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#2294
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
da bin ich ja mal auf den Bußgeldkatalog gespannt
![]() "Sie stellten ein Verkehrszeichen auf, welches nicht mit den gültigen Symbolen ausgestattet war"? ![]() |
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#2295
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
nun ja, nur weil das BMVBS diese Meinung vertritt, muss sie ja nicht richtig sein. Siehe JustizMinisterium.
Denen nach gibt es ja eine gültige StVO. Wie ist das nun mit §53(9) ? Ist es wirklich sooo einfach diesen wieder einzufügen und so zu tun als wäre nichts gewesen ? Wie ist da die rechtliche Betrachtung ? Und durch welche Hände muss das alles gehen, bis es beschlossen wird. Bzw. kann das BMJ da noch sagen: STOPP, so einfach nun auch wieder nicht ? Schilder die seit 1992 ungültig waren können doch nicht per neuem Beschluss wieder gültig sein. |
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#2296
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#2297
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Da das BMVBS auf dem Standpunkt steht, die neue (46.) Fassung der StVO sei niemals wirksam geworden, ist die nun gewählte Formulierung konsequent und richtig. Es wäre m.E. auch gar nicht so einfach, mit einer solchen Formulierung ungültig gewordene Verkehrszeichen wieder zu gültigen zu erklären: insbesondere würde ja dann (vermutlich) die Anfechtungsfrist wieder von vorne zu laufen beginnen. Das wird man aber unter allen Umständen vermeiden wollen. ![]() Letztendlich werden das die Gerichte zu klären haben :-) Gruß Jens |
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#2298
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und durch welche Hände muss das alles gehen, bis es beschlossen wird. Bzw. kann das BMJ da noch sagen: STOPP, so einfach nun auch wieder nicht ? Das BMJ, ich glaube es ist dessen Bonner Zweitsitz - das BfJ, prüfen (fast) alle Rechtsnormen im Vorfeld und geben eine interne Stellungnahme ab. Aber diese Stellungnahme ist nicht bindend. Siehe dazu auch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. |
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#2299
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Da das BMVBS auf dem Standpunkt steht, die neue (46.) Fassung der StVO sei niemals wirksam geworden, ist die nun gewählte Formulierung konsequent und richtig. Es wäre m.E. auch gar nicht so einfach, mit einer solchen Formulierung ungültig gewordene Verkehrszeichen wieder zu gültigen zu erklären: insbesondere würde ja dann (vermutlich) die Anfechtungsfrist wieder von vorne zu laufen beginnen. Das wird man aber unter allen Umständen vermeiden wollen. ![]() Letztendlich werden das die Gerichte zu klären haben :-) Naja, wenn aber eine neue Fassung in Kraft gesetzt wurde, ist das dann noch interessant? In Rheinland-Pfalz ist ja in 2. Instanz ein Verfahren anhängig, in welchem am Ende wichtig sein wird, ob die 46. Verordnung nun wirksam ist oder nicht. Leider gibt's noch keinen Verhandlungstermin. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2300
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Schilder die seit 1992 ungültig waren können doch nicht per neuem Beschluss wieder gültig sein. Sind sie ja auch nicht.Sorry, aber mal etwas deutlicher bitte. Wir alle hier wissen, es gilt die V46 ohne Wenn und Aber. Wenn es nicht so wäre, hätte wir das alle, ausserhalb einer PK erfahren und ein oberes Gericht hätte die Nichtigkeit erklärt. Die berühmten Schilder sind also alle tot und begraben, wenn nicht seit 1992, dann nach Inkraftreten der V46. Wie kann also dieser Satz so einfach ungefragt und ohne Nachhaken in der "absolut neuen" StVO auftauchen ? Ja ich weiß, es ist ein Entwurf, aber ..... |
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#2301
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@oscar:
Wenn die V46 nicht nichtig ist, dann hast Du Recht. Wenn die V46 nichtig ist, dann gab es sie nie und die 1992er Schilder sind nie ungültig geworden - bzw. es gilt durchgehend eine unbegrenzte Übergangsfrist. Ob V46 nichtig ist oder nicht, ist umstritten und wird ua in RLP gerade gerichtlich zu werten sein. Das BMJ wird bei jeglicher Nachfrage freundlich auf BMVBS und BGBl verweisen. Wenn man also nicht auf eine Entscheidung Anderer vor Gericht warten will, so muss man selber gegen ein bestimmtes Vz/Verwaltungsakt klagen. |
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#2302
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
oder sich halt verklagen lassen, weil man beispielsweise auf einer NichtBusspur parkt/diese befährt....
Hmm... naja, bis die neue neue neue StVO durch ist, werden ja noch ein/zwei Monate vergehen, sodaß solange Frau Leues Wort gilt, das "Ungereihmtheiten" zwischen beiden StVOs nicht verfolgt werden. |
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#2303
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Es gibt ja keine Ungereimtheiten, da es nach Auffassung des BMVBS keine zwei StVOen gibt.
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#2304
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
http://www.lto.de/index.php/de/html/nachri...rkehrs_ordnung/
Übrigens habe ich erfahren, daß im Rahmen der Ahnhörung zum StVO-Neuerlass umfangreiche Anmerkungen eingegangen sind, mit denen das BMVBS womöglich noch einige Zeit beschäftigt sein wird. ![]() |
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#2305
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
jetzt bin ich aber stark überrascht !
![]() (schön zusammengefasst der Artikel) |
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#2306
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Naja, ich finde den Artikel etwas einseitig. Ohne sich mit der Materie zu beschäftigen glaubt man, dass sich nur Nummern (Paragraphenverschiebung), Querverweise (StVO <-> BKat), Tatbestände oder Begrifflichkeiten geändert hätten.
Über die doch umfangreichen und wesentlichen inhaltlichen Änderungen und die daraus entstehenden Unsicherheiten verliert der Autor leider kein zielführendes Wort. Dabei haben gerade solche inhaltlichen Unterschiede für die Rechtsanwender eine im Zweifel höhere Relevanz als eine falsche Paragraphenkette. Aber die Ansätze sind gut gelungen. Interessant auch die Ausführungen zum Irrtum, wobei ich hinsichtlich der Anwendung skeptisch bin. Zwischen wirklich nicht wissen können/falsch einschätzen und nicht wissen wegen mangelnder eigener Rechtsfortbildung liegen mMn dann doch Welten. |
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#2307
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
klasse ist ja auch das verkehrtrum montierte Kreisverkehrsschild auf dem Foto... ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2308
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Marginal, alles marginal.
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#2309
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 248 Beigetreten: 22.06.2007 Wohnort: Osthessen Mitglieds-Nr.: 33280 ![]() |
Moin moin,
könnte einer von euch, dem der Referentenentwurf vorliegt, diesen einmal online stellen? -------------------- Dubium sapientiae initium.
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#2310
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Kennt jemand die Nummern der neuen Gefahrzeichen Reiter, Amphibienwanderung und eingeschränktes Lichtraumprofil?
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#2311
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
könnte einer von euch, dem der Referentenentwurf vorliegt, diesen einmal online stellen? Leider nein.Kennt jemand die Nummern der neuen Gefahrzeichen Reiter, Amphibienwanderung und eingeschränktes Lichtraumprofil? Die haben keine Nummern
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#2312
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#2313
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
NZV 2011, 369: "Die Rechtsirrtümer zur „Schilderwaldnovelle”" von Regierungsdirektor Rupert Schubert.
"Eine rechtliche Prüfung dieser Erklärungen zeigt, dass die Schilderwaldnovelle nicht die Unwirksamkeit der alten Schilder begründet (II.) und dass die Novelle keineswegs nichtig ist (III.)." |
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#2314
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Kannst Du das Wesentliche dieses Aufsatzes mal zusammenfassen? Ist nicht immer ganz einfach, kurzfristig an dieses Blatt zu kommen. Danke!
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2315
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
"Eine rechtliche Prüfung dieser Erklärungen zeigt, dass die Schilderwaldnovelle nicht die Unwirksamkeit der alten Schilder begründet (II.) und dass die Novelle keineswegs nichtig ist (III.)." Ob sich der Herr Ramsauer mal dazu äußern möchte? Die Aufmerksamkeit der Presse ist ja mittlerweile verflogen, er könnte ein damals eventuell vorliegendes Missverständnis ja durchaus zugeben ![]() |
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#2316
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 ![]() |
Sagt mal, ich habe den Thread leider nicht vollständig gelesen, aber mit der Suchfunktion finde ich nirgendwo hier drin den Wortlaut des § 45 Abs. 2 StVO, dessen letzter Satz besagt: „Alle Gebote und Verbote sind durch Zeichen und Verkehrseinrichtungen nach dieser Verordnung anzuordnen.“
Wird hier tatsächlich nur mit dem § 53 argumentiert? Meines Erachtens ergäbe sich eine Ungültigkeit der alten Zeichen doch nicht durch den Wegfall von § 53 Abs. 3 bis 9 an sich, sondern eher durch § 45 Abs. 2, oder? (Wobei die ehemalige Passage des § 53 die alten Schilder doch lediglich vor dem § 45 „gerettet“ hatte, solange sie noch bestand.) |
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#2317
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
War ja schon lange nicht mehr hier ...
@ Anderssen : Das ist ein schlauer Gedanke. So formal hab´ ich die Angelegenheit bislang nicht betrachtet; der 53 IX reichte mir schon. Allerdings scheint mir der von Dir zitierte Satz systematisch nicht von allgemeiner Bedeutung zu sein, sondern sich lediglich klarstellend auf die speziellen Inhalte in den Sätzen zuvor (in Absatz II) zu beziehen. Für so was bin ich aber kein Profi, frag´mich lieber nicht. Der von ukr am 01.08.2011 zitierte Artikel ist auch nach meiner Ansicht recht informativ. Aber : "Der Rechtsstaat geht einfach davon aus, dass jeder die Normen des Straßenverkehrs beherrscht. Dem ist jedoch bei weitem nicht so – zeigt doch die Verkehrsunfallbilanz jedes Jahr, dass für Unfälle in hohem Maße Verhaltensfehler ursächlich sind." -- DAS kann ja keine wesentliche Begründung sein, um die noch immer unzähligen Verkehrsunfälle zu erklären. 95 % aller VUe werden nicht etwa durch fehlende Rechtskenntnis, sondern vielmehr durch an rechtlichen Rahmenbedingungen ohnehin uninteressierter Leichtsinnigkeit verursacht (-> zu schnell / zu geringer Abstand / Vorfahrtmissachtung). Und wenn im weiteren davon ausgegangen wird, mangels die StVO betreffender einfach zu erhaltender Rechtsinformationen gleich Verbotirrtümer zugunsten der Verkehrsteilnehmer konstruieren zu können, kann -- wohl auch mit mitleser -- dieser Annahme nicht gefolgt werden. Denn diese Problematik würde sich ja dann auch aus allen anderen Rechtsgebieten genauso ergeben. Dann dürfte sich ja jeder Gewerbetreibende, jeder Kleinkriminelle, -- jeder Steuerzahler schlechthin darauf berufen können, über die jeweils aktuelle Rechtslage schuldausschließend gar nicht ausreichend informiert WORDEN ZU SEIN. Bedient werden, passiv den Staat machen alles lassen, lässt sich jedoch nicht realisieren. Jeder einzelne ist selbst voll verantwortlich, wenn er irgendetwas unternehmen will, und sei es nur, ein Auto zu fahren. Defensiv, so kann nicht viel passieren. Und im Zweifel eben rechtzeitig eine kompetente Stelle befragen (notfalls die Leute in den silber-blauen Wagen); wenn natürlich diese als ausreichend kompetent anzusehenden Stellen konkret eine falsche Auskunft geben, -- ja, DANN können wir nochmal über einen unvermeidbaren Irrtum reden. Eine Fortbildungspflicht wäre zwar oberflächlich betrachtet eine längst fällige Idee, sie wird jedoch wieder einmal nur zum Stunden-absitzen führen und das eigentliche Ziel, Verkehrsunfälle durch vermeintliche Rechtsungebildetheiten zu reduzieren, daher nicht wirklich nennenswert erreichen. Daraus würde nur wieder eine nette Einnahmequelle für Seminaranbieter werden (und eben, dass niemand mehr in einem OWI- Verfahren nachhaltig behaupten kann, er habe "es nicht gewusst"). Eigenverantwortung lässt sich nun mal nicht künstlich erwingen. Wer also ernsthaft wissen will, was im Straßenverkehr geht und was nicht, wird sich diese Informationen im heutigen Informationszeitalter mit nicht unverhältnismäßigem Aufwand beschaffen können. Zuletzt möchte ich Euch mal fragen, welches Motiv denn nun das BVM tatsächlich gehabt haben mag, die StVO dermaßen krampfhaft annullieren zu wollen -- wirklich nur wegen der teuren Verkehrszeichen- Nachrüstung ? Hätte man nicht einfach schnell noch eine Reparatur- Ergänzung der Novelle nachschieben können, in der die alten Zeichen notfalls bis auf weiteres wieder eingeführt werden ? Ich begreif´ immer noch nüscht ... -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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#2318
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 ![]() |
Allerdings scheint mir der von Dir zitierte Satz systematisch nicht von allgemeiner Bedeutung zu sein, sondern sich lediglich klarstellend auf die speziellen Inhalte in den Sätzen zuvor (in Absatz II) zu beziehen. Das stimmt allerdings. Da hatte ich mir gestern abend wohl eingebildet, dass in Abs. 2 von allen Verkehrsschildern die Rede war, aber es sind wohl nur Verkehrsverbote, -beschränkungen, Umleitungen, Markierungen und Leiteinrichtungen, wenn diese „zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Straßenschäden“ angeordnet werden. Irgendwie hatte ich aber noch im Hinterkopf, dass irgendwo stehen muss, dass nur Zeichen aus der StVO verwendet werden dürfen. ![]() |
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#2319
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
VwV-StVO vor §§ 39 ff. :
"III. Allgemeines über Verkehrszeichen 1. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. ..." -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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#2320
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Schön und gut, aber doch nur heiße Luft. Die VwV richtet sich an die Behörden. Da kann gar vieles drin stehen, und ist trotzdem für die Katz, wenn der gemeine VT sich an allen ausgeschilderten Unsinn halten muss.
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#2321
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Irgendwie hatte ich aber noch im Hinterkopf, dass irgendwo stehen muss, dass nur Zeichen aus der StVO verwendet werden dürfen. Meinst du ggf. den § 45 (4) ?![]() Zitat (StVO § 45 (4)) (4) Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken; in dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 5 jedoch auch durch Anordnungen, die durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekanntgegeben werden, sofern die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist.
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#2322
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Jedenfalls können nur die in der StVO zugelassenen Zeichen eine Ordnungswidrigkeit auslösen, abgesehen nach § 1 StVO, wenn es wirklich konkret wird.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2323
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
"Eine rechtliche Prüfung dieser Erklärungen zeigt, dass die Schilderwaldnovelle nicht die Unwirksamkeit der alten Schilder begründet (II.) und dass die Novelle keineswegs nichtig ist (III.)." Ob sich der Herr Ramsauer mal dazu äußern möchte? Die Aufmerksamkeit der Presse ist ja mittlerweile verflogen, er könnte ein damals eventuell vorliegendes Missverständnis ja durchaus zugeben ![]() Wozu? Der hat doch mit dieser Aktion erreicht, was er wollte: sich als "Retter" der klammen Gemeinden hinzustellen, welche angeblich viele, viele Schilder hätten tauschen müssen. Im von @tessarakt erwähnten Aufsatz führt der Autor als Grund für diese Aktion an: Zitat (...) Unabhängig davon ist es aber dem amtierenden Bundesverkehrsminister durch seine Erklärungen zur Rechtslage am 13. 4. 2010 gelungen, die damalige erhitzte öffentliche Debatte von einem auf den anderen Tag zu beenden. Dass er dafür als Mittel eine rechtlich nicht belastbare verfassungsrechtliche These als öffentlichkeitswirksamen Paukenschlag gewählt hat, ohne ihn später auf den verfassungsgerichtlichen Prüfstand zu stellen, lässt sich nur mit der kaum verhüllten politischen Absicht erklären, durch den damaligen Auftritt kurz vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen seinem Amtsvorgänger bzw. dessen Partei aus Wahlkampfgründen schwerwiegende Rechtssetzungsfehler mit angeblich fatalen rechtlichen Folgen zuzuschreiben. Verlierer ist dabei zum einen die Verkehrssicherheit. (...) Und zieht als Fazit: Zitat Das Beispiel einer politischen Instrumentalisierung des Grundgesetzes durch einen Bundesminister sollte keine Schule machen. Tja, was wollte man dem noch hinzufügen? -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2324
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#2325
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
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#2326
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#2327
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 ![]() |
Defensiv, so kann nicht viel passieren. Und im Zweifel eben rechtzeitig eine kompetente Stelle befragen... Das Problem ist aber, eine "kompetente Stelle" zu finden. Letztlich gibt es nur eine kompetente Stelle, und das ist die Gerichtsbarkeit. Und dort kann man nicht fragen, sondern muss klagen. Bei allen anderen Stellen hört man lediglich Meinungen. Zitat (notfalls die Leute in den silber-blauen Wagen) Wenn die Rechtsauskünfte geben, begeben sie sich aber auf dünnes Eis, denn sie könnten haftbar werden. Wer eine Rechtsauskunkft haben möchte, geht zu einem Rechtsanwalt und muss dafür zahlen. Für Rechtsauskünfte gibt es diesen Berufsstand nämlich. Dort hört man zwar auch nur eine Meinung. Die sind gegen Falschberatung aber versichert. Niemand kann vorhersehen, wie ein Bundesveraltungsgericht entscheiden wird. Und deshalb kann auch niemand eine definitive Rechtsauskunft geben, so gern man das auch haben möchte. Allenfalls kann man Auskunft darüber geben, wie die Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben. Dies kann sich aber auch mal ändern. |
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#2328
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Du meinst, man sollte der zuständigen FeB diese Eignungszweifel mitteilen? Was passiert denn einem normalen Verkehrsteilnehmer, der einfach mal die Straßenverkehrsordnung für ungültig erklärt? ![]() ![]() Gar nichts, zumal ja nun diverse Länder die Meinung amtlich teilen, und damit eben auch deren FEB. Im übrigen, guck doch mal den Fall Wattestäbchen an, da wollte die Polizei sogar das Fahrzeug stilllegen lassen, weil sich der Fahrer zu genau an die StVO hielt. Der FEB kommt es darauf an, ob derjenige sicher am Verkehr teilnehmen kann. Wenn er das tut, ist es vollkommen egal, ob er dabei die StVO für gültig oder ungültig hält. Höchstens das Punktekonto könnte anwachsen. Es gibt doch auch schon Erfahrung mit diesen eigenartigen Freirepublikern. Wird denen denn die FE erzogen? Für Rechtsauskünfte gibt es diesen Berufsstand nämlich. Dort hört man zwar auch nur eine Meinung. Die sind gegen Falschberatung aber versichert. Die haften auch nur bei schuldhafter Falschberatung. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2329
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Jedenfalls können nur die in der StVO zugelassenen Zeichen eine Ordnungswidrigkeit auslösen, abgesehen nach § 1 StVO, wenn es wirklich konkret wird. Und just da rieche ich einen Catch-22: Gesetzt den Fall, ich führe mit Tempo 65 an einem runden Blechdings vorbei, das rot umrandet die Schriftzeichen "30 km" trägt. Das ist kein Schild nach StVO. Nun werde ich angehalten, setze den Gang der Dinge in Gang und komme vor den Kadi, der da sagt: mein lieber VT, es stimmt, dass das ein Dingsda und kein Schild ist. Niemand hat die Absicht, dir daraus einen Strick zu drehen. Aber du hättest dich von diesem Dingsda gewarnt fühlen müssen und in Erwartung einer unbekannten Gefahr langsam fahren müssen. Ich verknacke dich hiermit zu xx EUR, yy Punkten und zz Runden "Aussetzen". Die Verhandlung ist geschlossen. Aber ganz richtig: was kein Schild ist, kann auch nicht missachtet und be-OWI-t werden. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#2330
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Mal abgesehen davon, daß einem vor AG anscheinend alles mögliche passieren kann: Auf welcher Rechtsgrundlage sollte so ein Urteil denn stehen?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2331
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Ich hatte da just an den § 1 StVO gedacht und eine Analogie zu den Gefahrschildern gezogen, wo m.W. die "alten" (etwa das Dampflok-Symbol) nicht wirkliche Nicht-Schilder sind. Vielleicht sind das aber auch nur Anzeichen beginnender Paranoia.
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#2332
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Um das nochmal zu erklären: Bei einem gültigen VZ ist jeder Verstoß dagegen eine OWi und kann verfolgt werden, auch wenn deswegen niemand behindert oder gefährdet wurde.
Bei einem Verstoß gegen ein ungültiges (nicht beachtliches oder nichtiges) VZ kann der einfache Verstoß nicht verfolgt werden, weil es ja nun keine Regelungen für ungültige Schilder gibt. Allerdings kann man so gegen § 1 verstoßen (oder z.B. eine fahrl. Körperverletzung begehen), wenn man erkennen hätte müssen, welche Regelung beabsichtigt war, und durch die Nichtbeachtung jemand anders konkret behindert/gefährdet/verletzt wird. Außerdem löst ein solches VZ durchaus zivilrechtliche Folgen aus. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2333
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1288 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Cool Blue Mitglieds-Nr.: 54729 ![]() |
Also könnte §1 auch ausgelegt werden als "man sieht doch, was gemeint ist"
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Zitat (Netiquette) Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre. |
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#2334
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 03.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60689 ![]() |
hallo,
mit neufassung stvo wortlaut zeichen 276: überholverbot für kfz aller art. offensichtlich dürfen kräder nun auch nicht mehr überholt werden. belehrt mich eines besseren... ![]() mfg |
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#2335
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen aller Art das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen (Anlage 2 StVO).
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#2336
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
In der zitierten Anlage ist das Feld zu Z. 276 in der Spalte "Ge- oder Verbote / Erläuterungen" leer. ![]() -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#2337
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#2338
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
pardon!
Aua - Lesen bildet. Danke. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#2339
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
In der aktuellen NZV ist übrigens ein recht nüchterner Aufsatz über die Frage, ob die alten VZ tatsächlich ungültig sind (was dort verneint wird).
![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#2340
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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#2341
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#2342
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Man darf dabei nicht vergessen, daß der werte Herr Schubert auch im BLFA StVO sitzt, somit an der Entstehung der Novelle beteiligt war und damit auch an der Streichung von Abs.9 im §53 sowie dem ganzen anderen "Mist" der da verzapft wurde. Wenn seine hochkompetente, nüchterne Einschätzung vollumfänglich korrekt wäre, warum hat man dann im BMVBS so reagiert? Arbeiten dort wirklich nur Deppen?
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#2343
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 22:40 |