krieg zu erklären scared.gif
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Micha1807
Beitrag 30.08.2009, 22:22
Beitrag #215


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mag den herzpfeil!!
sieht irgendwie gefälliger aus.

übrigens echt super seite.

was ich an den neuen regelungen echt nicht gut finde, das offensichtlich (lt. wikipedia und sicherestrassen.de) Z 1024-16, also also das Straßenbahn-Piktogramm allgemein, entfallen soll....
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Haberlon
Beitrag 30.08.2009, 23:02
Beitrag #216


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@ UKR: Beim alten Zeichen 318 (links komplett auf dem Gehweg parken oder so, noch nie gesehen) ist die falsche alte Version abgebildet (auch die hab ich noch nie gesehen think.gif)

Edit: Ich dachte, man will den Schilderwald lichten think.gif Statt sinnlosen und bescheuerten Streichungen hätte man vllt. Z360-51 streichen sollen. So war das doch auch geplant, oder?
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ukr
Beitrag 30.08.2009, 23:07
Beitrag #217


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Ist es jetzt korrekt?
Beim Sinnbild muß ich mich auf alte Dokumente verlassen. Vielleicht hat ja jemand ein Foto von einem Original Schild. wavey.gif
Das alte PKW-Sinnbild der StVO hatte nämlich keine Fenster (außer bei Zeichen 129)
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Haberlon
Beitrag 30.08.2009, 23:10
Beitrag #218


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Das heißt, Du weißt gar nicht, ob diese Parkzeichen so existiert haben??

Und das alte Zeichen 389 sieht auch selbstgebaut aus whistling.gif (warum muß man sowas abschaffen? Genauso wie Richtgeschwindigkeit, ich verstehs einfach nicht ranting.gif mad.gif crybaby.gif )

Und nochmal Edit: Das alte Zeichen 388 hat die falsche Nummer tongue.gif
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ukr
Beitrag 30.08.2009, 23:17
Beitrag #219


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Zitat (Haberlon @ 31.08.2009, 00:10) *
Das heißt, Du weißt gar nicht, ob diese Parkzeichen so existiert haben??

Nein. Ich habe hier verschiedene Dokumente um mir alle Schilder "zusammen zu kratzen". Im HAV ist das Schild so abgebildet, wie ich es gezeigt habe.
Die StVO selbst zeigt ja leider nicht alle Schilder.

Zitat
Und das alte Zeichen 389 sieht auch selbstgebaut aus

Ist es auch, hierzu habe ich gar keine Vorlage (außer das Zeichen 388)

Zitat
Und nochmal Edit: Das alte Zeichen 388 hat die falsche Nummer tongue.gif

Garnicht wahr tongue.gif
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Haberlon
Beitrag 30.08.2009, 23:24
Beitrag #220


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Alles klar. Sonst kann ich im Moment keine Fehler finden rolleyes.gif , außer, daß es Dir wohl zu blöd war, bei den ganzen Park- und Umleitungsvariationen die Z-Nummer hinzuschreiben. Und die Parkschilder gibt es alle auch noch mit Pfeil, und die alten (wahrscheinlich?) mit Herzpfeil........

Da wartet noch Arbeit auf Dich whistling.gif

Grüße laugh2.gif

Edit: Zu den alten Ampelpfeilen fällt mir ein, daß ich vor kurzem an einer roten Pfeilampel stand mit altem Pfeil, und rechts an der Kreuzung ein Polizeiauto whistling.gif Ich hab der Versuchung widerstanden.

Edit die x-te: Falsche Annahme gestrichen rolleyes.gif
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ukr
Beitrag 30.08.2009, 23:29
Beitrag #221


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Zitat (Haberlon @ 31.08.2009, 00:24) *
Alles klar. Sonst kann ich im Moment keine Fehler finden rolleyes.gif , außer, daß es Dir wohl zu blöd war, bei den ganzen Park- und Umleitungsvariationen die Z-Nummer hinzuschreiben.

Steht im Einführungstext. Sobald der neue Vz-Kat da ist, werde ich die Nummern ergänzen.
Das Nummernsystem wurde nämlich umgekrempelt crybaby.gif

Zitat
Und die Parkschilder gibt es alle auch noch mit Pfeil, und die alten (wahrscheinlich?) mit Herzpfeil........

Oh bloß nicht. Das sind insgesamt 32 Stück (nur die Aktuellen) scarey.gif
Bei den ganzen alten Schildern (Parkplatz, Tankstelle, Champingplatz) wurden die Pfeile ja auch direkt auf das Schild geklebt. Da gibt es im Prinzip auch zig Varianten.
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.08.2009, 06:43
Beitrag #222


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na da hat aber jemand sehr gut aufgepasst oder hier mitgelesen :-)
ALLE AUFFAHRTschilder auf der Stadtautobahn hier, die ich grade gesehen
habe, entsprechen der neuen StVO.
die AutobahnEnde Schilder sind die alten aber ich gehe davon aus das
das in der Stadt "leicht" irrelevant ist smile.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.08.2009, 07:15
Beitrag #223





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Wenn du mit "Auffahrtschilder" das Zeichen 330 (künftige Nummer: 330.1) meinst, dann solltest du die Behörde nicht so sehr in Verbindung mit der "neuen StVO" loben, denn diese Zeichen gibt es doch seit mehr als 17 Jahren. Und immerhin ...
Zitat (oscar_the_grouch @ 31.08.2009, 07:43) *
... die AutobahnEnde Schilder sind die alten ...

... scheint man ja an gewissen Stellen dann doch gepennt zu haben.
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.08.2009, 11:18
Beitrag #224


bekennender Pfostenumfahrer
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die 330.1er ( ja mir fiel unterwegs die Nummer nich mehr ein)
sehen aber niegel nagel glaenzend neu aus . incl rostfreier
Schrauben
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ukr
Beitrag 01.09.2009, 01:50
Beitrag #225


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Betthupferl:

http://rsa-95.de/StVO-53.htm

...und ins Bett gehe ich jetzt auch
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2009, 07:30
Beitrag #226


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Ich habe nicht alle Nebenaspekte dieses Threads verfolgt,
aber ich sehe es folgendermaßen:

Im Falle einef Falles werden die Gerichte entscheiden, dass Verkehrszeichen mit "herziger" Pfeilform, "falscher" Schriftart" oder "veraltetem" Design der Piktogramme nach wie vor gültig sind!

Begründung:
In der StVO sind lediglich die Schilder abgedruckt und erklärt (z.B. "weißer Pfeil auf blauem Grund"), die genauen Formen und Abmessungen der Pfeile (als Vorlage für die Schilderhersteller) befinden sich dagegen in irgendwelchen anderen Verwaltungsvorschriften, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht zugänglich sind, und die ihn auch nichts angehen.

Der Hinweis, dass "alte" Schilder voch weiterhin gelten, ist nur DANN erforderlich, wenn sich das Design GRUNDSÄTZLICH ändert (so wie 1971, als das dreieckige Stopschild durch das heute aktuelle achteckige ersetzt wurde).

Übrigens:
Verkehrszeichen, die seit heute wegfallen, aber dennoch weiterhin herumstehen, brauchen ab heute NICHT mehr beachtet zu werden.

Wenn vor der Kurve ein (künftig entfallendes) Steinschlag-Schild (115) steht, und NACH der Kurve sieht es SO aus...
Angehängte Datei  Steinschlag....jpg ( 444.75KB ) Anzahl der Downloads: 10

... dann einfach Augen zu und Vollgas:
Das Schild gilt ja nicht mehr whistling.gif

Doc



P.S.:
Geschwindigkeitsbeschränkungen mit einem "km" hinter der Zahl brauchen meiner Meinung nach WIRKLICH nicht mehr beachtet zu werden, denn sie sind FEHLERHAFT:
"km" bezeichnet eine Länge und keine Geschwindigkeit.
Sie waren bisher nur deshalb gültig, weil in der StVO stand, dass das "km" für "km/h" steht - und DAS fondet man in der geänderten StVO nicht mehr.


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 01.09.2009, 07:44
Beitrag #227





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Danke für die Aktualisierung.. war ganz interessant die Unterschiede mal so übersichtlich gezeigt zu bekommen..

Auf die Diskussionen mit meiner Frau freue ich mich jetzt schon, wenn ich erkläre: das Schild ist ungültig, da brauch ich mich nicht dran zu halten.. und Sohnemann wirds wohl erst recht nicht verstehen.. aber der kennt das ja von der Rechtschreibreform her.. macht halt jeder was er will...

Ich hoffe nur die Überlegung: gültig/ungültig kostet nicht zuviel Aufmerksamkeit, schließlich geht man ja nicht täglich damit um.. laugh2.gif

Trotzdem gut, dass sich jemand darum kümmert und sich Gedanken darum macht... thumbup.gif
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NN888
Beitrag 01.09.2009, 07:48
Beitrag #228


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.09.2009, 08:30) *
Im Falle einef Falles werden die Gerichte entscheiden, dass Verkehrszeichen mit "herziger" Pfeilform, "falscher" Schriftart" oder "veraltetem" Design der Piktogramme nach wie vor gültig sind!

Begründung:
In der StVO sind lediglich die Schilder abgedruckt und erklärt (z.B. "weißer Pfeil auf blauem Grund"), die genauen Formen und Abmessungen der Pfeile (als Vorlage für die Schilderhersteller) befinden sich dagegen in irgendwelchen anderen Verwaltungsvorschriften, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht zugänglich sind, und die ihn auch nichts angehen.


Hast du eine andere StVO als ich? Bei mir steht nicht "weißer Pfeil auf blauem Grund", sondern ist das Schild abgebildet. Es zählt also die präzise Abbildung (für Mathematiker: Die Figuren müssen kongruent, also deckungsgleich sein). Bereits wenige Millimeter Abweichung führen zur Ungültigkeit.

Zitat
Wenn vor der Kurve ein (künftig entfallendes) Steinschlag-Schild (115) steht, und NACH der Kurve sieht es SO aus...
Angehängte Datei  Steinschlag....jpg ( 444.75KB ) Anzahl der Downloads: 10

... dann einfach Augen zu und Vollgas:
Das Schild gilt ja nicht mehr whistling.gif


Ich will ja nicht altklug erscheinen, aber gerade diese Gefahrzeichen sind weiterhin möglich, nur nicht mehr als "offizielles" Schild sondern als "offiziell gebasteltes".

Zitat
P.S.:
Geschwindigkeitsbeschränkungen mit einem "km" hinter der Zahl brauchen meiner Meinung nach WIRKLICH nicht mehr beachtet zu werden, denn sie sind FEHLERHAFT:
"km" bezeichnet eine Länge und keine Geschwindigkeit.
Sie waren bisher nur deshalb gültig, weil in der StVO stand, dass das "km" für "km/h" steht - und DAS fondet man in der geänderten StVO nicht mehr.


Ein Schild stellt keine wissenschaftlichen Thesen auf, sondern ist ein Bildnis. Es kann also auch "t" (für Tonnen) draufstehen und sich trotzdem auf die Geschwindigkeit beziehen. Warum? Weil die StVO die Bildnisse erklärt. Wenn dort das Schild mit "t" als Geschwindigkeitsschild deklariert wird, dann ist dies so.
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ukr
Beitrag 01.09.2009, 07:51
Beitrag #229


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Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 08:48) *
...aber gerade diese Gefahrzeichen sind weiterhin möglich, nur nicht mehr als "offizielles" Schild sondern als "offiziell gebasteltes".

Das trifft es auf den Punkt laugh2.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2009, 08:06
Beitrag #230


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Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 08:48) *
... Es kann also auch "t" (für Tonnen) draufstehen und sich trotzdem auf die Geschwindigkeit beziehen. Warum? Weil die StVO die Bildnisse erklärt. Wenn dort das Schild mit "t" als Geschwindigkeitsschild deklariert wird, dann ist dies so...

Sag ich doch!
"km" als Geschwindigkeitsangabe ist zwar haarsträubender Unfug, war bisher aber zulässig, weil in der StVO stand, das Schilder mit "km" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h angeben.
Genau DAS steht heute aber nicht mehr drinne, also bedeutet "km" heute eben NICHT mehr "zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h".



Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 08:48) *
... Bei mir steht nicht "weißer Pfeil auf blauem Grund", sondern ist das Schild abgebildet. Es zählt also die präzise Abbildung (für Mathematiker: Die Figuren müssen kongruent, also deckungsgleich sein). Bereits wenige Millimeter Abweichung führen zur Ungültigkeit.

Im meiner StVO sind die Schilder nur wenige Millimeter groß und aus Papier...
WO in der StVO steht, dass sie zwar auch größer und aus Blech sein dürfen, dass die Formen aber millimetergenau eingehalten werden müssen?


Weitere Frage: Wie ist es mit den Farben?
Ist ein Verkehrszeichen noch gültig, wenn es LEICHT verwittert ist?
Nach Deiner Interpretation ja wohl nicht, weil eine 70 im Schild dann eben nicht mehr SCHWARZ (RAL 9005), sondern womöglich nur noch "ALU-GRAU" (RAL 7002) ist.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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NN888
Beitrag 01.09.2009, 08:17
Beitrag #231


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.09.2009, 09:06) *
Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 08:48) *
... Es kann also auch "t" (für Tonnen) draufstehen und sich trotzdem auf die Geschwindigkeit beziehen. Warum? Weil die StVO die Bildnisse erklärt. Wenn dort das Schild mit "t" als Geschwindigkeitsschild deklariert wird, dann ist dies so...

Sag ich doch!
"km" als Geschwindigkeitsangabe ist zwar haarsträubender Unfug, war bisher aber zulässig, weil in der StVO stand, das Schilder mit "km" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h angeben.
Genau DAS steht heute aber nicht mehr drinne, also bedeutet "km" heute eben NICHT mehr "zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h".


Interessant übrigens ist, dass man vom Verkehrsteilnehmer ein integriertes OCR-Modul verlangt... im Vz-Kat hingegen wird ja jede Schildervariante einzeln aufgeführt.

Zitat
Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 08:48) *
... Bei mir steht nicht "weißer Pfeil auf blauem Grund", sondern ist das Schild abgebildet. Es zählt also die präzise Abbildung (für Mathematiker: Die Figuren müssen kongruent, also deckungsgleich sein). Bereits wenige Millimeter Abweichung führen zur Ungültigkeit.

Im meiner StVO sind die Schilder nur wenige Millimeter groß und aus Papier...
WO in der StVO steht, dass sie zwar auch größer und aus Blech sein dürfen, dass die Formen aber millimetergenau eingehalten werden müssen?


Bei einer zentrischen Streckung bleibt ist das Bildnis gleich ähnlich. So viel Flexibilität muss sein. Übrigens - offiziell sind auch nur drei Größen erlaubt (abhängig von v_zul) - vgl. VzKat.

Zitat
Weitere Frage: Wie ist es mit den Farben?
Ist ein Verkehrszeichen noch gültig, wenn es LEICHT verwittert ist?
Nach Deiner Interpretation ja wohl nicht, weil eine 70 im Schild dann eben nicht mehr SCHWARZ (RAL 9005), sondern womöglich nur noch "ALU-GRAU" (RAL 7002) ist.


Ita est. Bei verwitterten Haltverbotsschildern parke ich auch. (Kein Scherz.)
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die-scharfs
Beitrag 01.09.2009, 09:22
Beitrag #232


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Nochmal nachgefragt:
In der verlinkten Auflistung sind etliche Gefahrenzeichen (z.B. VZ116), die den Eintrag "Entfällt als Verkehrszeichen,
bleibt aber weiterhin gültig. Das Piktogramm darf bei besonderen Gefahrenlagen als Bestandteil eines Gefahrzeichens angeordnet werden." haben.

Was ist jetzt, wenn so ein Gefahrenzeichen mit einem Streckenverbot zusammensteht? Ist dann STVO §42 (2) "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht." noch anwendbar?
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ukr
Beitrag 01.09.2009, 09:25
Beitrag #233


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In der Praxis wird sich wohl bei den Gefahrzeichen garnichts ändern. Wo eine besondere Gefahr besteht, kann weiterhin mit den entsprechenden Zeichen gewarnt werden. Damit bleibt auch die Regelung zur Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anwendbar.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2009, 11:50
Beitrag #234


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Zitat (ukr @ 01.09.2009, 10:25) *
... Wo eine besondere Gefahr besteht, kann weiterhin mit den entsprechenden Zeichen gewarnt werden. Damit bleibt auch die Regelung zur Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anwendbar...

Wie das?
Natürlich kann man einen Verkehrsteilnehmer auch mit einem "ungültigen" Verkehrszeichen warnen.
Aber ist eine gültige Geschwindigkeitsbeschränkung, die unter einem ungültigen Warnschild angebracht ist, wirklich nach dem Passieren der Gefahrenstelle aufgehoben?

Ich dachte immer, ungültige Verkehrszeichen seinen "nicht existent".

Doc think.gif


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ukr
Beitrag 01.09.2009, 12:18
Beitrag #235


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Warum sollte das Warnschild ungültig sein?
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Kuli
Beitrag 01.09.2009, 12:29
Beitrag #236


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Zitat (Familienvater @ 01.09.2009, 08:44) *
Auf die Diskussionen mit meiner Frau freue ich mich jetzt schon, wenn ich erkläre: das Schild ist ungültig, da brauch ich mich nicht dran zu halten..

Die Diskussion hatte ich gestern schon mit meiner Mutter während einer Autofahrt, als ich meinte "ungültig... ungültig... ungültig..." shutup.gif
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NN888
Beitrag 01.09.2009, 13:31
Beitrag #237


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Die "wegfallenden" Warnzeichen sind definitiv NICHT ungültig, weil ihre Existenz durch die Gesamtheit der Regelungen der StVO gedeckt sind.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2009, 13:58
Beitrag #238


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Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 14:31) *
Die "wegfallenden" Warnzeichen sind definitiv NICHT ungültig, weil ihre Existenz durch die Gesamtheit der Regelungen der StVO gedeckt sind.

Kannst Du mir mal erklären, was Du damit meinst?

Doc


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Haberlon
Beitrag 01.09.2009, 13:59
Beitrag #239


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Bereits jetzt gibt es ja den Passus, daß je nach Gefahrenlage ein entsprechendes Sinnbild verwendet werden darf. Der fällt ja nicht weg.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2009, 14:10
Beitrag #240


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Zitat (Haberlon @ 01.09.2009, 14:59) *
Bereits jetzt gibt es ja den Passus, daß je nach Gefahrenlage ein entsprechendes Sinnbild verwendet werden darf. Der fällt ja nicht weg.

Ich habe nure so viel kapiert:
Einige Gefahr-Schlder fallen weg, ohne wegzufallen. wallbash.gif
Kann mir mal jemand sagen, was damit gemeint ist?

Doc


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schilderwald
Beitrag 01.09.2009, 14:24
Beitrag #241


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Ist doch ganz einfach:

Es fallen div. Gefahrenzeichen weg bzw. diese werden nicht mehr in der StVO nummerisch erfaßt.

Allerdings läßt der Verordnungsgeber den Verkehrsbehörden und Baubehörden etwas Luft:

Auszug aus der neue StVO § 40:
Zitat
(8) Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen nach Anlage 1 auch die Sinnbilder „Viehtrieb“ und „Reiter“ und Sinnbilder mit folgender Bedeutung (dann folgt die bildliche Auflistung der div. Sinnbilder; die Sinnbilder der gestrichenen VZ) angeordnet werden.
Hervorhebung durch mich

Ähnliches gilt bzw. galt doch in der bisherigen StVO:
Zitat (§39 (4)StVO)
Werden Sinnbilder auf anderen als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:.....Auflistung


wavey.gif


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Kuli
Beitrag 01.09.2009, 14:26
Beitrag #242


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.09.2009, 15:10) *
Einige Gefahr-Schlder fallen weg, ohne wegzufallen. wallbash.gif
Kann mir mal jemand sagen, was damit gemeint ist?

Doc
Na, das Schild gibts nich mehr im Verkehrszeichenkatalog. Stattdessen ist in der StVO jetzt eine Bauanleitung vorhanden. "Man nehme ein dreieckiges weißes Stück Bleck mit rotem Rand und der Spitze oben und klebe ein Sinnbild hinein, fertig ist das Gefahrenzeichen"

Steinschlag hat jetzt also nicht mehr die Nummer 115, sondern die Bezeichnung "Gefahrzeichen mit Sinnbild 'Steinschlag'" oder so ähnlich wink.gif

Das einzige Gefahrzeichen, was wirklich wegfällt, aber trotzdem noch 10 Jahre gültig ist, ist der Gartenzaun
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NN888
Beitrag 01.09.2009, 14:28
Beitrag #243


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.09.2009, 14:58) *
Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 14:31) *
Die "wegfallenden" Warnzeichen sind definitiv NICHT ungültig, weil ihre Existenz durch die Gesamtheit der Regelungen der StVO gedeckt sind.

Kannst Du mir mal erklären, was Du damint meinst?


Wie von anderen Postern geschrieben: Die bildliche Darstellung entfällt, aber die Sinnbilder dürfen durch entsprechende Regelungen trotzdem auf einem dreieckigen Schild mit rotem Rand eingesetzt werden. Das sich ergebene Schild steht also den alten Schildern in nichts nach.

Man will halt die Schilder aus der Warnehmung des Lesers der StVO verbannen (und möglichst auch aus dem Straßenbild). Denn es soll ja Verkehrsbehörden geben, die sich die Schilder der StVO anschauen, und dann überlegen, wo man welches Schild unterbringen kann. Sinnvoller wäre aber der umgekehrte Weg: Erst aufgrund einer besonderen Gefahrenlage ist nach einem Schild zu suchen, was vor der Gefahr warnt.
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orlet
Beitrag 01.09.2009, 15:12
Beitrag #244


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Nein, man lichtet den Schilderwald: Man streiche viele Schilder aus der STVO und ersetze sie mit nur einem Schild plus Bauanleitung
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 01.09.2009, 16:53
Beitrag #245





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ranting.gif Fahre ich heute extra 80 km incl. einiger Umleitungen... und? Nix.. kein ungültiges Schild zu entdecken... unsure.gif und ich hatte mich schon so auf den Spaß gefreut..
crybaby.gif
dafür ein hübsches Neues, das ich noch nie gesehen habe. Ein Parkplatz für Familien mit Kinderwagen. Zumindest deute ich das Schild so. (Pärchen händchenhaltend mit Kinderwagen) dürfen dort eigentlich auch alleinerziehende parken?
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Haberlon
Beitrag 01.09.2009, 17:21
Beitrag #246


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Ja. Und Alleinstehende.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2009, 18:24
Beitrag #247


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Ich hatte mal gehört, man wolle den Schilderwald lichten.

Darunter würde ich verstehen, dass jemand den Spaten ansetzt und 50% der draußen vorhandenen Schilder ausbuddelt.
Und nicht, dass in der StVO irgendwelche Ordnungszahlen durch andere Ordnungszahlen ersetzt werden crybaby.gif.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ukr
Beitrag 01.09.2009, 18:45
Beitrag #248


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.09.2009, 20:55
Beitrag #249


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Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 10:17) *
Ita est. Bei verwitterten Haltverbotsschildern parke ich auch. (Kein Scherz.)


und wie oft musstest du das schon erfolgreich vor Gericht durchsetzen ?
(ind welcher Stadt?)
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NN888
Beitrag 02.09.2009, 08:18
Beitrag #250


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.09.2009, 21:55) *
Zitat (NN888 @ 01.09.2009, 10:17) *
Ita est. Bei verwitterten Haltverbotsschildern parke ich auch. (Kein Scherz.)


und wie oft musstest du das schon erfolgreich vor Gericht durchsetzen ?
(ind welcher Stadt?)


Stadt wird nicht genannt. Aber ich habe noch nie eine Verwarnung/Bußgeldbescheid deswegen bekommen. Das Schild, wo ich das öfters mal mache, wurde allerdings jetzt getauscht. :-(

Als Wermutstropfen bleibt aber ein Schild mit einer Parkscheibe in schwarz-weiß und ohne Ziffern. <- ungültig.
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