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#2251
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#2252
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
tja, offen und ehrlich und abschliessend würde ich sagen....
das Thema des verlinkten Videos ist OT hier im Thread, aber die Aussage des Abgeordneten ab Minute 3:30 bis ca 4:00 erklärt vieles würde ich sagen |
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#2253
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Das schleswig- holsteinische Verkehrsministerium geht von der Gültigkeit der V45 aus. So ein Pressebericht: Man kann von sehr vielem ausgehen. Z.B. kann man auch davon ausgehen, dass ab Juni Wasser immer bergauf fließen wird. Wenn es dann anders kommt, kann man von etwas anderem ausgehen. Es hört sich natürlich sehr viel stärker an als "wir haben keinen blassen Schimmer, und tun bis auf weiteres mal so, als ob wir etwas wüssten". Welche der folgenden Aussagen gilt hier für das Parken hinter dem Schild?
![]() ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#2254
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-...=sl&nr=3267
Gültigkeit der V46 wird mit keinem Wort in Frage gestellt. |
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#2255
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Danke - Schön zu lesen.
![]() Wobei es ja nur ein Beschluss im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahren ist, das Hauptverfahren folgt noch. Interessant -neben V46- finde ich zwei Aspekte: Halten auf einem Schutzstreifen -und damit über Leitlinien- wird für zulässig erklärt; ärgert mich als Radler maßlos, aber der Begründung kann ich folgen. Auch die Markierung von Schutzstreifen muss sich an § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO messen lassen (eigentlich logisch) -diesmal zu (Un)Gunsten der Nicht-Radler- und dürfte damit wohl in den meisten Fällen in Deutschland ebenfalls unzulässig sein. |
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#2256
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
das fand ich auch interessant, vor allem in Anbetracht dessen, dass hier in Berlin das Anbringen von dieses Streifen enorm zunimmt. Leider immer unter Wegfall einer Fahrspur.
Inwieweit man sich aber in Berlin auf ein Urteil aus Saarlouis berufen kann .... (Aber dazu könnten wir einen neuen Thread aufmachen) |
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#2257
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das hat ja durchaus einen Witz, da hat ein Autofahrer mal aufgepaßt und die Argumentation der Radfahrer gegen die RWBP aufgegriffen.
![]() Jetzt bin ich gespannt, wie lange es dauert, bis Fußgänger mal gegen Radwege klagen, weil diese ja auch eine Verkehrsbeschränkung für sie darstellen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2258
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
naja, bei gemeinsamen Radwegen koennte ich sogar den Sinn sehen
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#2259
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mit welchem Argument kann dann eigentlich noch eine StVB einen fahrbahnbegleitenden Gehweg für Radler freigeben (mittels Zz)?
Solange kein paralleles Fahrbahnbenutzungsverbot für Radler ausgesprochen wird/werden muss, kann die Gefahrenlage doch nicht so groß sein, dass man Fußgänger einschränken darf. Und ich kenne viele freigegebene Gehwege neben Schutzstreifen oder gar Sonderwegen für Radler auf Fahrbahnniveau. |
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#2260
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Mit welchem Argument kann dann eigentlich noch eine StVB einen fahrbahnbegleitenden Gehweg für Radler freigeben (mittels Zz)? Solange kein paralleles Fahrbahnbenutzungsverbot für Radler ausgesprochen wird/werden muss, kann die Gefahrenlage doch nicht so groß sein, dass man Fußgänger einschränken darf. Und ich kenne viele freigegebene Gehwege neben Schutzstreifen oder gar Sonderwegen für Radler auf Fahrbahnniveau. Die Fußgänger werden ja nicht eingeschränkt ... |
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#2261
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das ist etwas, was ich auch immer wieder kritisiere. In Erlangen gibt es (noch) diverse benutzungspflichtige Radwege, die im Winter nicht geräumt werden. Das ist kompletter Unsinn. Wenn aus Sicht der StVB eine die RWBP rechtfertigender besondere Gefahrenlage besteht, dann muß sie auch im Winter dort genauso wie die Fahrbahn räumen. Das hören die Verantwortlichen allerdings nicht gern, kostet ja (im Gegensatz zum Schildchen) laufenden Unterhalt.
Im Regelfall wird wohl bei einer gewissen Belastung eine Gefahrenlage gesehen, wobei ich keine Ahnung habe, wo die genau liegt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2262
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Die Fußgänger werden ja nicht eingeschränkt ... Gewiß werden die eingeschränkt ![]() Zwar steht in der Anlage 2 der StVO zu VZ239: Zitat 1. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. 2. Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. ... daß Fußgänger aber daraus nicht wirklich irgendwelche ableiten können, sich auf einem so beschilderten Weg wenigstens halbwegs sicher bewegen zu können, ist vielfach hier im VP nachzulesen - und allenthalben im Verkehrsgeschehen zu beobachten. Die sind also im Interesse der eigenen Gesundheit gut beraten, sich dort zu verhalten, als seien sie allfälligen Radfahrern gegenüber nachrangig - mit "nicht eingeschränkt" hat das nix zu tun! ![]() lg c.s. |
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#2263
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Das ist etwas, was ich auch immer wieder kritisiere. In Erlangen gibt es (noch) diverse benutzungspflichtige Radwege, die im Winter nicht geräumt werden. Das ist kompletter Unsinn. Wenn aus Sicht der StVB eine die RWBP rechtfertigender besondere Gefahrenlage besteht, dann muß sie auch im Winter dort genauso wie die Fahrbahn räumen. Das hören die Verantwortlichen allerdings nicht gern, kostet ja (im Gegensatz zum Schildchen) laufenden Unterhalt. Zumindest das VG Dresden war ja auch deshalb der Meinung, dass die Unterlassung der Schneeräumung auf einem Radweg im Winter zum "Verlust" der Benutzungspflicht führen kann (AZ 6 K 2433/06, Randziffer 26). -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2264
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Das OLG Frankfurt wendet ebenfalls die V46 an:
Zitat Fahrten, die dem Erreichen oder dem Verlassen eines im Verbotsbereich gelegenen Grundstückes dienen, sind nach der amtlichen Erläuterung Nr. 1a zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § STVO § 41 STVO § 41 Absatz I StVO n.F. uneingeschränkt privilegiert. Eine einschränkende Auslegung der genannten Bestimmungen dahingehend, dass die Privilegierung allein dann greift, wenn der Verkehrsteilnehmer den Verbotsbereich auf dem Weg von oder zu dem Grundstück auf dem kürzest möglichen Weg passiert, kommt nicht in Betracht.
Beschluss vom 27. 11. 2009 - 2 Ss OWi 164/09 -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#2265
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wenn der Beschluss von 2009 ist, ist das auch logisch.
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#2266
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Huch, komisch, warum erscheint der dann erst jetzt in der NZV?
![]() Hab das "2009" überlesen. ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#2267
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
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#2268
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
es scheint wohl noch zu etwas zu dauern eine nichtige StVO kurzfristig so zu gestalten, dass sie wieder als gültig anzusehen ist. Offensichtlich gibt es wichtigere Verkehrsprobleme zu lösen.
Chance-fuer-alte-Nummernschilder |
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#2269
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Nun ja, wer die Entstehungsgeschichte der 46. StVO-Änderung verfolgt hat, der weiß, dass neue Straßenverkehrs-Ordnungen ihre Zeit brauchen. Und wenn es dann eine gaaaanz neue werden soll... Alles kompliziert, da reden wir lieber über neue/alte Abkürzungen für die Kreise/Städte auf Kennzeichen oder Wechselkennzeichen (welche aber eigentlich auch schon seit Anfang 2011 existieren sollten).
Mal sehen, wann dann doch die Gerichte über StVO V46 urteilen werden. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2270
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Weiß jemand, ob jetzt bei der Verkehrsministerkonferenz schon etwas rausgekommen ist?
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#2271
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Ja, bestimmte alte Kfz-Nummern-Ortskennzeichen sollen auf Wunsch wieder Gültigkeit erlangen (z.B. Plauen statt Vogtland).
Na, wenns schee macht. Von anderen (anscheinend eher unwichtigen) Änderungen habe ich nichts gehört. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#2272
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 342 Beigetreten: 02.04.2011 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 58703 ![]() |
Ich war letztens auf einem radweg unterwegs wo es das neue Fahrad
Weg schilx gibt. Das piktogram hat ja KEIN licht:) Mein fahrad aber auch nich. Nur eine rote strobe blitzleuchte:D Jetze das lustige: ![]() Am fahrad hab ? Ich: das schild sagt aus dass nur Fahräder ohne licht Hier fahren düfen:D ![]() Ich: ![]() ![]() ![]() ![]() Ich bin übrigens immer gut sichtbar : strobe und Feuerwehr jacke mit Reflex streifen![ ![]() |
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#2273
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Weiß jemand, ob jetzt bei der Verkehrsministerkonferenz schon etwas rausgekommen ist? Ja. Aber gemäß Veröffentlichungen nichts zur V45/V46. Auf der passenden Seite des Bundesrates gibt es mehr. Sprich die Tagesordnung und eine abschließende Pressemitteilung des Landes Brandenburg. Für Zündstoff -nicht nur im Forum- dürfte dieser Abschnitt sorgen: "Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich für eine allgemeine Empfehlung zum Helmtragen beim Fahrradfahren aus. Hierzu lag ein Bericht einer Expertenkommission aus Thüringen vor. Informationskampagnen zur Erhöhung der Helmtragequote sollen entwickelt und ausgeweitet werden. Der Bund wurde außerdem gebeten, die juristischen Rahmenbedingungen sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen einer Fahrradhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zu prüfen. Bestandteil dieser Prüfung ist aufgrund der steigenden Verbreitung auch eine Helmpflicht für Elektro-Fahrräder (Pedelecs)." |
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#2274
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
scheint man ja sehr wichtig zu nehmen, das z.Z. keine vernünftig, rechtssichere StVO existiert....
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#2275
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich wünsche allen VP'lern einen schönen Nichtigkeits-Jahrestag. Wie war das doch gleich...
Zitat Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss.
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#2276
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Wie war das doch gleich... Ich komme mir in Deutschland langsam etwas seltsam vor. Die Politiker versuchen immer wieder das Netz zu zensieren, bei uns ist Kernkraft sicher (!!!!!!!!) und ich weiß noch nicht einmal, wer an einer Engstelle nun Vorrang hat, weil hier die eine, dort die andere Straßenverkehrsordnung gilt und niemand was genaues weiß. Nannte man sowas früher nicht eine Bananenrepublik? ![]() |
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#2277
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich habe auf dem Nationalen Radverkehrskongreß mal die Sache mit der 46. ÄVO angesprochen. Ein Vertreter des mecklenburgvorpommerschen Verkehrsministeriums war davon überzeugt, daß es im Herbst eine neue ÄVO gebe (als Komplettfassung).
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2278
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Herbst 2012?
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand läuft gegenwärtig das Anhörungsverfahren, also kann es durchaus noch dauern, bis dem BR ein Entwurf vorliegt. Die VwV-StVO soll im Nachgang überarbeitet werden. |
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#2279
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Diesen Herbst, also 2011.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2280
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Ich habe jetzt den StVO-Entwurf bekommen, der in die Verbändeanhörung gegangen ist.
Aus der Vorbemerkung: Zitat Die StVO wurde in der Vergangenheit oftmals im Rahmen von Artikelverordnungen geändert.
Wiederholt wurden in diesem Zusammenhang bereits laufende Rechtsetzungsverfahren in einem zeitlich bereits fortgeschrittenen Stadium für zusätzliche Rechtsänderungen genutzt, die mit dem ursprünglichen Verordnungsentwurf nicht in direktem Zusammenhang standen. Auf diese Weise konnten zu anderen Sachverhalten festgestellte notwendige Rechtsänderungen zeitnah umgesetzt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Vorgehensweise die in den Präambeln genannten Ermächtigungsgrundlagen in jedem Einzelfall hinreichend berücksichtigt hat. Seit dem letzten Neuerlass der StVO im Jahr November 1970 könnten daher weitere Verstöße gegen das Zitiergebot zu verzeichnen sein. Diese Verstöße im Detail zu ermitteln, beziehungsweise solche Verstöße auszuschließen, würde einen nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand auslösen. Deshalb wird die StVO insgesamt neu erlassen. |
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#2281
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Also hatte die Bild-Zeitung doch recht.
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#2282
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14056 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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#2283
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Nach erstem Überfliegen durfte ich schon herzlich lachen. Viele in den letzten Monaten im VP angesprochenen Ungereimtheiten wurden bereinigt. Es bestätigen sich auch weitgehend die speziellen, spitzfindigen Meinungen - z.B. zur Beendigung von Haltverboten an Einmündungen. Der Passus "auf der gleichen Straßenseite" wurde wieder aufgenommen. Erstmals gibt es sogar einen Bezug zum VzKat. Und ganz wichtig: Der Text vom gestrichenen Abs. 9 im § 53 ist in abgeänderter Fassung wieder enthalten. Wirklich sehr interessant.
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#2284
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#2285
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@ukr und tessarakt:
Meld! Will sehen! ...! ![]() |
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#2286
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und wie abgeändert? Zitat a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden. |
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#2287
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden. Will heißen: die meisten Baustellenbeschilderungen sind also nach wie vor unzulässig ![]() Gibt's eigentlich den vollständigen Entwurf nicht schon irgendwo online? -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2288
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Richtig. An dieser Festlegung hat sich nie etwas geändert.
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#2289
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden. Müsste es nicht korrekt heissen: "Werden wieder gültig" Ist da eigentlich nichtmal irgendeine Frist angegeben, oder sollen die wirklich die nächsten hundert Jahre gültig bleiben? |
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#2290
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Im Sinne des BMVBS nicht, denn die Novelle hat es nach dessen Ansicht nie gegeben. Eine Frist für den Austausch gibt es nicht.
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#2291
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Da das BMVBS auf dem Standpunkt steht, die neue (46.) Fassung der StVO sei niemals wirksam geworden, ist die nun gewählte Formulierung konsequent und richtig.
Es wäre m.E. auch gar nicht so einfach, mit einer solchen Formulierung ungültig gewordene Verkehrszeichen wieder zu gültigen zu erklären: insbesondere würde ja dann (vermutlich) die Anfechtungsfrist wieder von vorne zu laufen beginnen. Das wird man aber unter allen Umständen vermeiden wollen. ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2292
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#2293
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Das heißt also, ich verliere günstige Parkgelegenheiten (VZ 283 mit Herzpfeil, Einmündungen o.ä.), kann aber den Baufirmen kräftig in den Allerwertesten treten wegen ungültiger VZ?
![]() Das gleicht es dann wenigstens wieder aus. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#2294
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
da bin ich ja mal auf den Bußgeldkatalog gespannt
![]() "Sie stellten ein Verkehrszeichen auf, welches nicht mit den gültigen Symbolen ausgestattet war"? ![]() |
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#2295
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
nun ja, nur weil das BMVBS diese Meinung vertritt, muss sie ja nicht richtig sein. Siehe JustizMinisterium.
Denen nach gibt es ja eine gültige StVO. Wie ist das nun mit §53(9) ? Ist es wirklich sooo einfach diesen wieder einzufügen und so zu tun als wäre nichts gewesen ? Wie ist da die rechtliche Betrachtung ? Und durch welche Hände muss das alles gehen, bis es beschlossen wird. Bzw. kann das BMJ da noch sagen: STOPP, so einfach nun auch wieder nicht ? Schilder die seit 1992 ungültig waren können doch nicht per neuem Beschluss wieder gültig sein. |
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#2296
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#2297
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Da das BMVBS auf dem Standpunkt steht, die neue (46.) Fassung der StVO sei niemals wirksam geworden, ist die nun gewählte Formulierung konsequent und richtig. Es wäre m.E. auch gar nicht so einfach, mit einer solchen Formulierung ungültig gewordene Verkehrszeichen wieder zu gültigen zu erklären: insbesondere würde ja dann (vermutlich) die Anfechtungsfrist wieder von vorne zu laufen beginnen. Das wird man aber unter allen Umständen vermeiden wollen. ![]() Letztendlich werden das die Gerichte zu klären haben :-) Gruß Jens |
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#2298
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und durch welche Hände muss das alles gehen, bis es beschlossen wird. Bzw. kann das BMJ da noch sagen: STOPP, so einfach nun auch wieder nicht ? Das BMJ, ich glaube es ist dessen Bonner Zweitsitz - das BfJ, prüfen (fast) alle Rechtsnormen im Vorfeld und geben eine interne Stellungnahme ab. Aber diese Stellungnahme ist nicht bindend. Siehe dazu auch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. |
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#2299
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Da das BMVBS auf dem Standpunkt steht, die neue (46.) Fassung der StVO sei niemals wirksam geworden, ist die nun gewählte Formulierung konsequent und richtig. Es wäre m.E. auch gar nicht so einfach, mit einer solchen Formulierung ungültig gewordene Verkehrszeichen wieder zu gültigen zu erklären: insbesondere würde ja dann (vermutlich) die Anfechtungsfrist wieder von vorne zu laufen beginnen. Das wird man aber unter allen Umständen vermeiden wollen. ![]() Letztendlich werden das die Gerichte zu klären haben :-) Naja, wenn aber eine neue Fassung in Kraft gesetzt wurde, ist das dann noch interessant? In Rheinland-Pfalz ist ja in 2. Instanz ein Verfahren anhängig, in welchem am Ende wichtig sein wird, ob die 46. Verordnung nun wirksam ist oder nicht. Leider gibt's noch keinen Verhandlungstermin. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2300
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Schilder die seit 1992 ungültig waren können doch nicht per neuem Beschluss wieder gültig sein. Sind sie ja auch nicht.Sorry, aber mal etwas deutlicher bitte. Wir alle hier wissen, es gilt die V46 ohne Wenn und Aber. Wenn es nicht so wäre, hätte wir das alle, ausserhalb einer PK erfahren und ein oberes Gericht hätte die Nichtigkeit erklärt. Die berühmten Schilder sind also alle tot und begraben, wenn nicht seit 1992, dann nach Inkraftreten der V46. Wie kann also dieser Satz so einfach ungefragt und ohne Nachhaken in der "absolut neuen" StVO auftauchen ? Ja ich weiß, es ist ein Entwurf, aber ..... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 12:09 |