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Beitrag
#2144
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ein im Bundesgesetzblatt verkündetes Gesetz wird nicht dadurch nichtig, dass jemand NACH Verkündung einen Formfehler im Text entdeckt. Ich komme zwar am Ende zum gleichen Ergebnis, aber es ist schon ein wenig komplizierter. Die StVO ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung, die von der Exekutive erlassen wurde. Damit die das darf, braucht es eine Ermächtigung in einem Gesetz, und diese muß laut GG in der ÄVO angegeben werden. Fehlt diese Angabe komplett, ist die ÄVO nichtig, und das wird von niemand ernst zu nehmendem bestritten. Soweit würde auch jeder Richter am Amtsgericht der Sache folgen, da bin ich mir ziemlich sicher. Bei der 46. ÄVO wurde in der Angabe der Ermächtigungsgrundlage zu einem Teil der ÄVO ein trivialer Schreibfehler gemacht. Ob diese nun die gesamte ÄVO nichtig macht, oder nur den betroffenen Teil, oder ob das ganze korrigierend zu lesen ist, weil der Schreibfehler eigentlich ziemlich eindeutig ist, das ist die strittige Frage, die bislang auch noch nie (mit diesen Bedingungen) gerichtlich entschieden wurde. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2145
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ein im Bundesgesetzblatt verkündetes Gesetz wird nicht dadurch nichtig, dass jemand NACH Verkündung einen Formfehler im Text entdeckt. Ich komme zwar am Ende zum gleichen Ergebnis, aber es ist schon ein wenig komplizierter.Die StVO ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung, die von der Exekutive erlassen wurde. Damit die das darf, braucht es eine Ermächtigung in einem Gesetz, und diese muß laut GG in der ÄVO angegeben werden... Und wo ist das Problem? Es gibt doch einen ganzen Haufen von Rechtsverordnungen, die allein vom zuständigen Minister (ggf. mit Beteiligung des Bundesrates) erlassen und geändert werden dürfen. Die Ermächtigung für die Änderung der StVO steht im Straßenverkehrsgesetz, die Ermächtigung zum Erlassen und Ändern von Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und Eisenbahn-Signalordnung steht im Allgemeinen Eisenbahngesetz, und dann gibt es noch ne BOStrab und was weiß ich noch alles. Es mag zwar sein, dass es Vorschrift ist, dass der Ramses sich bei einer Änderungsverordnung ausdrücklich auf das Straßenverkehrsgesetz berufen muss, aber auch wenn er es NICHT getan hat, ist seine Verordnung gültig, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist - und solange sie nicht OFFIZIELL wieder kassiert wird (mit einer entsprechenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Ansonsten sollte auch einem Amtsrichter bekannt sein, dass eine StVO-Änderungsverordnung regelmäßig ohne Zustimmung des Bundestages verabschiedet wird - da wird er nicht noch ausdrücklich den Wortlaut der Änderungsverordnung nachlesen und kontrollieren. Ich glaube übrigens auch nicht, dass ein Amtsrichter vor sich eine Ur-StVO aus der Zeit von Ramses (dem Pharao) liegen hat und sich danach durch sämtliche Änderungsverordnungen der letzten 3230 Jahre kämpft, sondern er hat schlichtweg eine "aktuelle" Fassung der StVO. Und die enthält alle Änderungen, die jemals im Bundesgesetzblatt gestanden haben. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#2146
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Wenn man keine Ahnung hat ...
Ich sag nur Legehennenverordnung ... |
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#2147
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Sache an sich, daß eine fehlende Ermächtigung der ÄVO Nichtigkeit zur Folge hat, ist aber halt schon höchstrichterlich entschieden. Grundlage ist das hier:
Zitat (Art. 60 GG) 1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung. Das BVerfG hat entschieden, daß die Angabe der Rechtsgrundlage entscheidend ist. Fehlt sie, ist das ungefähr dasselbe, wie wenn ein Gesetz noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben ist oder wenn bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz der Bundesrat nicht zustimmt - die Verordnung ist nicht verfassungsgemäß zustande gekommen und kann nicht in Kraft treten, auch wenn sie verkündet wird. Die Prüfung durch das BMJ soll solche Unfälle eigentlich verhindern, aber im Einzelfall schlüpft halt mal was durch. Aber, wie gesagt, es ist relativ müßig, darüber zu streiten, weil eben entschieden. Die Frage ist aber nach wie vor, wie das genau bei der 46. ÄVO gehandhabt werden soll, wo es um einen reinen und leicht erkennbaren Schreibfehler geht. ** Natürlich kämpft sich der Richter nicht durch alle ÄVO, sondern benutzt eine konsolidierte Fassung. Aber über deren Gültigkeit kann man sich vor Gericht genauso streiten wie darum, ob z.B. ein Verkehrszeichen amtlich angeordnet wurde. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2148
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... über deren Gültigkeit kann man sich vor Gericht genauso streiten wie darum, ob z.B. ein Verkehrszeichen amtlich angeordnet wurde... Die im Ernstfall für mich letztlich entscheidende Frage ist aber nicht: "Halte ICH die StVO in der Fassung der V46 für gültig?", sondern: "Wie sieht das der Amtsrichter?" Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#2149
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
... über deren Gültigkeit kann man sich vor Gericht genauso streiten wie darum, ob z.B. ein Verkehrszeichen amtlich angeordnet wurde... Die im Ernstfall für mich letztlich entscheidende Frage ist aber nicht: "Halte ICH die StVO in der Fassung der V46 für gültig?", sondern: "Wie sieht das der Amtsrichter?" man Verbotsirrtum ... Richtig interessant wird es erst im Zivilrecht. |
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#2150
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Was hat das Zivilrecht jetzt mit der 46. ÄndVStVO zu tun?
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#2151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Und vorher die Bußgeldbehörde und der Polizist
![]() Ich frage mich allerdings ernsthaft, ob man sich hier nicht auf § 11 OWiG berufen kann: Zitat (2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Letztlich sind sich schon zwei Bundesministerien nicht mehr einig, welche Fassung der StVO in Kraft ist. Wie soll man vom Bürger verlangen können, daß er das weiß? In manchen Punkten sind die beiden Fassungen diametral entgegengesetzt (z.B., welche Ampel für Radfahrer gilt). Man kann also noch nicht mal "auf Sicherheitsabstand" gehen. Und im Alltag kann man ja auch kaum bis zur Klärung auf weitere Teilnahme im Straßenverkehr verzichten. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2152
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Ich dachte vor allem an Unfallsachen. Da muss man den Schaden irgendwie aufteilen, da können sich nicht beide auf Verbotsirrtum berufen,.
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#2153
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
§ 11 Abs. 2 OWiG behandelt doch genau den schon angesprochenen Verbotsirrtum, auch wenn diese Vorschrift nur mit Irrtum überschrieben ist. Deutlich ist hier § 17 StGB, in dem es fast wortgleich heißt:
Zitat StGB § 17 Verbotsirrtum Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. Ich dachte vor allem an Unfallsachen. Da muss man den Schaden irgendwie aufteilen, da können sich nicht beide auf Verbotsirrtum berufen,. So stark unterscheiden sich die StVO nach der 46. ÄndV und die davor geltende Fassung inhaltlich nun aber auch nicht, dass solche Fälle jetzt gehäuft zu befürchten wären. An den grundlegenden Verhaltensvorschriften sowie den Verkehrszeichen und ihren Regelungsinhalten hat sich nicht so viel geändert. ![]() |
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#2154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Also bei mir in Gegend gibt es relativ viele Baustellen mit gelben Markierungen.....
Das hat ja in der Vergangenheit nur durch die Nichtbeachtung der StVO ja alles so reibungslos geklappt ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2155
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Ich hab bei mir eine Ampel, bei der ich nach der alten Fassung als Radfahrer bei Grün Querverkehr von links habe, der ebenfalls Grün hat. Da steckt dann schon ein gewisses Konfliktpotential drin.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2156
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Letztlich sind sich schon zwei Bundesministerien nicht mehr einig, welche Fassung der StVO in Kraft ist. Wie soll man vom Bürger verlangen können, daß er das weiß? ... Und vor allen Dingen: WOHER soll er das wissen? 1. Welcher Bürger hat schon das Bundesgesetzblatt abonniert? Die Info kommt für die meisten immer noch aus der "Blöd "und der Motorwelt. 2. Selbst im Bundesgesetzblatt stand meines Wissens bisher nur, dass die V46 GÜLTIG ist. Bei den meisten Änderungen der V46 ist ja alles noch recht harmlos. Aber stellen wir uns doch mal folgendes Szenario vor: - Das United Kingdom schafft die Monarchie ab und führt gleichzeitig den Euro sowie Französisch als Amtssprache ein. - Im Gegenzug verpflichtet sich die Rest-EU, bei sich den Linksverkehr einzuführen. Die Umstellung wird - wie vor etlichen Jahren in Schweden - von langer Hand vorbereitet und zu einem "Tag X" eingeführt... ... und einige Tage später merkt jemand, dass bei der entsptechenden StVO-Änderungsverordnung das "Zitiergebot" nicht eingehalten wurde und fährt konsequent weiterhin rechts. WER ist denn dann der Geisterfahrer? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#2157
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
WER ist denn dann der Geisterfahrer? Na, dafür gibt's ja noch den § 1, der ja auch bei nichtigen Verkehrszeichen oder bei für anderen nicht ersichtlichen Vorfahrtsregelungen eingreift. Wenn der dann weiter rechts fährt, kann er zwar nicht wegen Fahrens auf der falschen Seite belangt werden, aber ggf. wegen Verstoßes gegen § 1. Wobei anzumerken ist, daß es für das BMVBS kein Problem gewesen wäre, allein durch eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt den Zitierfehler zu heilen und die 46. ÄVO in Kraft zu setzen, womit auch wieder Rechtssicherheit geschaffen wäre. Es will nur nicht. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2158
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Na, dafür gibt's ja noch den § 1, der ja auch bei nichtigen Verkehrszeichen oder bei für anderen nicht ersichtlichen Vorfahrtsregelungen eingreift... ... und der besagt: "Wenn ALLE etwas falsch machen, wird es automatisch richtig" Gib's darüber ein Urteil? Falls ja, schick das doch bitte mal an @Q-Tip. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
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#2159
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nein, das sagt der § 1 ja auch wieder nicht. Er sagt hier nur, daß man in solchen Situationen nicht einfach ohne Rücksicht auf Verluste drauflos fahren kann, nur weil man recht hat.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2160
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
wieso § 1, der ist doch passender:
Zitat (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2161
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
"orlet" hat vor einigen Tagen den Nagel auf den Kopf getroffen:
...Die saubere Lösung wäre halt gewesen, die ÄVO von jemandem, der dazu befugt ist, aufheben zu lassen. Dann hätte man aber a) Zeit gebraucht und b) die Lorbeeren möglicherweise teilen müssen.... Das geht aber nicht, weil kein Richter eine "Nichtigkeit" aussprechen wird, nur weil ein kleiner Buchstabe bei einer Ziffer fehlt, und völlig klar ist, was eigentlich zitiert werden sollte. Daher wurde versucht, das ganze pressewirksam zu vertuschen, nach dem Motto, der Bürger wird es schon glauben, wenn es überall in der Zeitung steht. Die neue StVO gilt, und alte Schilder sind ungültig. Ein förmliches Verfahren, die Änderung aufzuheben, gab es nicht, wäre aber nötig gewesen. Es hätte auch keinerlei erfolgsaussichten gehabt, denn eine "offensichtliche" und zudem gravierende Unrichtigkeit, die zur Nichtigkeit führt, gab und gibt es nicht. Das wird jetzt belegt dadurch, dass man die Winterreifenpflicht in die neue StVO eingepflegt hat. Das ist geschehen, weil sie eben NICHT offensichtlich nichtig ist! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2162
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wurde sie das? Auf der Webseite des BMVBS sieht das aber anders aus
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#2163
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wurde sie das? Auf der Webseite des BMVBS sieht das aber anders aus ![]() Nun, Gesetze werden ja noch immer im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Und nicht auf Webseiten oder Pressekonferenzen. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ja, aber leider steht da ja keine konsolidierte Fassung
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#2165
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Mal schauen, was hier drinsteht
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2166
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
40E ist dir der Spaß wert ?
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#2167
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Erstmal bestellen, anschauen, wenn nicht gefallen zurück, oder?
Anders geht es auch noch: Feststellen daß die Fassung falsch ist, Mangel deklarieren, zurückschicken. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#2168
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#2169
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ja, dann geht aber immer noch die "nicht gefallen" Variante. Allerdings muß dann bei unter 40 Oyro Warenwert das Rückporto übernommen werden.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#2170
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Außer, der Versender ist kulant in diesen Fragen.
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#2171
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Laut der Produktbeschreibung soll das Machwerk erst im April 2011 rauskommen, bis dahin dürfte doch klar sein, ob das BMVBS oder das BMJ recht haben
![]() Kann man eigentlich in der Fahrschule nachfragen, nach welcher StVO gerade unterrichtet wird, schließlich gibt es ja doch einige Unterschiede, z. B: Parken auf Schutzstreifen, gelbe Fahrbahnmarkierungen, Parkraumbewirtschaftungszonen etc. ... ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2172
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Was hat denn die Ausbildung in einer Fahrschule mit der StVO zu tun?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2173
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
http://u-r.de/adfc/radweg/BVerwG.pdf
Zitat Dahinstehen kann daher, ob diese
Änderungsverordnung ohnehin keine Anwendung finden könnte, weil sie - wie der Vertreter des Bundesinteresses in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgetragen hat - wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG insgesamt nichtig sei. |
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#2174
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Satz davor lautet:
Zitat Dagegen ist, anders als die Revisionsführer meinen, die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBI I S. 2631) schon deshalb nicht anwendbar, weil sie nach ihrem Art. 9 erst zum 1. September 2009 in Kraft treten sollte. (Randnr. 15, p. 8) -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2175
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Jedenfalls wissen wir jetzt, dass neben dem BMVBS auch das BMI die Novelle für nichtig hält.
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#2176
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Es war für mich von vorneherein klar, dass das BVerwG dieses Fass (also ob die 46. Änderung nun gilt oder nicht) in diesem Verfahren nicht aufmachen wird. Interessant wäre es natürlich geworden, wenn die Berufungsverhandlung vor dem BayVGH ein paar Wochen später stattgefunden hätte...
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2177
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Was will uns der vorletzte LINK gaaaaanz unten zur StVO sagen
![]() ![]() Auf welche StVO bezieht sich eigentlich diese Verwaltungsvorschrift ??? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2178
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Genau dasselbe was uns auch jeder OWI/Bußgeldbescheid der Berliner Behörde sagt: Es wird V46 angewandt. |
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Beitrag
#2179
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
@ Heinz Wäsher :
In der Fahrschule wird übrigens volkstümlich nach der angeblich doch noch "gültigen" VO unterrichtet -- im Einklang mit der Politpropaganda. -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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Beitrag
#2180
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
in DER Fahrschule ? Ich hoffe nicht in allen.
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#2181
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Also bleibt man jetzt bei der Fahrschulausbildung wie ein Wattestäbchen bei durchgezogenen alten Linien innerhalb einer Baustelle stehen?
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#2182
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
Es gibt nicht DIE Fahrschule, sondern wie immer nur DEN Durchschnitt. Und den meinte ich natürlich ganz unbeholfen. Allerdings kommt es in der Fahrschulausbildung auf solche §§- Details ohnehin viel weniger an als auf praktische Aspekte (Blickschulung, Erkennen von Verkehrsführungen, "multi- tasking", vorausschauende Fahrweise ...). Deshalb bleibt man übrigens auch nicht ratlos fachsimpelnd in einer Wattestäbchen- Falle stehen, sondern löst solche Situationen ganz pragmatisch im Sinne sicheren Verkehrsflusses. Auch ein Fahrprüfer beansprucht nicht theoretisches Detailwissen. Ist schon viel, wenn ein Fahrschüler neuerdings weiß, daß maximal 30 km / h und nicht "mäßige" Geschwindigkeit in Fahrradstraßen gelten (sollten). Ob das nun neue oder alte VO ist -- interessiert im Gegensatz zu Leuten wie uns niemanden.
-------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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#2183
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Von mir aus hätten die alten Verkehrszeichen noch 100 Jahre gelten können, aber Irgendjemand mußte ja das Design ändern
![]() Diese Verkehrszeichen scheinen ja auch die Einzigen zu sein, die es nicht mehr geben soll (angeblich). Wenn ich Fahrlehrer wäre, würde ich trotzdem mal darauf hinweisen, warum es zwei Versionen von den meisten Verkehrszeichen gibt (alt und neu) und was für ein Theater in der jüngeren Vergangenheit darum gemacht wurde, weil da "ganz hinten in der StVO" ein Absatz gestrichen wurde ![]() Mich würde aber interessieren, ob ein Fahrschüler durch die Prüfung fällt, wenn er gegen dieses Zeichen verstößt gerade weil er weiß, dass es nur Altmetall ist ![]() Das dieses Zeichen nicht mehr gilt wissen übrigens die meisten Verkehrsteilnehmer, warum nur? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2184
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Hier hast du eine Liste der geänderten Schilder.
Und hier eine sehr gute Erklärung warum. Ist doch recht anschaulich. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#2185
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Wenn ich Fahrlehrer wäre, würde ich trotzdem mal darauf hinweisen, warum es zwei Versionen von den meisten Verkehrszeichen gibt (alt und neu) und was für ein Theater in der jüngeren Vergangenheit darum gemacht wurde, weil da "ganz hinten in der StVO" ein Absatz gestrichen wurde Fahrschule mit Geschichtunterricht - auch eine interessante Geschäftidee.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#2186
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
die Frage ist natürlich (aber auch schon von Anfang an) warum man das Design ändern muß, und warum man nicht dann gleich einen § einfügt, der bestimmt, das alle jemals zugelassenen VZ weitergelten, bis sie "abfallen".
(Kommt ja durch die vorgeschriebenen Verkehrsschauen nie vor .... ) |
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#2187
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der § war ja drin. Man hat ihn nur wieder rausgenommen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2188
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Da scheint es eine neue Seite zu geben, die sehr um Aufklärung bemüht ist:
Zitat Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass die zum 1. September 2009 in Kraft getretene 46. Verordnung zur Straßenverkehrsordnung nichtig ist. Ab sofort gilt wieder der Rechtsstand der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der bis einschließlich 31.8.2009 anzuwenden war. Das BMVBS sagt selbst dazu: Zitat Die auf der Internetseite des BMVBS eingestellte Fassung der StVO berücksichtigt, dass die 46. Änderungsverordnung nach Auffassung des BMVBS und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes verstößt. ... Kennt jemand diesen Verlag und vor allem weiß jemand, warum wie im ersten Zitat zu lesen ist, nicht die Wahrheit behauptet wird ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2189
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Um noch kurz auf die Frage zurückzukommen, ob Fahrschüler in Prüfungen wegen Mißverstehens der "alt"/"neu"- Schilder- Thematik durchfallen : Allgemein nicht. Doch es zählt immer die konkrete (Fehl-)Leistung. Übersieht der Fahrschüler beispielsweise Z. 250, ist unerheblich, ob es formal noch wirksam ist, oder nicht -- er beweist damit mangelhafte Verkehrsbeobachtung und legt noch kein verkehrssicheres Verhalten an den Tag. Im Ernstfalle wäre er in den Gegenverkehr gefahren, was zu Recht keinesfalls unbeanstandet bleiben darf; Wirksamkeit hin oder her. Anders auch nicht, wenn er etwa in der Fahrradstraße als "Anlieger" (!) 30 km/h fährt, obwohl nur "mäßige" Geschwindigkeit erlaubt bleibt : Ist kein Radfahrer da, kann sogar 30 als noch mäßig anerkannt werden; ist aber einer da, können auch die vermeintlich "erlaubten" 30 wegen der örtlich zumeist geringeren Sicherheitsabstände schon als prüfungsbeendend unangepaßt und u.U. gefährdend gewertet werden.
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#2190
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Laut Vertreter des Bundesinteresses teilt auch das BMI die Auffassung des BMVBS. Das BMU erwähnt dieser dagegen nicht.
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#2191
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Übersieht der Fahrschüler beispielsweise Z. 250, ist unerheblich, ob es formal noch wirksam ist, oder nicht -- er beweist damit mangelhafte Verkehrsbeobachtung und legt noch kein verkehrssicheres Verhalten an den Tag. Bei Zeichen 250 hat sich auch nicht viel geändert, bei diesem hier schon. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2192
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Heute ist bei mir wohl Tag der Verwechslungkomödie ! Ich verwechselte das Verkehrsverbot mit dem Einfahrtverbot !!! Aber das beschriebene Wertungsprinzp in Fahrprüfungen stimmt zumindest inhaltlich.
Und sag´ ´mal, Heinz, -- wo hast Du denn dieses leckere Schildchen her ![]() Ähm, Räusper. Die Frage ist also vorliegend, ob ein Verstoß gegen ein derart offensichtlich ewig nicht mehr existentes Vz zum Nichtbestehen einer Fahrprüfung führen kann. Weil es in solchen Prüfungen insbesondere um das Demonstrieren des Verkehrssicherheitsverständnisses geht, sollte der Fahrschüler ´mal kurz fragen, ob er dort wirklich hineinfahren soll. Allein diese Frage schon würde der Prüfer sehr freudig zur Kenntnis nehmen (Rabattpunkte !) Einfach ´reinfahren allein würde aber selbstverständlich nicht zum Durchfallen führen, sofern sich dabei allerdings kein Gefahrenaspekt offenkundig verwirklichen könnte (beispielsweise hineinfahren in menschenüberfüllte Strandpromenade); in solchem Falle würde aber auch kaum das nichtbeachtete Schild, sondern eher leicht mögliches Fehlverhalten gegenüber den sonnenbadenden verkehrsschwächeren Personenmassen beanstandet werden können. -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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#2193
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Liegt das zufällig irgendwo in Deinem Haus mitunter zeitweise etwas unbewacht herum ...??? Nein, ist leider nur ein Bild aus den Weiten des Internets ![]() Die Frage ist also vorliegend, ob ein Verstoß gegen ein derart offensichtlich ewig nicht mehr existentes Vz zum Nichtbestehen einer Fahrprüfung führen kann. Na ja, die aktuellen Verkehrszeichen sind ja auch kurz nach dem Betritt der DDR zur BRD eingeführt worden und bei einem Bekannten im Dorf hängen auch noch die alten Haltverbotszonenschilder ohne das Wort "Zone" rum. Bleibt also die Frage, ab wann ist ein Verkehrszeichen historisch und offensichtlich, dass es nicht mehr gilt ![]() Weil es in solchen Prüfungen insbesondere um das Demonstrieren des Verkehrssicherheitsverständnisses geht, sollte der Fahrschüler ´mal kurz fragen, ob er dort wirklich hineinfahren soll. Allein diese Frage schon würde der Prüfer sehr freudig zur Kenntnis nehmen (Rabattpunkte !) Ganauso habe ich mir das auch gedacht, erst mal Fragen, um zu zeigen, dass man das bemerkt hat ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 13:58 |