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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
mir
Beitrag 21.12.2011, 18:21
Beitrag #2401


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Das dürfte sich halt für die Medien, die damit anfangen, nicht auszahlen, weil die dann in Zukunft nicht mehr zu den Pressekonferenzen von Ramsauer eingeladen würden.


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ukr
Beitrag 21.12.2011, 18:25
Beitrag #2402


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Zitat (mir @ 21.12.2011, 18:10) *
@ukr: Ach. siehst Du das auch so? Schön cheers.gif

Ja klar. Ist schließlich mein Lieblingsthema und an der Hochstilisierung zum Problem war ich ja auch nicht ganz unbeteiligt. whistling.gif
Ein bisschen Spaß muß sein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.12.2011, 05:07
Beitrag #2403


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Zitat (Der Bär @ 21.12.2011, 15:51) *
Tja, und wo hat Ramsi nun die 46.? whistling.gif

Kann man nicht so argumentieren dass es die 46. Änderungsverordnung ja im Bundesgesetzblatt immer noch gibt, diese aber gegen das Zitiergebot verstößt und deswegen nichtig ist und deswegen ja die 45. Änderungsverordnung gelten soll.

Ich bin ja der Meinung das bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot eine komplette Verordnung nicht gültig ist, aber dann hätten wir ja anarchistische Zustände im öffentlichen Straßenverkehr whistling.gif


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rapit
Beitrag 22.12.2011, 12:37
Beitrag #2404


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Zitat (ukr @ 21.12.2011, 18:02) *
So sieht der Versuch aus:
Zitat
a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

Dies setzt aber vorraus, daß die alten Verkehrzeichen zum gegenwärtigen Zeitpunkt gültig sind.

crybaby.gif jaja.
Dabei hätte es mMn eine Möglichkeit gegeben...
"a) Auch Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung sind gültig. Es dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den seit dem 1. Juli 1992 festgelegten Symbolen angeordnet und aufgestellt werden."
Oder?


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ukr
Beitrag 22.12.2011, 19:20
Beitrag #2405


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Man hätte sich entweder das neue Design sparen, oder konsequent für Umrüstung sorgen sollen. Wenn mit den "neuen" Symbolen eine verbesserte Wahrnehmung verknüpft ist, was haben dann die alten Schilder noch im Straßenbild verloren? Das man 20 Jahre nach der Änderung noch an den alten Schildern festhält und eine neue Regelung zur weiteren Gültigkeit verfasst, zeigt doch recht eindrucksvoll, was in diesem Verkehrsmysterium los ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.12.2011, 20:30
Beitrag #2406


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Es gibt halt noch sooo viele davon - "marginale Unterschiede" halt whistling.gif


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haschee
Beitrag 22.12.2011, 20:38
Beitrag #2407


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Das Problem ist/war doch, daß das Geld kostet.

Und nicht das vom Verkehrsminister.

Und auf kleinster Ebene Geld ausgeben für Verkehrsschilder "obwohls die alten doch noch tun" ist eben nicht gerade "sexy".

Und so hat mans eben geschoben... und geschoben... und dann kostet das "so plötzlich" und "auf einmal" doch "soviel Geld".

Hätte man das wie eigentlich gedacht schön verteilt, wäre das gar kein Problem gewesen. rolleyes.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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mir
Beitrag 22.12.2011, 20:38
Beitrag #2408


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Ich finde eh, daß die StVO nicht gerade ein Musterbeispiel an Klarheit und Verständlichkeit ist (was man allerdings nicht dem aktuellen Ministerium anlasten kann). Mit V46 ist's allerdings nicht gerade besser geworden.

Ich bin ja mal gespannt auf die Neufassung. Noch ist die Drucksache nicht veröffentlicht, trotz "Herausgabedatum: 21.12.2011".

In Erlangen scheinen sie jedenfalls nicht der Rechtsansicht von Dr. Ramsauer zu folgen, es gibt schon den Fall, daß zwei ZZ untereinander stehen:

- "Radfahrer frei"
- und untendrunter: "Ende".

(Ersetzt ein früheres Z254. Irgendwer scheint da meine Interpretation zu teilen, daß Z254 die Fahrbahn sperrt whistling.gif )


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ukr
Beitrag 22.12.2011, 20:49
Beitrag #2409


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Zitat (haschee @ 22.12.2011, 20:38) *
Das Problem ist/war doch, daß das Geld kostet.

Die Länder waren aber bisher immer beteiligt. Am Entscheid zum Neudesign und auch bezüglich der Streichung der relevanten Regelung. Man sieht aber auch, insbesondere in Baustellen, wie die so geliebte und zurück gewünschte Regelung in der Praxis umgesetzt wird, insbesondere der Passus, der das neue Aufstellen der alten Schilder untersagt. Es interessiert schlichtweg keine Sau, um es mal deutlich zu sagen. Erst wenn die Verwarngelder auf dem Prüfstand stehen bzw. mit einer Neuanschaffung der Verkehrszeichen verbunden sind, wird man hellhörig. Und dann weigert man sich, ein sagen wir 30 Jahre altes Haltverbotsschild auszutauschen, was in seinem Schilderleben schon tausende DM / Euro an Verwarngeldern eingespielt hat. Und dem Steuerzahler erzählt man etwas von Geld für Kindergärten und Schlaglöcher. Aber das hatten wir alles schon... ranting.gif laugh2.gif
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mir
Beitrag 22.12.2011, 20:55
Beitrag #2410


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Man könnte es so ausdrücken: Verkehrszeichen interessieren keinen, es sei denn, sie kosten was, die Falschaufstellung kostet was, oder das Eintreiben von Bußgeldern funktioniert nicht mehr.

Es findet ja auch keine Verkehrsschau statt und es finden keine Kontrollen von Baustellen statt. Alles wären Pflichtaufgaben. Mancherorts hat man nicht mal Aufzeichnungen über verkehrsrechtliche Anordnungen. Schilderkataster sind eher selten. Im Ergebnis weiß auch kaum eine Verwaltung, welche Schilder denn so langsam austauschreif würden.

Wenn's anderswo in der Verwaltung auch so zuginge, würde man das Bananenrepublik nennen.


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haschee
Beitrag 22.12.2011, 21:12
Beitrag #2411


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ich tus ja nicht gerne, aber bei sowas z. B. hilft eigentlich gar nix mehr...

Wann war das Schild jemals gültig?
http://www.myimg.de/?img=70c2e41.jpg


Und ich halte mich meistens an "km" Schilder.
Immer wenns Aufhebungs "km" Schilder sind. whistling.gif


@ukr:
ja, die Länder...
Aber von wessen Budget gehen die Schilder letztendlich weg?
Und das ist einfach nicht sexy Geld für neue Schilder auszugeben. Vor allem da die alten immer noch gültig waren (noch so lange und irgendwann noch ein bischen und irgendwann eben nicht mehr).
Daß die Übergangszeit eigentlich dazu da war das zu verteilen... sad.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.12.2011, 21:20
Beitrag #2412


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Aber es sind doch Pflichtaufgaben der zuständigen Verwaltungen, oder?
Wie ist es mit meinen Aufgaben, TÜV/ASU?
Kann ich das mit Geldnöten aufschieben ?
Warum bekomm ich aktuell keine Plakette, nur weil mir der Fahrzeugschein fehlt ( auto ist tip top)?
Im beiliegenden Fahrzeugbrief (ja ja, ich weiss wie die heute heissen) sind dieselben Daten. marginale Unterschiede, oder?
Das ist halt das Aergerliche, das Messen mit zweierlei Maßstab.
Aber mal Schluss mit meckern, wie kann man denn aktuell die Behoerden dazu bringen, sich an ihre eigenen Vorschriften zu halten ?
Widerspruch gegen jeden Unsinn und veraltete VZ einlegen ?
Hoeflich anfragen warum ein unendlicher VBB eingerichtet wurde ?
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rapit
Beitrag 22.12.2011, 21:21
Beitrag #2413


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Zitat (haschee @ 22.12.2011, 21:12) *
Wann war das Schild jemals gültig?
http://www.myimg.de/?img=70c2e41.jpg

...als es noch ein VZ 250 war whistling.gif

Warum will man eigentlich nur die Schilder von 1992 wieder gültig machen?



wenn es eine Geldfrage ist... solange die Unterschiede so marginal sind...

Zugegeben, es gibt da welche, die kann man eher nicht mehr zuordnen
...............


Alles ominös. "Verkehrsmysterium" finde ich da klasse!! thumbup.gif


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haschee
Beitrag 22.12.2011, 21:29
Beitrag #2414


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.12.2011, 22:20) *
Aber mal Schluss mit meckern, wie kann man denn aktuell die Behoerden dazu bringen, sich an ihre eigenen Vorschriften zu halten ?
Widerspruch gegen jeden Unsinn und veraltete VZ einlegen ?
Hoeflich anfragen warum ein unendlicher VBB eingerichtet wurde ?


Hab ich bis jetzt 1x gemacht. Sonst amüsier ich mich über die Schilder oder nutze sie aus. whistling.gif


Da haben sie mit 50 km Schild und 30 selbstgemalt Schild nen Ortseingang mit Baustelle abgesichert (Ortseingangsschild entfernt). Und im gleichen Aufwisch hab ich noch nen festes 30 km Schild im Ort bemängelt.

Das wurde prompt erledigt (keine 24 Stunden), die Baufirma hat wohl auch nen Rüffel gekriegt.
Aber das 30 km Schild im Ort, das steht noch ne Weile, weil das nen anderen Zuständigkeitsbereich hat und ein festes ist usw... wavey.gif



Auf Dauer jedes alte Schild beanstanden?
Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Und wie am "festen" 30 km Schild zu sehen wirds nicht immer prompt erledigt.


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rapit
Beitrag 22.12.2011, 21:50
Beitrag #2415


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Zitat (mir @ 22.12.2011, 20:55) *
Es findet ja auch keine Verkehrsschau statt und es finden keine Kontrollen von Baustellen statt. ... Im Ergebnis weiß auch kaum eine Verwaltung, welche Schilder denn so langsam austauschreif würden.

Das ist teilweise richtig.

Ich habe hier einen relativ guten Kontakt zur hiesigen SVB. Vorschläge die ich als ACE mache, werden meist prompt umgesetzt, für Hinweise ist man dankbar.

Besonders die Baustellenüberwachung ist extrem arbeitsintensiv, hinzu kommen unglaublich viele Baustellen, die eigentlich gar nicht existieren dürften, weil sie nicht genehmigt sind.
In so ein Ding bin ich neulich selbst reingefahren (steht im Dezember-Thread, aber mir antwortet ja keiner crybaby.gif )...

Ansonsten breche ich ja gerne für "meine" SVB eine Lanze, weil man schon vor vielen Jahren alle Schilder auf den neuesten Stand gebracht hat - sofern sie denn verzeichnet waren, das wurde ab und an vergessen. Wenn es auffiel, wurde natürlich mit ausgetauscht.
Man versucht, das alle 15 Jahre pro Schild zu gewährleisten.
Bei ca. 180.000 Schildern hier kann man dann den reinen Materialaufwand ausrechnen.

Hier Schilder für den Altschilderthread zu finden, ist echt schwer.
Über die Rheinbrücke nach Rheinland-Pfalz in Mainz ist ein wahres Eldorado.
Ich habe manchmal das Gefühl, Symbole von vor 1992 und danach halten sich in etwa 50:50 die Waage.
Vllt bin ich auch etwas zu streng, aber es sind verdammt viele. Von Austausch oder Kontrolle kann ja wohl mindestens 20 Jahre lang keine Rede sein.

Wobei dort sogar ganz aktuell fabrikfrisch sowas

aufgehängt wird (Neuanordnung). Wie kann sowas sein?

Es hängt also offenbar ganz individuell von der Behörde ab.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 22.12.2011, 22:19
Beitrag #2416





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Zitat
In so ein Ding bin ich neulich selbst reingefahren (steht im Dezember-Thread, aber mir antwortet ja keiner )...

Was war denn deine Frage? Ich habe dort noch keine unbeantwortete Frage gesehen (oder ist das neu, von heute erst?).

Zitat
Wobei dort sogar ganz aktuell fabrikfrisch sowas

aufgehängt wird (Neuanordnung). Wie kann sowas sein?

Das ist in Ordnung, das sind die neuen Zusatzzeichen. Dort entfällt das Wort "nur" auf beschränkenden ZZ. und die Parkscheibe ist blau.
Also: Bus-Parkplatz für 2 Stunden mit Parkscheibe, Haltverbot-Ende. (Das Parkplatzschild benötigt nicht zwingend einen Pfeil).
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rapit
Beitrag 22.12.2011, 23:41
Beitrag #2417


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das ist nicht in Ordnung, weil es längliche 314er seit Jahren nicht mehr gibt whistling.gif Schon vor Ramses Nichtigkeitsthese.

Zitat (münsterland-radler @ 22.12.2011, 22:19) *
...Was war denn deine Frage? Ich habe dort noch keine unbeantwortete Frage gesehen ...

guggsdu hier wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.12.2011, 23:47
Beitrag #2418


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.12.2011, 21:20) *
Das ist halt das Aergerliche, das Messen mit zweierlei Maßstab.
Solange DU keine Italienische Parkscheibe beim Parken verwendest whistling.gif

Ich habe mal als Antwort auf eine Nachfrage zu den alten Zeichen 290 mit Parkscheibe (also die ohne das Wort ZONE) die Antwort bekommen, dass diese bei Aufstellung in den 80ern die korrekten Schilder waren, das stimmt ja auch, aber mein Einwand, das Verkehrszeichen gelegentlich ungültig werden und das dieses dann auch so in der STVO bekanntgegeben wird wurde irgendwie nicht verstanden.


Zitat (münsterland-radler @ 22.12.2011, 22:19) *
Das ist in Ordnung, das sind die neuen Zusatzzeichen. Dort entfällt das Wort "nur" auf beschränkenden ZZ. und die Parkscheibe ist blau.

Zeichen 314 auf dem Lichtbild ist rechteckig whistling.gif


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rapit
Beitrag 22.12.2011, 23:52
Beitrag #2419


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.12.2011, 23:47) *
Zeichen 314 auf dem Lichtbild ist rechteckig whistling.gif

genau, und diese Ausführung ist bereits seit 1.1.1999 ungültig, und zwar schon seit V44, glaube ich.

Man kann aber erkennen, dass es neu hergestellte Schilder sind, denn die älteren hatten andere Maße als die neuen Zz, sie hätten also seitlich übergestanden.
In exakt dieser Größe gab es die Schilder nie.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.12.2011, 02:24
Beitrag #2420





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Zitat (rapit @ 22.12.2011, 23:41) *
das ist nicht in Ordnung, weil es längliche 314er seit Jahren nicht mehr gibt whistling.gif Schon vor Ramses Nichtigkeitsthese.

Zitat (münsterland-radler @ 22.12.2011, 22:19) *
...Was war denn deine Frage? Ich habe dort noch keine unbeantwortete Frage gesehen ...

guggsdu hier wavey.gif

Okay:
A) Ich habe die Situation nicht durchblickt.
B) In Schuld- und Haftungsfragen kenne ich mich nicht aus.

Ja, das Parkplatzschild ist ein älteres, aber ich wollte ganz so pingelig mal nicht sein - immerhin ist kein länglicher weißer Pfeil und auch kein Parkplatzname drin (kenne da z. B. ein Parkplatzschild mit weißem Pfeil und Aufschrift "Stiftsmarkt").

In meiner StVO-Version von 1990 ist das P-Schild bereits quadratisch.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.12.2011, 00:53
Beitrag #2421





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bei Wikipwdia gefunden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf
Zitat
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
StVO
Ausfertigungsdatum: 16.11.1970
Vollzitat:
"Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung
vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 1.12.2010 I 1737

Beim Überfliegen fiel mir auf, dass dort die Parkscheibe mit Maßangaben enthalten ist.

Zur Gültigkeit gibt es auch etwas:
Zitat
h) Neben den in den §§ 39 bis 43 geregelten Verkehrszeichen bleiben diejenigen Verkehrszeichen der
Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 26. Mai 1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 9. September 1986 (GBl. I Nr. 31 S. 417), gültig, die in ihrer Ausführung dem Sinn der
in §§ 39 bis 43 geregelten Verkehrszeichen entsprechen.
Es gelten die Bestimmungen der §§ 39 bis 43.
Die bis zum Wirksamwerden des Beitritts aufgestellten Verkehrszeichen gemäß Anlage 2 zur
Straßenverkehrs-Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik
, die nicht in den §§ 39 bis 43
geregelt sind, bleiben mit hinweisendem Charakter gültig.

(aus dem Anhang Auszug aus dem EinigungsVertrag)

Wenn ich das richtig lese, bleiben also die alten Zeichen der BRD und DDR weiterhin gültig.

Edit: Lese gerade, dass die VP-Fassung vom 04.12.2010 sein soll. Außerdem wurde der Absatz 2 im §53 (wieder?) hinzugefügt.

Puh, ich bin jetzt etwas verwirrt...
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ukr
Beitrag 28.12.2011, 01:11
Beitrag #2422


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Zitat (münsterland-radler @ 28.12.2011, 00:53) *
Edit: Lese gerade, dass die VP-Fassung vom 04.12.2010 sein soll.

Ja, weil die Verordnung zwar vom 1. Dezember 2010 stammt, aber erst am 3. Dezember 2010 im BGBl bekannt gegeben wurde und einen Tag nach Bekanntgabe in Kraft trat - also am 4. Dezember 2010.

Warum der Absatz 2 dort fehlt, weiß ich auch nicht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.12.2011, 01:27
Beitrag #2423





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Ist das also ansonsten die selbe Version?
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Mitleser
Beitrag 30.12.2011, 11:42
Beitrag #2424


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Zitat (Mitleser @ 21.12.2011, 15:47) *
Update:

Auf der Homepage des Bundesrates ist mit Herausgabedatum 21.12. eine "Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" angekündigt. (DruckS 843/11)
Ebenso gibt es mit selben Datum eine "Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" (DruckS 861/11).

Beide Drucksachen sind jedoch noch nicht abrufbar.


P.S.: Für die selbständigen Kraftfahrer kommt am 30.12.2011 noch ein "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern" (DruckS 858/11)

Sie sind online.
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ulm
Beitrag 30.12.2011, 11:54
Beitrag #2425


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Zitat (Mitleser @ 30.12.2011, 11:42) *

...aber da ist noch nichts dabei, was die StVO betrifft oder lese ich flasch?
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Mitleser
Beitrag 30.12.2011, 12:33
Beitrag #2426


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yes.gif Richtig.

Aber gerade Nr. 3 wird Begeisterungsstürme bei etlichen (selbständigen) VP-Usern ausüben. thread.gif
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ulm
Beitrag 30.12.2011, 12:54
Beitrag #2427


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Zitat (Mitleser @ 30.12.2011, 12:33) *
Aber gerade Nr. 3 wird Begeisterungsstürme bei etlichen (selbständigen) VP-Usern ausüben. thread.gif

BB hat doch eine zGg von nur 2,2 Tönnchen...
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mir
Beitrag 30.12.2011, 13:07
Beitrag #2428


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Inklusive Anhänger.

Ich eröffne für die Diskussion der Arbeitszeitregelung für selbständige Kraftfahrer mal einen Thread im Bereich "Personen- und Güterverkehr". Das dürfte dort mehr Aufmerksamkeit wecken, und dieser Thread hier dreht sich ja um die StVO.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.12.2011, 13:09
Beitrag #2429


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Immer diese Vorurteile... ranting.gif

zGm Bonsai 2340kg + zGm Anhänger 1150kg = Zug-zGm 3490 kg showoff.gif


wavey.gif
c.s.
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mir
Beitrag 30.12.2011, 13:16
Beitrag #2430


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Glück gehabt ... (ich schätze, Du siehst das so)

Hier geht's zum Thread zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern.


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Replica
Beitrag 30.12.2011, 13:19
Beitrag #2431


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Kurze Zwischenfrage:
Ist eigentlich üblich, dass eine untere Straßenverkehrsbehörde (der Landkreis etwa) monatelang Überprüfungen vorhandener Verkehrsregelungen/Beschilderungen auf Eis legt bevor eine Novelle inkraft tritt?


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.12.2011, 13:19
Beitrag #2432


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@mir: Nö tongue.gif

Autos der Bonsai-Klasse liegen von Hause aus unter 2,8t - und der Anhänger ist als 1,3-tonner gebaut worden und paßgenau abgelastet rolleyes.gif
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Aloisius
Beitrag 16.01.2012, 19:19
Beitrag #2433


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45. 46. und bald die 47. ÄnderungsVO. Aber welche, im Netz stehende gilt denn jetzt?

Auf der HP des BMVBS steht eine andere Version wie hier im VP und bei Juris. Aber beide mit den gleichen Hinweisen:

Zitat
Vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1565),
zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1737)



Grüße think.gif


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ukr
Beitrag 16.01.2012, 19:28
Beitrag #2434


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Das VP und Juris halten sich an das Bundesgesetzblatt. Demnach ist die StVO-Novelle am 1. September 2009 in Kraft getreten und weiterhin gültig. Entsprechend sind alle alten Verkehrszeichen ungültig.
Das BMVBS hingegen vertritt die Auffassung, die Novelle sei nichtig gewesen und stellt entsprechend nur die "alte StVO" zur Verfügung.

Das beide Versionen den 1. Dezember 2010 als Datum der letzten Änderung angeben liegt daran, daß zu diesem Zeitpunkt die Winterreifenpflicht eingeführt wurde. Das BMJ hat diese in die neue StVO eingefügt, das BMVBS hingegen in die alte StVO. (Clever, was?)

Eine 47. Änderungsverordnung wird es vermutlich nicht geben, da ein kompletter Neuerlass geplant ist.
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Aloisius
Beitrag 16.01.2012, 19:41
Beitrag #2435


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Und welche Fassung wird von den Gerichten/Bussgeldstellen verwendet?


Grüße think.gif


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ukr
Beitrag 16.01.2012, 19:46
Beitrag #2436


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Ist unterschiedlich. Nach meiner Einschätzung geht die Tendenz eher zur neuen StVO, also V46. Aber das können andere VP'ler besser bewerten.
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Aloisius
Beitrag 16.01.2012, 20:49
Beitrag #2437


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Zitat (ukr @ 16.01.2012, 19:28) *
Das beide Versionen den 1. Dezember 2010 als Datum der letzten Änderung angeben liegt daran, daß zu diesem Zeitpunkt die Winterreifenpflicht eingeführt wurde. Das BMJ hat diese in die neue StVO eingefügt, das BMVBS hingegen in die alte StVO. (Clever, was?)



Eher Bürgerverarsche..... ranting.gif


Grüße smile.gif


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ukr
Beitrag 16.01.2012, 21:01
Beitrag #2438


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Hat aber funktioniert. whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 17.01.2012, 12:21
Beitrag #2439


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in Berlin gilt V46. (ist ja auch die einzig gültige...)
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mir
Beitrag 17.01.2012, 12:34
Beitrag #2440


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Ich schätze, in Bayern wird die V45 für gültig erklärt gehalten, dennoch stehen in Erlangen nicht wenige Schilder, die nur nach V46 da stehen dürften, z.B. vereinzelt "Radfahrer frei".


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rapit
Beitrag 17.01.2012, 14:01
Beitrag #2441


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die Schilder, die es noch gar nicht in Bayern gibt, sind nichtig, Du darfst als Radling also da nicht durch und riskierst ein Bußgeld whistling.gif laugh2.gif


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mir
Beitrag 17.01.2012, 14:32
Beitrag #2442


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Nachdem ich die Aussage eines Polizeibeamten habe, daß sich in Erlangen die Polizisten bei Radfahrern höchstens um Rotlichtverstöße kümmern, riskiere ich da in der Praxis wohl eher nichts tongue.gif


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mgka
Beitrag 17.01.2012, 14:45
Beitrag #2443


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Wobei auch dieser Sachverhalt ab 01.09.2012 eine neue verkehrsrechtliche Nuance bekommt, wenn bis dahin keine neue StVO-Fassung gültig wird (Wegfall der Übergangsregelung in §53 StVO).


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oscar_the_grouch
Beitrag 17.01.2012, 14:55
Beitrag #2444


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am einfachsten ist es immer noch, einen Blick auf die aktuellen Verwarnbögen/Bussgeldbescheide zu werfen. Welche StVO (Anlage?) wird denn da in Bayern benannt ?
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rapit
Beitrag 17.01.2012, 15:28
Beitrag #2445


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ich glaube, gegenüber "Preußen" wird in Bayern sowohl der für die alte StVO entwickelte Verwarngeldkatalog herangezogen, als auch der für die neue StVO verfasste, und dann werden die beiden Verwarngelder addiert thread.gif laugh2.gif jedenfalls wenn man auf Pflastermosaik im VBB parkt thread.gif whistling.gif thread.gif


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ukr
Beitrag 24.01.2012, 20:04
Beitrag #2446


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Update: Offenbar hat der BLFA-StVO diesen Monat einen neuen Entwurf zum StVO-Neuerlass erhalten.
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mgka
Beitrag 24.01.2012, 20:26
Beitrag #2447


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Und kann man den schon irgendwo einsehen?


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ukr
Beitrag 24.01.2012, 20:27
Beitrag #2448


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Bisher leider nicht. Bin dran.
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 13:15
Beitrag #2449


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dauerte das letztes Mal nicht ca 7 Jahre, bis sich alle Beteiligten geeinigt hatten ? Und da ging es nur um eine Änderung.
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rapit
Beitrag 25.01.2012, 13:56
Beitrag #2450


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bei einer Änderung musst Du ja auch immer zwei Texte lesen: a) den alten Text und b) wird geändert in ...
Bei einer völligen Neufassung stehen damit die Chancen gut, dass es nur 3,5 Jahre dauert mickey.gif


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