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Beitrag
#2344
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Man darf dabei nicht vergessen, daß der werte Herr Schubert auch im BLFA StVO sitzt, somit an der Entstehung der Novelle beteiligt war und damit auch an der Streichung von Abs.9 im §53 sowie dem ganzen anderen "Mist" der da verzapft wurde. Wenn seine hochkompetente, nüchterne Einschätzung vollumfänglich korrekt wäre, warum hat man dann im BMVBS so reagiert? Arbeiten dort wirklich nur Deppen? Ich denke, man muss sich überlegen, was Ramsauer mit seiner Pressekonferenz damals bewirken wollte. Dazu hat Schubert ja einiges geschrieben und z.T. auch unverhohlen (in meinen Augen berechtigte) Kritik geübt. Zum einen konnte sich Ramsauer "als Retter der finanziell klammen Gemeinden" präsentieren, welche jetzt wieder in ihren Dornröschenschlaf fallen konnten, was z.B. die Aufstellung von Verkehrsschilderkatastern angeht. Zum anderen konnte er seinen Vorgänger - bekanntlich politisch aus einem anderen Lager - aus Deppen hinstellen, der es nicht einmal hinbekommen hat, eine Verordnung rechtskonform zu verabschieden. Letzteres ist dem aktuellen Bundesverkehrsminister allerdings bisher auch nicht geglückt. Zum anderen baut Schubert sicher einmal vor, wenn es doch noch Gerichtsentscheidungen zum Thema "gilt jetzt die 45. oder 46. Version der StVO?" geben sollte. Momentan suche ich mir als Radfahrer an Ampeln ja immer die für mich günstigere Fassung heraus, und ja, ich bin gerne bereit, meine Entscheidung mit einem Amtsrichter zu diskuteren ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2345
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die politischen Seitenhiebe habe ich auch verstanden, offensichtlich ist er mit der neuen Führung im BMVBS auch nur bedingt zufrieden.
![]() Die Auffassung zur Gültigkeit der alten Verkehrszeichen, insbesondere Haltverbote finde ich aber arg danaben. Für die, die den Artikel nicht kennen: Die Pfeile der Haltverbote seien 1992 nicht im VzKat, sondern nur administrativ in der Bilddatenbank der BASt geändert worden. Ferner beschreibt er, daß die gestrichene Regelung nie dazu gedient hätte, die alten Zeichen weiter gültig bleiben zu lassen. Stattdessen beruft er sich auf die amtliche Begründung, wonach Abs. 9 lediglich dazu gedient hätte, Umrüstaktionen vorzubeugen. Da frage ich mich, warum man eine solche "bedeutungslose" Regelung nicht in einem amtlichen Rundschreiben verkündet, sondern sie als Bestandteil einer Verordnung erlässt, wo sie ja wirklich nichts zu suchen hat. Wenn das alles so klar ist, warum dann der Paukenschlag mit der Nichtigkeitstheorie? Nur um die politischen Vorgänger zu diffamieren und die ohnehin schrottreife Verordnung wieder vom Markt zu nehmen? Kann ich mir nicht vorstellen. |
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#2346
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Folgt man der Argumentation von Herrn Schubert zu § 53 Abs. 9 StVO(alt), wonach dieser Absatz nur dazu dient, "die Weitergeltung der alten Zeichen klarzustellen und somit lediglich deklaratorische Bedeutung" hat, man nur unnötigen "Umrüstaktionen" vorbeugen wollte und "für eine solche vorbeugende Regelung nach über 15 Jahren kein nennenswertes und damit kein zwingendes Regelungsbedürfnis mehr zu begründen" sei und "sich der Verordnungsgeber mit gutem Grund entschieden [habe], auf seine bisherige deklaratorische Übergangsregelung zukünftig zu verzichten und damit „Ballast abzuwerfen”", so käme man zu dem Schluss, dass die Darstellung aller Vz in der StVO lediglich einen empfenlenden Charakter haben kann.
Wenn alte Gestaltungen auch ohne Erwähnung in der gültigen StVO weiter gültig sein sollen, so müsste man auch andere Fantasieschilder, welche sich an den Vorgaben der StVO grob orientieren, für zulässig erachten. Leider erwähnt Herr Schubert nicht, warum Gerichte zBsp bei den alten Geschwindigkeitschildern mit "km" mittlerweile von einer Ungültigkeit ausgehen, dies aber bei den Änderungen aus 1992 -welche bisher über § 53 Abs. 9 StVO(alt) fortgalten- nicht so ist. Schade und unlogisch. |
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#2347
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Leider erwähnt Herr Schubert nicht, warum Gerichte zBsp bei den alten Geschwindigkeitschildern mit "km" mittlerweile von einer Ungültigkeit ausgehen, dies aber bei den Änderungen aus 1992 -welche bisher über § 53 Abs. 9 StVO(alt) fortgalten- nicht so ist. Schade und unlogisch. Das kann ich wiederum bedingt nachvollziehen, denn die Schilder in der vorherigen Fassung entsprachen bereits der neuen Gestaltung, da die "km-Schilder" schon 1988 im Zuge der neunten VO zur Änderung der StVO geändert wurden. Daraus resultierte die Übergangsfrist in Absatz 4. Diese wiederum endete verbindlich im Jahr 1998, wonach die "km-Schilder" ab diesem Zeitpunkt tatsächlich ungültig waren. |
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#2348
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wo ist aber der Unterschied, ob im Fall a) eine verbindliche Übergangsfrist genannt wird und endet, oder ob im Fall b) eine unbefristet eingeräumte Übergangsregelung entfällt?
In beiden Fällen ist das Vz in der bisherigen Gestaltung nicht mehr in der StVO enthalten. Es soll jedoch dank § 53 weitergelten. Diese ausdrückliche Fortgeltung alten Rechts entfällt jedoch wegen Zeitablauf(a) bzw Normänderung(b). Ich sehe da keinen Grund, warum alte Vz im Fall b) weitergelten sollen; das Wort "Rechtsbereinigung" in der Änderungsbegründung kann mMn keine abweichende Handhabung begründen. |
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#2349
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Mir ging es nur darum, daß die alten "km-Zeichen" nicht von Abs. 9 erfasst waren, weshalb die Rechtssprechung ab 1999 davon ausgeht, daß dieses Zeichen tatsächlich ungültig sind.
![]() Anhand der Änderungsbegründung auf die rechtliche Bedeutung der Änderung zu schließen (wie durch Herrn Schubert erfolgt) halte ich aber auch für falsch. Sonst wäre §53 ja allein für die Behörden bestimmt und die jeweiligen Festlegungen ließen sich auch im Bereich der VwV treffen. Als Bestandteil der StVO gelten sie aber auch gegenüber dem Verkehrsteilnehmer. Warum ein Zeichen gültig bleiben soll, ist für diesen irrrelevant, wichtig ist, daß es weiter gültig und zu beachten ist. Und wenn es eben nicht mehr gültig ist, muß er es auch nicht weiter beachten. Die Argumentation, die Regelung ziele lediglich auf das Verhindern von Umrüstaktionen ab, hätte ja eben diese zur Folge gehabt. Demnach hätten die Zeichen im September 2009 trotzdem umgerüstet werden müssen, andernfalls wäre die Regelung schon 1992 nicht notwendig gewesen, wenn klar ist, daß die alten Zeichen so oder so weiter gelten. Das inzwischen auch die Bildnummern geändert, bzw. neu vergeben wurden, und damit Tatbestände ins Leere laufen könnten, ist für mich auch ein Indiz, daß die alten Zeichen garnicht weiter gelten können. |
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#2350
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wo ist aber der Unterschied, ob im Fall a) eine verbindliche Übergangsfrist genannt wird und endet, oder ob im Fall b) eine unbefristet eingeräumte Übergangsregelung entfällt? nirgends. In beiden Fällen ist das Vz in der bisherigen Gestaltung nicht mehr in der StVO enthalten. Es konnte nur dank § 53 weitergelten. ... ich denke, man kann das sogar so, wie von mir in rot geändert, formulieren. Hört man eigentlich irgendwas Neues vom Entwurf der Novellennovelle? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2351
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
So, hier meine Zusammenfassung, des Fazits zum StVO Neuentwurf von Rupert Schubert (in Verkehrsdienst 10/2011)
- die Umbenennung der Straßenverkehrsbehörde in "die für den Straßenverkehr zuständige Behörde" ist "unsinnig" - der Versuch, gestelzte, geschlechtsneutrale Begriffe einzuführen, ist "seltsam" - die Klarstellung zum Überholverbot an Bahnübergängen (betrifft nur Linksüberholen) ist zu begrüßen - die bisher eingegangenen, umfangreichen Stellungnahmen, machen einen Neuerlass in 2011 "unwahrscheinlich" - die Höchstgeschwindigkeit von 15km/h für Radfahrer auf Fußgängerverkehrsflächen gehört auf den Prüftstand (ggf. Schrittgeschwindigkeit) ![]() Also: An sich nix neues, auch und vor allem keine neue StVO. ![]() |
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#2352
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
- die bisher eingegangenen, umfangreichen Stellungnahmen, machen einen Neuerlass in 2011 "unwahrscheinlich" Das hätte mich in den verbleibenden zwei Monaten auch sehr gewundert. Oder meintest du 2012 statt 2011? ![]() - die Höchstgeschwindigkeit von 15km/h für Radfahrer auf Fußgängerverkehrsflächen gehört auf den Prüftstand (ggf. Schrittgeschwindigkeit) ![]() Was genau ist da nun gemeint? ![]() |
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#2353
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
So, hier meine Zusammenfassung, des Fazits zum StVO Neuentwurf von Rupert Schubert (in Verkehrsdienst 10/2011) ... Also: An sich nix neues, auch und vor allem keine neue StVO. ![]() Warum auch? Wir haben doch eine. Und eine unendliche Ausnahmegenehmigung: "...dass die Länder seitens des Verordnungsgebers aufgefordert wurden, Verstöße gegen neu eingeführte oder geänderte Rechtsvorschriften vorerst nicht zu verfolgen..." |
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#2354
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
- die Höchstgeschwindigkeit von 15km/h für Radfahrer auf Fußgängerverkehrsflächen gehört auf den Prüftstand (ggf. Schrittgeschwindigkeit) ![]() Was genau ist da nun gemeint? ![]() ![]() Ganz lebensnah also. ![]() |
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#2355
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Nicht nur dort, sondern auch auf mit VZ 240 bezeichneten Flächen, wo ein Ausweichen auf die Fahrbahn für Radfahrer also in der Regel nicht statthaft ist.
Da habe ich mal eine verwaltungsrechtliche Frage dazu (mag sein, dass das noch gar nicht geklärt ist): Wenn sich der Regelungsgehalt eines Verkehrszeichens durch eine StVO-Neuauflage signifikant ändert - was ich hier zumindest in den Fällen sehe, wo eine Schrittgeschwindigkeit bzw. eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 15km/h für Radfahrer, gar nicht angezeigt ist - beginnt dann eigentlich wieder die einjährige Frist, in welcher man ein Verkehrszeichen anfechten darf? Natürlich kann man immer die Neuverbescheidung beantragen, aber eine Anfechtungsklage ist einfacher erhoben. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2356
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6223 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Nicht nur dort, sondern auch auf mit VZ 240 bezeichneten Flächen, wo ein Ausweichen auf die Fahrbahn für Radfahrer also in der Regel nicht statthaft ist. Dann wäre allerdings der einzige Unterschied zwischen Vz 239+ZZ und VZ 240 das Fahrbahnverbot bei VZ240, d.h. VZ240 = VZ254+(VZ239+ZZ) |
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#2357
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Nicht nur dort, sondern auch auf mit VZ 240 bezeichneten Flächen, wo ein Ausweichen auf die Fahrbahn für Radfahrer also in der Regel nicht statthaft ist. Das habe ich nämlich auch befürchtet. Je nachdem, in welcher Stadt man denn unterwegs ist, kann man das Fahrrad dann endlich stehen lassen und gleich zu Fuß gehen. Mein früherer Schulweg von 3 Kilometern war etwa zur Hälfte mit Zeichen 240 ausgewiesen. Wobei ich die Zeichen 240 einfach ignorieren werde, wenigstens in Wedel hat die Behörde ja offenbar zugegeben, dass die nur noch zum Spaß herumstehen. Die Gefahr scheint ja auf dem gemeinsamen Sonderweg noch um einiges höher zu sein als auf der Fahrbahn, denn schließlich darf ich auf dem Sonderweg nur mit Schrittgeschwindigkeit rollen, während ich im Winter wegen Schnee sowieso auf die Fahrbahn muss, weil die Räumung des Weges nicht so wichtig ist. |
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#2358
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#2359
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Zitat während ich im Winter wegen Schnee sowieso auf die Fahrbahn muss Das musst du nicht, sondern darfst du (eventuell). Der geräumte schmale Streifen des Geh- und/oder Radwegs bleiben m.E. genauso freigegeben wie die schneebedeckten Flächen. |
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#2360
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Also: An sich nix neues, auch und vor allem keine neue StVO. ![]() Mich würde doch schon interessieren ob es denn die 46. oder die 47. Änderungsverordnung wird ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2361
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mich würde doch schon interessieren ob es denn die 46. oder die 47. Änderungsverordnung wird ![]() Wohl weder noch. Sondern eher eine "Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)". Also eine gänzlich neue StVO und keine Änderung einer bestehenden StVO- |
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#2362
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
was ist denn mit dem heimlich eingeführeten Überholverbot bei dreistreifigen Straßen?
Früher durfte man auf dem mittleren Fahrstreifen überholen oder Abbiegen, jetzt nur noch Abbiegen. Ich halte das ja ohnehin für ein Redaktionsversehen ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2363
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
[Nummerierung der kommenden StVO-Änderung als 46. oder 47. ?] [es kommt vermutlich] eine gänzlich neue StVO und keine Änderung einer bestehenden StVO Selbst wenn nicht: die Ende 2010 verordnete Winterreifen-Pflicht wäre bereits die Version 47 gewesen, denn sie nahm ausdrücklich Bezug auf die angeblich nichtige v.46 ("..., die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl I, S. 2631) geändert worden ist.") ![]() Allerdings haben sie die fortlaufende Nummerierung im VO-Titel stillschweigend unter den Tisch fallen lassen. Demnach ist auch bei den nächsten Updates nicht mehr mit "amtlichen" Versionsnummern zu rechnen. ![]() |
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#2364
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
... eher eine "Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)... Aber auch dann wird ja irgendeine Version aufgehoben und ersetzt, das Problem ist dasselbe, der Gesetzgeber muss Farbe bekennen. @ukr: was gibt es denn hinsichtlich der Schilderantiquitäten? Sind jetzt nur Schilder nach VzKat gültig, oder plötzlich auch -wieder- Schilder nach einem älteren VzKat? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2365
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Sind jetzt nur Schilder nach VzKat gültig, oder plötzlich auch -wieder- Schilder nach einem älteren VzKat? Das entscheidet doch sowieso ein Richter für jeden Einzellfall neu ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2366
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Ein mir bekannter Verfasser von Rechtsbüchern hat die Information: Die neue StVO soll zum 01.04.2012 in Kraft treten. Kann das jemand bestätigen?
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#2367
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Solche Informationen gab es auch in der Vergangenheit. Zuletzt hieß es immer wieder "Herbst 2011". Vielleicht beantwortet das ja Deine Frage nach dem Zuverlässigkeitswert solcher Aussagen.
An größeren Änderungen in der StVO sind ziemlich viele Kräfte beteiligt, die sich gerne einmischen, entsprechend dauert das und ist schwer vorherzusagen. Unter anderem muß die Änderung durch den Bundesrat, und da werden Dinge niedrigerer Priorität gerne mehrfach verschoben. Ein Termin für das Inkrafttreten steht erst dann ungefähr fest, wenn der Bundesrat zugestimmt hat (und selbst dann kann noch etwas dazwischen kommen). -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2368
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Prima Aprilscherz. Aber denkbar ist das, wobei ich noch nicht daran glaube.
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#2369
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ich auch nicht, wie @mir schon sagte, sind an einer solchen Novelle viele beteiligt, die gilt es, alle irgendwie unter einen Hut zu bringen.
Der 01.04.2012 könnte allerdings durchaus zumindest mal ein interner Zieltermin sein, denn laut Amazon erscheint die Neuauflage des Bouska/Leue-StVO-Kommentars am 22.05.2012 (und Frau Leue sollte es eigentlich mit am besten wissen). Aber ich glaub es erst, wenn es wirklich passiert ist. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2370
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich auch nicht, wie @mir schon sagte, sind an einer solchen Novelle viele beteiligt, die gilt es, alle irgendwie unter einen Hut zu bringen. Wenn wirklich so viele Leute an den Änderungen der StVO in der Vergangenheit gearbeitet haben wieso kommt dann sowas wie bei bei der letzten Änderungsverordnung raus mit ihren ganzen Unzulänglichkeiten ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2371
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Na, weil so viele Leute beteiligt sind
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#2372
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Die Sache, um die es ging, nämlich das -angeblich- nicht beachtete Zitiergebot, war sicherlich nicht Gegenstand von den inhaltlichen Abstimmungsdiskussionen, denn da war ja wohl jeder Beteiligte davon ausgegangen (in meinen Augen auch zurecht), dass die zuständigen Mitarbeiter, welche am Ende den Verordnungsentwurf eingebracht haben, entsprechende Formulierungen mit aufnehmen.
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Gesetze und Verordnungen in Kraft gesetzt wurden, bei welchen man sicherlich auch Ungereimtheiten bezüglich der Ermächtigungsgrundlage wird finden können. Die ganze Sache mit dem -angeblichen- Nicht-Inkrafttreten war halt auch parteipolitisch motiviert. Außerdem wäre ja nun viel Zeit für die unteren Straßenverkehrsbehörden gewesen, um sich zumindest einmal einen Überblick zu verschaffen, wo denn welches Schild in welcher Ausprägung steht (und ob es dazu womöglich auch eine verkehrsrechtliche Anordnung gibt). Aber diejenigen, welche am lautesten geschrieen haben von wegen riesigen Aufwänden und Kosten für eine (womöglich gar nicht notwendige) Umrüstung, sind nun auch wieder in den tiefsten Dornröschenschlaf gefallen. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#2373
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich habe jetzt schon vielfach gehört, daß die Länder / Behörden trotzdem V46 anwenden, mit Ausnahme der Streichung von §53 Abs. 9. Wie man's braucht.
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#2374
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
In Berlin wird grundsätzlich nach V 46 bebußt.
( bin noch nich dazu gekommen mir ein Ticket zu § 53 zu "organisieren" ) ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#2375
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Im Münsterland gab es einen Artikel der Westfälischen Nachrichten (WN), in dem es bezüglich Radwegen lediglich hieß
Zitat (WN) Benutzen Sie also ruhig weiterhin die gewohnten Wege. Dieser Satz lässt genau betrachtet Interpretationsspielraum. Gemeint war, dass man weiterhin die gekennzeichneten Radwege benutzen soll, auch wenn die Zeichen veraltet sind. (Das ging aus dem Zusammenhang des Artikels hervor. Der Autor hatte die Nichtigkeitsthese mitbekommen und widerstandslos übernommen.) Wer vorher sowieso schon auf der Fahrbahn fuhr (obwohl noch verboten), dem wird hier strenggenommen geraten, die Benutzungspflicht weiterhin zu ignorieren. Und Radfahrern, die immer verbotswidrig auf Gehwegen fahren... Ich frage mich immer noch, wie verbindlich die alten Rad(- und Geh)wegschilder sind. ![]() ![]() ![]() (Bildquellen: schule-und-familie.de, duden.de, rhein-zeitung.de) Mal aus Interesse gefragt: Wie macht ihr es? Benutzt ihr mit dem Fahrrad die so gekennzeichneten Wege eher häufig oder eher selten? |
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#2376
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Mal aus Interesse gefragt: Wie macht ihr es? Benutzt ihr mit dem Fahrrad die so gekennzeichneten Wege eher häufig oder eher selten? Ich mach keinen Unterschied zwischen alt und neu ![]() Schriftliche Verwarnung mit dem Textbaustein "Sie befuhren nicht den Radweg, obwohl die jeweilige Fahrtrichtung mit dem Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet war" sollte man bei gemeinsamen bzw. getrennten Wegen schon allein deshalb widersprechen, da dieser Vorwurf definitiv unzutreffend ist, denn man hat höchstens gegen die nicht mehr im Verkehrszeichen-Katalog befindlichen ehemaligen Z.242 bzw. Z.244 verstoßen. ![]() Ich denke auch, man kann zudem davon ausgehen, dass man bei solchen Altlasten im Bußgeldverfahren ziemlich gute Chancen auf einen Freispruch hat, wenn man darauf besteht, sich von der Straßenverkehrsbehörde die Straßenakte mit der förmliche Anordnung der Verkehrszeichen zeigen zu lassen. Nach allem, was ich so mitbekomme, haben die Behörden die Radwegbeschilderungen zumindest zu Zeiten der allgemeinen Benutzungspflicht (also bis 1997) eher freihändig gehandhabt, und danach auch nicht förmlich "nachangeordnet". |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#2377
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Guests ![]() |
Zitat Ich mach keinen Unterschied zwischen alt und neu Ich auch nicht, aber ich sehe das (mittlerweile) schon, was da nun hängt - und mir fällt auch auf, dass so manches alte Schild gegen ein neues getauscht wurde. |
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Beitrag
#2378
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Hier haben die Ämter festgestellt, daß sie viel Geld sparen können, wenn sie die alten Schilder nicht austauschen, sondern einfach entfernen. Innerhalb der Stadt hat man nicht mehr viele Möglichkeiten eine Radwegbenutzungspflicht zu verletzen
![]() Ansonsten kommt's mir auf den Einzelfall drauf an. Die Gültigkeit des Schildes ist da aber kein großer Wertungsfaktor. Mit einem Knöllchen deswegen muß man hier eh nicht rechnen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_münsterland-radler_* |
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#2379
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Zitat Hier haben die Ämter festgestellt, daß sie viel Geld sparen können, wenn sie die alten Schilder nicht austauschen, sondern einfach entfernen. Es wurden 2 oder 3 Schilder in der Gemeinde ausgetauscht und 3 oder 4 eh "neu" aufgestellt. Ausgetauscht wurde Zeichen 240. Hätte man die Schilder entfernt, wären das Gehwege und keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr. Einer der Wege ist stets straßenbegleitend (wenn man die Aufhebung durch Nicht-Wiederholung ausklammert), der andere zunächst straßenbegleitend und verlässt diese dann und führt auf eine andere Straße. Ausgetauscht wurde an der Alverskirchener Straße auf dem südlich verlaufenden Rad- und Gehweg und an der Münsterstraße (ebenfalls südliche Seite) |
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#2380
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Auszug aus einem Schriftstück einer Behörde:
Zitat "...Aufgrund der Nichtigkeit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 bei gleichzeitiger Gültigkeit der neu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO wird hier die Fassung der „StVO-Novelle“ (deren Neuerlass für 2012 geplant ist) dargestellt. ..." ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2381
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Jaja, da erlebt man die tollsten Dinger. Aus amtlichen Federn:
Zitat Nach dem wieder in Kraft getretenen alten Bußgeldkatalog (bedingt durch die Nichtigkeit der neuen StVO incl. Bußgeldkatalog) können auf anderen Radwegen parkende Fahrzeuge gegenwärtig nicht verwarnt werden, weil es nach diesem derzeit gültigen Bußgeldkatalog den Tatbestand "verbotswidrig geparkt auf anderem Radweg" nicht gibt. ![]() Ich vergaß: Danke, Herr Ramsauer, für diesen steten Quell von Heiterkeit im wintertrüben Alltag! -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2382
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 13.02.2010 Wohnort: Osnabrooklyn Mitglieds-Nr.: 52710 ![]() |
Mit der neuen StVO, die am 01. September in Kraft tritt, [...] Neue StVo? Haben da etwa einige Verantwortliche hier im Forum mitgelesen und somit eingesehen, dass die derzeitig aktuelle StVo nur so von Fehlern strotzt? Respekt diesen Leuten für diese Einsicht.
-------------------- Gruß
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#2383
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Welche ist denn aktuell, ich habe dazu widersprüchliche Schriftstücke vorliegen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2384
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und welcher 01. September?
Ich habe in meinem Kelender nachgeschaut, aber mehrere erste Septembere (oder Septembers?) gefunden. |
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#2385
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24706 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es gab ein Urteil des VG Berlin (via lawblog), daß Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des BT dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Gab's da nicht irgendwo was interessantes zur Nichtigkeitsthese?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2386
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Die Allgemeinheit ist nach Herrn Dr. Ramsauers Pressekonferenz zum Thema nichtige StVO / Zietiergebot etc. doch größtenteils wieder der Meinung das ALLE Verkehrszeichen gültig sind und nur ein verschwinden geringer Anteil Verkehrsteilnehmer befasst sich überhaupt noch mit dem Thema. Selbst in Fahrschulen hängen ja zum teil noch Magnetschilder mit dem alten Design zur Schulung an irgendwelchen Tafeln.
Ich habe ganz einfach den Verdacht dass das Thema "alte Verkehrszeichen" wenn überhaupt noch nur vereinzelt Richter an irgendwelchen Amtsgerichten beschäftigt. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_münsterland-radler_* |
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#2387
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JAA, wieder ein Foto (gab ja lange keine mehr von mir) :
![]() Ich gebe zu, was gemeint ist, das ist offensichtlich - nämlich die Lesart der alten StVO: Parkplatz (Zeichen 314) Parkscheibe 2 Stunden (Zusatzschild 852) Zeitliche Beschränkung (Zusatzschild 721 - übrigens falsch ausgeführt*) Mitte (Zusatzschild 702) Die neue StVO weist (wiese?) dieser Schilder-Kombination jedoch eine andere Bedeutung zu: Parkplatz (Zeichen 314) --- (existiert nicht) Zeitliche Beschränkung (Zusatzzeichen 1042-31 - auch nach neuer StVO falsch ausgeführt*) Zufahrt zu diesem Parkplatz: nach links oder rechts (ohne Nr. - ZZ 1000-30 wäre falsch*) Nach alter StVO ist das also die direkte Parkplatz-Kennzeichnung, nach neuer StVO ein Hinweis auf einen größeren Parkplatz, den man werktags zwischen 7-19 Uhr, auch ohne Parkscheibe, benutzen kann. --- *) die zeitliche Beschränkung erfolgt bei vollen Stunden ohne den Zusatz "00". "Uhr" wird auf Verkehrszeichen mit "h" angegeben. Die Aufschrift müsste also sein: "werktags 7-19 h" (Zeilenwechsel zwischen "werktags" und den Uhrzeiten). Das neue Zusatzzeichen 1000-30 enthält zwei Pfeile. Der Hinweis auf einen Parkplatz erfolgt laut StVO-Anlage 3 "mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil". Hätte man also auf einen Parkplatz hinweisen wollen, wäre das ZZ nach StVO richtig. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.12.2011, 16:50 |
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#2388
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Der Hinweis auf einen Parkplatz erfolgt laut StVO-Anlage 3 "mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil". Hätte man also auf einen Parkplatz hinweisen wollen, wäre das ZZ nach StVO richtig. Nee, mit dem Doppelpfeil bedeutet das: Parkplätze gibt´s überall, nur hier nicht... ![]() |
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#2389
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Update:
Auf der Homepage des Bundesrates ist mit Herausgabedatum 21.12. eine "Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" angekündigt. (DruckS 843/11) Ebenso gibt es mit selben Datum eine "Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" (DruckS 861/11). Beide Drucksachen sind jedoch noch nicht abrufbar. P.S.: Für die selbständigen Kraftfahrer kommt am 30.12.2011 noch ein "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern" (DruckS 858/11) |
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#2390
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
Tja, und wo hat Ramsi nun die 46.?
![]() -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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#2391
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
selbständige Kraftfahrer ? Regelung der Arbeitszeit ? Ich bin mega gespannt !
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#2392
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das nenne ich mal ein Weihnachtsgeschenk. Darf man jetzt daraus schließen, daß die Novelle doch nicht nichtig war?
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#2393
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Neee, nicht doch. Die nichtige(?) Novelle 46 wird durch nichts Neues verdrängt, sondern bleibt als ewige Erinnerung an den un... Amtsvorgänger erhalten.
![]() Mal schauen, was der Inhalt bringt. Also nicht nur was inhaltlich geändert wird. Sondern vor allem ob es an einem Knackpunkt zwischen V45 und V46 (zBsp. Anlagen, ex § 9a, ...) geschieht und wie es dann BMJ und BMVBS in "ihre" Versionen einarbeiten. ![]() Kommt etwa eine Ahndungsmöglichkeit für Spurbegrenzungen in Baustellen. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 19:25 |